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DE2032776C3 - Schleppkettenkreisförderanlage - Google Patents

Schleppkettenkreisförderanlage

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Publication number
DE2032776C3
DE2032776C3 DE2032776A DE2032776A DE2032776C3 DE 2032776 C3 DE2032776 C3 DE 2032776C3 DE 2032776 A DE2032776 A DE 2032776A DE 2032776 A DE2032776 A DE 2032776A DE 2032776 C3 DE2032776 C3 DE 2032776C3
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DE
Germany
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drag
claw
driver
drag chain
rail
Prior art date
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Expired
Application number
DE2032776A
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English (en)
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DE2032776A1 (de
DE2032776B2 (de
Inventor
A Czarnecki
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
STANDARD ALLIANCE IND
Original Assignee
STANDARD ALLIANCE IND
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Publication date
Application filed by STANDARD ALLIANCE IND filed Critical STANDARD ALLIANCE IND
Publication of DE2032776A1 publication Critical patent/DE2032776A1/de
Publication of DE2032776B2 publication Critical patent/DE2032776B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2032776C3 publication Critical patent/DE2032776C3/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B10/00Power and free systems
    • B61B10/02Power and free systems with suspended vehicles
    • B61B10/025Coupling and uncoupling means between power track abd vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chain Conveyers (AREA)
  • Pusher Or Impeller Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Schleppkettenkreisförderanlage mit den aus dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ersichtlichen Einzelmerkmalen. Eine derartige Schleppkettenkreisförderanlage ist aus der US-PS 33 14 377 bekannt.
Sämtliche Mitnehmer dieser bekannten Förderanlage sind gleich ausgebildet und fest mit der Schleppkette verbunden. Dadurch, daß jede Laufkatze mit einer Schleppklaue versehen ist, die in Zuordnung zu einem an der Schleppkette befestigten Mitnehmer steht, kann die Laufschiene der Förderanlage auch mit Abzweigungen bzw. Weichen versehen werden, über die Laufwagen wahlweise z. B. auch in eine zweite Schleppkettenkreisförderanlage eingeschleust werden können. Wird eine solche Weiche im Sinne einer Ausschleusung eines Laufwagens aus der Förderanlage gestellt, so gerät die Schleppklaue der vorderen Laufkatze des Laufwagens nach dem Einlauf der vorderen Laufkatze in die Abzweigung außer Eingriff mit dem vorderen Mitnehmer der Schleppkette. Daraufhin bleibt der Laufwagen zunächst stehen. Nach einem kurzen Weilerlauf der Schleppkette schlägt der nachfolgende Mitnehmer an die Schleppklaue der hinleren Laufkatze des Laufwagens an und schiebt diese ebenfalls in die Abzweigung hinein, bis ebenfalls die .Schleppklaue der hinteren Laufkatze aus dem Beaufschlagungsbereich des Mitnehmers der Schleppkette gerät. Der bis zu diesem Zeitpunkt auf den Laufwagen ausgeübte Bewegungsimpuls reicht aus, um den Laufwagen auch mit seiner hinteren Laufkatze in die Laufschiene der Abzweigung hineinzuschieben, in der der Laufwagen gegebenenfalls durch eine zweite Schleppkette angetrieben wird.
Sogenannte Staustrecke, wie diese z. B. beim Durchlauf der Laufwagen durch Lackieranlagen, öfen u. dgl. gewünscht werden, sind in einfacher Weise dadurch herstellbar, daß der Abstand zwischen Treibschiene und Laufschiene derart erhöht wird, daß der hintere Mitnehmer die feststehende hintere Schleppklaue der hinteren Laufkatze überläuft und die vordere, in Wirkstellung weiter nach oben als die hintere Schleppklaue vorstehende Schleppklaue aus dem Beaufschlagungsbereich der Mitnehmer der Schleppkette durch einen Anschlag herausgezogen wird. In dieser Stellung wird also auch die vordere Schleppklaue von den Mitnehmern der Schleppkette überlaufen. Mit dieser bekannten Schleppkettenkreisförderanlage (US-PS 33 14 377) lassen sich also drei verschiedene
(10 Betriebszustände herstellen, nämlich normaler Förderlauf, Staustrecken und Abzweigung. Nur bei einer Abzweigung liegt ein verringerter Abstand zwischen Schleppkettenschiene und Laufschiene vor, weil nur in diesem Betriebszustand ein Wirksamwerden des /wei-
<><■ ten Mitnehmers erforderlich bzw. erwünscht ist. Souohl bei Förderlauf als auch in .Staustrecken liegt ein konstanter, vergrößerter Abstand zwischen Schleppkettenschiene und Laufschiene vor. um den zweiten
Mitnehmer gänzlich unwirksam zu machen. Die Unterbrechung des Förderlaufs in den Staustrecken wird lediglich durch das bereits erwähnte Unwirksammachen der ersten Schleppklaue bewirkt.
