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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Dichtungssystem für Fahrzeugverglasung.
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Diese Verglasung ist eine stationäre Fahrzeugverglasung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, insbesondere eine Dachverglasung, eine Windschutzscheibe oder eine Heckfensterscheibe, und ist insbesondere eine gewölbte Verglasung.
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Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere ein Dichtungssystem für Fahrzeugverglasung, das Folgendes umfasst:
- - einen Profilstrang, der einen hohlen Teil, der langgestreckt und nach oben offen ist, umfasst, wobei der Profilstrang im Querschnitt einen linken Bundteil und einen rechten Bundteil aufweist,
- - eine Seele, die einen Kiel umfasst, der in dem Inneren des hohlen Teils angeordnet ist, und einen Schaft, der außerhalb des hohlen Teils angeordnet ist, und
- - ein Greifmittel, um zu erlauben, den Kiel aus dem hohlen Teil herauszuziehen.
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Die Seele dient zum Schützen des hohlen Teils, damit er seine Form behält; es handelt sich daher um ein vorläufiges und langgestrecktes Element, das herausgezogen wird, nachdem die Verglasung in der Fensteröffnung, die sie im Laufe der Herstellung des Fahrzeugs und bevor das Fahrzeug vollständig fertig ist, verschließen soll, installiert wurde. Diese Seele ist daher in dem fertigen Fahrzeug nicht vorhanden.
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Der hohle Teil ist im Allgemeinen über die gesamte Länge eines Rands der Verglasung vorgesehen, wie zum Beispiel entlang des unteren Rands einer Windschutzscheibe.
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Der hohle Teil wird anschließend verwendet, um ein Kunststoffelement, das gelegentlich „Wasserkasten“ oder „Windlaufgitter“ genannt wird, zu clipsen, das mindestens einen Höcker aufweist, der dazu bestimmt ist, in den hohlen Teil einzudringen. Es ist wichtig, dass der Kiel aus dem hohlen Teil herausgezogen werden kann, ohne ihn zu beschädigen, damit das spätere Clipsen dieses Kunststoffelements richtig erfolgt.
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Es wird in der europäischen Patentanmeldung Nr.
EP 2 253 556 vorgeschlagen, mindestens ein Greif- und Herausziehmittel der Seele vorzusehen, das aus einer Lasche besteht, die einen Teil aufweist, der um den Kiel in dem Inneren des hohlen Teils liegt, und einen Teil, der aus dem hohlen Teil des Profilstrangs über den Kiel vorsteht.
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Diese Lasche ist in dem Sinn zufriedenstellend, dass sie effektiv erlaubt, das Heranziehen eines Instruments zum Herausziehen der Seele zu vermeiden, und daher jede Beschädigungsgefahr des hohlen Teils des Profilstrangs beim Herausziehen der Seele vermeidet.
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Diese Lösung ist jedoch nicht vollständig zufriedenstellend, denn sie bedingt den Gebrauch eines Klebstoffs auf der Innenfläche der Lasche, und falls die zwei Teile der Lasche, die oberhalb der Seele aufeinander geklebt sind, nicht in korrekter Gegenüberlage zueinander geklebt sind, kann sich die klebende Oberfläche auf den Profilstrang oder auf die Verglasung kleben und Spuren hinterlassen, was daher zu einer manuellen Nachbesserung auf der Fahrzeughauptmontagelinie zwingt.
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Da außerdem die Zugkraft, die auf jede Lasche ausgeübt werden kann, relativ schwach ist, muss eine große Anzahl von Laschen entlang der gesamten Seele vorgesehen werden, um die Seele korrekt entlang des gesamten hohlen Teils herausziehen zu können, ohne den Bruch der Lasche hervorzurufen; der Zugvorgang auf jeder Lasche nimmt daher Zeit in Anspruch. Da dieser Vorgang auf der Hauptmontagelinie des Fahrzeugs erfolgt, wäre es vorzuziehen, dass der Herausziehvorgang der Seele schneller ausgeführt werden kann.
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Eine andere Lösung wurde in der internationalen Patentanmeldung Nr.
WO 2014/041279 vorgeschlagen. Es geht darum, ein Greifmittel in Schleifenform, bevorzugt in Form eines auf sich selbst geschlossenen Drahts, zu verwenden.
