DE2155690A1 - Gaschromatographisches Verfahren und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Gaschromatographisches Verfahren und Vorrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Description
6S0212
Dlpl.-Chem. Q. Bühllng
Dipl.-Ing. R. Kinne Dipl.-Chem. Dr. U. Egger·
8000 MUnchen 2
Kalser-Ludwig-Platz β 9. November 1971
Imperial Chemical Industries Limited London (Großbritannien)
Gaschromatographisches Verfahren und Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens
Die Erfindung bezieht sich auf die Gaschromatographie. Bei der GasChromatographie läßt man ein Trägergas durch eine
gaschromatographische Kolonne hindurchgehen, eine Probe, welche
eine Anzahl Komponenten enthält, spritzt man in das Trägergas
ein, und die Komponenten trennen sich beim Durchgang durch die Kolonne und man weist sie im Ablauf aus der Kolonne als Spitzen
in einem Detektorsignal nach.
Es wird allgemein beobachtet, daß die Spitzen, welche aus der Kolonne austretenden Komponenten entsprechen, "Schwänze"
aufweisen, d.h. die Spitzen sind nicht symmetrisch, wobei eine geringe Menge der Komponente über eine Zeitspanne hinweg nach
dem Durchgang des Hauptteiles der Spitze austritt. Eine solche
"Schwanzbildung" kompliziert die Erklärung der Ergebnisse, ins-
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besondere wenn eine Spitze der zweiten Komponente während des
Durchganges eines "Schwanzes* auftritt.
Die "Schwanzbildung" ist in einigen Fällen auf die
Natur der Packung in der Chromatographisehen Kolonne zurückzuführen. Insbesondere Packungen, bei denen der Verteilungs- * koeffizient der Komponente zwischen der Packung und der Dampfphase mit steigender Konzentration der Komponente in der Dampfphase absink (d.h. mit steigender Konzentration der Komponenten wird eine kleinere Menge der Komponenten sorbiert), zeigen diesen Effekt. Jedoch wurde gefunden, daß die "Schwanzbildung1* auch oft durch geometrische Faktoren verursacht wird.
Natur der Packung in der Chromatographisehen Kolonne zurückzuführen. Insbesondere Packungen, bei denen der Verteilungs- * koeffizient der Komponente zwischen der Packung und der Dampfphase mit steigender Konzentration der Komponente in der Dampfphase absink (d.h. mit steigender Konzentration der Komponenten wird eine kleinere Menge der Komponenten sorbiert), zeigen diesen Effekt. Jedoch wurde gefunden, daß die "Schwanzbildung1* auch oft durch geometrische Faktoren verursacht wird.
Im allgemeinen wird gefunden, daß in dem Fall, wo irgendein nicht ausgefegtes Volumen an irgendeinem Punkt vorhanden
ist, zu welchem die Probe getragen wird, die Probe, welche " in ein solches Volumen eintritt, sich von diesem aus über einen
Zeitraum ausbreitet und so "Schwanzbildung11 verursacht. Unter
"nicht ausgefegtem Volumen" ist ein Volumen innerhalb der Gas— chromatographiervorrichtung gemeint, welches mit dem Gaschromatographierstrom
in Verbindung steht, jedoch durch welches
'.- hindurch keine Hauptströmungen des Stromes bzw. des
'.- hindurch keine Hauptströmungen des Stromes bzw. des
Trägergases während der normalen Arbeit der Vorrichtung erfolgen. Zu solchem nicht ausgefegten Volumen zählen nicht nur Aussparungen,
sondern auch Volumina, welche durch Winkel, insbesondere
spitze oder rechte Winkel in Leitungen verursacht werden, längs welchen das Gas geht.
spitze oder rechte Winkel in Leitungen verursacht werden, längs welchen das Gas geht.
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Es ist unglücklicherweise extrem schwierig, ein gaschromatisches System herzustellen, welches kein nicht ausgefegtes Volumen enthält» und dieses Problem wird durch die angewandte
normale Methode der Probeneinspritzung verstärkt. Bei dieser Methode wird eine flüssige Probe unter Verwendung
einer hypodermlschen Spritze durch eine Scheidewand hindurch eingespritzt und als Tröpfchen in den Trägergasstrom ausgestoßen.
