DE2149330A1 - Herstellung von Vliesstoffen mit eingelegtem Schussfaden und Vorrichtung zur Ausuebung des Verfahrens - Google Patents
Herstellung von Vliesstoffen mit eingelegtem Schussfaden und Vorrichtung zur Ausuebung des VerfahrensInfo
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Description
2U9330
PATENTANWÄLTE
DR. I. MAAS
D R. W. PFEIFFER
DR. F. VOITHENLEITNER
8 MÜNCHEN 23
JPS - 9
Herstellung von Vliesstoffen mit eingelegtem Schußfaden und Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens
Vliesstoffe haben an Stellen, an denen sie eingesetzt werden können, sehr weite Verbreitung gefunden, weil sie sehr schnell
aus billigem Rohmaterial hergestellt werden können, so daß der Endpreis des Vlieses weit unter dem für gewebtes oder gewirktes
Material liegt. Die beiden allgemeinen Arten von Vliesstoffen sind solche mit verfilzten Fasern und Vliesstoffe, bei denen
Schußfäden quer über Kettfäden gelegt oder um eine Gruppe von Kettfäden gelegt werden. Manchmal wird dazu der Schußfaden
spiralförmig um Kettfäden geführt. Die Erfindung bezieht sich
auf die zweite Art von Vliessstoffen, d. h. auf Vliesstoffe mit eingelegten Schußfäden.
Vliesstoffschichten aus Kett- und Schußfäden werden im allgemeinen
einer Behandlung mit Beschichtungsmitteln unterworfen, insbesondere mit Klebmitteln, die die Schußfäden und Kettfäden
miteinander verkleben, so daß sie fest miteinander verbunden
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sind. Wenn die Formsteifigkeit dieser Verbindung nicht
erforderlich ist, sondern nur die Fadenoberfläche durch eine Beschichtung verändert werden soll, wird das hierdurch
auch erreicht. Insgesamt sind die beiden eben beschriebenen Vliesstoffarten in Wirklichkeit gleichartig,
weil es von den chemischen und physikalischen Eigenschaften der Beschichtungsverbindungen, mit denen das Erzeugnis
behandelt wird, abhängt, ob eine verfestigende Verklebung oder lediglich eine Beschichtung hervorgerufen wird.
Das spiralige Umwinden einer Schicht von Kettfäden mittels
Schußfaden kann auf verschiedene Weise erfolgen, etwa durch spiraliges Umwickeln, wie es beispielsweise in der USA-Patentschrift
3 041 230 (Oiehl) beschrieben ist, oder indem spiralige Schußfadenschlingen an zwei äußeren Kettfäden entlanggeführt
werden, die als Kantenfäden wirken, indem die Kantenfäden durch eine korkenzieherartige Schnecke geleitet
werden, die Schußfadenschlingen trägt und sie über diese Kettfäden legt. Diese abgeänderte Art der spiraligen Führung
von Schußfäden um Kettfäden ist beispielsweise in der USA-Patentschrift 3 422 511 (Seguin) beschrieben.
Wenn Schußfäden spiralig um Kettfäden gewunden werden, kann
W das Erzeugnis als ein mehrschichtiges Laminat betrachtet werden, bei dem Kettfäden zwischen Schichten von Schußfäden
liegen. Die verschiedenartigen Modifikationen von Vliesen mit spiraligen Schußfäden stellen eine brauchbare Ware dar
und können praxisgerecht fabriziert werden. Wie bei vielen praktisch verwendbaren Erzeugnissen, treten aber doch einige
Eigenschaften in Erscheinung, die nicht ideal sind. Zunächst kann die Reibung in den Schnecken bestimmte Fäden,
etwa Glasfaser, zerstören. Zweitens ist es, wenn man nur Faservliese in Betracht zieht, die durch Behandlung mit
Klebeverbindungen zusammengehalten werden, wünschenswert, die Schußfäden und die Kettfäden in einer bestimmten.
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vorgegebenen Lage zusammenzuhalten, wenn sie mit dem Klebmittel
behandelt werden, worauf dann Haltewalzen und Erhitzungs- oder sonstige Vorrichtungen eingesetzt werden,
um das Klebmittel oder den Binder auszuhärten. Wenn der Schußfaden spiralig um einige oder sämtliche Kettfäden
gelegt wird, muß der entstehende Vliesstoff zur Klebebehandlung weiterbewegt werden, und bei diesem Transport können
sich die ungesicherten Kettfäden und die spiralig gelegten Schußfäden übereinander verschieben. Mit anderen Worten:
Die Kettfäden können sich seitwärts im Vlies verlagern, wodurch manche Kettfäden einander kreuzen können, und die
spiraligen Schußfäden können sich bewegen, wodurch die Dichtigkeit der Spirallagerungen verändert wird. Bei manchen
Vliesen spielt eine geringfügige Verschiebung vor dem Kleben keine Rolle, weshalb diese Eigenschaft keine Einschränkung
für die Brauchbarkeit dieser Vliese darzustellen braucht. Jedoch bedeutet dieses Verhalten einen Nachteil bei
manchen Vliesen, bei denen es auf eine genaue Ausrichtung der Kettfäden und Schußfäden zueinander ankommt.
Das Legen von parallelen Fäden ist in der Technik der Herstellung von Faservliesen nicht neu. Eine dafür brauchbare
Einrichtung ist beispielsweise in der USA-Patentschrift 3 390 439 (Kalwaites) beschrieben. Danach wird der Faden von
einem Vorrat auf Haken an zwei divergierenden, mit Haken versehenen Ketten geführt, und an dem Funkt größten Abstands
fallen die parallel liegenden Schlingen von den Haken ab auf ein Förderband. Bei bestimmten Arten fester Garne,
die nicht besonders lebendig sind, das heißt die nicht zum Verschlingen und Verdrehen neigen, kann recht schnell
gearbeitet werden. Das Patent betrifft nicht in erster Linie Vliesstoffe, die auch Kettfäden aufweisen; es bezieht
sich vor allem auf das kreuzweise Auslegen von Garnen für faserverstärktes Papier und dergleichen, bei dem sie im
allgemeinen mit Bindemitteln auf das Papier aufgebracht
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werden. Wenn jedoch die parallelen Garne auf dem Förderband quer über Kettfäden gelegt werden, um einen Vliesstoff
mit Kette und Schuß herzustellen, kann die Reibung der Kettfäden zu einer gewissen Verschiebung der parallelen
Schußfäden führen, bevor die Festlegung durch Klebemittel erfolgt, und wenn auch keine Schwierigkeiten hinsichtlich
der Bewegung der des Kreuzens von Kettäden auftreten, ergeben sich doch Schwierigkeiten bei den Schußfäden auf dem
Förderer, wenn sie auf die bewegten Kettgarne übertragen werden, bevor das entstehende Vlies festgelegt ist. Hierbei
zeigen wieder brauchbare Vliese oder Materialien gewisse Kompromisse, die bei Vliesen für bestimmte Zwecke
nicht hingenommen werden können.
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Herstellen von Material, insbesondere von
Vliesstoffen aus Kettfäden und einzelnen oder mehreren Schußfäden oder -garnen, bei denen vorzugsweise die Garne
in dem Material, beispielsweise durch ein Klebemittel, verklebt sind, jedoch lassen sich auch andere, unten erwähnte
Formen der Verbindung benutzen, jedoch darf keine Gefahr für eine Querverschiebung von Kett- oder Schußfäden
bestehen. Mit anderen Worten: Es gibt keinen Kompromiß hinsichtlich einer Eigenschaft, um ein Optimum bei
einer anderen Eigenschaft zu erreichen. Gleichzeitig lassen sich hohe Produktionsgeschwindigkeiten erzielen;
dabei können beliebige Schußgarne verarbeitet werden, seien sie auch noch so lebendig, spröde oder anderweitig
schwierig.
Was die erfindungsgemäße Vorrichtung betrifft, so stellt es einen Vorzug dar, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung
und in gewisser Hinsicht auch das Verfahren angewendet werden können, auf billige Weise und mit großem Ausstoß
Vliesstoffe zu erzeugen, obwohl letztlich die Verwendung dieser Materialien nicht die maximale Genauigkeit der
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Garnausrichtung erforderlich macht, die nach der Erfindung erzielbar ist. Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung
ergibt sich, daß die praktisch ideal gute Ausrichtung mit gleich hoher Geschwindigkeit und bei
niedrigen Kosten erreichbar ist wie eine weniger gute Ausrichtung, und daher lassen sich auf einer einzigen
Maschine Vliesstoffe optimaler Qualität für alle Verwendungszwecke herstellen, wenn auch die Verwendung
einer weniger vollkommenen Qualität für einige Anwendungszwecke ausreichend wäre.
