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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Outdoor-Ausrüstung, insbesondere eine Zeltstruktur.
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HINTERGRUND
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Ein Fahrzeugdachzelt ist ein Zelt, welches auf einem Fahrzeugdach aufgebaut werden kann. Da es bei der Verwendung nicht wie andere Zelte bodennah positioniert ist, ist es weniger anfällig für das Eindringen von Bodenfeuchte und Feuchtigkeit, wodurch die Nutzung komfortabler wird und es bei den Menschen Anklang findet. Das Fahrzeugdachzelt kann bei Nichtgebrauch direkt auf dem Fahrzeugdach zusammengeklappt werden, was den Transport erleichtert.
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Jedoch bestehen im Fachgebiet noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Vereinfachung der Zeltstruktur, der Erhöhung der Zeltstabilität, der verbesserten Abstützung der Zeltplane durch das Zelt, der Reduzierung von Windgeräuschen bei der Montage des Zeltes auf dem Fahrzeugdach sowie der Verbesserung der feuchtigkeitsabweisenden Wirkung.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Zeltstruktur bereitzustellen, wobei das zu lösende technische Problem darin besteht, die Zeltstruktur einfacher und benutzerfreundlicher zu gestalten.
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Zur Auflöseung der vorstehend genannten Aufgabe besteht die Lösung der vorliegenden Erfindung in: einer Zeltstruktur, umfassend mehrere Grundplatten, wobei die mehreren Grundplatten an ihren Rändern miteinander gelenkig verbunden sind, sodass sich die jeweiligen Grundplatten aufklappen oder zusammenklappen lassen.
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Weiterhin sind drei Grundplatten vorgesehen sind, die jeweils eine Vorderstützplatte, eine Rückstützplatte und eine Mittelplatte sind, und dass weiterhin ein Zugseil umfasst, wobei die Vorderstützplatte und die Rückstützplatte jeweils mit beiden Seiten der Mittelplatte schwenkbar verbunden sind, wobei die Vorderstützplatte und die Mittelplatte drehbar sind, um die Vorderstützplatte und die Rückstützplatte flach aufzuklappen oder zusammenzuklappen; wobei die beiden Enden des Zugseils jeweils mit der Vorderstützplatte und der Rückstützplatte verbunden sind, wobei die Rückstützplatte am Fahrzeugdach befestigt ist, wobei bei flaches Aufklappen der Vorderstützplatte und der Rückstützplatte die Vorderstützplatte durch das Zugseil in einer schwebenden Position gespannt gehalten wird.
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Weiterhin umfasst die Zeltstruktur ein Mittelrahmen, welcher auf der Mittelplatte angeordnet ist, wobei der Mittelrahmen an der Mittelplatte angeordnet ist, wobei der mittlere Bereich des Zugseils mit dem Mittelrahmen verbunden ist, wobei bei flaches Aufklappen der Vorderstützplatte und der Rückstützplatte der Mittelrahmen aufgerichtet wird, wobei zwischen dem Zugseil und der Vorderstützplatte sowie dem Mittelrahmen, ebenso zwischen dem Zugseil und der Rückstützplatte sowie dem Mittelrahmen eine Dreiecksstruktur bildet.
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Weiterhin ist am Mittelrahmen eine Laufrolle angeordnet, wobei der mittlere Bereich des Zugseils gleitend mit der Laufrolle in Verbindung steht.
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Weiterhin ist der Mittelrahmen als invertierter U-Rahmen ausgebildet, wobei der Boden des Mittelrahmens an der Mittelplatte befestigt ist, die Breite der Mittelplatte größer ist als die Breite der Seitenrahmen des Mittelrahmens und mit diesen eine T-Träger-Struktur bildet, die Seitenränder der Vorderstützplatte und der Rückstützplatte mit Abdeckränder versehen sind, und beim zusammengeklappten Zustand der Vorderstützplatte und der Rückstützplatte die Abdeckränder mit dem T-Träger zusammenwirken.
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Weiterhin sind zwei Zugseile vorgesehen, die jeweils mit den beiden Seitenrahmen des Mittelrahmens verbunden sind, wobei die beiden Enden der Zugseile jeweils mit den Seitenränder der Vorderstützplatte und der Rückstützplatte verbunden sind.
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Weiterhin sind die Vorderstützplatte und die Rückstützplatte bei flaches Aufklappen so angeordnet sind, dass die Vorderstützplatte an ihrem vorderen Ende höher und an ihrem hinteren Ende niedriger geneigt ist.
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Weiterhin sind auf den jeweiligen Grundplatten jeweils Führungsabschnitte vorgesehen, wobei die Führungsabschnitte in einer geraden Line miteinander verbunden sind, wenn die jeweilige Grundplatten in dieselbe Ebene aufgeklappt sind, wobei ein Begrenzungselement in den Führungsabschnitt angeordnet ist, das entlang des Führungsabschnitts verschiebbar ist, um, wenn das Begrenzungselement sich über mindestens zwei Grundplatten erstreckt, das Umklappen der überspannten Grundplatten zu verriegeln, und das Umklappen der Grundplatten zu entriegeln, wenn das Begrenzungselement auf eine der Grundplatten verschoben ist.
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Weiterhin sind drei Grundplatten vorgesehen, die eine Bodenplatte, eine Seitenplatte sowie eine Deckplatte sind, wobei ein hintere Seitenrand der Bodenplatte drehbar mit einem vorderen Seitenrand der Seitenplatte verbunden ist, der von der Bodenplatte abgewandte hintere Seitenrand der Seitenplatte drehbar mit dem vorderen Seitenrand der Deckplatte verbunden ist, so dass die Seitenplatte relativ zur Bodenplatte aufgerichtet werden kann, die Deckplatte übe die Bodenplatte geklappt werden kann, oder die Bodenplatte, Seitenplatte und Deckplatte in dieselbe Ebene geklappt werden können.
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Die Bodenplatte, die Seitenplatte sowie die Deckplatte sind jeweils mit einem Führungsabschnitt versehen, wobei bei dem Umklappen der Bodenplatte, der Seitenplatten und der Deckplatte in dieselbe Ebene die Führungsabschnitte in einer geraden Linie miteinander verbunden sind, wobei im Führungsabschnitt ein Begrenzungselement angeordnet ist, das entlang des Führungsabschnitts verschiebbar ist, um das Umklappen der Seitenplatten und der Deckplatte zu verriegeln, wenn das Begrenzungselement sich über die Bodenplatte, die Seitenplatten sowie die Deckplatte erstreckt, und um das Umklappen der Seitenplatten und der Deckplatte zu entriegeln, wenn das Begrenzungselement auf die Bodenplatte oder die Deckplatte verschoben ist.
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Weiterhin ist das Begrenzungselement mit einem Steckbolzen versehen, wobei sich der Steckbolzen mit dem Begrenzungselement bewegt, in der Bewegungsbahn des Steckbolzens an der Deckplatte und Bodenplatte Steckbohrungen vorgesehen sind, um bei Ausrichtung des Steckbolzens auf die Steckbohrung in diese einzugreifen und die Verschiebung des Begrenzungselements zu verriegeln.
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Weiterhin sind drei Grundplatten vorgesehen, die eine Bodenplatte, eine Seitenplatte und eine Deckplatte sind, wobei ein Rand der Bodenplatte gelenkig mit einem Rand der Seitenplatte verbunden ist und der von der Bodenplatte abgewandte Rand der Seitenplatte gelenkig mit einem Rand der Deckplatte verbunden ist; so dass die Seitenplatte relativ zur Bodenplatte aufgerichtet werden kann, die Deckplatte über die Bodenplatte umklappbar ist, um zusammengeklappt zu werden und ein Aufnahmeraum zwischen der Deckplatte und der Bodenplatten zu bilden; und die Seitenplatte sowie die Deckplatte in dieselbe Ebene wie die Bodenplatte umgeklappt werden können, um ausgebreitet zu werden.