Eine weiterhin bekannte Schleppkeitenkreisförderanlage weist keine Abzweigungsmöglichkeit auf (DT-AS 12 75 471). Bei dieser Förderanlage gibt es nur zwei Betriebssituationen, nämlich normaler Förderlauf und Staustrecken. Bei dieser Förderanlage ist nur die erste Laufkatze mit einer Schleppklaue versehen. Dementsprechend weist die Schleppkette auch nur Mitnehmer für diese vordere Schleppklaue auf. Im Gegensatz zu dem eingangs genannten Stand der Technik sind die Mitnehmer allerdings nach oben und unten schwenkbar an der Schleppkette befestigt. Auch ist ein unterschiedlicher Abstand zwischen Treibschiene und Laufschiene nicht vorgesehen; vielmehr ist dieser Abstand in den beiden Betriebssituationen gleich. Die Unterbrechung des Förderlaufs eines Laui«vagens wird durch Anheben des schwenkbaren Mitnehmers errjic/it, indem eine Rampe in die Eingriffsebene des Mitnehmers zu liegen kommt, durch die der Mitnehmer aus seiner Eingriffsleiiung mit der Schleppklaue nach oben herausgeschwenkt wird. Diese Rampe kann als ortsfester Stopp mit der Laufschiene verbunden sein. Auch die hintere Laufkatze ist mit einer solchen Rampe ausgestattet, daß bei einem Auflaufen eines Lau wagens auf einen stillstehenden Laufwagen der Mitnehmer des auffahrenden Laufwagens auf die Rampe der hinteren Laufkatze des stillstehenden Laufwagens aufläuft und dadurch aus dem Eingriff mit der Schleppklaue des auffahrenden Laufwagens herausgeschwenkt wird.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Schleppkettenkreisförderanlage der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die Schleppklaue am hinteren Laufwagen zusammen mit dem ihr zugeordneten Mitnehmer der Schleppkette in allen Streckenabschnitten außerhalb der Staustrecken als Antriebssichcrung dienen kann, wenn die Antriebsverbindung der vorderen Schleppklaue mit dem ihr zugeordneten Mitnehmer ausfällt.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Gegenstands des Patentanspruchs I gelöst.
Diese Antriebssicherung wird in einer vierten Betriebssituation erforderlich, wenn im Betrieb derartiger Schleppkettenkreisförderanlagen gelegentlich auf Grund von Störe.nflüssen der den Förderlauf bewirkende vordere Mitnehmer mit der Schleppklaue des vorderen Laufwagens außer Eingriff kommt. Geschieht dies im Bereich von Steigungen der Förderanlage, so kann dies zu erheblichen Störungen bzw. sogar zu einem gänzlichen Ausfall der Förderanlage führen. Tritt ein solcher Fall ein, so rollt der Laufwagen frei die Steigung wieder hinunter und prallt auf den nachfolgenden Laufwagen auf. Dieser Aufprall ist besonders heftig, wenn der Abstand zwischen den einzelnen Laufwagen größer ist und dementsprechend der zurückrollende Laufwagen bereits eine starke Beschleunigung erfahren hat. Der Aufprall kann auch zu Beschädigungen des Förderguts führen.
Einzelne vorteilhafte konstruktive Ausgestaltungen, die sich durch eine besondere Einfachheit und Betriebssicherheit auszeichnen, sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden an Hand der F i g. I bis 7 beschrieben. Es zeigt Fig. I eine Seitenansicht eines Teils einer Schleppkettenkreisförderanlage gemäß der Erfindung mit Darstellung der Schleppkelten- und der Laufschiene in verengtem Abstand voneinander für Normalbetrieb,
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt nach 5. der Linie 2-2der Fig. 1.
Fig. 3 einen Längsschnitt nach der Linie 3-3 der Ir i g- 5.
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Nockenplatte der rückwärtigen Laufkatze entsprechend dem Pfeil 4 in
ίο F i g. 1,
Fig. 5 in vergrößertem Maßstab eine Seitenansicht entsprechend Fi g. 1, jedoch mit vergrößertem Abstand zwischen Schleppketten- und Laufschiene fürStaustrekken,
is Fig. 6 einen Längsschnitt nach der Linie 6-6 der F i g. 5.
F i g. 7 eine schematische Draufsicht auf eine Förderbahn mit einem typischen Weichenpunkt, an dem die Laufkatzen auf ein Abstellgleis übergeführt werden können.
