DE2123034B2 - Überlastsicherung für die Werkzeuge von Bodenbearbeitungsgeräten - Google Patents
Überlastsicherung für die Werkzeuge von BodenbearbeitungsgerätenInfo
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Description
2. Überlastsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Spaltes zwischen
den einander gegenüberliegenden Anlageflächen (92,94) der beiden Hebel (58,68) einstellbar ist.
3. Überlastsicherung nach Anspruch I und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Spalt zwischen den
einander gegenüberliegenden Anlageflächen (92,94) der Hebel (58,68) durch ein mit einem Abstandshalter
(100) zusammenarbeitendes elastisches freitragendes Bauteil (96) überbrückt ist.
4. Überlastsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der beiden
Hebel (58,68) eine Blattfeder ist.
5. Überlastsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage der Hebel (58, 68)
gegenüber einer die Lagerböcke (60, 70) verbindenden Geraden (P) vermittels eines verstellbaren
Anschlages (88) veränderbar ist.
6. Überlastsicherung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der die beiden Hebel
(58, 68) verbindende Gelenkbolzen (82) außerhalb der Ebene (P) liegt, in der sich die beiden Hebel in
der Arbeitsstellung des Podenbearbeitungswerkzeuges befinden.
Die Erfindung betrifft eine Überlastsicherung für Werkzeuge von Bodenbearbeitungsgeräten, die mittels
eines Werkzeugträgers an einem Tragrahmen schwenkbar gelagert sind, mit einer zwischen dem Werkzeugträger
und dem Tragrahmen angeordneten Abstützvorrichtung nach Art eines Kniehebelgelenks, welches sich
am Werkzeugträger entgegen der Knickrichiung des Kniehebelgelenks abstützt und aus zwei das Schwenklager
des Werkzeugträgers überbrückenden, mittels eines Gelenkbolzens miteinander verbundenen Hebeln gebildet
ist, die jeweils mit ihrem freien Ende am Werkzeugträger bzw. am Tragrahmen in Lagerstellen
schwenkbar gelagert sind, und das eine Feder aufweist,
ίο die die beiden Hebel in der Arbeitsstellung des
Bodenbearbeitungsgerätes annähernd in einer Strecklage hält
Solche durch die US-PS 8 75 211 bekanntgewordenen Überlastsicherungen sind nur sehr schlecht einstellbar,
is weil sie von der Feder abhängig sind, deren Vorspannung
nur in engen Grenzen verändert werden kann. Es läßt sich kein klar definierter Auslösepunkl festlegen, da
die Feder in allen möglichen Stellungen auf das Werkzeug einwirkt und dieses in die Arbeitsstellung
zurückdrückt. Infolge der sich ändernden Hebelverhältnisse verändert sich dabei lediglich die Kraft, mit der das
Werkzeug zurückgedrückt wird. Eine sichere Funktion der Überlastsicherung ist nicht gewährleistet, so daß
unzeitgemäßes Auslösen der Sicherung schon bei geringfügigen Hindernissen eintreten kann, was den
Fahrer immer wieder zum Anhalten und erneutem Einschalten der Sicherung zwingt. Andererseits sind
Schäden an*. Werkzeug, am Werkzeugträger oder an anderen Teilen des Bodenbearbeitungsgerätes bei nicht
ω ordnungsgemäßen Arbeiten der Vorrichtung unvermeidlich.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Überlastsicherung für Bodenbearbeitungsgeräte zu schaffen, deren Auslösekraft
auf einen klar definierten Auslösepunkt präzise
J5 eingestellt werden kann, die einfach im Aufbau und der
Herstellung ist und ohne lose Teile, wie Scherbolzen o. dgl. auskommt. Dies wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, daß die Achse des Gelenkbolzens gegenüber einer die Lagerstellen verbindenden Geraden entgegen
4(1 der Knickrichtung des Kniehebelgelenks versetzt
angeordnet ist, wenn das Bodenbearbeitungswerkzeug seine Arbeitsstellung einnimmt, und mindestens einer
der beiden Hebel federungsfähig ist und ein Teil seiner Länge außerhalb der Verbindungsgeraden zwischen der
**> Lagerstelle und dem Gelenkbolzen verläuft und das die
Hebel an ihren den Gelenkbogen zugewandten Enden Anlageflächen bilden, die einander gegenüberliegen und
voneinander einen Abstand aufweisen, wenn das Bodenbearbeitungswerkzeug seine Arbeitsstellung ein-
r>° nimmt, aber zur Einleitung der Knickbewegung des
Kniehebelgelenks gegeneinander zur Anlage kommen.
