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DE212004000001U9 - Rauchwarenverpackung - Google Patents

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Abstract

Rauchwarenverpackung, insbesondere für Zigarren oder Zigarillos, gekennzeichnet durch eine die Rauchwaren, insbesondere die Zigarren oder die Zigarillos (13), allseits umgebende Umhüllung (12) aus einer flüssigkeits- bzw. dampfdichten Folie, die an einer Oberseite (20) mit einem Entnahmefenster (28) versehen ist, das sich mindestens bis zu einem Ende der in der Umhüllung aufgenommenen, länglichen Rauchwaren (13) erstreckt und das mittels einer das Entnahmefenster (28) mit einem Rand (23) überlappenden Verschlußklappe (27) mittels eines Klebeverschlusses (23) wiederverschließbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rauchwarenverpackung, insbesondere für Zigarren oder Zigarillos.
  • Für den Genuß von Zigarren oder Zigarillos, aber auch von Zigaretten ist die Frische des konsumierten Produkts von besonderer Bedeutung. Zigarren oder Zigarillos, die vor ihrem Konsum geraume Zeit der Luft mit nur durchschnittlicher oder gar geringer Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind, trocknen aus und schmecken dann beim Rauchen nicht mehr. Um einem solchen Austrocknen vorzubeugen, gibt es für Zigarren spezielle Aufbewahrungsbehältnisse, sogenannte Humidore, die in ihrem Inneren für eine höhere Luftfeuchtigkeit sorgen und damit dem Austrocknen der Zigarren entgegenwirken. Solche Humidore sind aber kaum transportabel, sondern haben ihren angestammten Platz im Haus oder öffentlichen Räumen wie Bars, Restaurants u.dgl..
  • Es ist bekannt, Zigarren einzeln in verschließbaren Röhrchen oder in einer Zellophanverpackung zu verpacken, um ihr Austrocknen zu verhindern. Eine derartige Einzelverpackung mag für besonders hochwertige und teure Zigarren durchaus noch angemessen und erschwinglich sein, kann jedoch insbesondere bei preiswerten oder kleineren Zigarrenerzeugnissen und insbesondere nicht bei Zigarillos eingesetzt werden, ohne deren Kaufpreis unverhältnismäßig zu verteuern. Im allgemeinen werden kleinere Zigarren oder Zigarillos in Verpackungen zu mehreren Stück, beispielsweise in Gebindegrößen von 10 oder 20 Zigarren bzw. Zigarillos abgegeben, die alle in einer gemeinsamen Verpackung aufgenommen sind.
  • Zigarren oder Zigarillos werden meist nicht in einer Menge konsumiert, wie dies bei Zigaretten der Fall ist. Während ein Zigarettenraucher ein einmal angebrochenes Päckchen Zigaretten häufig schon nach einem oder wenigen Tagen geleert hat, kann eine Schachtel Zigarren oder Zigarillos bei einem Genießer leicht länger als zwei Wochen halten. Während dieser Zeit sind aber nach dem Anbruch der Packung die noch nicht gerauchten Zigarren oder Zigarillos der Umgebungsluft ausgesetzt, mit der Folge, daß insbesondere die letzten Rauchwaren einer Packung bei ihrem Entzünden häufig schon so trocken sind, daß ihr Konsum kaum mehr einen Genuß darstellt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Rauchwarenverpackung insbesondere für Zigarren oder Zigarillos zu schaffen, die ein Austrocknen der darin aufgenommenen Rauchwaren auch über einen vergleichsweise langen Zeitraum verhindert bzw. zumindest erheblich verzögert.
  • Diese Aufgabe wird durch eine die Rauchwaren, insbesondere die Zigarren oder die Zigarillos allseitig umgebende Umhüllung aus einer flüssigkeits- bzw. dampfdichten Folie gelöst, die an einer Oberseite mit einem Entnahmefenster versehen ist, das sich mindestens bis zu einem Ende der in der Umhüllung aufgenommenen, länglichen Rauchwaren erstreckt und das mittels einer das Entnahmefenster mit einem Rand überlappenden Verschlußkappe mittels eines Klebeverschlusses wiederverschließbar ist.