Der in Fig. 1 gezeigte Förderer ist ein solcher mit einer geschlossenen Schleife mit Überkopfantrieb und freier Bewegungsmöglichkeit zur Beförderung von Gütern von einem Platz zu einem anderen in einem Betrieb. Förderer dieser Art sind häufig außerordentlich lang, so daß in sehr großen Einrichtungen zuweilen eine Mehrzahl von einzeln betätigten, aber wechselweise zugeordneten Förderern in einem Makrosystem verwendet wird. Zwischen den Förderern können Weichenpunkte vorgesehen sein, um Stückträger von einem Förderer auf den anderen ohne Unterbrechung und häufig automatisch zu überführen. Die einzelnen Förderer können mit gleicher oder unterschiedlicher Geschwindigkeit betrieben werden und sind für eine unbegrenzte Zahl von Anwendungsfällen verwendbar, wie in Zusammenbaulinien zim Zuführen der einzelnen Teile, zur Bewegung der Teile, Unterbaueinheiten und Baueinheiten durch Reinigungsbäder. Farbspritz- und Trockenofen, für die Abgabe fertiger Güter an Verladestellen und von diesen weg an Lagerplätze usw.
In seiner typischen Form enthält der Förderer
parallel verlaufend eine obere Schleppkettenschiene 10 und eine untere Laufschiene 12. In der besonderen hier dargestellten Form hat die Schleppkettenschiene 10 die Form eines Doppel-T-Trägers 14. Die Laufschiene 12 weist zwei einander zugekehrte Kanäle 16 und 18 auf (F i g. 6). Offene U-förmige Rahmenteile 20 sind entlang der Schiene 10 und 12 angeordnet und mit dem Träger 14 und den Kanälen 16 und 18 verschweißt oder anderweitig befestigt (F i g. 6), um die Schienen in festem Abstand und gegeneinander genau ausgerichtet zu tragen. Die Rahmen 20 sind in üblicher Weise an einer Tragkonstruktion befestigt.
Als Stückträger ausgebildete Laufwagen 22, die so eingebaut sind, daß sie sich auf- und entlang der Laufschiene 12 bewegen können, enthalten vordere und hintere Laufkatzen 24 und 26, wegen deren Einzelheiten auf DT-PS 12 75 427 verwiesen wird. Es genügt daher eine kurze Beschreibung.
f'o Die vordere Laufkatze 24 besitzt einen senkrechten Plattenkörper 28, der zwischen den Vorderrädern und Hinterrädern 30 und 31 aufgehängt ist. Die zwei Vorderräder 30 sind für eine Drehung auf eine vom Plattenkörper 28 getragene rechtwinklig abstehende
''5 Achse drehbar aufgesetzt und zwar beiderseits des Plattenkörpers 28, so daß sie auf- und entlang der unteren Flansche der Kanäle 16 und 18 laufen (F i g. 6). Das zweite Paar von Hinterrädern ?! ist in ähnlicher
Weise auf einer hinteren Achse 33 drehbar zu beiden Seiten des Plattenkörpers 28 angebaut und zum Lauf in den Kanälen 16 und 18 bestimmt.
In der Mitte des Plattenkörpers 28 sind auf Schwenkzapfen 36 und 38 eine Schleppklaue 34 und eine Schwenkklaue 35 angebracht. Der obere Teil der Klauen 34, 35 erstreckt sich aufwärts zwischen den Kanälen 16 und 18, während die unteren Teile durch Gegengewichte 39 und 40 belastet sind, um die Klauen 34, 35 im Normalbetrieb senkrecht zu halten (Fig. 5). Die Klauen 34, 35 können irei nach innen, d.h. aufeinander zuschwingen, jedoch stoßen die mit Gegengewichten versehenen Enden an den Plattenkörper 28 an, um eine Gcgenschwenkbewegung von der Normalstellung aus zu verhindern. In Schlitzen 43 und 44 des Plattenkörpers 28 sind in Lagern 45 und 46 horizontale Rollen 41 und 42 eingesetzt und zwar unmittelbar zwischen den unteren Flanschen der Kanäle 16 und 18. Sie stehen in Berührung mit den Flanschkanten und rollen an diesen ab, um die Laufkatze 24 während der Bewegung entlang der Laufschiene 12 zentrisch gegenüber den Kanälen zu halten und zu führen.