Zweckmäßigerweise ist dabei die Breite des Spaltes zwischen den einander gegenüberliegenden Anlageflächen
der beiden Hebel einstellbar. Der Spalt zwischen den einander gegenüberliegenden Anlageflächen der
Hebel ist vorteilhafterweise ein mit einem Abstandshalter zusammenarbeitendes elastisches freitragendes
Bauteil. Von Vorteil ist weiterhin, wenn mindestens einer der beiden Hebel als Blattfeder ausgebildet ist.
Vorzugsweise ist die Lage der Hebel gegenüber einer die Lagerböcke verbindenden Geraden vermittels eines
verstellbaren Anschlages veränderbar.
Der die beiden Hebel verbindende Gelenkbolzen liegt zweckmäßigerweise außerhalb der Ebene, in der
sich die beiden Hebel in der Arbeitsstellung des BodenbearbeitungsWerkzeuges befinden.
In der folgenden Beschreibung wird eine Ausführungsform
der Erfindung anhand der Zeichnungen im
einzelnen erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht eines Bodenbearbeitungswerlczeuges
mit der erfindungsgemäßen Oberlastsicherung wobei einige Teile zur besseren Obersicht
weggebrochen sind;
Fig.2 eine Draufsicht auf die Überlastsicherung,
Ausrichtung der Linie 2-2 in F i g. 1;
F i g. 3 eine vergrößerte Teilansicht des Kniehebelgelenkes im Schnitt;
F i g. 4 eine Seitenansicht der Vorrichtung ähnlich wie Fig. 1, jedtich im belasteten noch nicht ausgelösten
Zustand;
F i g. 5 eine Seitenansicht der Vorrichtung ähnlich wie F i g. 1, jedoch nach dem Auslösen.
In den Zeichnungen ist die erfindungsgemäße is
Überlastsicherung als Bestandteil eines Pfluges mit einem Streichblech dargestellt Der Pflug umfaßt einen
Tragrahmen 10, mit dem Lagerböcke 12 und 14 starr verbunden sind. Auf dem Lagerbock 12 ist der
Werkzeugträger 16 mittels eines Bolzens 20 und einer zugehörigen Mutter 18 drehbar gelagert. Der Werkzeugträger
16 ist zweiteilig ausgebildet, wobei das rechte Teil mit 22 und das linke mit 24 bezeichnet ist.
Durch den Werkzeugträger 16 erstreckt sich ein durch eine Mutter 28 gesicherter Bolzen 26, auf welchem
zwischen den beiden Teilen 22 und 24 ein Abstandhalter 30 sitzt. Die Drehbewegung des Trägers 16 um den
Bolzen gegen den Uhrzeigersinn wird, wie a is der Zeichnung ersichtlich, durch den Abstandhalter 30
begrenzt, der zur Anlage an eine abgerundete Aussparung 32 (Fig.5) einer Platte 34 kommt, welche
über den Lagerbock 12 starr mit dem Rahmen 10 verbunden ist. Die Drehbewegung des Trägers 16 um
Bolzen 20 im Uhrzeigersinn wird dadurch begrenzt, daß der Abstandhalter 30 gemäß Fig.5 zur Anlage an ir>
einem Rand des Lagerbocks 14 kommt. Diese Grenzstellungen des Trägers 16 können durch Auswechseln
des Abf tandhalters 30 eingestellt werden.
