DE2163585C3 - Vorrichtung zum Falten von Kissenpackungen o.dgl - Google Patents
Vorrichtung zum Falten von Kissenpackungen o.dglInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Falten von Kissenpackungen od. dgl. aus Zuschnitten, die einen
Mittelstreifen und mit diesen verbundene Seitenwandstreifen und Stirnwandstreifen aufweisen, zum Füllen
der Packungen insbesondere mit Textilien und zum anschließenden Verschließen.
Bei Vorrichtungen dieser Art wird das zu verpackende Gut in die allseits völlig offen gehaltene Packung
eingegeben. Danach werden die Seitenwandstreifen und die Stirnwandstreifen der Packung durch geeignete
Vorrichtungsteile in die endgültige Schließlage der Packung umgelegt, wobei die sich dabei überlappenden
Seitenwandstreifen verleimt werden (DE-PS 8 32 877).
Bei der Verpackung von lockerem Füllgut, beispielsweise loser Feinmaschenware, insbesondere Fein-
('5 Strümpfen, Strumpfhosen usw., besteht dabei die
Schwierigkeit, daß Teile der feinen Maschenware, die meist lose in die offene Packung geworfen wird, beim
Zusammenfalten der Seiten- und Stirnwandstreifen
zwischen die Kanten dieser Streifen geraten und beim Zusammenfalten zwischen diesen benachbarten Kanten
eingequetscht werden. Dies ist nicht nur deshalb nachteilig, weil die Verpackung ungenau bz-w. unordentlich
aussieht; es besteht darüber hinaus der Nachteil, daß die Teile der Strumpfwaren beim Zusammenquetschen,
beim Transport oder beim unvorsichtigi-n Herausziehen
aus der Packung beschädigt werden können. Des weiteren besteht bei solchen Verpackungen die Gefahr
einer Verschmutzung des verpackten Gutes, da die ι ο Ecken der Verpackung nicht einwandfrei überlappend
dicht verschlossen sind.
Mit der Erfindung wird durch Aufgabe verfolgt, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher Kissenpackungen
schnell mit lockerem Füllgut, beispielsweise Feinmaschenware
wie Feinstrümpfe usw., gefüllt werden können, ohne daß Teile der verpackten Ware zwischen
die Kamen von Seiten- und Stirnwandstreifen der Packung beim Einlegen und Schließen gelangen können,
und welche im Bereich benachbarter Kanten der Seiten- m und Stirnwandstreifen einen absolut dichten Verschluß
der Packung aufweisen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Hauptanspruches
gelöst. 2 s
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird der Vorteil erreicht, dalK .is Füllender Packung erst rfolgt,
wenn der erste Seitenwandstreifen so weit umj: .faltet
ist, daß er eine spitzwinklige Lage zum Mittelstreilen einnimmt, in welcher die beidseitig angrenzenden
Eckbereiche der Stirnwandseiten ihrerseits bereits dicht und bündig an dem spitzwinklig zum Mittelstreifen
liegenden Seitenwandstreifen anliegen, derart, daß der Seitenwandstreifen und die beiden innen an ihm flächig
anliegenden Eckbereiche der Stirnwandstreifen eine keilartige, infolge ihrer flächigen Überlappung in den
Eckbereichen dichtgeschlossene Aufnahme für das Füllgut bilden.
Das Füllgut wird demgemäß in den so gebildeten und in sich geschlossenen Innenkeil der Packung eingegeben,
so daß ein Verrutschen des Füllgutes zu etwa offenen Eckbereichen hin auch bei dem anschließenden
weiteren Umschlagen des ersten Seitenwandstreifens nicht mehr zu befürchten ist. Nach dem weiteren
Umschlagen des ersten Seitenwandstreifens wird dieser gegen das Füllgut gedrückt, wobei ein Verschieben des
Füllgutes in der Packung ebenfalls nicht mehr eintreten kann. Mit dem weiteren Umlegen des ersten Seitenwandstreifens
in seine Schließstellung werden auch die an dessen Innenseite bündig und flächig anliegenden
Randstreifen der Stirnwandstreifen vollends in die Schließstellung urngeschlagen, ohne daß ein gesondertes
Umschlagen dieser Randstreifen erforderlich ist, wobei gleichzeitig die Stirnwandstreifen in ihre
endgültige Schließstellung gelangen.
Um auch bei sehr lockerem Füllgut, beispielsweise bei nicht vorgefalteter oder vorgelegter Maschenware wie
Feinstrümpfen usw., ein Verschieben des lockeren Füllgutes beim Schließen der Packung mit Sicherheit zu
verhindern, kann in weiterer Ausgestaltung der (κ>
Vorrichtung diese so ausgebildet sein, daß die Schließeinrichtung mit einem gegen die Außenseite des
ersten Seitenwandstreifens bewegbaren, insbesondere flächigen Trenn- oder Druckglied vorgesehen ist,
welches in der Bewegungszone des .Schließgliedes (15
vorgesehen ist, wobei dieses Druckglied vorzugsweise als frei ausragender, schwertartiger Trenn- oder
Druckarm ausgebildet ist, der schmaler als der Mittelstreifen ist und vorzugsweise in Transportrichtung
frei ausragt. Durch diese weitere Ausbildung kann sich das Füllgut während des Schließens der Packung
nicht mehr verschieben, da es während des Umschlagens des zweiten Seitenwandstreilens oder des ersten
Seitenwandstreifens gegen den Mittelstreifen der Packung gedruckt und der zweite Seitenwandstreifen
über das Druckglied geschlagen wird, wobei nach dem
Schließen der Packung das Drückglied an einer Stirnseite aus der Packung herausgezogen werden kann.