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An der Seitenplatte ist ein Stützrahmen befestigt; im ausgebreiteten Zustand erstreckt sich der Stützrahmen nach oben, um die Zeltplane über der Seitenplatte, der Deckplatte und der Bodenplatte aufzuspannen. Im zusammengeklappten Zustand wird der Stützrahmen zusammen mit der Seitenplatte zwischen Deckplatte und Bodenplatte umgeklappt, wobei die Oberseite mit der Deckplatte und die Unterseite mit der Bodenplatte zusammengefügt wird, um gemeinsam mit der Seitenplatte am Außenumfang des Aufnahmeraums eingeschlossen zu werden.
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Weiterhin ist der Stützrahmen U-förmig ausgebildet, verläuft senkrecht zur Seitenplatte und ist an der Öffnungsseite des U-Profils mit der Seitenplatte befestigt.
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Weiterhin ist an derjenigen Seite der Bodenplatte, die zum Zusammenfügen mit dem Stützrahmen vorgesehen ist, ein hervorstehender Bodenplattenfalz ausgebildet, wobei die Bodenplatte über den Bodenplattenfalz mit dem Stützrahmen zusammengefügt ist, und dass an derjenigen Seite der Deckplatte, die zum Zusammenfügen mit dem Stützrahmen vorgesehen ist, ein hervorstehender Deckplattenfalz ausgebildet ist, wobei die Deckplatte über den Deckplattenfalz mit dem Stützrahmen zusammengefügt ist.
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Weiterhin ist die Seitenplatte an der zur Befestigung des Stützrahmens vorgesehenen Position eine Erhebung ausgebildet, wobei im Zusammengeklappten Zustand der Bodenplattenfalz und der Deckplattenfalz an der Erhebung anliegen und mit dieser zusammengefügt sind.
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Weiterhin ist an der Außenseite des Vorsprungs eine Schutzblende ausgebildet, welche im Zusammengeklappten Zustand die Fuge zwischen dem Bodenplattenfalz und dem Deckplattenfalz, welche mit der Erhebung zusammengefügt sind, abdeckt.
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Weiterhin ist die Zeltplane einerseits mit der Grundplatte und andererseits mit der Deckplatte verbunden, wobei beim Umklappen der Deckplatte über die Grundplatte die Zeltplane im Aufnahmeraum zusammengeklappt wird und beim Ausklappen der Seitenplatte und der Deckplatte die Zeltplane entsprechend über Bodenplatte, Seitenplatte und Deckplatte ausgebreitet wird; dass umfasst ferner mehrere Stützstangen, wobei die jeweiligen Stützstangen mit ihren unteren Enden gelenkig an der Bodenplatte, den Seitenplatten oder der Deckplatte angebracht sind, mit ihren oberen Enden jeweils an der Zeltplane befestigt sind, und die Verbindungspositionen an der Zeltplane voneinander beabstandet sind.
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Ferner umfasst das Plattenelement einen Bodenplattenkörper, der zur Befestigung oberhalb des Fahrzeugdachs vorgesehen ist, wobei in dem Bodenplattenkörper mindestens eine Entwässerungs- und Belüftungsöffnung ausgebildet ist, die die Ober- und Unterseite des Bodenplattenkörpers durchdringt.
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Ferner ist der Bodenplattenkörper aus mehreren Plattenelementen zusammengesetzt ist, die voneinander beabstandet sind, um zwischen jeweils zwei benachbarten Plattenelementen die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung zu bilden.
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Ferner erstreckt sich von den jeweiligen Plattenelementen eine Schutzkante zu der seitlich angrenzenden Entwässerungs- und Belüftungsöffnung hin, wobei die Schutzkanten zweier benachbarter Plattenelemente vertikal voneinander beabstandet sind und sich eine Schutzkante unterhalb der anderen Schutzkante erstreckt.
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Weiterhin erstreckt sich die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung streifenförmig linear, wobei die Erstreckungsrichtung der Entwässerungs- und Belüftungsöffnung der Vorder-Hinter-Richtung des Fahrzeugdachs entspricht.
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Durch Anwendung der vorstehend beschriebenen Lösung ergeben sich folgende vorteilhafte Wirkungen der vorliegenden Erfindung.
- (1) Mehrere Grundplatten sind an ihren Rändern miteinander gelenkig verbunden, so dass jede Grundplatte aufgeklappt oder zusammengeklappt werden kann, wodurch bei Bedarf die Grundplatten zu einer Ebene aufgeklappt werden und somit den Boden des Zeltes bilden, auf welchem durch Aufbau der Zeltplane eine vollständige Zeltstruktur entsteht.
- (2) In einer bevorzugten Ausführungsform ist zwischen der Vorderstützplatte und der Rückstützplatte ein Seil verbunden, wobei bei flaches Aufklappen der Vorderstützplatte und Rückstützplatte das Zugseil die Vorderstützplatte spannt und dieser Stützkraft verleiht, so dass die Vorderstützplatte in schwebender Position ausbalanciert werden kann.
- (3) In einem Teil der bevorzugten Ausführungsformen sind auf den jeweiligen Grundplatten Führungsabschnitte vorgesehen, wobei die Führungsabschnitte in einer geraden Line miteinander verbunden sind, wenn die jeweilige Grundplatten in dieselbe Ebene aufgeklappt sind, wobei ein Begrenzungselement in den Führungsabschnitt angeordnet ist, das entlang des Führungsabschnitts verschiebbar ist, um, wenn das Begrenzungselement sich über mindestens zwei Grundplatten erstreckt, das Umklappen der überspannten Grundplatten zu verriegeln, und das Umklappen der Grundplatten zu entriegeln, wenn das Begrenzungselement auf eine der Grundplatten verschoben ist; Durch das Gleiten des Begrenzungselements innerhalb des Führungsabschnitts werden das Umklappen der Grundplatten verriegelt oder entriegelt, wodurch die Verwendung erleichtert und die Struktur vereinfacht wird.
- (4) In einem Teil der bevorzugten Ausführungsformen ist ein Rand der Bodenplatte gelenkig mit einem Rand der Seitenplatte verbunden und der von der Bodenplatte abgewandte Rand der Seitenplatte gelenkig mit einem Rand der Deckplatte verbunden, wodurch die Seitenplatte relativ zur Grundplatte aufgerichtet werden kann und die Deckplatte über die Grundplatte umklappbar ist, um zusammengeklappt zu werden, sowie die Seitenplatte und Deckplatte in dieselbe Ebene wie die Bodenplatte umklappbar sind, um ausgebreitet zu werden, wobei an der Seitenplatte ein Stützrahmen befestigt ist, im ausgebreiteten Zustand sich der Stützrahmen nach oben erstreckt, um die Zeltplane über der Seitenplatte, der Deckplatte und der Bodenplatte aufzuspannen. Da die Stützrahmen mit der Seitenplatte fest verbunden sind, wird die Zeltplane dadurch stabiler abgestützt. Im zusammengeklappten Zustand wird der Stützrahmen zusammen mit der Seitenplatte zwischen Deckplatte und Bodenplatte umgeklappt, wobei die Oberseite mit der Deckplatte und die Unterseite mit der Bodenplatte zusammengefügt wird, um gemeinsam mit der Seitenplatte am Außenumfang des Aufnahmeraums zwischen der Deckplatte und der Bodenplatte eingeschlossen zu werden, wodurch der zusammengeklappte Stützrahmen einen Teil der Struktur zur Abdichtung des Aufnahmeraums bildet, keinen zusätzlichen Raum beansprucht und die Gesamtstruktur vereinfacht wird.
