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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft das technische Gebiet von Containerstrukturen, insbesondere einen Faltcontainer für den Fahrzeugtransport.
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STAND DER TECHNIK
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Im Stand der Technik wird bei Faltcontainern (kurz: Faltkasten) der Endrahmen zum Beladen der Güter aufgestellt und bei Rückfahrt mit dem leeren Container wird der Endrahmen umgelegt beziehungsweise gefaltet, um die Höhe zu reduzieren. Mehrere Faltcontainer werden nach dem Falten als ein Container transportiert, um die Rücktransportkosten zu senken. Damit das Fahrzeug vom Ende des Faltcontainers ein- und ausfahren kann, werden zunehmend Faltcontainer ohne Wände verwendet, wie in 1 bis 4 gezeigt. 1 und 2 zeigen den gängigen 40-Fuß-Standardfaltcontainer ohne Wände zum Beladen von Fahrzeugen mit einer Karosserielänge von 5 Metern. Die Innenlänge des 40-Fuß-Standardfaltcontainers bei der Beladung von drei Fahrzeugen ist zu kurz und ist nur für die Beladung von zwei Fahrzeuge geeignet. Der 40-Fuß-Standardfaltcontainter bei der Beladung von zwei Fahrzeugen hat einen Restraum in der Länge, was eine Verschwendung des Raums in der Längerichtung bedeutet. Bei der Beladung von drei Fahrzeugen muss die Länge des Faltcontainers fast 14-15 Meter erreichen, was die Länge der 40-Fuß-Standardfaltcontainers überschreitet. Wie in 3 und 4 gezeigt, wird die Struktur des wandlosen Faltcontainers, für die Beladung von 3 Fahrzeugen geeignet, normalerweise so konstruiert, dass die beide Enden des Bodenchassis des 40-Fuß-Standardfaltcontainers nach außen verlängert werden, sodass das verlängerte Bodenchassis während des Transports viel Platz einnimmt. Darüber hinaus sind die Transportkosten eines extralangen Faltcontainerns, die die Länge des Standardfaltcontatiners überschreitet, viel höher als die des Standardfaltcontainers.
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Daher ist es notwendig, einen Faltcontainer für den Fahrzeugtransport bereitzustellen, um die oben genannten Probleme zumindest teilweise zu lösen.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Im Inhalt der Erfindung werden einige vereinfachte Konzepte vorgestellt, die in der detaillierten Beschreibung der Erfindung näher erläutert werden. Der Inhalt der Erfindung stellt weder den Versuch dar, die Hauptmerkmale und wesentlichen technischen Merkmale der beanspruchten technischen Lösung zu definieren, noch den Schutzumfang der beanspruchten technischen Lösung zu bestimmen.
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Um die oben genannten Probleme zumindest teilweise zu lösen, stellt die Erfindung einen Faltcontainer für den Fahrzeugtransport bereit, der umfasst:
- einen Hauptbodenrahmen, dessen Abmessung entlang der Längenrichtung der eines Standardcontainers entspricht;
- einen Endrahmen, der um eine erste Drehachse zwischen einer Faltposition und einer Aufrechtposition drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen in der Längenrichtung verbunden ist, wobei die erste Drehachse parallel zur Breitenrichtung des Hauptbodenrahmens verläuft, und wobei der Endrahmen in der Aufrechtposition und der Hauptbodenrahmen eine Öffnung für die Durchfahrt des Fahrzeugs bilden;
- eine Hauptbodenrahmenerweiterung beziehungsweise einen Erweiterungsbodenrahmen, am Hauptbodenrahmen zwischen einer zusammengeklappten und einer ausgeklappten Position beweglich angeordnet; und
- ein Verbindungselement, das zwischen dem Erweiterungsbodenrahmen und dem Hauptbodenrahmen angeordnet ist,
- wobei, wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen in der zusammengeklappten Position befindet, der Erweiterungsbodenrahmen dem Ende des Hauptbodenrahmen entlang der Längenrichtung nicht vorsteht und das Verbindungselement dem Ende des Hauptbodenrahmen entlang der Längenrichtung nicht vorsteht, und wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet, das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen dem Ende des Hauptbodenrahmen vorsteht und höher als die Unterseite des Hauptbodenrahmen liegt, wobei das Verbindungselement zumindest teilweise dem Ende des Hauptbodenrahmen vorsteht und zumindest eine nach oben gerichtete Kraft auf den Erweiterungsbodenrahmen ausübt, so dass der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position gehalten wird, und wobei der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position zusammen mit dem Hauptbodenrahmen zum Tragen des Fahrzeugs dient.
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Optional ist das Verbindungselement als Stützelement ausgebildet, wobei ein Ende des Stützelements beweglich mit dem Ende des Hauptbodenrahmen verbunden ist, wobei, wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet und das andere Ende des Stützelements dem Ende des Hauptbodenrahmen vorsteht, das andere Ende des Stützelements zur Stützung des Erweiterungsbodenrahmen dient.
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Optional weist der Erweiterungsbodenrahmen eine Führungsnut auf, wobei ein Ende des Stützelements drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen verbunden ist und das andere Ende des Stützelements entlang dem Führungsweg der Führungsnut gleitbar in der Führungsnut aufgenommen ist,
wobei während der Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen relativ zum Hauptbodenrahmen das Stützelement synchron relativ zum Hauptbodenrahmen gedreht wird, wobei in der ausgeklappten Position sich die Führungsnut auf der Unterseite des Erweiterungsbodenrahmen befindet, und wobei das andere Ende des Stützelements dem Ende des Hauptbodenrahmen vorsteht, um der Erweiterungsbodenrahmen zu stützen.
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Optional ist ein Ende des Stützelements drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen verbunden und das andere Ende des Stützelements lösbar mit der Unterseite des Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position verbunden, um der Erweiterungsbodenrahmen zu stützen.
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Optional ist der Erweiterungsbodenrahmen in der Längenrichtung beweglich am Hauptbodenrahmen angeordnet.
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Optional ist ein Ende des Stützelements um die vierte Drehachse, die parallel zur Höhenrichtung des Hauptbodenrahmen ist, drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen verbunden, wobei das andere Ende des Stützelements entlang dem Führungsweg der Führungsnut gleitbar in der Führungsnut aufgenommen ist, wobei das erste Ende der Führungsnut entlang der Längenrichtung weiter von der Mitte des Hauptbodenrahmen entfernt als das zweite Ende der Führungsnut ist, wobei das erste Ende der Führungsnut entlang der Breitenrichtung weiter von der vierten Drehachse entfernt als das zweite Ende der Führungsnut ist, und wobei während der Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen von der zusammengeklappten Position in die ausgeklappte Position das andere Ende des Stützelements vom ersten Ende der Führungsnut zum zweiten Ende gleitet.