Der Werkzeugträger 16 ist an seinem freien Ende mit einem Bolzen 38 versehen, an dem gelenkig ein Schaft
36 angeordnet ist. Das Bodenbearbeitungswerkzeug 40, im vorliegenden Fall ein Pflugschar 42 mit einem
Streichblech 44, ist starr an diesem Schaft 36 befestigt. Wie aus der Zeichnung zu ersehen ist, wird die
Schwenkbewegung des Schaftes 36 um die Achse des Bolzens 38 durch einen Bolzen 46 begrenzt, der durch
Bohrungen in den beiden Teilen 22 und 24 des Werkzeugträgers 16 geschoben ist sowie durch einen
Bolzen 48. Dieser sitzt in einer Bohrung durch die beiden Teile 50, die starr mit dem Werkzeugträger 16
verbunden sind und die damit ein festes Bestandteil des Werkzeugträgers bilden. Die Lage des Schaftes 36
gegenüber dem Werkzeugträger 16 kann mit Abstandhaltern eingestellt werden, die sich auf die Bolzen 46 und
48 aufsetzen lassen. Gemäß F i g. 1 ist der Abstandhalter 52 auf dem Bolzen 48 mit einer Nocke versehen, die
dazu dient, den Schaft 36 gegenüber dem Werkzeugträger 16 zu verstellen, wenn sich das Werkzeug in seiner
Arbeitsstellung befindet. Der Schaft 36 kann gegebenenfalls mit dem Werkzeugträger 16 starr verbunden M
sein, so daß der Schaft einen festen Bestandteil des Werkzeugträgers bildet.
Am Tragrahmen 10 und am Werkzeugträger 16 ist
eine federnde Überlastsicherung befestigt, die das Bodenbearbeitungsweckzeug 40 gemäß F i g. 1 in seiner <>5
unteren Arbeitsstellung hält. Die Überlastsicherung umfaßt eine erste Hebelanordnung 54 und eine zweite
Hebelanordnung 56. Zur ersten Hebelanordnung 54
gehört ein Hebel 58 und eine Lagerstelle 60, weiche mit einem Ende des Hebels 58 mit zwei Kopfschrauben 62
und einer Halteplatte 64 starr verbunden ist Ein Bolzen 66 stellt eine Gelenkverbindung zwischen der Lagerstelle
6C und dem am Tragrahmen 10 starr befestigten Lagerbock 14 her. Die zweite Hebelanordnung 56
umfaßt einen Hebel 68 und eine Lagerstelle 70 welche mit einem Ende des Hebels mit zwei Kopfschrauben 72
und einer Halteplatte 74 starr verbunden ist. Ein weiterer Bolzen 76 stellt eine Gelenkverbindung
zwischen der Lagerstelle 70 und einem Ende des Schaftes 36 her, welches eine Verlängerung des
Werkzeugträgers 16 bildet.
Die erste Hebelanordnung 54 und die zweite Hebelanordnung 56 sind gelenkig miteinander verbunden,
and zwar gemäß F i g. 3 durch ein Scharnierteil 78, das am Hebel 58 mit Kopfschrauben 79 befestigt ist und
durch das zugehörige Scharnierteil 80, welches mit dem Hebel 68 mittels Kopfschrauben 81 verbunden ist. Die
beiden Scharnierteile sind durch den Gelenkbolzen 82 gelenkig miteinander verbunden. Der Bolzen 82 ist in
den beiden Scharnierteilen 78 und 80 drehbar gelagert, um die Reibung im Hinblick auf die zu erwartende
relativ hohe Belastung auf ein Minimum zu verringern. Die Scharnierteile 78 und 80 sind so gestaltet, daß der
Gelenkbolzen 82 in bezug auf die Hebel 58 und 68 seitlich versetzt ist.
Ferner ist eine Feder 84 vorgesehen, die in einen Haltebolzen 86 und in eine Halterung des am Hebel 58
befestigten Scharnierteiles 78 eingehängt ist. Der Bolzen 86 ist fest in den Werkzeugträger 16 eingelassen.
