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Bei bekannten Abstimmvorrichtungen, beispielsweise gemäß der deutschen
Patentschrift 1 441 709 und der deutschen Offenlegungsschrift 1 466 114, der eingangs
genannten Art ist der Abstimmknopf auf einem parallel zur angeordneten Abstimmspindel
im Gehäuse der Vorrichtung verschiebbar gelagerten Schaltschieber drehbar gelagert.
Dieser Schaltschieber trägt auch das mit dem Zahnrad der Abstimmspindel in Eingriff
bringbare Zahnrad, daß mit dem Abstimmknopf in Antriebsverbindung steht und bei
eingedrückter Taste beim Drehen des Abstimmknopfes mitgenommen wird. Die Drucktasten
dieser bekannten Abstimmvorrichtungen sind demnach mehrteilig ausgebildet, so daß
ihre Herstellung und Montage einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordert und beträchtliche
Kosten verursacht. Weiterhin nehmen diese aus Schaltschieber und Abstimmknopf bestehenden
Drucktasten einen erheblichen Raum in Anspruch, der das Volumen einer solchen Abstimmvorrichtung
bedeutend vergrößert. Für einfache und kleine Geräte, wie beispielsweise tragbare
Fernsehgeräte, ist jedoch der im Gehäuse für solche Abstimmvorrichtungen vorhandene
Platz außerordentlich knapp, und es muß daher eine möglichst kleine Bauweise solcher
Abstimmvorrichtungen angestrebt werden. Außerdem sollen solche Geräte mit möglichst
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ringen Kosten hergestellt werden, so daß auch eine Vereinfachung
solcher Abstimmvorrichtungen anzustreben ist, um die Kosten für solche Abstimmvorrichtungen
möglichst klein zu halten.
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Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Aufbau von
Abstimmvorrichtungen der eingangs beschriebenen Art so zu vereinfachen, daß sowohl
die Herstellungskosten als auch der Platzbedarf von solchen Abstimmvorrichtungen
vermindert wird.
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Nach der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Drucktaste
ausschließlich von einem auf einem gehäusefesten Zapfen gleitend gelagerten Abstimmknopf
gebildet ist, an dessen Abstimmspindel benachbarten Ende der Zahnkranz angebracht
ist, der einen mit dem Schaltkontakt zusammenwirkenden Ansatz aufweist.
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Bei der erfindungsgemäßen Abstimmvorrichtung wird also der bei den
bekannten Abstimmvorrichtungen vorhandene Schaltschieber gänzlich eingespart, wodurch
sich sowohl die angestrebte Kostensenkung als auch die gewünschte Verminderung des
Bauvolumens ergibt. Insbesondere besteht auch die Möglichkeit, daß der Zapfen mit
dem vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Gehäuse einteilig ausgebildet ist.
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Ebenso kann auch der Abstimmknopf mit seinem Ansatz und dem Zahnkranz
aus Kunststoff bestehen und einteilig ausgebildet sein.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der Abstimmknopf im
Anschluß an den Zahnkranz einen den Ansatz bildenden Flansch aufweisen, mit der
er in seiner Ruhestellung unter dem Einfluß einer auf dem Zapfen zwischen einer
den Zapfen tragenden Gehäusewand und dem Abstimmknopf angeordneten Schraubendruckfeder
an der Innenseite einer mit dem Gehäuse verbundenen Abdeckplatte anliegt, die eine
Bohrung zum Durchtritt des sich an den Flansch anschließenden Abschnittes des Abstimmknopfes
aufweist. Diese Ausführungsform der Erfindung macht besondere Halteglieder für den
Abstimmknopf überflüssig, und es brauchen vor dem Befestigen der Abdeckplatte lediglich
die Schraubendruckfeder und der Abstimmknopf auf den Zapfen aufgesteckt zu werden.
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Hierdurch werden die Ausbildung und Montage der erfindungsgemäßen
Abstimmvorrichtung besonders einfach.
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Damit das Eindrücken der Drucktaste nicht dadurch behindert wird,
daß sich die Zähne der in Eingriff zu bringenden Zahnräder einander gegenüberstehen
und daher ein Ineinanderschieben der Zahnräder verhindern, ist es bekannt, eines
der beiden Zahnräder in Axialrichtung gegen die Kraft einer Feder verschiebbar anzuordnen,
damit es dem anderen Zahnrad ausweichen kann und erst beim Verdrehen des Abstimmknopfes
von der das verschiebbare Zahnrad belastenden Feder eingerückt wird. Es ist zweckmä-13ig,
auch bei der erfindungsgemäßen Abstimmvorrichtung eine ähnliche Anordnung vorzusehen.
