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Zusammenlegbarer Wohnwagen
Die Erfindung bezieht sich auf einen
zusammenlegbaren Wohnwagen. Bisher bekannte zusammenlegbare Wohnwagen haben den
Hauptnachteil, dass sie im montierten Zustand nur einen verhältnismässig kleinen
Nutz- bzw. Wohnraum bieten, weil man bemüht ist, den Raumbedarf der zusammengeklappten
Vorrichtung für den Transport möglichst gering zu halten.
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Andererseits sind auch bereits zusammenklappbare Wohnwagen bekanntgeworden'
bei denen die Forderungen nach einem möglichst
grossen Wohnraum
einerseits und nach kleinen Abmessungen im zusammengeklappten Zustand andererseits
dadurch besser erfüllt werden, dass man als Begrenzungswände des Wohnwagens wenigstens
teilweise Leinwandteile oder Zeltplanen verwendet. Derartige Wohnwagen haben jedoch
den Nachteil, dass sie nur einen unzureichenden Schutz gegen die Witterung bilden,
kaum oder nur schwierig zugfrei abzudichten sind und ausserdem hinsichtlich der
Wärme- und akustischen Isolation zu wünschen übrig lassen. Der Erfindung liegt die
Aufgabe zugrunde, diese Nachteile bisher bekannter Typen von zusammenlegbaren Wohnwagen
zu beseitigen und einen solchen Wohnwagen zu schaffen, der unter alleiniger Verwendung
starrer Seiten- und Dachwände sowohl im montierten Zustand praktisch den gleichen
Nutzraum bildet, wie übliche, nicht zerlegbare Wohnwagens und der andererseits im
zusammengeklappten Zustand nur geringe, für einen bequemen Transport geeignete Abmessungen
aufweist. Ausserdem zeichnet sich der Wohnwagen nach der Erfindung durch eine sehr
einfache Handhabung bei der Montage bzw. Demontage aus und erlaubt darüber hinaus
mannigfache Modifizierungsmöglichkeiten.
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Zur Lösung der genannten Aufgaben kennzeichnet sich der zusammenlegbare
Wohnwagen nach der Erfindung durch zwei oder mehrere Abteile mit einer Grundplatte
für jedes Abteil, auf welcher die Seitenwände dieses Abteils sowie an einer Seitenwand
eine das
Dach dieses Abteils bildende Wand gelenkig und einklappbar
mittels Scharnieren derart befestigt sind, dass alle Wände im zusammengeklappten
Zustand parallel dicht übereinander auf der Grundplatte liegen und durch einfache
Verschwenkung um ihre Scharnierachsen in ihre Arbeitslagen bringbar sind, durch
Verriegelungsvorrichtungen zur Befestigung benachbarter, in ihren Arbeitslagen befindlicher
Wände sowie durch alle Grundplatten untereinander verbindende Mittel, welche die
Grundplatten mitsamt den darauf befestigten und eingeklappten Wänden im zusammengeklappten
Zustand des Wohnwagens aufeinanderzustapeln und bei der Montage des Wohnwagens zur
Bildung der Abteilgrundflächen nebeneinander anzuordnen erlauben. Grundplatten,
Wände und Dachteile des Wohnwagens nach der Erfindung werden vorzugsweise aus stabilen,
leichten Platten, vorzugsweise aus Kunststoff oder auch aus Holz oder Leichtmetall
hergestellt und bieten daher bei verhältnismässig geringem Gewicht jenen Komfort,
den auch die üblichen, nicht zerlegbaren Wohnwagen aufweisen.