Dies bringt das Vorhandensein nicht ausgefegten Volumens in der Nachbarschaft der Scheidewand mit sich und da es
im allgemeinen erforderlich ist, zur Verdampfung der Probe
Wärme anzuwenden und die Scheidewände normalerweise nicht sehr hitzebeständig sind, ist es üblich, die Scheidewand in beträchtlichem
Abstand vom Einspritzpunkt anzuordnen und die Probe in die erforderliche Stellung zu bringen, indem man eine beträchtliche Länge der Nadel der hypodermischen Spritze durch die Scheidewand
hindurchstößt, bis die Nadelspitze eich in der erforderlichen Stellung befindet. Diese Konstruktion schließt die Anwesenheit
nicht ausgefegten Volumens in sich ein. Das Problem ist an diesem Punkt besonders wichtig, weil die Ausdehnung der
Probe beim Verdampfen dazu neigt, Probe in nicht ausgefegte Volumina zu treiben, selbst wenn diese stromaufwärts des Einspritzungspunktes
liegen. Nicht ausgefegte Volumina neigen auch dazu, dort aufzutreten, wo Rohrstücke miteinander vereinigt
sind oder an andere Vorrichtungen mittels einer herkömmlichen Rohrkupplung angeschlossen sind.
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Die Erfindung gründet sich auf die Schaffung kleiner
Gasabströmungen durch nicht ausgefegte Volumina hindurch vom
oder zum chromatographischen Gasstrom, so daß jegliche Probe
oder Komponente, welche in die nicht ausgefegten Volumina eintritt, ausströmt und zwar vorzugsweise in die Atmosphärer statt
zu einem "Schwanz1* beizutragen, oder daß die Strömung von Gas P zum chromatographischen Gasstrom die Probe hindert t in nicht ausgefegtes
Volumen einzutreten, oder sie rasch zu diesem Strom zurückträgt.
Die Erfindung ermöglicht das Zulassen relativ großer
nicht ausgefegter Volumina und dies kann daher den Zwang bei der Konstruktion chromatographischer Systeme herabsetzen, einige
kleine nicht ausgefegte Volumina unnötig zu machen.
Die Erfindung umfaßt ein gaschromatographisches System, ψ in welchem aus einem nicht ausgefegten Volumen ein beengter Abzug
vom chromatographischen Gasstrom vorgesehen ist.
Die Erfindung beinhaltet auch ein Anschlußstück zum Verbinden von Einheiten eines gaschromatographischen Systems, durch
welches Anschlußstück hindurch Gas strömt, wobei das Anschlußstück ein nicht ausgefegtes Volumen umfaßt und das AnschlußstUck
aus dem nicht ausgefegten Volumen her, einen beengten Abzug von dem chromatographischen Gasstrom aufweist.
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- s ■-
Die Erfindung beinhaltet mich, einen Probeneinspritzer
für ein gaschromatographisches System, welcher von einem nicht
ausgefegten Volumen her einen beengten Abzug aus dem chromatographischen
Gasstrom aufweist.
Der Probeneinspritzer kann aufweisen eine Trägergasleitung; eine Einspritzleitung, welche von einem Scheidewandhalter
zur Trägergasleitung in im wesentlichen gerader Linie führt, um
den Durchgang einer hypodermischen Nadel nach abwärts durch die Leitung zu gestatten; und einen beengten Abzug von der Einspritzleitung
zur Atmosphäre, welche den Probeeinspritzer umgibt.
Vorzugsweise i3t die Trägergasleitung an ihrer Austrittsseite mit Einrichtungen versehen, um die Trägergasleitung mit einer
Chromatographlerkolonne zu verbinden, welche einen beengten Abzug zur Atmosphäre von einem nicht ausgefegten Volumen her
aufweist, welches von diesen Einrichtungen umfaßt wird, die den
Probeneinspritzer umgeben.
