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DE20380209U1 - Vergnügungseinrichtung - Google Patents

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DE20380209U1
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DE20380209U
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Antonio Zamperla SpA
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Antonio Zamperla SpA
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Abstract

Vergnügungseinrichtung (10) umfassend ein Fahrzeug (12) zum Unterbringen von Benutzern, wobei das Fahrzeug dazu geeignet ist, einer Bahn im Raum zu folgen, die eine Oszillationskomponente um einen Augenblicksdrehpunkt und eine Rotationskomponente um eine Achse (R–R) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug auf einer Stützstruktur (16) gestützt ist, die wenigstens eine Schiene (22) umfasst, deren Form die Form der Oszillationskomponente des Fahrzeugs bestimmt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vergnügungseinrichtung, in der ein mit Sitzen versehenes Fahrzeug einer Bahn im Raum folgt, die eine Oszillationskomponente um einen Augenblicksdrehpunkt und eine Rotationskomponente um eine Achse umfasst.
  • Spezieller betrifft die vorliegende Erfindung eine Vergnügungseinrichtung, in der das oben genannte Fahrzeug einer Bahn folgt, die durch eine Oszillation relativ zu einem festen Zentrum und durch eine Rotation relativ zu einer Achse, die in verschiedener Art und Weise im Raum geneigt ist, definiert ist.
  • Im Bereich von Vergnügungseinrichtungen besteht ein besonderer Bedarf, Kompaktheit einzuhalten und, im Speziellen für mobile Strukturen, Transport und Installation zu vereinfachen.
  • Bekannt sind Vergnügungseinrichtungen, bei denen die oszillierende Bewegung eines Fahrzeugs vermittels einer komplexen Struktur verursacht wird, die durch Gitterelemente gebildet ist, die das Zentrum der Oszillation des Fahrzeugs definieren und an denen das Fahrzeug vermittels wenigstens eines Armes im Wesentlichen aufgehängt ist. Eine Kombination aus einer oszillierenden Bewegung und einer rotierenden Bewegung um eine sich durch das Oszillationszentrum erstreckende Achse wird dadurch erreicht, dass der Arm, an dem das Fahrzeug aufgehängt ist, in Rotation versetzt wird.
  • Es ist bekannt, dass oben beschriebene Vergnügungseinrichtungen besonders sperrig und komplex und schwierig zu transportieren und in eingeschränkten Platzverhältnissen unterzubringen sind, vor allem wegen dem Vorhandensein der Gitterstruktur, an der das Fahrzeug aufgehängt ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vergnügungseinrichtung zu entwerten und bereitzustellen, die den oben genannten Bedürfnissen genügt und die zugleich die oben ausgeführten Nachteile überwindet.
  • Diese Aufgabe wird gelöst vermittels einer Vergnügungseinrichtung vom oben spezifizierten Typ, ausgebildet entsprechend dem Anspruch 1.
  • Weitere Charakteristika und die Vorteile der Einrichtung entsprechend der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform klar werden, die gegeben ist als nicht einschränkendes Beispiel mit Bezug zu den angehängten Zeichnungen, in denen:
  • 1 eine Frontansicht einer Vergnügungseinrichtung entsprechend der vorliegenden Erfindung ist,
  • 2 eine Sicht von oben auf die Einrichtung von 1 ist,
  • 3 eine Seitenansicht der Einrichtung von 1 ist,
  • 4 eine Frontansicht der Einrichtung von 1 in einem anderen operativen Zustand ist,
  • 5 eine Ansicht von oben eines Details der Einrichtung von 1 ist,
  • 6 ein Schnitt entlang der Linie VI-VI durch das Detail der 5 ist,
  • 7 ein Schnitt durch das Detail von 5 entlang der Linie VII–VII der 6 ist,
  • 8 einen Teil des Details der 6 vergrößert zeigt,
  • 9 einen Teil eines Details der 7 vergrößert zeigt,
  • 10 ein Detail der Einrichtung von 1 von oben zeigt,
  • 11 eine teil-geschnittene Frontansicht des Details von 10 ist,
  • 12 einen Teil des Details von 11 vergrößert zeigt,
  • 13 eine Frontansicht eines Details der Einrichtung von 1 ist,
  • 14 einen Teil des Details der 13 vergrößert zeigt,
  • 15 den Teil der 14 geschnitten entlang der Linie XV–XV zeigt,
  • 16 das Detail der 13 von oben zeigt,
  • 17 eine Ansicht von oben des vergrößerten Teils der 14 gemäß Pfeil XVII ist, und
  • 18 eine vergrößerte Seitenansicht eines Details von 12 ist entsprechend der einen möglichen Ausführungsform.