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Optional weist die Führungsnut einen ersten Nutabschnitt und einen zweiten Nutabschnitt auf, wobei der erste Nutabschnitt die Längenrichtung schneidet, wobei der zweite Nutabschnitt parallel zur Längenrichtung verläuft, und wobei der erste Nutabschnitt entlang der Längenrichtung weiter von der Mitte des Hauptbodenrahmen entfernt als der zweite Nutabschnitt ist.
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Optional ist der Erweiterungsbodenrahmen um eine zweite Drehachse parallel zur Breitenrichtung drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen in Längenrichtung verbunden.
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Optional erstreckt sich die Führungsnut senkrecht zur zweiten Drehachse, wobei ein Ende des Stützelements um eine fünfte Drehachse parallel zur zweiten Drehachse drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen verbunden ist, wobei das andere Ende des Stützelements entlang der Führungsnut gleitbar angeordnet ist, wobei das erste Ende der Führungsnut weiter von der zweiten Drehachse entfernt als das zweite Ende der Führungsnut ist, und
wobei, wenn der Erweiterungsbodenrahmen von der zusammengeklappten Position in die ausgeklappte Position bewegt wird, das andere Ende des Stützelements vom zweiten Ende der Führungsnut zum ersten Ende gleitet.
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Optional ist die fünfte Drehachse entlang der Längenrichtung weiter von der Mitte des Hauptbodenrahmen entfernt als die zweite Drehachse.
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Optional der Erweiterungsbodenrahmen in der Längenrichtung beweglich am Hauptbodenrahmen angeordnet ist, oder
der Erweiterungsbodenrahmen um eine zweite Drehachse parallel zur Breitenrichtung drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen in Längenrichtung verbunden ist.
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Optional kann das in der ausgeklappten Position befindliche Erweiterungsbodenrahmen um die zweite Drehachse in die Übergangsposition gedreht werden, wobei das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen in der Übergangsposition tiefer als die zweite Drehachse liegt, um dem Fahrzeug den Übergang vom Erweiterungsbodenrahmen auf den Hauptbodenrahmen zu ermöglichen.
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Optional umfasst der Faltcontainer für den Fahrzeugtransport zusätzlich einen Übergangsrahmen, wobei der Übergangsrahmen um eine dritte Drehachse, die parallel zur Breitenrichtung ist, zwischen der Einsatzposition und der Ruheposition drehbar mit dem freien Ende des Erweiterungsbodenrahmen verbunden ist, wobei die dritte Drehachse parallel zur ersten Drehachse verläuft,
wenn sich der Übergangsrahmen in der Einsatzposition befindet, sich das freie Ende des Übergangsrahmens entlang der Längenrichtung zur Außenseite des Erweiterungsbodenrahmen erstreckt und tiefer als die dritte Drehachse liegt, um es dem Fahrzeug zu ermöglichen, sich von einer Position wie beispielsweise dem Boden über den Übergangsrahmen nacheinander auf den Erweiterungsbodenrahmen und den Hauptbodenrahmen zu bewegen, und wenn sich der Übergangsrahmen in der Ruheposition befindet, das freie Ende des Übergangsrahmens entlang der Längenrichtung dem freien Ende des Erweiterungsbodenrahmen nicht vorsteht.
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Optional weist der Endrahmen entlang der Breitenrichtung zwei gegenüberliegende Eckpfosten auf, wobei die Eckpfosten des Endrahmens um eine erste Drehachse drehbar mit dem Hauptbodenrahmen verbunden sind, wobei die Eckpfosten mit einem ersten Begrenzungselement versehen sind,
wobei der Erweiterungsbodenrahmen um eine zweite Drehachse parallel zur ersten Drehachse drehbar mit den Eckpfoste verbunden ist, wobei der Erweiterungsbodenrahmen mit einem zweiten Begrenzungselement versehen ist, das auf das erste Begrenzungselement ausgerichtet ist,
wobei, wenn der Erweiterungsbodenrahmen um die zweite Drehachse in die zusammengeklappte Position gedreht wird, das zweite Begrenzungselement zum Anschlagen dem ersten Begrenzungselement vorgesehen ist, um der Erweiterungsbodenrahmen daran zu hindern, sich in eine Richtung auf den Hauptbodenrahmen zu drehen.
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Optional ist das Verbindungselement als Zugstange ausgebildet, wobei ein Ende der Zugstange beweglich mit einem von dem Endrahmen und dem Erweiterungsbodenrahmen verbunden ist, wobei das andere Ende der Zugstange lösbar mit dem anderen von dem Endrahmen und dem Erweiterungsbodenrahmen verbunden ist, wobei, wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet und der Endrahmen aufrechtsteht, das andere Ende der Zugstange mit dem anderen von dem Endrahmen und dem Erweiterungsbodenrahmen verbunden ist, um der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position zu halten.
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Beim Faltcontainer für den Fahrzeugtransport der Erfindung steht der Erweiterungsbodenrahmen in zusammengeklappten Position dem Ende des Hauptbodenrahmen entlang der Längenrichtung nicht vor und das Verbindungselement steht dem Ende des Hauptbodenrahmen entlang der Längenrichtung nicht vor. Dabei entspricht die Abmesssung des Faltcontainers entlang der Längenrichtung der eines Standardcontainers, was eine flexible Auswahl an Transportmitteln ermöglicht und weiter zur Senkung der Transportkosten beiträgt. Wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappte Position befindet, steht sein freies Ende dem Ende des Hauptbodenrahmen vor und liegt höher als die Unterseite des Hauptbodenrahmen. Das Verbindungselement steht zumindest teilweise dem Ende des Hauptbodenrahmen vor und übt zumindest eine nach oben gerichtete Kraft auf den ausgeklappten Erweiterungsbodenrahmen aus, sodass das ausgeklappten Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position gehalten wird. Das ausgeklappte Erweiterungsbodenrahmen dient zum Zusammenwirken mit dem Hauptbodenrahmen zum Tragen des Fahrzeugs. Dabei ist die Abmessung des Faltcontainers entlang der Längenrichtung größer als die eines Standardcontainers, sodass mehr Fahrzeuge beladen werden können, was die Transportkapazität des Faltcontainers erhöhen kann.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die folgenden Zeichnungen der Ausführungsformen der Erfindung dienen dem Verständnis dieser Erfindung. Sie zeigen die Implementierung und Beschreibung dieser Erfindung und dienen der Erläuterung des Prinzips dieser Erfindung. Es zeigt:
- 1 eine Seitenansicht eines Faltcontainers für den Fahrzeugtransport gemäß einer Ausführungsform des Stands der Technik mit der Beladung von Fahrzeugen;
- 2eine rechte Seitenansicht des in 1 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport;
- 3 eine Seitenansicht eines Faltcontainers für den Fahrzeugtransport gemäß einer weiteren Ausführungsform des Stands der Technik mit der Beladung von Fahrzeugen;
- 4 eine rechte Seitenansicht des in 3 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport;
- 5 eine Seitenansicht des Faltcontainers für den Fahrzeugtransport gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der zusammengeklappten Position befindet;
- 6 eine rechte Seitenansicht des in 5 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der zusammengeklappten Position befindet;