Deshalb ist bei einer Ausführungsform der Erfindung das auf der Abstimmspindel angeordnete
Zahnrad auf der Abstimmspindel unverdrehbar, aber in Axialrichtung verschiebbar
gelagert. Dieses Zahnrad ist dann an seiner dem Abstimmknopf abgewandten Seite von
einem Schenkel der auf dem Zapfen angeordneten Schraubendruckfeder belastet. Auf
diese Weise bleibt die Möglichkeit erhalten, das mit dem Abstimmknopf verbundene
Zahnrad einteilig mit dem Abstimmknopf auszubilden. Außerdem wird eine besondere
Feder
zur Belastung des auf der Abstimmspindel verschiebbar angeordneten Zahnrades
eingespart, Auch hierdurch wird eine besonders einfache Ausbildung der erfindungsgemäßen
Abstimmvorrichtung erzielt. Dabei ist es auch wieder möglich, das auf der Abstimmspindel
angeordnete Zahnrad ohne zusätzliche Befestigungsmittel einfach auf das Ende der
Abstimmspindel aufzustecken, wenn die Anordnung so getroffen ist, daß dieses Zahnrad
in seiner Ruhestellung an einem abgewinkelten Rand der Abdeckplatte anliegt.
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Die Montage des verschiebbaren Zahnrades auf der Abstimmspindel ist
dann noch einfacher als wenn dieses Zahnrad mit der Abstimmspindel fest verbunden
werden müßte.
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Der nach der Erfindung vorgesehene, von einem Ansatz des Abstimmknopfes
betätigte Schaltkontakt kann in besonders einfacher Weise von einer Blattfeder gebildet
werden, die an der Innenseite der Abdeckplatte befestigt ist und deren freies Ende
bei eingedrücktem Abstimmknopf an dem Ende der leitenden Abstimmspindel anliegt,
jedoch bei nicht eingedrücktem Abstimmknopf von dessen Flansch im Abstand von dem
Ende der Abstimmspindel gehalten wird. Eine solche Blattfeder kann von einem einfachen
Stanzteil gebildet werden und nimmt vor allem keinen zusätzlichen Raum in Anspruch,
so daß die Forderungen nach einfachster Ausbildung und geringstem Platzbedarf durch
diese Ausbildung des Schaltkontaktes erfüllt sind. Eine gute Federcharakteristik
und ohne Stabilität der Blattfeder kann besonders dadurch erreicht werden, daß die
Blattfeder eine Aussparung zum Durchtritt des Abstimmknopfes und an dem ihrem freien
Ende zugewandten Rand der Aussparung einen den Flansch des Abstimmknopfes hintergreifenden
Vorsprung aufweist.
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Bei einer Abstimmvorrichtung nach der Erfindung sind gewöhnlich mehrere
Abstimmspindel und Abstimmknopf umfassende Einheiten derart nebeneinander angeordnet,
daß die Abstimmknöpfe in einer gemeinsamen Ebene liegen. In diesem Fall kann für
alle Abstimmknöpfe eine gemeinsame Rastklappe vorhanden sein, die mit den Flanschen
der Abstimmknöpfe zusammenwirkt, so daß auch zum Rasten und Auslösen der Abstimmknöpfe
keine aufwendigen Maßnahmen erforderlich sind und insbesondere die Abstimmknöpfe
keine komplizierte Ausbildung erfahren müssen. Bei einer solchen Ausführungsform
der Erfindung können dann die den Einheiten zugeordneten Blattfedern Teile eines
Federkernes sein, also nach Art von Federzungen von einem gemeinsamen, an der Abdeckplatte
befestigten Steg ab stehen.
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Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung an Hand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert wird. Die der Beschreibung
und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können bei anderen Ausführungsformen
der Erfindung einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination Anwendung
finden. Es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf eine sechs Drucktasten umfassende
Abstimmvorrichtung nach der Erfindung, F i g. 2 einen Teilschnitt längs der Linie
II-II durch die Abstimmvorrichtung nach F i g. 1 in vergrößertem Maßstab und mit
nicht eingedrücktem Abstimmknopf, Fig.3 einen Schnitt ähnlich Fig.2, jedoch mit
- eingedrücktem Abstimmknopf, und
Fig.4 einen Schnitt durch die
Abstimmvorrichtung längs der Linie IV-IV in F i g. 2.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, sind in einem Gehäuse 1 in einer
gemeinsamen Ebene parallel zueinander sechs Abstimmspindeln 2 gelagert, die in bekannter
und nicht näher dargestellter Weise Potentiometerschleifer tragen, die von ebenfalls
nicht näher dargestellten, im Gehäusel angeordneten Widerstandsbahnen eine Spannung
abgreifen. Diese Schleifer stehen mit den aus Metall bestehenden Abstimmspindeln
2 in leitender Verbindung, so daß die abgegriffene Spannung an den Abstimmspindeln2
anliegt.