Die Feder 84 hat die Aufgabe, das Bodenbearbeitungswerkzeug 40 gegenüber seiner in F i g. 5 gezeigten
ausgelösten Stellung in Richtung auf die aus Fi g. 1 und 4 ersichtliche Arbeitsstellung vorzuspannen. Hierbei hat
die Feder 84 nur einen sehr geringen Einfluß auf die Kraft F(Fig.4), die erforderlich ist, um die Überlastsicherung
auszulösen.
Am rechten Seitenteil 22 des Werkzeugträgers 16 ist ein verstellbarer Anschlag 88 befestigt, und am linken
Seitenteil 24 ist ein zweiter verstellbarer Anschlag 88 vorgesehen. Die beiden verstellbaren Anschläge 88
arbeiten mit dem Scharnierteil zusammen, um die Bewegung der beiden Scharnierteile 78 und 80 sowie
des Gelenkbolzens 82 in Richtung auf das Bodenbearbeitungswerkzeug 40 zu begrenzen. Die Anschläge 88
können verstellt werden, um gemäß Fig. 1 und 4 den Abstand zwischen der Achse des Bolzens 82 und der
Geraden Pzu ändern.
Die Länge der ersten Hebelanordnung 54 läßt sich dadurch einstellen, daß eine größere oder kleinere
Anzahl von im Querschnitt L-förmigen Beilagestücken 90 unter der Halteplatte 64 und zwischen dem Ende der
Stange 58 und dem Lagerbock 60 angeordnet werden. Die Länge der zweiten Hebelanordnung 56 läßt sich
ebenfalls einstellen, indem eine größere oder kleinere Anzahl von im Querschnitt L-förmigen Beilagestücken
90 unter der Halteplatte 74 und zwischen dem Ende der Stange 68 und der Lagerstelle 70 angeordnet werden. Es
ist erforderlich, die Länge der beiden Hebelanordnungen 54 und 56 einzustellen, um den Schaft 36 in Anlage
an den Abstandhalter 52 und den Abstandhalter 30 und in F'ngriff mit der abgerundeten Aussparung 32 zu
halten, wenn sich das unbelastete Bodenbearbeitungswerkzeug 40 gemäß Fig. 1 in seiner Arbeitsstellung
befindet.
Die schon erwähnte Gerade P, auf der die Achse des die erste Hebelanordnung 54 mit dem Tragrahmen 10
verbindenden Bolzens 66 und die Achse des die zweite Hebelanordnung 56 mit dem Werkzeugträger 16
verbindenden Bolzens 76 liegen, ist in Fig. 1 und 4 eingezeichnet und dipnt als Bezugslinie bei der
Beschreibung der Wirkungsweise der Überlastsiche- ■·,
rung. Die Achse des Gelenkbolzens 82 ist gegenüber der Geraden P nach unten versetzt, wenn das Bodenbearbeitungswerkzeug
seine Arbeitsstellung einnimmt. Wenn gemäß F i g. 4 auf das Pflugschar 42 eine Kraft F
wirkt, ist daher der Bolzen 82 bestrebt, sich weiter von i<>
der Geraden P zu entfernen. Diese Bewegung des Bolzens 82 von der Geraden P wird durch die
verstellbaren Anschläge 88 auf dem Werkzeugträger 16 ein Widerstand entgegengesetzt. Da der Bolzen 82
gegenüber den Hebeln 58 und 68 seitlich versetzt ist, r> wirkt auf beide Hebel ein Biegemoment ein. Gemäß der
Zeichnung liegen die Achsen der Bolzen 66, 76 unter den Mittellinien der Hebel 58 und 68, so daß auch die
Lagerstellen 70 und 60 Biegemomente auf die beiden Hebel ausüben. Für die Funktionsfähigkeit der Überlastsicherung
ist es nicht unbedingt erforderlich, daß die Lagerstelle 60 den Bolzen 66 unter der Mittellinie des
Hebels 58 und die Lagerstelle 70 den Bolzen 76 unter der Mittellinie des Hebels 68 unterstützt. Es hat sich
jedoch gezeigt, daß die Auslösevorrichtung besser >ϊ
arbeitet, wenn die beider. Lagerböcke 60 und 70 Biegemomente aufbringen, die bestrebt sind, die Hebel
58 uiid 68 in der gleichen Richtung durchzubiegen, in
welcher die durch den Bolzen 82 auf die Scharnierteile 78 und 80 aufgebrachte Ki aft wirkt. jo
Einer der beiden Hebel 58 und 68 muß federungsfähig sein. Vorzugsweise sind jedoch beide Hebel als
elastische flache Federn ausgebildet. Wenn die Kraft F gemäß F i g. 4 zunimmt, werden die beiden Hebel 58 und
68 nach oben und von der Geraden P weg zwischen ü ihren Enden durchgebogen, da Biegekräfte durch die
Lagerstellen 60, 70. die Scharnierteile 78, 80 und die Bolzen 66, 76 und 82 zur Wirkung gebracht werden.
