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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit schließtechnischen Produkten und
Komponenten. Im Bereich der Schließtechnik sind Zutrittskontrollvorrichtungen
bekannt geworden, die den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes
Regelwerk steuern, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den
für sie
freigegebenen Bereichen in Gebäuden
oder geschützten
Arealen auf einem Gelände
erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden.
Die Zutrittsberechtigung wird in der Regel durch den Besitz eines
passenden Schlüssels
bzw. bei elektronischen Zutrittskontrollsystemen anhand eines Identitätsnachweises überprüft. Als
Medien für
die Zutrittskontrolle können
sowohl aktive als auch passive Identmittel-Medien dienen. Aktive
Identmittel sind meist batteriebetrieben, wobei das Identmittel
kontaktbehaftet mit der Entscheidungselektronik des Verschlusssystems
Daten austauscht oder das Identmittel berührungslos, z. B. per Funk oder
infrarotkodierte Signale, mit dem Verschlusssystem Daten austauscht.
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Auch
bei passiven Identmedien, die über
keine eigene Energieversorgung verfügen, wird zwischen kontaktbehafteten
und kontaktlosen Medien unterschieden.
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Berührungslos
arbeitende Identmittel werden meist auch als Transponder bezeichnet
und arbeiten oft auf Basis der RFID-Technologie. Als Beispiele für kontaktbehaftete
Identmittel können
Chipkarten und dergleichen erwähnt
werden.
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Ein
Zutrittskontrollsystem besteht in der Regel aus mindestens drei
Komponenten, die in einem oder mehreren physischen Geräten untergebracht sein
können.
Der Sensor nimmt die Identifizierung oder Verifizierung des Benutzers
auf und übermittelt diese
der Zutrittskontrollzentrale, in der entsprechend den Zutrittsregeln
die Zutrittsberechtigung ermittelt wird. Bei Berechtigung wird ein
Aktor angesteuert und der Zutritt gewährt.
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Zutrittskontrollsysteme
treten meist in zentraler oder dezentraler Topologie oder in einer
Mischform auf. Bei einer zentralen Anordnung sind alle Sensoren
(z. B. Leser) und Aktoren (Türöffner und dgl.)
mit der zentral installierten Zutrittskontrollzentrale verbunden,
die meist in einem gesicherten Bereich untergebracht ist. Bei einer
dezentralen Anordnung liegen viele kleinere häufig miteinander vernetzte
Zutrittszentralen in unmittelbarer Nähe zu Sensor und Aktor. Diese
arbeiten entweder eigenständig
oder sind über
ein Netzwerk miteinander oder mit einer zentralen Hauptsteuerung
verbunden.
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Die
verschiedenen schließtechnischen
Produkte oder Komponenten tragen meist Aufdrucke, Beschriftungen
und dergleichen. Beispielsweise können Identmittel den Namen
eines berechtigten Benutzers und ggf. ein Bild des Benutzers tragen.
Bei Hotelschließanlagen
ist auf den Identmedien in der Regel der Name und die Adresse des
Hotels vermerkt. Weiters kann auch die Nummer des Hotelzimmers angegeben
sein, zu dessen Zugang das Identmedium berechtigt. Weiters kann
beispielsweise die Gültigkeitsdauer
der Zutrittsberechtigung auf dem Identmedium vermerkt sein.
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Verschiedene
schließtechnische
Produkte und Komponenten können
weiters mit Anzeigevorrichtungen versehen sein, um dem Benutzer
Informationen über
den aktuellen Betriebszustand anzuzeigen oder um die Interaktion
mit dem Benutzer oder mit einem Betreiber der Schließanlage
zu vereinfachen. Beispielsweise kann ein elektronisches Schloss
ein LCD-Anzeigeelement aufweisen, welches den Sperrzustand des Schlosses
anzeigt. Auf dem Display können
weiters Benutzungshinweise oder Eingabeaufforderungen angezeigt
werden.
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Elektronische
Displays haben den Vorteil, dass die anzuzeigende Information in
einfacher Weise geändert
werden kann, wozu die einzelnen Anzeigeelemente lediglich in geeigneter
Weise mit Hilfe einer Steuereinrichtung angesteuert werden müssen. Nachteilig
ist jedoch, dass derartige elektronische Displays eine ständige Energieversorgung
benötigen.