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Diese Lösung ist auch nicht vollständig zufriedenstellend, denn die Schleife kann aus Platzbedarfgründen nicht sehr groß sein; der Ring muss daher klein sein, und entweder muss ein einzelner Finger in ihn eingeführt werden können, und das ist nicht praktisch, denn dieser Finger unterliegt einer hohen Kraft, oder ein Werkzeug wird in ihn eingeführt, wobei aber Zeit verloren geht, um dieses Werkzeug zu nehmen und dann wegzuräumen.
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Die vorliegende Erfindung bezweckt, den Nachteilen des Stands der Technik abzuhelfen, indem sie ein Dichtungssystem vorschlägt, dessen Greifmittel es erlaubt, die Seele herauszuziehen, und das das Herausziehen der Seele noch weiter erleichtert und insbesondere ein Herausziehen der Seele unter Verwenden mehrerer Finger, ohne ein Werkzeug zu verwenden, erlaubt.
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Die Erfindung hat daher in ihrem weitesten Sinne ein Dichtungssystem für Fahrzeugverglasung, insbesondere für eine Windschutzscheibe, nach Anspruch 1 zum Gegenstand. Die abhängigen Ansprüche stellen vorteilhafte Varianten dar.
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Das Dichtungssystem für Fahrzeugverglasung umfasst:
- - einen Profilstrang, der einen hohlen Teil, der langgestreckt und nach oben offen ist, umfasst, wobei der Profilstrang im Querschnitt einen linken Bundteil und einen rechten Bundteil aufweist,
- - eine Seele, die einen Kiel umfasst, der in dem Inneren des hohlen Teils angeordnet ist, und
- - ein Greifmittel, um zu erlauben, den Kiel aus dem hohlen Teil herauszuziehen.
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Dieses System ist dadurch bemerkenswert, dass das Greifmittel in Querschnittansicht einerseits eine Basis umfasst, die eine allgemeine V-Form aufweist, die zwischen dem Kiel und dem Abschnitt des hohlen Teils liegt, und andererseits zwei gesonderte und getrennte Flügel, die sich jeweils ausgehend von der Basis oberhalb der Seele erstrecken.
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Bevorzugt besteht das Greifmittel einerseits aus der Basis und andererseits aus den zwei gesonderten und getrennten Flügeln. Diese zwei gesonderten und getrennten Flügel sind miteinander nur durch die Basis verbunden.
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Erfindungsgemäß wird daher ein Band angeordnet, damit sich die Seele in dem Inneren der Basis befindet, und damit dieses Band oberhalb der Seele erfasst werden kann, um die Seele aus dem hohlen Teil des Profilstrangs herausziehen zu können, indem das Band zwischen mehreren Fingern gehalten wird. Das Herausziehen der Seele ist daher leichter als mit der Lasche des Stands der Technik oder der Schleife des Stands der Technik, denn die Zugkräfte, die zum Herausziehen ausgeübt werden, verteilen sich über die gesamte Breite der Flügel.
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Insbesondere ist vorzuziehen, dass das Greifmittel ein Blattstück mit einer Stärke zwischen 100 und 900 Mikrometer und bevorzugt zwischen 300 und 500 Mikrometer ist. Diese Stärke ist dabei bevorzugt konstant.
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Alle hier erwähnten Bereiche werden mit Grenzwerten, auf die Dezimalstelle genau,angegeben.
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Bevorzugt ist das Greifmittel ein Blattstück, das eine Breite aufweist, die zwischen 5 mm und 50 mm, insbesondere zwischen 11 und 50 mm liegt. Diese Breite ist bevorzugt konstant.
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Außerdem weisen die Flügel, die jeweils oberhalb des verglasten Elements liegen, bevorzugt jeweils eine Höhe auf, die, ausgehend von einem Ende eines der benachbarten Bundteile gemessen, zwischen 5 und 50 mm liegt. Diese Höhe jedes Flügels ist bevorzugt konstant, um die Herstellung zu erleichtern.