- (5) In einem Teil der bevorzugten Ausführungsformen umfassen die mehreren Grundplatten einen Bodenplattenkörper, wobei der Bodenplattenkörper zur querseitigen Befestigung oberhalb des Fahrzeugdachs vorgesehen ist, wobei in dem Bodenplattenkörper mindestens eine Entwässerungs- und Belüftungsöffnung ausgebildet ist, wobei die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung die obere und untere Fläche des Bodenplattenkörpers durchdringt, wodurch, wenn Regenwasser auf die Außenfläche der Fahrzeugdachzeltplane fällt, das entlang der Außenfläche der Zeltplane herabgleitende Wasser nach dem Auftreffen auf den Bodenplattenkörper des Fahrzeugdachzelts durch die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung aus dem Fahrzeugdachzelt abfließen kann, wobei bei der Verwendung nach dem Auslegen von Bettwäsche oder Bodenmatten auf dem Bodenplattenkörper der Bereich unter der Bettwäsche oder den Bodenmatten durch die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung belüftet werden kann, wodurch Bettwäsche und Bodenmatten nach dem Feuchtwerden leichter luftgetrocknet werden können und im Vergleich zu einer Skelettrahmen-Konstruktion geringere Windgeräusche entstehen.
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KURZBERSCHREIBUNG DER FIGUREN
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- 1 ist eine Vorderansicht des ersten Ausführungsbeispiels.
- 2 ist eine perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels.
- 3 ist eine lokale Vergrößerungsdarstellung der Stelle A aus 2.
- 4 ist die erste perspektivische Darstellung des zweiten Ausführungsbeispiels.
- 5 ist die zweite perspektivische Darstellung des zweiten Ausführungsbeispiels.
- 6 ist die lokale Vergrößerungsdarstellung der Stelle B aus 5.
- 7 ist eine schematische Darstellung, die zeigt, dass das Begrenzungselement im dritten Ausführungsbeispiel das Umklappen der Seitenplatte und der Deckplatte entriegelt hat.
- 8 ist eine schematische Darstellung, die zeigt, dass das Begrenzungselement im dritten Ausführungsbeispiel das Umklappen der Seitenplatte und der Deckplatte verriegelt hat.
- 9 ist eine Vergrößerungsdarstellung des Bereichs C aus 8.
- 10 ist eine schematische Darstellung der Deckplattenstruktur des dritten Ausführungsbeispiels.
- 11 ist eine Vergrößerungsdarstellung des Bereichs D aus 10.
- 12 ist eine schematische Darstellung der Struktur des Begrenzungselements in der dritten Ausführungsbeispiels.
- 13 ist eine perspektivische Ansicht des vierten Ausführungsbeispiels im ausgebreiteten Zustand nach Entfernung der Zeltplane.
- 14 ist eine perspektivische Ansicht des vierten Ausführungsbeispiels im zusammengeklappten Zustand.
- 15 ist eine Explosionsdarstellung des vierten Ausführungsbeispiels nach Entfernung der Zeltplane mit von der Seitenplatte abgenommenem Stützrahmen.
- 16 ist eine lokale Vergrößerungsansicht der Stelle E in 15.
- 17 ist eine Explosionsdarstellung des vierten Ausführungsbeispiels aus einem anderen Blickwinkel nach Entfernung der Zeltplane mit von der Seitenplatte abgenommenem Stützrahmen.
- 18 ist eine lokale Vergrößerungsansicht der Stelle F in 17.
- 19 ist eine Seitenansicht des vierten Ausführungsbeispiels im ausgebreiteten Zustand nach Installation der Zeltplane.
- 20 ist eine Schnittansicht des vierten Ausführungsbeispiels im zusammengeklappten Zustand nach Entfernung der Zeltplane.
- 21 ist eine lokale Vergrößerungsdarstellung der Stelle G in 20.
- 22 ist eine schematische Darstellung der Zusammenfügung von Bodenplattenfalz und Deckplattenfalz auf dem Erhebung im vierten Ausführungsbeispiel.
- 23 ist eine perspektivische Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Grundplatte.
- 24 ist eine lokale Vergrößerungsdarstellung der Stelle F in 23.
- 25 ist eine perspektivische Darstellung nach Installation des Zeltkörpers in eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
- 26 ist eine Seitenansicht nach Installation des Zeltkörpers in eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
- 27 ist eine perspektivische Untersicht nach Installation des Zeltkörpers in eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
- 28 ist eine perspektivische Darstellung des Bodenplattenrahmens nach Entfernung der Grundplatte in eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
- 29 ist eine schematische Darstellung der Struktur eines weiteren Ausführungsbeispiels der Schutzkante auf der Grundplatte in eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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1-Vorderstützplatte, 2-Rückstützplatte, 3-Zugseil, 4-invertierte U-Stützstange, 5-Führungsstange, 6-Dachgepäckträger, 7-Mittelrahmen, 71-Laufrolle, 72-Mittelplatte, 73-Montagelasche, 9-Schraube, 10-Abdeckrand, 11-Bodenplatte, 12-Seitenplatte, 13-Deckplatte, 14-Führungsabschnitt, 15-Gleitnut, 16-Begrenzungselement, 17-Weichschutzelement, 18-Klemmblock, 19-Steckbolzen, 20-Federbolzen, 21-Steckbohrung, 25-Aufnahmeraum, 26-Stützrahmen, 27-Zeltplane, 28-Dichtungsstreifen, 29-Stützstange, 30-Stecker, 31-Bodenplattenfalz, 32-Deckplattenfalz, 33-Erhebung, 34-Schutzblende, 35-Bodenplattenkörper, 36-Entwässerungs- und Belüftungsöffnung, 37-Plattenelement, 38-Schutzkante, 39-Bodenplattenrahmen, 40-Einbauschlitz, 41-Stützbalken, 42-Zeltkörper, 43-Zeltraum.
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AUSFÜHRLICHE AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen und konkrete Ausführungsbeispiele detailliert erläutert.
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Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen umfassend beschrieben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Erfindung in verschiedenen Formen ausgeführt werden kann und nicht auf die hierin erläuterten Ausführungsbeispiele beschränkt ist. Diese Ausführungsbeispiele werden bereitgestellt, um die vorliegende Offenbarung gründlich und vollständig zu gestalten und den Schutzbereich der Erfindung vollständig an den Fachmann zu vermitteln.
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Die vorliegende Erfindung stellt eine Zeltstruktur bereit, welche mehrere Grundplatten umfasst, wobei die mehreren Grundplatten an ihren Rändern miteinander gelenkig verbunden sind, so dass jede Grundplatte zum Aufklappen oder zum Zusammenklappen umgeklappt werden kann, wodurch bei Verwendungsbedarf die Grundplatten zu einer Ebene aufgeklappt werden und den Zeltboden bilden, und durch Aufbau einer Zeltplane darauf eine vollständige Zeltstruktur gebildet wird, wobei die Zeltplane vorzugsweise mit den entsprechenden Grundplatten verbunden ist, um sich beim Umklappen aller Grundplatten in dieselbe Ebene mit den jeweiligen Grundplatten oberhalb dieser aufklappen zu können, und bei Nichtverwendung die Grundplatten zusammengeklappt werden, um Raum zu sparen.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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Wie in den 1-3 dargestellt, stellt dieses Ausführungsbeispiel eine Zugseil-Stabilisierungsvorrichtung für ein Fahrzeugdachzelt bereit, umfassend eine Vorderstützplatte 1, eine Rückstützplatte 2, eine Mittelplatte 72, ein Zugseil 3 und eine invertierte U-Stützstange 4. Die Vorderstützplatte 1, die Rückstützplatte 2 und die Mittelplatte 72 bilden eine Dreifach-Faltstruktur des Zeltbodenrahmens, wobei die Rückseite der Vorderstützplatte 1 und die Vorderseite der Rückstützplatte 2 jeweils mit beiden Seiten der Mittelplatte 72 gelenkig verbunden sind. Die Rückstützplatte 2 ist auf dem Fahrzeugdach befestigt. Die Vorderstützplatte 1 und die Mittelplatte 72 können so gedreht werden, dass sich die Vorderstützplatte 1 und die Rückstützplatte 2 zusammenklappen, wobei die Mittelplatte 72 dann senkrecht zur Rückstützplatte 2 steht, sodass zwischen der zusammengeklappten Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 ausreichend Raum zur Aufnahme der Zeltplane und anderer Rahmenstrukturen vorhanden ist, beispielsweise invertierte U-Stützstangen 4, Mittelrahmen 7 und weitere Rahmenstrukturen. Die Vorderstützplatte 1 und die Mittelplatte 72 können auch in entgegengesetzter Richtung gedreht werden, bis die Vorderstützplatte 1 und die Rückstützplatte 2 flach ausgebreitet sind, wobei die Mittelplatte 72 dann ebenfalls flach zwischen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 ausgebreitet ist und die Mittelplatte den Bewegungsraum innerhalb des Zeltes vergrößern kann.
