DE2119209B2 - Außen an einem Fahrzeug angeordnete und sich seitlich über die vordere Radaussparung für die gelenkten Vorderräder öffnende Schiebetür - Google Patents
Außen an einem Fahrzeug angeordnete und sich seitlich über die vordere Radaussparung für die gelenkten Vorderräder öffnende SchiebetürInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine außen an einem Fahrzeug angeordnete und sich seitlich über die vordere
Radanspannung für die gelenkten Vorderräder öffnende Schiebetür mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Um die Lenkbewegung der Vorderräder des mit einer Schiebetür ausgerüsteten Fahrzeugs nicht zu behindern,
ist es erforderlich, die Schiebetür bei ihrer Öffnungsbewegung entsprechend weit über der vorderen Radaussparung
auszuschwenken. Eine Anordnung oder Verkleinerung der Schiebetür derart, daß sie bei ihrer
Öffnungsbewegung nicht über die vordere Radaussparung gelangt, scheidet im allgemeinen aus, da sie mit
einer Erschwerung des Ein- und Ausstiegs erkauft werden müßte.
Bei einer in dem älteren DE-Patent 1915 955
beschriebenen Schiebetür, die in der Schließstellung innerhalb eines Türrahmens sitzt und außen bündig mit
der Karosseriewand abschließt, erfolgt das Ein- und Ausschwenken der Tür mittels eines an der Fahrzeugkarosserie
gelenkig befestigten Schwenkarms, der an seinem Ende zwei Rollen mit lotrechter Achse trägt
Diese Rollen liegen im eingeschwenkten Zustand des Schwenkarms in einem abgekrümmten Endabschnitt
einer am unteren Teil der Schiebetür angeordneten Führungsschiene, während sie bei ausgeschwenktem
Schwenkarm hintereinander in Schieberichtung der Tür liegend in einen geraden Abschnitt der genannten
Führungsschiene eingreifen. Das Aus- und Einschwenken der Schiebetür erfolgt jeweils zu Beginn bzw. am
Ende der Schiebebewegung durch Kraftangriff im wesentlichen senkrecht zur Türebene. Dies hat zur
Folge, daß die Öffnungsbewegung der Schiebetür wegen des notwendigen Kraftrichtungswechsels unbequem
und die Schließbewegung der Schiebetür mit einem Zuschlagknall verbunden ist Diese Nachteile sind
aber zwangsläufig damit verbunden, daß die Schiebetür in ihrer Schließstellung bündig in die Türöffnung der
Karosserie taucht.
Auch die DE-AS 12 68 499 betrifft eine Schiebetür, die in der Schließstellung innerhalb eines Türrahmens
sitzt und außen bündig mit der Karosseriewand abschließt, so daß sie zum öffnen zuerst aus dem
Türrahmen herausgehoben und dann seitlich entlang der Karosserieaußenwand verschoben werden muß. Die
Aufhängung dieser Schiebetür verwendet einen im Türrahmen um eine vertikale Achse schwenkbar
gelagerten Schwenkarm, der mit einer Rolle an seinem einen Armende in eine fest mit dem unteren Teil der
Schiebetür verbundene waagerechte Schiene eingreift. Am anderen Armende des Schwenkarms greift eine
durch eine Druckfeder belastete Druckstange an, die den Schwenkarm in zwei stabile Endstellungen belastet
und ein Verschwenken von der einen in die andere Endstellung nur über eine labile Zwischenstellung
zuläßt.
Die Wirkungsweise ist folgende: zum öffnen der Schiebetür ist diese zunächst an der in Schieberichtung
vorderen Hochkante aus dem Türrahmen herauszuheben. Bei dieser Bewegung nimmt die Schine an der
Schiebetür die Rolle an dem Schwenkarm mit, um den Schwenkarm von seiner ersten in seine zweite stabile
Endstellung zu verschwenken. Die Schiebetür kann nunmehr seitlich in Öffnungsrichtung verschoben
werden, wobei die Rolle des ausgeschwenkten Schwenkarms den unteren Teil der Schiebetür führt.
Zum Schließen wird die Schiebetür in umgekehrter Richtung längs der Karosseriewand verschoben, bis sie
schräg über der Türöffnung steht. Ein Anschlag am Ende der Schiene kommt dann mit der Rolle in Eingriff,
um aufgrund des ihm innewohnenden Schwungs den Schwenkarm in seine Ausgangsstellung einzuschwen-
ken und dadurch die Schiebetür in den Türrahmen hineinzuziehen.
