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" G e f ä ß " Die Erfindung bezieht sich auf ein Gefäß, insbesondere
einen Trinkbecher, aus einem für Lebensmittel geeigneten Material, welches wenigstens
am Gefäßboden elastisch nachgiebig ist, wobei der Gefäßboden durch Ausformung teilweise
in das Gefäßinnere hineingezogen ist.
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Es ist allgemein bekannt, Trinkgefäße aus einem Kunststoff herzustellen,
der lebensmittelrechtlich zugelassen ist und auch in geschmacklicher Hinsicht völlig
neutral bleibt. Ein derartiger, für Trinkgefäße geeigneter Kunststoff ist beispielsweise
Polystyrol. Dieses Polystyrol kommt beispielsweise in Form von Folien von 1,1 mm
Stärke zum Einsatz. Die thermoplastische Folie wird zur Herstellung eines Trinkgefäßes
auf 140 OC erwärmt, wonach sie sich dann im Vakuumtiefziehverfahren in einem Arbeitsgang
zu einem Trinkgefäß oder Becher ausformen läßt. Der obere Becherrand behält dabei
etwa die Stärke der Ausgangsfolie bei, während die Materialstärke an den übrigen
Teilen des Bechers infolge des Tiefziehens stark reduziert wird und dann am
Boden
vielleicht nur noch etwa 1/3 der Ausgangsstärke aufweist.
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Es ist weiterhin bekannt, derartige Trinkgefäße oder Becher konisch
zu formen, damit sie sich zu langen Stapeln ineinanderstülpen lassen. Solche Stapel
kommen dann beispielsweise bei sogenannten Dispenservorrichtungen zur Anwendung,
welche einzelne Trinkbecher bei Bedarf abgeben. Auch werden derartige Trinkbecherstapel
in großem Ausmaß in Getränkeautomaten zur Einsatz gebracht. Die einzelnen Becher
werden nach einmaliger Benutzung weggeworfen, da sich ihre Wiederverwendung nicht
lohnt. Die Herstellungskosten sind so niedrig, daß sie gegenüber den in ihnen oder
zusarnmen mit ihnen abgegebenen Getränken vernachlässigt werden können.
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beim Stapeln von konischen Trinkbechern zei£t es sich immer wieder,
daß sich die Becher zu stark ineinander verklemmen, so daß das Abtrennen eines Bechers
von einem Stapel cder einer aus Bechern gebildeten Stange insbesondere Lei aut tischen
Abgabevorrichtungen auf Schwierigkeiten stößt. Aus diesem Grunde wurde eine Abänderung
der Becherform vorgeschlagen, und zwar wurde der Boden teilweise in das Gefäßinnere
hineingezogen. Der in das Gefäßinner hineingezogene Teil war dabei von ganz geringer
Konizität, um das Herausnehmen das Bechers aus der Form zu erleicht--rn. Der in
Gefäßinnere hineingezogene zylindrische Boden bewirkt, d@ sich die einzelnen Becher
beim Aufbau eines stapels nicht @ehr ineinander verkeilen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Gefäß zu schaffen, welches geeignet
ist, einen provisorischen Verschluß für eine geöffnete Flasche zu bilden. Unter
Flasche ist dabei jedes Gefäß zu verstehen, welches zur Konservierung seines Inhaltes
mit einem gasdichten Verschluß versehen ist, der bei in Benutzungsnahme entfernt
wird. Es kann sich dabei sowohl um Flaschen mit engem und weitem Hals als auch um
Konservengefäße mit größeren Halsweiten handeln.
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Die gestellte Aufgabe ist bei einem Gefäß der eingangs erwähnten Art
dadurch gelöst, daß gemäß der Erfindung derjin das Gefäßinnere hineingezogene Teil
des Gefäßbodens die Form eines Hilfs stopfens für eine Fla schenö ffnung aufweist,
deren Inhalt aus dem Gefäß getrunken werden soll.
