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Elektrischer Rasierapparat Die Erfindung betrifft einen elektrischen
Rasierapparat, bestehend aus einem eine elektrische Antriebseinrichtung für ein
Schneidelement aufnehmendes Gehäuse und einem Kopfstück, dessen das Schneidelement
abdeckende Arbeitsfläche mit schlitzförmigen Durchbrechungen versehen ist.
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Elektrische Rasierapparate sind in zahlreichen Ausführungsformen bekannt
geworden. So sind Rasierapparate bekannt, bei denen ein oder mehrere rotierende
Schneidelemente unter der Arbeitsfläche angeordnet sind, die über ein Getriebe von
einem Elektromotor angetrieben werden. Die Schneidfläche bei dieser Ausführungsform
ist jedoch relativ klein. Weiterhin sind Rasierapparate bekannt, bei denen ein oder
mehrere langgestreckte Schneidelemente unter der Arbeitsfläche angeordnet sind und
in der Regel mit der Frequenz des Netzstromes durch eine elektrische Antriebseinrichtung
hin- und herschwingend angetrieben werden. Bei diesen Ausführungsformen ergeben
sich relativ starke Vibrationen und häufig entsprechend störende Geräusche.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen elektrischen Rasierapparat
der eingangs näher bezeichneten Art so weiterzubilden, daß bei relativ großer Arbeitsfläche
und sehr guter
Schneidwirkung ein von Vibrationen praktisch freier
Betrieb ohne nennenswerte störende Geräusche gewährleistet ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß als Schneidelement
ein endloses Schneidband vorgesehen ist, das von der Antriebseinrichtung kontinuierlich
in einer Richtung antreibbar ist und über Führungsrollen beiderseits der Arbeitsfläche
des Kopfstückes geführt ist. Aufgrund der Tatsache, daß das endlose Schneidband
nicht in wechselnden Richtungen angetrieben wird, sondern kontinuierlich in einer
vorgegebenen Richtung umläuft, ergibt sich ein außerordentlich ruhigerLauf, den
keine störenden Geräusche begleiten. Da jegliche Vibrationen fehlen, läßt sich der
Rasierapparat auch leichter-handhaben.
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Das Schneidelement kann eine große Ausdehnung besitzen, die ein Vielfaches
der Ausdehnung der Arbeitsfläche ausmachen kann, so daß sich eine wesentlich geringere
Abnutzung des Schneidelementes ergibt. Außerdem wird mit dem endlosen Schneidband
eine große Arbeitsfläche gewährleistet. Vorteilhafterweise sind die beiderseits
der Arbeitsfläche des Kopfstückes angeordneten Führungsrollen ballig ausgebildet,
um dem Schneidband im Bereich seines Arbeitstrumes eine Querwölbung zu erteilen,
der die Arbeitsfläche entsprechend angepaßt sein kann, so daß sich eine gute Handhabung
und Anpassungsfähigkeit beim Rasieren ergibt.
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Zweckmäßigerweise sind im Arbeitstrum des Schneidbandes zwischen den
Führungsrollen Auflager zugeordnet, welche das Arbeitstrum elastisch gegen die Schlitzreihen
der Arbeitsfläche drücken.
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Die Arbeitsfläche weist zweckmäßigerweise parallele, in seitlichem
Abstand angeordnete Reihen von Schlitzen auf, während das Schneidband an wenigstens
einer Längskante eine Folge von Kantenschneidzähnen aufweist, die entlang wenigstens
einer äußeren Reihe von Schlitzen geführt sind, wobei das Band weiterhin eine Folge
von zentralen Schneidzähnen besitzt, die einer mittleren Schlitzreihe zugeordnet
sind.
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Zweckmäßigerweise sind wenigstens die Schneidkanten der Schneidzähne
an dem Längsrand des Schneidbandes Jeweils in der gleichen Richtung gegenüber der
Laufrichtung des Bandes geneigt, so daß sich ein ziehender Schnitt ergibt.
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Um die elektrische Antriebseinrichtung zu entlasten, kann dafür Sorge
getragen werden, daß der Abstand zwischen den Schneidkanten oder Schneidzähnen anders
gewählt ist als der Abstand zwischen den Öffnungen, wobei diese von Reihe zu Reihe
gegeneinander versetzt sein können, so daß die Zähne zu verschiedenen Zeiten zur
Wirkung kommen und damit eine stoßweise Belastung der Antriebseinrichtung vermieden
wird.