Bedingt durch den Sitz der Schiebetür innerhalb des Türrahmens in der Schließstellung, erfolgt auch hier
notwendigerweise ein Kraftrichtungswfchsel beim öffnen und Schließen der Schiebetür, und Findet das
Aus- und Einschwenken der Tür jeweils zu Beginn bzw. am Ende des Bewegungsvorgangs statt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine außen an einem Fahrzeug angeordnete und sich seitlich über
die vordere Radaussparung für die gelenkten Vorderräder öffnende Schiebetür so aufzuhängen, daß bei
geöffneter Schiebetür der Lenkausschlag der Fahrzeugräder nicht behindert ist.
Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Ausbildung nach Anspruch 1 oder 2 gelöst
Das Verschwenken des Schwenkarms erfolgt nach einer ersten Variante durch einen an der Schiebetür
befestigten Mitnahmefinger, der mit zwei Anschlägen auf dem Schwenkarm zusammenwirkt Der Mitnahme- _>o
finger beaufschlagt beim öffnen der Schiebetür den einen Anschlag und beim Schließen der Schiebetür den
anderen Anschlag, wodurch der Schwenkarm über eine labile Zwischenlage hinaus in seine andere Endstellung
geschwenkt wird. Damit kann das Aus- und Einschwenken der Schiebetür während der Verschiebebewegung
an genau definierter Stelle aus dem Schwung heraus erfolgen, und zwar beim öffnen im Anfangsstad.um der
Öffnungsbewegung beim Schließen im Endstadium der Schließbewegung.
Gemäß einer zweiten Variante der Erfindung erfolgt das Aus- und Einschwenken des Schwenkarms ebenfalls
während der Verschiebebewegung, und zwar durch einen in der Höhe geneigten Abschnitt der am unteren
Teil der Schiebetür befestigten Schiene, in die das Führungselement des Schwenkarms eingreift.
Ausführungsformen einer Schiebetür der Erfindung sind nachfolgend beispielsweise in Verbindung mit den
Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 im Aufriß eine Längsansicht eines Fahrzeugs, das mit einer außen verschiebbaren Tür ausgerüstet ist;
Fig.2 eine Stirnansicht des Fahrzeugs, wobei die Schiebetür rechts in der Offenstellung und links in der
Schließstellung dargestellt ist;
F i g. 3 einen Schnitt des Türeinbaus nach der Linie
ΙΠ-ΙΠ in Fig. 4;
F i g. 4 einen Schnitt des Türeinbaus nach der Linie IV-IV in Fig.3;
F i g. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in F i g. 3;
Fig.6 eine Ansicht im Aufriß einer zweiten
Ausführungsform der Schiebetür nach der Erfindung;
Fig.6 eine Ansicht im Aufriß einer zweiten Ausführungsform der Schiebetür nach der Erfindung;
F i g. 7 eine Ansicht des Türeinbaus in Richtung des Pfeils VII in Fig.6; und
Fig.8 eine Detaildarstellung des Türeinbaus aus
Fig.7.
Die beiden ersten Figuren zeigen die Gesamtanordnung einer Schiebetür 1 für ein Nutzfahrzeug 2 mit
Fahrerhaus neben dem Motor. Die dargestellte Ausführungsform kann natürlich auch auf Fahrzeuge
anderer Bauart angewendet werden.
In F i g. 1 ist die Tür mit voll ausgezogenen Linien in ihrer Schließstellung gezeichnet und mit strichpunktierten
Linien in ihrer Offenstellung.
In F i g. 2 ist die Schiebetür 1 in ihrer Schließstellung
auf der linken Seite der Zeichnung und in ihrer Offenstellung auf der rechten Seite der Zeichnung
dargestellt Im letzteren Falle ist erkennbar, daß sich die Tür vom unteren Seitenrand der Karosserie im Abstand
befindet, so daß ausreichend Raum für den Lenkausschlag der Räder vorhanden ist, was durch die untere
Führung der Tür herbeigeführt wird, die in Fig.3—5
mit näheren Einzelheiten dargestellt ist
Die Schiebetür 1 ist an ihrem oberen Teil durch zwei Rollen 3 aufgehängt die auf einer Schiene 4 in an sich
bekannter Weise rollen könnea Die Schiebetür ist an ihrem unteren Teil durch eine Schiene 5 geführt, die mit
der Innenfläche der Tür verschweißt ist und die Form eines umgekehrten U hat Die Schiene 5 wirkt mit einer
Rolle 6 zusammen, welche von einem Schwenkarm 7 getragen wird, der um eine im wesentlichen vertikale
Achse 8 an einer Halterung 9 angelenkt ist die am unteren Seitenrand der Karosserie befestigt ist
Eine Zugfeder 10 ist einerseits in der Nähe der Rolle 6 an einem Zapfen 11 verankert, der am Schwenkarm 7
befestigt ist, und andererseits an einem Zapfen 12, der an
einem mit der Halterung 9 aus einem Stück bestehenden Ansatz befestigt ist Die Zugfeder 10 hat die Aufgabe,
den Schwenkarm 7 mit der Rolle 6 mit auf der einen oder anderen Seite seiner Achse labilen Gleichgewichts
8—12 (siehe Fig.3) zu halten, d.h. entweder links mit
Bezug auf die Zeichnung in der Stellung »Tür geschlossene oder rechts in der Stellung »Tür geöffnet«.