Die hintere Laufkatze 26 enthält einen Plattenkörper 47 entsprechend dem Plattenkörper 28 der vorderen Laufkatze 24 und zwei Paar von Vorderrädern und Hinterrädern 48, 49. Die beiden Vorderräder 48 sind drehbar auf einer Achse 50 gelagert, die vom Plattenkörper 47 getragen ist und diesen quer durchdringt. Die beiden Hinterräder sind auf einer ebenfalls vom Körper getragenen Achse 51 drehbar gelagert. Die beiden Radpaare 48, 49 laufen auf den unteren Flanschen der Kanäle 16, 18, wobei der Plattenkörper 47 zwischen ihnen aufgehängt ist und sich bis in den Bereich unterhalb der Kanäle erstreckt. In vorwärts- und rückwärtsgerichteten Schlitzen 54, 55 im Plattenkörper 47 sind vordere und hintere Führungsrollen 52,53 drehbar in Lagern 56,57 eingebaut und laufen auf und zwischen den unteren Flanschen der Kanäle 16, 18, um die hintere Laufkatze 26 zwischen den Kanälen zu halten und sie entlang der Laufschiene 12 zu führen, ledoch trägt der Plattenkörper 47 der hinteren laufkatze 26 an Stelle von Klauen eine Nockenplatte 58 an einen im wesentlichen senkrechten Stegteil 59, der zwischen den oberen Flanschen der Kanäle 16, 18 liegt und am Plattenkörper 47 durch Querstifte 60, 61 befestigt ist. Die Nockenplatte 58 wird ganz oberhalb der Kanäle 16. 18 liegend durch den Stegteil 59 getragen, wobei die flache Kopffläche 62 auf derselben Höhe liegt wie das Ende der Klauen 34, 35. An den entgegengesetzten Seiten der Kopffläche 62 weist die Nockenplatte 58 eine vordere und eine hintere Rampe 63, 64 auf, die sich im Winkel von der Kopffläche 62 abwärts erstrecken. Ein nach rückwärts offener, mittig liegender Schlitz 66 in der Nockenplatte 58 gestattet die Aufnahme der vorderen Schleppklaue 34 eines folgenden StOckträgers, wie noch näher beschrieben werden wird.
Mit den Plattenkörpern 28 und 47 sind schwenkbare Hänger 68,70 durch waagerechte Schwenkzapfen 72,74 verbunden, die durch eine Lasttraverse 76 aneinandergekuppelt sind, die von den Hängern durch senkrechte Schwenkzapfen 78, 80 getragen ist. Zum Tragen des Förderguts dient ein Aufhänger 82, der etwa in der Mitte zwischen den Laufkatzen 24, 25 befestigt ist. Der Aufhänger hat übliche Form je nach Art und Größe des zu transportierenden Förderguts.
Von dem Träger 14 der Schleppkettenschiene 10 wird über von im Abstand voneinander angeordnete Laufkatzen 84 eine übliche Schleppkette 86 getragen. Sie besteht jeweils aus zwei Laschen 88, die gegeneinander schwenkbar an einzelnen Laschen 90 angelenkt sind. s Weiter erstrecken sich von der Schleppkette 86 in gewissen Abständen abwechselnd schwenkbare und feste Mitnehmer 92,94 abwärts.
Das obere Ende des schwenkbaren, vorderen Mitnehmers 92 ist zwischen Montagebügeln %
κ, angeordnet, die einen gewissen Abstand voneinander haben und sich von einer der Laschen 88 mit freier Schwenkbewegung auf einem Querstift gelagert 98 abwärts erstrecken, der sich durch die Bügel erstreckt und von diesen getragen ist. Das untere Ende 100 des vorderen Mitnehmers 92 liegt im Bereich der Bewegungsbahn der Klauen 34 und 35 und ist verhältnismäßig breit, um eine ununterbrochene Anlage an insbesondere der Schlcppklaue 34 herzustellen. Die Schleppkette 86 wird durch ein (nicht dargestelltes) Kettenrad in
zo Richtung des Pfeils 101 (Fig.5) angetrieben. Der vordere Mitnehmer 92 erstreckt sich abwärts und rückwärts von der Schleppkette. Der Kopf 102 des vorderen Mitnehmers 92 kann zur Anlage an der Lasche 88 kommen, an der er befestigt ist, um die Abwärtsbewegung des unteren Endes 100 zu begrenzen und den Mitnehmer 92 jederzeit in der abwärts und rückwärts geneigten Lage zu halten.
Jedoch kann der Mitnehmer 92 um den Zapfen 98 frei rückwärts und aufwärts zu einer im wesentlichen waagerechten Lage parallel zur Schleppkette 86 schwingen. Man sieht, daß die Schwerkraft normalerweise das breite und verhältnismäßig schwere Ende 100 des vorderen Mitnehmers 92 in eine untere Stellung zwingt.