Da schließtechnische
Produkte und Komponenten in der Regel über eine autarke Stromversorgung verfügen müssen und
daher beispielsweise lediglich über
eine Batterie mit einer begrenzten Lebensdauer verfügen, verkürzt ein
elektrisches Display die Lebensdauer der Batterie erheblich.
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Aufdrucke
bzw. Beschriftungen auf schließtechnischen
Produkten oder Komponenten, wie beispielsweise auf elektronischen
Schlüsseln,
haben den Vorteil, dass sie keine elektrische Energie verbrauchen.
Ein erheblicher Nachteil liegt jedoch darin, dass die wiedergegebene
Information kaum oder nur unter großem Aufwand geändert werden
kann.
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Die
vorliegende Erfindung zielt darauf ab, die mit den einzelnen Möglichkeiten
der Informationswiedergabe verbundenen Nachteile zu vermeiden und die
Möglichkeiten
der Anzeige von Informationen auf schließtechnischen Produkten oder
Komponenten zu verbessern. Insbesondere soll die angezeigte Information
in einfacher Art und Weise verändert
werden können
und die Anzeige der gewünschten
Information mit nur geringem oder sogar gar keinem Energieaufwand
fortgesetzt werden können.
Weiters soll die Informationswiedergabe an allen Teilen von schließtechnischen
Produkten oder Komponenten ohne Rücksicht auf deren individuelle
Formgebung möglich
sein.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein schließtechnisches Produkt
oder eine schließtechnische
Komponente mit einem bistabilen und/oder biegsamen Display (z. B.
elektronisches Papier) als Anzeigelement zum Anzeigen von Informationen
auf oder in dem schließtechnischen
Produkt bzw. der schließtechnischen Komponente
vorgesehen. Elektronisches Papier vereint hierbei die Vorteile von
herkömmlichen
elektronischen Displays und herkömmlichem
Papier oder anderen Trägermedien
für herkömmliche
Beschriftungen. Elektronisches Papier kann gegenüber herkömmlichen elektronischen Displays
den Vorteil eines höheren Kontrasts
haben, wobei auch der Bildinhalt aus jedem Blickwinkel gleich aussehen
kann. Elektronisches Papier kann sehr dünn, biegsam und leicht hergestellt
werden, sodass es an alle Formgestaltungen bei schließtechnischen
Produkten und Komponenten angepasst werden kann. Weiters zeichnet
sich elektronisches Papier durch einen äußerst geringen Stromverbrauch
aus. Als Vorteil gegenüber
herkömmlichem
Papier bzw. herkömmlichen Trägermedien
für Beschriftungen
ist hervorzuheben, dass der Inhalt sich jederzeit in einfacher Weise
verändern
bzw. ergänzen
lässt.
Die Schriftgröße lässt sich
elektronisch vergrößern oder
verkleinern, wobei für
neue Inhalte kein neues Trägermedium
benötigt wird.
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Bei
elektronischem Papier handelt es sich in den meisten Fällen um
bistabile Displays. Dies sind Displays, deren einzelne Zellen, welche
die Bildpixel bilden, durch Anlegen einer Schreibspannung von einem
ersten in einen zweiten Zustand gebracht werden und durch Aufrechterhaltung
der Schreibspannung über
eine bestimmte Umschaltzeit hinweg in dem zweiten Zustand so stabilisiert
werden, dass die jeweiligen Zellen auch ohne die Schreibspannung
in dem zweiten Zustand verbleiben. Das heißt, dass die einzelnen Zellen
hierbei ”eingefroren” werden.
Eine elektrische Energiezufuhr ist somit nur für die Änderung der angezeigten Information
erforderlich, wobei die Beibehaltung der angezeigten Information
keine Energiezufuhr mehr benötigt.
Dadurch kann der Energiebedarf von schließtechnischen Produkten oder Komponenten
erheblich verringert werden, sodass die Lebensdauer des jeweiligen
Energiespeichers verlängert
werden kann.
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Durch
das erfindungsgemäße schließtechnische
Produkt oder die schließtechnische
Komponente mit einem bistabilen und/oder biegsamen Displays (elektronisches
Papier) als Anzeigeelement zum Anzeigen von Informationen, ergeben
sich bei schließtechnischen
Produkten oder Komponenten eine Vielzahl von Möglichkeiten und vorteilhaften
Anwendungen, ohne dass der Energieverbrauch vergrößert wird.