Nach der Erfindung werden im wesentlichen Schußfäden mit hoher Geschwindigkeit auf Haken an Tragketten
oder anderen Tragvorrichtungen gelegt und genau ausgerichtet in Kontakt mit mindestens einer Lage Kettfäden
gebracht, wodurch Verschiebungen vermieden werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform verlaufen
die Schußfäden parallel zueinander und kreuzen einander nicht. Die Kettfäden ihrerseits können voneinander
getrennt sorgfältig ausgerichtet bleiben, wozu Kämme oder andere übliche Elemente verwendet
werden, bis sie die ausgerichteten Schußfäden berühren. Diese letzteren werden vor jeglicher Queroder
Längsbewegung durch die Haken und Tragketten gesichert, bis das Material vollendet ist, und es
entsteht daher kein Querzug auf die Kettfäden, wie es der Fall ist, wenn Schußfäden spiralig um die
Kettfäden gewickelt werden, selbst bei der modifizierten Ausführungsform des Patents von Seguin. Diese vollkommene
Ausrichtung der Schußfäden wird streng aufrechterhalten, bis das Erzeugnis entweder durch Behandlung
mit Klebmittel verfestigt ist oder von Halterollen oder anderen Organen gehalten ist, die die vollkommene Ausrichtung
des Materials bei seinem Durchgang durch diese Organe aufrechterhält. Wenn dann das Material fertig
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ist, wird es von den Traghaken abgenommen, etwa mittels eines Abstreifers, einer Schneidvorrichtung oder dergleichen.
In keinem Augenblick können die Schußfäden sich quer zu ihrer Ausrichtungslinie bewegen, ehe das Material
endgültig verfestigt ist, und das gilt auch für die Kettfäden, weil in keinem Augenblick während des Herstellungsprozesses ein Zug in Querrichtung auf sie ausgeübt
wird. Bei der nachfolgenden Beschreibung wird zunächst Bezug genommen auf die bevorzugte Ausführungsform, bei
der Schußfäden parallel zueinander ausgerichtet werden. Das Merkmal der parallel ausgelegten Schußfäden, die
starr ausgerichtet bleiben, während das Material hergestellt wird, ohne daß eine Querkraft an den Kettfäden
auftritt, stellt ein wesentliches Merkmal der Erfindung dar, sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch hinsichtlich
der Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens. Zusätzlich und bei speziellen Ausführungsformen bleibt
die starre Ausrichtung aufrechterhalten, während Klebmittel zugeführt werden, wobei keine Gefahr besteht,
daß das Klebmittel die Haken an den Tragketten verunreinigt; und in anderer Hinsicht ergeben sich keine
Schwierigkeiten selbst bei den lebendigsten und am schwersten zu behandelnden Schußgarnen.
Ein weiteres, für hohe Produktionsgeschwindigkeiten wesentliches Merkmal ist, daß das Schußgarn nicht
überschwingen kann, weil zwischendurch Spannelemente in den Augenblicken eingesetzt werden, wenn das
Schußgarn auf die Haken an den Tragketten überführt wird.
Damit die Arbeitsweise nach der Erfindung besser zu verstehen ist, wird nachstehend in etwas verallgemeinerten
Ausdrücken die Prozedur in Verbindung mit einer bestimmten, bevorzugten Bauweise einer
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erfindungsgemäßen Vorrichtung beschrieben. Auf mögliche abgeänderte
Ausführungsformen wird hingewiesen. Die Bewegung
der Kettfäden - entweder eine Lage Kettgarne oder zwei oder mehr Lagen mit Zwischenlagen von Schußgarnen - verläuft
im wesentlichen in gleicher Weise wie bei vielen handelsüblichen Maschinen zur Herstellung von Geweben
unter Verwendung von Kettfäden. Mit anderen Worten: die Kettgarne laufen von üblichen Kettbäumen, Spulenhaltern
oder anderen Vorratselementen ab und werden vor gegenseitigem Kreuzen vor der Gewebeherstellung
durch Einrichtungen bewahrt, die sich im Rahmen der Erfindung auch nicht grundsätzlich von bekannten unterscheiden,
etwa durch übliche Rietkämme.
Die Merkmale der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
umfassen das Zuführen des Schußfadens von geeigneten Garnvorräten durch eine zentrale Öffnung hindurch,
das heißt, zentrisch gelegen zwischen den Tragketten und Haken, wie es weiter unten beschrieben wird, und
der Schußfaden kann - bzw. bei hohen Arbeitsgeschwindigkeiten muß er - über zwischengeschaltete Spannorgane
laufen und in einen Hohlstab gelangen, der von einer Hohlwelle gedreht wird, durch deren Mitte das Garn
läuft. Die Länge des Stabs ist etwa gleich dem halben Abstand zwischen den Tragketten, und wenn der Stab
sich dreht, tritt der Schußfaden aus seinem Ende aus. An zwei diametral aneinander gegenüberliegenden
Punkten des von dem Ende des Stabes beschriebenen Kreises befinden sich Tragketten mit Haken für parallele
Schußfäden. Bei der bevorzugten Ausführungsform
mit parallel laufenden Schußgarnen wird das aus dem Ende des Stabes austretende Garn auf einer Seite von
einem einzelnen rotierenden Finger ergriffen, der sich dreht, um eine Garnschlinge an einen gabelförmigen
übertragungsfinger weiterzugeben, wobei eine obere und eine untere Gabel in entgegengesetztem Sinne umlaufen
und die Schlinge von dem ersten Finger abgleitet,
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wenn sie durch den übertragungsfinger läuft. Dieser Finger wiederum legt die Schlinge um einen Haken auf
einer Kette. An der oben beschriebenen Seite befinden sich zwei zusätzliche bewegte Finger, die dem Garn eine
halbe Umdrehung verleihen, bevor es auf den übertragungsfinger gelangt. Wenn der Stab seine Drehung fortsetzt,
wird das aus seinem Ende austretende Garn herumgeschwenkt, bis es eine Lage erreicht, die der anderen
Kette mit ihren Haken gegenüberliegt. In dieser Lage wird der Faden von einem Finger mit Doppelhaken auf
Scheiben, die eine rotierende Fingereinrichtung darstellen, ergriffen. Die Haken berühren die Gabeln
eines übertragungsfingers der oben beschriebenen
Art, wobei sie die Schlinge darauf übertragen, und dieser Finger gibt seinerseits die Schlinge an einen
Haken auf der Kette ab. Der Stab läuft weiter, bis er wiederum den ersten rotierenden Finger erreicht,
der eine Schlinge auf den ersten rotierenden, gegabelten Finger abgibt, wie oben beschrieben, wobei das
Garn eine einzelne halbe Drehung erhalten hat, und die Folge der Arbeiteschritte wiederholt sich. Wenn eine Parallelausrichtung
nicht für erforderlich erachtet wird, ist auch die halbe Drehung nicht erforderlich. In diesem
Fall werden die beiden bewegten zusätzlichen Finger weggelassen, und der einzelne rotierende Finger wird
durch einen weiteren Finger mit zwei Haken, wie oben beschrieben, ersetzt. Die Aufnahme- und Überführungsmechanik ist daher auf beiden Seiten gleich. Bei
dieser geänderten Ausführungsform werden Schußfäden
gelegt, die einander kreuzen, außer der Stab wird hin- und herbewegt, in welchem Fall die Schußfäden parallel
liegen.
Um bei der übergabe an die Haken ein überschießen des
Garns zu verhindern, wird zwischendurch auf das hereinkommende Garn ein Zug an diesen Stellen ausgeübt, so
daß es nicht wegen des Impulses überschießen kann. Dann
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wird während des Rests der Bewegung des Stabes von einem Finger zum nächsten der Zug weggenommen, so
daß nun ein Minimalwert der Spannung an dem Garn herrscht.
Die Drehung des Stabes, die Betätigung der zugausübenden Organe, etwa mittels eines Nockens, die Drehung
der Fingerpaare und die Bewegung der Tragketten mit den Haken sind synchronisiert und erhalten normalerweise
ihren Antrieb über geeignete Antriebsmittel aus einer einzigen AntriebsgueHe.
Wenn die Tragketten sich bewegen, bewegen sich parallele Schußfäden um die Haken vorwärts ausgerichtet zu
dem Punkt, an dem die parallellaufenden Schußgarne die Kettgarne berühren. Es kann eine einzige Lage
Kettgarne vorgesehen sein, und die Schußgarne werden auf diese Lage gelegt, es können aber auch zwei oder
mehr Kettgarnlagen vorgesehen sein, zwischen die nach Art eines Laminats Schußgarne gelegt werden. Werden
bei dem Material zwei oder mehr Lagen Kettgarne benutzt, so werden sie vorzugsweise gegeneinander
versetzt, so daß es äußerlich, nachdem es fertiggestellt und vorzugsweise verfestigt ist, den Eindruck
eines Gewebes macht, obwohl tatsächlich kein Webvorgang und kein Interlockvorgang abgelaufen ist. Die
Kettgarne laufen, in Kontakt mit den Schußfäden, weiterhin vorwärts, während die Schußgarne noch fest an
den Haken auf der Tragkette gehalten werden, bis das Material die Stelle erreicht, wo Klebemittel oder sonstige
Beschichtungs- oder Verfestigungsmittel zugeführt werden.
