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Rahmenloser Bildträger Die Erfindung betrifft einen rahmenlosen Bildträger.
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Es ist bereits ein rahmenloser BiliträgeEr, bestehend aus einer durchsichtigen
Deckscheibe als Vorderwand und einer Rückwand,zwischen welche beide ein Bild, wie
ein Druck, eine Zeichnung, Freisliste oder ein Lehr- bzw. flächenhaftes Anschauungsmittel
eingelegt ist, und aus einer zum Aufhängen geeigneten Klammerbindung, bekannt.
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Diese rahmenlosen Bildträger haben gegenüber gerahmten Bildern bzw.
Wechseirahmen, den Vorteil, daß sie leicht und bequem gehandhabt werden können.
Das Öffnen und Schließen des Trägers zum Fassen oder Wechseln von Bildern kann auf
sehr einfache Weise und schnell erfolgen. Die die Deckscheibe umgreifenden Klammern
sind kaum sichtbar und stören den Bildeindruck nicht, so daß sie für jedes Bild
passen und demzufolge in zunehmender Stückzahl im Verkehr sind, wie in Schulen,
Ausstellungen, und auch als Reklamemittel verwendet werden.
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Ein anderer derartiger Bildträger benutzt eine hinter
der
Rückwand liegende Klammerbindung für eine Anordnung von vier oder sechs Klammern
als Vierer- bzw. Sechsergruppe, deren Halterung aus von dünnen kurzen Drähten gebildeten
Spannbügeln besteht, an denen jede Klammer relativ großer Länge mittels eines Spannschloßes
befestigt wird. Jede Klammer ist mit einem Aufhängeloch versehen, eo daß dieser
rahmenlose Bildträger für Ein- oder Zweipunkt-Aufhängung verwendbar ist.
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Jede Klammer kann außerdem mit einem Schaumgummipolster versehen sein,
die die Wand schonen und an dieser ein Rutschen vermeiden.
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Es ist auch ein rahmenloser Bildträger mit einer Klammerbindung bekannt
geworden, bei dem die Klammern von einer rückseitigen Metallklammer getragen werden.Diese
Bindung setzt sich aus ein-oder mehrfach gekreuzten Metallbändern zusammen in Anordnungen,
die ebenfalls die Einpunkt-- bzw. die Zweipunktaufhängung durch ein oder mehere
in festem Abstand &ueinander stehenden Aufhängelö chern ermöglichen.
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Auch. hierbei werden Bild mit Deckglas und Rückwand stark gespannt.
In beiden Fällen kommt es deshalb vor, daß das Bild vom Deckglas und der Rückwand
dadurch nicht fest gehalten wird, weil die Klammern über Druck verkantenu.besonders
dann, wenn es im Vergleich zum Bildträger klein ist, rutscht und sich schief stellt.
Es kommt hinzu, daß bei starker Sonneneinstrahlung die Deckscheibe, sofern sie aus
Plexiglas besteht, sich konvex aufwölbt und die Bindung lockert. Man hat diesen
Nachr teil dad . beseitigen versucht, indem man eine dicke Glasecheibe benutat,
die das Verkanten der Klammern verhüten soll.
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Es ist auch beobachtet worden, daß bei derartig starren Deckscheiben
die Rückwand aufbaucht, was ebenfalls ein Rutschen des Bildes verursacht.
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Ausserdem neigt dünnes Glas, das genau so wie das zuvor genannte neigt
Dickglas geschliffen werden muß, zum Zerspringen, wenn der Effekt des Verkantens
der Klammern auftritt.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, diese- Nachteile bei
den genannten rahmenlosen Bildträgern zu vermeiden.
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Zur Lösung dieser Aufhabe schlägt die Erfindung deshalb bei dem eingangs
erwähnten rahmenlosen Bildträger in der Xauptsache vor, daß eine an die Rückwand
anlegbare und aus zumindest einem glatten Stab bestehende Hamte- und Stützvorrichtung
von Umfangs- etwas einer Länge, die kleiner als die der Rückwand ist, und von dieser
getragene Klammern vorgesehen sind (Fig. 2) Diese Halte- und Stützvorrichtung, im
Folgenden kurz Halter genannt, kann demgemäß sowohl einstückig sein als auch aus
mehreren Stäben, vorzugsweise aus vier Stäben bestehen. Dabei verläuft die Richtung
des einen oder der Stäbe parallel zum Außenumfang der Rückwand, so daß der erfindungsgemäße
Halter sowohl für vier- oder rechteckige als auch runde Bilder ausführbar ist.
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Vorzugsweise besteht der Halter
(Gestell) aus Rundstahl, insbesondere Silberstahl.
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Mit diesen rfindungsgemäßen Maßnahmen werden zugleich mehrere Vorteile
gegenüber dem eingangs gewürdigten bekannten Stand der Technik dadurch erreicht,
daß das aus dem federnden Stahl bestehende Gestell an der Rückwand anliegt und über
die glammera, die hier kurz sind, fest zusammendrückt und in dieser Lage. erhält.
Ein Verbiegen der Deckscheibe kann selbst bei an sich biegsamen Material dieser
nicht eintreten, so daß ein Rutschen des zwischen Deckscheibe und Rückwand eingelegten
Bildes nicht auftreten kann.