Durch das erfindungsgemäße schließtechnische
Produkt oder die schließtechnische
Komponente wird die Benutzerfreundlichkeit von schließtechnischen
Produkten und Komponenten wesentlich verbessert und die Handhabbarkeit
vereinfacht.
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Bevorzugt
ist das Display als elektrophoretisch arbeitendes Display ausgebildet.
Bei elektrophoretisch arbeitenden Displays werden unterschiedlich
gelagerte pigmentierte Partikel im elektrischen Feld an die Displayoberfläche bewegt
und erzeugen so einen hellen oder einen dunklen bzw. farbigen Bildpunkt.
Die einzelnen Partikel sind in der Regel rasterförmig angeordnet, wobei jedes
Partikel ein Pixel eines Bilds darstellen kann. Dabei kann durch
gezielte Ansteuerung der einzelnen Pixel das gewünschte Bild bzw. Schriftbild
erreicht werden. Das angezeigte Bild bleibt solange erhalten, bis
neuerlich ein elektrisches Feld an die einzelnen Partikel angelegt
und dadurch ihre Position und ihre Erscheinung als dunkler oder
heller Bildpunkt geändert
wird. Somit verbrauchen elektrophoretisch arbeitende Displays nur
während
der Änderung
des dargestellten Inhalts Strom. Weiters können elektrophoretische Displays
aus entsprechend flexiblen Materialien bzw. Trägerschichten aufgebaut sein,
sodass das Display biegsam ist und in allen Formen hergestellt werden kann.
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Alternativ
kann das Display von bistabilen LCDs gebildet sein. Hierbei handelt
es sich um verschiedene Displays mit Flüssigkristallzellen aus ferroelektrischen,
nematischen oder antiferroelektrischen Materialien. Die verschiedenen
Zustände
der Zellen, die mit einem unterschiedlichen, optischen Verhalten
einhergehen, hängen
von der Ausrichtung der Kristalle in der Zelle ab. Durch Anlegen
der Schreibspannung werden die Kristalle in der jeweiligen Zelle
nach und nach in einer Vorzugsrichtung ausgerichtet. Nach dem die
Kristalle weitgehend vollständig
ausgerichtet sind, wird ein stabiler Zustand erreicht, sodass die
Zellen auch nach dem Entfernen der Schreibspannung in diesem Zustand
verbleiben.
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Alternativ
kann gemäß einer
bevorzugten Möglichkeit
das Display aus organischen LEDs ausgebildet sein. Dabei werden
organische Leuchtdioden verwendet, bei welchen es sich um dünnfilmige, leuchtende
Bauelemente aus organischen halbleitenden Materialien handelt, deren
Aufbau dem einer anorganischen Leuchtdiode ähnelt. Organische Leuchtdioden
sind aus mehreren organischen Schichten aufgebaut. Dabei wird meist
auf die Anode (z. B. Indium-Zinn-Oxid), die sich auf einer Glasscheibe
befindet, eine Lochleitungsschicht aufgebracht. Zwischen der Anode
und der Lochleitungsschicht wird abhängig von der Herstellungsmethode
oft noch eine Schicht aus PEDOT/PSS (Poly(3,4-ethylendioxythiophen)/Polystyrolsulfonat)
aufgebracht, die zur Absenkung der Injektionsbarriere für Löcher dient und
eine Eindiffusion von Indium in den Übergang verhindert. Auf die
Lochleitungsschicht wird eine Schicht aufgebracht, die den Farbstoff
enthält.
Diese Schicht bezeichnet man als Emitterschicht. Auf diese wird
dann eine Elektronenleitungsschicht aufgebracht. Zum Abschluss wird
eine Kathode bestehend aus einem Metall oder einer Legierung mit
geringer Elektronenaustrittsarbeit, wie zum Beispiel Calcium, Aluminium,
Barium, Ruthenium, Magnesium-Silber-Legierung, im Hochvakuum aufgedampft.
Als Schutzschicht und zur Verringerung der Injektionsbarriere für Elektronen
wird zwischen Kathode und der Elektronenleitungsschicht meistens
eine sehr dünne
Schicht aus LiF, CsF oder Ag aufgedampft.