An diesem Punkt führt eine kurze Walze, die nicht so weit vorsteht wie die beiden Tragketten, das gesamte Material
etwas nach unten und läßt es unter die Oberfläche eines
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Beschichtungsmittels in einem Trog tauchen, in dem das
Mittel auf gleichbleibender Spiegelhöhe gehalten wird, etwa mit konstantem Zufluß und überlauf. Dann gelangt
das Erzeugnis zwischen Quetschrollen, die überschüssiges Beschichtungs- oder Klebemittel hinausdrücken, und
schließlich durch eine Trocken- oder Härteeinrichtung. Kurz nachdem das Erzeugnis die Trockenanlage verlassen
hat, laufen die mit Haken versehenen Tragketten um Endkettenräder,
und die Schlingen der Schußfäden werden, vorzugsweise durch einen Abstreifer, abgelöst. Dann
fc laufen die Ketten zurück, und die Haken können, nachdem die Kette die anderen Kettenräder umrundet hat, neue
Schußfäden aufnehmen.
Nachdem das Material die Trockenanlage durchlaufen hat, in der das Beschichtungs- oder Klebemittel erhärtet ist,
gelangt es zu üblichen Aufwickelwalzen, die natürlich synchron zu der Vorwärtsbewegung des Materials angetrieben
werden müssen.
Wegen der Tatsache, daß das Schußgarn nicht unter Spannung steht, oder höchstens einen zu vernachlässigenden
Zug während der Abschnitte der Drehung des Stabes er-" fährt, während welcher das Garn mit maximaler Geschwindigkeit
herausgezogen wird, gibt es keinen oder nur vernachlässigbaren
Widerstand, und der Stab kann mit hoher Drehzahl umlaufen. Da es sich bei der Garnzuführung
in der Tat um eine einfache harmonische Bewegung handelt, bewegt es sich sehr langsam, während das Schußgarn
auf die Finger übertragen wird; zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt tatsächlich keinerlei Garnbewegung.
Daher kann der Zug zu diesem Zeitpunkt oder nahe diesem Zeitpunkt angelegt werden, um ein überschießen des Garns
zu verhindern und zu erreichen, daß die Schlingen fest um die gewinkelten Haken gelegt werden, ohne das Garn
unzulässig stark zu spannen. Natürlich verhindern die
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zusätzlichen Finger auf der einen Seite das Kreuzen des Garns; infolgedessen können sogar lebendige Garne
oder Garne mit geringer Festigkeit in bestimmten Richtungen
verwendet werden, beispielsweise Glasfaser, die zwar sehr hohe Zugfestigkeit besitzt aber beim
Biegen leicht bricht. Garnbrüche werden vermieden, und die Maschine arbeitet zuverlässig und fortlaufend
mit hoher Geschwindigkeit. Bei geeigneten Garnen lassen sich 1000 oder mehr Schußfäden je Minute ablegen,
was einer Drehzahl des Stabes von 500 entspricht, weil der Stab natürlich zwei Schußfäden bei jeder vollen
Drehung legt. Die hohe Geschwindigkeit läßt eine sehr wirtschaftliche Arbeitsweise zu und erreicht
das ohne irgendwelche diese Leistung beeinträchtigende Nachteile.
Die Breite des hergestellten Materials ist nicht ernsthaft beschränkt und wird nur durch die Länge des bewegten
Stabes begrenzt. Somit können breite Materialien hergestellt werden, aber natürlich liegt wegen des
Impulses die obere Grenze der Stabrotation um so niedriger je breiter das produzierte Material ist. Natürlich
ist eine weitere Breitenbegrenzung dadurch gegeben, daß die ziemlich dichten Schußgarne zwischen den
Haken nicht übermäßig durchsacken sollten. Jedoch stellt das keine wesentliche Einschränkung dar, und Bahnen
von einigen Fuß Breite oder mehr lassen sich leicht herstellen.
Es ist von einem Stab die Rede gewesen, und ein Stab wird in der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten
Ausführungsformen im einzelnen an Hand von Zeichnungen
beschrieben werden, jedoch soll die Erfindung nicht darauf beschränkt sein. Vor allem ist zu beachten, daß
die Bestimmung des Stabes darin besteht, Garn am Umkreis
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eines Kreisbogens zuzuführen, dessen Sehne durch den Abstand zwischen den Tragketten mit ihren Haken bestimmt
ist. Der hohle Stab kann äußerst leicht gebaut sein, weil er keine ernsthafte Beanspruchung erfährt, und er
stellt eine bevorzugte Ausbildung dar. Auf der gleichen Welle können mehr als nur ein Stab verwendet werden,
beispielsweise vier Stäbe. Da der leichte Stab, wenn auch sein Gewicht gering ist, nicht vollständig ausgewuchtet
ist, wird am Ende unmittelbar neben der Welle im allgemeinen ein Gegengewicht angebracht, das das
Gewicht des Stabes während seiner Rotation ausgleicht. ψ Jedoch lassen sich auch beliebige andere Einrichtungen
verwenden, die Garn auf einem Kreisbogen zuführen. Zum Beispiel könnte anstelle eines Stabes eine Scheibe mit
geeigneten Garnführungen verwendet werden.
Zumindest theoretisch könnte der Stab oder eine entsprechende Mechanik schwingend zwischen den Ketten hin-
und herbewegt werden, aber ein derartiger Vorgang ist bei höher Geschwindigkeit erheblich weniger gut brauchbar
als eine fortlaufende Rotation, und die Anlage wäre auch kostspieliger. Wird die Erfindung als Verfahren
aufgefaßt, so bedeutet der Schritt, daß der Schußfaden auf einen Haken geführt und dann auf den
Haken an der anderen Kette gezogen wird, unabhängig von der speziellen Vorrichtung, die dazu benutzt wird.
Jedoch würde ein hin- und herschwingender Stab parallele Schußfäden legen, ohne daß dazu Hilfsorgane erforderlich
wären, die dem Garn auf der einen Vorrichtungsseite eine
halbe Drehung verleihen.
Wird ein Stab oder eine entsprechende Scheibe verwendet, so ist die Konstruktion am einfachsten, wenn der Stab
oder die Scheibe von einer Hohlwelle in Drehung oder in schwingende Bewegung versetzt wird und das Garn die
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Hohlwelle durchläuft, mit anderen Worten: wenn die Garnzuführung in der allgemeinen Richtung der Lagen
von Kettgarn in der Mitte zwischen den Ketten erfolgt. Jedoch ist das nicht wesentlich, denn
es ist daran zu erinnern, daß das einzige wesentliche Merkmal ist, daß das Garn auf irgendeine Weise längs
eines Kreisbogens geführt wird. Das Garn selbst kann dieser Führungsvorrichtung aus beliebiger Richtung
zugeleitet werden. Mit anderen Worten: wenn das Garn von dem Garnvorrat quer herangeführt würde und die
Laufrichtung des Garns dann durch eine Führung oder durch Führungen so geändert würde, daß es schließlich
die Garnführung auf dem Kreisbogen erreicht, so würden damit die gleichen Funktionen erfüllt, wie es natürlich
die Erfindung im weiteren Sinne auch vorsieht, wenn auch vorzugsweise das Garn auf der Mitte zwischen den
Tragketten zugeführt wird, sei es durch eine Hohlwelle oder mittels einer anderen Führung. Diese Konstruktion
ermöglicht den Bau einer ganz einfachen und billigen Vorrichtung und wird daher bevorzugt.
Bei den meisten Erzeugnissen, die nach der Herstellung verklebt werden, ist es einfacher und billiger, ein
Klebemittel zu verwenden, das natürlich beispielsweise geeignet sein muß, bei der Verarbeitung von
Glasfasern an Glas zu haften. Das Wichtigste ist jedoch selbst bei der bevorzugten verklebten Form des
Materials, daß die Kettfäden und Schußfäden fest aneinanderhaften,
und bei bestimmten Werkstoffen ist das zu erreichen, ohne daß eine spezielle Beschichtung erforderlich
ist. Wenn beispielsweise die Garne aus thermoplastischen Fasern mit einem passend niedrig liegenden
Schmelzpunkt bestehen, kann man auf Klebemittel vollständig verzichten, und heiße Halterollen werden benutzt,
um die Schuß- und Kettfäden zu erweichen oder
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teilweise zu schmelzen, wenn das Material zwischen den Rollen hindurchläuft, wobei dann die genannten
Fäden aneinanderheften. Natürlich müssen bei dieser Ausfuhrungsform die Schuß- und die Kettfäden aus
Thermoplasten bestehen, die aneinander haften können, jedoch bedeutet das keine wesentliche Einschränkung,
weil eine große Auswahl von Garnen diese Eigenschaften besitzt.