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Durch die ballige Pührung des Arbeitstrums des Schneidbandes wird
das Arbeitstrum ganz erheblich versteift, so daß die Schneidwirkung entsprechend
verbessert wird, wobei gleichzeitig die Längsränder des Bandes unter Spannung gesetzt
werden, um die dort angeordneten Schneidzahnreihen zu stabilisieren.
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Eine besonders raumsparende Anordnung ergibt sich, wenn die
elektrische
Antriebseinrichtung über ein Getriebe mit einem hohlschalenförmigen Treibrad verbunden
ist, welches die Antriebseinrichtung und das Getriebe be in seinem Inneren wenigstens
teilweise aufnimmt und über seinen zylindrischen Umfangsflansch das Schneidband
führt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Fig.1 ist ein zur Achse der Antriebseinrichtung des neuen Rasierapparates
senkrechter Schnitt durch diesen Apparat.
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Fig.2 ist die Ansicht des neuen Apparates mit Blickrichtung auf eine
Schmalseite des Apparates.
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Fig.3 ist eine Draufsicht auf die Arbeitsfläche des Apparates nach
Fig.1.
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Fig.4 zeigt im vergrößerten MaßQtabe einen Ausschnitt des bei dem
Apparat nach Fig.1 verwendeten Schneidbandes.
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Fig.5 zeigt im vergrößerten Maßstabe einen Schnitt entlang der Schnittlinie
5-5 der Fig.1.
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Fig.6 ist eine Rückansicht auf das Gehäuse des Rasierapparates nach
Fig.1.
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Fig.7 ist ein Schnitt entlang der Schnittlinie 7-7 der Fig.1
im
vergrößerten Maßstabe.
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Fig.8 ist ein Schnitt entlang der Schnittlinie 8-8 der Fig.7 im vergrößerten
Maßstabe.
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Fig.9 ist ein Schnitt entlang der Schnittlinie 9-9 in Fig.1 im vergrößerten
Maßstabe.
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Der elektrische Rasierapparat 10 gemäß der Erfindung weist ein Gehäuse
12 mit einem rückwärtigen Abschnitt 14, einem vorderen Gehäuseabschnitt 16 und einem
Kopfstück 18 auf. Die beiden Gehäuseabschnitte 14 und 16 sind auseinandernehmbar
mit entsprechenden Befestigungselementen 20 verbunden. Die vorderen und rUckwärtigen
Gehäuseabschnitte weisen aufrecht stehende Ansätze 22 am oberen Ende des Gehäuses
auf, während das Kopfstück 18 vorzugsweise in Form einer Schale ausgebildet ist,
die über die Ansätze paßt und schnappartig über diese greift. Das Kopfstück kann
dabei durch Reibung oder durch leicht lösbare Befestigungsmittel, wie sie bei 17
angedeutet sind, in seiner Lage gehalten werden. Unterhalb der Ansätze 22 ist eine
Kammer 21 vorgesehen, welche die abgeschnittenen Bartstoppeln aufnimmt und an ihren
Enden zu den Gehäuseseiten hin, offen ist, so daß die Abschnitte aus der Kammer
21, z.B. mit Hilfe einer Bürste, entfernt werden können.
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Das Kopfstück 18 ist ein langgestreckteß Element und weist einen geschlitzten
oberen Abschnitt 19 auf, der insbesondere in Fig.) gezeigt ist und die Arbeitsfläche
bildet. Die Schlitze im Kopfstück
18 sind in drei Öffnungsreihen
24, 26 und 28 angeordnet, die zueinander parallel verlaufen und sich in Längsrichtung
d&s Kopfstückes oder der Arbeitsfläche 19 erstrecken. Die Öffnungen in jeder
Reihe sind jeweils vorzugsweise in gleichen Abständen voneinander angeordnet.
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Der Rasierapparat umfaßt weiterhin ein endloses Schneidband 30, das
in dem Gehäuse angeordnet ist und in einer Richtung durch eine entsprechende Antriebseinrichtung
angetrieben werden kann, die im Gehäuse auch angeordnet ist und nachfolgend näher
beschrieben wird. Das Schneidband 30 ist so ausgebildet, daß es sich unter der geschlitzten
Arbeitsfläche 19 des Kopfstückes entlang bewegen kann. Zu diesem Zweck sind zwei
Führungsrollen 32 vorgesehen. Diese weisen an ihren Enden Schaftstummel 34 auf,
die in den Ansätzen 22 gelagert sind. Die Führungsrollen 32 sind in Längsrichtung
konvex gewölbt oder ballig ausgebildet, wie am besten aus Fig.9 ersichtlich ist.