  • Bezogen auf die o.g. Zeichnungen wird eine Vergnügungseinrichtung entsprechend der vorliegenden Erfindung generell mit 10 bezeichnet. Eine im Wesentlichen horizontale Tragfläche der Einrichtung 1 ist in den angehängten Zeichnungen mit P bezeichnet. Jede zu dieser Fläche orthogonale Ebene wird generell als eine vertikale Ebene bezeichnet.
  • Ein Fahrzeug 12 ist dazu geeignet, einer bestimmten Anzahl von Nutzern oder Passagieren Platz zu bieten, beispielsweise in parallelen Sitzreihen 14 wie in 1 gezeigt. In weiteren möglichen Ausführungsformen können die Sitze anders angeordnet sein, beispielsweise in Längsreihen bezogen auf die Längsausdehnung des Fahrzeugs 12 oder in einem Kreis.
  • Das Fahrzeug 12 kann eine fantasievolle Form aufweisen und Teile umfassen, die sich im Raum entlang von Bahnen wie oben beschrieben bewegen können.
  • Eine Stützstruktur, generell mit 16 bezeichnet, ist dazu geeignet, das Fahrzeug 12 zu stützen und wenigstens teilweise eine Komponente seiner Bahn im Raum zu definieren.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform ist die Stützstruktur 16 in einer kompakten und zusammenlegbaren Form ausgeführt, die auch den Anhänger definiert, auf dem die Einrichtung 10 transportiert wird.
  • Die Stützstruktur 16 oder lasttragende Struktur für das Fahrzeug ist vorteilhaft mit dem Chassis des Anhängers kombiniert, womit sowohl das Bewegen als auch der Aufbau der Einrichtung vereinfacht wird.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform der Stützstruktur 16, die eine Rückwand 18, geeignet für das Kreieren einer Hintergrundszene der Einrichtung, aufweist und eine am tiefsten Punkt, an dem das Fahrzeug 12 angeordnet werden kann, angeordnete, im Wesentlichen horizontale Fläche 20, die eine Zugangsplattform bildet.
  • Die Stützstruktur 16 umfasst ferner zwei Schienen 22, auf denen das Fahrzeug 12 gehalten ist. Diese Schienen weisen eine derartige Form auf, dass sie eine vorherbestimmte Komponente der Bahn des Fahrzeugs 12 definieren.
  • Die Form der Schienen 22 und der so definierten Bahnkomponente folgt einer geeigneten Kurve, die in Abhängigkeit von der den Passagieren zu vermittelnden Empfindung ausgewählt ist.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform, beispielsweise diejenige, die in den angehängten Zeichnungen dargestellt ist, folgen die Schienen 22 einer gebogenen Bahn innerhalb einer Ebene, so dass die Bahnkomponente des Fahrzeugs eine gebogene Komponente in dieser Ebene, beispielsweise in einer vertikalen Ebene, ist.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform korrespondiert die Form der Schienen 22 und folglich die dadurch definierte Bahnkomponente des Fahrzeugs mit einem konkaven. Teil eines Kreises.
  • In anderen nicht gezeigten Ausführungsformen können die Schienen eine gebogene oder wellenförmige Form oder andere Formen aufweisen, die dazu geeignet sind, spezielle Empfindungen für den Benutzer des Fahrzeugs zu erzeugen.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform, beispielsweise diejenige, die in den Zeichnungen aufgezeigt ist, sind die beiden eine Hauptachse O definierenden Schienen 22 parallel zueinander angeordnet. Entsprechend einer möglichen Ausführungsform umfasst jede Schiene einen profilierten, beispielsweise einen "I"-förmigen Querschnitt aufweisenden Abschnitt, der entlang seiner Hauptachse eine Form aufweist, die dazu geeignet ist, die gewünschte Bahnkomponente zu erzeugen. Wie oben erklärt, kann der profilierte Abschnitt eine bogenförmige Form aufweisen, beispielsweise einen Kreissektor, oder andere zum Erzeugen einer vorbestimmten Empfindung für den Benutzer geeignete Konfigurationen.