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Das Zugseil 3 ist mit seinen beiden Enden jeweils mit der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 verbunden, wobei die Rückstützplatte 2 am Fahrzeugdach befestigt ist. Bei flaches Aufklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 wird die Vorderstützplatte 1 durch das Zugseil 3 in gespanntem Zustand in einer schwebenden Position gehalten, wobei das Zugseil 3 der Vorderstützplatte 1 die erforderliche Stützkraft verleiht. Selbst ohne die Unterstützung einer Leiter kann die vordere Stützplatte 1 in einer schwebenden Position ausbalanciert bleiben. In Verbindung mit der Leiter - die im Bild nicht dargestellt ist und an der Vorderseite der vorderen Stützplatte 1 angebracht wird - kann die vordere Stützplatte 1 jedoch stabiler abgestützt werden, wodurch ihre Tragfähigkeit erhöht wird. Dadurch können mehr Gegenstände darauf abgelegt werden, was das Outdoor-Erlebnis des Benutzers verbessert.
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Unter besonderer Bezugnahme auf 2 ist mindestens eine invertierte U-Stützstange 4 vorgesehen, deren unteres Ende gelenkig mit der Vorderstützplatte 1 und/oder der Rückstützplatte 2 verbunden ist, wobei die Zeltplane entsprechend auf der Vorderstützplatte 1, der Rückstützplatte 2 und der invertierten U-Stützstange 4 angeordnet ist, und wobei mindestens am vorderen Ende der Vorderstützplatte 1 eine invertierte U-Stützstange 4 vorgesehen ist, welche eine Öffnung für den Ein- und Ausgang des Zeltes bildet.
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Unter besonderer Bezugnahme auf 1 ist an der Unterseite der Rückstützplatte 2 eine Führungsstange 5 zur Verbindung mit dem Fahrzeugdach vorgesehen, welche insbesondere als europäische Standardführungsstange ausgeführt sein kann und mittels Schrauben und anderen Befestigungselementen mit den Längsträgern des Fahrzeugdachs befestigt werden kann. An der Unterseite der Vorderstützplatte 1 ist ein Dachgepäckträger 6 vorgesehen, wobei beim Zusammenklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 die Vorderstützplatte 1 oberhalb der Rückstützplatte 2 angeordnet ist, der Dachgepäckträger 6 sich an der Zeltoberseite befindet und Gepäck auf dem Dachgepäckträger 6 befestigt werden kann, was dem Benutzer bei Outdoor-Aktivitäten größeren Komfort bietet und das Nutzererlebnis verbessert.
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Das Zugseil 3 ist eine flexible verformbare Zugseilkonstruktion, die beim Zusammenklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 zwischen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 gebogen verstaut werden kann, während es beim flachen Aufklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 gestrafft wird, um der Vorderstützplatte 1 Stützkraft zu verleihen. Darüber hinaus ist das Zugseil 3 vorzugsweise als biegbares Stahlseil ausgeführt, welches größere Zugkräfte und Biegemomente aufnehmen kann, nicht leicht bricht und eine festere Verbindung gewährleistet.
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Unter besonderer Bezugnahme auf 1 kann durch die Einstellung der Länge und Verbindungsposition des Zugseils 3 erreicht werden, dass die Vorderstützplatte 1 beim flachen Aufklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 eine geneigte Form mit hohem Vorderende und niedrigem Hinterende aufweist, das heißt, der Winkel zwischen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 ist kein gestreckter Winkel, sondern die Vorderstützplatte 1 ist leicht geneigt, wodurch sich auf der Vorderstützplatte 1 kein Wasser ansammelt, sondern das Wasser entlang der geneigten Fläche der Vorderstützplatte 1 auf die Rückstützplatte 2 fließt, wobei in der Rückstützplatte 2 Entwässerungsöffnungen zur Wasserableitung vorgesehen werden können. Des Weiteren beträgt der Winkel zwischen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 vorzugsweise 175°~178°, das heißt, der Winkel α zwischen der Vorderstützplatte 1 und der horizontalen Ebene beträgt 2~5°, wobei die Plattenfläche der Vorderstützplatte 1 nahezu horizontal verläuft und die Struktur dadurch stabiler wird.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 1-3 ist in diesem Ausführungsbeispiel zwischen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 ein Mittelrahmen 7 angeordnet, wobei der mittlere Bereich des Zugseils 3 mit dem Mittelrahmen 7 verbunden ist, insbesondere mit dem mittleren oder oberen Bereich des Mittelrahmens 7. Beim Zusammenklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 wird der Mittelrahmen 7 zwischen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 eingeklemmt. Bei flaches Aufklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 richtet sich der Mittelrahmen 7 auf und steht senkrecht zur Rückstützplatte 2. Zwischen dem Zugseil 3 sowie der Vorderstützplatte 1 und dem Mittelrahmen 7 und zwischen dem Zugseil 3 sowie der Rückstützplatte 2 und dem Mittelrahmen 7 wird jeweils eine Dreiecksstruktur gebildet. Das Dreieck weist Stabilität auf, wodurch die Vorderstützplatte 1 stabiler wird und das Gesamtgerüst des Fahrzeugdachzelts fester wird.
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Insbesondere ist am Mittelrahmen 7 eine Laufrolle 71 vorgesehen, wobei der mittlere Bereich des Zugseils 3 mit der Laufrolle 71 in gleitender Verbindung steht. Das Zugseil 3 ist vorzugsweise als Drahtseil ausgeführt, wobei das Drahtseil und die Laufrolle 71 zusammenwirkend einen Drahtseil-Laufrollenmechanismus bilden, welcher einen geringen Reibungskoeffizienten aufweist, eine stabile Kraftübertragung gewährleistet und zur Verbesserung der Gesamtstabilität und Zuverlässigkeit des Fahrzeugdachzelt-Rahmens beiträgt.
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Der Mittelrahmen 7 ist als invertierter U-Rahmen ausgeführt, wobei dessen unterer Bereich an der Mittelplatte 72 befestigt ist. Die bevorzugte Breite der Mittelplatte 72 übersteigt die Breite der seitlichen Rahmenelemente des Mittelrahmens 7 und bildet mit diesem eine T-Trägerstruktur mit guter Stabilität. Darüber hinaus sind die Vorderstützplatte 1 und die Rückstützplatte 2, mit Ausnahme der Seite, die mit der Mittelplatte 72 gelenkig verbunden ist, an allen anderen Seitenränder mit Abdeckränder 10 versehen. Wenn die Vorderstützplatte 1 und die Rückstützplatte 2 zusammengeklappt werden, stehen die Abdeckränder 10 der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 jeweils mit dem Mittelrahmen 7 in Anlagekontakt, wodurch das zusammengeklappte Zelt im Inneren über ausreichenden Aufnahmeraum zur Unterbringung der Zeltplane und der invertierten U-Stützstangen 4 verfügt. Außerdem arbeiten beim Zusammenklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 die Abdeckränder 10 mit dem T-Träger zusammen, was das Zusammenklappen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 erleichtert.