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Es ist möglich vorzusehen, dass ein Flügel eine Höhe zwischen 1,1 und 2 Mal die Höhe des anderen Flügels umfasst, um die Leichtigkeit des manuellen Ergreifens noch zu erhöhen.
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Bevorzugt umfasst das System keinen Klebstoff zwischen der Seele und dem Greifmittel, und umfasst bevorzugt überhaupt keinen Klebstoff.
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Bevorzugt sind außerdem mindestens drei Greifmittel entlang der Seele vorgesehen. Diese Greifmittel sind in Abhängigkeit von der Kraft, die zum manuellen Herausziehen der Seele aufzubringen ist, verteilt.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine Fahrzeugverglasung, insbesondere eine Windschutzscheibe, wobei die Verglasung ein verglastes Element und ein erfindungsgemäßes Dichtungssystem umfasst.
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Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine solche Verglasung, die vorab in eine Öffnung durch mindestens einen Klebstoffstrang geklebt wird, das heißt vor der Umsetzung des Verfahrens.
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Die vorliegende Erfindung erlaubt nicht nur das Vereinfachen des Schritts des Herausziehens der Seele aus dem hohlen Teil des Profilstrangs, sondern erlaubt außerdem, dieses Herausziehen sehr schnell und sehr effizient vorzunehmen, ohne Gefahr von Ermüdung oder Verletzung für den Techniker.
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Außerdem erlaubt die vorliegende Erfindung das Herausziehen der Seele zu sehr geringen Kosten.
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Außerdem ist die industrielle Verwertung der Lösung einfach.
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Da vorzugsweise kein Klebstoff vorhanden ist, besteht keine Gefahr von Verschmutzung oder unerwünschten Klebens.
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Die vorliegende Erfindung wird besser bei der Lektüre der ausführlichen unten folgenden Beschreibung nicht einschränkender Ausführungsformen, und anhand der anliegenden Figuren verstanden:
- • 1 veranschaulicht eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Fahrzeugverglasung, die mit einem Profilstrang und dem erfindungsgemäßen Greifband versehen ist;
- • 2 veranschaulicht eine Schnittansicht der Verglasung, die in 1 veranschaulicht ist, während des Herausziehvorgangs der Seele durch einen Techniker;
- • 3 veranschaulicht eine auseinandergezogene Ansicht der Verglasung, die in 1 veranschaulicht ist; und
- • 4 veranschaulicht eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Greifbands.
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In diesen Figuren wurden die Proportionen zwischen den unterschiedlichen Elementen auf jeder Figur eingehalten, aber die Elemente im Hintergrund sind im Allgemeinen nicht dargestellt, um ihr Lesen zu erleichtern.
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Die vorliegende Erfindung betrifft das Zusammenfügen und die Integration einer Verglasung in eine Karosserieöffnung eines Fahrzeugs.
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Die erfindungsgemäße Verglasung 1, die in 1 veranschaulicht ist, ist eine Kraftfahrzeugwindschutzscheibe, die teilweise und zur Vereinfachung flach liegend veranschaulicht ist. Sie umfasst ein verglastes Element 2, das mit einem Abschnitt eines Profilstrangs 3 versehen ist.
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Die Verglasung 1 ist dazu bestimmt, eine Öffnung zu schließen, indem eine Trennung zwischen einem Innenraum des Fahrzeugs und einem Raum außerhalb des Fahrzeugs hergestellt wird. Das verglaste Element 2 weist daher eine Außenfläche 21 auf, die dazu bestimmt ist, zu dem Raum außerhalb gekehrt zu sein, eine Innenfläche 22, die dazu bestimmt ist, zu dem Innenraum gekehrt zu sein, sowie eine umfängliche Kante 23.
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Die Ausrichtung erfolgt in dem vorliegenden Dokument durchgehend unter Bezugnahme auf die Ausrichtung der 1.
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Das verglaste Element kann einstückig sein, das heißt aus einer einzigen Materialscheibe bestehen, oder kann ein Verbundelement sein, das heißt aus mehreren Materialscheiben bestehen, zwischen welchen im Fall der Sicherheitsverglasungen mindestens eine Schicht aus Haftmaterial eingefügt wird. Die Materialscheibe(n) kann (oder können) mineralisch sein, insbesondere aus Glas, oder organisch, insbesondere aus Kunststoff.