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Durch eine derartige Ausbildung eines Gefäßbodens wird es möglich,
einen Becher auf den Hals einer geöffneten Flasche aufzustülpen, wobei sicli. der
eingezogene Bodenteil in den offenen Flansch hineinziehen oder -dricken läßt. Damit
ist die Flasche dann provisorisch mit einem Stopfen versehen und ugleich ist der
Becher abfallsicher an der Flasche befestigt.
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Die Sicherung des Bechers auf der Flesche und der provisorische Verschluß
der geöffneten Flasche wirken sich immer dort günstig aus, wo Flasche und Becher
für eine gewisse Zeit zusammen augehoben'werden, bis der Flascheninhalt ausgetrunken
ist. Derartige Verwendungsorte sind beispielsweise beirl Cannang, ej:i Strand, am
@rbeitsplatz oder auf einer baustelle zu finden.
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Das Gefäß nacil der Erfindung ist selbstverständlich für
die
verschiedensten Arten von Flaschentypen geeignet. Für jeden Flaschentyp wird dabei
eine ihm und seiner Halsöffnung angepaßte Becherbodenausbildung gewählt werden.
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Vornehmlich ist der Becher nach der Erfindung aber für Kronenkorkenflaschen
gedacht.
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Es sei an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben, daß der hilfsstopfenartige
Bodenteil keinen Flaschenverschluß ersetzen kann; er wird immer nur dann zum Einsatz
gebracht, wenn beispielsweise von einer Kronenkorkenflasche der Kronenkorken bereits
entfernt ist und der Flascheninhalt alsbald verbraucht werden soll.
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Bei der Massenfertigung weisen die Innendurchmesser von Flaschenhälsen
recht große Durchmessertoleranzen auf. Da nun einigermaßen sichergestellt sein soll,
daß ein auf eine Flasche aufgestülpter Becher am Flaschenhals auch festsitzt, damit
der Hilfsstopfen. den provisorischen Verschluß bewirken kann und der Becher an der
Flasche festgelegt ist, muß dafür gesorgt werden, daß sich die Hilfsstopfen an den
Becherböden an die verschiedenen Innendurchmesser anpassen können. Dies wird nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung dadurch erreicht, daß die Wandung des
in das Gefäßinnere hineingezogenen Teiles des Gefäßbodens mit Verstärkungsrippen
versehen ist. Damit wird eine Anpassung des Hilfsstopfens an schwankende Innendurchmesser
von Flaschenhälsen in recht weiten Grenzen möglich. Eine noch einfachere Anpassungsmöglichkeit
ergibt
sich dann, wenn die Wandung des in das Gefäßinnere hineingezogenen Teiles des Gefäßbodens
in Achsrichtung des Hilfsstopfens gewellt ist.
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Wenn die Becherböden durch zu starkes Ausziehen des Kunststoffmaterials
stark geschwächt sind, dann werden sie gegen ein stärkeres Abknicken- empfindlich.
Diesem Nachteil kann dadurch begegnet werden, daß sich ein Teil der Becherwandung
bei in die Flaschenöffnung eingestecktem Boden an der Flaschenwandung abstützt.
In diesem Fall ist der Becher über seinen Trinkrand und seinem Boden an der Flasche
festgelegt. Diese Festlegungsart dürfte im allgemeinen genügen, um den Becher ohne
die Gefahr von Beschädigungen am Flaschenhals festzulegen.
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Die Erfindung wird anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen Becher nach der Erfindung mit einem in
den Gefäßboden hineinragenden Hilfsstopfen, Fig. 2 einen auf einen Flaschenhals
aufgestülpten Becher, Fig. 3 und 4 verschiedene Wandungsformen des Hilfsstopfens
am Becher nach der Erfindung.
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Der in Fig. 1 dargestellte Becher nach der Erfindung ist
aus
einer Polystyrolfolie im Vakuumtiefziehverfahren ausgeformt. Der obere, in der Wandung
etwas stärkere Becherrand 1 geht dabei in einen leicht konisch zulaufenden Wandungsteil
3 über, der an der Unterseite vom Boden 5 verschlossen ist.