Es ist zu beachten, daß, wenn das fertige Material in ein Beschichtungsmittel getaucht wird, dieses Mittel
kein starkes Klebemittel zu sein braucht. Für bestimmte Zwecke ist große Festigkeit in allen Richtungen und
Formbeständigkeit nicht erforderlich, aber es kann eine bestimmte Oberflächenbeschaffenheit erforderlich
sein. Wenn beispielsweise ein Vliesstoff auf den Dächern öffentlicher Gebäude mit geringer Neigung
verwendet werden soll, so wird der Teer, der auf dem Dach benutzt worden ist, daran gehindert, nach einer
Reihe von heißen Sommern allmählich an dem Dach herunterzufließen, wenn das Garn mit einem Material beschichtet
ist, das von Teer benetzt wird oder an ihm haftet. Da in einem solchen Fall das Material keine
hohen Beanspruchungen in verschiedenen Richtungen auszuhalten hat, kann anstelle eines Klebemittels ein
einfaches Beschichtungsmittel ausreichend sein; die Erfindung ist daher nicht beschränkt auf die Herstellung
von Material, in dem ein eigentliches Klebemittel verarbeitet ist, sondern umfaßt auch Material, das
nur mit einer geeigneten Beschichtung versehen ist.
Natürlich kann die Erfindung auch dazu benutzt werden, Vliesstoffe herzustellen, die weder mit einem Klebemittel
noch mit einem Beschichtungsmittel zum Aneinanderheften der Fasern behandelt worden sind. Die
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Vorteile einer exakten Ausrichtung und der hohen Arbeitsgeschwindigkeit bleiben erhalten, aber natürlich ist der
erhaltene Vliesstoff nur für Anwendungszwecke brauchbar,
bei denen eine höhere Formbeständigkeit, wie sie bei verklebten Vliesstoffen erreichbar ist, nicht erforderlich
ist. Das wichtigste Anwendungsgebiet der Erfindung ist jedoch die Herstellung der verklebten Vliesstoffe.
Die erfindungsgemäß hergestellte Vliesstoffe müssen nicht allein als solche verwendet werden. Sie können vielmehr
auch als Verstärkungslagen für Harze und andere Kunststoff
verbindungen benutzt werden. Wenn beispielsweise Kettfäden von sehr hoher Zugfestigkeit verwendet werden,
etwa "extreme high modulus graphite" oder, bei weniger extremer Beanspruchung, Glasfaser, kann das entstehende
Vlies als Verstärkung in hitzehärtbaren Kunststoffen verwendet werden, etwa für Propellerblätter, Kompressorschaufeln
und dergleichen. Die außerordentliche Zugfestigkeit in der Richtung der zugfesten Garne bleibt vollständig
erhalten. Wenn die Garne Oberflächen besitzen, die mit den speziellen Kunststoffen, denen sie als Verstärkung
dienen, verträglich sind, wozu manchmal eine Beschichtungsbehandlung erforderlich ist, ist es nicht
nötig, die Kette- und Schuß-Vliese zu verkleben, weil sie, wenn sie erst einmal in dem verstärkten Kunststoff
eingebettet sind, gegen Verschiebung gesichert sind. In einem solchen Fall wird eine Formbeständigkeit nur noch
zur Herstellung eines Schichtaufbaus verlangt. In manchen Fällen kann hier die Erfindung zur Herstellung
eines Vliesstoffs herangezogen werden, in dem die Schuß- und die Kettgarne nicht verklebt sind. Es ist keinesfalls
erforderlich, daß Kettgarn und Schußgarn aus dem gleichen Werkstoff bestehen. Zum Beispiel lassen sich
Verstärkungen für Propeller oder Kompressorflügel oder
dergleichen mit Kettfäden aus hochfestem Graphit und
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einem anderen geeigneten Schußfaden herstellen. Wenn die hohe Zugfestigkeit in zwei rechtwinklig zueinander
verlaufenden Richtungen verlangt wird, so würde natürlich das Schußgarn aus dem gleichen Werkstoff hergestellt
werden oder aus einem Material mit gleicher Zugfestigkeit. Gemischte Garne sind natürlich nützlich,
wenn beispielsweise einige Kettfäden als Glasfaser und andere aus hochfestem Graphit bestehen. Wegen der hohen Kosten
für Graphit ergeben sich einige Einsparungen, wenn ein absolutes Zugfestigkeitshöchstmaß nicht gefordert wird.
h Dazu sollte bedacht werden, daß eine Schwierigkeit bei einigen hochfesten Werkstoffen, insbesondere bei
Graphit, darin liegt, daß die Zugfestigkeit des Vlieses erheblich verringert wird, wenn die Fasern bei ihrem Einweben
in das Vlies gebogen werden. In dieser Hinsicht ist das hier beschriebene Material ideal, da keinerlei
Verbiegen der Fasern erfolgt, denn sie werden lediglich übereinandergelegt.
Der Transport der Schußfäden erfolgt vorzugsweise durch Ketten, aber es können auch andere Transportmittel benutzt
werden. Die Haken stellen ebenfalls das bevorzugte Halterungsmittel für Schußfäden während des Transports
" dar, jedoch können auch hier gleichwirkende Bauteile verwendet werden.
Figur 1 ist eine Ansicht der Gesamtvorrichtung;
Figur IA ist ein Grundriß der Gesamtvorrichtung;
Figur 2 ist eine Ansicht (in größerem Maßstab) von
Teilen der Mechanik zum übertragen von Schußfäden an der linken Vorrichtungsseite;
Figur 3 stellt ein Detail eines Gliedes der Tragkette mit Platte und Haken dar;
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Figur 4
ist eine entsprechende Ansicht eines Gliedes, rechtwinklig zur Blickrichtung
aus Figur 3 gesehen;
Figuren 5 bis 10
zeigen die Mechanik nach Figur 2 in verschiedenen Stellungen. Entsprechend
zeigen die Figuren 5A bis 1OA schematisch Stellungen des Schußfadenüberführungsstabes
;
Figuren 11 bis 15
zeigen verschiedene Stellungen der Garnübertragungsmechanik an der rechten
Maschinenseite; Figuren HA bis 15A geben schematisch die Stellungen des Stabes, die zu den Figuren 11 bis
15 gehören, wieder; die Darstellung entspricht den Figuren 5A bis 1OA
für die Mechanik auf der linken Maschinenseite.
Gemäß Figuren 1 und IA besitzt die Maschine einen Rahmen
mit aufwärts gerichteten Ständerteilen 3, 49 und 52. An einem mit Rädern 50 versehenen Wagen befinden sich Ständer
9, 11 und 12. Ein Motor 5 treibt die Gesamtmaschine mit Hilfe von Ketten oder Zahnriemen 6, 21 und 4 an. Infolgedessen
sind alle bewegten Teile der Maschine miteinander synchronisiert. Die Antriebselemente an dem
Ständer 49 sind nicht dargestellt, denn sie erscheinen in den Figuren 1 und IA nicht; sie erhalten jedoch ihren
Antrieb von dem gleichen treibenden Motor.
Ein Ständer 11 trägt Vorratsspulen mit Schußgarn 10;
von diesem Vorrat ist in den Figuren 1 und IA nur eine einzige Spule gezeichnet, aber in Wirklichkeit sind an
der Maschine mehrere Spulen angebracht, so daß die Maschine fortlaufend arbeiten kann. Kettfäden, die sich
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auf den Kettbäumen 13 und 14 befinden, verlaufen über eine Führungswalze 16 und zwei Walzen 54. Sie treffen
an einer anderen Stelle der Maschine aufeinander, wie noch beschrieben wird. Um die beiden Kettlagen von
Kettenden getrennt zu halten, kommt die obere Lage 15, gestrichelt gezeichnet, von dem Kettbaum 13, und die
untere Lage 17 ist vom Kettbaum 14 her gestrichelt gezeichnet. Die Zuführung von Kettfäden für Vliesstoffe
der im Rahmen der Erfindung zu behandelnden Art ist an sich bekannt; dieser Teil der Maschine soll daher,
t weil er durch die Erfindung nicht wesentlich verändert
wird, nur schematisch angedeutet werden, denn die Erfindung befaßt sich nicht mit den mechanischen Einzelheiten
der Zuführung der Kettenden. Die Figuren 1 und IA stellen demnach eine Maschine dar, die zwei Kettlagen
liefert, zwischen die Schußfäden zur Bildung eines Schichtstoffs gelegt werden, wie es aus Figur 1 am
besten zu entnehmen ist und weiter unten beschrieben werden soll. Nötigenfalls kann auch mit einer einzigen
Kettlage gearbeitet werden, die beispielsweise von dem unteren Kettbaum 14 geliefert wird, wenn nur eine einzige
Kettlage gewünscht wird. Sollen mehr als zwei Lagen verarbeitet werden, so muß natürlich eine ent-
" sprechende Zahl von Lagen bereitgehalten werden. Wie
bei Vliesstoffen üblich, sind die Kettenden der oberen Lage 15 und der unteren Lage 17 gegeneinander versetzt.