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Das Zugseil 3 ist vorzugsweise mit dem mittleren Bereich des Seitenrahmens des Mittelrahmens 7 verbunden, das heißt, im mittleren Bereich des Seitenrahmens ist eine Laufrolle 71 angeordnet, wobei die Laufrolle 71 vorzugsweise im inneren mittleren Bereich des Seitenrahmens angeordnet ist. Wenn die Vorderstützplatte 1 und die Rückstützplatte 2 zusammengeklappt werden, wird die Laufrolle 71 im Inneren des Fahrzeugdachzelts aufgenommen und verborgen. An der Innenseite des Seitenrahmens sind Montagelaschen 73 vorgesehen, wobei auf den Montagelaschen 73 Laufrollenhalter zur Montage der Laufrollen 71 angeordnet sind. Die Montagelaschen 73 weisen vorzugsweise eine invertiert T-förmige Ausbildung auf, wodurch die Struktur stabiler ausgebildet ist.
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Es sind drei invertierte U-Stützstangen 4 vorgesehen, die jeweils mit der Vorderstützplatte 1, dem Mittelrahmen 7 und der Rückstützplatte 2 gelenkig verbunden sind, wobei eine invertierte U-Stützstange 4 mit dem vorderen Ende der Vorderstützplatte 1 gelenkig verbunden ist und die Öffnung für den Ein- und Ausgang des Zeltes bildet, wie vorstehend bereits erläutert. Die anderen beiden invertierten U-Stützstangen 4 sind jeweils gelenkig mit der Rückstützplatte 2 und dem Mittelrahmen 7 verbunden, wobei sie insbesondere an den Montagelaschen 73 auf der Innenseite des Seitenrahmens des Mittelrahmens 7 angelenkt sind. Die Gelenkverbindungsstelle zwischen der invertierten U-Stützstange 4 und der Rückstützplatte 2 kann sich nahe dem Mittelrahmen 7 befinden, wobei ein Ende des Zugseils 3 an dieser Gelenkverbindungsstelle befestigt werden kann. Das andere Ende des Zugseils 3 ist mit der Vorderstützplatte 1 befestigt, wobei der Abstand der Befestigungsposition zum Mittelrahmen 7 größer sein kann als der Abstand der Gelenkverbindungsstelle zum Mittelrahmen 7, wodurch die Vorderstützplatte 1 stabiler ausgebildet ist. Beide Enden des Zugseils 3 können mittels Schrauben 9 oder anderen Befestigungselementen fixiert werden.
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Das Zugseil 3 ist vorzugsweise in zwei Stück ausgeführt, die jeweils mit den beiden Seitenrahmen des Mittelrahmens 7 verbunden sind, wobei die beiden Enden des Zugseils 3 jeweils mit der Seitenränder der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 verbunden sind, um die Stabilität der Vorderstützplatte 1 weiter zu erhöhen.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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Wie in 4 dargestellt, unterscheidet sich ein weiteres Ausführungsbeispiel von dem ersten Ausführungsbeispiel lediglich dadurch, dass der Mittelrahmen 7 entfallen kann und direkt auf der Mittelplatte 72 invertiert T-förmige Montagelaschen 73 festmontiert werden, wodurch ebenfalls Laufrollen 71 installiert werden können und die Struktur noch einfacher wird. Insbesondere können an beiden Seiten der Mittelplatte 72 Montagelaschen 73 fest installiert werden, die jeweils mit zwei Zugseilen 3 zusammenwirken. Beim Zusammenklappen und Einziehen der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 werden die Abdeckränder 10 an der Vorderstützplatte 1 und der Rückstützplatte 2 sowie die Montagelaschen 73 im Inneren des Zelts aufgenommen. Neben der Verbindung des Zugseils 3 mittels Laufrolle 71 kann der mittlere Bereich des Zugseils 3 auch durch Befestigungselemente fixiert werden, insbesondere durch Schraube 9, wie in 5 und 6 dargestellt, wobei an der Montagelasche 73 keine Laufrollenhalterung angeordnet ist und der mittlere Bereich des Zugseils 3 über Schraube 9 mit der Montagelasche 73 verbunden wird. Sofern ein Mittelrahmen 7 vorhanden ist, kann das Zugseil 3 auch direkt über Schraube 9 mit dem Mittelrahmen 7 fixiert werden, wobei zwischen dem Zugseil 3 und der Vorderstützplatte 1 sowie dem Mittelrahmen 7, als auch zwischen dem Zugseil 3 und der Rückstützplatte 2 sowie dem Mittelrahmen 7 jeweils eine Dreiecksstruktur gebildet werden kann.
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Drittes Ausführungsbeispiel
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Das vorliegende Ausführungsbeispiel stellt eine Verriegelungsstruktur für Zeltplatten bereit, umfassend mehrere Grundplatten, wobei mehrere Grundplatten an ihren Rändern miteinander gelenkig verbunden sind, sodass die einzelnen Grundplatten in dieselbe Ebene umgeklappt oder zusammengeklappt werden können. An jeder Grundplatte ist jeweils ein Führungsabschnitt 14 angeordnet, wobei bei Umklappen der einzelnen Grundplatten in dieselbe Ebene die Führungsabschnitte 14 entlang einer geraden Linie miteinander verbunden sind. In den Führungsabschnitten 14 ist ein Begrenzungselement 16 angeordnet, welches entlang des Führungsabschnitts 14 gleitet, um das Umklappen der überspannten Grundplatten zu verriegeln, wenn das Begrenzungselement 16 sich über mindestens zwei Grundplatten erstreckt, und das Umklappen der Grundplatten zu entriegeln, wenn das Begrenzungselement 16 auf eine der Grundplatten verschoben ist. Durch das Verschieben des Begrenzungselements 16 im Führungsabschnitt 14 wird somit das Umklappen der Grundplatte verriegelt oder entriegelt, ohne dass eine Montage und Demontage erforderlich sind, was die Verwendung relativ bequem macht und zudem einen bequemen Transport ermöglicht, wobei die Struktur auch relativ einfach ausgeführt ist.
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Wie in den 7, 8, 9, 10, 11 bis 12 dargestellt, wird in dieser Ausführungsform ferner eine faltbare Zeltplatte bereitgestellt, welche die vorstehend beschriebene Verriegelungsstruktur für Zeltplatten verwendet, wobei drei Grundplatten vorgesehen sind, die eine Bodenplatte 11, eine Seitenplatte 12 sowie eine Deckplatte 13 sind, wobei der hintere Seitenrand der Bodenplatte 11 drehbar mit dem vorderen Seitenrand der Seitenplatte 12 verbunden ist, der von der Bodenplatte 11 abgewandte hintere Seitenrand der Seitenplatte 12 drehbar mit dem vorderen Seitenrand der Deckplatte 13 verbunden ist, so dass die Seitenplatte 12 relativ zur Bodenplatte 11 aufgerichtet werden kann, die Deckplatte 13 über die Bodenplatte 11 geklappt werden kann, oder die Bodenplatte 11, die Seitenplatte 12 und die Deckplatte 13 in dieselbe Ebene geklappt werden können. Die Bodenplatte 11, die Seitenplatte 12 sowie die Deckplatte 13 sind jeweils mit einem Führungsabschnitt 14 versehen. Bei dem Umklappen der Bodenplatte 11, der Seitenplatte 12 und der Deckplatte 13 in dieselbe Ebene sind die Führungsabschnitte 14 in einer geraden Linie miteinander verbunden. Im Führungsabschnitt 14 ist ein Begrenzungselement 16 angeordnet, welches entlang des Führungsabschnitts 14 verschiebbar ist, um das Umklappen der Seitenplatten 12 und der Deckplatte 13 zu verriegeln, wenn das Begrenzungselement 16 sich über die Bodenplatte 11, die Seitenplatten 12 sowie die Deckplatte 13 erstreckt, und um das Umklappen der Seitenplatten 12 und der Deckplatte 13 zu entriegeln, wenn das Begrenzungselement 16 auf die Bodenplatte 11 oder die Deckplatte 13 verschoben ist. In der vorliegenden Ausführungsform wird durch das Gleiten des Begrenzungselements 16 im Führungsabschnitt 14 das Umklappen der Seitenplatte 12 und der Deckplatte 13 verriegelt oder entriegelt, ohne dass eine Installation und Demontage erforderlich sind, wodurch eine benutzerfreundliche Handhabung sowie ein einfacher Transport ermöglicht und eine vereinfachte Struktur erreicht wird.
