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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Scheibenwischervorrichtung des „Typs mit flachem Blatt”, die ein elastisches längliches Trägerelement wie auch ein längliches Wischerblatt aus einem biegsamen Material, welches an einer zu wischenden Windschutzscheibe anliegend angeordnet werden kann, umfasst, welches Wischerblatt zumindest eine längslaufende Nut umfasst, in welcher Nut ein längslaufender Streifen des Trägerelements angeordnet ist, welche Scheibenwischervorrichtung eine Verbindungsvorrichtung für einen Schwingarm umfasst, wobei der Schwingarm durch das Einfügen eines Gelenksteils um eine Schwenkachse schwenkbar mit der Verbindungsvorrichtung verbunden ist, wobei der Gelenksteil und die Verbindungsvorrichtung durch ein Vorsprungs- und ein Aussparungsmittel, die wechselseitig zusammenwirken, miteinander verbunden sind.
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Eine derartige Scheibenwischervorrichtung des „Typs mit einem flachen Blatt” ist allgemein bekannt. Dabei wird nicht wie bei herkömmlichen Wischerblättern von mehreren Jochen, die schwenkbar miteinander verbunden sind, Gebrauch gemacht, sondern wird das Wischerblatt durch ein Trägerelement vorgespannt, weswegen es eine bestimmte Krümmung zeigt.
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Ein Nachteil der Scheibenwischervorrichtung nach dem Stand der Technik ist, dass das Wischerblatt dann, wenn der Schwingarm von der zu wischenden Windschutzscheibe weg gekippt wird, um es zu reinigen, über einen bestimmten Schwenkwinkel hinaus schwenken kann. In diesem Fall kann sich das Wischerblatt dann, wenn der Schwingarm mit einer bestimmten Kraft zu der zu wischenden Windschutzscheibe zurück geschwenkt wird, in einer derartig abnormalen Position befinden, dass nicht nur das Wischerblatt, sondern auch die zu wischende Windschutzscheibe beschädigt wird.
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Die Aufgabe der Erfindung ist, eine verbesserte Scheibenwischervorrichtung des „Typs mit flachem Blatt” bereitzustellen, bei der die Nachteile des Stands der Technik vermieden werden.
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Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist eine Scheibenwischervorrichtung des Typs, auf den in der Einleitung Bezug genommen wurde, nach der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenksteil und die Verbindungsvorrichtung mit einem Vorsprungs- und einem Aussparungsmittel, die wechselseitig zusammenwirken, versehen sind, um einen Schwenkwinkel des Gelenksteils zu begrenzen, wobei das Vorsprungs- und das Aussparungsmittel zumindest eine Führungsnut und zumindest einen Vorsprung, der mit dieser Nut zusammenwirkt, umfassen. Im Besonderen ist der Vorsprung in der Nut zwischen einer ersten Position, die einer Wischposition des Wischerblatts entspricht, und einer zweiten Position, die einer Anbringungsposition des Wischerblatts entspricht, beweglich. Noch genauer ist der Gelenksteil mit dem Vorsprung versehen und die Verbindungsvorrichtung mit der Nut versehen. Da viele Automobile ihre eigenen Spezifikationen hinsichtlich eines maximalen Schwenkwinkels des Wischerblatts in Bezug auf den Schwingarm aufweisen, ist in der Praxis nur eine geringfügige Änderung in der Form des Gelenksteils (insbesondere der Stelle des Vorsprungs an dem Gelenksteil) oder in der Form der Verbindungsvorrichtung (insbesondere der Länge der Nut an der Verbindungsvorrichtung) erforderlich, um für jede Art von Automobil passend zu sein.