Der feste hintere Mitnehmer 94 hat eine obere Tragplatte 104, die an einer der unteren Kettenlaschen 88 befestigt ist. Von der Tragplatte 104 ist ein Armteil 106 nach unten gerichtet und geht am Ende in eine verhältnismäßig breite Drückerplatte 108 über, die se ausgerichtet ist, daß sie zum Angriff an der hinterer Schleppklaue 110 der Nockenplatte 58 der hinteren Laufkatze 26 gelangen kann. Wie Fig.4 zeigt, ist die Schleppklaue 110 in der Mitte der Nockenplatte 5i unmittelbar vor dem Schlitz 66 angearbeitet. Die nach rückwärts gerichtete Kante 112 der Schleppklaue 110 isi konvex gebogen. Die Vorderkante 114 der Drückerplat te 108 ist entsprechend F i g. 2 analog konvex gebogen.
In der Praxis wird der Förderer mit der Schleppket
tenschiene 10 oberhalb und parallel zur Laufschiene Ii installiert und zwar normalerweise mit einem solcher Schienenabstand, daß die Drückerplatte 108 oberhalt oder mindestens frei von der Kopffläche 62 dei Nockenplattfc 58 ist aber nicht frei über den Kopf de Schleppklaue 110 hinweggleitet. Die Schleppklaue IU hat eine so große Höhe, daß sie die Aufrechterhaltunj dieses Abstandsverhältnisses sichert, ohne daß e: erforderlich wäre, die Abstandsbeziehungen zwischei den beiden Schienen 10 und 12 mit nur geringe Toleranz aufrechtzuerhalten, was die Kosten fü Installation und Unterhaltung unnötig vergrößeri würde. Im allgemeinen kann der Schienenmonteu leicht eine Toleranzgröße von mindestens 12,5 mm ode vielleicht auch noch weniger einhalten. Eine Höhe de Schleppklaue von 12,5 mm hat sich als befriedigen!
erwiesen.
Der Laufwagen 22 wird normalerweise entlang de Schiene 12 durch den vorderen Mitnehmer 92 beweg der sich jeweils gegen die vordere Schleppklaue 34 de
vorderen Laufkatze anlegt (Fig. 5). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das untere Ende 100 des vorderen Mitnehmers 92 nach vorwärts geneigt ist und zwar im wesentlichen im rechten Winkel zum Haiiptschaftteil des Mitnehmers 92. und daß der Kopf der Schleppklaue 34 an der Innenseite bei 116 unterschnitten ist, so daß sich das an der Schleppklaue 34 angreifende Ende des vorderen Mitnehmers 92 und der Kopf der Schleppklaue 34 zur Sicherung eines genauen Eingriffs überlappen, auch dann, wenn die Winkelstellung der Klaue sich ab und zu infolge von Änderungen des Abstands der Schienen 10 und 12 ändert. Der Abstand ändert sich üblicherweise etwas entlang der Förderlänge innerhalb gewisser Toleranzen, die für Einrichtungen dieser Art zulässig sind. Der Abstand wird jedoch über den üblichen Toleranzbereich hinaus in verschiedenen Abteilungen zur Bildung von Staustrecken geändert, beispielsweise in Trockenofen oder anderen Bereichen, in denen die Laufwagen 22 eng gepackt aneinanderliegen sollen.
Wenn ein freier vorderer Mitnehmer 92 einen Laufwagen 22 übernimmt, z. B. wenn ein Laufwagen durch eine Weiche an einem offenen Punkt der Schleppkettenschiene in die Laufschiene 12 eingeschoben wird, kommt er automatisch an der Schleppklaue 34 der vorderen Laufkatze 24 zur Anlage. Sollte es sich ergeben, daß der vordere Mitnehmer 92 zu diesem Zeitpunkt hinter der hinteren Laufkatze 26 ist, so überfährt er einfach die Nockenplatte 58 und die hintere Schleppklaue 110. Obgleich ein vorderer Mitnehmer 92 beträchtlich weiter abwärtshängt, als es in der Zeichnung dargestellt ist, fährt sein unteres Ende einfach auf die hintere Rampe 64 der Nockenplatte 58 auf. Wenn er die hintere Schleppklaue 110 erreicht, läßt eine Miltenausnehmung 118 am unteren Ende 100 und eine abgeschrägte Fläche 120 am F.nde der Ausnehmung 118 (F i g. 6) das untere Ende 100 auch über die hintere Schleppklaue 110 hinwegfahren. Infolgedessen kommt der vordere Mitnehmer 92 nicht zur Anlage und zum Antrieb des Laufwagens 22 durch die Nockenplatte 58. Wenn sich der vordere Mitnehmer 92 vorwärts über die hintere Schleppklaue 110 hinausbewegt, gleitet das untere Ende 100 auf der vorderen Rampe 63 der Nockenplatte 58 abwärts und setzt seine Bewegung fort ohne Einwirkung auf den Laufwagen 22. bis er die hintere Schwenkklaue 35 streift. Wenn der vordere Mitnehmer 92 zur Anlage an der rückwärts abgeschrägten Fläche 122 kommt, wird die Schwenkklaue 35 veranlaßt, sich nach vorn zu neigen, so daß der Mitnehmer in den Zwischenraum zwischen den Klauen 34 und 35 eintreten kann. Sobald der vordere Mitnehmer 92 die Schwenkklaue 35 überstreicht, läßt sie deren gewichtsbelastetes Ende 40 unmittelbar hierauf ihre normale, aufgerichtete Stellung wieder einnehmen. Wenn jedoch der vordere Mitnehmer 92 zur Anlage an der Schleppklaue 34 kommt, hakt diese unmittelbar in das unterschnittene Ende des Mitnehmers 92 ein. Hierbei schwingt der Mitnehmer 92 zu einem Winkel aus, der Für ein festes Zusammenpassen mit der Schleppklaue 34 benötigt wird. Die^r Vorgang schaltet den Laufwagen 22 an die Schleppkette 86 an und läßt ihn entlang des Förderers so lange fortschreiten, bis er vom Antrieb gelöst wird.