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Des Weiteren ist an dem Begrenzungselement 16 ein Steckbolzen 19 angeordnet, wobei der Steckbolzen 19 mit dem Begrenzungselement 16 mitbewegt wird, und in der Bewegungsbahn des Steckbolzens 19 sind an der Deckplatte 13 und der Bodenplatte 11 Steckbohrungen 21 ausgebildet, um bei Ausrichtung des Steckbolzens 19 auf der Steckbohrung 21 in die Steckbohrung 21 einzugreifen und dadurch die Verschiebung des Begrenzungselements 16 zu verriegeln. Vorzugsweise ist der Steckbolzen 19 als Federbolzen 20 ausgebildet, wobei der Federbolzen 20 dem Stand der Technik entspricht und daher hier nicht näher erläutert wird. Der Federbolzen 20 greift bei Ausrichtung auf der Steckbohrung 21 in die Steckbohrung 21 ein und verriegelt die Verschiebung des Begrenzungselements 16, und beim Ziehen des Federbolzens 20 in Richtung weg von dem Begrenzungselement 16 tritt der Federbolzen 20 aus der Steckbohrung 21 heraus und gibt die Verschiebung des Begrenzungselements 16 frei. Insbesondere ist das Begrenzungselement 16 auf der Bodenplatte 11 oder der Deckplatte 13 positioniert und entriegelt das Umklappen der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13. Dabei richtet sich der Federstift 20 auf die Steckbohrung 21 der Bodenplatte 11 oder der Deckplatte 13 aus und wird in die Steckbohrung 21 eingeführt. Alternativ gleitet das Begrenzungselement 16 von der Bodenplatte 11 zur Deckplatte 13 oder von der Deckplatte zur Bodenplatte 11. Wenn es sich die Bodenplatte 11, die Seitenplatte 12 sowie die Deckplatte 13 erstreckt, wird das Umklappen der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13 verriegelt. Dabei richtet sich der Federstift 20 auf die Steckbohrung 21 der Deckplatte 13 oder der Bodenplatte 11 aus und wird in die Steckbohrung 21 eingeführt, wodurch das Umklappen der Seitenplatte sowie der Deckplatte 13 verriegelt wird.
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Des Weiteren ist ein Weichschutzelement 17 vorgesehen, wobei das Weichschutzelement 17 zwischen dem Begrenzungselement 16 und dem Führungsabschnitt 14 angeordnet ist, um bei der Gleitbewegung des Begrenzungselements 16 einen Abstand zur Bodenplatte 11, zur Seitenplatte 12 sowie zur Deckplatte 13 zu gewährleisten. Insbesondere besteht das Weichschutzelement 17 aus Kunststoffmaterial und das Begrenzungselement 16 aus Metallmaterial, wobei das aus Kunststoffmaterial bestehende Weichschutzelement 17 die durch Gleitreibung zwischen dem Begrenzungselement 16 und der Bodenplatte 11, der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13 entstehenden Geräusche reduzieren kann, und wobei das Weichschutzelement 17 zudem Lackabplatzungen zwischen dem Begrenzungselement 16 und der Bodenplatte 11, der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13 verhindern kann.
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Vorzugsweise ist der Führungsabschnitt 14 als Gleitnut 15 ausgebildet, wobei die Gleitnuten 15 jeweils an den linken und rechten Seitenränder der Bodenplatte 11, der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13 angeordnet sind. Wenn die Bodenplatte 11, die Seitenplatte 12 und die Deckplatte 13 in dieselbe Ebene geschwenkt werden, stehen die Gleitnuten 15 auf der linken Seite der Bodenplatte 11, der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13 in einer geraden Linie miteinander in Verbindung, und die Gleitnuten 15 auf der rechten Seite der Bodenplatte 11, der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13 stehen ebenfalls in einer geraden Linie miteinander in Verbindung. Zwei Begrenzungselemente 16 sind jeweils gleitend in die Gleitnuten 15 an den linken und rechten Seitenränder der Bodenplatte 11, der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13 eingerastet.
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Vorzugsweise sind sowohl auf der Oberseite als auch auf der Unterseite der linken und rechten Seitenränder der Bodenplatte 11, der Seitenplatte 12 sowie der Deckplatte 13 Gleitnuten 15 angeordnet. Das Begrenzungselement 16 ist als C-förmiges Rohrteil ausgebildet, wobei zwei Weichschutzelemente 17 jeweils an der oberen und unteren Innenwand der Öffnung des Begrenzungselements 16 angeordnet sind und sowohl die obere als auch die untere Innenwand des Begrenzungselements 16 schützend abdecken. Beim Gleiten des Begrenzungselements 16 trennen sie das Begrenzungselement 16 und die Gleitnut 15 voneinander. Das am oberen Innenwandbereich befindliche Weichschutzelement 17 weist einen nach unten vorstehenden Klemmblock 18 auf, das am unteren Innenwandbereich befindliche Weichschutzelement 17 weist einen nach oben vorstehenden Klemmblock 18 auf. Beide Klemmblöcke 18 gleiten gleichzeitig in die Gleitnuten 15 der Oberseite und Unterseite ein, um das Begrenzungselement 16 gleitend in die Gleitnut 15 der Bodenplatte 11 einzurasten. Das Begrenzungselement 16 rastet über die Weichschutzelemente 17 gleitend in die Gleitnut 15 ein, wodurch beim Gleiten Geräusche reduziert werden können und auch Lackabplatzungen verringert werden können.
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Des Weiteren ist die Länge des Begrenzungselements 16 geringer als die Länge der Deckplatte 13 sowie der Bodenplatte 11, jedoch größer als die Länge der Seitenplatte 12, sodass das Begrenzungselement 16 beim Bewegen zur Seitenplatte 12 über die Seitenplatte 12 hinausragen kann, wodurch die beiden Enden des Begrenzungselements 16 jeweils auf der Bodenplatte 11 und der Deckplatte 13 positioniert werden, um somit das Umklappen der Seitenplatte 12 und der Deckplatte 13 zu verriegeln, und auch beim Gleiten des Begrenzungselements 16 auf die Bodenplatte 11 oder die Deckplatte 13 das Umklappen der Seitenplatte 12 und der Deckplatte 13 entriegelt werden kann.
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Viertes Ausführungsbeispiel
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Das vorliegende Ausführungsbeispiel stellt ein Fahrzeugdachzelt bereit, wie in den 13-22 dargestellt, umfassend eine Bodenplatte 13, eine Seitenplatte 12 und eine Deckplatte 11, wobei die Bodenplatte 13 horizontal angeordnet und zur Befestigung oberhalb des Fahrzeugdachs vorgesehen ist, ein Rand der Bodenplatte 13 gelenkig mit einem Rand der Seitenplatte 12 verbunden ist, der von der Bodenplatte 13 abgewandte Rand der Seitenplatte 12 gelenkig mit einem Randbereich der Deckplatte 11 verbunden ist, wobei die vorgenannte gelenkige Verbindung durch Scharniere oder jede andere beliebige bekannte Gelenkstruktur realisiert werden kann, ohne spezifische Beschränkung, und nach der gelenkigen Verbindung die Seitenplatte 12 relativ zur Bodenplatte 13 umklappen und aufrichten kann, woraufhin die Deckplatte 11 über die Bodenplatte 13 umklappen kann, sodass Bodenplatte 13, Seitenplatte 12 und Deckplatte 11 eine C-Form bilden und das Zusammenklappen des Fahrzeugdachzelts realisieren (insbesondere in Verbindung mit 14, 20 dargestellt), und auch ermöglicht, dass Seitenplatte 12 und Deckplatte 11 in dieselbe Ebene wie die Bodenplatte 13 umklappen können, um das Aufklappen des Fahrzeugdachzelts zu realisieren (insbesondere in Verbindung mit 13, 19 dargestellt). Außerdem wird nach dem Umklappen der Deckplatte 11 über die Bodenplatte 13 zwischen dieser und der Bodenplatte 13 ein Aufnahmeraum 25 gebildet (siehe insbesondere 20).