Ein Finger 14 ist auf einer Halterung 15, die an der Schiebetür in der Nähe der unteren Schiene 5 befestigt
ist, so angeordnet, daß er mit Anschlägen 16 und 17 zusammenwirken kann, die am freien Ende des
Schwenkarms 7 befestigt sind und zwei nach unten gerichtete Laschen bilden, die so angeordnet sind, daß
jede in einem Sinn mit dem Finger 14 zusammenwirkt.
Die Wirkungsweise ist wie folgt:
Wenn von der geschlossenen Stellung der Tür, die mit
voll ausgezogenen Linien in F i g. 3 dargestellt ist, ausgegangen wird, muß die Tür beim öffnen in der
Richtung des Pfeils O geschoben werden. Am Beginn der Öffnungsbewegung gleitet ein Teil 5a der Schiene 5,
der nach außen gekrümmt ist, auf der Rolle 6, wordurch dieses Ende der Schiebetür in Bezug auf die Karosserie
nach außen verlagert wird. Danach drückt der Finger 14 auf den Anschlag 16 auf und die Tür nimmt bei ihrer
Bewegung den Schwenkarm 7, der die Rolle 6 trägt, mit. Der Arm 7 wird dadurch um die Achse 8 entgegen der
Kraft der Zugfeder 10 geschwenkt. Das Zusammenwirken zwischen dem Finger 14 und dem Anschlag 16 geht
bis über die Stellung labilen Gleichgewichts des Schwenkarms 7 hinaus, die durch die Achslinie 8—12
bestimmt wird, wie dies in F i g. 3 durch die aufeinanderfolgend gezeichneten Stellungen des Fingers 14 und des
Anschlags 16 gezeigt ist. Die in F i g. 3 mit strichpunktierten Linien gezeichnete Endstellung entspricht einer
seitlichen Verlagerung der Rolle 6 nach außen, die gegen Ende der Öffnungsbewegung der Tür in den
geradlinigen Endteil der Schiene 5 eintritt, so daß die Tür am unteren Ende seitlich um einen Abstand
verlagert ist, der in der Zeichnung mit Bezug auf die Schließstellung mit D bezeichnet !st.
Wie ersichtlich, ist der Anschlag 17 so angeordnet, daß er bei der Schwenkbewegung des Schwenkarms 7,
mit dem er fest verbunden ist, in die vom Finger 14 bei der Rückführung der Tür in die Schließstellung
(Richtung F) beschriebenen Bahn verlagert wird. Beim Schließen der Schiebetür arbeitet dann der Finger 14
mit dem Anschlag 17 zusammen.
Die Fi g. 6 und 7 zeigt eine zweite Ausführungsform,
die sich von der vorangehend beschriebenen dadurch
unterscheidet, daß der Schwenkarm 20 um eine im wesentlichen waagrechte, zur Schiebetür parallele
Achse 21 gelenkig gelagert ist. Der Schwenkarm 20 trägt ein Gleitstück 22, das in eine U-querschnittförmige
Schiene 23 miit waagerechten Schenkeln eingreift, die mit der Innenfläche der Tür fest verbunden ist und einen
in der Höhe geneigten Abschnitt 23a aufweist. Am oberen Teil der Tür ist eine Gleitführung durch die
Auflage von zwei am oberen Ende der Tür befestigten Gleitstücken 25 auf einer mit der Karosserie fest
verbundenen Sichiene 24 gewährleistet.
Das Gleitstück 22 weist eine untere und obere Nut 26
auf, in welche die umgebogenen Führungsräder 27 an den Enden der Schenkel der Schiene 23 eingreifen. Das
Gleitstück ist mit dem Arm 20 mit einem Zapfen 28 gelenkig verbunden, der die Aufrechterhaltung des
Eingriffs mit der Schiene auch bei der Schwenkbewegung ermöglicht, welche der Arm bei Verschieben der
Tür ausführt.