- 7 eine weitere Seitenansicht des in 5 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet;
- 8 eine Seitenansicht des Faltcontainers für den Fahrzeugtransport gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet;
- 9 zeigt eine Seitenansicht eines Faltcontainers für den Fahrzeugtransport gemäß einer nochmals weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet und der Übergangsrahmen in der Ruheposition befindet;
- 10 eine Seitenansicht des in 9 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet und der Übergangsrahmen in der Einsatzposition befindet;
- 11 eine Seitenansicht des Faltcontainers für den Fahrzeugtransport bei der Vollbeladung mit Fahrzeugen gemäß einer der Ausführungsformen in 5 bis 10, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet;
- 12 eine rechte Seitenansicht des in 11 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport bei der Vollbeladung mit Fahrzeugen, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet;
- 13 eine schematische Darstellung der Verbindungsstruktur zwischen dem Stützelement und dem Erweiterungsbodenrahmen gemäß 11 und 12, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der zusammengeklappten Position befindet;
- 14 eine weitere schematische Darstellung der der Verbindungsstruktur zwischen dem Stützelement und dem Erweiterungsbodenrahmen gemäß 11 und 12, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen zwischen der zusammengeklappten und der ausgeklappten Position befindet;
- 15 eine nochals weitere schematische Darstellung der Verbindungsstruktur zwischen dem Stützelement und dem Erweiterungsbodenrahmen gemäß 11 und 12, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappten Position befindet;
- 16 eine nochals weitere schematische Darstellung der Verbindungsstruktur zwischen dem Stützelement und dem Erweiterungsbodenrahmen gemäß 11 und 12,wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der zusammengeklappter Position befindet und die Führungsnut einen ersten und einen zweiten Nutabschnitt aufweist;
- 17 eine Seitenansich des Faltcontainers für den Fahrzeugtransport gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der zusammengeklappter Position befindet;
- 18 eine rechte Seitenansicht des in 17 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der zusammengeklappter Position befindet;
- 19 eine weitere Seitenansicht des in 17 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappter Position befindet;
- 20 eine Darstellung des in 17 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport kurz vor der Beladung mit dem Fahrzeug, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappter Position befindet;
- 21 eine weitere Seitenansicht des in 17 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappter Position befindet und der Übergangsrahmen in der Ruheposition befindet;
- 22 eine weitere Seitenansicht des in 17 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappter Position und der Übergangsrahmen in der Einsatzposition befindet;
- 23 eine Seitenansicht des in 17 bis 22 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport bei der Vollbeladung von Fahrzeugen, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappter Position befindet;
- 24 eine rechte Seitenansicht des in 23 dargestellten Faltcontainers für den Fahrzeugtransport bei der Vollbeladung von Fahrzeugen, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen in der ausgeklappter Position befindet; und
- 25 eine schematische Darstellung der Positionsänderung der Verbindungsstruktur zwischen dem Stützelement und dem Erweiterungsbodenrahmen gemäß 23 und 24, wobei sich der Erweiterungsbodenrahmen mit durchgezogenen Linien in der zusammengeklappten Position befindet.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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In der folgenden Beschreibung werden zahlreiche spezifische Details erläutert, um ein tieferes Verständnis der vorliegenden Erfindung zu ermöglichen. Fachleuten ist jedoch klar, dass die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auch ohne diese Details umgesetzt werden können. In anderen Ausführungsformen werden einige bekannte technische Merkmale nicht beschrieben, um Verwechslungen mit den Ausführungsformen der vorliegenden Anmeldung zu vermeiden.
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Um die Implementierung der vorliegenden Anwendung vollständig zu verstehen, wird in der folgenden Beschreibung eine detaillierte Struktur vorgestellt. Selbstverständlich ist die Implementierung der vorliegenden Erfindung nicht auf die spezifischen Details beschränkt, die dem Fachmann bekannt sind.
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Die hier verwendeten Begriffe dienen ausschließlich der Beschreibung spezifischer Ausführungsformen und sollen die vorliegende Erfindung nicht einschränken. Die Singularformen „ein“, „eine“ und „der/die/das“ schließen auch die Pluralformen ein, sofern der Kontext nicht eindeutig etwas anderes angibt. Die Begriffe „umfassen“ und/oder „enthalten“ in dieser Spezifikation weisen auf das Vorhandensein der Merkmale, Zahlen, Schritte, Operationen, Elemente und/oder Komponenten hin, schließen jedoch das Vorhandensein oder die Hinzufügung eines oder mehrerer anderer Merkmale, Zahlen, Schritte, Operationen, Elemente, Komponenten und/oder Kombinationen davon nicht aus. Die in dieser Anmeldung verwendeten Begriffe „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten“, „links“, „rechts“ und ähnliche Ausdrücke dienen nur zur Veranschaulichung und sind nicht einschränkend.
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In dieser Anmeldung verwendete Ordnungszahlen wie „erste“ und „zweite“ dienen lediglich der Identifizierung und haben keine weitere Bedeutung, wie etwa eine bestimmte Reihenfolge usw.. Darüber hinaus impliziert beispielsweise der Begriff „erste Komponente“ selbst nicht die Existenz der „zweiten Komponente“, und der Begriff „zweite Komponente“ selbst impliziert nicht die Existenz der „ersten Komponente“.
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Nachfolgend werden spezifische Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese Zeichnungen zeigen repräsentative Ausführungsformen der Erfindung und schränken diese nicht ein.
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Erste Ausführungsform
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Die Erfindung betrifft einen Faltcontainer für den Fahrzeugtransport. Wie in den 5 bis 25 gezeigt, umfasst der Faltcontainer der Erfindung einen Hauptbodenrahmen 110, einen Endrahmen 120, einen Erweiterungsbodenrahmen 130 und ein Verbindungselement. Die Abmessung des Hauptbodenrahmen 110 entlang der Längenrichtung D1 entspricht der eines Standardcontainers. Der Endrahmen 120 ist um eine erste Drehachse AX1 zwischen einer Faltposition und einer Aufrechtposition drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 in der Längenrichtung D1 verbunden. Die erste Drehachse AX1 verläuft parallel zur Breitenrichtung D2 des Hauptbodenrahmen 110. Der Endrahmen 120 in der Aufrechtposition und der Hauptbodenrahmen 110 bilden eine Öffnung 121 für die Durchfahrt des Fahrzeugs 1. Der Erweiterungsbodenrahmen 130 ist am Hauptbodenrahmen 110 zwischen einer zusammengeklappten und einer ausgeklappten Position beweglich angeordnet. Das Verbindungselement ist zwischen dem Erweiterungsbodenrahmen 130 und dem Hauptbodenrahmen 110 angeordnet.