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Da
organische Leuchtdioden auf fast jedes Material gedruckt werden
können,
bieten sie gegenüber
der LCD-Technologie eine signifikante Kostenersparnis. Durch die
Verwendung von biegsamen Trägermaterialien,
wie beispielsweise flexible Substrate oder Folien, öffnen sie
die Möglichkeit
biegsamer Displays, sodass eine besonders vorteilhafte Integration
in schließtechnische
Produkte oder Komponenten erfolgen kann. Beispielsweise kann ein
derartiges Display am Umfang von Rundknäufen oder dgl. angebracht sein,
um dort verschiedene Informationen anzuzeigen.
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In
bevorzugter Weise ist das Display an einer Oberfläche oder
hinter einer durchsichtigen Fläche des
schließtechnischen
Produkts oder der Komponente auf- oder angebracht oder bildet diese
Oberfläche
oder einen Teil davon aus. Aufgrund der zahlreichen vorteilhaften
Eigenschaften von elektronischem Papier wird ein größtmögliches
Ausmaß an
Flexibilität
hinsichtlich der Anbringungs- und Integrationsmöglichkeiten bei schließtechnischen
Produkten und Komponenten gewährleistet.
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Um
die Möglichkeiten
der Interaktion zwischen dem Benutzer und den schließtechnischen Produkten
zu verbessern, ist gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung vorgesehen, dass das Display als berührungs-
oder nährungssensitives
Display ausgebildet ist. Durch die Ausbildung entsprechend berührungs-
oder nährungssensitiver
Bereiche, können diese
Bereiche als Eingabefelder verwendet werden, wobei die entsprechende
Funktion durch Anzeige am Display in dem betreffenden Bereich kenntlich
gemacht werden kann.
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Als
schließtechnische
Produkte sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung insbesondere Schlüssel, Schlüsselanhänger, Schlösser, Schließzylinder,
Motorzylinder, Türknäufe, Beschläge, Drücker, Druckknöpfe, Lese-
und Programmiergeräte
für elektronische
Schlüssel
(wie z. B. Chipkarten, Transponder etc.) und/oder elektronische
oder mechatronische Schlösser,
Interface- und Steuergeräte
für elektronische
Schließsysteme,
Notstromöffengeräte oder dgl.
bevorzugt.
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Das
erfindungsgemäße schließtechnische Produkt
oder die schließtechnische
Komponente ist bevorzugt derart ausgebildet, dass das Anzeigeelement
zur Anzeige von benutzerspezifischen Informationen, wie z. B. Name,
Schlüsselnummer,
Gültigkeit od.
dgl., ausgebildet ist. Weiters kann bevorzugt das schließtechnische
Produkt oder die schließtechnische
Komponente derart ausgebildet sein, dass das Anzeigeelement zur
Anzeige von Informationen über den
Raum oder das Gebäude,
zu welchem der Zutritt mit Hilfe des schließtechnischen Produkts oder
der Komponente kontrolliert werden soll, ausgebildet ist. Schließlich kann
das schließtechnische
Produkt oder die schließtechnische
Komponente im Rahmen der vorliegenden Erfindung derart ausgebildet
sein, dass das Anzeigeelement zur Anzeige von Bedienungsanweisungen
betreffend das schließtechnische
Produkt oder die Komponente ausgebildet ist.
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Die
Erfindung wird nun anhand der folgenden Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel kann
das elektronische Papier an einem Identmedium bzw. einer Identifikationskarte
angebracht sein. Das elektronische Papier kann auf der gesamten
Fläche
oder nur auf einem Teil dieser Fläche auf einer oder beiden Stirnseiten
angebracht sein, welche optional von einer durchsichtigen Schutzschicht
bedeckt sein kann. Besonders geeignet sind dafür Displays, die besonders dünn oder
biegsam sind. Mit Hilfe einer derartigen Anzeige kann aus einem
Identmedium in einfacher Weise ein digitaler Ausweis erstellt werden,
welcher zum einen optische Daten anzeigt, wie z. B. Firmenname,
Firmenlogo, Name des Ausweisinhabers, Foto des Ausweisinhabers und
dgl., und zum anderen für
die elektronische bzw. mechatronische Zutrittskontrolle Identifikationsdaten
in elektronisch lesbarer Form gespeichert hat. Bei der elektronischen
Codierung der Karte durch den Anlagenbetreiber können zusätzlich zu den elektronisch lesbaren
Identifikationsdaten auch die optisch angezeigten Daten auf der
Karte abgespeichert werden. Das Identmedium kann z. B. in Form eines
herkömmlichen
Codeträgers
oder auch als ”Tag” ausgebildet sein.