  • Mit der Erfindung wird also eine die Zigarren oder Zigarillos allseitig vor der Umgebungsluft schützende, dampfdichte Umhüllung geschaffen, die für die Entnahme einer Zigarre oder eines Zigarillos kurzzeitig geöffnet und dann mittels des Klebeverschlusses wieder dicht verschlossen werden kann. Die die Rauchwaren bislang austrocknende Luft kann also immer nur sehr kurzzeitig an die Zigarren bzw. Zigarillos gelangen, die ansonsten bei vom Klebeverschluß verschlossenen Entnahmefenster keine in ihnen originär enthaltene Feuchtigkeit an die Umgebungsluft abgeben, sondern in der Umhüllung auch über mehrere Wochen frischgehalten werden. Zur Entnahme einer Zigarre wird der Klebeverschluß der Verschlußklappe aufgezogen und hierdurch das Entnahmefenster vollständig geöffnet. Da sich dieses bis an das Ende der in der Umhüllung aufgenommenen Rauchwaren erstreckt, können diese leicht mit einem Finger angehoben und aus dem Entnahmefenster herausgezogen werden, bevor dieses mit der Verschlußklappe wieder abgedeckt wird.
  • Zweckmäßig ist der Klebeverschluß an dem das Entnahmefenster überlappenden Rand der Verschlußklappe angeordnet. Die Umhüllung besteht vorzugsweise aus einem im verschlossenen Zustand flachen Schlauchbeutel, wobei dessen Höhe an die Anzahl der Lagen von im Beutel verpackten Rauchwaren und dessen Breite an die Anzahl der nebeneinander liegenden Rauchwaren angepaßt sein kann.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich, wenn die Verschlußklappe aus einem in der Oberseite der Umhüllung von einer Sollreißlinie begrenzten Folienklappe und einem diese zumindest an zwei Längs- und einer Querseite überlappenden Klebefolie besteht. Die Verschlußklappe kann bei dieser Ausgestaltung bereits bei der Herstellung der Umhüllung, insbesondere des Schlauchbeutels in dieser vorbereitet werden, indem die Sollreißlinie, beispielsweise eine Perforation, in die Folie eingebracht wird, im weiteren Verlauf des Herstellungsprozesses über die von der Sollreißlinie begrenzte Folienklappe die Klebefolie geklebt, die Umhüllung fertiggestellt und mit Zigarren bzw. Zigarillos befüllt wird, bevor sie schlußendlich dicht verschlossen wird. Das Entnahmefenster entsteht dann tatsächlich erst bei der ersten Entnahme einer Zigarre oder eines Zigarillos aus der Umhüllung, denn erst dann reißt die Sollreißlinie auf und gibt die Folienklappe zum Öffnen des Entnahmefensters frei. Dabei reißt die Folienklappe nicht vollständig von der Umhüllung ab, sondern bevorzugt lediglich an zwei Längs- und einer Querseite, während sie an der anderen Querseite am Ende der in der Umhüllung aufgenommenen Rauchwaren mit der restlichen Umhüllungsfolie scharnierartig verbunden bleibt.
  • Die Verschlußklappe bzw. deren Klebefolie kann sich zumindest ein Stück weit über die rauchwarenendseitig befindliche Stirnseite der Umhüllung erstrecken. Hierdurch wird eine besonders gute Stabilität der Verbindung der Verschlußklappe in diesem Bereich erreicht. An ihrem in Öffnungsrichtung vorderen Ende kann die Verschlußklappe mit einer nichtklebenden Grifflasche versehen sein, mit der sie zum Öffnen des Entnahmefensters leicht mit zwei Fingern erfaßt werden kann.
  • Die Öffnungsrichtung der Verschlußklappe verläuft vorzugsweise parallel zu den in der Umhüllung aufgenommenen, länglichen Rauchwaren. Das Entnahmefenster erstreckt sich zweckmäßig über ca. 50–80% der der Länge der Rauchwaren entsprechenden Länge der Umhüllung. Hierdurch wird sichergestellt, daß die Zigarren bzw. Zigarillos mühelos ohne Beschädigung aus der Umhüllung entnommen werden können, denn das Entnahmefenster ist dann so groß, daß die Rauchwaren an dem zum Entnahmefenster benachbarten, geschlossen bleibenden Steg der Umhüllungsoberseite, der dann 20–50% der Länge der Deckfläche beträgt, nicht abknicken können. Insoweit ist es zweckmäßig, wenn sich das Entnahmefenster von einem stirnseitigen Rand der Umhüllung bis mindestens zur Mitte der Oberseite erstreckt.
  • Das Entnahmefenster hat vorzugsweise eine Breite, die kleiner ist als die Breite der Umhüllung. Die Verschlußklappe kann dann mit ihrem Rand das Entnahmefenster überlappen, ohne daß sie hierzu seitlich um die Außenkanten an die Schmalseiten umgeklappt werden müßten. Der das Entnahmefenster überlappende Rand der Verschlußklappe weist vorzugsweise eine Breite von ca. 5–15 mm auf, wodurch auch dann ein zuverlässiger Verschluß gewährleistet ist, wenn die Klappe einmal unter leichter Schrägstellung gegen die Umhüllung gedrückt wird.