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Das Gehäuse 1 selbst besteht aus Kunststoff, so daß die Abstimmspindeln2
elektrisch gegeneinander isoliert sind. Auf die aus dem Gehäuse 1 herausragenden
Enden der Abstimmspindeln2 sind Zahnräder 3 lose aufgesteckt, so daß sie in Längsrichtung
der Abstimmspindel 2 verschiebbar sind. An die freien Enden der Abstimmspindeln
2 sind Lappen 4 (F i g.3) angedrückt, die in entsprechende, von der Bohrung der
Zahnräder 3 ausgehende Schlitze 5 eingreifen. Auf diese Weise ist trotz der Verschiebbarkeit
der Zahnräder 3 eine drehfeste Verbindung zwischen diesen Zahnrädern und den zugeordneten
Abstimmspindeln2 hergestellt. Die Zahnräder 3 weisen an ihrer dem Gehäusel zugewandten
Seite einen Flansch 6 auf, an dem der Schenkel 7 einer auf einem Zapfen 8 aufgesteckten
Schraubendruckfeder 9 anliegt. Der Schenkel 7 dieser Schraubendruckfeder 9 ist bestrebt,
das jeweilige Zahnrad 3 in Richtung auf das Ende der Abstimmspindel2 zu drücken.
In der Ruhestellung liegen die Zahnräder 2 an dem abgewinkelten Rand 10 einer Abdeckplatte
11 an, die an Abschnitten 12 der Seitenwände des Gehäuses, die über die den Zahnrädern
3 zugewandte Vorderwand 13 des Gehäuses überstehen, im Abstand von dieser Vorderwand
13 befestigt ist.
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Von den obenerwähnten Zapfen 8 ist jeweils einer jeder Abstinunspindel
2 zugeordnet. Die Zapfen sind an der Vorderwand 13 des Gehäusesl angebracht und
anteilig mit dem Gehäuse ausgebildet. Sie liegen ebenfalls in einer gemeinsamen
Ebene, die zu der Ebene parallel verläuft, in der sich die Abstimmspindeln 2 befinden.
Auf jeden dieser Zapfen ist ein Abstimmknopf 21 aufgesteckt, der einen langgestreckten,
leicht kegelförmigen Abschnitt aufweist, an den sich an dem dem Gehäusel zugewandten
Ende ein Flansch 22 und ein Zahnkranz 23 anschließen. Die einteilig aus Kunststoff
hergestellten Abstimmknöpfe 21 sind auf den Zapfen 8 leicht drehbar und in Axialrichtung
verschiebbar. Sie durchdringen ebenso wie die Zapfen 8 in der Abdeckplatte 11 zu
diesem Zweck vorgesehene Bohrungen 24 und liegen in ihrer Ruhestellung mit ihrem
Flansch 22 an einem Vorsprung 25 an, der zu diesem Zweck an der Innenseite der Abdeckplatte
11 angebracht ist (s. insbesondere F i g. 2).
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Die Abstimmknöpfe 21 werden in dieser Ruhestellung von den Schraubendruckfedern9
gehalten, die, wie bereits erwähnt, auf die Zapfen 8 aufgesteckt sind und sich einerseits
an der Vorderwand 13 des Gehäuses und andererseits an dem dem Gehäuse zugewandten
Ende der Abstimmknöpfe 21 abstützen. An der Innenseite der Abdeckplatte 11 ist weiterhin
ein Kontaktfederkamm 26 befestigt, der einen sich am unteren Rand der Abdeckplatte
11 entlang erstreckenden Steg 27 aufweist, von dem zungenartig Blattfedern 28 abstehen.
Es ist jeweils jedem Abstimmknopf 21 eine solche Blattfeder zugeordnet und es weist,
wie insbe-
sondere aus F i g. 4 ersichtlich, jede Blattfeder 28 eine Aussparung 29
auf, durch die der Abstimmknopf 28 hindurchtreten kann. Die Blattfedern 28 sind
weiterhin an ihren Enden scharf abgewinkelt, so daß sie eine Kontaktkante 30 aufweisen,
die, wie aus Fig.3 ersichtlich, bei eingedrücktem Abstimmknopf 21 an dem Ende der
zugeordneten Abstimmspindel 2 Anlage findet und dadurch eine leitende Verbindung
zu dieser Abstimmspindel herstellt. An dem oberen Rand der Aussparung weist jedoch
jede Blattfeder 28 einen nach innen in die Aussparung ragenden Vorsprung 31 auf,
der den Flansch 22 des zugeordneten Abstimmknopfes 21 hintergreift und an diesem
Flansch Anlage findet, wenn der Knopf nicht eingedrückt ist. Wie aus Fig.2 ersichtlich,
hält dann der nicht eingedrückte Abstimmknopf die zugeordnete Blattfeder 28 im Abstand
von der zugeordneten Abstimmspindel 2, so daß dann eine elektrische Verbindung zwischen
dem Federkamm 26 und der Abstimmspindel nicht besteht. Auf diese Weise ist gewährleistet,
daß nur zu derjenigen Abstimmspindel 2 ein Kontakt hergestellt und damit nur dasjenige
Potentiometer eingeschaltet ist, dessen zugeordneter Abstimmknopf eingedrückt ist.