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Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen an einigen Ausführungs-Beispielen
näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 die perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform
eines Wohnwagens im zusammengelegten Zustand, in welchem er bequem auf einem zweiräderigen
Fahrgestell als Anhänger für einen Personenkraftwagen transportierbar ist; die erste
Arbeitsphase bei der Montage des Wohn-
Wagens ist auf Fig. 1 gestrichelt
dargestellt, Fig. 2 eine Ansicht des Wohnwagens nach Fig. 1 im fortgeschrittenen
Zustand der Montage, Fig. 3 eine Ansicht des gleichen Wohnwagens kurz vor Vollendung
der Montage, Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des fertig montierten Wohn-Wagens
nach den Fig. 1 - 3, Fig. 5 die Ansicht einer teilweise montierten zweiten Ausführungsform
eines Wohnwagens mit drei Abteilen, Fig. 6 die Ansicht einer dritten Ausführungsform
eines Wohnwagens mit zwei Abteilen und einer aus zwei Hälften bestehenden Grundplatte,
Fig. 7 die Detailansicht einer zwei aneinandergrenzende Wohnwagenwände verstärkenden
Strebe, Fig. 8 die schematische Ansicht einer Verbindungsstelle zweier sich teilweise
überlappender Dachplatten, Fig. 9 die Ansicht einer Verriegelungsvorrichtung für
zwei aneinandergrenzende, senkrechte Wände, Fig. 10 die Scharnierbefestigung einer
Wohnwagenseitenwand an der Seite einer Grundplatte, die eine das Scharnier tragende
lösbare
Leiste zum Hochklappen der montierten Seitenwand nach Art einer Markise aufweist,
Fig. 11 eine Teilansicht der Vorrichtung im zusammengeklappten Zustand, Fig. 12
eine weitere Ausführungsform eines Wohnwagens im zusammengeklappten Zustand und
auf einem Fahrgestell montiert, Fig. 13, 14 und 15 drei Seitenansichten weiterer
Wohnwagenausführungsformen mit unterschiedlichen Mitteln zur schwenkbaren bzw. ausziehbaren
Verbindung mehrerer Grundplatten, und Fig. 16 die Teilansicht eines zwei Wandteile
verbindenden Scharniers. Auf Fig. 1 ist ein zusammengeklappter Wohnwagen dargestellt.
In dieser zusammengeklappten Lage hat die ganze Vorrichtung etwa die Form eines
Quaders, dessen Bodenplatte 1 am nichtdargestellten Fahrgestell befestigt wird,
das seinerseits mit entsprechenden Achsen und Rädern ausgerüstet ist. Dieser so
gebildete Anhänger wird mittels eines üblichen Kupplungssystems, das eine dreieckförmige
Zugstange 3 umfasst, an das Zugfahrzeug, üblicherweise einen Personenkraftwagen,
angehängt.
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Das Fahrgestell 1 ist mit teleskopartig aus- und einziehbaren Beinen
3 versehen, die beider Montage oder Demontage des Wohnwagens ausgezogen sind und
als Stützen dienen, welche die Arbeit erleichtern.
Die den Deckel
der zusammengeklappten Vorrichtung bildende, und aus mehreren übereinanderliegenden
Wänden bestehende Platte 4 ist mit der vertikalen Seitenwand 5 durch die teleskopartig
ineinander verschiebbaren oder aber aufeinander gleitbaren Befestigungselemente
6 verbunden. Zur Montage bzw. zum Auseinanderklappen des Wohnwagens zieht man unter
dem Fahrgestell 1 zwei horizontal orientierte Teleskoprohre 7 hervor, die jede mit
einem um die Achse 9 schwenkbaren Fuss 8 ausgerüstet sind, welcher anschliessend
zur Abstützung der Teleskoprohre 7 auf dem Boden in eine wenigstens näherungsweise
vertikale Lage verschwenkt wird. Anschliessend dreht man die erwähnte Seitenwand
5 um eine längs der Unterkante der Vorrichtung und parallel zu der auf Fig. 1 mit
X bezeichneten Richtung verlaufende Achse um 90o in die horizontale Lage. Dann löst
man die erwähnten Befestigungselemente 6 zwischen der Seitenwand 5 und der Platte
4 und klappt diese Platte 4 wiederum um eine zur Achse X parallele Achse um 90o
derart herab, dass auch die Platte 4, unter Abstützung auf den Teleskop@rohren 7,
eine horizontale Lage einnimmt.