  • Der Rand der Verschlußklappe kann bis nahe an die Längsseitenkanten bzw. bis an die eine Querseitenkante der Umhüllung heranreichen. Die Oberseite der Umhüllung wird dann im wesentlichen vollflächig von der Verschlußklappe abgedeckt.
  • Die Umhüllung kann in einer für die Verpackung von Zigarren oder Zigarillos an sich bekannten Papp-, Kunststoff- oder Holzschachtel aufgenommen bzw. aufnehmbar sein, die in ihrer Form und Größe an die mit den Rauchwaren befüllte Umhüllung angepaßt ist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Umhüllung in der Schachtel gegen Herausnehmen bzw. Herausfallen gesichert ist, was beispielsweise durch Einkleben der Umhüllung in der Schachtel erfolgen kann. Die Schachtel kann einen aufklappbaren Deckel aufweisen, nach dessen Öffnen die Verschlußklappe der Umhüllung zugänglich wird.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, worin eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand eines Beispieles näher erläutert wird. Es zeigt:
  • 1 eine erfindungsgemäße Rauchwarenverpackung für Zigarillos mit verschlossener, in eine Pappschachtel einsetzbarer Umhüllung, in einer perspektivischen Darstellung; und
  • 2 die Umhüllung für die Rauchwaren im geöffneten Zustand, ebenfalls in perspektivischer Darstellung.
  • Die in der Zeichnung in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Rauchwarenverpackung für Zigarillos besteht im wesentlichen aus einer aufklappbaren Pappschachtel 11 und einer in diese eingesetzten Umhüllung 12 für die Zigarillos 13. Die Umhüllung besteht aus einem flachen Schlauchbeutel 14 aus einer flüssigkeits- bzw. dampfdichten Folie, beispielsweise einer Polyethylenfolie hoher Dichte (HDPE), die mittels einer in der Zeichnung nicht sichtbaren, an der Unterseite 15 der Umhüllung 12 befindlichen Längsnaht zu einem Beutelschlauch geformt ist und die an ihrem oberen Rand 16 und ihrem unteren Rand 17 mittels Querschweißnähten 18, 19 verschlossen ist, nachdem die Zigarillos 13 vom oberen oder unteren Rand in den Schlauchbeutel eingebracht wurden.
  • An der Oberseite 20 der Umhüllung 12 ist diese mit einer Sollreißlinie 21 versehen, die in der Folie vor Herstellung des Beutelschlauches durch Erzeugen einer Perforation vorgesehen wird. Über die Sollreißlinie 21 ist eine Klebefolie 22 geklebt, die breiter und länger ist als die von der Sollreißlinie begrenzte Fläche in der Oberseite 20 der Umhüllung, so daß die Klebefolie 22 mit einem Rand 23 seitlich über die beiden längsverlaufenden Linienabschnitte 24, 25 und den unteren, querverlaufenden Linienabschnitt 26 der Sollreißlinie 21 übersteht.
  • Die auf die Oberseite der Umhüllung aufgeklebte Klebefolie bildet gemeinsam mit dem von der Sollreißlinie 21 umgrenzten Teil der Umhüllungsoberseite eine Verschlußklappe 27, unter der sich ein Entnahmefenster 28 auftut, wenn die Klebefolie an ihrem unteren Rand an einer dort vorgesehenen Grifflasche 29 gefaßt und nach oben in Richtung auf den oberen Rand 16 der Umhüllung gezogen wird. Dann nämlich reißt die Sollreißlinie 21 auf und gibt die von ihr begrenzte Folienklappe 30, die fest mit der Klebefolie 22 verklebt ist, zur Bildung des Entnahmefensters 28 frei.
  • Wie insbesondere aus 2 gut erkennbar ist, erstreckt sich das Entnahmefenster über etwa 3/4 der Gesamtlänge der Umhüllung 12. Insbesondere erstreckt sich das Entnahmefenster 28 bis hin zum oberen Rand 16 der Umhüllung und damit bis zu dem Mundstückende der in der Umhüllung aufgenommenen Zigarillos. Diese können nach vollständigem Öffnen der Verschlußklappe 27 somit leicht mit einem Finger an ihrem oberen Rand, also ihrem Mundstück, etwas angehoben und dann aus dem Entnahmefenster gezogen werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Zigarillos bei diesem Entnahmevorgang beschädigt werden.