Werden die beengten Abzüge oder Belüftungsöffnungen von
der Außenseite der Vorrichtung mit einem Trägergas beaufschlagt, daß sich auf einem höheren. Druck als dasjenige innerhalb der
Vorrichtung befindet (z.B. dann, wenn man zur Verhinderung einer
Verbindung mit der die Vorrichtung umgebenden Atmosphäre die
Vorrichtung mit einem die beengten Abzüge umgebenden Behälter
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versieht, an den erhöhter Druck angelegt wird), verhindert ein zum chromatographischen Gasstrom gerichteter Gasfluö das Eintreten von Probenanteilen in das nicht ausgefegte Volumen oder
trägt diesen Probenanteil schnell in den Gasstrom zurück«
Vorzugsweise besitzt der Probeneinspritzer ferner eine ™ Einrichtung für das Erhitzen der Trägergasleitung. Vorteilhaft
sind die Trägergasleitung und die Einspritzleitung in einem Metallblock ausgebildet, der vorzugsweise hohe thermische Leitfähigkeit hat und beispielsweise ein Messingblock ist und der mit
einer Einrichtung für seine Erwärmung versehen ist, z.B. mit einer elektrischen Heizwicklung.
Der Scheidewandhalter kann auf eine in die Einspritzleitung einzusetzende Hülse aufgesetzt sein, die für den Fall,
daß sie an dem beengten Abzug der Einspritz leitung vorbeiführt, mit einem Loch ihrer Wand versehen istr das dem Einlafl des beengten Abzugs entspricht.
Die Einrichtung für das Anschließen des Probeneinspritzers an die chromatographische Säule kann einen vergrößerten
* Austrittsabschnitt an der Trägergasleitung mit Händen aufweisen,
die die Fassung für eine aus Konus und Muffe bestehende Steckverbindung mit einem zur chromatographischen Säule führenden
Rohr bilden können, wobei das EinlaSende als entsprechender Konus
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ausgebildet ist. Es ist vorteilhaft ein beengter Abzug vorgesehen,
der aus dem Bereich zwischen dem ftohr und dem vergrößerten
Abschnitt der Trägergasleitung an der Auslaßseite der Steckverbindung
zur Atmosphäre führt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer schematischen Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt einen Querschnitt durch den Probeneinspritzer.
Ein Messingblock 1 ist ausgebohrt, um eine Trägergasleitung 2 mit einem Austritt 3 zu erhalten, der vergrößert ist,
wobei der zu dem vergrößerten Austritt 3 führende Hals 4 konisch oder trichterförmig ist. In diesem Austritt 3 ist ein am Ende
konisches Rohr 9 festgelegt, das zu einer Chromatographischen
Säule (nicht gezeigt) führt, wobei das Anbringen mit Hilfe einer Klemmkupplung 10 erfolgt.
Eine weitere Bohrung 5 bildet eine Probeneinspritzleitung,
in die eine Hülse 6 eingesetzt ist, auf der sich ein Scheidewandhalter 7 befindet, der eine Scheidewand 8 enthält.
Beengte Abzüge oder gedrosselte Abzugsöffnungen 11 und 12 gehen jeweils von der Hülse 6, die mit einem mit dem Abzug
fluchtenden und durch ihre Wand gehenden Loch 13 versehen ist,
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bzw. von einem Spalt zwischen dem Rohr 9 und dem Austritt 3 aus. Beide Abzüge sind Kapillarröhren, die mit herkömmlichen
Klemmkupplungen 19 und 14 in ihrer Lage gehalten werden,
welche auf verformbare Metalloliven 15 und 16 wie auch im Falle
der Kupplung 10 wirken.
P Es ist eine blind endende Bohrung 17 zur Aufnahme einer
elektrischen Heizpatrone (nicht gezeigt) vorgesehen.
Der Einlaß zur Leitung 2 ist durch Anlöten an das eingesetzte Ende eines Einlaßrohrs 18 angeschlossen, das in Form einer
Wendel um den Block 1 herumgewickelt ist.
Die Vorrichtung arbeitet in der folgenden Weise:
^ Der Block 1 wird durch einen in der Bohrung 17 befindlichen
Erhitzer erwärmt und es wird Trägergas unter gleichzeitigem Erwärmen durch das Rohr 18 und durch die Leitung 2 geführt.
Soll eine Probe eingespritzt werden, wird eine Nadel ' einer hypodermischen Spritze durch die Scheidewand 8 hindurch und
entlang der Hülse 6 nach unten bis zum Eintritt der Nadelspitze in die Leitung 2 eingestochen. Die flüssige Probe wird dann aus
der Nadel in die Leitung 2 eingespritzt und es wird anschließend die Nadel weggezogen.