  • Die Bewegung des Fahrzeugs 12 entlang der Schienen 22 definiert eine schwingende Bewegung des Fahrzeugs entlang einer Kurve, die, entsprechend den verschiedenen möglichen Ausführungsformen, einen festen und/oder einen variablen Augenblicksdrehpunkt aufweist.
  • Ständer und Querträger sind zweckmäßig unter den beiden Schienen angeordnet, um die Stützstruktur 16 abzustützen und zu versteifen, und definieren vorteilhafterweise auch Elemente des Anhängers des Fahrzeugs 12.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform besteht jede Schiene 22 aus wenigstens zwei Teilen, die in einer solchen Art und Weise gelenkig miteinander verbunden sind, dass einer der beiden Teile, vorzugsweise das Endteil, relativ zum anderen Teil geschwenkt werden kann, vorzugsweise um eine horizontale Achse, die im Wesentlichen orthogonal zur Schienenachse ist. In den 4 und 11 sind die beiden Teile einer Schiene mit 22a bzw. 22b bezeichnet und in der zusammengeklappten Position, zum Bringen der Stützstruktur 16 in ihre kompakte Form, gezeigt.
  • 12 zeigt im Detail den Teil der Schienen 22, an dem die zwei Teile 22a und 22b miteinander gelenkig verbunden sind. Mittel zur Positionierung der beiden Teile relativ zueinander sind mit 24 bezeichnet und in 12 in der der zusammengeklappten Position der Schienen 22 entsprechenden Konfiguration gezeigt.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform umfasst das relative Positionsmittel 24 eine Kurbel 26, die vorzugsweise zusammenklappbar ist, und einen funktionsmäßig zwischen den beiden Teilen 22a und 22b angeordneten ölhydraulischen Zylinder 27. 18 zeigt ein Detail des Zylinders und der Gelenkverbindung zwischen den beiden Teilen 22a und 22b.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform ist die Stützstruktur 16 vorteilhafterweise dazu geeignet, durch Zusammenklappen der Schienen 22, wie in 4 oder 11 gezeigt, einen Transportanhänger (4) zu bilden. Die Stützstruktur 16 weist vorzugsweise Räder 28 zum Abstützen und Ziehen der Struktur auf.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform, beispielsweise die in den 10 und 11 gezeigte, umfasst die Stützstruktur 16 erste Antriebsmittel 30, um das Fahrzeug 12 zu veranlassen, entlang der Hauptachse der Schienen 22 zu oszillieren, und um eine schwingende Bewegung des Fahrzeugs entlang der durch die Schienen definierten Bahnkomponente zu erzeugen. Wie beispielsweise in 10 gezeigt, sind die ersten Antriebsmittel 30 zwischen den beiden Schienen 22 angeordnet, beispielsweise an Wänden 32, die ebenfalls zwischen den beiden Schienen 22 und parallel zu diesen angeordnet sind.
  • Die ersten Antriebsmittel 30 umfassen ein Antriebselement 34, das mit Querträgern der Stützstruktur 16 verbunden ist und mit einem zwischen den beiden Wänden 32 montierten Antriebsrad 36 operativ verbunden ist. Die Rotationsachse des Antriebsrads 36 ist entlang einer im Wesentlichen horizontalen Achse orthogonal zur Hauptachse der Schienen 22 angeordnet (10).
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform weisen die Schienen 22 Sensormittel auf, die dazu geeignet sind, die Position des Fahrzeugs relativ zur Stützstruktur abzugreifen, um die Richtung der Oszillation des Fahrzeugs umzukehren.
  • Das Antriebsrad 36 wirkt mit einem Teil des Fahrzeugs 12 zusammen, der vorzugsweise zwischen den beiden Schienen 22 angeordnet ist. Entsprechend einer möglichen Ausführungsform umfasst die Basis des Fahrzeugs 12, nämlich das der Supportstruktur 16 zugewandte Teil, eine Schubschiene 38.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform ist die Schubschiene 38 bogenförmig mit einer zu derjenigen der Schienen 22 ähnlichen Konfiguration.