Infolge des Durchbiegens der Hebel 58 und 60 in der aus F i g. 4 ersichtlichen Weise drehen sich das Scharnierteil J"
80 und der Hebel 68 im Uhrzeigersinn um die Achse des Bolzens 82, während sich das Scharnierteil 78 und der
Hebel 58 entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse des Bolzens 82 drehen. Wenn die Kraft F weiter zunimmt,
setzt sich die Drehbewegung der einander benachbar- 4> ten Enden der Heb"' 58 und 68 um die Achse des
Bolzens 82 fort, bis die Anschlagfläche 92 am Ende des Hebels 58 in Berührung mit der Anlagefläche 94 (F i g. 3)
am benachbarten Ende des Hebels 68 kommt. Sobald sich die Anlageflächen 92 und 94 berühren, wird die
Drehbewegung um die Achse des Bolzens 82 unterbrochen. In F i g. 4 sind die Anlageflächen 92 und 94 als in
Berührung miteinander stehend dargestellt. Sobald die Anlageflächen 92 und 94 in Berührung miteinander
gekommen sind, führt eine relativ geringe weitere Vergrößerung der Kraft Fdazu, daß sich der Bolzen 82
schnell von den Anschlägen 88 weg bewegt und seine ausgelöste Stellung nach F i g. 5 einnimmt. Die Feder 84,
die vor dem Auslösen der Vorrichtung nur eine geringe oder überhaupt keine Wirkung ausübte, trägt jetzt dazu t>o
bei, das Bodenbearbeitungswerkzeug 40 aus seiner in Fig.5 gezeigten ausgelösten Stellung wieder in die
Arbeitsstellung zurückzuführen.
Mit der Oberseite des Hebels 68 kann die durch das Scharnierteil 80 auf der Unterseite dieser Stange
festhaltenden Kopfschrauben 81 ein elastisches freitragendes Bauteil % (Fig.3) verbunden sein. Dieses
freitragende Bauteil ragt über den Spalt zwischen den Anlageflächen 92 und 94 der beiden Hebel hinaus, wenn
das Bodenbearbeitungswerkzeug40gemäß Fig. 1 seine
Arbeitsstellung einnimmt und nicht belastet ist. Das freitragende Bauteil 96 weist eine Fläche 98 auf, die in
Berührung mit der Oberseite eines flachen Abstandhalters 100 steht, der auf der Oberseite des Hebels 58 durch
die Kopfschrauben 79 festgehalten wird, welche das Scharnierteil 78 mit dem Hebel 58 verbinden. Man kann
die Dicke des flachen Abstandhalters 100 so wählen, daß die Kraft eingestellt wird, die erforderlich ist, um die
Überlastsicherung auszulösen. Beim Gebrauch der Überlastsicherung biegt sich das freitragende Bauteil 96
durch, und seine Fläche 98 gleitet über die Oberseite des flachen Abstandhalters 100 hinweg, und sie entfernt sich
von dem Spalt zwischen den Anlageflächen 92 und 94, wenn die Kraft F zunimmt. Das freitragende Bauteil 96
und der flache Abstandhalter 100 bewirken eine Verringerung der Kraft F, die erforderlich ist, um die
Überlastsicherung auszulösen und das Bodenbearbeitungswerkzeug 40 freizugeben.