Wenn die Tür von der Schließstellung, die in F i g. 6
und 7 mit voll ausgezogenen Linien dargestellt ist, in Richtung des Pfeils O zum öffnen verschoben wird, so
zwingt der in der Höhe geneigte Abschnitt 23a der Schiene 23, mit dem sich das Gleitstück 23 in Eingriff
befindet, den Schwenkarm 20 aus seiner im wesentlichen vertikalen Ruhestellung in eine quer nach außen
gerichtete Stellung auszuschwenken, da die Tür nicht angehoben werden kann. Dies hat ein Abheben der
Schiebetür von der Karosserie zur Folge, wodurch der Lekungsausschlag der Vorderräder unbehindert bleibt.
Bei entgegengesetzter Verschieberichtung der Tür wird der Schwenkarm 20 in gleicher Weise zu einer
Rückführbewegung in seine Anfangs- oder Ruhestellung gezwungen.
Auch bei dieser Ausführungsform kann eine Feder 29 vorgesehen werden, die wie bei der vorangehend
beschriebenen Ausführungsform das Bestreben hat, die Stabilität des Arms 20 beidseitig einer labilen Mittelstellung
in seinen Endstellungen zu sichern.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Außen an einem Fahrzeug angeordnete und sich seitlich über die vordere Radaussparung für die
gelenkten Vorderräder öffnende Schiebetür, die in ihrem oberen Teil eine mit einer an der Fahrzeugkarosserie
befestigten Schiene zusammenwirkende Aufgängung aufweist und an ihrem unteren Teil eine*
Schiene angeordnet hat, in die ein Führungselement eingreift, das von einem an der Fahrzeugkarosserie
gelenkig befestigten Schwenkarm getragen ist, der beim öffnen der Schiebetür an vorbestinimter Stelle
zwangsweise von einer ersten eingeschwenkten Endstellung in eine zweite Endstellung ausgeschwenkt
wird, in welcher der Schwenkarm den unteren l'eil der Schiebetür so weit nach außen
verlagert, daß der LenkausscHag der Vorderräder
nicht durch die Schiebetür behindert ist, und beim Schließen der Schiebetür wieder an vorbestimmter
Stelle zwangsweise in die erste Endstellung zurückgeschwenkt wird, gekennzeichnet durch
einen an der Schiebetür (1) befestigten Mitnahmefinger (14), der mit zwei Anschlägen (16 und 17) auf
dem Schwenkarm (7) zusammenwirkt, indem er beim öffnen der Schiebetür den einen Anschlag (16)
und beim Schließen der Schiebetür den anderen Anschlag (17) beaufschlagt, um den Schwenkarm
über eine labile Zwischenlage hinaus zu verschwenken und danach wieder außer Eingriff von dem
Anschlag (16 bzw. 17) zu kommen.
2. Außen an einem Fahrzeug angeordnete und sich seitlich über die vordere Radaussparung für die
gelenkten Vorderräder öffnende Schiebetür, die an ihrem oberen Teil eine mit einer an der Fahrzeugkarosserie
befestigten Schiene zusammenwirkende Aufhängung aufweist und an ihrem unteren Teil eine
Schiene angeordnet hat, in die ein Führungselement eingreift, das von einem an der Fahrzeugkarosserie
gelenkig befestigten Schwenkarm getragen ist, der beim öffnen der Schiebetür an vorbestimmter Stelle
zwangsweise von einer ersten eingeschwenkten Endstellung in eine zweite Endstellung ausgeschwenkt
wird, in welcher der Schwenkarm den unteren Teil der Schiebetür so weit nach außen
verlagert, daß der Lenkausschlag der Vorderräder nicht durch die Schiebetür behindert ist, und beim
Schließen der Schiebetür wieder an vorbestimmter Stelle zwangsweise in die erste Endstellung zurückgeschwenkt
wird, dadurch gekennzeichnet, daß zum zwangsweisen Aus- und Einschwenken des Schwenkarms (20) die untere Schiene (23} einen in
die Höhe geneigten Abschnitt (23a) aufweist, und daß der Schwenkarm (20) um eine waagerechte, zur
Schiebetür parallele Achse (21) gelenkig gelagert ist.
3. Schiebetür nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine zwischen den Schwenkarm (7
bzw. 20) und einem Karosserieteil (9) eingespannte Zugfeder (10 bzw. 29), welche in an sich bekannter
Weise beidseitig einer stabilen Zwischenlage stabile Endstellungen des Schwenkarms gewährleistet.
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