  • Die Schubschiene 38 weist eine vorzugsweise mit einer unteren Fläche der Schubschiene zusammenfallende Oberfläche 40 für den Kontakt mit dem Antriebsrad 36 auf. Entsprechend einer möglichen Ausführungsform ist die Schubschiene 38 dazu geeignet, zwischen den Wänden 32 der Stützstruktur 16 angeordnet zu werden, wenn das Fahrzeug auf den Schienen 22 positioniert wird.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform ist die Schubschiene 38 von einem hohlen profilierten Abschnitt gebildet, der vermittels Bolzen 42 und Bügeln 44 mit einem unter dem Fahrzeug 12 angeordneten Rahmenwerk 46 verbunden ist.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform umfasst das Rahmenwerk 46 des Fahrzeugs 12 Elemente 48 für dessen Abstützung auf den Schienen 22 und Elemente 50 für dessen seitlichen Rückhalt auf diesen. Entsprechend einer Ausführungsform umfassen die Stützelemente 48 erste Räder 52, die auf den Schienen 22 aufliegen, beispielsweise auf dem oberen flachen Ende des "I"-förmigen profilierten Abschnitts. Mit Bezug zum Rahmenwerk 46 sind die ersten Räder 52 zum Rotieren um Achsen montiert, die im Wesentlichen orthogonal zur Hauptachse der Schienen 22 sind, d.h., sie sind quer zur Schubschiene 38 und zur Achse O der Oszillationskomponente des Fahrzeugs auf den Schienen 22 angeordnet und parallel zur horizontalen Tragfläche P der Einrichtung 1.
  • Entsprechend einer Ausführungsform umfassen die seitlichen Rückhalteelemente 50 zweite Räder 54, die zum Rotieren um zur Hauptachse der Schienen 22 im Wesentlichen orthogonale Achsen montiert sind und die einzeln in im Wesentlichen vertikalen Ebenen in Bezug zur horizontalen Tragfläche P angeordnet sind. In der gezeigten Ausführungsform sind die zweiten Räder 54 so montiert, dass sie auf den inneren Wänden der Schienen 22 laufen, beispielsweise auf den inneren Flächen der vertikalen Wände der "I"-förmigen profilierten Abschnitte.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform umfasst das Fahrzeug 12 ein auf dem Rahmenwerk 46 in einer solchen Art und Weise befestigtes Laufwerk 56, dass das Laufwerk und der obere Teil des Fahrzeugs um eine Achse R–R rotieren können.
  • Während der oszillierenden oder schwingenden Bewegung des Fahrzeugs 12 auf den Schienen 22 kann die Achse R–R auf verschiedene Art und Weise im Raum orientiert sein/werden. Entsprechend einer möglichen, in den Zeichnungen aufgezeigten, nicht einschränkenden Ausführungsform kann die Achse R–R orthogonal zur Oszillations- oder Schwingungsachse O sein und in Bezug auf die horizontale Fläche P in einer vertikalen Ebene angeordnet sein. Entsprechend einer anderen möglichen Ausführungsform kann die Achse R–R im Wesentlichen mit der Achse des Radius der Krümmung der Schienen 22 korrespondieren.
  • Wie in 13 gezeigt, ist das Laufwerk 56 unter einer zum Tragen der Sitze 14 für die Benutzer der Einrichtung 1 dienenden Fläche 58 angebracht.
  • Zweite Antriebsmittel, bezeichnet mit 60 sind dazu geeignet, das Laufwerk 56 und so auch die Tragfläche 58 in Rotation um die Achse R–R zu versetzen.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform umfassen die zweiten Antriebsmittel 60 zwei Antriebselemente 62, die an Platten 64 befestigt sind, die auf entgegengesetzten Seiten der Rotationsachse R–R gelenkig an der Tragfläche 58 angebracht sind. Jeweilige Druckelemente 66 sind operativ zwischen den Platten 64 und der Tragfläche 58 angeordnet. Jedes Antriebselement 62 ist mit einem Antriebsrad 68 verbunden. Beide Antriebsräder 68 wirken auf Grund der durch die Druckelemente 66 ausgeübten Druckkraft mit der inneren Fläche eines kreisförmigen Ring-Getrieberads 70 zusammen, das fest an dem Rahmenwerk 46 befestigt ist.