Ferner sind das freitragende Bauteil 96 und der Abstandhalter 100 bestrebt, ein Durchbiegen einer der
beiden Hebel 58 und 68 zu verhindern, während der betreffende andere Hebel seine gerade Form beibehält.
Wenn das Bodenbearbeitungswerkzeug 40 seine Arbeitsstellung einnimmt und die Hebel 58 und 68 nicht
durchgebogen sind, kann der Spalt oder Abstand zwischen den Anlageflächen 92 und 94 an den Enden der
Hebel 58 und 68 innerhalb bestimmter Grenzen variiert werden. Durch Vergrößern des Spaltes zwischen den
beiden Anlageflächen wird das Ausmaß der Durchbiegung der Hebel 58 und 68 vergrößert. Da sich die beiden
Hebel durchbiegen, können sie eine erhebliche Energiemenge aufnehmen, bevor die Auslösevorrichtung
anspricht. Dies bedeutet, daß z. B. ein Stoß, der auftritt, wenn das Bodenbearbeitungswerkzeug 40 auf einen
kleinen Stein trifft, aufgefangen werden kann, ohne daß das Werkzeug beschädigt wird, und ohne daß die
Auslösevorrichtung anspricht. Somit wird ein unerwünschtes und störendes Auslösen bei solchen Hindernissen
vermieden, die nicht zu einer Beschädigung des Geräts führen würden. Da ein unbeabsichtigtes
Auslösen ausgeschlossen ist, kann man die Vorrichtung so einstellen, daß sie beim Aufbringen einer Kraft
anspricht, die kleiner ist als die Kraft, bei der viele der bis jetzt gebräuchlichen Auslösevorrichtungen ausgelöst
werden. Im Gegensatz hierzu muß bei zahlreichen bekannten Auslösevorrichtungen die Kraft zum Freigeben
des Pfluges ziemlich groß sein, damit ein Auslösen vermieden wird, das auf starke Stoßkräfte zurückzuführen
ist, welche durch kleine Hindernisse verursacht werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
1. Oberlastsicherung für die Werkzeuge von Bodenbearbeitungsgeräten, die mittels eines Werkzeugträgers
an einem Tragrahmen schwenkbar gelagert sind, mit einer zwischen dem Werkzeugträger
und dem Tragrahmen angeordneten Abstützvorrichtung nach Art eines Kniehebelgelenks, welches
sich am Werkzeugträger entgegen der Knickrichtung des Kniehebelgelenks abstützt und aus zwei das
Schwenklager des Werkzeugträgers überbrückenden, mittels eines Gelenkbolzens miteinander
verbundenen Hebeln gebildet ist, die jeweils mit ihrem freien Ende am Werkzeugträger bzw. am
Tragrahmen in Lagerstellen schwenkbar gelagert sind, und das eine Feder aufweist, die die beiden
Hebel in der Arbeitsstellung des Bodenbearbeitungsgerätes annähernd in einer Strecklage hält,
dadurch gekennzeichnet, daß die Achse des Gelenkbolzens (82) gegenüber einer die
Lagerstellen (60, 70) verbindenden Geraden (P) entgegen der Knickrichtung des Kniehebelgelenks
versetzt angeordnet ist, wenn das Bodenbearbeitungswerkzeug (40) seine Arbeitsstellung einnimmt
und mindestens einer der beiden Hebel (58, 68) federungsfähig ist und ein Teil seiner Länge
außerhalb der Verbindungsgeraden zwischen der Lagerstelle (66, 76) und dem Gelenkbolzen (82)
verläuft und daß die Hebel (58, 68) an ihren, den Gelenkbolzen zugewandten Enden Anlageflächen
(92, 94) bilden, die einander gegenüberliegen und voneinander einen Abstand aufweisen, wem das
Bodenbearbeitungswerkzeug (40) seine Arbeitsstellung einnimmt, aber zur Einleitung der Knickuewegung
des Kniehebelgelenkes gegeneinander zur Anlage kommer.
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