DE2106671B2 - Vorrichtung zum Schärfen von Bohrerspitzen, insbesondere von Spiralbohrern - Google Patents
Vorrichtung zum Schärfen von Bohrerspitzen, insbesondere von SpiralbohrernInfo
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Description
25
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Schärfen von Bohrerspitzen, insbesondere von Spiralbohrern,
mit einer drehbaren Schleifscheibe mit einer symmetrisch zur Schleifscheibenachse liegenden kegelstumpfförmigen
Fläche und einem über dieser Flaehe stationär angeordneten Körper mit einer Anzahl
von sich durch ihn erstreckenden Bohrungen mit Öffnungen im Bereich der kegelstumpfförmigen Fläche sowie
mit einer vorsprungförmigen Halteeinrichtung für jede Bohrung.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (US-PS 28 00 755) sind die vorsprungförmigen Halteeinrichtungen
jeweils Teil eines aus einer Buchse und einer Kappe bestehenden Elementes für jede der einzelnen Bohrungen.
Dadurch muß für jede der Bohrungen beim Montieren die Justierung der vorsprungförmigen Halteeinrichtungen
getrennt erfolgen, und auch bei einem eventuell erforderlich werdenden Nachstellen muß dieses
für jede Bohrung getrennt vorgenommen werden.
Es ist demgegenüber Aufgabe der Erfindung, eine einfachere Montage und insbesondere eine Anpassung
an Toleranzschwankungen der einzelnen Bohrer sowie Schwankungen entsprechend unterschiedlicher Fabrikate
zu erreichen.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die vorsprungförmigen Halteeinrichtungen aller Bohrungen Teil einer Platte sind, die mit den Bohrungen
fluchtende Öffnunger aufweist und die begrenzt um die Mittelachse drehbar ist.
Somit ist es bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht erforderlich, für jede Bohrung ein einzelnes, verhältnismäßig
teuer herzustellendes, die vorsprungförmige Halteeinrichtung aufweisendes Element zu montieren,
sondern es braucht lediglich eine allen Bohrungen gemeinsame, durch einfaches Stanzen herzustellende
Platte eingebaut zu werden. Darüber hinaus ermöglicht diese Platte ein gemeinsames Justieren der vorsprungförmigen
Halteeinrichtung aller Bohrungen, so daß die Justierung sowohl beim Montagevorgang als
auch bei einem eventuell erforderlichen Nachstellen wesentlich vereinfacht wird.
Es ist zwar auch bereits eine Vorrichtung zum Schärfen von Bohrerspitzen bekannt (US-PS 33 41 981), die
zwei starr zueinander befestigte, einen Körper bildende Scheiben aufweist, um den jeweils zu schärfenden Bohrer
in in den Scheiben vorgesehenen Löchern bezüglich der Schleifscheibe zu führen, wobei die eine der beiden
Scheiben Halteeinrichtungen für jede Bohrung aufweist Die gesamte Vorrichtung sowie auch die Funktion
der die Halteeinrichtungen aufweisenden Scheibe unterscheiden sich jedoch grundsätzlich vom Prinzip
der Erfindung. Der aus den beiden Scheiben gebildete Körper ist nämlich nicht stationär über der Schleiffläche
angeordnet, sondern es ist unbedingt erforderlich, daß dieser Körper sowohl um seine Mittelachse vollständig
drehbar als auch gegenüber der Schleifscheibe verschiebbar ist. Die vollständige Drehbarkeit ist erforderlich,
um die für einen bestimmten Bohrer benötigten Führlöcher in die Arbeitsstellung zu bringen, während
durch Verschieben des Körpers bezüglich der Schleifscheibe eine Anpassung an unterschiedliche Bohrerdurchmesser
erreicht wird.