Wie bereits gesagt, kann es unfreiwillig vorkommen, daß ein Laufwagen 22 sich von der Schleppkette 86 löst. Das kommt zwar nicht oft vor. Wenn es aber vorkommt, dann im allgemeinen, während sich der Träger auf einer Steigung bewegt. Der Laufwagen 22 gleitet dann gegen den folgenden Laufwagen zurück, was zu einer Störung führt. Derartige Vorfälle werden durch die abwechselnd schwenkbaren und festen Mitnehmer 92 bzw. 94 in Verbindung mit der hinteren Schleppklaue 110 der Nockenplalte 58 der hinteren Laufkatze 26 verhindert. Wenn ein Laufwagen 22 unter diesen Umständen freikommt, erfaßt der folgende Mitnehmer 94 sofort die hintere Schleppklaue 110 und schiebt den Laufwagen 22 auf die Steigung hinauf. Das Schieben geht weiter, bis
ίο der Laufwagen wieder zur Anlage an einem vorderen Mitnehmer 92 gebracht wird, etwa durch eine Bedienungsperson, die den Laufwagen bis zum Angriff der vorderen Laufkatze 24 an dem vorderen Mitnehmer 92 verschiebt. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß die vordere Schleppklaue 34 ebenfalls eine abgeschrägte Frontfläche 124 besitzt, welche die vordere Schleppklaue 34 eines übernehmenden Laufwagens 22 veranlaßt, sich unler Einfluß des Endes 100 des Mitnehmers 92 zu »ducken« und eine erneute Anlage des vorderen Mitnehmers 92 an der Laufkatze 24 herbeizuführen. Wenn ein Laufwagen im Förderer eine abfallende Strecke durchläuft, kann er den vorderen Mitnehmer 92 nicht überfahren, da dessen Ende 100 /wischen den Klauen 34 und 35 erfaßt wird. Wenn der Laufwagen 22 die Neigung haben sollte, die Schräge schneller als mit der Geschwindigkeit der Kette 86 herabzurollen, legt sich die senkrechte Innenfläche 126 der rückwärts gerichteten Schwenkklaue 35 gegen die senkrechte rückwärtige Fläche 128 des Mitnehmers 92, um eine weitere Rückwärtsbewegung des Laufwagens zu verhindern.
Wenn der Laufwagen 22 nach Wahl von der Schleppkette 86 gelöst werden soll, etwa in einer Staustrecke des Förderers, wird der Abstand zwischen der Schleppkeltenschiene 10 und der Laufschiene 12 so weit vergrößert, daß die festen hinteren Mitnehmer 94 nicht nur von der Kopffläche 62 der Nockenplatte 58, sondern auch von der hinteren Schleppklaue 110 freikommen. Unter den gegebenen Voraussetzungen ist eine Erweiterung von 19 mm für diese Zwecke angemessen. Der Zuwachs des Abstands zwischen den Schienen 10 und 12 beeinträchtigt jedoch nicht die Verbindungen zwischen dem vorderen Mitnehmer 92 und der vorderen Laufkatze 24, da die Mitnehmer 92 lediglich ihre Winkelstellung ändern, um sie der Differenz des Abstands zwischen den beiden Schienen anzupassen. Infolgedessen kann die Veränderung des Abstands an passender Stelle vorgenommen werden. Der betreffende Änderungspunkt ist in keiner Weise für das Arbeiten des Förderers kritisch. Bei der Staustr«.cke sind Mittel vorgesehen, die Verbindung des vorderen Mitnehmers 92 mit dem ersten Laufwagen zu lösen, der in die Staustrecke eintritt. Hierauf drückt jeder Träger, der in die Staustrecke eintritt, den oder die vorangegangenen Träger vor sich her in die Staustrecke. Die an der entfernt liegenden Seite der Staustrecke austretenden Laufwagen werden selbsttätig wieder von den Mitnehmern 92 der Schleppkette 86 erfaßt. Ein Laufwagen 22, der am Eintritt in die Staustrecke von der Schleppkette 86 gelöst wurde, bleibt hier stehen, bis der folgende Laufwagen auf ihn von hinten auftrifft. Was hierbei vorkommt ist, daß die vordere Laufkatze 24 des folgenden Laufwagens in den nach rückwärts gerichteten Schlitz 66 in der Nockenplatte 58 des entkuppelten vorderen Laufwagens eintritt. Da die vordere Schleppklaue 34 des folgenden Laufwagens sich in den Schlitz 66 hineinbewegt, gleitet das untere Ende 100 des zusammenwirkenden Mitnehmers 92 auf die Rampe 64
