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DE20321600U1 - Gewindeeinsetzbuchsen, die dazu bestimmt sind, Platten, insbesondere Glasplatten, zum Zwecke ihrer Befestigung auszurüsten und auf diese Weise ausgerüstete Platten - Google Patents

Gewindeeinsetzbuchsen, die dazu bestimmt sind, Platten, insbesondere Glasplatten, zum Zwecke ihrer Befestigung auszurüsten und auf diese Weise ausgerüstete Platten Download PDF

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DE20321600U1
DE20321600U1 DE20321600U DE20321600U DE20321600U1 DE 20321600 U1 DE20321600 U1 DE 20321600U1 DE 20321600 U DE20321600 U DE 20321600U DE 20321600 U DE20321600 U DE 20321600U DE 20321600 U1 DE20321600 U1 DE 20321600U1
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bore
threaded insert
plates
bushing
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Compagnie de Saint Gobain SA
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Saint Gobain Glass France SAS
Compagnie de Saint Gobain SA
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Abstract

Eine Gewindeeinsetzbuchse (8), dazu bestimmt, in einer Platte (1), die insbesondere aus einem spröden glasartigen Material besteht, zusammenzuwirken, um im Zusammenwirken mit einem Verbindungselement (19) zu ermöglichen, dass diese Platte (1) an einem Träger befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Aufnahme oder zur Bildung in situ in einer Bohrung (2) mit Haltewandungen, die ein gekrümmtes Profil aufweisen, ausgestaltet ist, wobei die Bohrung in einer Seite der Platte (1) gebildet ist und die Gewindeeinsetzbuchse (8) aus mindestens einem abnehmbaren Bauteil aus verformbarem Werkstoff erhalten wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Platten, insbesondere aus sprödem glasartigem Material, die dazu ausgerüstet sind, durch Verbindungselemente an Trägern befestigt zu werden.
  • Derartige Platten sind insbesondere dazu vorgesehen, Heizmittel, wie etwa Heizkörper, Konvektoren etc. auszurüsten, die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf eine solche Anwendung beschränkt. So kann die Befestigung von Doppelglas- oder Verbundglasplatten ebenso genannt werden, wie die Herstellung von Wänden oder Möbeln aus Glassubstraten.
  • Diese Platten müssen daher an den Befestigungspunkten Löcher aufweisen. Die Platten können verstärkt sein, insbesondere durch thermisches oder chemisches Vorspannen, um die benötigte mechanische Festigkeit (und gegebenenfalls den benötigten Wärmewiderstand) zu erhalten. Anschließend müssen vor der Wärmebehandlung die Löcher eingebracht werden.
  • Die PCT-Anmeldung WO-A1-01/09459 offenbart ein Befestigungselement für Doppelglasplatten, wobei dieses Element aus einen Gewindebolzen besteht, der an seinem vorderen Ende einen Spreizkonus aufweist, auf den ein ringförmiges Spreizelement aufgesteckt wird, damit es sich in einer Bohrung in der hinteren Glasplatte ausdehnt, wobei diese Bohrung im Bereich ihres Bodens hinterschnitten ist.
  • Eine derartige Vorrichtung hat den Nachteil, dass, während der Wärmebehandlung der Glasplatten, die mit derartigen Hinterschneidungen versehene Bohrungen aufweisen, hohe Belastungen im Bereich der Abrundung erzeugt werden, die den Boden dieser Bohrungen mit der kegelstumpfförmigen Seitenwandung verbindet, die in der Oberfläche der Glasplatte austritt und in Richtung auf den Boden der Bohrungen auseinanderläuft. Diese hohen Belastungen können zu defekten Platten führen, die nach der Wärmebehandlung aussortiert werden müssen oder in denen während der Montage oder nach ihrem Gebrauch Mängel, wie etwa Risse, entstehen.
  • Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Anordnung besteht darin, dass die Platte, sobald sie montiert wurde, nur unter sehr großen Schwierigkeiten demontiert werden kann, wobei die Gefahr groß ist, dass sie beschädigt wird oder sogar bricht.