Weitere Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiei näher erläutert.
F.S zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in vereinfachter
Ansicht,
F i g. 2 eine Draufsicht auf die Ausbildung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorfaitstation einer Vorrichtung gemäß
den Fig. 1 und 2 in Draufsich und vergrößerter Darstellung,
Fig.4 die Vorfaitstation in Richtung Pfeil /Vgemaß
Fig. 3 gesehen,
F ig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Vorfallstation
in einer Darstellung gemäß F i g. 3,
Fig. 6 eine Füllstation einer Vorrichtung gemäß den
F i g. 1 und 2 in Draufsicht,
Fig. 7 ein Schnitt nach der Linie VlI-VII in Fig 6,
F i g. 8 eine Leimstation einer Vorrichtung gemäß den
Fig. 1 und 2 in Ansicht,
F i g. 9 die Schließstation der Vorrichtung gemäß den F i g. 1 ui'd 2 in Transportrichtung der Vorrichtung
gesehen,
Fig. 10 die Schließstation gemäß F i g. 9 in Ansicht
von links.
Fig. 11 ein erfindungsgemäßer Zuschnitt in Ansicht
auf die Innenseite und in der Hälfte der natürlichen Größe,
F i g. 12 ein Schnitt nach der Linie XII-XIl in Fig. 11,
Fig. 13 die aus dem Zuschnitt gemäß F i g. 11
hergestellte gefaltete Packung in Stirnansicht, Fig. 14 die Packung gemäß Fig. 13 in Draufsicht.
Wie die F i g. 1 und 2 zeigen, weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung eine geradlinige Transporteinrichtung
I auf, die im wesentlichen durch eine umlaufende schrittweise angetriebene Kette 2 und an dieser
befestigte Mitnehmer 3 gebildet ist, welche sich am oberen Trum der Kette 2 in Transportrichtung Pfeil 4
bewegen.
Am Anfang der Transportstrecke ist eine Vorfalteinrichtung 5, in Transportrichtung danach eine Fülleinrichtung
6, in Transportrichtung hinter dieser eine Beleimeinrichtung 7 und schließli«... zuletzt eine
Schließeinrichtung 8 vorgesehen.
Die Vorfalteinrichtung 5 weist eine Vorfaltmatrize 9 und einen Vorfaltstempel 10 auf, der auf der vom
Transporteur t abgewandten Seite in die Vorfaltmatrize 9 einfährt. Oberhalb der Vorfaltmatrize 9 befindet sich
ein im einzelnen nicht näher dargestelltes Magazin 11 für Kartonzuschnitte 12, die mit Saugern 13 dem
Magazin 11 entnommen und in das obere Ende eines in den Fig. 3 und 4 dargestellten Zuführschachtes 14
eingegeben werden, von welchem aus die Zuschnitte einzeln und im Takt des Transporteurs 1 zwischen die
Vorfaltmatrize 9 und den Vorfaltstempel IO fallen. Jeder Zuschnitt 12 weist einen annähernd rechteckigen
Mittelstreifen 15 und an dessen vier Außenkanten
einstückig mit dem Mittelstreifen 15 ausgebildete Falzstreifen 16 bis 19 auf, wobei die beiden an den
Längsseiten des Mittelstreifens 15 sich gegenüberliegenden Falzstreifen als Seitenwandstreifen 16, 17 und
die beiden anderen Streifen als Stirnv, andstreifen 18, 19 s
ausgebildet sind. Jeder Stirnwandstreifen 18 bzw. 19 geht noch an seiner vom Mittelstreifen 15 abgewandten
Seite in einen Randstreifen 20 bzw. 21 über. Benachbarte Streifen gehen über Falzlinien 22 bis 27 ineinander
über, wobei diese Falzlinien beispielsweise durch Rillenprägungen gebildet sind. Entlang dieser Falzlinien
22 bis 27 wird der Zuschnitt 12 zum Schließen gefaltet.
Nachdem der jeweilige Zuschnitt 12 zwischen die Vorfaltmatrize 9 und den Vorfaltstempel 10 gelangt ist,
wird er mit dem Vorfaltstempel 10, der sich an die Innenseite des Mittelstreifens 15 legt, durch die
Vorfaltmatrize 9 gedrückt, wobei die Falzstreifen 16 bis 19 etwa rechtwinklig zum Mittelstreifen 15 abgewinkelt
werden. Am Ende der Vorlaufbewegung des Vorfaltstempels 10 liegt der vorgefaltete Zuschnitt im
Mitnahmebereich des Transporteurs 1. Vor Einsetzen des Transportes wird der in Transportrichtung Pfeil 4
hintere Randstreifen 20 des zugehörigen Stirnwandstreifens 18 mit einem Vorfaltfinger 28 zur Mitte des
Mittelstreifens 15 etwa rechtwinklig umgefaltet, wonach die Transportbewegung des Transporteurs 1 einsetzt.