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In dem Fall einer Verglasung für Fahrzeug weist die Verglasung im Allgemeinen mindestens teilweise an ihrem Rand ein Dekorband, das hier nicht veranschaulicht ist, auf. Dieses Dekorband resultiert im Allgemeinen aus einer Emailabscheidung, die auf der Innenfläche der Verglasung oder auf einer Zwischenlagenfläche der Verglasung bei Verbundverglasungen hergestellt wird; es kann aber auch aus einer teilweisen und/oder peripheren Färbung eines verwendeten Materialblatts bestehen, insbesondere aus einem Blatt aus organischem Material.
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Wenn das verglaste Element aus organischem Material besteht, wurde es vor der Umsetzung der Erfindung durch Formen des Materials, das das verglaste Element bildet, in einer Formvorrichtung hergestellt, die eine Form umfasst, die mindestens einen stationären Formteil und einen beweglichen Formteil, der bezüglich des stationären Formteils der Form beweglich ist, umfasst, wobei die Formteile im geschlossenen Zustand der Form während des Formschritts zusammenwirken, um einen Formhohlraum zu bilden, der im Schnitt die Schnittform des verglasten Elements aufweist. Das verglaste Element aus organischem Material ist oft nicht flach sondern gewölbt.
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Wenn das verglaste Element aus mineralischem Material besteht, wurde es vor der Umsetzung der Erfindung durch Schmelzen des mineralischen Materials in eine flache Scheibe und dann Ausschneiden dieser Scheibe und eventuell Wölben dieser Scheibe gefertigt.
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Auf 1 ist das verglaste Element 2 eine Sicherheitsverglasung.
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Das erfindungsgemäße Dichtungssystem umfasst Folgendes:
- - einen Profilstrang 3, der einen hohlen Teil 31, der langgestreckt und nach oben offen ist, umfasst, wobei der Profilstrang 3 im Querschnitt einen linken Bundteil 32 und einen rechten Bundteil 33 aufweist,
- - eine Seele 4, die einen Kiel 41 umfasst, der in dem Inneren des hohlen Teils 31 angeordnet ist, und einen Schaft 42, der außerhalb des hohlen Teils 31 zwischen dem linken Bundteil 32 und dem rechten Bundteil 33 angeordnet ist, und
- - ein Greifmittel 5, um das Herausziehen des Kiels 41 und daher der Seele 4, aus dem hohlen Teil 31 zu erlauben.
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Wie auf dieser 1 sichtbar ist, umfasst der Profilstrang 3 einen inneren Teil, der dazu bestimmt ist, unter der inneren Fläche 22 des verglasten Elements positioniert zu sein, sowie einen seitlichen Teil, der dazu bestimmt ist, neben der Kante 23 des verglasten Elements positioniert zu sein, und einen äußeren Teil, der eine Lippe umfasst, die in der Kontinuität der äußeren Fläche 21 des verglasten Elements (bündig, im Angelsächsischen „flush“) liegt.
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Wie in 3 sichtbar, ist auf der auseinandergezogenen Ansicht der hohle Teil 31 des Profilstrangs nach oben offen, und diese Öffnung weist im Querschnitt einen linken Bundteil 32 und einen rechten Bundteil 33 auf.
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Der Profilstrang 3 ist hier durch einen metallischen Einsatz verstärkt.
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Das mechanische Haften zwischen dem Kiel 41 der Seele und dem hohlen Teil 31 des Profilstrangs ist vom Nut-Zapfentyp, hier mit der Schnittform des Kiels 41, die zu dem hohlen Teil 31 komplementär ist. Diese Komplementarität ist derart, dass die Außenmaße des Kiels 41 im Querschnitt kleiner sind als die Innenmaße des hohlen Teils 31, der daher eine Art Nut bildet, in die der Kiel geclipst wird.
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Ein Klebstoff 6 ist außerdem vorgesehen, um es zu erlauben, den Profilstrang gegen die innere Fläche 22 des verglasten Elements zu kleben.