  • Die vorliegende Erfindung beseitigt diese Nachteile und liefert ein Befestigungsystem, das Gewindeeinsetzbuchsen umfasst, die dazu bestimmt sind, eigentliche Befestigungselemente aufzunehmen, wobei diese Gewindeeinsetzbuchsen dazu ausgestaltet sind, in situ in einer Bohrung aufgenommen oder gebildet zu werden, deren Rückhalteseitenwandung ein gekrümmtes Profil aufweist und nicht mehr kegelstumpfförmig ist. Auf diese Weise wird bei demselben Hohlraumvolumen, wie bei der dem derzeitigen Stand der Technik entsprechenden obengenannten Technik, die Kontakt- oder Anlagefläche, welche die Gewindeeinsetzbuchse darstellt, größer sein, und dies führt zu einer besseren Verteilung der Kräfte. Zu diesem Zweck ist der Gegenstand der vorliegenden Erfindung eine Gewindeeinsetzbuchse, die dazu bestimmt ist, in einer Platte, die insbesondere aus einem spröden glasartigen Material besteht, zusammenzuwirken, um im Zusammenwirken mit einem Verbindungselement zu ermöglichen, dass diese Platte an einem Träger befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Aufnahme oder zur Bildung in situ in einer Bohrung mit Haltewandungen, die ein gekrümmtes Profil aufweisen, ausgestaltet ist, wobei die Bohrung in einer Seite der Platte gebildet ist.
  • Bei bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung können optional auch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen angewandt werden:
    • – die Bohrung ist durch eine Seitenwandung mit konkavem Profil begrenzt, wobei die Konkavität dem Inneren zugewandt ist;
    • – die Bohrung ist eine Sackbohrung oder eine Durchgangsbohrung;
    • – die Bohrung hat einen kreisförmigen oder länglichen Querschnitt;
    • – die Gewindeeinsetzbuchse wird aus mindestens einem Bauteil aus einem verformbaren Werkstoff erhalten;
    • – die Gewindeeinsetzbuchse ist entfernbar;
    • – die Gewindeeinsetzbuchse besteht aus einem schalenförmigen Element, das dazu bestimmt ist, in die entsprechende Bohrung in der Platte eingeführt zu werden, wobei diese Schale in ihrer Seitenwandung radiale Schlitze aufweist, die auf diese Weise elastisch oder auch plastisch nach innen biegbare Lamellen bilden, damit dieses Element in die entsprechende Bohrung in der Platte eingepasst werden kann, wobei die Innenfläche der Seitenwandung des schalenartigen Elements dazu ausgestaltet ist, mit dem Element zusammenzuwirken, um es mit dem Träger zu verbinden;
    • – das schalenartige Element ist kreisförmig;
    • – das schalenartige Element hat drei bis fünf Schlitze;
    • – das Element hat einen gekrümmten, gegebenenfalls durchbohrten Boden;
    • – das Zusammenwirken zwischen dem Verbindungselement und der Gewindeeinsetzbuchse ist zur Selbstsicherung dieser Gewindeeinsetzbuchse im Inneren der Bohrung geeignet;
    • – ein Benetzungsmittel zur Verbesserung des Oberflächenaussehens wird an der Grenzfläche zwischen der Seitenwandung der Bohrung und der Gewindeeinsetzbuchse eingebracht.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Platte, insbesondere aus sprödem glasartigem Material, die an mindestens einer ihrer Oberflächen eine Bohrung aufweist, das dazu bestimmt ist, mindestens eine Gewindeeinsetzbuchse, wie oben definiert, aufzunehmen. Sie betrifft auch eine derartige Platte, die mit ihrer Gewindeeinsetzbuchse oder ihren Gewindeeinsetzbuchsen ausgerüstet ist. Sie betrifft ferner eine Platte, die mit ihrer Gewindeeinsetzbuchse oder ihren Gewindeeinsetzbuchsen ausgerüstet wurde und bei der die oder jede Gewindeeinsetzbuchse ein Element aufgenommen hat, um sie mit einem Träger zu verbinden.
  • Wie bereits erwähnt, ist das spröde Material, aus dem diese Platten gefertigt sind, im Allgemeinen gehärtetes Glas, oder ganz allgemein ein Glassubstrat, das durch Wärmebehandlung, insbesondere durch Vorspannen, Tempern oder eine Glühbehandlung bearbeitbar ist, oder auch ein Glas, das nach dem Bilden der Bohrungen mechanisch verstärkt wird.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine montierte Anordnung oder eine zu montierende Anordnung, die mindestens eine Platte aus sprödem glasartigem Material, wie oben definiert, umfasst.