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Wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen 130 in der zusammengeklappten Position befindet, steht der Erweiterungsbodenrahmen 130 dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 entlang der Längenrichtung D1 nicht vor und das Verbindungselement steht dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 entlang der Längenrichtung D1 nicht vor. Wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position befindet, steht das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen 130 dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 vor und liegt höher als die Unterseite des Hauptbodenrahmen 110. Das Verbindungselement steht zumindest teilweise dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 vor und übt zumindest eine nach oben gerichtete Kraft auf den Erweiterungsbodenrahmen 130 aus, so dass der Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position gehalten wird. Der Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position dient zusammen mit dem Hauptbodenrahmen 110 zum Tragen des Fahrzeugs 1. Das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen 130 liegt höher als die Unterseite des Hauptbodenrahmen 110. Es versteht sich, dass der Erweiterungsbodenrahmen 130 vom Boden 2 beabstandet ist, wenn der Hauptbodenrahmen 110 auf dem Boden 2 liegt. Beispielsweise kann das freie Ende des des ausgeklappten Erweiterungsbodenrahmen 130 bündig mit der Oberseite des Hauptbodenrahmen 110 sein. Das freie Ende des ausgeklappten Erweiterungsbodenrahmen 130 kann auch geringfügig höher als die Oberseite des Hauptbodenrahmen 110 liegen. Das freie Ende des ausgeklappten Erweiterungsbodenrahmen 130 kann auch geringfügig niedriger als die Oberseite des Hauptbodenrahmen110 liegen.
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Beim Faltcontainer für den Fahrzeugtransport der Erfindung steht der Erweiterungsbodenrahmen 130 in zusammengeklappten Position dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 entlang der Längenrichtung D1 nicht vor und das Verbindungselement steht dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 entlang der Längenrichtung D1 nicht vor. Dabei entspricht die Abmesssung des Faltcontainers entlang der Längenrichtung D1 der eines Standardcontainers, was eine flexible Auswahl an Transportmitteln ermöglicht und weiter zur Senkung der Transportkosten beiträgt. Wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position befindet, steht sein freies Ende dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 vor und liegt höher als die Unterseite des Hauptbodenrahmen 110. Das Verbindungselement steht zumindest teilweise dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 vor und übt zumindest eine nach oben gerichtete Kraft auf den ausgeklappte Erweiterungsbodenrahmen 130 aus, sodass das ausgeklappten Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position gehalten wird. Das ausgeklappte Erweiterungsbodenrahmen 130 dient zum Zusammenwirken mit dem Hauptbodenrahmen 110 zum Tragen des Fahrzeugs 1. Dabei ist die Abmessung des Faltcontainers entlang der Längenrichtung D1 größer als die eines Standardcontainers, sodass mehr Fahrzeuge 1 beladen werden können, was die Transportkapazität des Faltcontainers erhöhen kann.
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Wie in 5 bis 16 gezeigt, kann der Erweiterungsbodenrahmen 130 entlang der Längenrichtung D1 beweglich am Hauptbodenrahmen 110 angeordnet sein. Beispielsweise kann der Hauptbodenrahmen 110 ein erstes Führungselement 111 aufweisen. Der Erweiterungsbodenrahmen 130 kann ein zweites Führungselement 131 aufweisen. Das erste Führungselement 111 und das zweite Führungselement 131 können entlang der Längenrichtung D1 gleitbar zusammenwirken, sodass der Erweiterungsbodenrahmen 130 relativ zum Hauptchasis beziehungsweise Hauptbodenrahmen 110 entlang der Längenrichtung D1 verschoben werden kann.
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Beispielsweise kann das erste Führungselement 111 als Schiene und das zweite Führungselement 131 als Schieber ausgebildet sein.
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Wie in 6 bis 16 gezeigt, kann das Verbindungselement als Stützelement 160 ausgebildet sein. Ein Ende des Stützelements 160 kann beweglich mit dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 verbunden sein. Wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position befindet und das andere Ende des Stützelements 160 dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 vorsteht, dient das andere Ende des Stützelements 160 zur Stützung des Erweiterungsbodenrahmen 130. Das andere Ende des Stützelements 160 kann beweglich mit dem Erweiterungsbodenrahmen 130 verbunden sein, um sich synchron mit diesem bewegen zu können. Alternativ kann das andere Ende des Stützelements 160 auch lösbar mit dem Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position verbunden sein und sich während der Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen 130 nicht mit diesem bewegen. Stattdessen kann das Stützelement 160 nach der Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen 130 in die ausgeklappte Position manuell verstellt werden, sodass sich das andere Ende des Stützelements 160 in einer Position befindet, in der es dem Erweiterungsbodenrahmen 130 Stützkraft verleihen kann.
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Wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position befindet, kann die Position, an der das andere Ende des Stützelements 160 die Stützkraft auf den Erweiterungsbodenrahmen 130 ausübt, die Mitte des Erweiterungsbodenrahmen 130 entlang der Längenrichtung oder jede andere Position, beispielsweise das Ende, sein.
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Die Position, an der das andere Ende des Stützelements 160 die Stützkraft auf den Erweiterungsbodenrahmen 130 ausübt, kann vorzugsweise in der Mitte des Erweiterungsbodenrahmen 130 entlang der Längenrichtung liegen, was zu einer gleichmäßigen Krafteinwirkung auf den Erweiterungsbodenrahmen 130 beiträgt.
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Weiterhin können die Stützelemente 160 in Abständen entlang der Breite des Hauptbodenrahmen 110 angeordnet sein. In der dargestellten Ausführungsform sind an jedem Ende zwei Stützelemente 160 vorgesehen. Die beiden Stützelemente 160 liegen einander gegenüber.
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Es wird weiter auf 6 bis 16 Bezug genommen. Weiterhin kann der Erweiterungsbodenrahmen 130 eine Führungsnut 132 aufweisen. Ein Ende des Stützelements 160 ist drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 verbunden. Das andere Ende des Stützelements 160 ist entlang dem Führungsweg der Führungsnut 132 gleitbar in der Führungsnut 132 aufgenommen. Während der Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen 130 relativ zum Hauptbodenrahmen 110 wird das Stützelement 160 synchron relativ zum Hauptbodenrahmen 110 gedreht, d. h., das Stützelement 160 bewegt sich synchron mit dem Erweiterungsbodenrahmen 130. In der ausgeklappten Position befindet sich die Führungsnut 132 auf der Unterseite des Erweiterungsbodenrahmen 130. Das andere Ende des Stützelements 160 steht dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 vor, um der Erweiterungsbodenrahmen 130 zu stützen, wodurch der Erweiterungsbodenrahmen 130 stabil in der ausgeklappten Position bleibt. Dabei befindet sich die Führungsnut 132 auf der Unterseite des Erweiterungsbodenrahmen 130, d.h. der Erweiterungsbodenrahmen 130 kann von dem Stützelement 160 gestützt werden und wird zuverlässig in der ausgeklappten Position gehalten, sodass das Fahrzeug 1 beladen und das Fahrzeug 1 transportiert werden kann.
