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Transportable Haarwaschanlage Die Erfindung betrifft eine transportable
Haarwaschanlage in der Form eines kompakten Behälters, der unterteilt ist in einen
Frischwasserspeicher und ein Abwasserreservoir und der an einem Ende seiner Oberseite
oberhalb des Abwasserreservoirs ein Ablaufbecken enthält, das damit kommuniziert,
wobei die Bodenwand des Ablaufbeckens gleichzeitig die Oberwand des Abwasserreservoirs
bildet, mit einersdem Frischwasserspeicher verbundenen Brause, die über ein unter
Druck arbeitendes Frischwassersystem aus dem Frischwasserspeicher gespeist wird.
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Haarwaschanlagen der genannten Art können insbesondere für die Haarwäsche
von Bettlägerigen oder sonstigen in ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkten Personen
verwendet werden.
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Sie ermöglicht es, im Bett die zum Waschen der Haare erforderlichen
erheblichen Wassermengen bereitzustellen und
gleichzeitig das Abwasser
aufzufangen.
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Bekannte Haarwaschanlagen der genannten Art sind relativ kompliziert
in ihrem Aufbau und oft groß und sperrig, so daß sie auf einem Fahrgestell angeordnet
sein und zur Benutzung seitlich an ein Bett herangefahren werden müssen.
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Damit ist es gleichzeitig notwendig, daß der Bettlägerige in eine
von seiner sonstigen Lage abweichende Lage gebracht wird, in der sich sein Kopf
über dem Becken befindet. Dies ist oft schwierig und unbequem, und zwar sowohl für
den Bettlägerigen als auch für den Pfleger. Darüber hinaus ist es bei den bekannten
Raarwaschanlagen kaum zu verhindern, daß Wasser auf die Kreidung und in das Bett
des Bettlägerigen gelangt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine tresTworteble Haarwaschange der
genannten Art zu schaff, bi der sichergestellt ist, daß das vom Kopf ablaufende
Wasser in das Auffangbecken gelangt. Die Anordnung soll dabei weiter so getroffen
sein, daß der Körper oder ein Körperteil des Bettlägerigen nicht unnötig bewegt
werden muß.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß zwei Schulterstützen
von dem Ende, an dem das Becken gelegen ist, nach außen ragen, wobei die über den
Schultern des Benutzers liegenden Schulterstützen einen entsprechenden Zwischenraum
zur Aufnahme des Halses des Benutzers aufweisen, daß die Schulterstützen schräg
nach oben gerichtet sind und konkave Oberseiten aufweisen, aufgrund deren sie in
der Lage sind, das vom Kopf des Benutzers ablaufende Wasser aufzufangen und in das
Ablaufbecken zu leiten und daß ein Halsjoch an den freien Enden der Schulterstützen
angeordnet werden kann, das als Fortsetzung derselben den Hals des Benutzers umschließt.
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Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet,
daß das Halsåoch lösbar mit den freien Enden der Schulterstützen verbunden werden
kann, daß des bogenförmig ausgebildet ist und sich als Fortsetzung der Schulterstützen
um den Hals des Patienten erstreckt, wobei es das vom Kopf des Benutzers ablaufende
Wasser auffängt und über die Schulterstützen in das Ablaufbecken leitet. Dabei kann
das Halsjoch kanalförmig ausgebildet sein, um das ablauf ende Wasser sicher abzuleiten.
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Vorzugsweise ist der Behälter als flacher rechteckiger Kasten ausgebildet
und weist eine Bodenwand, Seitenwände, Stirnwände und eine schräg liegende Zwischenwand
auf, wobei die Zwischenwand, die hintere Stirnwand und die hinteren Abschnitte der
Seitenwand den Frischwasserspeicher bilden.
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Das Ablaufbecken wird dabei zweckmäßig durch eine gebogene Wand gebildet,
die sich von der vorderen Kante der vorderen Stirnseite zur oberen Kante der Zwischenwand
sowie zwischen den beiden Seitenwänden erstreckt, wobei die gebogene Wand gleichzeitig
die obere Wand des Abwasserreservoirs ist.
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Die erfindungßgemäße Haarwaschanlage hat den besonderen Vorteil,
daß sie bequem ist und den Benutzer während der Haarwäsche stützt. Insbeeondere
werden der Nacken und der Kopf des Bettlägerigen unterstützt, so daß dieser sich
während der JIa'rwäsche entspannen kann.
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Ein weiterer Vorteil ist es, daß eine derartige Haarwasch anlage
wirtschaftlich und einfach herstellbe ist und daß sie in sehr kompakter Bauweise
herstellbar ist, so dad sie am Kopfende des Bettes an die Stelle des Kopfkissens
gebracht werden kann, so daß die Haarwäsche im wesentlichen in der normalen Rckenlagenstellung
im Bett vovgenommen werden kann.
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Die Haarwaschanlage gemäß der Erfindung kann auch allgemein im häuslichen
oder kommerziellen Bereich eingesetzt werden.