Die ballige Umfangsform der Führungsrollen 32 erteilt dem Arbeitstrum des Schneidbandes
30 zwischen den Rollen eine ähnliche Querschnittsform, wie sie Fig.7 zeigt. Die
Querwölbung dieses Arbe1tstrumeæ dieses Schneidbandes 30 führt zu einer Versteifung
des Bandes im Schneidbereich und zu einer Spannung in den sich gegenüberliegenden
Längskanten des Bandes, an denen entsprechende Schneidzähne angeordnet sind, wie
dies weiter unten beschrieben wird. Wie aus Fig.7 feststellbar ist, ist auch die
Arbeitsfläche 19 des Kopfstückes in Querrichtung gewölbt ausgebildet, um sich der
Querschnittßkoatur des Schneidbandes zwischen den Führungsrollen an2upassen,
Um
das Schneidband 30 gespannt zu halten, ist eine Rolle 35 vorgesehen, die durch eine
Feder 35 innerhalb des Gehäuses gegen das Band elastisch angedrückt wird. Weiterhin
sind unter dem geschlitzten Abschnitt des Kopfstückes Auflager 36,57 vorgesehen,
die innerhalb des Gehäuses angeordnet sind und das Arbeitstrum des Schneidbandes
30 zwischen den Rollen 32 abstützen. Wie aus Fig.7 ersichtlich ist, bestehen diese
Auflager aus langgestreckten Elementen, die sich in Längsrichtung durch den Zwischenraum
zwischen den Rollen 52 erstrecken und die im Querschnitt T-förmig ausgebildet sind.
Jedes Auflager weist einen nach unten ragenden Schaftabschnitt 38 auf, der sich
nach unten in einen Schlitz 39 im Kopfstück des Gehäuses erstreckt. Weiterhin weist
jedes Auflager einen Querteil 40 an der Oberseite des Schaftes auf, der an der Unterseite
des Schneidbandes anliegt und dieses abstützt. Die Oberflächen der Querelemente
40 weisen die in Fig.7 gezeigte Gestalt auf, um eine volle Plächenunterstützung
zwischen dem gebogenen Arbeitstrum des Schneidbandes 30 und den Auflagern im Bereich
zwischen den Schlitzreihen 24, 26 und 28 im Kopfstück zu gewährleisten.
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Die Auflager sind in dem Gehäuse durch Einschieben der Schäfte 38
in die Schlitze angeordnet. Die Schäfte haben Vorsprünge 41 auf entgegengesetzten
Seiten, die in oeffnungen 42 aufgenommen werden, um die Auflager in der richtigen
Stellung für den Rasicrvorgang zu halten. Die Wände der die Schlitze 39 bildenden
Aufnahmen sind elastisch nachgiebig, eo daß sie sich geringfügig ausdehnen können
und das Passieren der Vorsprünge 41 zwischen
den Wänden gestatten,
wenn die Vorsprünge in die Arbei-tsstellung nach unten gedrückt werden, bis die
Vorsprünge 41 in die Öffnungen 42 einschnappen. Blattfederelemente 43 sind am Boden
der Schlitze angeordnet, um auf die Auflager eine nach oben gerichtete Vorspannung
auszuüben. Die Vorsprünge 41 erleichtern das Anordnen der Auflager wesentlich.
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Die Auflager halten einen vorbestimmten, nachgiebigen Druck nach oben
auf das Schneidband aufrecht und pressen dieses in nachgiebige Berührung mit der
Unterseite der Arbeitsfläche 19 des Kopfstückes 18. Die Öffnungen 42 sind geringfügig
in senkrechter Richtung gegenüber der Ausdehnung der Vorsprünge 41 vergrößert, sodaß
die Vorsprünge in engen Grenzen in senkrechter Richtung eine Bewegung ausführen
können, um den nachgiebigen Druck der Auflager auf das Schneidband zu ermöglichen.
Vor dem Einbau des Schneidbandes gestatten die Öffnungen 42, daß die Auflager durch
die Federn 43 geringfügig über ihre Arbeitsstellung bei Eingriff mit dem Band hinaus
nach oben gedrängt werden.