Das ist natürlich in Fig. 1 nicht dargestellt. Die Erfindung beschäftigt sich nicht mit dem eigentlichen
Mechanismus für die Zuführung von Kettlagen, weil daran nichts geändert wird. In den Figuren 1 und IA ist ein
gemeinsamer Ausgangspunkt dargestellt, natürlich kann aber auch jede beliebige andere Möglichkeit für die
Bereithaltung von Kettlagen angewandt werden, etwa Rahmen mit besonderen Kettendenwickeln und dergleichen.
Diese anderen Möglichkeiten für die Bereitstellung von
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Kettlagen oder Kettschichten sind an sich bekannt und werden durch die erfindungsgemäße Mechanik nicht weiter,
verändert als die Kettbäume, die tatsächlich in den Figuren 1 und IA gezeichnet sind. Diese anderen
Mittel zur Bereitstellung von Kettlagen werden daher nicht veranschaulicht, weil sie die Zeichnungen nur
unübersichtlich erscheinen lassen würden; es sei nur darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht auf die
gezeichnete Lieferung der Kettlagen von Kettbäumen beschränkt ist.
Schußgarn von dem Wickel 10 tritt in die Hohlwelle ein, die von den Ketten oder Zahnriemen 6 in Drehung
versetzt wird. Diese Welle ist in Lagerungen 22 an den Enden der aufrechtstehenden Ständer 52 aufgenommen.
Das Garn von dem Wickel IO läuft durch eine zwischengeschaltete Spannvorrichtung 18, die über
den Nocken 19, der mit der Welle 20 umläuft, angetrieben wird. Da die Ausbildung dieser Spannvorrichtung
an sich bekannt ist, wurde sie nur schematisch angedeutet. Das einzige bedeutende Merkmal der Erfindung
ist die Einstellung der kurzen intermittierenden Spannperioden, wie es weiter unten beschrieben wird.
Natürlich wird der Nocken 19 zunächst so eingestellt, daß die Spannvorrichtung mit den richtigen Zwischenräumen
arbeitet. Während die Ausbildung der Spannvorrichtung, die üblicherweise bewegliche Spannscheiben
aufweist, keinen Teil der Erfindung bildet, stellen die eigentlichen Intervalle, in denen dieses bekannte
Bauelement betätigt wird, ein Merkmal der Erfindung dar.
Nachdem der Schußfaden die intermittierend arbeitende Spannvorrichtung 18 passiert hat, läuft er weiter durch
die Hohlwelle 20 in einen hohlen Stab 23, der von der Welle 20 gedreht wird und der mit einem Gegengewicht
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versehen ist, damit das Auftreten von Schwingungen während des Betriebs infolge unausgeglichener
Massen vermieden wird. Am Ende des Stabes 23 befindet sich eine Schußfadenführung in Gestalt eines Zuführkopfs
24. Diese Einrichtung läßt sich am besten in Figur 11 erkennen, aber um die Zeichnungen nach den
Figuren 1 und IA nicht unübersichtlich zu machen, wurde das aus dem Kopf 24 austretende Garn hier
nicht gezeichnet.
Wenn der Stab 23 umläuft, wie es die schematisch gezeichneten Stellungen in den Figuren 5A bis 15A deutlich
erkennen lassen (die Drehung erfolgt im Uhrzeigersinn, wie die Pfeile in den Figuren 5A bis 7A andeuten)
, gelangt er nacheinander an zwei Schußfaden-Trägern
in Gestalt endloser Ketten 25 und 40 vorbei, von denen in Figur 1 natürlich nur die links liegende
Kette gezeigt werden konnte. Bei der nachfolgenden Beschreibung ist "rechts" und "links" immer so zu
verstehen, daß man an der rechte Seite in Figur 1 steht und durch die Maschine an der Achse der Hohlwelle
20 entlang blickt. Diese Hohlwelle liegt in der Mitte zwischen den beiden Ketten 25 und 40 (vergleiche
Figur IA), so daß beim Drehen des Stabes 23 der daran befindliche Kopf 24 sich jeder Kette an dem
richtigen Punkt nähert.
Die Ketten 25 und 40 tragen Platten 26 und 41, an denen sich Haltevorrichtungen für die Schußfadenschlinge,
etwa Haken 27 und 42, befinden. Die Hakenenden sind etwas abgerundet und stellen keine scharfen Spitzen
dar. Diese Mechanik ist besonders deutlich für die linksliegende Kette in den Figuren 2 bis 4 dargestellt,
erscheint aber auch, wenn auch mit weniger Einzelheiten, in den Zeichnungen der rechtsliegenden Kette in den
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Figuren 13 bis 15 und der linksliegenden Kette in den Figuren 6 bis 10. Da die rechte Seite in den
Figuren 11 bis 15 isometrisch gezeichnet ist, ist die rechtsliegende Kette in den Figuren 11 und 12
nicht wiedergegeben, um die Zeichnungen nicht unübersichtlich zu machen, weil in den hier gezeichneten
Stellungen die Kette nicht eigentlich beteiligt ist.
Figur 2 stellt die linksliegende Übertragungsmechanik dar. Hierzu gehört ein Gehäuse 35, auf dem zwei sich
gegeneinander drehende Bauteile 28 und 29 befinden, die von der Kette 4 angetrieben wird, die am besten
in Figur 1 zu erkennen ist. Das Bauteil 28 stellt eine Scheibe mit einem einzelnen Finger 30 dar, während
das Bauteil 29 als gegabelter Finger ausgebildet ist. Die beiden Finger laufen in entgegengesetzter Drehrichtung
mit passender Synchronisierung um, wie auch aus den Figuren 5 bis 10 zu entnehmen ist. Wie sich
aus der folgenden detaillierteren Beschreibung der Figuren 5 bis 9 entnehmen läßt, wird der Schußfaden
von der Übertragungsmechanik von dem Kopf 24 des Stabes 23 auf den richtigen Haken 27 überführt. Da
diese Übertragung das Herumlegen des Schußfadens um Finger und unter Umständen um einen Haken bedeutet,
ist es der Klarheit der Darstellung wegen erforderlich, in den Figuren 5 bis 9 die beiden Fadenabschnitte
zu unterscheiden, und deshalb wird der Fadenabschnitt, der von dem Stab während dessen Bewegung
durch den unteren Halbkreisbogen abgelegt ist, mit X bezeichnet, und das andere Fadenende, das sich
zurückbewegt, wenn der Stab seinen oberen Halbkreisbogen durchläuft (Stellungen in den Figuren 5A bis 9A
angegeben), wird mit Y bezeichnet. Das ist in den
Figuren 5 bis 9 deutlich ausgeführt, aber in Figur sind nur die Fäden dargestellt, die um die Haken längs
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eines Stücks der Kette geschlungen sind, im übrigen sind sie weggebrochen, um diese Zeichnung, die die
bewegten Finger verdeutlichen soll, nicht zu überladen.
Die Fig. 5 zeigt die Stellung in dem Augenblick, in dem der Stab sich neben den linken Übertragungsmechanismus
gelegt hat (vgl. Schema in Figur 5A), und der Faden wurde in den Finger 30 gelegt, wobei natürlich
der rechtsliegende Abschnitt mit X und der andere Abschnitt mit Y zu bezeichnen war. An dieser Stelle
werden zwei zusätzliche schwingende Finger eingeführt: Ein Finger 31 ist an einer schwingenden Scheibe 32
in einem Gehäuse 51 angeordnet, das in Figur 1 einen Teil des Gehäuses 35 darstellt, welches in jener Figur
die Gesamtheit des Antriebs für die linksliegende Übertragungsmechanik repräsentiert. Dieser Teil der Figur
wird im einzelnen nicht gezeigt und ist nur schematisch wiedergegeben. Aus Figur 5 entnimmt man, daß der Finger
31 gerade im Begriff ist, den Schußfaden X zu ergreifen. Links ist ein weiterer Finger 33 dargestellt,
der sich von links nach rechts und zurück bewegt, wie ψ die Figuren 5 bis 9 zeigen. Diese Bewegung wird in
üblicher Weise herbeigeführt, und die Einzelheiten der Mechanik in dem Gehäuse 35 (Figur 1) werden, um
die Zeichnung übersichtlich zu erhalten, nicht gezeigt. Natürlich bewegt sich der Finger 33 synchron innerhalb
des Gesamtvorgangs, wie es sich von selbst durch den Kettenantrieb 4 ergibt. Auf dem Gehäuse 51 ist ferner
ein feststehender, als Führung dienender Draht 34 angebracht. Genau genommen ist das kein Bestanteil der
Übertragungsmechanik, aber diese Führung dient dem nützlichen Zweck, den Faden davor zu bewahren, daß er
in die bewegten Teile der Übertragungsmechanik gerät. Das zeigen deutlich die Figuren 5 bis 10.
