KAISERLICHES
PATENTAMT.
Die Erfindung betrifft die bekannten, bei Gefäßen für feuergefährliche Flüssigkeiten zur
Verwendung kommenden Rohreinsätze, die ganz oder teilweise mit Durchbrechungen versehen
sind. Diese sind mit Drahtgeweben überdeckt, um eine Explosion des Gefäßinhalts
bei der durch dieses Einsatzrohr erfolgenden Entnahme der Flüssigkeit zu verhüten.
Als großer Mißstand wird bei diesen Einsatzrohren empfunden, daß sie bei abgepaßter
Länge -nur bei Gefäßen von ganz bestimmten Abmessungen (Länge oder Durchmesser) verwendungsfähig
sind und, wenn der Durchmesser der Gefäße auch nur in engen Grenzen schwankt, entweder zu lang sind, so daß sie
überhaupt nitht unmittelbar angebracht werden können, oder zu kurz sind, so daß ein
vollständiges Entleeren des Gefäßes unmöglich ist.
Der Zweck vorliegender Erfindung ist, diesen Mißstand zu beseitigen. Dies wird dadurch
erreicht, daß das Einsatzrohr aus zwei Teilen hergestellt wird, dessen unterer zu dem oberen
verschiebbar angeordnet ist. Auf diese Weise wird es möglich, ein und dieselbe Sorte von
Einsatzrohren bei Gefäßen von verschiedenstem Durchmesser zu verwenden, was für die Fabrikation
von großer Bedeutung ist, da dadurch eine äußerst billige Herstellung ermöglicht
wird. Des weiteren bietet die Anordnung den Vorteil, daß das untere verschiebbare
Rohr mit dem Pumpenrohr gegen den Gefäßboden gepreßt werden kann, so daß eine
vollständige Entleerung des Gefäßes in jedem
Falle gewährleistet ist.
Der Gegenstand der Erfindung ist auf der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht, und
zwar zeigt sie einen Längsschnitt durch einen mit dem Einsatzrohr versehenen Gefäßteil.
Als Einsatzrohr findet ein massives Rohr Verwendung, an dessen oberem und unterem
Ende Öffnungen vorgesehen sind, die mit Drahtgeweben überdeckt sind. Das Einsatzrohr
besteht aus dem oberen Teil α mit den Drahtgewebeeinsätzen b geeigneter Anzahl und
dem teleskopartig verschiebbar zu dem Rohr a angeordneten Rohrstück c mit den Drahtgewebeeinsätzen
d. Das Rohrstück c ist nach unten durch einen Boden / abgeschlossen,
welcher unter Umständen ebenfalls mit einem Drahtgewebeeinsatz versehen sein kann, so
allerdings, daß dieser nicht durch das Pumpenrohr zerstoßen wird. Das Rohrstück α ist an
der Büchse g befestigt, welche im Gefäß h festsitzt. Die Büchse g kann durch eine Verschlußschraube
i abgeschlossen werden. Es ist ersichtlich, daß dieses Einsatzrohr bei Gefäßen
von verschiedenstem Durchmesser Anwendung finden kann.
Natürlich könnte das Einsatzrohr auch von anderer üblicher Ausbildung sein, als in der
Zeichnung dargestellt ist.
Pate ν t-An SPRU c H :
Mit Drahtsieben versehener Rohreinsatz an Gefäßen für feuergefährliche Flüssigkeiten,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rohreinsatz teleskopartig ausgebildet ist, zum Zweck, ihn für Gefäße von verschiedenen
^ Abmessungen verwenden zu können.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.