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Wie auf den Fig. 2 und 3 gezeigt, setzt sich die Platte 4 aus mehreren
parallel übereinandergeklappten Wänden zusammen, welche die verschiedenen Begrenzungswände
des fertig montierten Wohnwagens bilden. Ausgehend von der Darstellung nach Fig.
2 wird als nächstes eine gelenkig mit der Wand 4 verbundene Wand 10 um eine zur
X-Richtung
parallele Achse etwa um 90° aufwärts geklappt und in dieser Lage gehalten, während
man eine weitere, ebenfalls gelenkig am benachbarten Rand der Platte 4 befestigte,
um die auf den Fig. 1 und 3 mit Y bezeichnete Achse schwenkbare Wand 1l ebenfalls
in die vertikale Lage bringt. Die aufgeklappten Wände 10 und 11 werden nun in dieser
Stellung durch ein Verriegelungssystem 12 fixiert, das im Folgenden. beschrieben
wird.
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Schliesslich wird noch eine weitere Wand 13, die an der der Wand 11
gegenüberliegenden, parallel zur Y-Richtung orientierten Kante der Platte 4 schwenkbar
befestigt ist, hochgeklappt und ebenfalls durch ein Verriegelungssystem 12 in dieser
Lage an der Wand 10 befestigt. Als eine Dachhälfte des Wohnwagens dient eine am
oberen Rand der Platte 10 gelenkig befestigte und um eine parallel zur X-Richtung
verlaufende Achse schwenkbare Wand 14, die durch Drehung um 270° entgegengesetzt
zum Uhrzeigersinne nach Fig.3 bis zur Berührung mit den oberen Kanten der Wände
11 und 13 verschwenkt wird. Die dichte Verbindung dieser Dachhälfte mit den Seitenwänden
wird später noch näher erläutert.
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Durch den vorstehend erläuterten Aufbau hat man bereits ein Abteil
des Wohnwagens err@ichtet, das aus den beiden Seitenwänden 11 und 13, der stirnseitigen
Wand 10 und dem Dach 14 besteht. Die
letzte, waagerecht liegende
Wand der Platte 4 bildet den Boden dieses Abteils.
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Die Wände des zweiten Abteils oder Wohnwagenraumes sind auf der bereits
erwähnten Bodenplatte 1 übereinanderliegend zusammengeklappt. Die Errichtung dieses
zweiten Abteils erfolgt in der gleichen Weise, wie bereits für das erste Abteil
beschrieben.
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Man beginnt damit, die die andere stirnseitige Wand 15 des Wohnwagens
bildende Platte, die der Wand 10 des ersten Abteils entspricht und um eine zur X-Richtung
parallele Achse drehbar an der Bodenplatte 1 befestigt ist, aufwärts zu richten;
während man die Wand 15 in dieser aufgerichteten Lage hält, wird die Seitenwand
16, welche der Wand 11 des ersten Abteils entspricht, in die vertikale Lage geschwenkt
(Fig. 3) und durch eine Fixierungsvorrichtung 12 mit dieser befestigt. Anschliessend
wird die gegenüberliegende Wand 17, die der Wand 13 des ersten Abteils entspricht,
aufgerichtet und ebenfalls mittels einer Fixierungsvorrichtung 12 an der Wand 15
befestigt. Schliesslich wird die der ersten Dachhälfte 14 des ersten Abteils entsprechende
Wand 18, die wiederum am oberen parallelen Rand der aufgerichteten Wand 15 schwenkbar
befestigt ist, um etwa 270o im Uhrzeigersinne nach Fig. 3 gedreht, bis sie unter
teilweiser Ueberlappung der anderen Dachhälfte 14 die Wände des zweiten Abteils
abdeckt. Die Befestigung der beiden Dachhälften 14 und 18 miteinander kann entweder
beispielsweise mit Hilfe eines Magnetsystems erfolgen, oder aber, wie auf Fig, 8
dargestellt
, mit Hilfe einer Bindung vom VELCRO-Typ.