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Nach Figur 6 haben sich die Scheibe 28 und der gegabelte Finger 29 etwas weiter gedreht, und der Finger
hat bereits den Schußfaden X ergriffen und beginnt ihn aufwärts zu bewegen. Der Finger 33 ergreift in Kürze
den Schußfaden Y. Die Figuren 5 bis 10 stellen Draufsichten dar und zeigen daher den gegabelten Finger 29
nicht vollständig. Figur 2 gibt den Finger perspektivisch mit allen Einzelheiten wieder. Auf der rechten
Maschinenseite befindet sich ein gegabelter Finger 39,
der die gleiche Form wie der gegabelte Finger 29 an der linken Maschinenseite hat. Die Arbeitsweise der
Finger auf der rechten Maschinenseite wird weiter unten im einzelnen beschrieben werden.
Nach Figur 7 ist der Finger 30 im Begriff, den Faden an den gegabelten Finger 29 abzugeben, wobei der Finger
33 den Faden Y ungefähr so weit wie möglich nach rechts führt. Der Finger 31 hat den Faden X bis in
seine höchste Stellung gebracht. Ein Teil des gegabelten Fingers 29 bewegt sich gerade unter den Faden X
und ein anderer Fingerteil über den Faden Y.
Nach Figur 8 befindet sich der Stab 23 gerade auf der Hälfte des Weges im zweiten Abschnitt seines oberen
Kreisbogens (Fig. 8A). Der Finger 31 hält den Faden X noch etwa in seiner höchsten Stellung, und durch
das Zusammenwirken der Finger 30, 31 und 33 sind die Fäden X und Y auf den gegabelten Finger 29 überführt.
Man sieht, daß die halbe Verdrehung der Fäden um den Finger 30 in Fig. 7 noch besteht, obwohl die Schleife
um den Finger 30 gerade freigegeben worden ist. Der Faden X liegt noch über einem Teil des gegabelten Fingers
29, genau wie in Figur 7, und der Faden Y verläuft unterhalb der beiden linken Zacken der oberen bzw.
unteren Gabel in der Vertikalebene. Da Figur 8 eine Draufsicht darstellt, wird die Aufspaltung des gegabelten
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Fingers 29 in eine obere und eine untere Gabel nicht erkennbar; diese Tatsache ergibt sich jedoch eindeutig
aus Figur 2, und der Faden Y liegt unter der oberen und unter der unteren Gabel und zwischen den
linken und den rechten Zacken.
Aus der Betrachtung der Figuren 7 und 8 ist zu schließen, daß die Finger dem Schußgarn eine Halbdrehung mitgeteilt
haben. Wenn es von Bedeutung ist, daß die Schußfäden parallel gelegt werden, ist diese Halbdrehung erforderlich,
weil sonst die Fäden X und Y sich kreuzen wür- w den.
In Figur 9 ist die Fadenschlinge fast vollständig an den Haken 27 abgegeben worden. Der Finger 33 hat sich
zurückbewegt; der Finger 30 hat den Faden freigegeben, und der Finger 31 ist ein Stück weit nach unten gegangen.
Diese Bewegungen ergeben sich eindeutig aus Figur Figur 10 läßt die Vervollständigung des Schlingeniegens
der Fäden X und Y um den Haken 27 erkennen, und diese Schlinge ist von dem gegabelten Finger 29 abgegeben
worden. Wegen der Blickrichtung in Figur 10 können die Fäden X und Y nicht mehr als getrennte Fäden
erblickt werden, jedoch wird diser Zustand in Figur 2 verdeutlicht und erscheint natürlich in den Figuren 5
bis 9.
Figur HA deutet an, daß der Stab 23 sich den rechtsliegenden
Überführungsfingern, die in Figur 11 gezeichnet sind, nähert. Diese Stellung des Stabes ist auch
in Figur 9A gezeigt. Figur 1OA stellt den Stab in der gleichen Lage dar wie Figur 12A, um erkennen zu lassen,
was in dieser Lage an der linken Maschinenseite abgelaufen ist. Figur 11, in der übrigens auch die Stellung von Stab 23 und zugehörigem Kopf 24 gezeichnet
ist, zeigt, daß der Stab den Faden Y, also den Faden,
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der bei der oberen Halbkreisbewegung des Stabes niedergelegt wurde, auf zwei mit Haken versehene Finger 38
in zwei umlaufenden Scheiben 37 und einen gegabelten Finger 39 gelegt hat, der ebenso ausgeführt ist wie
der Finger 29. Die Finger 38 treten an die Stelle der umlaufenden Bauteile 28 und 30 an der linken Maschinenseite,
und an der rechten Maschinenseite werden keine schwingenden Finger 31 und 33 benötigt, weil keine Halbdrehung
des Fadens beim Umschlingen der Haken 42 der rechtsliegenden Kette 40 erforderlich ist; die Haken
42 befinden sich an Platten 41. Die Kette ist in Figur gezeichnet, in den Figuren 11, 12 und 14 aber weggelassen,
um diese Zeichnungen nicht zu überladen, denn das Garn wird in diesen Stellungen nicht auf die Haken 42 übertragen
oder um diese geschlungen. Aus dem gleichen Grunde ist der Stab 23 nur in Figur 11 eingezeichnet und
natürlich in den die Stellung angebenden Figuren HA bis 15A. Es ist zu bemerken, daß die Haken 42 in praktisch
der gleichen Weise an der Kette 40 angebracht sind wie die Haken 27 an der Kette 25 an der linken
Maschinenseite. In beiden Fällen sind die Haken in zwei Ebenen abgewinkelt, so daß, wenn die Ketten 25
und 40 um ihre endständigen Kettenräder geführt sind, wie es Figur 1 in Form des Kettenrads 56 für die Kette
25 zeigt, die Schußfadenschlingen glatt von den Haken herunterfallen und nicht festgehalten werden. Dieses
Merkmal der Arbeitsweise der Maschine soll weiter unten beschrieben werden.
Die Figuren 12 bis 15 zeigen die hakenförmigen Finger und die gegabelten Finger 39 in verschiedenen Stellungen
für die überführung des Schußfadens auf den zugehörigen Haken 42. Nach den Figuren 11 bis 15 ist die Stellung
der beiden Haken an dem hakenförmigen Finger 38 so gewählt, daß der Faden über die Gabel in dem Finger
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gestreift und damit der Faden zuverlässig gegriffen wird. Wenn der Stab über die in Figur 15A gezeichnete Stellung
hinauswandert, nähert er sich wieder der linken Maschinenseite, und die bereits oben beschriebenen Arbeitsschritte
wiederholen sich. Es sei darauf hingewiesen, daß der Faden immer in dem Abschnitt mit X bezeichnet ist, der
während des unteren Halbkreiswegs des Stabes zugeführt wird, und mit Y der Abschnitt aus dem oberen Halbkreisbogen.
w Während der Stab fortlaufend schnell rotiert, führt der
Faden, der aus dem Kopf 24 austritt, eine einfache harmonische Bewegung aus und ist deshalb ganz langsam und
wird während eines kurzen Augenblicks angehalten, wenn er an den Finger 30 an der linken und an die hakenförmigen
Finger 38 an der rechten Maschinenseite abgegeben wird. Während des restlichen Halbkreisbogens des Stabes
wird der Faden schneller abgegeben, und die Ausgabegeschwindigkeit und damit die Bewegungsgeschwindigkeit
des Fadens ist natürlich am größten in den in den Figuren 7A und 13A gezeichneten Stabstellungen.
Wenn der Faden schnell herausläuft, wird die Spannvorrichtung 18 gelockert, und der Faden erfährt nur
geringen oder zu vernachlässigenden Zug. Wenn der Faden jedoch in die beiden Stellungen gelangt, in denen er
an die rechten oder linken übertragungsfinger übergeht,
wird für einen kurzen Zeitraum ein Zug ausgeübt, so daß der Faden gerade ausgestreckt verläuft und
nicht durchhängt. Dieser Zug stellt keine außergewöhnliche Belastung des Fadens dar, weil der Faden, wie
oben erwähnt, in diesen Stellungen sich sehr langsam bewegt.