Jeder Mitnehmer 3 des Transporteurs 1 weist einen mit seinem einen Schenkel in Transportrichtung Pfeil 4
hinten liegenden vorgefalteten Stirnwandstreifen 18 des jeweiligen Zuschnittes 12 und legt sich mit seinem frei
ausragenden Schenkel an die Außenseite des ebenfalls vorgefalteten zugehörigen Randstreifens 20 an, so daß
dieser in seiner vorgefalteten Stellung gehalten wird.
In Transportrichtung unmittelbar nach der Vorfaltmatrize
9 ist im Bewegungsweg des in Transportrichtung Pfeil 4 vorderen, noch ungefalteten Randstreifens
21 des zugehörigen Stirnwandstreifens 19 ein Vorfaltklotz 30 mit einer zur Transportrichtung schräg
liegenden Vorfaltfläche 31 für den Randstreifen 21 vorgesehen, durch welche dieser Randstreifen 21
entsprechend dem Randstreifen 20 zur Mitte des Mitteistreifens 1.5 umgefaltet wird.
In Transponrichtung Pfeil 4 unmittelbar in Anschluß
an den Vorfaltklot? 30 ist im Bewegungsweg des zum Mittelstreifen 15 bereits rechtwinklig vorgefalteten
unteren bzw. ersten Seitenwandstreifens 16 ein Aufrichtglied 32 mit einer schräg zur Transportrichtung
Pfeil 4 liegenden Aufrichtfläche 33 vorgesehen, gegen welche der erste Seitenwandstreifen 16 aufläuft und
dadurch derart nach oben gefaltet wird, daß er in einer zum Mittelstreifen 15 spitzwinkligen Ebene liegt. Damit
ist der jeweilige Zuschnitt im wesentlichen in den Zustand gefaltet, in welchem das Füllgut eingegeben
wird. In diesem Zustand wird der Zuschnitt beim
weiteren Transport im wesentlichen dadurch gehalten, daß die Außenseite des hochgeschlagenen ersten
Seitenwandstreifens 16 an einer Leiste 34 entlang läuft, die parallel zum Transporteur 1 und diesem gegenüberliegend vorgesehen ist.
Die Füllstation 6 weist eine etwa horizontale, oberhalb des Transporteurs 1 befindliche Tischplatte 35
auf, die an ihrer dem Transporteur 1 zugewandten Kante mit einem Ausschnitt 36 versehen ist, der etwa
den Abmessungen der an der Oberseite des vorgefalteten Zuschnittes befindlichen Füllöffnung der Packung
entspricht. Durch diesen Ausschnitt 36 kann das Füllgut,
beispielsweise Strümpfe, Strumpfhosen od. dgl. in die Packung bei stillstehendem Transporteur 1 eingegeben
werden.
Beim nächsten Transporttakt liiuft die gefüllte, jedoch
noch nicht geschlossene Packung, deren oberer Seitenwandstreifen 17 vertikal nach oben steht, an der
Beleimstation 7 vorbei in die Schlicßstation 8. Die Beleimstation 7 weist eine gegen die Innenfläche des
oberen Seitenwandstreifens 17 gerichtete Leimauftragdüse 37 auf, mit welcher beispielsweise ein punktförmiger
Leimauftrag auf den oberen Seitenwandstreifen 17 aufgebracht werden kann. Vor Erreichen der Leimauftragdüse
37 betätigt der obere Seitenwandstreifen 17 einen in seiner Bewegungsbahn liegenden Steuerschaltung
38, der, wenn er nicht betätigt wird, einen Leimaustrag aus der Leimauftragdüse 37 verhindert.
Die Schließstation 8 weist ein in Ausgangsstellung oberhalb des nach oben ragenden Seitenwandstreifens
17 befindliches Schließglied 39 auf, das durch eine Rolle
gebildet ist, welche um eine zur Transportrichtung Pfeil 4 parallele Achse drehbar gelagert ist und eine Länge
hat, die geringfügig größer als die Länge des Mittelstreifens 15 der Zuschnitte 12 ist. Die Rolle 39 ist
an Lenkern 40 vertikal und horizontal pendelnd gelagert, derart, daß sie beim nach unten Fahren den
oberen Seitenwandstreifen 17 mitnimmt und nach unten an die Außenseite des unteren, bereits nach oben
gefalteten Seitenwandstreifens 16 schlägt, wobei der Leimauftrag unter dem Anpreßdruck des Schließgliedes
39 zu einer Verbindung der beiden Seitenwandstreifen 16,17 führt.