des vorderen Laufwagens was bewirkt, daß sich der Mitnehmer 92 aufwärts außer Eingriff mit der vorderen Schleppklaue 34 bewegt. Nach dem Lösen bewegt die Kraft der bewegten Masse den Laufwagen vorwärts, bis die vordere .Schleppklaue 34 sich am äußersten inneren Ende des Schlitzes 66 befindet. Selbstverständlich legt sich hierauf der Mitnehmer 92 an keine vordere Laufkatze 24 an, die in der Nockenplatte eines vorangehenden Trägers eingeführt ist. Der Mitnehmer gleitet frei entlang der abgestellten Laufwagen. Am Abgabeende der Staustrecke werden Schleppketten- und Laufschiene 10 bzw. 12 auf ihren normalen Abstand zurückgebracht. Jeder Laufwagen, der aus der Staustrecke austritt, wird automatisch von einem Mitnehmer 92 aufgenommen, der gerade vorbeifährt und wird durch ihn durch die Abschnitte des Förderers mit normalem Schienenabstand gedrückt.
F i g. 7 zeigt eine typische Anordnung eines Weichenpunktes, die den Vorteil des abwechselnden Antriebs mit einem schwenkbaren und einem festen Mitnehmer in Verbindung mit der hinteren Schleppklaue 110 an der Nockenplalte 58 erkennen läßt. 12 ist schematisch die Laufschiene, 10 die Schleppkettenschiene, 130 eine Abstellschiene ähnlich der Laufschiene 12. Es könnte das auch ein zweiter Förderer entsprechend dem beschriebenen sein. Meist dienen die Abstellschienen zum Speichern von Laufwagen 22 und sind üblicherweise einfach abwärts von der Schleppkettenschiene aus unter einem Winkel geneigt, so daß die aufgeschobenen Laufwagen durch Schwerkraft entlanggleiten. 132 ist eine Weiche üblicher Art mit einem Schwenkpunkt 134 für eine Bewegung zwischen der voll ausgezogenen und der gestrichelten Linie. In der ausgezogenen Stellung läßt die Weiche 132 die Laufwagen 22 sich entlang der Schiene 12 ohne Unterbrechung bewegen. In der gestrichelten Stellung veranlaßt die Weiche 132 die Laufwagen 22 zu einer Bewegung von der Laufschiene 12 auf die Abstellschiene 130. Die Weiche 132 kann entweder von Hand oder automatisch bewegt werden.
Im Bereich einer solchen Weiche wird der normale Abstand zwischen der Schleppkettenschiene JO und der Laufschiene 12 aufrechterhalten. Wenn die Weiche 132 in die gestrichelte Stellung (Fig. 7) umgestellt ist, tritt die vordere Laufkatze 24 in die Weiche ein. Der anliegende vordere Mitnehmer 92 weicht seitlich aus, wenn die Schleppkette 86 die Abbiegung des Hauptförderers überquert. Das relativ breite Ende 100 des vorderen Mitnehmers 92 hält unter diesen Bedingungen die Berührung mit der Schleppklaue 34 lange genug aufrecht, um die Laufkatze 24 gut in die Abbiegung der Weiche zu schieben. Wenn jedoch der Mitnehmer 92
ίο von der Laufkatze 24 freikommt, kann der Laufwagen nochmals ein kurzes Stück weiterlaufen. In den meisten Fällen steht er jedoch still, bis der folgende hintere Mitnehmer 94 zur Anlage an der hinteren Schleppklaue 100 der hinteren Laufkatze 26 kommt, die sich noch auf
IS der Laufschiene 12 befindet. Wenn das eintritt, drückt der hintere Mitnehmer 94 gegen die hintere Laufkatze 26, um den Laufwagen durch die Weiche 132 auf die Abstellschiene 130 vorzuschieben. Hier hält wieder die relativ breite Fläche 114 an der Drückerplatte 108 des festen Mitnehmers 94 Berührung mit der hinteren Schleppklaue 110 und zwar lange genug, um die rückwärtige Laufkatze 26 gut in Abbiegung der Weiche 132 zu drücken. Jedenfalls ist zu diesem Zeitpunkt der größte Teil des Laufwagens 22 auf die geneigte Abstellschiene 130 aufgebracht. Da der feste Mitnehmer 94 auf die hintere Schleppklaue 110 auftritt, gibt er einen endgültigen Stoß, der zusammen mit der bewegten Masse des Laufwagens diesen voll über die Weiche weiterfahren und auf die Abstellschiene 130 auffahren läßt, auf die sie durch Schwerkraft bis zum Ende des Abzweigs fährt oder auf einen vorangegangenen Laufwagen auftrifft.