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Bei
einem zweiten Ausführungsbeispiel
wird das elektronische Papier zur Anzeige von Informationen auf
einem Schließzylinder
verwendet. Die Anbringung kann dabei auf der oder den Stirnseiten
des Schließzylinders
erfolgen, wobei Informationen für den
Benützer,
den Anlagenbetreiber oder einen Servicetechniker angezeigt werden
können.
Der Einbau der Anzeige ist sowohl in elektronische, mechatronische
als auch mechanische Schließ zylinder
denkbar. Bei mechanischen Schließzylindern könnte der
Einbau von Anzeigetypen, welche ohne Spannung die Anzeige behalten,
eine besondere Ausprägungsform darstellen,
wie auch Anzeigetypen, die besonders energiesparend sind. Steht
genügend
Energie zur Verfügung,
wie dies z. B. bei elektronisch gesteuerten Schließzylindern
mit externer Stromversorgung der Fall ist, können Anzeigen verwendet werden,
welche aktiv leuchten oder von hinten beleuchtet werden, sodass
der Schließzylinder
z. B. im Dunklen beleuchtet wird. So wäre es denkbar, die für die Betätigung des
Schließzylinders
wichtigen Teile auf diese Art und Weise zu beleuchten, um die Betätigung bei Dunkelheit
zu erleichtern. Dabei könnte
beispielsweise bei Schließzylindern
mit Schlüsselsteckfunktion die
Stirnseite des Schließzylinderkerns
beleuchtet werden, wodurch das Einführen des Schlüssels in den
Schließzylinder
bei Dunkelheit erleichtert wird.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel kann
die Verwendung von elektronischem Papier zur Anzeige von Informationen
auf einem Knauf erfolgen. Der Knauf stellt mit einer Anzeige an
seinem Umfang eine besondere Herausforderung dar. Nur durch die gute
Biegsamkeit des erfindungsgemäß zum Einsatz kommenden
elektronischen Papiers kann eine Informationsanzeige am Umfang des
Knaufs erfolgen. Die Anzeige kann den gesamten Umfang und die gesamte
Knauflänge
einnehmen oder auch nur einen Teil davon. Auch an der Stirnseite
des Knaufs kann eine Anzeige vorgesehen sein. Wie auch bereits im Zusammenhang
mit dem vorherigen Verwendungsbeispiel ausgeführt, ergeben sich bei diesem
Verwendungsbeispiel Vorteile hinsichtlich des Energieverbrauchs
und der Beleuchtungsmöglichkeit
von Betätigungselementen.
Die angezeigten Informationen können
Informationen für
den jeweiligen Benutzer, den Anlagenbetreiber oder einen Wartungstechniker
umfassen. Beispielsweise könnte
bei einem Hotelschließsystem
eine benutzerspezifische Begrüßungsmeldung
angezeigt werden. Weiters ist denkbar, dass Informationen über den
aktuellen Schließzustand
oder einen Betriebszustand angezeigt werden.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist das elektronische Papier auf oder in einem Beschlag des Schlosses
angebracht. Es können
eine oder mehrere Anzeigen an oder in den Stirnseiten des Beschlags
angebracht sein.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel erfolgt
die Anbringung des elektronischen Papiers auf einem Betätigungselement,
wobei es sich beispielsweise um ein Betätigungselement für den Beschlag
handeln kann. Als Betätigungselemente
sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Drücker oder Knöpfe zu erwähnen. Durch
die besondere Biegsamkeit des erfindungsgemäß zum Einsatz kommenden elektronischen
Papiers wird es möglich nicht
nur ebene Flächen
sondern auch gekrümmte Flächen ganz
oder teilweise mit einer Anzeige auszustatten. Dabei kann z. B.