In der Schließstation 8 ist lerner ein in Transportrichtung
Pfeil 4 frei austragender schwertförmiger Arm 41 vorgesehen, der an seinem in Transponrichtung Pfeil 4
hinteren Ende an einem Hebelarm 42 befestigt ist, welcher mit Abstand unterhalb des Armes 41 um eine
zur Transponrichtung Pfeil 4 parallele Achse schwenkbar und angetrieben gelagert ist. Der Außenseite des
freien Endes des Armes 41 liegt ein Druckorgan 43 gegenüber, das mit einem Antrieb gegen den Arm 41
bewegbar ist. Die Länge des Armes 41 ist größer als die Länge des Druckgliedes 39. Wenn die jeweilige, noch
offene gefüllte Packung die Schließstation 8 erreicht hat, wird der ein Trenn- und/oder Druckglied bildende Arm
41 gegen die Packung gedrückt, derart, daß der bereits nach oben gefaltete erste Seitenwandstreifen 16 in
seinem oben liegenden Randbereich und das Füllgut gegen die Innenfläche des Mittelstreifens 15 gepreßt
werden. Hierbei steht der Trenn- und/oder Druckarm 41 mit seinem freien Ende über die Packung vor, wobei
an diesem freien Ende das Druckorgan 43 angreift Danach schließt das Schließglied 39 in der beschriebenen
Weise die Packung, indem der zweite Seitenwandstreifen 17 nach unten über den Trenn- und/odei
Druckarm 41 gefaltet wird. Nachdem das Schließgliec 39 wieder nach oben gefahren ist, setzt der nächste
Transportschritt ein, bei welchem die geschlossene Verpackung von dem Trenn- und/oder Druckarm 4)
abgezogen und einer Sammelstelle zugeführt wird.
In den Fig.3 und 4 ist eine abgewandelte
Ausführungsform der Vorfalteinführung 5a dargestellt Die Vorfaltmatrize 9a weist eine untere, durch ein«
Platte 44 gebildete Vorfaltfläche 45 für den erster Seitenwandstreifen 16 und zwei seitliche durch Klotzt
46 gebildete vertikale Vorfaltflächen 47 für du Seitenwandstreifen 18, 19 der Zuschnitte 12 auf, wöbe
die Vorfaltfläche 45 horizontal liegt und sämtlich! Vorfaltflächen 45,47 auf der Einfahrseite des Stempel:
10a mit Schrägen versehen sind. Die Vorfaltfläche 45 is geringfügig gegenüber den Vorfaltflächen 47 zurück
versetzt, so daß also zuerst die Slirnwandstreifen 18, 19
der Zuschnitte 12 und dann erst die ersten Seitenwandstrcifen
16erfaßt werden.
Der Vorfallstcmpel 10«* weist zwei horizontal
übcrcinanderliegende. durch Blechlcile gebildete Stem
pclkanten 48, 49 auf, deren Abstand voneinander gleich dein Absland der Faltlinicn 22, 23 der Zuschnitte 12
voneinander ist, derart, daß der Vorfaltslempel 10.7 beim Vorfalten jedes Zuschnittes lediglich mit den Stempelkanten
48,49 an den Falzlinien 22 ?3 anliegt. Die untere
.Stempelkante 48 ist durch die f ι eic l.ängskante einer
Blechplatte gebildet, während die obere .Stempelkante 49 durch eine Winkelkanie einer abgewinkelten
Blechplatte gebildet ist, deren nach oben ragenden Schenkel eine entgegen Vorlaufrichtung Pfeil 50 des
Vorfaltstempels 10a zurückgeneigte Stützfläche 51 für den zweiten Seitenwandstreifen 17 des jeweiligen
Zuschnittes 12 bildet, so daß dieser sicher in seiner hochstehenden Lage gehalten wird. Der Vorfaltstempel
10a wird mit einem Pneumatikzylinder 52 vor- und zurückbewegt, dessen Kolbenstange unmittelbar am
Vorfaltstempel 10a befestigt ist.
Der Zuführschacht 14 weist zwei sich gegenüberliegende U-förmige und mit ihren Schenkeln aufeinander
zugerichtete Gleitschienen 53 auf, die an den dem Vorfaltstempel 10a zugewandten Seiten der seitlichen
Faltklötze 46 befestigt sind und zur Führung der voneinander abgewandten Ränder der Randstreifen 20,
21 der Zuschnitte 12 dienen. Unterhalb der Vorfalzmatri/.e 9a ist auf deren dem Vorfaltstempel 10a
zugewandten Seite eine horizontale Anschlagplatte 54 mit einer oben liegenden Anschlagfläche 55 vorgesehen,
die vertikal verstellbar und festsetzbar gelagert ist und auf welcher de, jeweilige Zuschnitt mit der unteren
l.ängskante seines ersten Seitenwandstreifens 16 aufsitzt, wenn er im Zuführschacht 14 nach unten gleitet,
derart, daß der jeweilige Zuschnitt 12 genau gegenüber der Vorfaltmatrize 9a ausgerichtet ist.
Auf der vom Vorfaltstempel 10a abgewandten Seite der Vorfaltmatrize 9a befindet sich eine horizontale
Führungsschiene 56 des Transporteurs 1. wobei diese F ihrungsschiene 56 im Bereich der Vorfaltmatrize 9a
eine vertikale Gleitfläche 57 für die Außenseite des Mittelstreifens 15 des jeweiligen Zuschnittes und an der
Unterseite einen zur Vorfaltmalrize 9a vorspringenden Gleitsteg 58 für die Unterseite des vorgefalteten ersten
Seitenwandstreifens 16 aufweist. Durch den Vorfaltstempel 10a wird der jeweilige Zuschnitt 12 gegen die
Gleitschiene 56 bewegt.