  • Bezogen auf die oben erwähnten Zeichnungen funktioniert die Vergnügungseinrichtung 10 wie folgt.
  • Die ersten Antriebsmittel 30 verursachen das Schwingen oder Oszillieren des Fahrzeugs entlang der Achse O auf den Schienen 22. Die Form der Schienen definiert die Form der "schwingenden" Komponente der Bahn des Fahrzeugs. Wenn Schienen in Form von Kreissektoren vorgesehen sind, oszilliert das Fahrzeug um ein im Wesentlichen ortsfestes Zentrum entsprechend dem Mittelpunkt des Kreises, entlang dessen sich die Schienen erstrecken, während das Fahrzeug auf den Schienen abgestützt ist.
  • Wenn Schienen einer anderen Form vorgesehen sind, wird die "schwingende" Komponente der Bewegung des Fahrzeugs der Form der Schienen folgen, was davon abhängig ist, welche Empfindungen den Passagieren vermittelt werden sollen.
  • "Schwingende Bewegung" oder "schwingende Komponente" meint deshalb die Bewegung des Fahrzeugs entlang der Schienen 22, die durch die ersten Antriebsmittel verursacht wird, und zwar sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Sensormittel identifizieren das Erreichen der Enden der Schwingbahn, um den Antrieb des ersten Antriebsmittels umzukehren und so die Richtung der Bewegung des Fahrzeugs auf den Schienen umzukehren.
  • Während der schwingenden Bewegung wird ein Teil des Fahrzeugs, der dem Laufwerk 56 und der Tragfläche 58, auf der sich die Benutzer befinden, entspricht, durch die zweiten Antriebsmittel 60 in Rotation versetzt, wodurch eine Kombination aus einer schwingenden Bewegung entlang einer durch die Form der Schienen definierten Bahn und einer rotierenden Bewegung um eine Achse R–R erzeugt wird.
  • Im Speziellen rotieren das Laufwerk und die Fläche 58 um eine Achse R–R, die auf verschiedene Art und Weise im Raum orientiert sein/werden kann.
  • Entsprechend einer möglichen Ausführungsform sind die ersten und zweiten Antriebsmittel nicht miteinander synchronisiert, so dass sich die Position des Laufwerks 56 und der Tragfläche 58 im Raum nicht wiederholt, wenn sich das Rahmenwerk 46 an einer vorbestimmten Position befindet.
  • Es versteht sich aus dem Vorhergehenden, dass die Schaffung einer Vergnügungseinrichtung entsprechend der vorliegenden Erfindung dem oben erwähnten Bedarf für Kompaktheit Genüge leistet.
  • Ausserdem vereinfacht die Vergnügungseinrichtung entsprechend der Erfindung sowohl den Transport, als auch das Aufbauen durch Vermeiden komplexer Gitterstrukturen und durch Kombination der lasttragenden Struktur der Einrichtung mit dem Rahmenwerk des Transportanhängers.
  • Da das Fahrzeug auf den Schienen gehalten ist, definiert die Form der Schienen die Form der Schwing- oder Oszillations-Komponente der Fahrzeugbahn. Ausserdem kann die rotierende Komponente um eine Achse R–R, die auf verschiedene Art und Weise im Raum orientiert ist, ausgeführt werden.
  • Die vorteilhafte Kombination einer schwingenden, auf Schienen ausgeführten Bewegung und einer um eine auf verschiedene Art und Weise im Raum orientierte Achse R–R rotierenden Bewegung erlaubt eine vielseitigere Ausgestaltung der möglichen endgültigen Bahnen, die in Übereinstimmung mit immerfort veränderlichen Benutzeranforderungen erreicht werden kann. Tatsächlich ermöglicht es die vorliegende Erfindung, die beiden Komponenten der Bewegung strukturell und funktionell unabhängig voneinander zu machen.
  • Ein weiterer Vorteil der Vergnügungseinrichtung entsprechend der Erfindung liegt in seiner unüblichen strukturellen Einfachheit, die es ermöglicht, diese mit sehr geringen Kosten herzustellen.
  • Natürlich können gegenüber der oben beschriebenen und illustrierten Ausführungsform Abweichungen und/oder Zusätze vorgesehen sein.