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Es wird bemerkt, dass die Erfindung nicht auf Automobile beschränkt ist, sondern auch Eisenbahnwagen und andere (schnelle) Fahrzeuge betrifft.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform einer Scheibenwischervorrichtung nach der Erfindung erstreckt sich der Gelenksteil zumindest teilweise zwischen Seitenwänden der Verbindungsvorrichtung, wobei der Gelenksteil mit entgegengesetzten Anliegeflächen zum Anliegen an den Seitenwänden der Verbindungsvorrichtung versehen ist, wobei sich der Vorsprung seitlich von einer der Anliegeflächen auswärts in die Nut erstreckt, welche an einer der Seitenwände, die an der entsprechenden Anliegefläche anliegt, bereitgestellt ist. Bei einer Alternative erstreckt sich der Gelenksteil zumindest teilweise zwischen Seitenwänden der Verbindungsvorrichtung, wobei der Gelenksteil mit entgegengesetzten Anliegeflächen zum Anliegen an den Seitenwänden der Verbindungsvorrichtung versehen ist, wobei sich der Vorsprung seitlich von einer der Seitenwände in die Nut erstreckt, welche an einer der Anliegeflächen, die an der entsprechenden Seitenwand anliegt, bereitgestellt ist. Vorzugsweise ist der Gelenksteil zumindest teilweise in einem Hohlraum der Verbindungsvorrichtung, der durch ihre Seitenwände definiert ist, angebracht. Dies ermöglicht es, den Gelenksteil durch einfaches Schieben des Gelenksteils in die senkrechte Richtung in den Hohlraum in der Verbindungsvorrichtung anzubringen.
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Wenn der Schwingarm auf den Gelenksteil geschoben wird, werden dessen Vorsprünge in ihre Position, d. h., in die Aussparungen der Verbindungsvorrichtung, gezwungen. Folglich kann der Gelenksteil nicht von der Verbindungsvorrichtung abgenommen werden, falls der Schwingarm darin eingebracht ist. Mit anderen Worten gewährleistet ein Sperren des Schwingarms an den Gelenksteil ein Sperren des Gelenksteils an die Verbindungsvorrichtung.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform einer Scheibenwischervorrichtung nach der Erfindung ist der Gelenksteil durch eine Einschnapp/Klemmtätigkeit abnehmbar. mit der Verbindungsvorrichtung verbunden, wobei der Gelenksteil durch einen schwenkenden Eingriff zylinderförmiger Vorsprünge an der Stelle der Schwenkachse, die sich an den beiden Anliegeflächen seitlich auswärts erstrecken, in Aussparungen, die an den beiden Seitenwänden bereitgestellt sind, mit der Verbindungsvorrichtung verbunden ist. Bei einer Alternative ist der Gelenksteil durch eine Einschnapp/Klemmtätigkeit abnehmbar mit der Verbindungsvorrichtung verbunden, wobei der Gelenksteil durch einen schwenkenden Eingriff zylinderförmiger Vorsprünge an der Stelle der Schwenkachse, die sich an beiden Seitenwänden seitlich einwärts erstrecken, in Aussparungen, die an den beiden Anliegeflächen bereitgestellt sind, mit der Verbindungsvorrichtung verbunden ist.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform einer Scheibenwischervorrichtung nach der Erfindung erstreckt sich die Aussparung entlang einer geraden Linie.
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Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform einer Scheibenwischervorrichtung nach der Erfindung umfasst der Schwingarm zwei längslaufende Armabschnitte, die durch einen gekrümmten Zwischenarmabschnitt miteinander verbunden sind, wobei der Gelenksteil zwischen den längslaufenden Armabschnitten und dem gekrümmten Zwischenarmabschnitt erfasst wird. Im Besonderen weist der Gelenksteil zumindest zwei elastische Schenkel auf, wobei zumindest einer der Schenkel mit einem Finger versehen ist, der in einer entsprechend geformten Öffnung eingreift, welche in einem der längslaufenden Armabschnitte, der zu dem mit dem Finger versehenen entsprechenden Schenkel gerichtet ist, gebildet ist. Noch genauer ist einer der Schenkel, der zu einer zu wischenden Windschutzscheibe gerichtet ist, mit dem Finger versehen, welcher sich abwärts erstreckt und in der entsprechend geformten Öffnung eingreift, die in einem der längslaufenden Armabschnitte, welcher zu der zu wischenden Windschutzscheibe gerichtet ist, bereitgestellt ist. Dieser Finger kann eine schräge obere Fläche aufweisen, um die Anbringung des Schwingarms an dem Gelenksteil zu erleichtern.