An beiden Seilen der Vorfaltmatrize 9a ist jeweils ein Vorfaltfinger 28a bzw. 30a derart bewegbar gelagert,
daß er oberhalb der Vorfaltfläche 45 zwischen die Rückseite des zugehörigen Vorfaltklotzes 46 und die
Gleitschiene 56 bewegt werden kann und dabei den Randstreifen 20 bzw. 21 des zugehörigen bereits
vorgefalteten Stirnwandstreifens 18 bzw. 19 in Richtung zum Mittelstreifen 15 umfaltet. Jeder Vorfaltfinger 28a
bzw. 30a ist an einem Winkelhebel 59 befestigt, wobei die beiden Winkelhebel 59 mit Abstand vor der
Vorderseite der Vorfaltmatrize 9a um vertikalen Achsen 60 schwenkbar gelagert und durch einen
gemeinsamen Pneumatikzylinder 61 oder getrennte Pneumatikzylinder angetrieben sind. Wenn ein Zuschnitt 12 durch die Vorfaltmatrize 9a gegen die
Gleitschiene 56 angelegt ist bewegen sich die beiden Vorfaltfinger 28a, 30a aufeinander zu und falten hierbei
beide Randstreifen 20,21 gleichzeitig in der beschriebenen Weise, wonach der so vorgefaltete Zuschnitt in
Transportrichtung Pfeil 4 um einen Transportschritt weiterbewegt wird.
In F i g. 5 ist eine weitere abgewandelte Ausführungsfornt
einer Vorfaltstation 5bdargestellt, wobei in Fi g. 5
für sich entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den F i g. 3 und 4 jedoch mit dem Index »b«
verwende! sind. Der in Transportrichtung Pfeil 4 vordere Vorfaltteil für den zugehörigen Randstreifen 21
des jeweiligen Zuschnittes 12 ist nicht durch einen
ίο schwenkbaren Faltfinger, sondern durch einen bezüglich
der Transportrichtung Pfeil 4 feststehenden F'altklot/. 30b gebildet, der allerdings um eine vertikale
Achse 62 schwenkbar gelagert sein kann und dessen Faltfläche eine schräge F.inlauffläche aufweist. Nachdem
der jeweilige Zuschnitt 12 durch die Vorfaltmalrize 9b gegen die Gleitschiene 56b gedrückt ist und nachdem
der hintere Faltfinger 28b den zugehörigen Randstreifen 20 vorgefaltet hat. wird der Zuschnitt mit Hilfe des
Transporteurs in Pfeilrichtung 4 vorbewegt, wobei der Randstreifen 21 des in Transportrichtung Pfeil 4
vorderen, bereits vorgefalteten Stirnwandstreifens 19 gegen den Faltklotz 306 aufläuft, so daß dieser
Randstreifen 21 während des Weitertransportes in der beschriebenen Weise zum Mittelstreifen 15 umgefallet
wird. Der nach Art eines einarmigen Hebels in Transporlrichtung Pfeil 4 ausragendc Falzklotz 30b
kann mit einer Feder in Richtung zur Gleitschiene 56fc fedcibelastet sein.
Wie die F i g. 6 und 7 zeigen, verläuft die Gleitschiene
56 an der Füllstation 6a vorbei, wobei sie eine konkav gekrümmte Gleitfläche 63 für den Mittelstreifen 15 des
jeweiligen in F i g. 7 strichpunktiert angedeuteten vorgcfalteten Zuschnittes aufweist. Ferner weist sie an
der Oberseite eine nach unten offene schlitzförmige Führung 64 für den oberen Rand des zweiten
Seitenwandstreifens 17 und einen unterhalb des Tisches 35a befindlichen Führungsschlitz 65 für den oberen
Rand des nach oben geschlagenen ersten Seitenwandstreifens 16 auf. Der letztere Führungsschlitz 65 ist
durch die Lücke zwischen einer spitzwinklig zur Gleitfläche 57 liegenden, durch eine Blechplatte
gebildeten Führungsfläche 66 und der unteren l.ängskante 67 einer vertikal nach unten ragenden Blechplatte
68 gebildet, die an der Innenseite des ersten Seitenwandstreifens 16 des vorgefalteten Zuschnittes
liegt. Die Führungsfläche 66 bildet zweckmäßig eine Fortsetzung der Vorfaltfläche 33 für den ersten
Seitenwandstreifen 16 und verläuft parallel zur Transportrichtung Pfeil 4. Die der Gleitschiene 56 zugewandte
Fläche 69 der Blechplatte 68 bildet eine Gleitfläche für die Außenseiten der Randstreifen 20, 21 Jcr
vorgefalteten Zuschnitte 12, so daß diese Randstreifen 20, 21 nicht an der Innenfläche des ersten Seitenwandstreifens
16 anliegen.
Die Blechplatte 68 ist durch den einen Schenkel eines Blechprofils gebildet, das den Ausschnitt 36a zum
Einfüllen des Füllgutes in die im Füllzustand befindlichen Packungen aufweist; die von der Gleitschiene 5t
abgewandte Begrezung dieses Ausschnittes 36a wire dabei durch die Blechplatte 68 gebildet. An den ir
Transportrichtung vorn und hinten liegenden Enden des Ausschnittes 36a weist das Blechprofil quer zut
Gleitschiene 56 liegende nach unten ragende Leitschenkel 70 auf, deren Abstand voneinander geringfügig
kleiner als die Länge der vorgefalteten Packung ist und die nach unten annähernd bis in Höhe der Oberkanter
der vorgefalteten Randstreifen 20, 21 reichen. Da! Blechprofil 71 ist an der Kante einer horizontalen Platte
72 befestigt und bildet mit dieser den lisch 35;/ der
Küllstation.