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Der Antrieb für das Band umfaßt ein schalenförmiges hohles Antriebselement
50 mit einem zylindrischen Umfangsflansch 52, der mit einem Plastikmaterial 53 beschichtet
sein kann. Über diesen Überzug oder diese Schicht läuft das Schneidband 30. Das
eine Ende 54 des Antriebselementes ist offen. In dieses Ende erstreckt sich ein
elektrischer Antriebsmotor 56 in das Antriebselement 50.
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Wie aus Fig.7 ersichtlich ist, ist der elektrische Antriebsmotor 56
innerhalb einer Kammer 58 montiert, die zwischen dem Gehäuse
durch
einen ringförmigen Flansch 60 und einen abnehmbar angeordneten Deckel 62 gebildet
wird, wobei im dargestellten Beispiel der Deckel 62 mit Hilfe der Schrauben 64 an
dem ringförmigen Flansch 60 des Gehäuseteils befestigt ist. Diese Kammer erstreckt
sich, wie dargestellt, ebenfalls in das hohle Antriebselement 50.
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Die Ausgangswelle 66 des Antriebsmotors ist als Hohlwelle ausgebildet.
Auf ihrem Ende ist ein Antriebsritzel 68 aufgekeilt, welches in Eingriff mit einem
größeren Getrieberad 70 steht. Dieses ist zusammen mit einem zweiten Ritzel 72 auf
einer Welle 74 aufgekeilt, die in dem Deckel 62 gelagert ist. Das Ritzel 72 steht
in Eingriff mit einem größeren Getrieberad 76, das mittels Niet 78 an der Basis
80 des hohlen Antriebselementes 50 befestigt ist.
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An dieser Stelle ist zu bemerken, daß eine Welle 82 des Antriebselementes
50 innerhalb des Hohlschaftes 66 des Motors drehbar gelagert ist, wobei das Ende
dieser Welle 82 sich in einem Ansatz 84 an dem rückwärtigen Teil 14 des Gehäuses
gelagert ist.
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Der in so weit beschriebene Antrieb, dessen Motor 56 sich in das Antriebselement
50 erstreckt, welches seinerseits mit seiner Welle 82 in der hohlen Ausgangswelle
66 des Motors gelagert ist, ist wie ersichtlich außerordentlich kompakt aufgebaut
und gestattet es, die Gesamtabmessungen des Rasierapparates klein zu halten.
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Das Schneidband 30 weist eine Reihe von Schneidzähnen 86 an der einen
Längskante und eine Reihe von Schneidzähnen 88 an der gegenüberliegenden
Längskante
auf. Die Zähne 86 und 88 besitzen Schneidkanten 90, die, wie ersichtlich ist, unter
einem spitzen Winkel in Bezug auf die Längsmittellinie des Bandes geneigt sind.
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Aus den Fig.3, 4 und 7 wird deutlich, daß die Zähne 86 und 88 jeweils
in Fluchtung mit den beiden äußeren Reihen 24 und 28 von Schlitzen in der Arbeitsfläche
19 des Kopfstückes 18 stehen und bei Betrieb des Rasierapparates an diesen Schlitzen
vorbeilaufen. DaS Band 30 weist außerdem eine mittlere Reihe von Schneidzähnen 92
auf, die in Form von langgestreckten, querverlaufenden Schlitzen ausgebildet sind,
die entlang der Mittellinie des Bandes in Abständen angeordnet sind. Die Schneidkanten
dieser Zähne sind mit 94 bezeichnet und es ist ersichtlich, daß die Zähne 92 in
Fluchtung mit der mittleren Schlitzreihe 26 stehen und sich bei Betrieb an diesen
Schlitzen entlang bewegen.
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Aus Fig.5 wird deutlich, daß in dem Gehäuse ein auswechselbares Kissen
100 aus Filz oder dgl. Material vorgesehen ist, das vorzugsweise mit einem Schmiermittel
behandelt ist und das dazu dient, das Schneidband 30 sauber zu halten. Wie gezeigt,
ist das Filzkissen ein langgestrecktes Element mit einem Schlitz 102 in einem Ende,
durch welches das Schneidband läuft. Der Schlitz ist jeweils an seinen beiden Enden
erweitert, wie bei 104 und 106 angedeutet ist, um die Zahnreihen 86 und 88 an den
Längsrändern des Bandes freizulassen. Das Kissen weist vorzugsweise einen rechteckförmigen
Querschnitt auf, wobei die eine Querschnittsdimension größer als die andere ist.