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Um die Verbindung zwischen den beiden Abteilungen des Wohnwagens zu
vervollständigen, wird auf der einen Seite zwischen die Wände 16 und 11 eine Zwischenwand
20 eingesetzt, die an diesen Wänden beispielsweise mit Hilfe von drehbaren Klemmscheibchen
21 befestigt werden kann.
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Auf der gegenüberliegenden Seite wird die Verbindung zwischen den
Wänden 13 und 17 mit Hilfe einer Tür 22 hergestellt, die beispielsweise in einer
entsprechenden Ausnehmung 23,der Wand 13 versenkbar angeordnet ist. Diese Tür 22
kann entweder,um eine vertikale Achse am Ende der Wand 13 rotierbar befestigt oder
aber auch in der erwähnten Ausnehmung 23 verschiebbar gelagert sein. Eine kleine,
oberhalb der Tür 22 zwischen die oberen Bereiche der Wände 13 und 17 eingesetzte
Leiste 24, die mit bekannten Mitteln lösbar an einer dieser Wände angebracht sein
kann, bildet den oberen Türrahmen, indem man sie mit den beiden Wänden 13 und 17
befestigt.
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Wie auf Fig. 4 dargestellt, kann die stirnseite Wand 15 derartig einerseits
an der Platte 4 und andererseits an der Dachwand 18 befestigt sein, dass man sie
in der fertig montierten Stellung des Wohnwagens vom unteren Scharnier an der Platte
4 lösen und um die
man wählt die Anordnung nach Fig. 10.
Zwei Stützen 25 sorgen dann
dafür, dass sie in einer einstellbaren Neigung fixiert bleibt und auf diese Weise
eine Art veränderbarer Markise bildet. Selbstverständlich lassen sich nach Wunsch
auch andere Wände des Wohnwagens, insbesondere auch die andere stirnseitige Wand
10, in dieser Weise montieren.
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Die Wände des Wohnwagens sind an beliebigen geeigneten Stellen mit
Fenstern versehen, die in üblicher Weise durch ein transparentes Material abgedeckt
sind. Ausserdem können, wie auf Fig. 4 angedeutet, im Innenraum der Abteile Abstellkästen
oder Schränkchen, klappbare Bänke und Tische usw. angeordnet sein.
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Aussen an den Wänden angebrachte Griffe 26 erleichtern das Auseinanderklappen
bzw. Zusammenklappen des Wohnwagens.
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Auf Fig. 5 ist als zweite Ausführungsform eines Wohnwagens nach der
Erfindung ein aus drei Abteilen bzw. Räumen gebildeter Wohnwagen schematisch dargestellt.
Während die beiden äusseren Abteile 28 und 29 in der bereits beschriebenen Weise
gebildet werden, d. h. also aus je einer aus übereinandergeklappten Wänden bestehenden
Platte 4, wobei in diesem Falle zwei derartige Platten 4 an beiden Seiten der Bodenplatte
1 befestigt sind, werden die Wände des mittleren Abteils 27 durch zwei Seitenwände,
die gelenkig an den freien Seiten der Bodenplatte 1 angebracht sind, sowie durch
ein entsprechendes Dachteil gebildet.. das beispielsweise an einer der Seitenwände
gelenkig befestigt sein kann.
Auf Fig. 6 ist eine weitere Ausführungsform
eines Wohnwagens nach der Erfindung dargestellt. In diesem Falle nehmen die beiden
Abteile je die Hälfte 30 bzw. 31 der Grundfläche einer zweiteiligen Bodenplatte
ein, deren beide Hälften um die Achse 32 schwenkbar gelagert sind. Zur Montage wird
die im zusammengeklappten Zustand des Wohnwagens ebenfalls zusammengeklappte Bodenplatte
zunächst durch Schwenkung der einen Bodenplattenhälfte um 180a auseinandergeklappt.