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Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf Figuren, die in einer Zeichnung dargestellt sind, ausführlicher erklärt werden, wobei
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1 eine perspektivische schematische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Scheibenwischervorrichtung nach der Erfindung ist;
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2 eine perspektivische schematische Ansicht eines Gelenksteils, der in der Scheibenwischervorrichtung von 1 verwendet wird, in einer Untersicht (a) und einer Seitenansicht (b) ist;
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3 eine perspektivische schematische Ansicht des an einem Schwingarm angebrachten Gelenksteils von 2 in einer Draufsicht (a) und in einer Untersicht (b) ist;
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4 eine perspektivische schematische Ansicht einer Verbindungsvorrichtung, die in der Scheibenwischervorrichtung von 1 verwendet wird, in einer Draufsicht (a) und in einer Seitenansicht (b) ist;
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5 die Weise, auf die die Verbindungsvorrichtung, der Gelenksteil und der Schwingarm von 2, 3 bzw. 4 miteinander verbunden werden, schematisch zeigt;
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6 die Weise, auf die der Gelenksteil von 2 in die Verbindungsvorrichtung von 4 eingebracht wird, ausführlich zeigt;
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7 die Weise, auf die der Schwingarm von 3 in die Verbindungsvorrichtung von 4 eingebracht wird, ausführlich zeigt; und
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8 die Weise, auf die ein Schwenkwinkel des Gelenksteils von 2 begrenzt wird, ausführlich zeigt.
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1 zeigt eine bevorzugte Abart einer Scheibenwischervorrichtung 1 nach der Erfindung. Diese Scheibenwischervorrichtung ist aus einem elastomeren Wischerblatt 2, in dessen Längsseiten entgegengesetzte Längsnuten 3 gebildet sind, und aus Längsstreifen 4 aus Federbandstahl, die in die Längsnuten 3 gesetzt sind, aufgebaut. Die Streifen 4 bilden gleichsam ein biegsames Trägerelement für das Wischerblatt 2 aus Gummi, welches dadurch in eine gekrümmte Stellung (die Krümmung in der Betriebsstellung ist jene einer zu wischenden Windschutzscheibe) vorgespannt wird. Benachbarte Enden 5 der Streifen 4 sind an beiden Seiten der Scheibenwischervorrichtung 1 durch Verbindungsstücke 6 verbunden. Die Scheibenwischervorrichtung 1 ist ferner mit einer Verbindungsvorrichtung 7 für einen Schwingarm 8 und einem Spoiler 9 ausgerüstet.
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Der Schwingarm 8 und die Verbindungsvorrichtung 7 sind wie in 2 gezeigt durch die Einfügung eines Gelenksteils 10 verbunden. Der Gelenksteil 10 ist einstückig aus einem Kunststoffmaterial hergestellt und umfasst zwei elastische Schenkel 11, 12 die zueinander und voneinander weg gebogen werden können. Wie in 2 ersichtlich ist, umfasst der Gelenksteil 10 ferner zylinderförmige Vorsprünge 13, 14 an der Stelle der Schwenkachse, die sich seitlich auswärts erstrecken, um den Gelenksteil 10 durch eine Einschnapp/Klemmtätigkeit abnehmbar mit der Verbindungsvorrichtung 7 zu verbinden. Der Schenkel 11 des Gelenksteils 10 umfasst zwei Vorsprünge 15, die sich seitlich auswärts erstrecken und für das Begrenzen eines Schwenkwinkels des Wischerblatts 2 in Bezug auf den Schwingarm 8 verantwortlich sind, wie auch einen sich abwärts erstreckenden Finger 16 mit einer schrägen oberen Fläche, der für das abnehmbare Verbinden des Gelenksteils 10 mit dem Schwingarm 8 durch eine Einschnapp/Klemmtätigkeit verantwortlich ist. Dies alles wird nachstehend näher erklärt.
