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Die Erfindung betrifft eine Kommissioniereinrichtung wie sie im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben ist.
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Aus dem Dokument
DE 297 11 710 U1 ist ein Durchlaufregal zum Kommissionieren von Waren aus einem Warenbehälter an einem Kommissionierplatz bekannt. Das Durchlaufregal besteht aus einer geneigt verlaufenden Rollenbahn mittels der an diese übergebene Warenbehälter schwerkraftbedingt einen in einem Endbereich des Durchlaufregals vorgesehenen zugeführt werden. In einem Abstand entsprechend einer Behälterlänge vor dem Kommissionierplatz ist zumindest ein in den Förderquerschnitt des Durchlaufregals bedarfsweise einragendes, mechanisches Sperrelement vorgesehen, das für einen Durchlauf der Behälter an den Kommissionierplatz in eine Freigabestellung verstellt ist, sodass nachfolgende Behälter, bei Abnahme eines entleerten Behälters vom Kommissionierplatz, diesem zugeführt werden. Erfolgt ein manuelles Rückschieben eines Behälters vom Kommissionierplatz entgegen der Zulaufrichtung in eine Position vor dem Sperrelement, wird dieses in eine Sperrstellung für ein Rückhalten des Behälters vor dem Kommissionierplatz verstellt.
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Aus einem weiteren Dokument,
EP 0 847 939 A1 , ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Kommissionieren von Schnellläufer-Artikel und Langsamläufer-Artikel aus Warenbehältern an endseitigen Kommissionierplätzen von Schwerkraft-Rollenbahnen bekannt. Diese bilden Durchlaufkanäle in einem Regallagers und weisen In Zuführrichtung der Warenbehälter vor dem endseitigen Kommissionierplatz bedarfsweise die Zufuhr der Warenbehälters an den Kommissionierplatz sperrende oder freigebende Sperrelemente vorgesehen. Die Verstellung der Sperrelemente zwischen der Sperrstellung und der Freigabestellung kann von einem Verwaltungssystem automatisiert oder manuell erfolgen, z. B. durch ein manuelles Rückschieben eines Warenbehälters auf der Rollenbahn vom Kommissionierplatz in eine vorgelagerte Rückführposition um den Warenbehälter mittels einer Fördereinrichtung an einen Regalplatz zu verbringen.
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Aufgabe der Erfindung ist es eine Kommissioniereinrichtung mit einem in einem Endbereich einer Behälter-Bereitstelleinrichtung angeordneten Kommissionier-Stellplatz für Warenträger zu schaffen, dem automatisiert die Warenträger zugeführt werden und eine Rückstellung teilbefüllter Warenträger zur Übernahme eines Handlinggerätes einfach durchführbar ist.
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Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Der Vorteil dabei ist, dass durch die Ausbildung einer Behälter-Manipulationseinrichtung mit externem Antrieb, eine von einem Steuerungsablauf unabhängige Bereitstellung für Warenbehälter, insbesondere für deren Zufuhr zu einem Kommissionier-Stellplatz sowie für eine Rückübernahme des Warenbehälters durch ein Handlinggerät erreicht wird.
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Vorteilhaft ist dabei eine Ausbildung nach Anspruch 2, weil dadurch eine geringere Regalbauhöhe erreicht wird bzw. auch bei einer größeren Anzahl übereinander angeordneter Kommissionier-Stellplätze eine ergonomische Zugriffsmöglichkeit für eine Kommissionierperson erreicht wird.
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Von Vorteil ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 3, weil dadurch Einzelantriebe für Fördereinrichtungen verringert werden und damit eine Energieeinsparung und Kostenreduktion erreicht wird.
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Möglich ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 4, weil dadurch geringere Taktzeiten für den Warenträgertransport an den Kommissionier-Stellplatz erreicht werden.
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Gemäß den vorteilhaften Ausbildungen nach den Ansprüchen 5 und 6 werden vorteilhafte Ausbildungsvarianten für die Zuführung des Warenträgers an den Kommissionier-Stellplatz erreicht.
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Möglich ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 7 wodurch für einen Langzeitbetrieb diverse Fördereinrichtungen für die Anwendung zur Verfügung stehen.
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Vorteilhaft sind aber auch Ausbildungen nach den Ansprüchen 8 bis 10, wodurch ein wirkungsvolles Rückhalten der Warenträger vor deren Übergabe auf die Behälter-Bereitstelleinrichtung wie auch für die Übernahme durch ein Handlinggerät erreicht wird.
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Die Ansprüche 11 bis 16 beschreiben vorteilhafte, technische Varianten zur Anpassung der Kommissioniereinrichtung an unterschiedliche, lagerspezifische Vorgaben und daran angepasste verschiedenartige Warenträger.