I'i g. 8 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform einer ßeieimstation 7 a. Bevor der /weite Seitenwandsireifen
17 des jeweiligen Zuschnittes 12 die eingentliehe
Beleiiii/one erreicht lauft er gegen ein Faltglied 73
mit einer l'altfläche. die sich in Transportrichtung Pfeil 4 von einer vertikalen Lage in eine horizontale Lage
krümmt, derart, daß der zweite Seitenwandstreifen 17
aus seiner vertikalen I age von der Gleitschiene 56 weg in eine horizontale Lage über die Füllöffnung der
Packung gefallet wird. Die Beleimstation 7,i weist eine
I eimrolle 37;/ auf, die um eine zur Vorsehubrichtiing
Pfeil 4 rechtwinklige horizontale Achse drehbar gelagert ist und mit ihrem unteren Bereich in ein
Leimbaü 74 eintaucht, während ihr oberer Umfangsbereich
in der Bewegungsebene des horizontal umgefalteten /weilen Seitenwandsireifens 17 liegt. Beim Durchlauf
durch die Beleimstation läuft somit der zweite Seitenwandsireifen 17 mit seiner Unter- bzw. Innenseite
tangential an der Leimrolle 37,7. so dall diese gedreht wird und eine Leimspur auftragt. In Transportrichtung
Pfeil 4 unmittelbar hinter der Leimrolle 37;/ ist eine Gegendruckrolle 75 vorgesehen, um einen sicheren
Kontakt des zweiten Seitenwandstreifens 17 mit der Leimrolle 37;/ zu gewährleisten. In dem Leimtopf ist ein
zur Achse der Leimrolle 37;/ paralleles vertikales Abschirmblech 76 eingesetzt, das ein Absetzen von
kaltem Leim am drehenden Leimrad verhindert und somit ein kontinuierliches Beleimen sicherstellt.
Wie die in den Fig. 9 und 10 dargestellte Schließstation
8;/ zeigt, ist die Schließrolle 39;/ an kniehebelartigen Lenkern 40;/ gelagert, deren beide Arme jeweils durch
eine Zugfeder 77 derart aufeinander zu federbelastet sind, daß die Schließroile 39;/ gegen die Gleitschiene 56
gedrückt wird. Beim nach unten Schwenken der Lenker 40;/ lauft somit die Schließrolle 39a an der Gleitfläche 57
nach unten, bis sie den etwa horizontal umgefalteten und beleimten zweiten Seitenwandstreifen 17 erfaßt und
vollends nach unten umschlägt, bis der zweite Seitenwandstreifen 17 an der Außenseite des ersten
Seitenwandstreifens 16 unter Druck anliegt und dadurch mit diesem klebend verbunden ist. Der Antrieb für die
Lenker 40;/ ist nicht näher dargestellt.
Der Trenn- und/oder Druckarm 41a, der am oberen Ende eines mit einer Welle 78 drehbaren Lenkers 42a
befestigt ist, ist durch eine schwertförmige Blechplatte gebildet, die im Querschnitt gemäß F i g. 9 entsprechend
der Krümmung der Packung gekrümmt ist und deren Querschnittshöhe kleiner als der Abstand der Falzlinie
22, 23 der Zuschnitte 12 voneinander ist. Der Trenn- und/oder Druckarm 41a wird durch die Drehung der
Welle 78 vor der Abwärtsbewegung der Schließrolle 39a gegen die gefüllte Packung gedrückt, derart, daß
seine obere Längskante etwa in Höhe der oberen Falzlinie 23 und seine untere Längskante geringfügig
unterhalb der oberen Längskante des hochgeschlagenen ersten Seitenwandstreifens 16 liegt, so daß dieser
Seitenwandstreifen 16 und das Füllgut in Richtung zum Mittelstreifen 15 gedrückt werden. Gleichzeitig drückt
das innerhalb bestimmter Grenzen um die Achse der Welle 78 bewegliche, ebenfalls von der Welle 78
angetriebene Druckorgan 43;/ gegen das freie außerhalb der Packung liegende Ende des Trenn- und/oder
Druckarmes 41a. Nach dem Zusammendrücken der gefüllten Packung wird der zweite Seitenwandstreifen
17 in der beschriebenen Weise in seine Schließstellung gebracht. Danach dreht sich die Welle 78 geringfügig
derart zurück, daß das Druckorgan 43a vom freien Ende des Trenn- und/oder Druckarmes 41;/ abhebt, so daß
ίο beim nächsten Transportschritt die geschlossene Pakkung
von dem Arm 41aabgezogen wird.