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Es wird weiter auf 6 bis 16 Bezug genommen. Weiterhin ist ein Ende des Stützelements 160 um eine vierte Drehachse AX4, die parallel zur Höhenrichtung D3 des Hauptbodenrahmen 110 ist, drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 verbunden. Das andere Ende des Stützelements 160 ist entlang dem Führungsweg der Führungsnut 132 gleitbar in der Führungsnut 132 aufgenommen. Das erste Ende der Führungsnut 132 ist entlang der Längenrichtung D1 weiter von der Mitte des Hauptbodenrahmen 110 entfernt als das zweite Ende der Führungsnut 132. Das erste Ende der Führungsnut 132 ist entlang der Breitenrichtung D2 weiter von der vierten Drehachse AX4 entfernt als das zweite Ende der Führungsnut 132. Während der Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen 130 von der zusammengeklappten Position in die ausgeklappte Position gleitet das andere Ende des Stützelements 160 vom ersten Ende der Führungsnut 132 zum zweiten Ende. Das heißt, das Stützelement 160 kann während der Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen 130 synchron um die vierte Drehachse AX4 gedreht werden, um die Betriebseffizienz des Erweiterungsbodenrahmen 130 im Einsatz zu verbessern.
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Bei der in den 13 bis 15 gezeigten Ausführungsform ist die Führungsnut 132 als erster Nutabschnitt 132a ausgebildet. Das erste Nutabschnitt 132a kann ein kreisbogenförmiger Nutabschnitt sein.
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In der in 16 gezeigten Ausführungsform kann die Führungsnut 132 einen ersten Nutabschnitt 132a und einen zweiten Nutabschnitt 132b aufweisen. Der erste Nutabschnitt 132a schneidet die Längenrichtung D1. Der zweite Nutabschnitt 132b verläuft parallel zur Längenrichtung D1. Der erste Nutabschnitt 132a ist entlang der Längenrichtung D1 weiter von der Mitte des Hauptbodenrahmen 110 entfernt als der zweite Nutabschnitt 132b. Durch den ersten Nutabschnitt 132a kann das Stützelement 160 während der Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen 130 in die ausgeklappte und die zusammengeklappte Position gedreht werden. Durch den zweiten Nutabschnitt 132b kann die vorstehende Länge des Erweiterungsbodenrahmen 130 zu dem Hauptbodenrahmen 110 in Längenrichtung D1 vergrößert werden.
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Wie in 5 bis 16 gezeigt, kann an den beiden Enden des Hauptbodenrahmen 110 jeweils eine Bodenrahmenerweiterung beziehungsweise ein Erweiterungsbodenrahmen 130 vorgesehen sein, sodass die beiden Enden des Hauptbodenrahmen 110 verlängert werden können, wodurch die Gesamtlänge des Chassis weiter vergrößert, sodass eine höhere Transportkapazität erreicht wird.
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In anderen Ausführungsformen der Erfindung kann an einem der beiden Enden des Hauptbodenrahmen 110 ein Erweiterungsbodenrahmen 130 vorgesehen sein.
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Wie in 7, 9 und 10 gezeigt, kann die ausgeklappte Position eine Extremposition sein, in die sich der Erweiterungsbodenrahmen 130 in eine Richtung weg vom Hauptbodenrahmen 110 bewegt.
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Wie in 9 und 10 gezeigt, kann der Faltcontainer für den Fahrzeugtransport zusätzlich einen Übergangsrahmen 140 umfassen, wenn die ausgeklappte Position die Extremposition des ausgeklappten Erweiterungsbodenrahmen 130 ist. Dieser Übergangsrahmen 140 ist um eine dritte Drehachse AX3, die parallel zur Breitenrichtung D2 ist, zwischen der Einsatzposition und der Ruheposition drehbar mit dem freien Ende des Erweiterungsbodenrahmen 130 verbunden. Die dritte Drehachse AX3 verläuft parallel zur ersten Drehachse AX1. Wenn sich der Übergangsrahmen 140 in der Einsatzposition befindet, erstreckt sich das freie Ende des Übergangsrahmens 140 entlang der Längenrichtung D1 zur Außenseite des Erweiterungsbodenrahmen 130 und liegt tiefer als die dritte Drehachse AX3, um es dem Fahrzeug 1 zu ermöglichen, sich von einer Position wie beispielsweise dem Boden 2 über den Übergangsrahmen 140 nacheinander auf den Erweiterungsbodenrahmen 130 und den Hauptbodenrahmen 110 zu bewegen. Wenn sich der Übergangsrahmen 140 in der Ruheposition befindet, steht das freie Ende des Übergangsrahmens 140 entlang der Längenrichtung D1 dem freien Ende des Erweiterungsbodenrahmen 130 nicht vor. Beispielsweise kann der Übergangsrahmen 140 auf der Oberseite des Erweiterungsbodenrahmen 130 liegen. Durch die Anordnung des Übergangsrahmens 140 kann sich das Fahrzeug 1 bequem in Richtung des Hauptbodenrahmen 110 und des Erweiterungsbodenrahmen 130 bewegen, wodurch der Einsatz von Hebezeugen verringert und somit die Kosten reduziert werden können. Das freie Ende des Übergangsrahmens 140 liegt dabei tiefer als die dritte Drehachse AX3, es bedeutet, dass das freie Ende des Übergangsrahmens 140 in der Einsatzposition bündig mit der Unterseite des Hauptbodenrahmen 110 ist oder tiefer liegt. In einigen anderen Ausführungsformen kann das freie Ende des Übergangsrahmens 140 in der Einsatzposition selbstverständlich auch etwas höher liegen als die Unterseite des Hauptbodenrahmen 110.
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Wenn an den beiden Enden des Hauptbodenrahmen 110 jeweils ein Erweiterungsbodenrahmen 130 angeordnet ist, kann der Übergangsrahmen 140 nur an dem Erweiterungsbodenrahmen 130 an einem Ende vorgesehen sein, sodass das Fahrzeug 1 von einem Ende des Hauptbodenrahmen eingefahren werden kann. Fachleuten in diesem Gebiet ist es selbstverständlich klar, dass der Übergangsrahmen 140 auch jeweils an den Erweiterungsbodenrahmen 130 an den beiden Enden vorgesehen sein kann, sodass das Fahrzeug 1 von jedem beliebigen Ende des Hauptbodenrahmen 110 oder gleichzeitig von den beiden Enden des Hauptbodenrahmen 110 eingefahren werden kann.