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Durch die im Anspruch 17 beschriebene vorteilhafte Weiterbildung wird eine Kostenreduktion durch die Einsparung von Bauelementen und damit auch verbunden durch einen geringeren Montageaufwand erreicht.
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Möglich ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 18, da diese einen universelleren Aufbau der Kommissioniereinrichtung bewirkt.
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Möglich ist auch eine vorteilhafte Ausbildung, wie im Anspruch 19 beschrieben, weil dadurch eine sehr wirtschaftliche und Komponenten einsparende Ausbildung erreicht wird.
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Durch die im Anspruch 20 beschriebene vorteilhafte Weiterbildung wird eine Fehlbedienung und damit eine kostenintensive Störung des Kommissioniervorganges wirkungsvoll vermieden.
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Vorteilhafte Ausbildungen beschreiben dazu die Ansprüche 21 bis 23, weil dadurch eine technisch einfach realisierbare Überschubsperre erreicht wird.
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Von Vorteil sind aber auch die Ausbildungen nach den Ansprüchen 24 bis 26, da durch eine externe Anordnung eines Stellantriebes für die Betätigung der Überschubsperre eine derartige Einrichtung nur am Handlinggerät erforderlich ist und daher Einsparungen durch den Wegfall derartiger Stellantriebe an den Kommissioniereinrichtungen erreicht werden.
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Von Vorteil ist weiters die Ausbildung nach Anspruch 27, weil dadurch zwischen aneinandergrenzender Fördermittel durch vorzugsweise die als Zwischenrolle wirkende Übertriebsrolle ein Richtungsgleichlauf der Fördermittel erreicht wird.
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Schließlich sind auch die Ausbildungen nach den Ansprüchen 28 bis 32 vorteilhaft, weil dabei an die jeweilige Konzeption der Fördermittel anpassbare Konzeptionen für die Antriebsverbindung erreicht werden.
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Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
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Es zeigen jeweils in stark schematisch vereinfachter Darstellung:
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1 eine erfindungsgemäße Kommissioniereinrichtung integriert in ein Lagerregal in Ansicht;
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2 eine Detailansicht der Kommissioniereinrichtung mit einer Behälter-Bereitstelleinrichtung und einer Behälter-Manipulationseinrichtung in angehobener Position, in vereinfachter Darstellung;
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3 die Kommissioniereinrichtung nach 2 in abgesenkter Position der Behälter-Manipulationseinrichtung, in Ansicht;
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4 die Behälter-Manipulationseinrichtung geschnitten gemäß den Linien IV-IV in 2;
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5 eine andere Ausbildung der Kommissioniereinrichtung im Bereich der Behälter-Bereitstelleinrichtung in vereinfachter Darstellung, in Ansicht;
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6 eine weitere Ausbildung der Kommissioniereinrichtung im Bereich der Behälter-Bereitstelleinrichtung vereinfachter Darstellung, in Ansicht;
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7 eine andere Ausführung der Kommissioniereinrichtung in vereinfachter Darstellung in einer Neutralstellung der Behälter-Manipulationseinrichtung;
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8 die Ausführung nach 7 in einer Arbeitsstellung der Behälter-Manipulationseinrichtung;
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9 eine weitere Ausbildung der erfindungsgemäßen Kommissioniereinrichtung mit der Behälter-Manipulationseinrichtung in vereinfachter Darstellung;
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10 eine andere Ausbildung der erfindungsgemäßen Kommissioniereinrichtung mit der Behälter-Manipulationseinrichtung in vereinfachter Darstellung.
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Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z. B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
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Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus mit umfassen, z. B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mit umfasst sind, d. h. sämtliche Teilbereiche beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z. B. 1 bis 1,7, oder 3,2 bis 8,1 oder 5,5 bis 10.
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In der 1 ist eine Kommissioniereinrichtung 1, beispielsweise integriert in ein Lagerregal 2 zum auftragsbezogenen Abkommissionieren von Artikeln 3 von einem Warenträger 4, z. B. aus einem Warenbehälter 5, gezeigt. Die Warenbehälter 5 sind im Lagerregal chaotisch eingelagert und sortenrein mit den Artikeln 3 befüllt bzw. teilbefüllt.
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Die jeweilige Lagerposition eines bestimmten Artikels 3 aufweisenden Warenbehälters 5 im Lagerregal 2 wird von einem Lagerverwaltungsprogramm durch einen nicht weiter dargestellten Zentralrechner verwaltet.
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Die für das Abkommissionieren der Artikel 3 erforderlichen Warenbehälter 5 werden im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch ein Handlinggerät 6, z. B. ein Regalbediengerät, zur Kommissioniereinrichtung 1 zugeführt und gegebenenfalls von dieser wieder dem Lagerregal 2 rückgeführt.