  • Beispielsweise kann die Form und Anzahl der Schienen unterschiedlich von denen in den Zeichnungen gezeigten sein, beispielsweise durch Vorsehen einer einzigen Schiene oder einer größeren Anzahl von Schienen. Die Konfigurationen des ersten und zweiten Antriebsmittels können von den beschriebenen und illustrierten abweichen.
  • Die Form der Schienen kann beispielsweise bogenförmig, wellenförmig oder in sonst einer Art und Weise vorgesehen sein, entsprechend der Bewegung, die erzeugt werden soll und der daraus folgenden Empfindung, die dem Passagier vermittelt werden soll. Die Achse der Rotation R–R kann ebenfalls auf verschiedene Art und Weise im Raum orientiert werden. Unter den möglichen, aber nicht einschränkenden Beispielen kann sich die Rotationsachse R–R durch den Augenblicksdrehpunkt der Bahn der schwingenden Bewegung erstrecken oder sie kann relativ dazu unterschiedlich orientiert sein.
  • Ferner können die zweiten Antriebsmittel so konstruiert sein, dass entweder eine monodirektionale oder eine bidirektionale rotierende Komponente der Bewegung erzeugt wird.
  • Die Sitzreihen können unterschiedlich in längsstehenden, querstehenden oder kreisförmigen Reihen angeordnet sein.
  • Um eventuelle und spezifische Anforderungen zu erfüllen, kann ein Fachmann an der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Einrichtung viele Modifikationen, Anpassungen und Ersetzungen von Elementen durch andere funktionell entsprechende Elemente vornehmen, ohne den Breich der angehängten Ansprüche zu verlassen.

Claims (35)

  1. Vergnügungseinrichtung (10) umfassend ein Fahrzeug (12) zum Unterbringen von Benutzern, wobei das Fahrzeug dazu geeignet ist, einer Bahn im Raum zu folgen, die eine Oszillationskomponente um einen Augenblicksdrehpunkt und eine Rotationskomponente um eine Achse (R–R) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug auf einer Stützstruktur (16) gestützt ist, die wenigstens eine Schiene (22) umfasst, deren Form die Form der Oszillationskomponente des Fahrzeugs bestimmt.
  2. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der die Rotationsachse (R–R) im Raum so orientiert ist, dass sie sich durch den Augenblicksdrehpunkt der Oszillationskomponente des Fahrzeugs (12) erstreckt.
  3. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Stützstruktur (16) zwei parallel zueinander angeordnete und eine Hauptachse (O) definierende Schienen umfasst.
  4. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der sich die wenigstens eine Schiene (22) entlang einer von der den Benutzern zu vermittelnden Empfindung abhängigen Kurve erstreckt.
  5. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 4, bei der sich die wenigstens eine Schiene (22) entlang einem Kreissektor erstreckt.
  6. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die wenigstens eine Schiene (22) einen profilierten Abschnitt umfasst.
  7. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 6, bei der der profilierte Abschnitt einen "I"-förmigen Querschnitt aufweist.
  8. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die wenigstens eine Schiene (22) wenigstens zwei Teile (22a, 22b) umfasst, deren relative Position eine Transportkonfiguration und eine Gebrauchskonfiguration annehmen kann.
  9. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 8, bei der die wenigstens zwei Teile (22a, 22b) miteinander gelenkig verbunden sind.
  10. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 8 oder 9, bei der Mittel (24) vorgesehen sind für die relative Positionierung der wenigstens zwei Teile (22a, 22b) der wenigstens einen Schiene (22).
  11. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die wenigstens eine Schiene (22) umfassende Stützstruktur (16) mit Rädern (28) versehen ist für das Abstützen und das Ziehen der Struktur.
  12. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Stützstruktur (16) erste Antriebsmittel (30) umfasst zum Verursachen, dass das Fahrzeug (12) entlang einer Hauptachse (O) der wenigstens einen Schiene (22) oszilliert.
  13. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 12, bei der die ersten Antriebsmittel (30) neben der wenigstens einen Schiene (22), insbesondere zwischen den beiden Schienen, angeordnet sind.
  14. Vergnügungseinrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Antriebsmittel (30) auf ein der Stützstruktur (16) zugewandtes Basisteil (38, 40) wirken.