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8 zeigt eine Variante der vorliegenden Ausführungsform, wobei das in der ausgeklappten Position befindliche Erweiterungsbodenrahmen 130 um die zweite Drehachse AX2 in die Übergangsposition gedreht wird. Das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen 130 in der Übergangsposition liegt tiefer als die zweite Drehachse AX2, um dem Fahrzeug 1 den Übergang vom Boden 2 oder Ähnlichem auf den Erweiterungsbodenrahmen 130 zu ermöglichen. Nachdem das Fahrzeug 1 auf dem Erweiterungsbodenrahmen 130 oder über dieses auf den Hauptbodenrahmen 110 gelangt ist, kann der Erweiterungsbodenrahmen 130 um die zweite Drehachse AX2 in die ausgeklappten Position gedreht werden. In dieser Variante kann das Verbindungselement mit einem von dem Erweiterungsbodenrahmen 130 oder dem Hauptbodenrahmen 110 verbunden werden und durch Einhaken oder Ähnliches lösbar mit dem anderen von dem Erweiterungsbodenrahmen 130 oder dem Hauptbodenrahmen 110 verbunden werden. Das Verbindungselement kann beispielsweise auch als Stützelement 160 ausgebildet sein. Ein Ende des Stützelements 160 ist um die vierte Drehachse AX4 drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen 110 entlang der Längenrichtung D1 verbunden. Das andere Ende des Stützelements 160 dient zur Abstützung an der Unterseite des in der ausgeklappten Position befindlichen Erweiterungsbodenrahmen 130. Beim Bewegen des Erweiterungsbodenrahmen 130 von der zusammengeklappten in die ausgeklappten Position bewegt sich das Stützelement 160 nicht synchron mit dem Erweiterungsbodenrahmen 130 und muss manuell gedreht werden. Im Vergleich zu der in der 9 und 10 dargestellten Ausführungsform erfordert das Bewegen des Erweiterungsbodenrahmen 130 von der Übergangsposition in die ausgeklappten Position möglicherweise den Einsatz eines Hebezeugs, beispielsweise eines Gabelstaplers. Die Anordnung des Übergangsrahmens 140 reduziert den Arbeitsaufwand und ist bequem für die manuelle Bedienung oder andere Methoden zum Umsetzen des Übergangsrahmen 140 von der Einsatzposition in die Ruheposition. Das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen 130 liegt in der Übergangsposition tiefer als die zweite Drehachse AX2. Es versteht sich, dass das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen 130 bündig mit der Unterseite des Hauptbodenrahmen 110 oder tiefer als diese sein kann. Selbstverständlich kann das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen 130 in einigen anderen Ausführungsformen in der Übergangsposition etwas höher sein als die Unterseite des Hauptbodenrahmen 110.
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In der dargestellten Ausführungsform kann der Erweiterungsbodenrahmen 130 an einem der Enden des Hauptbodenrahmen 110 von der ausgeklappten Position in die Übergangsposition gedreht werden.
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In einigen anderen Ausführungsformen können die Erweiterungsbodenrahmen 130 an den beiden Enden des Hauptbodenrahmen 110 beide von der ausgeklappten Position in die Übergangsposition gedreht werden.
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Wie beispielsweise in 7 bis 11 und in Kombination mit 19 bis 22 gezeigt, kann das Verbindungselement auch als Zugstange 150 ausgebildet sein. Ein Ende der Zugstange 150 ist beweglich mit einem von dem Endrahmen 120 und dem Erweiterungsbodenrahmen 130 verbunden. Das andere Ende der Zugstange 150 ist durch Einhaken oder Ähnliches lösbar mit dem anderen von dem Endrahmen 120 und dem Erweiterungsbodenrahmen 130 verbunden. Wenn sich der Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position befindet und der Endrahmen 120 aufrechtsteht, kann das andere Ende der Zugstange 150 mit dem anderen von dem Endrahmen 120 und dem Erweiterungsbodenrahmen 130 verbunden, um den Erweiterungsbodenrahmen 130 in der ausgeklappten Position zu halten. In der gezeigten Ausführungsform ist ein Ende der Zugstange 150 mit dem Endrahmen 120 verbunden und das andere Ende lösbar mit der Oberseite des sich in der ausgeklappten Position befindlichen Erweiterungsbodenrahmen 130 verbunden. Die Zugstange 150 befindet sich dabei auf der Oberseite des Erweiterungsbodenrahmen 130.
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Für Fachleute in diesem Bereich ist ersichtlich, dass das Verbindungselement in der Variante der Ausführungsform auch aus einer Verbindungsstange und einem Stützelement 160 bestehen kann.
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Beispielsweise kann der Erweiterungsbodenrahmen 130 der vorliegenden Ausführungsform einen ersten Verlängerungsabschnitt (nicht dargestellt), einen zweiten Verlängerungsabschnitt (nicht dargestellt) und einen ersten Verbindungsabschnitt (nicht dargestellt) aufweisen. Der erste und der zweite Verlängerungsabschnitt sind auf die Positionen der Räder auf der linken und rechten Seite des Fahrzeugs 1 ausgerichtet. Der erste und der zweite Verlängerungsabschnitt sind entlang der Breitenrichtung D2 beabstandet angeordnet. Der erste Verbindungsabschnitt ist mit dem ersten Verlängerungsabschnitt und dem zweiten Verlängerungsabschnitt verbunden. Auf diese Weise kann das gesamte Erweiterungsbodenrahmen 130 durch lokale Bewegung bewegt werden.
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Beispielsweise kann der Übergangsrahmen 140 der vorliegenden Ausführungsform einen ersten Übergangsrahmenabschnitt (nicht dargestellt), einen zweiten Übergangsrahmenabschnitt (nicht dargestellt) und einen zweiten Verbindungsabschnitt (nicht dargestellt) aufweisen. Der erste Übergangsrahmenabschnitt und der zweite Übergangsrahmenabschnitt sind entlang der Breitenrichtung D2 beabstandet angeordnet. Der zweite Verbindungsabschnitt ist mit dem ersten Übergangsrahmenabschnitt und dem zweiten Übergangsrahmenabschnitt verbunden. Durch die lokale Bewegung des Übergangsrahmens 140 kann der gesamte Übergangsrahmen 140 bewegt werden.
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Als Variante der vorliegenden Ausführungsform kann der Erweiterungsbodenrahmen 130 einen ersten und einen zweiten Verlängerungsabschnitt umfassen. Der erste und der zweite Verlängerungsabschnitt sind auf die Positionen der Räder auf der linken und rechten Seite des Fahrzeugs 1 ausgerichtet. Der erste und der zweite Verlängerungsabschnitt sind entlang der Breitenrichtung D2 beabstandet angeordnet. D.h. der Erweiterungsbodenrahmen 130 kann eine vielteilige Struktur haben. Dadurch ist die Bewegung des Erweiterungsbodenrahmen 130 zwischen der zusammengeklappten und der ausgeklappten Position kraftsparender.
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Als Variante der vorliegenden Ausführungsform kann der Übergangsrahmen 140 einen ersten Übergangsrahmenabschnitt und einen zweiten Übergangsrahmenabschnitt aufweisen. Der erste Übergangsrahmenabschnitt und der zweite Übergangsrahmenabschnitt sind entlang der Breitenrichtung D2 beabstandet angeordnet, d.h. der Übergangsrahmen 140 kann eine vielteilige Struktur haben.