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Die im Lagerregal 2 bevorzugt integriert angeordnete Kommissioniereinrichtung 1 bildet eine Behälter-Bereitstelleinrichtung 7, die nach dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem geneigt verlaufenden Schwerkraftförderer 8 gebildet ist. Vielfach sind mehrere unmittelbar neben- und oder übereinander benachbart angeordnete Behälter-Bereitstelleinrichtungen 7 in einem Kommissionierbereich, sogen. Kommissionierbahnhof, vorgesehen und weisen diese in einem das Lagerregal 2 überragenden Endbereich einen Kommissionier-Stellplatz 9 auf, dem die Warenbehälter 5 über Schwerkraft nach dem gezeigten Beispiel bis zu einem Anschlagmittel zugeführt werden.
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Der Kommissionier-Stellplatz 9 befindet sich dabei in einer Position gegenüber einer Aufstandsfläche des Lagerregals 2, welche die manuelle Entnahme der Artikel 3 nach einem vorgegebenen Kommissionierauftrag aus dem bereitgestellten Warenbehälter 5 durch eine Kommissionierperson 10 ermöglicht, und diese die entnommenen Artikel 5 in einem auf einer Abfördereinrichtung 11 bereitgestellten Kommissionierbehälter 12 deponiert.
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Die Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 weist im Allgemeinen eine Länge auf um mehrere der Warenbehälter 5 in Zulaufrichtung, gemäß – Pfeil 13 – hintereinander aufzunehmen, wobei eine bevorzugte Ausbildung darin besteht, dass zumindest zusätzlich zu dem, auf dem Kommissionier-Stellplatz 7 befindlichen Warenbehälter 5 ein weiterer, bevorzugt zwei Warenbehälter 5 bereitgestellt werden kann bzw. können.
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In einem dem Kommissionier-Stellplatz 9 entgegen gesetzten Endbereich ist der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 für die Zufuhr der Warenbehälter 5 in Zuführrichtung gemäß Pfeil 13, als Behälter-Manipulationseinrichtung 14 eine Fördervorrichtung 15, z. B. ein Band-, Riemen-, Ketten- oder Rollenförderer vorgeordnet. Nach einer möglichen Ausbildung ist diese Fördervorrichtung 15 beispielsweise an verlängerten Tragprofilen 16 der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 befestigt, insbesondere mit diesen lösbar verbunden, z. B. durch verrastbare Kupplungsmittel wie Haken, Bolzen etc.
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Selbstverständlich kann die Fördervorrichtung 15 auch unabhängig von der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 innerhalb der Lagerregale 2 angeordnet sein, oder über ein Traggestell auf der Aufstandsfläche abgestützt sein.
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Eine von der Fördervorrichtung 15 bzw. einem Fördermittel 17, zum Beispiel Förderband 18, gebildete Förderebene 19 ist im Bezug auf die Aufstandsfläche gering über einer beispielsweise durch Rollen 20 des Schwerkraftförderers 8 gebildeten Förderebene 21 verlaufend, wobei die Förderebenen 19, 21 zueinander parallel und in der Neigung des Schwerkraftförderers 8 ausgerichtet und nach dem Ausführungsbeispiel ist die Fördervorrichtung 15 in ihrer relativen Lage zum Schwerkraftförderer 8 nicht verstellbar.
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Die Fördervorrichtung 15 für die Zu- und Abfuhr der Warenbehälter 5 weist keinen eigenständigen Antrieb auf und wird das Fördermittel 17 entsprechend der jeweils erforderlichen Förderrichtung, gemäß – Doppelpfeil 22 – für einen darauf befindlichen Warenbehälter 5 durch Reibschluss eines auf einem teleskopisch verfahrbaren Lastaufnahmemittel 23 des Handlinggeräts 6 angeordneten, über einen Antriebsmotor 24 reversibel angetriebenen Behälterförderer 25, bei Kontaktnahme des Behälterförderers 25 mit einer Übertriebsrolle 26 der Fördervorrichtung 15, wie der 1 zu entnehmen, als Zwischenrolle für die Beibehaltung der Transportrichtung, angetrieben.
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Die Fördervorrichtung 15 ist zumindest in Zuführrichtung, gemäß – Pfeil 13 – mechanisch gebremst, um einen auf der Fördervorrichtung 15 bereit gestellten Warenbehälter 5 vor einer Ablieferung an die Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 in gesicherter Lage zu halten, um insbesondere bei einer geneigten Lage der Fördervorrichtung 15 ein selbsttätiges Abrollen zu verhindern.
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Der Weitertransport erfolgt sowohl in Zuführrichtung, gemäß – Pfeil 13 – wie auch ein Rücktransport auf den Behälterförderer 25 durch Kontaktierung des Behälterförderers 25, als externer Antrieb, über die Übertriebsrolle 26 mit der Fördervorrichtung 15, wobei durch den vorzugsweise externen Antrieb der Bremswiderstand überwunden wird.