  • Insbesondere ist eine solche Anordnung ein Heizmittel mit einer Glasplatte wie oben definiert, wobei diese Platte mit Leitelementen, beispielsweise Siebdruckelementen, und mit Stromleitungen ausgestattet sein kann.
  • Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Platte, die geeignet ist, an einem Träger befestigt zu werden, so dass sie eine montierte Anordnung wie etwa ein Heizmittel darstellt, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Platte, insbesondere einer Platte aus sprödem glasartigem Material, das keiner Wärmebehandlung unterzogen wurde, so bearbeitet wird, dass mindestens eine Bohrung an der Stelle der Befestigungspunkte gebildet wird, wobei jede vorgenannte Bohrung so geformt ist, dass eine Gewindeeinsetzbuchse, wie oben definiert, eingeführt und gehalten werden kann, dadurch, dass dann eine Wärmebehandlung dieser Platte durchgeführt wird und dadurch, dass eine formkomplementäre Gewindeeinsetzbuchse, wie oben definiert, in situ in jede der Bohrungen eingesetzt wird oder in jeder der Bohrungen gebildet wird.
  • Zur besseren Erläuterung des Gegenstands der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend zur Veranschaulichung und keinesfalls als Einschränkung eine besondere Ausführungsform beschrieben unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung, in der:
  • 1 eine perspektivische Teilansicht einer gehärteten Glasplatte ist, in die Vorrichtungen zum Befestigen dieser Platte an einem Träger eingebracht worden sind, wobei nur eine dieser Vorrichtungen in 1 dargestellt ist,
  • 2 eine auseinandergezogene Schnittdarstellung durch die gehärtete Glasplatte der 1 in einer diametralen Ebene der in dieser Figur gezeigten Befestigungsvorrichtung ist und
  • 3 eine perspektivische Ansicht in vergrößertem Maßstab der Gewindeeinsetzbuchse der in den 1 und 2 dargestellten Befestigungsvorrichtung ist,
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines durch Befestigungsvorrichtungen, die den Gegenstand der Erfindung bilden, montierten Möbelteils ist,
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer Trennwand oder einer Wand ist, die mit einem Scharnier versehen ist, das durch eine Befestigungsvorrichtung, die Gegenstand der Erfindung ist, an der Wandung montiert ist.
  • Zunächst bezugnehmend auf 1 und 2 zeigen diese eine gehärtete Glasplatte 1, die beispielsweise dazu vorgesehen ist, die externe Platte eines Heizmittels, wie etwa eines Wandkonvektors, einer Fußleistenheizung, eines Bandheizers oder einer Flächenheizung zu bilden.
  • Gemäß anderer Ausführungsformen, von denen ein für Möbel spezifisches Beispiel in 4 abgebildet ist, kann diese, insbesondere aus sprödem glasartigen Material gefertigte Platte, ein Wandverkleidungselement, eine Inneneinrichtung, eine Wandung oder Trennwand, ein Möbelteil oder eine beliebige andere Wand darstellen. Die Verbindungselemente 22, 23, 24 (Scharnier, Abstandshalter, Verbindungsstück oder dergleichen, Hilfsgeräteträger, etc.) die in 4 zu sehen sind, umfassen an einem ihrer freien Enden 24, 25, 26, mindestens eine erfindungsgemäße Gewindeeinsetzbuchse 8, die dazu ausgestaltet ist, im Inneren einer in diese Platte eingebrachten Bohrung befestigt zu werden, wobei die Anordnung zur Montage des Möbels durch die Verbindungselemente 22, 23, 24 und die Gewindeeinsetzbuchsen 8, welche die Bauteile miteinander verbinden, fixiert wird. Selbstverständlich können diese Verbindungsteile an der Innenseite und/oder an der Außenseite des Möbels befestigt sein.
  • Gemäß einem weiteren, in 5 abgebildeten Ausführungsbeispiel, ermöglicht es die Gewindeeinsetzbuchse 8, die Gegenstand der Erfindung ist, ein Scharnier 21 an einen Träger 1 (einer Tür, Trennwand oder dergleichen) zu montieren.