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Zentrisch im Boden 5 befindet sich ein Hilfsstopfen 7. Dieser Hilfsstopfen
7 ist dadurch entstanden, daß ein Teil des Bodens 5 in Richtung auf das Innere 9
des Bechers tiefer eingezogen ist. Die Tiefe des Einzuges ist dabei einerseits von
der Ziehfähigkeit des Materials abhängig und bestimmt sich andererseits durch die
Forderung, daß der eingezogene Teil 7 als Hilfsstopfen in eine Flaschenöffnung einschiebbar
sein soll. Der Außendurchmesser der Wandung 11 des Hilfsstopfens ist so an den Innendurchmesser
des Halses 13 einer Flasche 15 angepaßt, daß der Hilfsstopfen 7 in dem Flaschenhals
festsitzen kann. / In Fig. 2 ist der Becher nach der Erfindung umgestülpt auf den
Hals 13 der Flasche 15 aufgesetzt, wobei der Stopfen 7 in die Öffnung 13 der Flasche
15 eingesteckt ist. In dieser Lage verschließt der iiilfsstopfen 7 die Öffnung 13,
und eine in der Flasche enthaltene Flüssigkeit kann nicht ohne weiteres aus der
Flasche ausfließen. Der Hilfsstopfen 7 ersetzt aber nicht einen regelrechten Flaschenverschluß,
beispielsweise einen Kronenkorken, mit dem die Flasche vor Ingebrluchnahrle verschlossen
ist.
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Die Weite des Trinkrandes 1 oder des oberen Teiles der Vandung
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is-t so gehalten, daß sie sich, wie Fig. 2 zeigt, an der Wandung der Flasche 15
abstützen kann. Auf diese Weise ist ein auf die Flasche 15 aufgestülpter Becher
in weiten Grenzen verlier- und zerstörungssicher an der Flasche festgelegt.
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Da auf Automaten gefertigte Glasflaschen ebenso wie handgeblasene
Glasflaschen schwankende lichte Halsweiten aufweisen, muß der Hilfsstopfen des Bechers
an die unterschiedlichen Ilmendurchmesser der Flaschenhälse anpaßbar sein.
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Entsprechend der Darstellung nach Fig. 3 sind deshalb über die Wandung
11 des Hilfsstopfens 7 Verstärkungsrippen 17 verteilt, welche eine Federung der
Wandung 11 des Hilfsstopfens gegenüber der Glaswand der Flaschenöffnung 13 zulassen.
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Eine noch etwas einfachere Anpassungsart der Hilfsstopfenwandung 11
an die Flaschenöffnung ergibt sich bei einer Ausgestaltung nach Fig. 4, bei welcher
die Wandung des Hilfsstopfens in Achsrichtung des Hilfsstopfens gewellt ist. Die
Wellung ist dabei mit 19 bezeichnet.
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Die Erfindlu?0 ist nicht nur für Trinkbecher oder Trinkgefäße geeignet;
sie eignet sich für alle Flaschenarten, in welchen später zu genießende Flüssigkeiten
aufbewahrt sind, ganz gleich welche lichten Öffnungsweiten die entsprechenden
Flaschen
aufweisen. Schließlich sollen in den Schutzbereich der Erfindung auch jene Flaschen
und Konservengläser mit großen lichten Öffnungsweiten fallen, bei denen sich der
Inhalt zweckmäßigerweise vor dem Gebrauch in Becher umfüllen läßt.
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Das Tiefziehen des Behälters aus einer thermoplastischen dingen Kunststoff-Folie
ist wichtig, denn nur so erhält man die für den Hilfastopfen 7 erforderliche Elastizität.
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Der erfindungsgemäß vorgesehene Hilfsstopfen 7 kann auch schwach konisch
ausgebildet sein. Es ist auch möglich, die Rippen 17 oder die Wellungen 19 nicht
axial, sondern in Radialebenen verlaufen Zu lassen, die senkrecht zur Achse des
Bechers und der Öffnung stehen. Hierbei kann sich für die Dichtung eine Art Labyrinth-Wirkung
günstig auswirken. Auch ein schraubenförmiger Verlauf der Rippen 17 oder der Wellungen
19 ist möglich, was wiederum die Einführung des Becherstöpsels in die Flaschen-
oder Behälter-Öffnung erleichtern kann.