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Durch die gesicherte Lage des Warenbehälters 5 auf der Fördervorrichtung 15 ist das Handlinggerät 6 für ein weiteres Behälterhandling im Lager- und Regalbereich frei zur Verfügung.
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Soll hingegen ein vom Behälterförderer 25 auf die Fördervorrichtung 15 übergebener Warenbehälter 5 dem Schwerkraftförderer 8, oder einem waagrecht anschließenden Band-, Riemen-, Ketten- oder Rollenförderer für einen Weitertransport an den Kommissionier-Stellplatz 9 überführt werden, erfolgt dies durch den Antrieb der Fördervorrichtung 15 mittels des Behälterförderers 25 und der dazwischen angeordneten Übertriebsrolle 26 bis der Warenbehälter 5 beispielsweise auf den Rollen 20 des Schwerkraftförderers 8 oder sonstiger Fördereinrichtungen der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 positioniert ist und damit in den Handhabungsbereich der Kommissionierperson 10 auf den Kommissionierstellplatz 9 gelangt.
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Die in Zulaufrichtung, gemäß – Pfeil 13 – hemmende Ausbildung der Fördervorrichtung 15 ermöglicht es bei nicht bestehen einer Antriebsverbindung zwischen dem Behälterförderer 25 des Lastaufnahmemittels 23 mit der Fördervorrichtung 15, einen nach dem Abkommissionieren der Artikel 3 noch teilbefüllten Warenbehälter 5 manuell durch die Kommissionierperson 10 auf die Fördervorrichtung 15 zu schieben, auf der dieser in Ruhezustand verharrt, bis eine Übernahme nach Kontaktnahme des Behälterförderers 25 des Lastaufnahmemittels 23 mit der Übertriebsrolle 26 und der Fördervorrichtung 15 hergestellt wird und diese in Rückführrichtung, gemäß – Pfeil 27 – angetrieben wird.
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Wird hingegen ein am Kommissionier-Stellplatz 9 befindlicher Warenbehälter 5 zur Gänze entleert, erfolgt eine manuelle Abnahme des entleerten Warenbehälters 5 durch die Kommissionierperson 10 und Überstellen des Warenbehälters 5 an einen Leergutrückförderer 28 an eine Leergutsammelstelle oder an einen Wareneingang zur Bereitstellung für eine neuerliche Befüllung.
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Befindet sich auf der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 bei Entfernung eines leeren Warenbehälters 5 vor dem Kommissionier-Stellplatz 9 noch ein weiterer, befüllter oder teilbefüllter Warenbehälter 5 so erfolgt im Falle des Schwerkraftförderers 8 ein Abrollen auf den Kommissionier-Stellplatz 9, und damit eine Bereitstellung für eine weitere Abkommissionierung von Artikeln 3. Im Falle anderer, wie vorhergehend beschriebener, Förderer ist ein vorzugsweise automatisiertes Nachfördern vorgesehen.
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Wie weiter der 1 noch zu entnehmen weist die Fördervorrichtung 15 eine Überschubsperre 29 an einem dem Handlinggerät 6 zu gewandtem Ende 30 auf. Diese Überschubsperre 29 ist beispielsweise durch eine Schwenkklappe 31 gebildet, die federkraftbetätigt in einer aufgerichteten Sperrstellung bei Rückschieben eines Warenbehälters 5 durch die Kommissionierperson 10 auf die Fördervorrichtung 15 ein Überfahren des Endes 30 verhindert.
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Für die Zu- und Abfuhr eines Warenbehälters 5 erfolgt ein Schwenken der Schwenkklappe 31 in eine Freigabestellung, beispielsweise durch ein am Lastaufnahmemittel 23 angeordnetes Stellmittel, z. B. fixer oder elektromagnetisch betriebener Stößel, Druckzylinder etc., das bei der Annäherung des Lastaufnahmemittels 23 entgegen der Wirkung einer Stellfeder die Schwenkklappe 31 in die Freigabestellung schwenkt und damit der Warenbehälter 5 an die Fördervorrichtung 15 übergeben oder von der Fördervorrichtung 15 abgenommen werden kann.
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In den 2 bis 4 ist eine andere Ausbildung der Kommissioniereinrichtung 1 im Detailbereich der Fördervorrichtung 15 für die Zu- und Abfuhr des Warenbehälters 5 zu oder von der beispielsweise durch den Schwerkraftförderer 8 gebildeten Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 gezeigt. Dabei handelt es sich gegenüber der in 1 gezeigten Ausführung um eine Ausführung bei der die Fördervorrichtung 15 mit ihrer durch das Fördermittel 17, zum Beispiel einem Förderband 18, gebildeten Förderebene 19 gegenüber der durch die Rollen 20 gebildeten Förderebene 21 parallelen Ebene verstellbar ist.