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Sie kann weiterhin auch als Kinderspielzeug zum Waschen von Puppenhaaren
ausgebildet sein.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht
und im nachstehenden mit weiteren Merkmalen anhand der Zeichnung im einzelnen beschrieben.
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Es zeigen: Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht eine transportable
Haarwaschanlage im Einsatz, wobei sich die Nackenstütze in der entsprechenden Lage
befindet und wobei das Haar des Patienten mit dem aus der Brause fließenden Wasser
benetzt wird.
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Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte Waschanlage in einem Schnitt längs
der Linie 11-11.
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Fig. 3 einen Querschnitt durch die Waschanlage längs Linie 111-111
in Fig. 2.
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Fig. 4 einen Querschnitt durch die Waschanlage längs Linie IV-IV in
Fig. 2.
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Fig. 5 die Haarwaschanlage gemäß Fig 1 bis 4, angeordnet auf einem
Fahrgesteli und geeignet zum Einsatz an Patienten, die in einem Rollstuhl sitzen.
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In Fig. 2 ist im einzelnen eine Haarwaschanlage 10 gemäß der Erfindung
dargestellt. Die Haarwaschanlage 10 enthält im allgemeinen einen Frischwasserspeicher
12, eine Pumpe <5, eine Brause 14, ein Ablaufbecken 16 und ein Abwasserreservoir
18. Weiterhin sind Schulterstützen 20 und eine Kinnstütze 22 vorgesehen, die den
Kopf des Benutzers stützen und gleichzeitig zum Auffangen des Wassers dienen, wie
im nachstehenden beschrieben wird.
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Die Waschanlage 10 weist die Gestalt eines relativ flachen, längsgestreckten,
rechteckigen Kastens auf, der durch eine
Bodenwand 24, Seitenwände
26 und 28 sowie Stirnwände 30 und 31 gebildet wird.
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Zwischen den Stirnwänden 30 und 31 befindet sich eine Zwischenwand
32, die sich von der Oberseite des Kastens schräg nach unten bis zur Bodenwand 24
erstreckt. Die Zwischenw3nd 32 trennt den Frischwasserspeicher 12 vom Ablaufbecken
16 und dem Abwasserreservoir 18 und dient als vordere Begrenzungswand für den Frischwasserspeicher
12. Der Frischwasserspeicher 12 wird nach oben hin durch eine Abdeckplatte 34 abgeschlossen,
die die oben liegenden Kanten der Seitenwände 26 und 28 sowie der Stirnwand 30 und
der Zwischenwand 32 überdeckt. Sie ist hier mit entsprechenden Mitteln, beispielsweise
Schrauben 35 (siehe Figuren 1 und 2) so befestigt, daß ein luftdichter Raum entsteht.
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Die Abdeckplatte 34 enthält eine Durchgangsbohrung 36, durch die sich
der abgesetzte Hals 37 einer Handpumpe 38 erstreckt. Auf diese Weise ist die Handpumpe
38 mit der Abdeckplatte 34 so verbunden, daß sich der Zylinder innerhalb des Frischwasserspeichers
12 befindet und der Betätigungshebel 39 nach oben von der Abdeckplatte 34 emporragt.
Die Abdeckplatte 34 enthält weiterhin eine durchgehende Bohrung 40, in der eine
Dichtung 42 angeordnet ist. Ein Schlauch 14, der in einer Brause 44 endet, erstreckt
sich durch die Dichtung 42, die die Bohrung 40 luftdicht abschließt. In der Abdeckplatte
34 befindet sich eine weitere Bohrung 46 (siehe Fig. 4).
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Die Bohrung 46 ist mit Gewinde versehen und wird luftdicht durch einen
Stopfen 48 verschlossen. Dieser kann zur Entlüftung oder zum Füllen des Frischwasserspeichers
12 entfernt werden. Danach wird der Frischwasserspeicher 12 durch Einschrauben des
Stopfens 48 wieder luftdicht verschlossen.
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Das Abflußbecken 16 besteht aus einer gekrümmten Bodenwand 50, die
sich zwischen der Stirnwand 31 und der Zwischenwand 32 erstreckt und an den vorderen
Abschnitten der Seitenwände 26 und 28 befestigt ist. Der tiefste Punkt der Bodenwand
50 befindet sich in der Mitte des Beckens. Die Bodenwand 50 weist an dieser Stelle
eine durch einen Stopfen 53 verschließbare Abflußöffnung 52 auf.
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Direkt unterhalb des Abflußbeckens 16 ist das Abwasserreservoir 18
angeordnet. Es wird gebildet durch die lfiånde 31, 32, die vorderen unteren Abschnitte
der Seitenwände 26 und 28 sowie durch den vorderen Abschnitt der Bodenwand 24. Über
eine in der Seitenwand 26 (siehe Fig.
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3) befindliche Abflußöffnung 57, die durch einen Stopfen 56 verschließbar
ist, kann das Abwasserreservoir 18 entleert werden.