Man sieht, daß die Anwendung von abwechselnd schwenkbaren und festen Mitnehmern in Verbindung mit der hinteren Schleppklaue 110 an der rückwärtigen Laufkatze des Laufwagens 22 ein außerordentlich bewegliches Arbeiten des Förderers gestattet. Die Anordnung beseitigt Probleme, die bisherigen Fördersystemen dieser Art innewohnten und sowohl die Errichtung wie die Instandhaltung der Anlagen wesentlich komplizierten.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Schleppkettenkreisförderanlage
a) mit einer auf einer Schleppkettenmaschine laufenden Schleppkette mit Mitnehmern und
b) mit einer unter der Schleppkettenschiene angeordneten Laufschiene für als Stückgutträger dienende Laufwagen, die aus einer Lasttraverse mi: zu ihren Enden angeordneten Laufkatzen bestehen, die jeweils mit einer unterschiedlich weit nach oben weisenden Schleppklaue zum wahlweisen Angriff durch die Mitnehmer versehen sind,
c) wobei der Abstand zwischen den beiden Schleppklauen eines Laufwagens kleiner ist als der Abstand zwischen den ihnen zugeordneten Mitnehmern der Schleppkette und
d) wobei ferner im Bereich von Staustrecken für die Laufwagen ein erster vergrößerter Schienenabstand zwischen Schleppkelten- und Laufschiene so gewählt ist, daß die an der in Förderrichtung hinteren Laufkatze angeordnete Schleppklaue von dem ihr zugeordneten hinteren Mitnehmer überlaufen wird und
e) vor Abzweigungen ein kurzer Streckenbereich mit einem zweiten verengten Schienenabstand zwischen Schleppketten- und Laufschiene vorgesehen ist, so daß auch die an der hinteren Laufkatze angeordnete Schleppklaue mit dem ihr zugeordneten hinteren Mitnehmer in Eingriffbringbarist,
dadurch gekennzeichnet,
f) daß der vordere Mitnehmer (92) in an sich bekannter Weise nach oben und unteti schwenkbar und der hintere Mitnehmer (94) in an sich bekannter Weise starr an der Schleppkette (86) befestigt sind,
g) daß der vordere Mitnehmer (92) in seiner unteren Scrfwenkstellung tiefer liegt als der hintere Mitnehmer (94) und auch beim ersten vergrößerten Schienenabstand (Fig. 5) im Anschlagbereich der vorderen Schleppklaue (34) liegt,
h) daß der hintere M.itnehmer beim ersten vergrößerten Schienenabstand (Fig. 5) oberhalb des Anschlagbereiches der vorderen Schleppklaue (34) liegt,
i) daß die hintere Schleppklaue (ItO) mit einer Rampe (64) zum anschlagfreien Überlauf des vorderen Mitnehmers (92) versehen ist und
j) daß der zweite verengte Schienenabstand zwischen Schleppketten- (10) und Laufschienen
(12) zur Antriebssicherung der Laufwagen (22) in allen außerhalb der Staustrecken liegenden Streckenabschnitten vorsehbar ist.
2. Schleppkettenkreisförderanlage nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rampe (64) in an sich bekannter Weise seitlich über die hintere Schleppklaue (110) rückwärts gerichtet hinaussteht und mit einer Aussparung (Schlitz 66) zum Einlauf der vorderen Schleppklaue (34) versehen ist und daß der vordere Mitnehmer (92) mit seinem unteren Ende (100) seitlich über den Eingriffsbereich mit der vorderen Schleppklaue (34) hinaussteht, so dal3 der vordere Mitnehmer (92) durch Auflauf auf die Rampe (64) semen Eingriff mit der vorderen Schleppklaue (34) löst.
3. Schleppkettenkreisförderanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die hintere Schleppklaue (110) über die Rampe (64) hinaussteht.
4. Schleppkettenkreisförderanlage nach Anspruch I bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Mitnehmer (94) mit einer verbreiterten Drückerplatte (108) zur Anlage an der hinteren Schleppklaue (110) versehen ist.
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