Die beiden das Dach bildenden Platten 33 und 34 werden in diesem Falle nicht durch
Schwenkug um eine Achse, sondern zweckmässigerweise durch gleitende Verschiebung,
wie auf Fig. 6 durch die gestrichelte Linie 35 angedeutet, in die den Wohnwagen
abdeckende Stellung gebracht. Auf beiden Seiten, sind die beiden Abteile durch kleine
lösbare Leisten 36, die der Zwischenwand 20 beim ersten Ausführungs beispiel nach
Fig. 3 entsprecheii,s miteinander verbunden. Auf Fig. 7 ist eine Möglichkeit zur
Verstärkung der Verbindung zwischen der Dachwand 18 (oder 1,4) und der entsprechenden.
stirnseitigen Wand 15 (bzw. 10) dargestellt. Diese Verstarkung besteht aus einer
zweiteiligen strebe 37, deren beide Halften 38 und 39 durch ein Scharnier gelenkig
miteinander verbunden sind. Die freien Enden des Teils 38 bzw. 39 sind mittels Schrauben
odor ,Gesen_oder auf andere bekannte Weise Mit der Dachwand j.8 b.
der
Seitenwand 15 befestigt, und das Scharnier der Strebe 37 ist derart eingerichtet,
dass sie in der gestreckten Stellung nicht versehentlich eingeklappt werden kann.
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Auf Fig. 9 ist das bereits erwähnte Verriegelungssystem 12 dargestellt,
mit dem sich die vertikal aufgerichteten und rechtwinklig aneinandergrenzenden Seitenwände
des Wohnwagens verbinden lassen. Als Beispiel soll die Verbindung der stirnseitigen
Wand 10 mit der Seitenwand 11 nach Fig. 3 betrachtet werden. Das System 12 weist
eine Blattfeder 40 auf, die an der Wand 10 befestigt ist und mit einem metallischen
Profil 41 zusammenarbeitet, das an der anderen Wand 11 angebracht ist. Die Blattfeder
40 ist derart gebogen, dass sie-beim Druck gegen das Profil 41 eine die beiden Wände
in ihrer vorgegebenen Stellung haltende und verbindende Raststellung einnimmt. Durch
einfachen Zug an der Blattfeder 40 kann diese Verbindung wieder gelöst werden.
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Auf Fig. 10 ist die Verbindung einer Seitenwand, beispielsweise der
Wand 10, mit der entsprechenden Dachwand 14 sowie mit der einen Hälfte 31 der Bodenplatte
32 in der Darstellung nach Fig. 6 gezeigt. In beiden Fallen wird von Scharnieren
Gebrauch gemacht, wobei das die Bodenplattenhälfte 31 mit der Wand 10 verbindende
Scharnier mit 42 bezeichnet ist. Ausserdem ist auf
der Aussenseite
der Bodenplattenhälfte 31 eine dreieckförmige Einkerbung 43 vorgesehen, die sich
über den gesamten äusseren Umfang der Bodeplatte 3Z erstreckt; diese Einkerbung
erlaubt es, dass die an der Bodenplatte befestigten Seitenwände auch nach aussen
verschwenkbar sind und im Falle eines falschen Manövers bei der Montage oder Demontage
nach aussen kippen können. Wie ferner auf Fig. 10 dargestellt,. ist die Aussenwand
der Grundplattenhälfte 31 zweieilig derart ausgebildet, dass das obere Teil 31a
mit einemStufenprofil auf seiner Unterseite auf einem entsprechenden komplementären
Stufenprofil der Oberseite des unteren Teils 31b aufliegt. Auf diese Weise ist es
möglich, das obere Teil 31a durch Verschiebung nach aussen bzw. durch Anhebung vom
unteren Teil 31b zu lösen, während jedoch eine nach innen gerichtete Verschiebung
des Teils 31a nicht möglich ist. Somit lässt sich auf einfache Weise, wenn man die
Seitenwand 10, wie im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 für die Wand 15 dargestellt,
nach Art einer Markise .aufklappen will, diese Wand l0 mitsamt dem fest durch das
Scharnier 42 verbundenen oberen Teil 31a um die obere horizontale Achse längs des
Dachrandes aufwärts klappen. Um in geschlossener Stellung der Wand 10 die beiden
Teile 31a und 31b der Grundplattenhälfte 31 unverrückbar miteinander zu verbinden,
ist an einem der beiden Teile 31a oder 31b ein Riegel 44 vorgesehen, der in der
auf Fig. 10 dargestellten. Yerriegelungsstellung eine Auswärtsverschlebung des Teils
31a verhindert.