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Der oben genannte Standardcontainer ist ein 40-Fuß-Standardfaltcontainer.
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Beim Faltcontainer der vorliegenden Ausführungsform ist der Erweiterungsbodenrahmen 130 am Ende des Hauptbodenrahmen 110 entlang der Längenrichtung D1 gleitbar oder rollbar angeordnet und hat eine ausziehbare Struktur. Im Gebrauch wird der Erweiterungsbodenrahmen 130 aus dem Hauptbodenrahmen 110 herausgezogen. Die Erweiterungsbodenrahmen 130 können in Abständen entlang der Breitenrichtung D2 angeordnet sein, um eine vielteilige Struktur zu bilden. Es kann auch eine einteilige Struktur haben. Der Erweiterungsbodenrahmen 130 befindet sich am Ende des Hauptbodenrahmen 110 und kann über eine Führungsschiene auf der Oberseite des Hauptbodenrahmen 110 angeordnet oder im Inneren des Hauptbodenrahmen 110 verborgen sein. Nachdem der Erweiterungsbodenrahmen 130 ausgeklappt wurde, kann es durch die am Ende angeordneten Scharnier nach unten gedreht und auf dem Boden 2 liegen, um als Übergangsplatte für das Fahren des Fahrzeugs 1 in und aus dem Container zu dienen. Der Erweiterungsbodenrahmen 130 kann zusätzlich mit einer kleinen Drehplatte als Übergangsrahmen 140 versehen sein, um als Übergangsplatte für das Fahren des Fahrzeugs 1 in und aus dem Container zu dienen. Nachdem der Erweiterungsbodenrahmen 130 ausgeklappt wurde, kann es über die Zugstange 150 mit dem Endrahmen 120 verbunden werden, um eine Positionsbegrenzung zu erreichen. Am Ende kann auch eine drehbare Sperrstange vorgesehen sein, um den Erweiterungsbodenrahmen 130 zu begrenzen. Auf der Unterseite des Erweiterungsbodenrahmen 130 oder am Ende des Hauptbodenrahmen 110 kann ein drehbares Stützelement 160 vorgesehen sein. Das Stützelement 160 kann mit dem Erweiterungsbodenrahmen 130 synchron bewegt werden oder nach dem Ausklappen des Erweiterungsbodenrahmen 130 manuell gedreht werden, um den Erweiterungsbodenrahmen 130 zu stützen.
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Zweite Ausführungsform
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Dieselben oder ähnliche Teile der zweiten Ausführungsform wie in der ersten Ausführungsform werden nicht im Detail beschrieben. Im Folgenden werden nur die Unterschiede beschrieben:
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Wie in 17 bis 25 gezeigt, ist der Erweiterungsbodenrahmen 230 dieser Ausführungsform um eine zweite Drehachse AX2 parallel zur Breitenrichtung D2 drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen 210 in Längenrichtung D1 verbunden. D.h. der Erweiterungsbodenrahmen 230 ist drehbar am Hauptgehäuse 210 montiert.
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Wie in 18 bis 25 gezeigt, erstrecken sich die Führungsnut 232 senkrecht zur zweiten Drehachse AX2. Ein Ende des Stützelements 260 ist um eine fünfte Drehachse AX5 parallel zur zweiten Drehachse AX2 drehbar mit dem Ende des Hauptbodenrahmen 210 verbunden. Das andere Ende des Stützelements 260 ist entlang der Führungsnut 232 gleitbar angeordnet. Das erste Ende der Führungsnut 232 ist weiter von der zweiten Drehachse AX20 entfernt als das zweite Ende der Führungsnut 232. Wenn der Erweiterungsbodenrahmen 230 von der zusammengeklappten Position in die ausgeklappte Position bewegt wird, gleitet das andere Ende des Stützelements 260 vom zweiten Ende der Führungsnut 232 zum ersten Ende. In dieser Ausführungsform kann das Stützelement 260 gleichzeitig um die fünfte Drehachse AX5 gedreht werden, wenn der Erweiterungsbodenrahmen 230 um die zweite Drehachse AX2 dreht wird, d. h. das Stützelement 260 und der Erweiterungsbodenrahmen 230 werden synchron gedreht. Dies trägt zur Erhöhung der Betriebseffizienz bei.
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In der in 25 gezeigten Ausführungsform ist die fünfte Drehachse AX5 entlang der Längenrichtung D1 weiter von der Mitte des Hauptbodenrahmen 210 entfernt als die zweite Drehachse AX2.
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Bei dem Faltcontainer dieser Ausführungsform ist der Erweiterungsbodenrahmen 230 drehbar am Ende des Hauptbodenrahmen 210 angeordnet. Im Gebrauch wird der Erweiterungsbodenrahmen 230 durch Drehen aus dem Hauptbodenrahmen 210 ausgeklappt. Der Erweiterungsbodenrahmen 230 kann zweiteilig entlang der Breitenrichtung D2 ausgebildet sein, wobei jedes Teil separat gedreht werden kann, oder der Erweiterungsbodenrahmen 230 kann als Ganze gedreht werden. Der Drehwinkel des Erweiterungsbodenrahmen 230 kann größer als 180 Grad sein, sodass das freie Ende des Erweiterungsbodenrahmen 230 nach der Drehung auf dem Boden 2 liegen kann und als Übergang für das Fahrzeug 1 zum Ein- und Ausfahren in den Container dient. Am Ende des Erweiterungsbodenrahmen 230 kann zusätzlich eine separate drehbare Übergangsplatte als Übergangsrahmen 140 vorgesehen sein. Nachdem der Erweiterungsbodenrahmen 230 um 180 Grad nach außen in die ausgeklappte Position gedreht wurde, wird die drehbare Übergangsplatte nach außen gedreht und liegt auf dem Boden 2, um als schräge Übergangsplatte für das Fahrzeug 1 zum Ein- und Ausfahren in den Container dient. Nachdem der Erweiterungsbodenrahmen 230 um 180 Grad nach außen in die ausgeklappte Position gedreht wurde, wird es durch die Zugstange 150 an dem Eckpfosten 122 fixiert und begrenzt. Zwischen dem Ende des Hauptbodenrahmen 210 und dem Erweiterungsbodenrahmen 230 kann eine drehbare Sperrstange vorgesehen sein, um den Erweiterungsbodenrahmen 230 zu begrenzen. Eine Hilfsvorrichtung für die Drehung des Erweiterungsbodenrahmen 230, beispielsweise eine Hilfsfeder oder ein Hilfsmechanismus mit Verbindungsstange, kann ebenfalls vorgesehen sein. Der Hilfsmechanismus mit Verbindungsstange kann ein Hydraulikzylinder oder ein Elektrozylinder mit Teleskopstange sein.