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Die Verstellung erfolgt zwischen einer fluchtenden Lage der Förderebenen 19, 21 und einer bei der die Förderebene 19 der Fördervorrichtung 15 gegenüber der Förderebene 21 der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 eine angehobenen Lage aufweist, die dann eingenommen wird, wenn mit einer Vorschubkraft, gemäß – Pfeil 32 – das Lastaufnahmemittel 23 bzw. der Behälterförderer 25 in Antriebskontakt mit der als Reibrolle ausgebildeten Übertriebsrolle 26, die an einem nach diesem Ausführungsbeispiel von der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 unabhängigen Tragrahmen 33 der Fördervorrichtung 15 angeordnet ist, tritt.
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In der 3 ist hingegen die abgesenkte Lage der Fördervorrichtung 15 gezeigt, bei der die Förderebenen 19, 21 fluchten und das Fördermittel 17 durch zumindest eine Bremseinrichtung 34, z. B. leistenförmigen Bremsblock, ein schwerkraftbedingtes, selbsttätiges Abrollen des Warenbehälters 5 auf die Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 in Zuführrichtung gemäß – Pfeil 13 – verhindert wird.
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Durch die in der 2 gezeigte angehobene Lage der Förderebene 19 der Fördervorrichtung 15 gegenüber der Förderebene 21 des Schwerkraftförderers 8 wird die Bremswirkung der Bremseinrichtung 34 aufgehoben und der Warenbehälter 5 über den reibschlüssigen Antrieb mit dem Behälterförderer 25 des Handlinggeräts 6 auf die Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 in Zufuhrrichtung gemäß – Pfeil 13 – oder in Abführrichtung gemäß – Pfeil 27 – auf das Lastaufnahmemittel 23 des Handlinggerätes 6 gefördert.
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Eine Stellvorrichtung 35 wird in einfacher Weise durch eine Ausbildung der Fördervorrichtung 15 erreicht, bei der Umlenkrollen 36 für das Fördermittel 17, z. B. Förderband 18, an zwei parallelen Längsträgern 37 der Fördervorrichtung 15 drehbar gelagert sind, wobei die Längsträger 37 über zwei, vorzugsweise Rundstangen 38 entsprechend einer Förderbreite 39 distanziert sind und die Rundstangen 38 die Längsträger 37 beidseits überragen und in geneigt verlaufenden Profile des Tragrahmens 33 vorgesehenen Langlöchern 40 als Kulissenführungen 41 einragen.
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Durch diese geneigt verlaufenden Kulissenführungen 41 und dem Eingriff der Rundstangen 38 wird einerseits schwerkraftbedingt eine abgesenkte Stellung der Fördervorrichtung 15, wie der 3 zu entnehmen, erreicht, bei der die Fördervorrichtung 15 bzw. das Fördermittel 17 auf dem Bremsblock der Bremseinrichtung 34 aufliegt und andererseits bei Aufbringung der Anstellkraft gemäß – Pfeil 33 –, wie in der 2 dargestellt, eine angehobene Position der Fördervorrichtung 15 erreicht, bei der die Bremswirkung der Bremseinrichtung 34 aufgehoben ist. In dieser Position erfolgt durch den externen Antrieb des Behälterförderers 25 sowohl der Behältervorschub in Zuführrichtung gemäß – Pfeil 13 – auf die Behälter-Bereitstelleinrichtung 7, bzw. dem Schwerkraftförderer 8, wie beispielsweise dargestellt, oder in entgegen gesetzter Richtung auf das Lastaufnahmemittel 23.
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In der abgesenkten Lage der Fördervorrichtung 15 ist ein Rückschieben des Warenbehälters 5 entgegen der Bremswirkung durch die Kommissionierperson 10 vorgesehen, wenn ein teilbefüllter Warenbehälter 5 wieder dem Lagerregal zugeführt werden soll. Der Warenbehälter 5 verbleibt in Folge der Bremswirkung der Bremseinrichtung 34 auf der Fördervorrichtung 15 bis zum Andocken des Lastaufnahmemittels 23 für eine Rückstellung des Warenbehälters 5.
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In der 5 ist eine weitere Ausbildung der Kommissioniereinrichtung 1 im Detailbereich der Fördervorrichtung 15 gezeigt, bei der diese aus einer abgesenkten Lage, in der die Förderebene 19, 21 fluchtend ausgerichtet sind und das Fördermittel 17 der Fördervorrichtung 15 durch die Bremseinrichtung 34 gehemmt ist und ein selbsttätiges Abrollen des Warenbehälters 5 auf den Schwerkraftförderer 8 verhindert wird in eine angehobene Stellung schwenkbar ist, bei der die Förderebene 19 der Fördervorrichtung 15 horizontal ausgerichtet ist und die Bremswirkung der Bremseinrichtung 34 aufgehoben ist.