Da diese vorbekannte Vorrichtung wesentlich komplizierter, aufwendiger und auch schwieriger zu handhaben
ist als die erfindungsgemäße Vorrichtung und da diese insbesondere auf einem vollständig anderen Prinzip
beruht, indem nämlich der die Bohrungen für die einzelnen Bohrer aufweisende Körper stationär bezüglich
der Schleifscheibe angeordnet ist, also für Bohrer unterschiedlicher Durchmesser nicht jeweils eine neue
Arbeitsstellung des Körpers bezüglich der Schleifscheibe eingestellt werden muß, konnte die vorbekannte
Vorrichtung dem Fachmann keinerlei Hinweis auf die erfindungsgemäße Lösung geben.
In einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist die Platte zwischen der Schleifscheibe und dem Körper angeordnet, so daß die Führung
der Bohrer mit größerer Genauigkeit erfolgt.
Die Erfindung wird im folgenden an H->nd der Ausführungsbeispiele
zeigenden Figuren näher erläutert.
F i g. 1 zeigt die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einer elektrischen
Handbohrmaschine;
F i g. 2 zeigt vergrößert eine Draufsicht auf die Vorrichtung aus F i g. 1;
F i g. 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 3-3 aus F ig. 2;
Fig.4 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 4-4 aus
F ig. 3;
F 1 g. 5 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 5-5 aus F i g. 3;
F i g. 6 zeigt vergrößert einen Teil der F i g. 1 in Richtung der Pfeile 6-6;
F i g. 7 A zeigt die Bohrerspitze eines üblichen Spiralbohrers;
Fig. 7B zeigt eine Draufsicht auf die Bohrerspitze
gemäß F i g. 7A;
F i g. 8 zeigt in ähnlicher Darstellung wie F i g. 3 ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
F i g. 9 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 9-9 aus F ig. 8;
Tig. IO zeigt vergrößert einen Schnitt entlang der
Linie 10-10 aus F i g. 8;
F i g. 11 zeigt eine Ansicht der Vorrichtung aus
F ig. 8;
Fig. 12 zeigt vergrößert einen Schnitt entlang der Linie 12-12 aus F i g. 9 mit dem Bohrer in der Stellung
für normalen Hinterschliff;
Fig. 13 zeigt eine Ansicht ähnlich Fig. 12 für vergrößerten
Hinterschiiff;
F i g. 14 zeigt die Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung als selbständige Baueinheit.
In den F i g. 1 bis 6 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung
als Zusatzgerät für eine übliche elektrische Handbohrmaschine oder eine andere Antriebseinheit
dargestellt. Wie in F i g. 1 zu erkennen ist, ist die Vorrichtung 21 zum Schärfen von Bohrern mit einer elektrischen
Handbohrmaschine 23 verbunden, die auf einem Ständer 25 angebracht und mittels; eines Riemens
27 gehalten ist Die Bohrmaschine 23 weist im Gehäuse 29 einen Motor (nicht gezeigt) auf, der im Betrieb
ein Futter 31 dreht, an dem die Vorrichtung 21 lesbar befestigt ist Am Ständer 25 ist außerdem ein
vertikaler Pfosten 33 vorgesehen, der in noch zu beschreibender Weise mit der Vorrichtung 21 zusammenwirkt.
Die in den F i g. 2 bis 6 dargestellte Vorrichtung hat einen Körper 35 mit einem sich entlang des Umfanges
nach unten erstreckenden Rand 37. Unterhalb des Körpers 35 innerhalb des Randes 37 ist eine Schleifscheibe
39 angebracht, die über eine Achse 41 drehbar am Körper 35 befestigt ist. Wie dargestellt, erstreckt sich die
Achse 41 durch ein in den Körper 35 eingepaßtes Lager 43 und durch die Schleifscheibe 39. Sie hat an einem
Ende einen Schraubenkopf 45, und an ihrem anderen Ende ist eine Mutter 47 aufgeschraubt. Ein Paar Unterlegscheiben
49, 51 sind auf der Achse zu beiden Seiten der Schleifscheibe 39 vorgesehen, und zwischen uer
Unterlegscheibe 49 und dem Lager 43 ist ein Sicherungsring 53 angeordnet.
Die Achse 41 weist einen hervorstehenden Zapfen 55 auf, der in das Futter 31 eingesetzt und dort festgeklemmt
werden kann, so daß beim Einschalten der Bohrmaschine 23 die Schleifscheibe 39 in Drehbewegung
versetzt wird. Andererseits soll sich der Körper 35 nicht mitdrehen, und er weist zu diesem Zweck am
Rand 37 einen seitlich vorspringenden Flansch 57 auf, der von einer öffnung 59 im stationären Pfosten 33
aufgenommen wird.
Wie in Fig.3 dargestellt, ist die Schleifscheibe 39
vertieft und hat eine dem Körper 35 zugewandte kegelstumpfförmige Fläche 61. Im Körper 35 sind eine
Vielzahl von im Abstand voneinander angeordneten öffnungen 63 vorgesehen, die im wesentlichen parallel
zueinander und parallel zur Achse 41 verlaufen und sich im Bereich der kegelstumpfförmigen Fläche 6t der
Schleifscheibe 39 befinden. Diese Öffnungen 63 haben unterschiedliche Größe, so daß sie unterschiedlich große
zu schärfende Bohrer aufnehmen können, die in zu beschreibender Weise eingesetzt werden. so
Die Bohrerspitzen von Spiralbohrern haben üblicherweise zwei einander gegenüberliegende Hinterschliff-Flächen,
die durch ein Paar Spiralnuten voneinander getrennt sind. Ein derartiger üblicher Spiralbohrer
65 ist in den F i g. 7A und 7B dargestellt. Er hat Hinterschliff-Flächen 67 und 69 sowie Spiralnuten 71
und 73. Die Hinterschliff-Flächen 67 und 69 gehen von den vorderen Schneidkanten 75 und 77 aus und laufen
von diesen spiralförmig nach hinten und bilden dabei den sogenannten Hinterschliff. Außerdem laufen die
Hinterschliff-Flächen 67 und 69 zur Mitte des Bohrers zusammen, wo sie die Querschneide 7'0 bilden. Sie
schließen im allgemeinen einen Winkel von etwa 118° bis etwa 120" ein.
Zum Schärfen derartiger üblicher Spiralbohrer hat die kegelstumpfförmige Fläche 61 der Schleifscheibe
einen Winkel von etwa 59° bis 60° gegenüber der Achse der Schleifscheibe bzw. sie schließt einen Winkel
von etwa 118° bis etwa 120° ein. Außerdem ist die kegelstumpfförmige
Fläche 61 vertieft so daß der in Berührung mit den Hinterschliff-Flächen 67, 69 gebrachte
Teil der Schleifscheibenfläche 61 zwangläufig den gewünschten
»Hinterschliff« bildet, wenn der zugehörige Spiralbohrer in eine der öffnungen 63 eingesetzt und
rr.it einer seiner Schneidkanten 75,77 in Berührung mit
der Fläche 61 gebracht ist, während sich die Querschneide
70 im wesentlichen senkrecht zu einem Radius der Scheibe 39 erstreckt. Man erkennt, daß der Grad
des Hinterschliffs vom Durchmesser der Schleifscheibe 39 und insbesondere vom Durchmesser des Schleifbereiches
der kegelstumpfförmigen Fläche 61 abhängt. Daher wird der Durchmesser der Schleifscheibe 39
zweckmäßigerweise verhältnismäßig klein gehalten.
Wie vorstehend beschrieben, werden die Bohrer vorzugsweise so geschärft, daß die Querschneide 70 senkrecht
zu einem Radius der Scheibe 39 !regt. Zu diesem Zweck ist am Körper 35 eine Stellplatte 79 mit einer
Schraube 80 befestigt. Diese Stellplatte hat eine Vielzahl von Bohrungen 81, die mit den öffnungen 63 im
Körper 35 fluchten, in einem Bereich jeder Bohrung 63 erstreckt sich ein Vorsprung 83. Diese Vorsprünge sind
jeweils so ausgebildet, daß sie in eine Spiralnut 71, 73 des Bohrers 65 passen, der in die zugehörige Bohrung
eingesetzt wird. Dabei wird die Querschneide 70 jedes der Bohrer 65 senkrecht zu einem Radius der Schleifscheibe
39 gehalten.
Um Herstellungstoleranzen und Abweichungen der Bohrer auszugleichen, kann die Stellplatte 79 mittels
der sich durch den länglichen Schlitz 85 erstreckenden Schraube 80 gegenüber dem Körper 35 verstellt werden.
Wird also die Schraube 80 gelöst, so kann die Stellplatte 79 in der einen oder der anderen Richtung um
einen gewissen Winkel verschoben werden. Da die Nuten 71 und 73 spiralförmig sind, bewirkt das Verschieben
der Steliplatte 79 und insbesondere das Verschieben der Vorsprünge 83 eine Winkelverstellung der
Bohrer 65 in den Bohrungen 63 und der Hinterschliff-Flächen 67 und 69 gegenüber der Oberfläche der
Schleifscheibe 39.
Im Betrieb wird die Vorrichtung 21 mit einem Antrieb 23 verbunden und die Einzelteile am Ständer 25
und dem Pfosten 33 befestigt. Der Antrieb 23 wird eingeschaltet und ein zu schärfender Bohrer 65 in die entsprechende
öffnung 63 eingeführt, wobei der Vorsprung 83 in eine der Nuten 71, 73 eingreift. Wird der
Bohrer 65 gegen die kegelstumpfförmige Fläche der Schleifscheibe 39 gedrückt, so wird eine der Hinterschliff-Flächen
67, 69 geschärft. Danach wird der Bohrer 65 so weit zurückgezogen, daß die Nut 71 bzw. 73
vom Vorsprung 83 frei kommt. Der Bohrer wird dann um 180° gedreht und wieder eingesetzt, so daß der
Vorsprung 83 in die andere Spiralnut eingreift, wobei die andere Hinterschliff-Fläche 67 bzw. 69 geschärft
wird.
Befinden sich die Platte und eine oder mehrere der Vorsprünge 83 in einer für das Schärfen eines bestimmten
Bohrers 65 ungenauen Stellung, so erfolgt ein unvollständiges Schärfen der Hinterschliff-Flächen 67 und
69, was sehr einfach durch optische Prüfung des Bohrers 65 nach dem Schärfen festgestellt werden kann. In
diesem Fall wird die Stellplatte 79 in der richtigen Richtung verstellt, nachdem die Schraube 80 in der vorstehenden
Weise gelöst worden ist. Die Hinterschliff-Flächen 67 und 69 werden dann erneut geschärft.
In den F i g. 8 bis 13 ist ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, bei dem die
Stellplatte 79 an einer Seite einen nach oben gerichteten Arm 91 mit einer länglichen vertikalen öffnung 93
aufweist. Am Körper 35 ist mittels einer Schraube 97 ein Einstellknopf 95 drehbar befestigt, der einen in der
öffnung 93 drehbaren exzentrischen Teil 99 aufweist. Wird also der Einstellknopf 95 gedreht, so verschiebt
der exzentrische Teil 99 die Stellplatte 97 in der einen oder der anderen Richtung um die Achse 4t. Gegebenenfalls
kann der Einstellknopf 95 am Umfang mit Markierungen 101 versehen sein, die mit einer Bezugslinie 103 am Arm 91 fluchten, so daß eine genaue Anzeige
der mittels des Knopfes 95 erzielten Verstellung der Stellplatte 79 möglich ist.
Ein weiteres Merkmal dieses Ausführungsbeispiels besteht in einer einstellbaren Führplatte 105 auf dem
Körper 35, die drehbar an der Achse 41 befestigt ist. Diese Führplatte 105 hat einen sich nach unten erstrekkenden
Arm 107, der entsprechend dem Arm 91 mit einer länglichen vertikalen öffnung 108 versehen ist.
Ein Einstellknopf 109 wird mittels einer Schraube 111 drehbar am Gehäuse 35 gehalten und hat einen in der
öffnung 107 befindlichen exzentrischen Teil 113. Die
öffnungen 63 im Körper 35 sind in diesem Fall etwas vergrößert und verlaufen zur Schleifscheibe 39 hin konisch.