Wie die Fig. 11 bis 14 zeigen, sind die beiden, den jeweiligen Stirnwandstreifen 18 bzw. 19 begrenzenden
Faislinicn 24, 26 bzw. 25, 27 zur Mitte des jeweils zugehörigen Stirnwandstreifens 18 bzw. 19 mit gleicher
Krümmung icilkreisförmig konkav gekrümmt, wobei ihre jeweils zugehörigen Enden 79, 80 unmittelbar
beieinander liegen. Diese Enden 79, 80 haben jedoch von der jeweils zugehörigen Ecke 81 des Mittelstreifens
15 einen kleinen Abstand derart, daß die Basisbreite des jeweiligen Randstreifens 20 bzw. 21 geringfügig kleiner
als die Breite des Mittelstreifens 15 ist. Die Breite jedes Randstreifens 20 bzw. 21 verringert sich trapezförmig
zu dessen vom Mittelstreifen 15 abgewandten Kante 82.
Im Bereich beider Ecken 83 ist jeder Randstreifen 20
bzw. 21 mit einer über Eck verlaufenden geradlinigen Falzlinie 84 versehen, wobei die beiden Eckfalzlinien 84
jedes Randstreifens 20 bzw. 21 symmetrisch zur Längsmittelebene der Packung liegen. Die zum
Mittelstreifen 15 hin liegenden Enden 85 der Eekfalzlinien 84 liegen unmittelbar benachbart zu den jeweils
zugehörigen Enden 79, 80 der zugehörigen Falzlinien 24, 26 bzw. 25, 27, während die an der jeweiligen Kante
82 des zugehörigen Randstreifens 20 bzw. 21 liegenden Enden 86 der Eckfalzstreifcn 84 mit Abstand voneinander
vorgesehen sind. Der Abstand dieses Endes 86 von der jeweils zugehörigen Ecke 83 ist kleiner als der
Abstand des anderen Endes 85 von dieser Ecke 83.
Die Seitenkanten 87 bzw. 88 der Seitenwandstreifen 16, 17 sind entsprechend den Falzlinien 24, 25 konkav gekrümmt, so daß sie sich bei geschlossener Packung gemäß den Fig. 13 und 14 mildem gekrümmten Verlauf der jeweils zugehörigen Stirnwand 18 bzw. 19 decken. Wie Fig. 11 zeigt, ist der erste Seitenwandstreifen 16 schmaler als der zweite Seitenwandstreifen 17, wobei der erste Seitenwandstreifen 16 etwa halb so breit wie der Mittelstreifen 15 ist. Die Falzlinien 22 bis 27 und 84 können durch Rillenprägungen gemäß Fig. 12 gebildet sein, derart, daß an der Außenseite des Zuschnittes 12 die nutförmig vertiefte Seite der Rillenprägung liegt.
Die Seitenkanten 87 bzw. 88 der Seitenwandstreifen 16, 17 sind entsprechend den Falzlinien 24, 25 konkav gekrümmt, so daß sie sich bei geschlossener Packung gemäß den Fig. 13 und 14 mildem gekrümmten Verlauf der jeweils zugehörigen Stirnwand 18 bzw. 19 decken. Wie Fig. 11 zeigt, ist der erste Seitenwandstreifen 16 schmaler als der zweite Seitenwandstreifen 17, wobei der erste Seitenwandstreifen 16 etwa halb so breit wie der Mittelstreifen 15 ist. Die Falzlinien 22 bis 27 und 84 können durch Rillenprägungen gemäß Fig. 12 gebildet sein, derart, daß an der Außenseite des Zuschnittes 12 die nutförmig vertiefte Seite der Rillenprägung liegt.
Im Mittelstreifen 15 kann ein beispielsweise durch ein kreisrundes Loch gebildetes Fenster 89 vorgesehen sein,
das durch ein Stück 90 aus durchsichtiger Folie abgedeckt ist, welche auf die Innenseite des Mittelstreifens
15 geklebt ist.
Die Randstreifen 20, 21 können beim Schließen der Packung mittels des am zweiten Seitenwandstreifen 17
vorgesehenen Leimauftrages an diesem zweiten Seitenwandstreifen 17 befestigt werden, so daß die Verpakkung
ohne Zerstörungen nicht zu öffnen ist.