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Bei Berührung mit dem erhitzten Trägergas und dem erhitzten Block 1 verdampft die Probe und dehnt sich aus, wobei
ein Teil der Probe zurück in die Hülse 6 und ein Teil zurück entlang der Leitung 2 und zwischen das Rohr 9 undcfen Austritt.3
gedrückt wird.
Die Probe in der Leitung 2 wandert als Block hindurch, während der in die Hülse 6 wandernde Teil mit Rücksicht auf den
positiven Druck der Vorrichtung in der Hülse aufwärts geht und durch den verengten Abzug 11 zur Atmosphäre entweicht, so daß
die "Schwanzbildung11 der Probe infolge Rückdiffusion in die Leitung
2 auf ein Minimum reduziert wird. In gleicher Weise wandert der Probenanteil zwischen dem Rohr 9 und dem Austritt 3
durch den Abzug 12 unter Verringerung der "Schwanzbildung" zur Atmosphäre.
Selbstverständlich kann ein beengter Abzug aus einem Gasstrom im allgemeinen als öffnung zu dem Gasstrom benutzt werden,
wenn ein geeigneter Druckabfall an dieser Stelle vorgesehen wird.
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Claims (9)
1.) Gaschroraatographisches Verfahren, bei dem der Gasstrom
Zugang zu einem nicht ausgefegten Volumen hat» dadurch gekennzeichnet, daß ein kleiner Gasstrom durch das nicht ausgefegte
Volumen aus dem chromatographischen Gasstrom oder zu dem chromatographischen Gasstrom vorgesehen wird.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einem mit dem Weg des chromatographischen Gasstroms
verbundenen nicht ausgefegten oder nicht durchströmtem Volumen, dadurch gekennzeichnet, daß ein beengter Abzug (11; 12)
aus dem nicht ausgefegten Volumen vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2 mit einem Anschlußstück für das Verbinden von Einheiten eines gaschronatographischen
Systems, wobei durch das Anschlußstück ein eine Probe tragendes Gas fließt und das Anschlußstück ein nicht ausgefegtes Volumen
einschließt, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußstück (1) einen beengten Abzug (11; 12) aus dem nicht ausgefegten Volumen
für den chromatographischen Gasstrom aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3 mit einem Probeneinspritzer, der ein nicht ausgefegtes Volumen umschließt, zu
dem der chromatographische Gasstrom Zugang hat, dadurch gekennzeichnet, daß der Einspritzer einen von dem Chromatographisehen
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Gasstrom wegführenden beengten Abzug (11) aus dem nicht ausgefegten
Volumen aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4 mit einer Trägergasleitung und einer Einspritzleitung, die von einem Scheidewandhalter
zu einer Trägergasleitung in einer im wesentlichen geraden Linie führt, um das Hindurchführen einer hypodermischen Nadel
zu gestatten, gekennzeichnet durch einen von der Einspritzleitung C5) zu der den Probeneinspritzer umgebenden Atmosphäre
führenden beengten oder gedrosselten Abzug (11).
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägergasleitung (2) auf ihrer Austrittsseite mit einer
Einrichtung (19) für das Anschließen an eine chromatographische Säule versehen ist, wobei diese Einrichtung einen beengten oder
gedrosselten Abzug (12) aus einem von dieser Einrichtung umschlossenen nicht ausgefegten Volumen zu der den Probeneinspritzer
umgenden Atmosphäre aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzüge (11; 12) mit
Trägergas gespeist werden, das unter einem höheren Druck steht als das auf der Seite des chromatographisehen Gasstroms auf die
Abzüge wirkende Trägergas.
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8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen Behälter, der die Abzüge (11; 12) umgibt und unter erhöhten Druck setzbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 4 bis 8, gekennzeichnet
durch einen Scheidewandhalter (7), der auf einer Hülse (6) sitzt»
die in die Einspritzleitung (5) einsetzbar ist und die für den Fall, daß sie an dem Abzug (11) in der Einspritzleitung vorbeiführt/ in ihrer Wand mit einem dem Einlaß des Abzugs entsprechenden Loch (13) versehen ist.
209822/0608
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| GB5311770A GB1372356A (en) | 1970-11-09 | 1970-11-09 | Gas chromatography |
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| DE2155690A1 true DE2155690A1 (de) | 1972-05-25 |
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| DE (1) | DE2155690A1 (de) |
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| GB (1) | GB1372356A (de) |
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