Wie oben bei der allgemeinen Beschreibung der Erfindung ausgeführt, kann der Stab hin- und herschwingen und
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braucht nicht eine kontinuierliche Kreisbahn zu durchlaufen. Diese Bewegungsweise wird jedoch nicht
bevorzugt, weil dazu eine zusätzliche Mechanik erforderlich ist, jedoch ist diese Bewegung sehr wirkungsvoll,
und natürlich ist in diesem Fall eine zusätzliche Verdrehung des Fadens an der linken Maschinenseite entbehrlich.
In einem solchen Fall werden anstelle eines einzelnen Fingers 30 mit den Fingern 31 und 33, die dem
Faden eine halbe Drehung erteilen, unter Wegfall der beiden letztgenannten Finger zwei Finger von der Form der
hakenförmigen Finger 38 verwendet, wie sie an der rechten Maschinenseite in Gebrauch sind. Bei einem kontinuierlich
umlaufenden Stab würde die genannte Abänderung Schußfäden legen, die einander kreuzen.
Aus den Figuren 1, IA und 2 ergibt sich, daß die Schußfäden zwischen den Ketten praktisch parallel
zwischen den Haken gehalten werden und daß sie sich nicht in Längsrichtung verlagern und natürlich einander
nicht kreuzen können. Eine Parallelschicht von Schußfäden wird dann nach links (Figuren 1 und IA)
bewegt, bis sie die beiden Kettlagen an dem Punkt berühren, wo diese bei dem Walzenpaar 2 zusammenlaufen,
was etwas einem Vlies in dem Kettfach eines üblichen Webstuhls ähnelt. Die Ketten befinden sich
nun beiderseits des Schusses, aber dieser kann sich nicht in Längsrichtung bewegen und sucht daher die
Ketten nicht quer zu verschieben. Mit anderen Worten: Der Stoff bewegt sich, obwohl er nicht verfestigt ist,
ohne Gleitbewegung der Kett- und Schußfäden vorwärts. Er wird nun von einer kurzen Walze 44 geringfügig
nach unten gedrückt (die Walze ist kürzer als der Abstand zwischen den Ketten) und wird in dieser Lage
unter die Oberfläche eines Bindemittels oder einer anderweitigen Beschichtungssubstanz, die sich in
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einem Trog 45 befindet, geführt. Dadurch wird das Material beschichtet, während es noch mit parallelen
Schußfäden zwischen den Haken an den Ketten 25 und 40 gehalten wird. Der Betrag, um den das Material nach
unten gedrückt wird, ist so klein, daß die Materialelastizität diese Bewegung zuläßt; und gleichzeitig wird,
da die Walze 44 und der Trog 45 kürzer sind als die Entfernung zwischen den Ketten, das Beschichtungsmittel
nicht auf die Haken geschmiert. Mit anderen Worten: Die kurzen Schlingen von Schußfaden auf den Haken können
mit einer sehr schmalen trockenen Webkante verglichen ™ werden, überschüssiges Beschichtungsmittel wird mit
Hilfe von üblichen Quetschrollen 7 in den Trog 8 ausgedrückt (Figur 1). Der Quetschdruck wird in üblicher
Weise von dem Arbeitszylinder 46 ausgeübt. Dann durchläuft das Material eine Heizzone 57 und gelangt zu
einer Abstreifvorrichtung 53, die die Schußfäden des Materials von den Fadenhaltern abnimmt. Darauf wird
das Erzeugnis an eine Aufwickelrolle geführt. Vorzugsweise wird der Schußfaden mit einer Abstreifvorrichtung
53 abgenommen. Die Fäden können aber auch mit anderen, gleichartig wirkenden Vorrichtungen von den
die Schußfäden haltenden Organen abgenommen werden. Beispielsweise kann die trockene Webkante an den Halterungen
entlang und parallel zu ihnen mit einem Messer aufgeschnitten werden. Diese anderen Möglichkeiten sind
in den Zeichnungen nicht dargestellt, in denen nur die bevorzugte Ausführungsform der Schußfadenabnahmevorrichtung,
nämlich eine Abstreifvorrichtung, gezeigt ist. Die Temperatur in der Heizzone 57 wird so eingestellt,
daß die Beschichtung oder das Bindemittel erhärtet und das Material sich von der Abstreifvorrichtung 53 löst
und auf die Rolle 48 gewickelt werden kann, die an dem Ständer 49 gelagert ist. Die Spannung wird auf übliche
Weise aufrechterhalten.
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Der spezielle Aufbau der. Vorrichtung zum Beschichten des Materials ist kein Bestandteil der Erfindung, soweit
sie sich auf den Vliesstoff bezieht. Die oben beschriebene Art und Weise der Beschichtung hat sich als
günstig erwiesen, aber es können auch andere Beschichtungsvorrichtungen
angewandt werden, etwa Beschichtungswalzen. Wesentlich ist, daß die Beschichtungsitiischung
dem Material zugeführt wird, solange die Schußfäden noch in ihrer Parallellage durch die Haken in den Ketten
25 und 40 gehalten werden, so daß der Vliesstoff vor merklichen Verzerrungen bewahrt bleibt, bis er
beschichtet ist und die Beschichtung so weit erhärtet ist, daß sie den Stoff in der gewünschten Form hält.
Die Erfindung ist am Beispiel der Herstellung von Vliesstoff beschrieben worden, und dieses ist zur Zeit
das Hauptanwendungsgebiet. Die verbesserte Vorrichtung zum Spannen von Schußfäden über Einrichtungen zum Tragen
von Schußfäden, etwa über Tragketten, kann aber auch bei Vorrichtungen für die Herstellung von beliebigen
Stoffen mit Kette und quer gelegtem Schußfaden eingesetzt werden. Zum Beispiel kann die gleiche Vorrichtung
zum Spannen und Transportieren von Schußfäden bei Kettenwirkstühlen mit eingelegtem Schußfaden
verwendet werden. In diesem Fall ist normalerweise die abgeänderte Ausfuhrungsform der Erfindung zu bevorzugen,
bei der die Schußfäden auf dem Schußfadenhalter parallel zueinander liegen und sich nicht kreuzen. Natürlich
ist bei einem derartigen Arbeiten, wo eine wirkliche Verbindung zwischen Kette und Schuß stattfindet,
nicht erforderlich, die beiden Fadenarten mit Bindemitteln oder auf andere Weise zu verfestigen.
Wenn die erfindungsgemäßen Merkmale des Ausspannens und
Halterns bei einer anderen Art von Gewebe herstellenden
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Maschinen, insbesondere bei Kettenwirkstühlen mit eingelegtem Schußfaden, angewandt werden, ist es als vorteilhaft
zu betrachten, daß der Wirkteil der Maschine nicht verändert wird. Die Erfindung bewirkt in einem solchen
Falle lediglich das Einlegen paralleler Schußfäden, und der Wirkvorgang läuft ab, ohne daß eine wesentliche Änderung
der Maschine erforderlich ist. Daher ist es möglich, den erfindungsgemäßen Gedanken des Ausspannens
und Halterns von Fäden bei bestehenden Textilmaschinen anzuwenden, wodurch deren Einsatzmöglichkeiten verbessert
werden. Es ist nicht erforderlich, eine neue Maschine herzustellen, obwohl natürlich die erfindungsgemäßen
Merkmale nötigenfalls auch auf eine derartige Neukonstruktion übertragen werden können.