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In 3 ist der Gelenksteil 10 an dem Schwingarm 8 angebracht gezeigt. Der Schwingarm 8, der einstückig aus Metall hergestellt ist, umfasst zwei längslaufende Armabschnitte 17, 18, die durch einen gekrümmten Zwischenarmabschnitt 19 miteinander verbunden sind, wobei der Gelenksteil 10 zwischen den längslaufenden Armabschnitten und dem gekrümmten Zwischenarmabschnitt 17, 18, 19 erfasst wird. Tatsächlich sind die längslaufenden Armabschnitte 17, 18 in Schlitzen 20, 21 des Gelenksteils 10 positioniert. Wie in 3 dargestellt greift der Finger 16, der sich von dem Schenkel 11 abwärts erstreckt, in einer entsprechend geformten Öffnung 22 ein, welche in dem längslaufenden Armabschnitt 18, der zu der zu wischenden Windschutzscheibe gerichtet ist, bereitgestellt ist. Dadurch wird der Gelenksteil 10 an den Schwingarm 8 geschnappt/geklemmt. Der Gelenksteil 10 und die damit verbundene Verbindungsvorrichtung 7 (und dadurch das Wischerblatt 2) können durch Wegbewegen des Schenkels 12 des Gelenksteils 10 von dessen Schenkel 11, der sich in einer Abwärtsrichtung befindet, gelöst werden.
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Die Verbindungsvorrichtung 7 von 4 ist einstückig aus einem Kunststoffmaterial hergestellt und umfasst zwei Seitenwände 23, 24 und zwei Endwände 25, 26, die einen Hohlraum 27 zur Einbringung des Gelenksteils 10 definieren. Wenn der Gelenksteil 10 vollständig in dem Hohlraum 27 angebracht ist, liegen entgegengesetzte Anliegeflächen 28, 29 des Gelenkteils 10 an den Seitenwänden 23, 24 der Verbindungsvorrichtung 7 an, wodurch die zylinderförmigen Vorsprünge 13, 14, die sich an den beiden Anliegeflächen 28, 29 seitlich auswärts erstrecken, in Aussparungen 30, 31, die an den beiden Seitenwänden 23, 24 der Verbindungsvorrichtung 7, bereitgestellt sind, eingreifen. Ferner greifen die Vorsprünge 15, die sich von den beiden Anliegeflächen 28, 29 seitlich auswärts erstrecken, in senkrechten Nuten 32, 33 ein, welche an den beiden Seitenwänden 23, 24, die an den Anliegeflächen 28, 29 anliegen, bereitgestellt sind.
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5 zeigt die Weise, auf die die Verbindungsvorrichtung 7, der Gelenksteil 10 und der Schwingarm 8 von 2, 3 bzw. 4 verbunden sind, schematisch. Der Gelenksteil 10 wird durch eine schiebende senkrechte Bewegung in die Richtung des Pfeils 34 in der Verbindungsvorrichtung angebracht, während der Schwingarm 8 zuerst in einer Abwärtsrichtung in den Hohlraum 27 bewegt wird und dann in die Richtung des Pfeils 35 zurück geschoben wird, um den Vorsprung 16 des Gelenksteils 10 in der entsprechend geformten Öffnung 22 in dem Schwingarm 8 zu arretieren.