  • Je nach Fall ist die gehärtete und daher thermisch beständige und mechanisch hoch belastbare Glasplatte:
    • – eine Kochfeldplatte, beispielsweise eine mit einer transparenten, elektrisch leitfähigen Beschichtung überzogene, als Widerstandselement wirkende Platte, in welcher der sie durchfließende Strom, durch den Joule-Effekt in Wärme umgewandelt wird, wobei entlang der vertikalen und/oder horizontalen Ränder angeordnete dünne, elektrisch leitfähige Streifen Sammelleitungen für die Stromzufuhr zu der elektrisch leitenden Beschichtung bilden – diese Beschichtung ist beispielsweise eine niedrig emittierende, infrarotreflektierende Beschichtung, wie etwa eine Beschichtung aus mit Antimon oder Fluor do tiertem Zinn, oder aus mit Zinn dotiertem Indium-Oxid, die mit einer Dicke von einigen hundert Nanometern abgeschieden wird oder
    • - eine Platte, deren Beschichtung Infrarotstrahlung reflektiert, wobei diese Beschichtung von dem Typ der oben erwähnten niedrig emittierenden Beschichtungen ist, oder eine dünne Metallbeschichtung oder aber - eine Schutzplatte.
  • Diese externe Platte soll Befestigungsvorrichtungen aufweisen, die von ihrer in der montierten Position der Vorrichtung nach innen gewandten Seite getragen werden, wodurch diese Befestigungsvorrichtungen dem Auge verborgen sind.
  • Die in der Zeichnung gezeigte, rechteckige (oder quadratische) Platte 1 hat eine Seite 1a, welche in der fertigen Anordnung die dem Auge präsentierte Seite sein wird. In die Eckbereiche der von der Seite 1a abgewandten Seite 1b sind identische Sackbohrungen 2 eingebracht, von denen nur eine in 2 zu sehen ist. Selbstverständlich können die Bohrungen je nach den beabsichtigten Anwendungen, Durchgangsbohrungen und kreisförmig oder länglich sein.
  • Jede dieser Bohrungen 2 ist begrenzt durch einen flachen, kreisförmigen, parallel zu den Seiten 1a, 1b der Glasplatte 1 angeordneten Boden 3 und durch eine Seitenwandung 4, die durch einen Haltebereich 5, der ein gekrümmtes, insbesondere konkaves Profil aufweist, mit dem Boden 3 verbunden ist – wobei die Konkavität des Haltebereichs dem Inneren der Bohrung 2 zugewandt und axialsymmetrisch ist – und anschließend durch einen kurzen zylindrischen Bereich 6, bevor sie in einem sich nach außen hin erweiternden kegelstumpfförmigen Bereich 7 an der Oberfläche 1b ausmündet. Auf diese Weise stellt der Bereich 6 mit den benachbarten Teilen der Bereiche 5 und 7 einen Rast- oder Haltewulst dar, auf dessen Rolle später eingegangen wird.
  • Die Tiefe der Bohrung 2 am Boden 3 entspricht beispielsweise höchstens der Hälfte der Dicke der Platte 1.
  • Der konkave Bereich 5 hat einen ersten Teil 5a, der einen ersten Krümmungsradius R1 aufweist und den Anfang der Konkavität nahe dem Boden 3 bildet, und einen zweiten Teil 5b, der den Teil 5a mit dem zylinderförmigen Bereich 6 verbindet und der einen zweiten Krümmungsradius R2 aufweist, der kleiner als der erste ist.
  • In dem gezeigten Beispiel hat der Boden 3 einer Bohrung 2 einen Durchmesser von 7,6 mm, ihre Höhe beträgt 1,5 mm und die Krümmungsradien R1 und R2 betragen 12 mm beziehungsweise 2 mm. Um die Bearbeitung der Bohrung insbesondere am Boden der Bohrung zu vereinfachen, weist die Bodenwandung einen Krümmungsradius R3 von wenigen Zehntelmillimetern auf.
  • In jede der Bohrungen 2 wird eine aus einem Kunststoff, wie zum Beispiel PVDF (Polyvinylidenfluorid), oder einem metallischen Material (beispielsweise Aluminium) geformte Gewindeeinsetzbuchse 8 eingeführt. Als Variante kann diese Gewindeeinsetzbuchse in situ formgepresst werden. Wie man deutlicher in 3 erkennt, hat jede Gewindeeinsetzbuchse 8 eine mit einem gekrümmten Boden 10 verbundene Umfangswandung 9. Diese Gewindeeinsetzbuchse ist entweder einstückig hergestellt oder aus mehreren Elementen gebildet. Sie ist elastisch oder auch plastisch verformbar, damit sie in die Bohrung eingebracht werden kann.