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Erreicht wird dies durch die Kulissenführung 41 der Rundstangen 33 bei der die dem Schwerkraftförderer 8 zugewandten Langlöcher 40 geneigt verlaufen, wohin gegen die Langlöcher 40 für die weitere Rundstange 38 parallel zu einer Unterseite 42 der Tragprofile 16 verlaufen.
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Diese Ausbildung gewährleistet einerseits eine schwerkraftbedingte, abgesenkte Position, bei der das Fördermittel 17 der Fördervorrichtung 15 auf dem Bremsmittel bremsend aufliegt und die Förderebenen 19, 21 fluchtend ausgerichtet sind und andererseits, wie dies der 5 zu entnehmen ist, nach Aufbringung einer Anstellkraft gemäß – Pfeil 33 – ein Hochschwenken der Förderrichtung 15 an den dem Schwerkraftförderer 8 zugewandtem Ende womit die Bremswirkung aufgehoben ist.
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Möglich ist weiters zur gesicherten Rückführung der Position der Fördervorrichtung 15 in die abgesenkte Position und der Bremswirkung ein Federelement 43 zwischen dem Tragprofil 16 und dem Längsträger 36 vorzusehen, zum Beispiel zumindest eine Spiraldruckfeder, Spiralzugfeder, Gasfeder, etc.
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In der 6 ist eine andere Ausbildung der Kommissioniereinrichtung 1 im Teilbereich der Fördervorrichtung 15 in vereinfachter Darstellung gezeigt, bei der diese als ein mögliches Beispiel mittels einer Hebelanordnung 44 aus einer abgesenkten Lage, bei der die Förderebenen 19, 21 fluchtend ausgerichtet sind, in eine angehobene Lage bei der die Förderebene 19 der Fördervorrichtung 15 über dem Niveau der Förderebene 21 verstellt wird. Die Verstellung der Hebelanordnung 44 erfolgt beispielsweise durch ein, unabhängig von der Annäherung des Behälterförderers 25 verstellbaren Aktuator 45 als Stellantriebes 46, z. B. Elektromagnet, elektrischer Spindeltrieb, Gasfeder, Druckzylinder, etc. mit dem zusätzlichen Vorteil, dass durch das Schwenken der Fördervorrichtung 15 mittels der Hebelanordnung 44 auch ein Reibschluss für den Antrieb der Fördervorrichtung 15 zwischen der an der Fördervorrichtung 15 drehbar angeordneten Übertriebsrolle 26 dieser und dem Behälterförderer 25 des Handlinggeräts 6 hergestellt wird.
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In den 7 und 8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Kommissioniereinrichtung 1 gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 durch einen Band-, Riemen-, Kettenförderer 50 gebildet, wobei der Kommissionier-Stellplatz 9 durch eine in Zuführrichtung, gemäß – Pfeil 13 – nachgeordnete, geneigt verlaufende Rutsche 51 gebildet ist. Dem Band-, Riemen- oder Kettenförderer 50 ist die Behälter-Manipulationseinrichtung 14 in Zuführrichtung der Warenträger 4, gemäß – Pfeil 13 – vorgeordnet. Die Behälter-Manipulationseinrichtung 14 ist entsprechend den bereits vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen heb- und senkbar, und damit die Förderebene 21 zwischen einem fluchtenden Niveau mit der Förderebene 19 des Band-, Riemen- oder Kettenförderers 50 und einem angehobenen Niveau, wie dies insbesondere der 8 zu entnehmen ist, verstellbar.
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In der abgesenkten Stellung der Behälter-Manipulationseinrichtung 14, wie der 7 zu entnehmen, ist die Bremswirkung der Bremseinrichtung 34 durch den reibschlüssigen Kontakt des Fördermittels 17 mit einem Bremsmittel der Bremseinrichtung 34 erreicht.
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Damit ist es möglich, einen für den Rücktransport in das Lagerregal vorgesehenen Warenträger 4 manuell vom Kommissionier-Stellplatz 9 auf die Behälter-Manipulationseinrichtung 14 durch Überwindung der Bremswirkung zu schieben, auf der dieser ohne abrollen auf die Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 verbleibt und vom Behälterförderer 25 auf das Lastaufnahmemittel 23 aufgenommen werden kann.
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Soll nun der beispielsweise auf der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 befindliche Warenträger 4, wie in der 8 gezeigt entsprechend der Zuführrichtung, gemäß – Pfeil 13 – oder entgegen der Zufuhrrichtung, gemäß – Pfeil 52 – bewegt werden, so erfolgt eine Antriebsverbindung zwischen dem Behälterförderer 25 des Lastaufnahmemittels 23 und der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 mittels der Antriebsverbindung über eine in diesem Ausführungsbeispiel am Lastaufnahmemittel 23 vorzugsweise aber eine Hebelanordnung und einem Antrieb schwenkbar angeordnete Übertriebsrolle 26.