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Claims (19)
1. Vorrichtung zum Herstellen eines Textilerzeugnisses aus Kette und quer dazu eingelegtem Schuß, mit einer Einrichtung
für die Zuführung von Kettengarn in Form mindestens eines Tuchs und mit Mitteln zum Herstellen gerichteter Schußfäden
und zum Auslegen der Fäden quer über die Kettenfadentücher, dadurch gekennzeichnet, daß zum Herstellen und
Fördern gerichteter Schußfäden bestimmte Mittel vorgesehen sind, die zwei ausgerichtete Halterungseinrichtungen zur
Aufnahme der Schußfäden umfassen, welche Halterungseinrichtungen mit Mitteln zum Halten von Schußfadenschlingen
versehen sind, daß ein Vorrat für mindestens ein Schußgarn vorgesehen ist sowie eine Einrichtung, die
das Schußgarn von dem Schußfadenschlingenhalter an der einen Halterungseinrichtung zu dem Schußfadenschlingenhalter
an der anderen Halterungseinrichtung spannt, daß Führungseinrichtungen zum Führen des Schußgarns von dem Vorrat zu
der Spanneinrichtung vorgesehen sind, welche Spanneinrichtung mindestens eine Garnführung und Mittel zum Bewegen
der Garnführung auf einem Kreisbogen aufweist, wobei die Sehne dieses Kreisbogens praktisch gleich der Länge eines
Schußfadens ist und ein Ende dieser Sehne sich neben der einen Schußfadenhalterung und das andere Ende sich neben der
anderen Schußfadenhalterung befindet, daß eine bewegte
übertragungseinrichtung vorgesehen ist, die Schußfadenschlingen von den auf dem Kreisbogen bewegten Führungen
zu den Schußfadenschlingenhaltern an den Schußfadenhalterungen transportiert, wodurch die Bewegung der Führungen
längs des Kreisbogens dazu führt, daß Schußfäden von einem Schußfadenschlingenhalter an einer Schußfadenhalterung
zur anderen gelegt wird, daß eine Abstreifvorrichtung zum
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Abnehmen der Schußfadenschlingen von den Schußfadenschlinghaltern nach Abschluß des Transports der ausgerichteten
Schußfäden vorgesehen sind, und daß alle Einrichtungen, die Bewegungen hervorrufen, miteinander synchronisiert sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zum Zuführen von mindestens einem Tuch
von Kettgarn vorgesehen ist, und daß die ausgerichteten Halterungseinrichtungen zur Aufnahme der Schußfäden die Schußfäden
quer über die Kettfäden dieses Tuchs legen.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kreisbogen ein Vollkreis und die
Sehne der Durchmesser ist.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zum Bewegen der Garnführungen aus einem hohlen Stab (23) mit der Garnführung (24) an seinem
einen Ende und einem Drehantrieb an dem anderen Ende des Stabes (23) bestehen.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb für den hohlen Stab (23)
aus einer Hohlwelle (20) besteht, die mit dem hohlen Stab (23) verbunden ist, und daß die Schußfadenführung von dem Sehußgarnvorrat
diese Hohlwelle mit umfaßt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwelle (20) fortlaufend in ein und derselben
Richtung gedreht wird.
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7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß eine der Übertragungsvorrichtungen zum übertragen von Schußgarnschiingen auf die Schußfadenschlingenhalter eine
Einrichtung aufweist, die dem Schußgarn eine halbe Drehung an einem Ende jedes Schusses erteilt, wodurch die Schußfäden
nach dem Spannen parallel zueinander liegen und sich nicht kreuzen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung, die dem Garn eine halbe Drehung
verleiht, ein Paar in entgegengesetztem Drehsinn umlaufende Bauelemente umfaßt, wobei das erste dieser Bauelemente
als einfacher, ungegabelter Finger (30) ausgebildet und so angeordnet ist, daß er Schußgarn von dem Ende des Hohlstabs
(23) aufnehmen kann, während das zweite umlaufende Bauelement als gegabelter Finger (29) ausgebildet und so
angeordnet ist, daß er das Schußgarn von dem ersten umlaufenden Finger (30) aufzunehmen vermag und es in Form
einer Schlinge auf den Schußfadenschlingenhalter (27) an einer Schußfadenhalterung zu überführen vermag, welcher
gegabelte Finger (29) eine untere und eine obere Gabel aufweist, daß ferner eine vertikal schwingende Führungseinrichtung
(31) vorgesehen und so angeordnet ist, daß sie das zu dem einzelnen, nicht gegabelten Finger (30) überführte
Schußgarn berührt und über den gegabelten Finger (29) anhebt, und daß schließlich eine horizontal schwingende
Führungseinrichtung (33) vorgesehen und so angeordnet ist, daß sie das Schußgarn, nachdem dieses von dem ersten
rotierenden Bauelement aufgenommen ist, ergreift und es in einer Lage unterhalb der beiden Zacken des gegabelten
Fingers (29) hält, wobei beide schwingenden Führungseinrichtungen (31, 33) synchron arbeiten, um
das Garn während der Überführung von einem umlaufenden Bauelement zum anderen zu halten, wodurch aus dem
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Zusammenwirken der beiden schwingenden Führungseinrichtungen und der In entgegengesetztem Drehsinn umlaufenden
Bauelemente eine verdrehte Schlinge um das erste umlaufende Bauelement entsteht, welche Schleife bei Ihrer überführung
auf das zweite umlaufende Bauelement und von dem zweiten umlaufenden Bauelement auf den SchußfadenschlIngenhalter
eine halbe Drehung des Garns verursacht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß ein zweites Paar in entgegengesetztem Drehsinn umlaufende Bauelemente vorgesehen und neben dem nicht die verdrehte
Schußfadenschlinge aufnehmenden Schußfadenschlingenhalter auf der Schußfadenhalterung angeordnet ist, wobei
eines der umlaufenden Bauelemente des zweiten Paars als gegabelter Finger (39) mit einer oberen und einer unteren
Gabel ausgeführt ist, während das andere umlaufende Bauelement als Finger mit zwei Haken (38) ausgebildet und so
angeordnet ist, daß er Schußgarn von dem Hohlstabende aufnimmt, von welchen Haken (38) der eine oberhalb der
oberen Gabel des gegabelten Fingers (39) und der andere unterhalb der unteren Gabel jenes Fingers steht, wodurch
das zweite Paar in entgegengesetztem Drehsinn umlaufende Bauelemente eine Schußgarnschlinge auf den Schußfadenschlingenhalter
überführt, ohne diese Schlinge zu verdrehen und ohne daher dem Schußfaden eine halbe Drehung
beizubringen.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kreisbogen nicht größer als ein
Halbkreis ist, daß ein Stab vorgesehen ist, der sich hin und her bewegt und an jedem Ende des Bogens mit Mitteln
versehen ist, um Schußfadenschlingen auf die Schußfadenschlingenhalter
an jeder Schußfadenhalterung zu überführen,
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wobei jede Überführungseinrichtung ein Paar im entgegengesetzten Drehsinn umlaufende Bauelemente aufweist, von
denen das erste Element jedes Paars zwei in vertikaler Richtung voneinander entfernte Haken zur Aufnahme von
Schußgarn von dem Hohlstab aufweist, während das zweite Element jedes Paars als gegabelter Finger ausgebildet ist,
der eine obere und eine untere Gabel aufweist und so angeordnet ist, daß die beiden Haken des ersten umlaufenden
Bauelements in die beiden Gabeln eingreifen, wobei die gegabelten Pinger so angeordnet sind, daß eine Schußfadenschlinge
von den beiden Haken auf die Schußfadenschligenhalter auf einer Schußfadenhalterung überführt wird.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kreisbogen einen Vollkreis darstellt und seine Sehne ein Durchmesser ist, und daß der Hohlstab kontinuierlich
in gleichbleibender Richtung umläuft, wodurch nicht-parallele Schußfäden auf die Halterung gelegt werden.
12. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine intermittierend wirkende Spannvorrichtung
(18) für das Schußgarn zwischen Vorrat (13) und Hohlwelle (20) vorgesehen ist, welche Spannvorrichtung
mit dem Maschinenantrieb synchornislert ist und eine Spannung während eines kurzen Zeitabschnitts, in dem das
Stabende neben einem der Schußfadenschlingenhalter steht und daher Schußgarn mit sehr geringer Geschwindigkeit zuführt,
hervorruft und die Spannung während des Restes der Kreisbogenbewegung des Garnführers abfallen läßt, wodurch
während dieses Abschnitts der Garnbewegung das Garn schnell zugeführt wird.
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13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zum
Zuführen von zwei Tüchern von Kettgarn vorgesehen ist und die Schußgarne zwischen die Tücher gelegt
werden.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettfäden in den Tüchern gegeneinander
versetzt sind.
15. Verfahren zum Herstellen eines Vliesstoffs
aus Kettfadentüchern und quer dazu gelegten Schußfäden, dadurch gekennzeichnet, daß die Schußfäden gebildet und
gehaltert werden, ausgerichtet zu mindestens einem Kettfadentuch, daß die Schußfäden gegen Quer- und Längsbewegung
gesichert während der Halterung und bis zur Fertigstellung des Stoffmaterials festgehalten werden
und daß die Schußfäden während der Halterung außer Kontakt mit den Kettfäden gehalten werden.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Kettfadentücher vorgesehen sind
und daß die ausgerichteten Schußfäden zwischen die Tücher gelegt werden.
17. Verfahren nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Einlegen der Schußfäden
zwischen die Kettfadentücher der entstandene Vliesstoff einer Behandlung unterzogen wird, bei der
Kette und Schuß miteinander verbunden werden.
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18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung durch Zuführen von Klebmittel
und durch Härten erfolgt, wobei die Breite des Zuführungsabschnitte etwas kleiner ist als die Breite
des erzeugten Stoffs, wodurch zwei nicht-verfestigte Webkanten entstehen.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Webkanten nach dem Erhärten des
Klebmittels entfernt werden.
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US7751470A | 1970-10-02 | 1970-10-02 |
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| Publication Number | Publication Date |
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- 1971-10-02 DE DE19712149330 patent/DE2149330A1/de active Pending
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