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Dritte Ausführungsform
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Dieselben oder ähnliche Teile der dritten Ausführungsform des Faltcontainers für den Fahrzeugtransport wie in der ersten Ausführungsform werden nicht im Detail beschrieben. Im Folgenden werden nur die Unterschiede beschrieben:
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Wie in 17 bis 25 und in Kombination mit 5 bis 12 gezeigt, sind in dieser Ausführungsform die Eckpfosten 122 des Endrahmens 120 um eine erste Drehachse AX1 drehbar mit dem Hauptbodenrahmen 210 verbunden. Die Eckpfosten 122 sind mit einem ersten Begrenzungselement (nicht dargestellt) versehen. Der Erweiterungsbodenrahmen 230 ist um eine zweite Drehachse AX2 parallel zur ersten Drehachse AX1 drehbar mit den Eckpfostenn 122 verbunden. Der Erweiterungsbodenrahmen 230 ist mit einem zweiten Begrenzungselement (nicht dargestellt) versehen, das auf das erste Begrenzungselement ausgerichtet ist. Wenn der Erweiterungsbodenrahmen 230 um die zweite Drehachse AX2 in die zusammengeklappte Position gedreht wird, wirken das zweite Begrenzungselement mit dem ersten Begrenzungselement zusammen, um den Erweiterungsbodenrahmen 230 in Richtung des Hauptbodenrahmen 210 zu begrenzen. Auf diese Weise, wenn der Endrahmen 120 von der Faltposition um die erste Drehachse AX1 in die Aufrechtposition gedreht wird, kann der Erweiterungsbodenrahmen 230 mitgeführt und um die zweite Drehachse AX2 in Richtung der ausgeklappten Position für einen bestimmten Winkel gedreht werden, sodass der Erweiterungsbodenrahmen 230 bequemer und kraftsparender in Richtung der ausgeklappten Position bewegt werden kann.
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In dieser Ausführungsform kann der Erweiterungsbodenrahmen 230 an den Eckpfostenn 122 des Faltcontainers angeordnet sein. Wenn die Eckpfostenn 122 während des Gebrauchs in die Aufrechtposition gedreht werden, wird der Erweiterungsbodenrahmen 230 in die Aufrechtposition mitgedreht. Die Unterseite des Erweiterungsbodenrahmen 230 ist über Scharnier mit den Eckpfosten 122 verbunden. Wenn die Eckpfosten 122 aufrechtstehen, dreht sich der Erweiterungsbodenrahmen 230 unabhängig weiter nach außen und ragt aus dem Container heraus. Der Erweiterungsbodenrahmen 230 kann um einen Winkel von über 90 Grad nach außen gedreht werden, sodass es nach der Drehung auf dem Boden 2 liegen kann und als Übergang für das Fahrzeug 1 zum Ein- und Ausfahren in den Container dient. Am Ende des Erweiterungsbodenrahmen 230 kann zusätzlich eine drehbare Übergangsplatte als Übergangsrahmen 140 vorgesehen sein. Nachdem das Übergangsplatte um 90 Grad nach außen in die ausgeklappte Position gedreht wurde, wird die drehbare Übergangsplatte nach außen gedreht und liegt auf dem Boden 2, um als schräge Übergangsplatte für das Fahrzeug 1 zum Ein- und Ausfahren in den Container zu dient. Nach der Drehung kann es durch die Zugstange 150 an den Eckpfosten 122 fixiert und begrenzt werden. Eine drehbare Sperrstange kann am Ende vorgesehen sein, um der Erweiterungsbodenrahmen 230 zu begrenzen.
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Fachleute werden erkennen, dass durch Variationen oder beliebige Kombinationen der oben genannten Ausführungsformen weitere Ausführungsformen erhalten werden können, die hier nicht einzeln aufgeführt sind.
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Der Faltcontainer der Erfindung besteht aus einem Hauptbodenrahmen, einem wandlosen Endrahmen und einem Erweiterungsbodenrahmen. Der Hauptbodenrahmen und der Endrahmen können einen Faltcontainer mit Standardlänge bilden. Der Erweiterungsbodenrahmen ist beweglich am Hauptbodenrahmen angeordnet. Durch Manipulation des Erweiterungsbodenrahmen wird das Ende des Hauptbodenrahmen entlang der Längenrichtung bewegt und verlängert, um mit dem Hauptbodenrahmen zusammenzuarbeiten, um das Fahrzeug zusammen zu tragen. Am Hauptbodenrahmen des Faltcontainers ohne Wände ist der Erweiterungsbodenrahmen beweglich angeordnet. Der Erweiterungsbodenrahmen kann horizontal nach außen verschoben oder gedreht werden, um die Länge des Chassis zu vergrößern, was das Beladen von mehr Fahrzeugen ermöglicht und somit die Transportkapazität erhöht.
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Sofern nicht anders definiert, haben die hier verwendeten technischen und wissenschaftlichen Begriffe die gleiche Bedeutung, wie sie von einem Fachmann auf dem Gebiet dieser Anwendung verstanden werden. Die hier verwendeten Begriffe dienen lediglich der Beschreibung spezifischer Implementierungszwecke und schränken diese Anwendung nicht ein. Begriffe wie „Anordnung“ in dieser Beschreibung können darauf hinweisen, dass eine Komponente direkt an eine andere Komponente oder über ein Zwischenelement an eine andere Komponente angeordnet ist. Die in dieser Beschreibung in einer Ausführungsform beschriebenen Merkmale können allein oder in Kombination mit anderen Merkmalen auf eine andere Ausführungsform angewendet werden, sofern das Merkmal in dieser anderen Ausführungsform anwendbar ist oder nichts anderes angegeben ist.
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Die vorliegende Erfindung wurde anhand der obigen Ausführungsformen beschrieben. Diese dienen jedoch nur als Beispiele und zur Beschreibung und sollen die vorliegende Erfindung nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränken. Fachleuten ist klar, dass gemäß den Lehren dieser Erfindung weitere Variationen und Modifikationen möglich sind, die alle in den Schutzumfang der vorliegenden Anmeldung fallen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Boden
- 110
- Hauptbodenrahmen
- 111
- erstes Führungselement
- 120
- Endrahmen
- 121
- Öffnung
- 122
- Eckpfosten
- 130
- Erweiterungsbodenrahmen
- 131
- zweites Führungselement
- 132
- Führungsnut
- 132a
- erster Nutabschnitt
- 132b
- zweiter Nutabschnitt
- 140
- Übergangsrahmen
- 150
- Zugstange
- 160
- Stützelement
- 210
- Hauptbodenrahmen
- 230
- Erweiterungsbodenrahmen
- 232
- Führungsnut
- 260
- Stützelement
- D1
- Längenrichtung
- D2
- Breitenrichtung
- D3
- Höhenrichtung
- AX1
- erste Drehachse
- AX2
- zweite Drehachse
- AX3
- dritte Drehachse
- AX4
- vierte Drehachse
- AX5
- fünfte Drehachse