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Am unteren Rand der Vorderwand 13 des Gehäuses 1 ist ferner eine
Rastklappe 32 schwenkbar gelagert, die mit einem Vorsprung 33 den Flansch 22 des
jeweils eingedrückten Abstimmknopfes 21 hintergreift (s. F i g. 3) und so gestaltet
ist, daß sie beim Eindrücken eines anderen Abstimmknopfes den vorher festgehaltenen
Abstimmknopf wieder freigibt.
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Es ist ersichtlich, daß die als Ausführungsbeispiel dargestellte
Abstimmvorrichtung sich durch einen äußerst einfachen Aufbau auszeichnet und sowohl
mit einem Minimum an Teilen auskommt als auch sehr einfach montierbar ist. Weiterhin
hat diese Vorrichtung einen minimalen Platzbedarf, weil die Schalteranordnung zum
Einschalten des jeweiligen Potentiometers praktisch keinerlei zusätzlichen Platz
beansprucht. Wie bereits erwähnt, können sowohl das Gehäuse 1 mit dem Zapfen 8 als
auch der Abstimmknopf 21 mit Flansch 22 und Zahnkranz 23 einteilig ausgebildete
Kunststoffteile sein. Bei der Montage brauchen die Schraubendruckfedern 9 und die
Abstimmknöpfe 21 auf die Zapfen 8 und die Zahnräder 3 auf die Enden der Abstimmspindeln
2 nur lose aufgesteckt zu werden, weil sie nach der anschließenden Befestigung der
Abdeckplatte 11 mit dem daran angebrachten Federkamm 26 zwangläufig in ihrer Lage
festgehalten werden. Beim Aufstecken der Schraubendruckfedern 9 werden die zur Belastung
der Zahnräder 3 dienenden Schenkel 7 in Führungsgabeln 14 eingelegt, die zu diesem
Zweck an der Vorderwand 13 des Gehäuses 1 angebracht sind, so daß auch insoweit
eine weitere Lagefixierung der Schraubendruckfedern 9 und ihrer Schenkel 7 nicht
zu erfolgen braucht.
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Die Rastklappe 32 ist in einfacher Weise am unteren Rand der Vorderwand
13 des Gehäuses 1 eingehängt.
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Trotz dieser einfachen Bauweise zeichnet sich die erfindungsgemäße
Abstimmvorrichtung durch eine hohe Betriebssicherheit aus, denn es ist gewährleistet,
daß die Zahnräder 3 auf den Abstimmwellen2 dem Zahnkranz 23 an den Abstimmknöpfen
21 beim Eindrücken dieser Abstimmknöpfe ausweichen können, weil sich die Zähne von
Zahnkranz 23 und Zahnrad 3 einander gegenüberstehen, während beim anschließenden
Verdrehen des Abstimmknopfes 21 dann das
Zahnrad 3 in den Zahnkranz
23 von dem Federschenkiel 7 eingerückt wird, sobald den Zähnen des Zahnkranzes die
Lücken des Zahnrades gegenüberstehen.
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Weiterhin ist auch eine gute Kontaktgabe gewährleistet, denn es steht
für die als Schalter dienenden Kontaktfedern ausreichend Raum zur Verfügung, um
diese Federn großflächig und daher sehr stabil ausbilden zu können, obwohl sie keinen
eigenen Raum beanspruchen, sondern nur ohnehin benötigten Raum ausfüllen. Allerdings
weist die erfindungsgemäße Abstimmvorrichtung keine mit den Drucktasten gekoppelte
Bandumschalter auf, so daß die verschiedenen Drucktasten entweder verschiedenen
Frequenzbändem fest zugeordnet werden müssen oder aber für
jede Drucktaste ein besonderer
Bandumschalter vorgesehen werden muß. Beide Lösungen sind jedoch für Kleingeräte,
für die die erfindungsgemäße Abstimmvorrichtung vorwiegend bestimmt ist, ohne weiteres
annehmbar. Die Anordnung zusätzlicher Bandumschalter die sehr klein ausgebildet
sein können, weil sie keinen hohen Beanspruchungen unterliegen, würde bei der erfindungsgemäßen
Abstimmvorrichtung keinerlei Schwierigkeiten bereiten. Beispielsweise könnte bei
der als Ausführungsbeispiel dargestellten Abstimmvorrichtung zu diesem Zweck der
Raum ausgenutzt werden, der sich zwischen dem freien Ende der Blattfedern und der
Abdeckplatte 11 befindet.