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An der Seitenplatte 12 ist ein Stützrahmen 26 befestigt, siehe insbesondere 13, 15-18, wobei der Stützrahmen 26 vorzugsweise U-förmig ausgebildet ist, die Bodenplatte 13 und die Deckplatte 11 weisen die gleiche Form auf, die U-förmige Kontur entspricht der Form der Bodenplatte 13 und der Deckplatte 11, der Stützrahmen 26 steht senkrecht zur Seitenplatte 12 und ist an der Öffnungsseite der U-Form mit der Seitenplatte 12 befestigt, wobei die Befestigungsweise Schweißen oder Verschrauben oder eine andere bekannte Befestigungsweise sein kann. Besonders bevorzugt ist der Stützrahmen 26 U-förmig rohrartig ausgebildet, an der Seitenplatte 12 ist ein in das Innere des U-förmigen rohrartigen Stützrahmens 26 eingreifender Stecker 30 vorstehend angeordnet, um eine festere Befestigung zu gewährleisten, selbstverständlich kann der Stützrahmen 26 auch rechteckförmig oder in anderen Formen ausgebildet sein, siehe insbesondere 20, solange erreicht werden kann, dass bei ausgebreitetem Fahrzeugdachzelt der Stützrahmen 26 nach oben erstreckt wird, um die Zeltplane 27 oberhalb der Seitenplatte 12, der Deckplatte 11 und der Bodenplatte 13 aufzuspannen, siehe insbesondere 20, bei zusammengeklapptem Fahrzeugdachzelt wird der Stützrahmen 26 mit der Seitenplatte 12 zwischen die Deckplatte 11 und die Bodenplatte 13 umgeklappt, wobei die Oberseite mit der Deckplatte 11 und die Unterseite mit der Bodenplatte 13 zusammengefügt wird, um zusammen mit der Seitenplatte 12 am Außenumfang des Aufnahmeraums 25 anzuliegen, wobei zu diesem Zeitpunkt die Oberseite des Aufnahmeraums 25 durch die Deckplatte 11 und die Unterseite des Aufnahmeraums 25 durch die Bodenplatte 13 abgedichtet wird, wodurch der Aufnahmeraum 25 gegenüber der Außenwelt dicht abgeschlossen wird und das Eindringen von Staub und Regenwasser verhindert wird.
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Insbesondere unter Bezugnahme auf 19 wird, um zu ermöglichen, dass die Zeltplane 27 automatisch zusammenklappt und aufklappt, wenn sich die Seitenplatte 12 und die Deckplatte 11 bewegen, bevorzugt, dass eine Seite der Zeltplane 27 mit der Bodenplatte 13 und die andere Seite mit der Deckplatte 11 verbunden ist und mittig am Stützrahmen 26 befestigt ist, wobei beim Umklappen der Deckplatte 11 über die Bodenplatte 13 die Zeltplane 27 im Aufnahmeraum 25 zusammengeklappt wird (hierbei insbesondere unter Bezugnahme auf 20, in welcher die Zeltplane weggelassen ist), und beim Umklappen und Aufklappen der Seitenplatte 12 und der Deckplatte 11 sich die Zeltplane 27 entsprechend oberhalb der Bodenplatte 13, der Seitenplatte 12 und der Deckplatte 11 aufklappt, während der Stützrahmen 26 die Zeltplane 27 im mittleren Bereich aufspannt. Weiter bevorzugt umfasst die Anordnung mehrere Stützstangen 29, wobei die unteren Enden der jeweiligen Stützstangen 29 jeweils gelenkig an der Bodenplatte 13, der Seitenplatte 12 oder der Deckplatte 11 angebracht sind, wobei Anzahl sowie Gelenkpositionen nicht begrenzt sind und je nach spezifischen Anforderungen festgelegt werden, wobei die Form der jeweiligen Stützstangen 29 vorzugsweise U-förmig ausgebildet ist, wobei die beiden Enden der U-Form jeweils gelenkig an den linken und rechten Seitenbereichen der Bodenplatte 13, der Seitenplatte 12 oder der Deckplatte 11 angebracht sind, wobei die oberen Enden der jeweiligen Stützstangen 29 jeweils an der Zeltplane 27 befestigt sind und wobei die an der Zeltplane 27 befestigten Positionen voneinander beabstandet sind, wobei die Zeltplane 27 während des Zusammenklappensvorgangs die jeweiligen Stützstangen 29 mitführt, die jeweils in Richtung des Zusammenklappens schwenken und umgelegt werden und zusammen mit der Zeltplane in den Aufnahmeraum 25 eingebracht werden, wobei die Zeltplane 27 während des Aufklappensvorgangs die jeweiligen Stützstangen 29 mitführt, die jeweils in Richtung des Aufklappens schwenken und die Zeltplane 27 an den entsprechenden Positionen aufspannen. Noch bevorzugter sind an den U-förmigen Seitenwänden des Stützrahmens 26 ebenfalls Stützstangen 29 schwenkbar gelagert, wobei diese Stützstangen 29 im ausgebreiteten Zustand aus dem Stützrahmen 26 herausschwenken können, um die Zeltplane zu stützen, wobei die Gelenkposition der Stützstangen 29 an dieser Stelle höher angeordnet ist, wodurch die Stangenlänge der Stützstangen 29 eingespart wird und gleichzeitig auch die Beanspruchung des darunter liegenden Raumes verringert wird.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 20 und 21 sind in der bevorzugten Ausführungsform an beiden Seiten des Stützrahmens 26 jeweils flexible Dichtungsstreifen 28 angebracht, wobei beim Zusammenfügen des Stützrahmens 26 mit der Deckplatte 11 und der Bodenplatte 13 der Dichtungsstreifen 28 einer Seite zwischen dem Stützrahmen 26 und der Deckplatte 11 eingeklemmt wird zur Abdichtung, und der Dichtungsstreifen 28 der anderen Seite zwischen dem Stützrahmen 26 und der Bodenplatte 13 eingeklemmt wird zur Abdichtung, wodurch die Dichtungswirkung verstärkt wird.
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In einem weiter bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Bodenplatte 13 an der zum Zusammenfügen mit dem Stützrahmen 26 vorgesehenen Seite einen vorstehenden Bodenplattenfalz 32 auf, wobei die Bodenplatte 13 mittels des Bodenplattenfalz 32 mit dem Stützrahmen 26 zusammengefügt wird. Die Deckplatte 11 weist an der zum Zusammenfügen mit dem Stützrahmen 26 vorgesehenen Seite eine vorstehende Deckplattenfalz 31 auf, wobei die Deckplatte 11 mittels des Deckplattenfalz 31 mit dem Stützrahmen 26 zusammengefügt wird. Die Seitenplatte 12 weist an den zur Befestigung des Stützrahmens vorgesehenen Positionen (d.h. an den beiden Positionen entsprechend den beiden Enden des U-förmigen Stützrahmens) vorstehende Erhebungen 33 auf. An der Außenseite der Erhebungen 33 sind Schutzblenden 34 ausgebildet. Beim Zusammenklappen stoßen die Deckplattenbördelung 31 und der Bodenplattenflansch 32 an und fügen sich auf den Erhebungen 33 zusammen, wobei die Schutzblende 34 die Fuge zwischen dem Deckplattenfalz 31 und dem Bodenplattenfalz 32 mit den Erhebungen 33 verdeckt. Nach dem Aufklappen können der Deckplattenfalz 31, der Bodenplattenfalz 32 und die Erhebungen 33 eine gewisse Umzäunung bilden. Eine solche Anordnung kann außerdem Installationsschwierigkeiten aufgrund einer zu großen Breite des Stützrahmens 26 sowie Unbequemlichkeiten bei der Verwendung vermeiden. Selbstverständlich stellt diese Ausführungsform lediglich eine bevorzugtere Ausführungsform dar. Die Bodenplatte 13 und die Deckplatte 11 können auch eben ausgeführt sein (in den Zeichnungen nicht dargestellt), oder es kann auch eine Konstruktion gewählt werden, bei der nur der Deckplattenfalz 31 und der Bodenplattenfalz 32 vorgesehen sind, ohne Erhebungen 33 an der Seitenplatte anzuordnen, wobei beim Zusammenklappen der Deckplattenfalz 31 und der Bodenplattenfalz 32 direkt auf der Seitenplatte 12 zur Abdichtung zusammengefügt werden (in den Zeichnungen nicht dargestellt).