der gesamte Drücker
mit einer Anzeige versehen sein oder nur ein Teil davon.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel kann
die Anbringung des elektronischen Papiers auf einer Leseeinrichtung,
insbesondere einem Wandleser für
Identmedien erfolgen. Dabei handelt es sich um Geräte, die
ausschließlich
eine Lesefunktion besitzen oder um solche, die sowohl eine Lese-
als auch eine Schreibfunktion aufweisen. Dabei kann die gesamte
Elektronik der Leseeinrichtung im Wandleser angeordnet sein oder
nur Teile davon, wie beispielsweise die Antenne oder eine mechanische
Lese- bzw. Lesschreibvorrichtung. Auf der Anzeige können Daten,
wie z. B. die Raumbezeichnung des zu betretenden Raumes, Firmenname,
Firmenlogo, Anweisungen zur Benutzung, Informationen wie ”Tür dauerentriegelt”, ”Zutritt
erlaubt”, ”Zutritt
nicht erlaubt”,
Signalisierung des Riegel- oder Entriegelungsstatus mit Farben und
dgl. angezeigt werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel können auch
Programmiergeräte
oder Leseterminals für
Identmedien, die eventuell auch unmittelbar mit der Zentralsteuerung
verbunden sein können,
mit dem elektronischen Papier versehen sein. Dabei kann das Display
ergänzend
als berührungs-
oder näherungssensitives
Display ausgebildet sein, sodass eine Benutzereingabe über dasselbe
Display erfolgen kann. Dabei können
die entsprechenden berührungs-
oder näherungssensitiven
Bereiche, denen jeweils eine bestimmte Funktion zugeordnet ist, mit
Hilfe des elektronischen Papiers entsprechend beschriftet werden,
um dem Benutzer die jeweils dem Bereich zugeordnete Funktion anzuzeigen.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel kann
das elektronische Papier bei einem Desktopreader oder -writer Verwendung
finden. Derartige Geräte
werden meist verwendet, um Identmedien mit Daten zu beschreiben.
Durch großflächige Displays kann
der Benutzerkomfort verbessert werden, ohne dass eine höhere Leistungsaufnahme
die Folge wäre.
Die Anzeigetypen, welche auch ohne Spannung die Anzeige beibehalten,
würden
den Vorteil ergeben, dass auch bei ausgeschaltetem Gerät die Anlagenzugehörigkeit
des Geräts
noch angezeigt bleibt.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist das elektronische Papier auf, an bzw. in einem Motorschließzylinder
angebracht, wie dies in 1 dargestellt ist. Der Motorschließzylinder 1 ist
hierbei mit einem Motorknauf 2 versehen, wobei das elektronische
Papier auf oder in dem Motorknauf 2 angebracht sein kann,
wobei mit Rücksicht
auf die Biegsamkeit des elektronischen Papiers ein Einbau erst möglich wird.
Andere Stellen, an denen das elektronische Papier angebracht werden
kann, sind in der 1 jeweils durch Pfeile angedeutet.
Die Anzeige am Schließzylinderkern
kann besonders gut zur Beleuchtung des Schließzylinderkerns in Dunkelheit eingesetzt
werden, sodass das Einführen
des Schlüssels
in den Schließzylinder
bei Dunkelheit erleichtert wird. Durch den geringen Energiebedarf
des elektronischen Papiers können
Flächen
der schließtechnischen
Produkte mit Rücksicht
auf den geringen Energiebedarf großflächig mit Anzeigen ausgestattet werden,
sodass ein schöneres
Design erzielt werden kann.
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In 2 ist
ein Betätigungsknauf
für ein
Türschloss
dargestellt, wobei durch Pfeile die möglichen Positionen von Anzeigeelementen
dargestellt sind.
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In 3 ist
ein Beschlag dargestellt, wobei wiederum durch Pfeile die möglichen
Positionen von Anzeigeelementen dargestellt sind.
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In 4 ist
wiederum ein Knauf eines Schließzylinders
dargestellt, wobei die Anbringungsmöglichkeiten für ein Display
wiederum mit Pfeilen angedeutet sind.
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In 5 ist
die Einsteckseite eines Schließzylinders
dargestellt, wobei die Anbringungsmöglichkeiten für ein Display
wiederum mit Pfeilen angedeutet sind.