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Die Seele 4 ist über die gesamte Länge des hohlen Teils 31 vorgesehen, um die Ausgestaltung dieses hohlen Teils zu schützen, bis dieser hohle Teil verwendet wird, um ein Fahrzeugelement, das im Allgemeinen aus Plastik besteht (insbesondere „Windlaufgitter“ genannt, zu clipsen).
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Im Querschnitt gesehen reicht das Greifband daher nicht um die gesamte Seele; es umgibt die Seele 4 nur teilweise, nur in dem hohlen Teil 31.
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Das Greifband erlaubt das Positionieren von drei Fingern und insbesondere eines Daumens 61, eines Zeigefingers 62 und eines Mittelfingers 63, um jeden Flügel 52, 52' jeweils zwischen zwei Fingern zu erfassen und zu erlauben, eine Zugkraft nach oben auszuüben, wie die, die von den zwei Doppelpfeilen in 1 veranschaulicht ist, um die Seele 4 aus dem hohlen Teil 31, die in 2 sichtbar, herauszuziehen.
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Dazu kann das Greifband eine Breite L aufweisen, die zwischen 5 mm und 50 mm liegt, und/oder der Teil des Greifbands oberhalb des hohlen Teils 31 weist eine Höhe h' auf, die zwischen 5 und 50 mm liegt, zum Beispiel 35 mm.
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Bei der veranschaulichten Version weisen die zwei Flügel 35, 35' dieselbe Höhe h' auf, es ist aber möglich, dass ein Flügel eine Höhe zwischen 1,1 und 2 Mal der Höhe des anderen Flügels umfasst, um die Leichtigkeit des manuellen Ergreifens noch zu erhöhen.
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Wie in 1 sichtbar, liegt die Basis 51 gegen die Oberfläche des Kiels 41, wenn der Zug nach oben ausgeübt wird, liegt aber nicht unbedingt gegen die Oberfläche des Kiels 41, bevor dieser Zug ausgeübt wird, da zwischen dem Greifmittel und der Seele keine Haftung besteht.
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2 zeigt die Seele, die aus dem hohlen Teil des Profilstrangs herausgezogen ist, gleich oberhalb des Bunds dieses hohlen Teils.
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Im Allgemeinen erfolgt das Herausziehen der Seele nach dem Kleben der Verglasung in die Karosserieöffnung, die sie verschließen soll; diese Öffnung sowie der Klebstoffstrang, der für das Kleben erforderlich ist, sind jedoch in den 1 und 2 nicht veranschaulicht.
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3 zeigt einfach das Detail der unterschiedlichen Elemente der Verglasung 1 der 1 und 2.
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4 zeigt das Greifmittel 5, das ein offenes Band ist, das nicht auf sich selbst geschlossen ist; dieses Band hat eine Breite L zwischen 5 mm und 50 mm und insbesondere zwischen 11 und 50 mm, wie zum Beispiel hier 25 mm. Diese Breite ist bevorzugt auf der gesamten Höhe konstant, denn so ist das Greifband leichter herzustellen.
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Das Greifband kann aus Kunststoff bestehen. Es kann zum Beispiel aus Polypropylen oder aus Polyester bestehen.
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Auf dieser 4 ist das Band ohne die Seele in dem Inneren in seinem Ruhezustand veranschaulicht. Das Band ist derart biegsam, dass es ohne jede Beanspruchung eine allgemeine V-Form aufweist. Seine Stärke kann zwischen 100 und 900 Mikrometer liegen, und bevorzugt zwischen 300 und 500 Mikrometer, wie zum Beispiel 400 Mikrometer.
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Theoretisch kann das Band maßgefertigt werden, damit sein Profil in seinem Ruhezustand, ohne Berührung mit der Seele, dem des Kiels der Seele und/oder des hohlen Teils des Profilstrangs ähnlich ist; es ist jedoch einfacher, ein biegsames Band zu verwenden, das sich verformt, ohne zu reißen, wenn daran gezogen wird.
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Die vorliegende Erfindung ist im oben Stehenden beispielhaft beschrieben. Es versteht sich von selbst, dass der Fachmann in der Lage ist, unterschiedliche Varianten der Erfindung herzustellen, ohne den Schutzbereich des Patents, wie er von den Ansprüchen definiert wird, zu verlassen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2253556 [0007]
- WO 2014/041279 [0011]