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Die Stirnwand' 31 ist an ihrem oberen Ende etwas verdickt (siehe Bezugszeichen
58 in Fig. 2) und weist in ihrer Mitte eine Fläche 60 auf. Diese ist in ihrer Form
dem Nacken des Benutzers angepaßt und stellt eine bequeme Nackenstütze dar. Der
verstärkte Abschnitt 58 der Stirnwand läuft zu zwei Schulterstützen 20 aus. Der
Zwischenraum zwischen den Schulterstützen 20 ist so groß, daß der Hals eines Benutzers
durchschnittlicher Größe genau hineinpaßt. Hierbei befinden sich die Schulterstützen
oberhalb der Schultern, während der Hals auf der mittleren Auflagefläche 60 ruht.
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Die Oberseiten der Schulterstützen 20 sind schalenförmig ausgebildet,
so daß sie das vom Kopf und Haar ablaufende Wasser in das Ablaufbecken 16 leiten.
Sie weisen, wie in Fig. 2 dargestellt, schräg liegende Randabschnitte 62
auf,
die mit einer zentral angeordneten,konkaven Rinne oder Kanal 64 kommunizieren. Die
Rinnen oder Kanäle 64 führen direkt zum Ablaufbecken 16 und die Schulterstützen
20 ragen vom Beckenrand ausgehend schräg nach oben. Aufgrund dieser An-ordnung wird
das vom Kopf und Haar des Benutzers ablaufende und auf die Schulterstützen tropfende
Wasser in das Ablaufbecken 16 geleitet und gelangt nicht in die Umgebung der Haarwaschanlage.
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Das in den Fig. 1 und 3 dargestellte Halsjoch 22 ist bogenförmig ausgeführt.
Seine Bodenwand 66 wird durch die aufrechtstehenden Ränder 67 und 68 begrenzt. Das
Halsjoch 22 ist so ausgebildet, daß es mit seinen Enden an den Schulterstützen 20
befestigt werden kann. Die Befestigung kann beispielsweise über Schnappverschlüsse
69 erfolgen, die mit den Enden des Halsjoches 22 aus einem Stück bestehen.
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Die Schnappverschlüsse 69 sind formschlüssig mit den Enden der Schulterstützen
20 verbunden. Mit ihnen wird das Hals-Joch lösbar und justierbar als Verlängerung
der Schultern stützen befestigt und aufgrund der Reibungswirkung an seinem Platz
festgehalten. Nach Befestigung des Halsjoches erstreckt sich dieses um die Kopfvorderseite
des Benutzers und bildet, da es der Anatomie des Körpers angepaßt ist, eine nicht
störend wirkende jochähnliche Konstruktion, die das von Kinn oder vom vorderen Kopfabschnitt
abtropfende Wasser auffängt und dieses über die Schulterstützen in das Abflußbecken
leitet.
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Bei Verwendung einer Waschanlage gemäß der Erfindung in einem Bett
70 wird der Patient 72 leicht nach vorne bewegt, so daß die Kopfkissen 74 unter
seinen Rücken geschoben werden können. Danach wird der Hals des Patienten zwischen
die Schulterstützen 20 geführt, wonach der Nacken auf der Nackenstütze 60 ruht.
In dieser Lage befindet sich der Hinterkopf über dem Ablaufbecken 16. Nun wird das
Halsjoch
22 so angebracht, daß es den Ralsvorderteil des Patienten umschließt.
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Durch Bewegen eines Betätigungshebels in vertikaler Richtung (wie
durch das Bezugszeichen 76 in Fig. 2 angedeutet) wird eine Handpumpe 38 in Betrieb
gesetzt.
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Hierdurch wird der Frischwasserspeicher 12 unter Druck gesetzt. Danach
wird die Brause 44 auf das Haar 78 des Patienten 72 gerichtet, durch welches nach
Drücken eines üblichen Ventilbetätigungshebels 80 Wasser für den Haarwaschvorgang
strömen kann. Der Betätigungshebel 39 der Pumpe kann beliebig oft bewegt werden,
so daß der Druck im Frischwasserspeicher 12 gehalten wird. Anstelle einer Handpumpe
kann auch eine motorbetriebene Pumpe angeordnet werden.
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Nach Beendigung des Waschvorganges kann der Stopfen 53 aus dem Ablaufbecken
gezogen werden, so daß das Abwasser in das Abwasserreservoir 18 fließen kann. Danach
wird die Haarwaschanlage aus dem Bett gehoben, wobei kein Wasser vergossen wird,
da das Abwasserreservoir 18 geschlossen ist.
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Die Fig. 5 zeigt eine Möglichkeit, wie die Haarwaschanlage 10 bei
sitzenden Personen eingesetzt werden kann.
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In dieser Ansicht ist der Patient 82 in einem Rollstuhl 84 sitzend
dargestellt. Die Haarwaschanlage 10 befindet sich auf einem fahrbaren Gestell 86.
Obwohl sich hierbei der Kopf des Patienten in aufrechter Stellung befindet, wird
das vom Kopf ablaufende Wasser vollkommen vom Hals-Joch 22 und den Schulterstützen
20 aufgefangen und in das Ablaufbecken 16 geleitet, ohne daß es sich über den Körper
des Patienten ergießt.