  15. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, bei der die ersten Antriebsmittel (30) ein Antriebselement (34) umfassen, welches operativ mit einem Antriebsrad (36) verbunden ist.
  16. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 15, bei der das Antriebsrad (36) zwischen Wänden (32) angeordnet ist.
  17. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der Sensormittel vorgesehen sind, die dazu geeignet sind, die Position des Fahrzeugs relativ zur Stützstruktur (16) abzugreifen, um die Richtung der Oszillation des Fahrzeugs umzukehren.
  18. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Fahrzeug für seine Bewegung entlang der wenigstens einen Schiene (22) eine Schubschiene (38) umfasst.
  19. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 18, bei der die Schubschiene (38) eine bogenförmige Konfiguration aufweist, gemäß einer Konfiguration, die derjenigen der wenigstens einen Schiene (22) ähnlich ist.
  20. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12 und 18, bei der die Schubschiene (38) eine Kontaktfläche (40) aufweist, die mit den ersten Antriebsmitteln (30) zusammenwirkt.
  21. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Fahrzeug (12) Elemente (48) für dessen Abstützung auf der wenigstens einen Schiene (22) umfasst.
  22. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Fahrzeug (12) Elemente (50) für dessen seitlichen Rückhalt auf der wenigstens einen Schiene (22) umfasst.
  23. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 21 oder nach Anspruch 22 rückbezogen auf Anspruch 21, bei der die Stützelemente (48) erste Räder (52) umfassen, die auf der wenigstens einen Schiene (22) aufliegen.
  24. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, jedenfalls rückbezogen auf Anspruch 22, bei der die seitlichen Rückhalteelemente (50) zweite Räder (54) umfassen.
  25. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Fahrzeug (12) ein Laufwerk (56) umfasst, das dazu geeignet ist, um eine Achse (R–R) zu rotieren, die in Abhängigkeit der zu erzielenden Empfindung im Raum orientiert ist.
  26. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 25, bei der die Rotationsachse (R–R), während der oszillierenden Bewegung des Fahrzeugs (12) auf der wenigstens einen Schiene (22), orthogonal zu einer Oszillationsachse (O) ist und in einer in Bezug zu einer horizontalen Tragfläche (P) vertikalen Ebene angeordnet ist.
  27. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der zweite Antriebsmittel (60) vorgesehen sind, die die Rotation des Fahrzeugs (12) um die Achse (R–R) verursachen.
  28. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 25 und 27, bei der die zweiten Antriebsmittel (60) das Laufwerk (56) in Rotation um die Achse (R-R) versetzen können.
  29. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 27 oder 28, bei der die zweiten Antriebsmittel (60) zwei Antriebselemente (62) umfassen, die auf entgegengesetzten Seiten der Rotationsachse (R–R) angeordnet sind.
  30. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, jedenfalls rückbezogen auf Anspruch 25 und 29, bei der die Antriebselemente (62) gelenkig mit dem Laufwerk (56) verbunden sind und bei der jeweilige Druckelemente (66) operativ zwischen dem Laufwerk (56) und den Antriebselementen (62) angeordnet sind.
  31. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 30, wenigstens abhängig von den Ansprüchen 12 und 27, bei der die ersten und zweiten Antriebsmittel (30, 60) nicht miteinander synchronisiert sind.
  32. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 31, wenigstens abhängig von den Ansprüchen 12 und 27, bei der die ersten und zweiten Antriebsmittel (30, 60) strukturell und funktionell unabhängig sind.
  33. Vergnügungseinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 32, wenigstens abhängig von den Ansprüchen 12 und 27, bei der die ersten und zweiten Antriebsmittel (30, 60) so eingerichtet sind, dass eine Kombination aus einer schwingenden Bewegung entlang einer durch die Form der wenigstens einen Schiene (22) definierten Bahn und einer rotierenden Bewegung um die Achse (R–R) erzeugt wird.
  34. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 33, bei der die Achse (R-R) während der rotierenden Bewegung ihre Orientierung im Raum gemäß der Form der durch die schwingende Bewegung erzeugten Komponente verändert.
  35. Vergnügungseinrichtung (10) nach Anspruch 34, bei der sich die Achse (R–R) während der rotierenden Bewegung um den Augenblicksdrehpunkt dreht.
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