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Durch einen Einschwenkvorgang der Übertriebsrolle 26, gemäß – Pfeil 53 – zwischen den Umlenkrollen des Behälterförderers 25 und der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 erfolgt zusätzlich zur Herstellung der Antriebsverbindung ein Anheben der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 in der Kulissenführung 41, wie bereits zu vorhergehenden Figuren beschrieben und wird damit auch die Bremswirkung der Bremsvorrichtung 34 aufgehoben.
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Entsprechend der jeweils gewählten Antriebsrichtung des Behälterförderers 25 kann nun der Warenträger 4 sowohl in Zuführrichtung, gemäß – Pfeil 13 – oder Rückführrichtung, gemäß – Pfeil 52 – bewegt werden und damit entweder an den Band-, Riemen- oder Kettenförderer 50 zugeführt oder vom Behälterförderer 25 übernommen werden.
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Durch diese Ausbildung mit der am Lastaufnahmemittel 23 verstellbar oder schwenkbar angeordneten Übertriebsrolle 26 ist es in einer Grundstellung des Handlinggerät 6 möglich einen geringen Abstand 54 zwischen dem Behälterförderer 25 und der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 einzuhalten, der mit der verstellbaren Übertriebsrolle überbrückbar ist, wodurch kein teleskopisch verfahrbares Lastaufnahmemittel 23 erforderlich ist.
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Wie weiters der 8 zu entnehmen, ist die Behälter-Manipulationseinrichtung 14 mit einer weiteren Übertriebsrolle 26 versehen, welche eine reibschlüssige Antriebsverbindung zwischen der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 und den in Zuführrichtung, gemäß – Pfeil 13 – nachgeordnete Band-, Riemen- oder Kettenförderer 50 herstellt, wobei die Kontaktierung dieser, an der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 angeordneten Übertriebsrolle 26 mit dem Anheben der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 eintritt.
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Vorteile durch einen Entfall eines Teleskopauszuges am Lastaufnahmemittel 23 sind neben einer Kostenreduktion eine Reduktion von Zykluszeiten für die Beschickung der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 mit dem Warenträger 4 wie auch für die Übernahme eines rückzuführenden Warenträgers 4 auf das Lastaufnahmemittel 23 durch Entfall von Positionier- und Verfahrzeiten, aber auch weiters durch vereinfachte Sicherheitsmaßnahmen, wie sie für Teleskopauszüge ansonst erforderlich wären.
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Selbstverständlich sind weitere alternative Anordnungen der Übertriebsrollen 26 durchaus möglich. So können diese beispielsweise am Band-, Riemen- oder Kettenförderer 50 einerseits und am Lastaufnahmemittel 23 andererseits wie aber auch beide Übertriebsrollen 26 an der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 angeordnet sein. Auch sind Ausführungen denkbar, bei denen die Übertriebsrollen 26 mittels einstellbarer Federanordnungen für eine wähl- oder regelbare Kontaktkraft zur Antriebsübertragung ausgestattet sein können.
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In der 9 ist eine weitere Ausbildung der Kommissioniereinrichtung 1, im Wesentlichen bestehend aus der Behälter-Bereitstelleinrichtung 7 und der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 in vereinfachter Darstellung und beispielshaft gezeigt wobei auf Details wie Stützvorrichtungen etc. verzichtet wurde. Dargestellt ist weiters der auf der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 befindliche Warenträger 4.
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Gezeigt ist weiters das Handlinggerät 6 mit dem Lastaufnahmemittel 23 und dem Behälterförderer 25 in einer Position für eine Abgabe oder Übernahme des Warenträgers 4. Nach diesem Ausführungsbeispiel weist das Lastaufnahmemittel 23 oder der Behälterförderer 25 als externen Antrieb der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 eine Antriebsvorrichtung 55 mit einer Antriebsrolle 56, z. B. Friktionsrolle. Zahnrad etc., und einem Antriebsmotor 57 auf. Die Antriebsvorrichtung 55 ist über eine Verstellvorrichtung 58, z. B. linearen Stellantrieb 59 verstellbar, gemäß – Doppelpfeil 60. Der Antriebsmotor 57 ist für eine reversible Drehrichtung ausgelegt und kann nach Kontaktierung der Antriebsrolle 56, beispielsweise mit der Umlenkrolle 36 der Behälter-Manipulationseinrichtung 14, ein Transport des Warenträgers 4, gemäß – Doppelpfeil 22, von der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 auf den beispielshaft gezeigten Schwerkraftförderer 8 oder in entgegen gesetzter Richtung auf den Behälterförderer 25 erfolgen.