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Grundplatte gestaltet sich wie folgt.
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Wie in den 23-29 dargestellt, fungiert unter den verschiedenen Plattenelementen dasjenige, welches zur Befestigung oberhalb des Fahrzeugdachs vorgesehen ist, als Bodenplattenkörper. Auf dem Bodenplattenkörper 35 ist ein Zeltkörper 42 montiert, welcher oberhalb des Bodenplattenkörpers 35 ausgebreitet und zusammengeklappt werden kann, um nach dem Aufklappen zwischen dem Bodenplattenkörper 35 und dem Zeltkörper 42 einen für den Benutzer zugänglichen Zeltraum 43 zu bilden (insbesondere in Verbindung mit 26 dargestellt). Die Struktur des Zeltkörpers 42 unterliegt keiner spezifischen Beschränkung und kann jede beliebige bestehende Struktur mit der vorgenannten Funktion bei Fahrzeugdachzelten sein.
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Der Bodenplattenkörper 35 dient zur querseitigen Befestigung oberhalb des Fahrzeugdachs mit longitudinalem Abstand zum Fahrzeugdach, wodurch sich der Zeltkörper 42 oberhalb des Fahrzeugdachs aufklappen und zusammenklappen lässt. Dies stellt die konventionelle Installationsweise für Fahrzeugdachzelte dar und bedarf keiner weiteren Ausführung. Bei ausgebreitetem Zeltkörper 42 fungiert der Bodenplattenkörper 35 als mindestens ein Teil des Zeltbodens des Zeltkörpers 42 (insbesondere in Verbindung mit 25 dargestellt). Der Bodenplattenkörper 35 weist mindestens eine Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 auf. Die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 durchdringt die obere und untere Fläche des Bodenplattenkörpers 35. Form und Anzahl der Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 unterliegen keiner spezifischen Beschränkung und können streifenförmig oder lochförmig ausgebildet sein. Gelangt Regenwasser auf die Außenfläche des Zeltkörpers 42 und fließt entlang der Außenfläche des Zeltkörpers 42 auf den Bodenplattenkörper 35 herab, kann der Wasserfluss durch die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 nach unten abfließen. Bei der Verwendung kann nach dem Auslegen von Bettwäsche oder Bodenmatten auf dem Bodenplattenkörper 35 unterhalb der Bettwäsche oder Bodenmatten durch die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 eine Belüftung erfolgen, wodurch feuchte Bettwäsche und Bodenmatten leichter luftgetrocknet werden können.
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Da sich der Bodenplattenkörper 35 oberhalb des Fahrzeugdachs befindet und während der Fahrt des Fahrzeugs starke Luftströmungen von vorn nach hinten über das Fahrzeugdach fließen, erstreckt sich in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 streifenförmig geradlinig in Querrichtung, wobei die Erstreckungsrichtung der Vorder-Hinter-Richtung des Fahrzeugdachs entspricht, sodass die Erstreckungsrichtung der Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 mit der Richtung der über das Fahrzeugdach strömenden Luftströmung übereinstimmt, um eine Verringerung des Luftwiderstands zu erzielen.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 23-25 ist zur Vereinfachung der Herstellung bevorzugt vorgesehen, dass der Bodenplattenkörper 35 aus mehreren Plattenelementen 37 zusammengesetzt ist, wobei die Plattenelemente 37 voneinander beabstandet sind, um zwischen jeweils zwei benachbarten Plattenelementen 37 eine Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 zu bilden. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel, in dem sich die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 in Vorder-Hinter-Richtung des Fahrzeugdachs erstreckt, sind die Plattenelemente 37 in Links-Rechts-Richtung des Fahrzeugdachs beabstandet angeordnet. Besonders bevorzugt erstreckt sich an jedem Plattenelement 37 jeweils zu dessen seitlicher Entwässerungs- und Belüftungsöffnung 36 hin eine Schutzkante 38, wobei die Schutzkanten 38 zweier benachbarter Plattenelemente 37 vertikal beabstandet sind und sich eine Schutzkante 38 unter die andere Schutzkante 38 erstreckt, sodass bei der Fahrzeugfahrt die Schutzkante 38 eine windabweisende Wirkung aufklappen kann, wobei der Wind nicht direkt vertikal durch die Entwässerungs- und Belüftungsöffnung strömen kann, wodurch Windgeräusche reduziert werden können, und zudem bei druckbedingter Verformung oberhalb des Plattenelements 37 eine gegenseitige Abstützung durch die Schutzkanten 38 erfolgen kann, wobei in einem Ausführungsbeispiel des Plattenelements 37 von zwei benachbarten Plattenelementen 37 ein Plattenelement 37 an beiden Seiten seiner Oberkante sich horizontal erstreckende Schutzkanten 38 aufweist und das andere Plattenelement 37 an beiden Seiten seiner Unterkante sich horizontal erstreckende Schutzkanten 38 aufweist. In einem Ausführungsbeispiel des Plattenelements 37 weist das Plattenelement 37 an einem seitlichen oberen Rand eine quer nach außen verlaufende Schutzkante 38 und an dem anderen seitlichen unteren Rand eine quer nach außen verlaufende Schutzkante 38 auf (insbesondere unter Bezugnahme auf 29 dargestellt). Das Plattenelement 37 besteht vorzugsweise aus Kunststoffmaterial, ist jedoch nicht darauf beschränkt und kann auch aus Metall oder anderen Materialien gefertigt sein.
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Insbesondere unter Bezugnahme auf 27 und 28 ist zur Erleichterung der Befestigung der einzelnen Plattenelemente 37 vorzugsweise ein Bodenplattenrahmen 39 vorgesehen, wobei an der Innenseite des Bodenplattenrahmens 39 Einbauschlitze 40 angeordnet sind, in welche die beiden Enden der jeweiligen Plattenelemente 37 einführbar sind, wodurch eine verbesserte Befestigungswirkung für die Plattenelemente 37 erzielt wird; selbstverständlich können die einzelnen Plattenelemente 37 auch mittels beliebiger anderer bekannter Befestigungsverfahren fixiert werden. Besonders bevorzugt ist zur besseren Abstützung des Plattenelements 37 an der Unterseite des Bodenplattenrahmens 39 ein Stützbalken 41 befestigt, wobei der Stützbalken 41 sich über die verschiedenen Plattenelemente 37 erstreckt und anliegend an der Unterseite der verschiedenen Plattenelemente 37 abstützt, um die verschiedenen Plattenelemente 37 jeweils nach oben zu stützen.
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Das Vorstehende stellt lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung dar und ist nicht als Beschränkung der vorliegenden Konstruktion zu verstehen. Alle gleichwertigen Änderungen, die entsprechend den Konstruktionsmerkmalen des vorliegenden Falls vorgenommen werden, fallen in den Schutzbereich des vorliegenden Falls.