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Gemäß der Erfindung sind die Klammern auf dem Gestell oder Halter
verschiebbar. Das hat den besonderen Vorteil, daß nach Wunsch eine oder mehrere
Klammern zur Einpunkt- oder Zweipunktaufhängung gewählt werden können, aber darüber
hinaus den zusätzlichen Vorteil, daß sich die Aufhängung wesentlich vereinfacht,
weil der Abstand zwischen zwei Aufhängepunkten, d.h. der Abstand zwischen zwei Stahlhaken
innerhalb der Länge des Silberstahlstabes beliebig gewählt werden kann.
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Im übrigen ergibt sich der Vorteil, daß die verschiebbaren Klammern
je nach Bedarf und Geschmack des Benutzers eingeetellt werden können, ohne den Bildträger
zu öffnen.
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Die Erfindung läßt schließlich zu, den Bildträger auch zum Aufstellen
zu verwenden. Hierfür ist erfindungsgemäß am Gestell ein verschwenk-und verstellbarer
Bügel angeordnet, der da. Bild beim Aufhängen nicht stört.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nunmehr anhand der Zeichnung
beschrieben.
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Darin zeigen Fig. 1 einen Ausschnitt von der Vorderansicht eines rahmenlosen
Bildträgers, dessen Deckglas, Bild und Rückwand von Klammern einer hinter der Rückwand
liegenden nicht sichtbaren Klammerbindung gehalten werden, Fig. 2 eine Ansicht des
erfindungagemäßen Bildträgers> bestehend aus einem Silbersahlrahmen und Klammern,
Fig. 3 eine Ansicht einer Klammer in vergrößerter Darstellung nach Fig. 2, Fig.
4 eine Seitenansicht einer Klammer nach Fig. 3 und Fig. 5 einen erfindungsgemäßen
Bildträger nach Fig. 1, der mit einem verschwenkbaren Ständer oder Bügel zur wahlweisen
Aufstellung versehen ist.
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Die Pig. 1 zeigt zur Verdeutlichung der Erfindung eine Teilansicht
auf die Vorderseite- des erfindungsgemäßen Bildträgers, bei dem zwei von einer Anzahl
von an einem Rahmen 1 (Fig.2) angeordneten Klammern eine Deckscheibe D und eine
Rückwand R, zwischen denen ein Bild B eingelegt ist, an zwei ihrer Kanten zusammenhalten.
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In Fig. 2 ist diese aus dem Rahmen 1 und den Klammern 2 sich zusammensetzende
Klammerbindung in Ansicht auf die Rückseite der Rückwand R dargestellt. Der Rahmen
1 besteht in dieeem Beispiel aus vier in Rechteckform zusammengesetzten glatten
Stäben, die aus vorzugsweise Rundstahl, insbesondere aus Silberstahl bestehen und
sich nahe der Kanten der Rückwand erstrecken, so daß deren Kantenlängen etwas kleiner
ale die der Rückwand R sind.
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Von dem Rahmen 1 werden eine Anzahl von Klammern 2 getragen, wobei
auf jedem Teil des Rahmens eine (Fig.2) oder mehrere Klammern
(Fig.4)
angeordnet sein können.
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Jede der Klammern 2 können, wie Fig.3 zeigt, aus einem Greiferteil
und einem Halteteil, der vom Rahmen 1 getragen wird, bestehen. In diesem Beispiel
sind diese beiden Teile gegeneinander beweglich und können unter Federdruck- oder~sug
stehen.
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In noch vorteilhafter Weise sind die Klammern 2, wie Pig.4 erkennen
läßt, einstückig ausgeführt, wobei diese sowohl aus Metall oder aus Kunststoff gefertigt
sind.
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Wie die Fig. 3 zeigt, sind die Klammern 2 auf dem Rahmen 1 entsprechend
den Pfeilen verschiebbar.
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In Fig. 4 ist eine Klammerbindung nach der Erfindung dargestellt,
an deren Rahmen 1 zusätzlich ein Ständer oder Bügel 3 verschwenkbar angebracht ist,
der zum Aufstellen des Bildtragers dient.
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Der Rahmen 1 und der Ständer oder Bügel 3 sind durch eine Halte-und
Feststellvorrichtung 4 verbunden. Sie besteht im Ausführungsbeispiel aus einer Schnur,
deren Enden als Schlaufen ausgebildet sind, die sowohl auf dem Rahmen 1 als auch
auf einem der Schenkel des Bügels 3 verschiebbar sind, eo daß der Winkel wischen
der Ebene des Rahmens 1 und der des Bügels 3 nach Belieben eingestellt werden kann.
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Es sei erwähnt, daß bei dem vorgeschlagenen Bildträger die Deckscheibe
D des Bildes B aus beliebigem durchsichtigen Material, Glas, Plexiglas oder dergleichen
und die Rückwand IL aus einer Hartfaserplatte oder ähnlichem Material bestehen können,
da der erfindungsgemäße Bildträger ein Verwerfen dieser Teile nicht zuläßt.
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Patent-bzw. Schutzansprüche: