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DE2164700A1 - Tuch zur Herstellung von Papier und Zellulose - Google Patents

Tuch zur Herstellung von Papier und Zellulose

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Publication number
DE2164700A1
DE2164700A1 DE19712164700 DE2164700A DE2164700A1 DE 2164700 A1 DE2164700 A1 DE 2164700A1 DE 19712164700 DE19712164700 DE 19712164700 DE 2164700 A DE2164700 A DE 2164700A DE 2164700 A1 DE2164700 A1 DE 2164700A1
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DE
Germany
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cloth
loops
threads
thread
edge
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Pending
Application number
DE19712164700
Other languages
English (en)
Inventor
Francisco Lorente Halmstad Codorniu (Schweden)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nordiska Maskinfilt AB
Original Assignee
Nordiska Maskinfilt AB
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Filing date
Publication date
Application filed by Nordiska Maskinfilt AB filed Critical Nordiska Maskinfilt AB
Publication of DE2164700A1 publication Critical patent/DE2164700A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/0027Screen-cloths
    • D21F1/0054Seams thereof
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/0027Screen-cloths
    • D21F1/0036Multi-layer screen-cloths
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S162/00Paper making and fiber liberation
    • Y10S162/90Papermaking press felts

Landscapes

  • Woven Fabrics (AREA)
  • Paper (AREA)

Description

PATENTANWALT D I P L. - I N G. ULRICH KINKELIN
7032 Sindelfingen - Auf dem Goldberg -Weimarer Str. 32/34 - Telefon 07031/86501
Nordiska Maskinfilt AB. 301 03 Halmstad / Schweden 11 224
TUCH ZUR HERSTELLUNG VON PAPIER UND ZELLULOSE
Die Erfindung betrifft ein Tuch zur Herstellung von Papier und Zellulose, insbesondere inform eines Tuchs zum Entwässern, Filtern und Herstellen von Drähten aus Zellulose, grobem Papier und Preßfilzen, mit Verriegelungsvorrichtungen in Gestalt von Schlaufenreihen an zwei querlaufenden Kanten des Tuchs aus einem gemeinsamen Faden, der auch die Längsfäden (Schußfäden) des Tuchs bildet, mit einem Verriegelungsfaden, der durch die Schlaufen geht und eine fortlaufende Verbindung im Tuch darstellt.
Normalerweise werden Tücher zur Herstellung von Papier und Zellulose in schlauchförmiger (unendlicher) Form verwendet. Man stellt kontinuierliche Produkte im allgemeinen auf zweierlei Weisen her : als schlauchförmige (unendliche) Gewebe oder als gespleißte (zusammengefügte) Gewebe. Die schlauchförmige oder saumlose Webtechnik wird in den meisten Fällen dann angewendet, wenn das Erzeugnis in kontinuierlichem Zustand montiert wird. Die Ausnahme hiervon kann darin liegen, daß das Tuch zu lang ist, umals Schlauch hergestellt werden zu können oder wenn der Anwendungsbereich so liegt, daß die Schlauchwebtechnik - die vom Herstellungsstandpunkt aus die kompliziertere ist - vermieden werden kann, ohne die Verwendbarkeit des Tuchs herabzusetzen.
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Miteinander verbundene Tücher können in zwei Gruppen unterteilt werden, nämlich in solche, die die Montage in zusammenhängendem Zustand in der Maschine gestatten, jedoch aus anderen Gründen nicht als Schlauchware gewoben sind und solche, die während der Montage notwendigerweise offen (nicht gespleißt) sein müssen. Die erstere Gruppe erlaubt im allgemeinen, daß das Verbinden während der Herstellung durchgeführt wird, wobei man eine Verbindung erhält, die im Aussehen und anderen Eigenschaften insgesamt gesehen mit dem Rest des Tuchs übereinstimmt. Solche Tücher, welche offen zum Anwender geliefert werden und die danach während der Montage miteinander verbunden werden, müssen an beiden Enden des Tuchs Verriegelungsvorrichtungen aufweisen. Eine Verriegelungsvorrichtung für solche Zwecke muß jedoch folgende Forderungen erfüllen ·
1. Die Verriegelungsvorrichtung muß so dauerhaft sein, wie der Rest des Tuchs und ebenso widerstandsfähig gegen mechanische, chemische und wärmemäßige Beanspruchung.
2. Die Teile der Verriegelungsvorrichtung muß man während der Montage leicht miteinander verbinden können, sodaß Arbeitsunterbrechungen während des Austausches der Tücher möglichst kurz sind.
3. Es muß leicht sein, die Verriegelungsvorrichtung während der Herstellung des eigentlichen Tuchs zu bilden.
4. In manchen Verwendungsfällen herrscht auch die Forderung nach minimalen Abdruckmarkierungen und zusätzlich hierzu muß die Verriegelungsvorrichtung noch die gleiche Offenheit (Maschenweite) haben, wie der Rest des Tuchs.
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Die üblicherweise verwendeten Verriegelungsvorrichtungen sind diejenigen, die für Trockentücher und bestimmte Filzfücher verwendet werden. Sie fallen in die Klasse der mechanischen Verriegelungsvorrichtungen. Diese Verriegelungsvorrichtungen stellen sogenannte Verbindungsschlösser dar, ähnlich den Treibriemen-Schlössern. Die Faden werden in das Material direkt hineingetrieben oder aber werden in getrennt angeordnete Streifen eingetrieben, die dann auf dem Tuch selbst befestigt sind. Solche Verriegelungsvorrichtungen sind z.B. nützlich für Trockentücher, obwohl auch diese gewisse Nachteile aufweisen. Bei anderen Tüchern, wie z.B. bei solchen, die für bestimmte Filze oder Formdrähte für die Herstellung von Faserbretfer verwendet werden, können solche Verriegelungsvorrichtungen nicht verwendet werden, da sie sich viel zu sehr abdrücken. Für solche Zwecke sind Tücher aus synthetischen Fäden, meistens monofiler Natur vol,ständig vorhersehend. In diesen Fällen wird die Verriegelungsvorrichtung durch Schlaufen gebildet, die aus dem gleichen Material sind, wie das Tuch oder aus gesonderten Fäden, die mit dem Tuch verwoben sind.
Ein Beispiel einer solchen Verriegelungsvorrichtung zeigt die schwedische Auslegeschrift 322 980. Die Verbindung nach diesem Stand der Technik stellt den letzten Stand der Entwicklung dar und wird hauptsächlich bei Formdrähten für Faserbretter verwendet. Ähnliche Verbindungen können erzielt werden, wenn man eine andere Herstellungsmefhode benutzt, indem man z.B. die Schlaufen direkt webt während der eigentlichen Herstellung des Tuchs im Webstuhl. Vom technischen Blickpunkt und vom Blickpunkt der Herstellung her stellt diese letztere Methode eine weniger vorteilhafte Alter-
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native dar als die Verbindung nach der schwedischen Patentanmeldung 322 980 und zwar hauptsächlich, weil erst dann gewoben werden kann, wenn der Hersteller einen spezifizierten Auftrag vom Verwender erhalten hat und weil die Länge des Tuchs begrenzt ist, weil sie von der Breite des Webstuhls abhängt.
Obwohl die Verriegelungsvorrichtung gemäß der Auslegeschrift als auch die gewobenen Verriegelungsvorrichtungen als ein Stand der Technik anzusehen sind, der die oben aufgeführten Forderungen erfüllt, so sind diese Verriegelungsvorrichtungen trotzdem bei manchen Verwendungsarten nicht zufriedenstellend. Der Grund hierfür liegt darin, daß alle bislang bekannten Schlaufen eine maximale Erstreckung besessen haben, die die Dicke des Tuchs überschritten hat. Daher können Tücher mit solchen Verbindungen nicht für Tücher verwendet werden, die zum Entwässern von Kamyr dienen, zum Hersfellen von Drähten für Zellulose und Doppeldrahtpressen o. dgl. dienen und zwar nur wegen der Grosse der Schlaufen. Für diese und ähnliche Anwendungen waren bislang schlauchförmig erzeugte Produkte die einzige Lösung. Der unvermeidliche Nachteil aus der Sicht des Maschinenherstellers ist, daß er sogenannte Auslegersysteme in Maschinen dieser Art vorsehen mußte. Systeme dieser Art verursachen natürlich höhere Maschinenkosten, die noch dadurch erhöht werden, daß die Maschinen immer breiter werden, wodurch noch schwerere Auslegqeysteme notwendig werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Tuch und ein Verfahren zur Herstellung dieses Tuchs anzugeben, dessen Verriegelungsvorrichtung die oben genannten Nachteile vermeidet und auch bei den genannten kritischen Anwendungsfällen einsetzbar ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Schlaufen in ihrer Gesamtheit sich zwischen den beiden Ebenen befinden, die die beiden Oberflächen des Tuchs bilden.
Wenn man mit relativ steifen Garnen webt, z.B. mit monofilen Fäden, dann bildet die Kette im allgemeinen sinusförmige Fäden im Webstuhl. Diese Fäden schlingen sich um die relativ geraden Schußfäden. Als Folge hiervon bildet die Kette die Oberflächenschicht des Tuchs und - da die Kettfadenschlaufen in einem mehrschichtigen Gewebe sich nicht in einer längs erstreckenden Reihe einheitlicher Schlaufengestalt befinden kann die Kette nicht die Verriegelungsschlaufen gemäß der Erfindung bilden. Da diese sich in einer Lage befinden, die sich mit mindestens oberhalb einer der Oberflächen des Tuchs befinden. Es ist daher notwendig, daß die Verriegelungsschlaufen aus dem Schußgarn hergestellt wenden, das jedoch wegen seines geraden Verlaufs für getrenntes Spleißen ausserhalb des Webstuhls nicht sehr geeignet ist. Der Grund hierfür liegt darin, daß man einen extrem breiten Verbindungsbereich benötigt, um die notwendige Belastbarkeit zu erzielen, da die geraden Fäden einen niederen Gleitwiderstand haben und so relativ leicht aus dem Gewebe herausgezogen werden können. Zur Lösung dieses Problems werden die Schleifen gemäß der Erfindung direkt im Webstuhl hergestellt, sodaß ein und derselbe Faden ohne Unterbrechungen dazu verwendet wird, eine Reih® Schleifen herzustellen, die in den beiden Kanten des Tuchs abwechselnd auftreten, während der gleiche Faden gleichzeitig einen Längsfaden im fertigen Tuch darstellt.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele hervor. In der Zeichnung zeigen :
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein doppellagiges Gewebe, parallel zu den Kettfäden,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie 2 - 2 in Fig. 1
Fig. 3 einen vergrößerten Querschnitt durch einen Randbereich des Gewebes mit den erfindungsgemäßen Verriegelungs-Schlaufen,
Fig. 4 eine Stirnansicht im Maßstab der Fig. 1 und 2, die zeigt, wie die Verriegelungs-Schlaufen an beiden Enden des Gewebes hergestellt werden,
Fig. 5 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 4, jedoch in einem verkleinerten Maßstab mit dem schematischen Verlauf nur derjenigen Fäden des Gewebes, die bei der Benutzung die Längsfäden darstellen, einschliesslich der Verriegelungsschlaufen,
Fig. 6 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 4, wobei jedoch die Verriegelungsschlaufen in der oberen Bahn des Gewebes vorgesehen sind,
Fig. 7 eine ähnliche Ansicht wie in Fig. 4, wobei jedoch die Verriegelungsschlaufen an beiden Kanten des oberen und des unteren Tuchs vorgesehen sind,
Fig. 8 eine perspektivische und schematische Ansicht des Verlaufs eines Schußfadens, der um einen Randfaden herumgeschlungen ist, wodurch die Verriegelungsschlaufen gebildet werden sowie seinen Verlauf relativ zu einem Kettfaden .
Gemäß Fig. 1 besitzt das Tuch Kettfäden 1,2, 3, 4, die sich in der Zeichnungsebene erstrecken und Schußfäden 5, 6, 7, 8, die sich senkrecht zur Zeichnungsebene erstrecken
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und in zwei getrennten Schichten liegen. Die Kettfäden 1,2, 3, 4, die sinusförmig oder wellenförmig verlaufen und die um die vergleichsweise geradlienig verlaufenden Schußfäden 5,6,7,8 herumgeschlungen sind. Würde man diese Fäden in einer Art und Weise miteinander verbinden, die derjenigen ähnlich ist, welche der schwedischen Auslegeschrift 322 980 entspricht, so würden als Ergebnis hiervon die Schlaufen sich teilweise über die Oberflächen 9 und 10 des Drahts hinaus erstrecken.
Fig. 2 zeigt die geradlienig verlaufenden Schußfäden 5, 6 und die sinusähnlich verlaufenden Kettfäden 1, 2, 3, 4.
Gemäß Fig. 3 umfassen die beiden Schußfäden 5 und 6 einen gemeinsamen Faden Dieser Faden 11 bildet die Verriegelungsschlaufe 12 an der Kante des Tuchs. Die Verriegelungsschlaufe 12 ist vollständig zwischen den beiden Ebenen 13, 14 angeordnet, die die Oberfläche des Tuchs bilden. Die Verriegelungsschlaufen 12 werden gleichzeitig mit dem Tuch hergestellt, wie dies im Prinzip in Figur 4 und 5 dargestellt ist. Die Kettfäden, 1,2,3,4 des oberen Tuchs und die Kettfäden 15, 16, 17, 18 des unteren Tuchs sind in üblicher Weise durch den Weberkamm gezogen. Am fernen Ende einer Kante, z.B. gemäß Fig. 4 an der rechten ist ein Randfaden 19 durchgezogen, der gröber ist als die übrigen Fäden und vorzugsweise monofil und aus Kunstharz ist und einen Durchmesser von 2 mm hat. Dieser einzelne Randfaden wird, verglichen mit dem Rest der Kettfäden, individuell gesteuert. Während der erste Schußfaden 5 eingebracht wird, ist der Kettfaden 1 in einer angehobenen Stellung, während die Kettfäden 2, 3, 4 des oberen Tuchs und alle Kettfäden 15, 16, 17, 18 des unteren Tuchs sowie der Randfaden 19 in ihrer unteren Stellung sind. Währen d der zweite Schußfaden 5 eingeschossen wird, ist der Kettfaden 1 in einer angehobenen Stellung,
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während die Kettfäden 2, 3, 4 des oberen Tuchs und alle Kettfäden 15,16,17, 18 des unteren Tuchs und der Randfaden 19 in einer abgesenkten Stellung sind. Während der zweite Schußfaden eingeschossen wird, ist der Randfaden 19 und die Kettfäden 1,2,3,4 des oberen Tuchs in angehobener Stellung, während der Rest der Fäden in ihrer tieferen Stellung ist. Die ersten zwei Kettfäden werden in das obere Tuch eingewoben. Der dritte und vierte Schußfaden geht durch das untere Tuch und um den Randfaden 19 herum und geht von dort aus zurück durch das untere Tuch. Am Übergang zwischen dem oberen und dem unteren Tuch und umgekehrt bilden die Fäden eine sogenannte Wendefalte gemäß der üblichen Praxis beim Weben von Schlauchware .
Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 wurde der Randfaden 19' in die Mitte des oberen Tuchs verlegt. Der Schußfaden geht durch eine Hälfte des oberen Tuchs, um den Randfaden 19' herum und danach zurück durch das untere Tuch und die zweite Hälfte des oberen Tuchs, um den Randfaden 19'herum und zurück durch die gleiche Hälfte des oberen Tuchs und die gesamte Länge des unteren Tuchs. Wie bereits gescgf, erstreckt sich der Randfaden in der Mitte des oberen Tuchs und jede Kante des Tuchs besteht aus dieser Wendefalte, die von der Schlauchwaren-Webtechnik her bekannt ist.
Gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 werden zwei Weberschiffchen verwendet. Zwei Randfäden 19" sind an jeder Kante des Gewebes vorgesehen. Ein Weberschiffchen fliegt durch das obere Tuch um den linken Randfaden 19" herum und zurück durch das obere Tuch. Das zweite Weberschiffchen fliegt durch das untere Tuch,
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um den rechten Randfaden 19" herum, und zurück durch das untere Tuch. Das Gewebe hat deshalb zwei Verriegelungen. Die Tücher können entweder miteinander verbunden oder einzeln verwendet werden. Falls dies erwünscht ist, kann man auch nur ein einziges Tuch herstellen, wobei man dann nur ein Weberschiffchen verwendet.
Bei allen Ausfuhrungsbeispielen werden die Schlaufen einer Wärmebehandlung unterzogen, sodaß sie in ihrer Lage fixiert werden, ehe der Randfaden herausgezogen wird.
Im Gegensatz zu bekannten Arten von Verriegelungen, die in der Beschreibungseinleitung erwähnt worden sind, erstrecken sich hier die Schußfäden paarweise in Ebenen, die im rechten Winkel relativ zu den Oberflächen des Tuchs stehen. Das Ergebnis hierbei ist, daß die beiden Kettfäden, die zusammen das gleiche Paar bilden, nur einem einzigen Faden entsprechen, wenn man dies vom Blickpunkt der Offenheit ansieht und es wird daher möglich, die Schußfadendichte in einem Gewebe dieser Art zu verdoppeln, verglichen z.B. mit einem einschichtigen Tuch, ohne daß man dabei Abstriche an der Offenheit bzw. der Maschenweite des Tuchs macht. Als Folge hiervon wird die Anzahl der Schlingen ebenfalls verdoppelt und dadurch wird dieBelastbarkeit wesentlich erhöht.
Man kann natürlich auch andere Webtechniken als diejenigen der Ausführungsbeispiele verwenden.
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Claims (14)

  1. Patentansprüche:
    M-) Tuch zur Herstellung von Papier und Zellulose, insbesondere infonm eines Tuchs zum Entwässern, Filtern und Herstellen von Drähten aus Zellulose, grobem Papier und Preßfilzen, mit Verriegelungsvorrichtungen in Gestalt von Schlaufenreihen an zwei querlaufenden Kanten des Tuchs aus einem gemeinsamen Faden, der auch die Längsfäden (Schußfäden) des Tuchs bildet, mit einem Verriegelungsfaden, der durch die Schlaufen geht und eine fortlaufende Verbindung im Tuch darstellt, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufen in ihrer Gesamtheit sich zwischen den beiden Ebenen befinden, die die beiden Oberflächen des Tuchs bilden.
  2. 2. Tuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die längs verlaufenden Fäden des Tuchs in zwei Schichten aufgeteilt sind, die miteinander durch Verriegelungsschlaufen verbunden sind.
  3. 3. Tuch nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene der Verriegelungsschlaufen senkrecht zu den beiden Oberflächen des Tuchs steht.
  4. 4. Tuch nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene der Verriegelungsschlaufen relativ zu den beiden Oberflächen des Tuchs unter einem schrägen Winkel stehen.
  5. 5. Tuch nach Anspruch 1 - A1 dadurch gekennzeichnet, daß die sich längs erstreckenden Fäden monofil sind.
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  6. 6. Tuch nach Anspruch 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die sich längs erstreckenden Fäden multifil sind.
  7. 7. Tuch nach Anspruch 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die sich längs erstreckenden Fäden gesponnene Fäden sind.
  8. 8. Verfahren zur Herstellung von Tüchern nach den Ansprüchen 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß beim Weben die Schußfäden um einen oder zwei Randfäden herumgeführt werden, wodurch Reihen von Verriegelungsschlaufen entstehen, durch die das Tuch beim Zusammenbau so verbunden werden kann, daß es ein fortlaufendes Band ergibt, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schußfaden, der eine Schlaufe um einen Randfaden herum gebildet hat, nochmals in das Tuch in einer Höhe in horizontaler Erstreckung eingewoben wird, die sich von der Höhe des vorhergehenden Schußfadens unterscheidet.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Paar Schlaufenreihen am gleichen Randfaden gebildet werden.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 8 und 9, wobei das Gewebe gemäß der bekannten Schlauchwebtechnik (randloses Weben) hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufenreihen um einen Randfaden herumgeschlungen werden, der sich in einer extrem äußeren Lage auf der einen Seite der Kette befindet und daß die andere Kante gemäß der bekannten Schlauchwebtechnik hergestellt wird.
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  11. 11. Verfahren nach Anspruch 8 und 9, wobei das Gewebe gemäß der bekannten Schlauchwebfechnik (randloses Weben) hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufenreihen um einen Randfaden herumgeschlungen werden, der sich in der Mitte der oberen Tuchbahn befindet, während die beiden Kanten gemäß der bekannten Schlauchwebtechnik hergestellt werden.
  12. 12. Verfahren nach Anspruch 8 und 9, wobei das Gewebe gemäß der bekannten Schlauchwebtechnik (randloses Weben) hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufenreihen um einen ersten Randfaden herumgeschlungen werden, der sich in einer extrem äusseren Lage auf der einen Seite der Kette befindet und daß Schlaufenreihen um einen zweiten Randfaden herumgeschlungen werden, der sich in einer extrem äußeren Lage an der anderen Seite der Kette befindet.
  13. 13. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß nur eine Schlaufenreihe um jeden in den extrem äußersten Lagen befindlichen Randfaden geschlungen werden.
  14. 14. Verfahren nach Anspruch 8-13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufen thermofixierf werden, ehe der Randfaden herausgezogen wird.
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