Das Kissen wird in entsprechenden Queröffnungen 108 vo ntsprechendem Querschnitt
in
dem Gehäuse aufgenommen, wobei diese Öffnungen durch eine Schraubkappe 109 abgedeckt
sind, die in die Gehäusewand eingeschraubt ist. Der Zweck des rechtförmigen Querschnittes
ist der zu gewährleisten, daß das Kissen in der richtigen Lage zur Aufnahme des
Schneidbandes eingeführt wird. Es ist ersichtlich, daß das Kissen leicht herausgenommen
und durch ein anderes ersetzt werden kann, wenn das Kissen beschädigt oder verbraucht
ist.
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Zwei angelenkte Deckelabschnitte 110 und 112 dienen dazu, entweder
die Enden der Kammer 21 wä hrend des Gebrauchs des Rasierapparates abzudecken oder
bei Nichtgebrauch des Rasierapparates dessen Kopfstück zu schützen. Diese Deckelelemente
sind im wesentlichen U-förmig und sind mit den freien Enden ihrer Schenkel an entgegengesetzten
Schmalseiten des Apparatgehäuses an Stiften 114 schwenkbar gelagert. Die Zwischen-
oder Deckelabschnitte, welche die Schenkel verbinden, bilden die Schutzabschnitte.
In der abgeschwenkten Stellung dieser Deckelelemente nach Fig.2, 3 und 7 schließen
die Abdeckabschnitte die Öffnungsenden der Kammer 21 ab. In der oberen Stellung
der Deckelelemente, die in Fig.2 in gestrichelten Linien wiedergegeben ist, überdecken
und schützen die Elemente, das Kopfstück und die Arbeitsfläche. Die Schenkel der
Deckelelemente weisen Vorsprünge 116 an ihren Innenseiten auf, die nachgiebig in
Ausnehmungen 120 an den Gehäuseschmalseiten einrasten können, um die Deckelelemente
in der unteren Stellung zu halten. Entsprechende Rastausnehmungen 124 sind vorgesehen,
um die Deckeleleiente in der Schutzstellung zu halten.
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Bei Betrieb des Apparates sind die Deckelelemente 110 und 112 abgeklappt.
Der Rasierapparat wird über das Gesicht des Benutzers geführt, wobei die Bartstoppeln
in die Schlitze des Kopfstückes 18 ragen und durch eine kombinierte Kneif- und Schneid-
oder Abscherwirkung von den Zähnen 86 und 88 und 92 des Schneidbandes 30 abgetrennt
werden. Die Arbeitsfläche des Kopfstückes muß ausreichend dünn sein, so daß sich
die Bartstoppeln durch die Schlitze hindurcherstrecken. Andererseits muß die Arbeitsfläche
eine ausreichende Festigkeit besitzen. Der Abstand zwischen den Schlitzen in dem
Kopfstück sowie zwischen den Zähnen in dem Schneidband kann variieren. Wenn beispielsweise
die Schlitze in jeder Reihe in der Arbeitsfläche einen gleichförmigen Mittenabstand
von etwa 0,5 mm aufweisen, können die Schneidkanten der Zähne in jeder Schneidzahnreihe
des Bandes einen gegenseitigen Abstand von 0,54 mm aufweisen. Dieser Abstandsunterschied
zwischen den Schlitzen und den Schneidkanten der Zähne dient dazu, um zu gewährleisten,
daß die Zähne nicht alle zur gleichen Zeit zur Wirkung kommen, so daß die stoßweise
Belastung des Elektromotors erheblich herabgesetzt wird.
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Die Auflager können von entsprechender Ausb ildung sein und z.B.
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aus einem selbst-schmierenden Material, wie Teflon, bestehen.
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Sie können aber auch aus einem Sinter- oder Preßkörper aus Metallpulver
bestehen, welche Teile dann mit einem Schmiermittel imprägniert sind. Es ist wünschenswert,
daß die Auflager aus einem Material mit einer Schmierwirkung auf das Schneidband
bestehen. Die Deckelteile 110 und 112 können nach Gebrauch des
Rasierapparates
in ihre Schutzstellung hochgeklappt werden, wobei gleichzeitig die Reinigungsöffnungen
für die Kammer 21 freigelegt werden.
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Patentansprüche