Die Führplatte 105 hat eine Vielzahl von Löchern 115, die etwas kleiner sind als die öffnungen 63 und mit
diesen fluchten.
Man erkennt, daß durch Winkelverstellung der Führplatte 105 auf der Achse 41 (durch Drehung des Einstellknopfes
109) die in den öffnungen 63 befindlicher: Bohrer 65 in der einen oder in der anderen Richtung
gekippt und in eine geneigte Lage bezüglich der Achse 41 gebracht werden. Dadurch wird wiederum in Abhängigkeit
von der Richtung der Verschiebung der Platte 105 der Hinterschliff des zu schärfenden Bohrers
65 vergrößert oder verringert. Gegebenenfalls kann die Fiihrplatte 105 oder der Knopf 109 mit Markierungen
versehen sein, um anzuzeigen, in welcher Stellrichtung eine Vergrößerung oder Verkleinerung des Hinterschliffes
bewirkt wird.
Fig. 12 zeigt die Lage der einzelnen Elemente für das übliche Schärfen eines Bohrers, d. h. die Platte 105
ist so angeordnet, daß der Bohrer 65 in der öffnung 63 im wesentlichen parallel zur Achse 41, also der Achse
der Schleifscheibe 39, liegt. Die gestrichelt angedeutete
ίο Schleifscheibe 39 schärft die Hinterschliff-Fläche 67
und erzeugt einen normalen Hinterschliff.
In F i g. 13 ist die Führplalte 105 jedoch nach rechts
bzw. im Gegenuhrzeigersinn gemäß F i g. 9 verschoben. In diesem Fall ist die Achse des Bohrers gegenüber der
Achse 41, also der Achse der Schleifscheibe 39, geneigt, und die Hinterschliff-Fläche 67 wird mit entsprechend
größerem Hinterschliff geschärft. Man erkennt, daß die Vergrößerung des Hinterschliffs eine Funktion des Neigungswinkels
des Bohrers 65 ist. Soll der Hinterschliff verringert werden, so wird die Führplatte 105 in den
F i g. 12 und 13 nach links bzw. in F i g. 9 im Uhrzeigersinn
bewegt.
Bezüglich aller anderen Punkte entspricht das Ausführungsbeispiel gemäß Fig.8 bis 13 im wesentlichen
2j dem beschriebenen Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1
bis 6, und für gleiche Bauelemente sind in allen Figuren gleiche Bezugszeichen verwendet.
In Fig. 14 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung gezeigt, bei dem die Vorrichtung zum Schär fen von Bohrern aus einer selbständigen Einheit besteht,
also ihren eigenen Antrieb aufweist. Mit der Achse 41 der Vorrichtung 203 ist ein Elektromotor 2011
gekoppelt, und die Vorrichtung ist auf dem Motor mittels verschiebbarer Stützen 205 und 207 gehalten. Im
übrigen stimmt der Aufbau mit dem an Hand der F i g. 8 bis 13 beschriebenen Aufbau überein.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Vorrichtung zum Schärfen von Bohrerspitzen, insbesondere von Spiralbohrern, mit einer drehbaren
Schleifscheibe mit einer symmetrisch zur Schleifscheibenachse liegenden kegelstumpfförmigen
Fläche und einem über dieser Fläche stationär angeordneten Körper mit einer Anzahl von sich
durch ihn erstreckenden Bohrungen mit Öffnungen im Bereich der kegelstumpfförmigen Fläche sowie
mit einer vorsprungförmigen Halleeinrichtung für jede Bohrung, dadurch gekennzeichnet,
daß die vorsprungförmigen Halteeinrichtungen (83) aller Bohrungen (63) Teil einer blatte (79) sind, die
mit den Bohrungen (63) fluchtende öffnungen aufweist
und die begrenzt um die Mittelachse drehbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (79) zwischen der Schleifscheibe
(39) und dem Körper (35) angeordnet ist.
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| DE2106671A1 (de) | 1971-09-16 |
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