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6 zeigt die Weise, auf die der Gelenksteil von 2 in die Verbindungsvorrichtung von 4 eingebracht wird, ausführlich. Durch das Schieben des Gelenksteils 10 in der senkrechten Richtung in den Hohlraum 27 der Verbindungsvorrichtung 6 greifen die Vorsprünge 15, die sich von dem Gelenksteil 10 seitlich auswärts erstrecken, in den senkrechten Nuten 32, 33 an beiden Seitenwänden 23, 24 der Verbindungsvorrichtung 7 ein. Gleichzeitig greifen die zylinderförmigen Vorsprünge 13, 14, die sich von dem Gelenksteil 10 seitlich auswärts erstrecken, in den Aussparungen 30, 31 an beiden Seitenwänden 23, 24 der Verbindungsvorrichtung 7 ein. Eine Schulter 36 des Gelenksteils 10, die sich von seinem Schenkel 11 seitlich auswärts erstreckt (siehe 2 und 3), wirkt mit einer Anschlagfläche 37 in der Seitenwand 24 der Verbindungsvorrichtung 7 zusammen, um die Bewegung des Gelenksteils 10 in der Verbindungsvorrichtung 7 in eine Richtung, die zu der wischenden Windschutzscheibe gerichtet ist, zu begrenzen. Wie bereits dargelegt wird die Bewegung des Gelenksteils 10 in der Verbindungsvorrichtung 7 in eine Richtung, die von der zu wischenden Windschutzscheibe weg gerichtet ist, durch die Vorsprünge 15 in Zusammenwirkung mit den Nuten 32, 33 begrenzt.
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Wie in 7 durch den Pfeil 38 gezeigt wird der Schwingarm 8 von 3 in die Verbindungsvorrichtung 7 von 4 eingebracht, worin der Gelenksteil 10 gemäß dem in 6 Gezeigten bereits angebracht ist, indem er in der Abwärtsrichtung in den Hohlraum 27 der Verbindungsvorrichtung 7 bewegt wird und dann zurück eingeschoben wird. Am Ende der letztgenannten Bewegung schnappt der Vorsprung 16 des Gelenksteils 10 in der entsprechend geformten Öffnung 22 in dem Schwingarm 8 ein. Wenn der Schwingarm 8 an dem Gelenksteil 10 angebracht wird, werden dessen Vorsprünge 13, 14 „automatisch” in ihre Position, das heißt, in die Aussparungen 30, 31 der Verbindungsvorrichtung 7, gezwungen. Folglich kann der Gelenksteil 10 nicht von der Verbindungsvorrichtung 7 abgenommen werden, wenn der Schwingarm 8 in sie eingebracht ist. 8 zeigt die Weise, auf die ein Schwenkwinkel des Gelenksteils 10 von 2 begrenzt wird, ausführlich.
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In einer Richtung, die zu der zu wischenden Windschutzscheibe gerichtet ist, wird die Bewegung des Gelenksteils 10 in der Verbindungsvorrichtung 7 durch die Zusammenwirkung der Schulter 36, die sich von dessen Schenkel 11 seitlich auswärts erstreckt, und die Anschlagfläche 37 in der Seitenwand 24 der Verbindungsvorrichtung 7 begrenzt. In einer Richtung, die von der zu wischenden Windschutzscheibe weg gerichtet ist, wird die Bewegung des Gelenksteils 10 in der Verbindungsvorrichtung 7 durch die Vorsprünge 15, die sich von dem Gelenksteil 10 seitlich auswärts erstrecken, in Zusammenwirkung mit den Nuten 32, 33 in den Seitenwänden 23, 24 der Verbindungsvorrichtung 7 begrenzt.
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Obwohl keine Darstellung in den Figuren erfolgt ist, wird einem Fachmann klar sein, dass der schwingende Wischerarm 8 an einem Anbringungskopf angebracht ist, welcher drehbar an einer Welle fixiert ist, die durch einen kleinen Motor angetrieben wird. In Verwendung dreht sich die Welle abwechselnd im Uhrzeigersinn und gegen den Uhrzeigersinn und versetzt auch den Anbringungskopf in eine Drehung, der wiederum den schwingenden Wischerarm 8 in eine Drehung zieht und durch die Verbindungsvorrichtung 7 das Wischerblatt 2 bewegt.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die gezeigte Ausführungsform beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf andere Ausführungsformen, die in den Umfang der beiliegenden Ansprüche fallen.