  • Nach Entnahme eines Zigarillos kann das Entnahmefenster leicht wieder dicht verschlossen werden indem die Verschlußklappe 27 wieder herabgeklappt wird, wobei der seitlich über das Entnahmefenster vorragende, klebende Rand der Klebefolie für einen feuchtigkeitsdichten Abschluß sorgt. Der am Rand 23 befindliche Klebstoff ist dabei ein solcher, der auch nach mehrmaligem Öffnen und Schließen der Verschlußklappe seine Klebewirkug nicht einbüßt.
  • Die Verschlußklappe 27 ist mit ihrem oberen Ende um die obere Stirnseite 31 der Umhüllung umgeschlagen und bleibt dort beim Öffnen des Entnahmefensters zur Entnahme eines Zigarillos mit der Umhüllung fest verbunden. Damit ist sichergestellt, daß die Verschlußklappe immer wieder korrekt zugeklappt werden kann und der überlappende Rand das Entnahmefenster mit im wesentlichen allseits gleichbleibendem Abstand überdeckt.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung gewährleistet, daß die von der Umhüllung aufgenommenen Zigarillos in ihr über einen langen Zeitraum frisch bleiben, da die Verpackung immer nur kurzfristig geöffnet und die darin aufgenommenen Rauchwaren der Umgebungsluft ausgesetzt werden, nämlich dann, wenn ein Zigarillo aus der Verpackung entnommen wird. Im geschlossenen bzw. wieder verschlossenen Zustand der Umhüllung ist diese im wesentlichen dampf- bzw. feuchtigkeitsdicht, d.h. die in den Zigarillos enthaltene und erwünschte Feuchte kann nicht von Umgebungsluft aufgenommen werden und die Zigarillos trocknen nicht aus.

Claims (14)

  1. Rauchwarenverpackung, insbesondere für Zigarren oder Zigarillos, gekennzeichnet durch eine die Rauchwaren, insbesondere die Zigarren oder die Zigarillos (13), allseits umgebende Umhüllung (12) aus einer flüssigkeits- bzw. dampfdichten Folie, die an einer Oberseite (20) mit einem Entnahmefenster (28) versehen ist, das sich mindestens bis zu einem Ende der in der Umhüllung aufgenommenen, länglichen Rauchwaren (13) erstreckt und das mittels einer das Entnahmefenster (28) mit einem Rand (23) überlappenden Verschlußklappe (27) mittels eines Klebeverschlusses (23) wiederverschließbar ist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebeverschluß am das Entnahmefenster (28) überlappenden Rand (23) der Verschlußklappe (27) angeordnet ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (12) aus einem im verschlossenen Zustand flachen Schlauchbeutel (14) besteht, dessen Höhe an die Anzahl der Lagen von im Beutel (14) verpackten Rauchwaren (13) und dessen Breite an die Anzahl der nebeneinander liegender Rauchwaren (13) angepaßt ist.
  4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappe (27) aus einem in der Oberseite (20) der Umhüllung (12) von einer Sollreißlinie (21) begrenzten Folienklappe (30) und einem diese zumindest an zwei Längs- und einer Querseite überlappenden Klebefolie (22) besteht.
  5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappe (27) bzw. deren Klebefolie (22) sich zumindest ein Stück weit über die rauch warenendseitig befindliche Stirnseite (31) der Umhüllung (12) erstreckt.
  6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappe (27) an ihrem in Öffnungsrichtung vorderen Ende mit einer nichtklebenden Grifflasche (29) versehen ist.
  7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsrichtung der Verschlußklappe (27) parallel zu den in der Umhüllung (12) aufgenommenen, länglichen Rauchwaren (1) verläuft.
  8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Entnahmefenster (28) über ca. 50–80% der der Länge der Rauchwaren (13) entsprechenden Länge der Umhüllung (12) erstreckt.
  9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Entnahmefenster (28) von einem stirnseitigen Rand (31) der Umhüllung (12) bis mindestens zur Mitte der Oberseite (20) erstreckt.
  10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Entnahmefenster (28) eine Breite hat, die kleiner ist als die Breite der Umhüllung.
  11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der das Entnahmefenster (28) überlappende Rand (23) der Verschlußklappe (27) eine Breite von ca. 5–15 mm aufweist.
  12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (23) der Verschlußklappe bis nahe an die Längsseitenkanten bzw. bis an die eine Querseitenkante der Umhüllung (12) heranreicht.
  13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (12) in einer Papp-, Kunststoff- oder Holzschachtel (11) aufgenommen bzw. aufnehmbar ist, die in ihrer Form und Größe an die mit den Rauchwaren (13) befüllte Umhüllung (12) angepaßt ist.
  14. Verpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schachtel (11) einen aufklappbaren Deckel aufweist.
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