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Erwähnt sei weiters, dass die Behälter-Manipulationseinrichtung 14 nach einem der zuvor bereits beschriebenen Ausführungsbeispiele ausgebildet sein kann.
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In der 10 ist eine andere Ausbildung der Kommissioniereinrichtung 1 gezeigt. Nach dieser wird die Behälter- Manipulationseinrichtung 14 vorzugsweise durch ein waagrecht verlaufendes Rollenbahnelement 61 gebildet an das in Zuführrichtung des Warenträgers 4, gemäß – Pfeil 13 – zu dem nicht weiter dargestellten Kommissionier- Stellplatz der geneigt verlaufende Schwerkraftförderer 8 anschließt. Beim Bereistellen des Warenträgers auf der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 verharrt dieser in Ruhestellung durch die waagrechte Ausrichtung des Rollenbahnelements 61 und kann beispielsweise zur Absicherung zumindest eine der Rollen 20 gebremst sein um einen erhöhten Transportwiderstand zu erreichen, der aber manuell, z. B. beim Zurückschieben des Warenträgers 4 durch die Kommissionierperson überwindbar ist.
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Ein Antrieb der Behälter- Manipulationseinrichtung 14 erfolgt wie bereits in vorhergenden Fig. beschrieben durch Kontaktierung des Behälterförderers 25 mit der Behälter-Manipulationseinrichtung 14, bei einem teleskopierbaren Lastaufnahmemittel 23, oder mit einer am Lastaufnahmemittel 23 vorgesehenen Antriebsanordnung. Zur gesicherten Beförderung des Warenträgers 4 auf der Behälter-Manipulationseinrichtung 14 sind bevorzugt einige der Rollen 20, z. B. mittels Riemen antriebsverbunden.
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Weiters ist der 10 auch die Überschubsperre 29 in Form eines Schwenkhebels an der Behälter- Manipulationseinrichtung 14 zu entnehmen. Dieser ist in Zuführrichtung, gemäß – Pfeil 13 – vom Warenträger 4 überfahrbar und bildet in entgegen gesetzter Richtung einen Anschlag um ein Überschieben zu verhindern. Um die Anschlagwirkung für die Aufnahme des Warenträgers durch den Behälterförderer 25 zu ermöglichen ist bevorzugt am Lastaufnahmemittel 23 ein Stellantrieb 62, z. B. Pneumatikzylinder, Elektromagnet etc. vorgesehen.
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Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten der Kommissioniereinrichtung, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante möglich sind, vom Schutzumfang mit umfasst.
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Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der Kommissioniereinrichtung diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kommissioniereinrichtung
- 2
- Lagerregal
- 3
- Artikel
- 4
- Warenträger
- 5
- Warenbehälter
- 6
- Handlinggerät
- 7
- Behälter-Bereitstelleinrichtung
- 8
- Schwerkraftförderer
- 9
- Kommissionier-Stellplatz
- 10
- Kommissionierperson
- 11
- Abfördereinrichtung
- 12
- Kommissionierbehälter
- 13
- Pfeil
- 14
- Behälter-Manipulationseinrichtung
- 15
- Fördervorrichtung
- 16
- Tragprofil
- 17
- Fördermittel
- 18
- Förderband
- 19
- Förderebene
- 20
- Rolle
- 21
- Förderebene
- 22
- Doppelpfeil
- 23
- Lastaufnahmemittel
- 24
- Antriebsmotor
- 25
- Behälterförderer
- 26
- Übertriebsrolle
- 27
- Pfeil
- 28
- Leergut-Rückförderer
- 29
- Überschubsperre
- 30
- Ende
- 31
- Schwenkklappe
- 32
- Pfeil
- 33
- Tragrahmen
- 34
- Bremseinrichtung
- 35
- Stellvorrichtung
- 36
- Umlenkrolle
- 37
- Längsträger
- 38
- Rundstange
- 39
- Förderbreite
- 40
- Langloch
- 41
- Kulissenführung
- 42
- Unterseite
- 43
- Federelement
- 44
- Hebelanordnung
- 45
- Aktuator
- 46
- Stellantrieb
- 47
-
- 48
-
- 49
-
- 50
- Band-, Riemen- o. Kettenförderer
- 51
- Rutsche
- 52
- Pfeil
- 53
- Pfeil
- 54
- Abstand
- 55
- Antriebsvorrichtung
- 56
- Antriebsrolle
- 57
- Antriebsmotor
- 58
- Verstellvorrichtung
- 59
- Stellantrieb
- 60
- Doppelpfeil
- 61
- Stellantrieb
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 29711710 U1 [0002]
- EP 0847939 A1 [0003]