Auf Fig. 12 ist eine Variante des Wohnwagens nach
der Erfindung im zusammengeklappten Zustand dargestellt. In diesem Falle erfolgt
das Ausklappen der die einzelnen Wände einesAbteils tragenden Grundplattenhälften
mit Hilfe eines Systems von Schwingarmen 45, die mit ihren einen Enden am statinnären
Boden@eil der Grundplatte und mit ihren anderen Enden am ausziehbaren Bodenteil
des äusseren Abteils befestigt sind. Durch einfache Verschwenkung der Schwingarme
45 mit dem ausziehbaren Bodenteil wird dieses, ohne gekippt zu werden, parallel
zur stationären Grundplatte nach aussen gezogen, wobei die Bewegungsbahn entsprechend
auf Kreisen liegt, deren Mittelpunkt die Drehpunkte der Schwingarme 45 an der stationären
Grundplatte sind.
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Wahlweise kann zum Ausziehen der die Wände eines äusseren Abteils
tragenden Grundplattenhälfte auch ein Gleitschienensystem 46 verwendet werden, wie
es ebenfalls auf Fig. 12 dargestellt ist. Auf Fig. 13 ist schematisch ein drei Abteile
aufweisender Wohnwagen dargestellt, bei welchem die äusseren Abteile mit Hilfe der
erwähnten Schwingarmsysteme 45 nach Fig. 12 ausgeklappt wurden. Auf Fig. 14 ist
schematisch ein weiteres Beispiel eines Wohnwagens dargestellt, bei welchem das
eine äussere Abteil mit Hilfe eines Schwingarmsystems und das andere äussere Abteil
mittels eines Gleitschienensystems ausgeklappt bzw. am gefahren wurde.
Fig.
15 schliesslich zeigt eine Ausführungsform, bei welcher beide äusseren Abteile unter
Verwendung eines Gleitschienensystems ausgezogen wurden.
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Auf Fig. 16 ist ein Scharnier 47 dargestellt, welches eine Drehung
einer Dachwand 48 relativ zu einer Seitenwand 49 ermöglicht. und für eine gute Dichtung
sorgt.
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Wie die beschriebenen Ausführungsbeispiele zeigen, zeichnet sich der
zusammenlegbare Wohnwagen nach der Erfindung durch eine einfache Handhabung bei
der Montage und Demontage, durch einen nur geringen Platzbedarf im zusammengelegten
Zustand sowie durch zahlreiche Modifizierungsmöglichkeiten aus; aus serdem bietet
er im montierten Zustand den gleichen grossen Nutzraum wie übliche, nicht zusammenlegbare
Wohnwagen. Diese Vorzüge werden nicht etwa auf Kosten einer Verwendung von Zeltleinwand
als Begrenzungswänden, sondern vielmehr durch alleinige Verwendung fester Wand-
und Dachlatten erreicht, die einen guten Schutz gegen die Witterung gewährleisten.