Hierzu 9 Blatt Zeichnungen
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Falten von Kissenpackungen od. dgl. aus Zuschnitten, die einen Mittelstreifen und
mit diesen verbundene Seitenwandstreifen und Stirnwandstreifen aufweisen, zum Füllen der Pakkungen
mit Textilien und zum anschließenden Verschließen, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorfaltmatrize (9, 9a) und ein mit dieser
zusammenwirkender Vorfaltstempe! (10, 10a) zum Falten der beiden Stirnwandstreifen (18, 20; 19, 21)
und eines Seitenwandstreifens (16) etwa senkrecht zum Mittelstreifen (15) vorgesehen sind und daß in
Bewegungsrichtung hinter der Vorfaltmatrize (9,9a)
Faltfinger (28a, 30a) zum weiteren Einfalten der Randstreifen (20,21)der Stirnwandstreifen angeordnet
sind, daß sich im Weg eines Förderers (1) eine Faltfläche (33) zum Falten des vorgefalteten
Seitenwandstreifens (16) gegen die Stirnwandstreifen (20, 21) befindet und daß in Förderrichtung (4)
dahinter eine Füllstation sowie eine Einrichtung (8) zum Schließen der Packung durch Niederfalten des
zweiten Seitenwandstreifens (17) angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch I, gekennzeichnet durch einen an der Vorderseite der Vorfaltmatrize (9
bzw. 9a) liegenden, vorzugsweise verstellbar und festset?bar gelagerten Ausrichtanschlag (54) für die
Anlage der Längskante des ersten Seitenwandstreifens (16) des jeweiligen Zuschnittes (12).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorfaltfläche (45) der
Vorfaltmatrize (9a) für den ersten Seitenwandstreifen (16) gegenüber den Vorfaltflächen (47) für die
Stirnwandstreifen (18,19) zurückversetzt ist und daß die Vorfaltflächen (47) für die Stirnwandstreifen (18,
19) vorzugsweise unmittelbar an den Zuführschacht (14) anschließen.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnei, daß der Faltfinger (28a
bzw. 30a) zwischen der Rückseite der Vorfaltmatrize (9a) und einer dieser mit Abstand gegenüberliegenden,
vorzugsweise durch eine Führungsschiene (56) des Transporteurs (1) gebildeten Anlage (57) für den
Mittelstreifen (15) des jeweiligen Zuschnittes (12) bewegbar gelagert ist.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, (14) gekennzeichnet, daß der Faltfinger (28a bzw. 30a)
um eine zur Bewegungsrichtung (Pfeil 50) des Vorfaltstempels (10a) und zur Transportrichtung
(Pfeil 4) rechtwinklige, vorzugweise vor der Vorderseite der Vorfaltmatrize (9a) liegende Achse
(60) schwenkbar gelagert ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorfaltstempel
(10a) zwei etwa parallele Stempelkanten (48, 49) für die Anlage an den Falzzonen (22, 23) zwischen dem
Mittelstreifen (15) und den Seitenwandstreifen (16, 17) der Zuschnitte (12) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorfaltstempel
(10a) eine, vorzugsweise entgegen seiner Vorlaufrichtung (Pfeil 50) zurückgeneigte Stützfläche (51)
für den zweiten Seitenwandstreifen (17) der Zuschnitte (12) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Transporteur (1)
etwa winkelförmige Mitnahmeschieber (29) zum Übergreifen der in Transportrichtung (Pfeil 4)
hinteren Stirnwandstreifen (18) der Zuschnitte (12) auf der von dem Mittelstreifen (15) abgewandten
Seite aufweist.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 8, gekennzeichnet durch ein zwischen der Füllstation
(6 bzw. 6a) und der Leimstation (7 bzw. 7a} angeordnetes Faltglied (73) zum Quer- bzw.
Horizontalfalten des zweiten Seitenwandstreifens (17) gegenüber dem Mittelstreifen (15).
ίο
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung (8 bzw. 8a) ein gegen die Außenseite des zweiten
Seitenwandstreifens (17) und an die vom Mittelstreifen (15) abgewandte Seite der gefüllten Packung
bewegbares Schließglied (39 bzw. 39a) in Form vorzugsweise einer an Lenkern (40 bzw. 40a)
gelagerten SchließrolJc aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schließglied (39 bzw. 39a) gegen die Packung, vorzugsweise durch eine die
Arme der kniehebelartigen Lenker (40a) verbindende Zugfeder (77), federbelastet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung
(8 bzw. 8a) ein gegen die Außenseite des ersten Seitenwandstreifens (16) bewegbares, insbesondere
flächiges Trenn- und/oder Druckglied (4i bzw. 41a) aufweist, das vorzugsweise in der Bewegungszone
des Schließgliedes (39 bzw. 39a) vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das quer zum Mittelstreifen (15)
der Zuschnitte (12) bewegbare Trenn- und/oder Druckglied (41) durch einen etwa parallel zu den
Falzlinien (22, 23) zwischen dem Mittelstreifen (15) und den Seitenwandstreifen (16, 17) der Zuschnitte
(12) frei ausragenden, schwertartigen Trenn- und/ oder Druckarm (41 bzw. 41a) gebildet ist, der
schmaler als der Mittelstreifen (15) ist und der vorzugsweise in Transportrichtung (Pfeil 4) frei
ausragl.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des freien Endes des
Trenn- und/oder Druckarmes (41 bzw. 41a) ein gegen dessen Außenseile bewegbares Druckorgan
(43 bzw. 43a) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19712163585 DE2163585C3 (de) | 1971-12-21 | 1971-12-21 | Vorrichtung zum Falten von Kissenpackungen o.dgl |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19712163585 DE2163585C3 (de) | 1971-12-21 | 1971-12-21 | Vorrichtung zum Falten von Kissenpackungen o.dgl |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2163585A1 DE2163585A1 (de) | 1973-07-12 |
| DE2163585B2 DE2163585B2 (de) | 1977-07-21 |
| DE2163585C3 true DE2163585C3 (de) | 1978-03-16 |
Family
ID=5828726
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19712163585 Expired DE2163585C3 (de) | 1971-12-21 | 1971-12-21 | Vorrichtung zum Falten von Kissenpackungen o.dgl |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2163585C3 (de) |
-
1971
- 1971-12-21 DE DE19712163585 patent/DE2163585C3/de not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2163585B2 (de) | 1977-07-21 |
| DE2163585A1 (de) | 1973-07-12 |
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|---|---|---|---|
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