  • Die Außenseite der Wandung 9 ist über einen gekrümmten Bereich 11, dessen Form es ihm ermöglicht, sich der Form des konkaven Bereichs 5 der Bohrung 2 anzupassen, mit dem Boden 10 verbunden. Der gekrümmte Bereich 11 setzt sich in einer zylindrischen Wandung 12 von geringer Höhe fort, die dazu vorgesehen ist, an dem zylinderförmigen Bereich 6 anzuliegen, der die Bohrung 2 definiert, bevor er, nach einer nach innen gehenden Stufe 13, in einem weiteren zylinderförmigen Bereich 14 endet.
  • Die Innenseite der Wandung 9 hat nahe dein Boden 10 eine umlaufende Ausnehmung bei 15 und die restliche Innenseite dieser Wandung 9 hat ein Innengewinde 16.
  • Außerdem hat die Wandung 9, ausgehend von ihrem flachen oberen Rand 17 – der in der Montagestellung in der Ebene der Seite 1b der Platte 1 liegen soll – vier in regelmäßigem Abstand angeordnete und verhältnismäßig tiefe radiale Schlitze 18, die bis in die Nähe des Bodens 10 reichen, wobei der Boden gegebenenfalls durchbohrt sein kann.
  • Auf diese Weise ist die Seitenwandung 9 durch diese Schlitze 18 in vier "Lamellen" unterteilt, die zusammen mit der Ausnehmung bei 15 der Gewindeeinsetzbuchse 8 Flexibilität verleihen, wodurch die "Lamellen" nach innen biegbar sind, um durch elastische oder auch plastische Verformung zu ermöglichen, dass die Gewindeeinsetzbuchse 8 in eine Bohrung 2 eingebracht werden kann. Sobald die Gewindeeinsetzbuchse 8 eingebracht wurde, nehmen die Lamellen wieder ihre Ausgangsstellung an, welche an die die Bohrung 2 definie renden Bereiche 5 und 6 angepasst ist. Auf diese Weise wird die Gewindeeinsetzbuchse 8 unter dem obengenannten Wulst festgeklemmt. Allerdings ist in dieser Position zwischen den Wandungen 7 und 14 ein Zwischenraum gebildet, der, wenn dies notwendig sein sollte, das Entfernen der Gewindeeinsetzbuchse 8 erleichtert.
  • Entsprechend den Anwendungsfällen und insbesondere in dem in diesem Beispiel vorgesehenen, kann es wichtig sein, die Bohrung und ihre Gewindeeinsetzbuchse von der dem Benutzer zugewandten Seite aus unsichtbar zu machen. Hierzu wird an der Grenzfläche zwischen der inneren Seitenwandung der Bohrung und der externen Wandung der Bohrung ein Benetzungsmittel, wie beispielsweise ein Silikonbenetzungsmittel, oder ein Schmiermittel, das diese Eigenschaft aufweist, eingebracht, um das Oberflächenaussehen zu verbessern.
  • Sobald sie eingepasst ist, nimmt die Gewindeeinsetzbuchse 8 ein Element 18 zur Verbindung der Platte 1 mit ihrem Träger auf. Dieses Verbindungselement 19 gewährleistet die Selbstsicherung der Gewindeeinsetzbuchse. Die Zeichnung zeigt nur den Teil des Verbindungselements 19, der mit der Gewindeeinsetzbuchse 8 zusammenwirkt und der von einer Stange gebildet ist, deren Endbereich 20 ein Gewinde 20 aufweist, um das Element 19 durch Verschraubung an der Platte 1 zu befestigen. Das gegenüberliegende Ende der Stange 20 (das daher nicht dargestellt ist) ist dazu ausgestaltet, eine Verbindung mit dem gewählten Träger zu ermöglichen.
  • Als Variante kann das Verbindungselement aus einer beliebigen kinematischen Kette zur Verbindung einer Platte aus sprödem Material mit einem Träger bestehen. Daher kann diese kinematische Kette ein Kugelgelenk, das optional durch eine Stange, ein Gelenk, einen Kasten, etc. verlängert ist, umfassen.
  • Die Glasplatten 1, die einer Wärmebehandlung oder einer chemischen Behandlung (beispielsweise einer Vorspannbehandlung) unterzogen wurden, werden wie folgt hergestellt: die Platten 1 werden zunächst aus ungehärtetem Glas ausgeschnitten; die Bohrungen 2 werden an den vorgesehenen Stellen bearbeitet – im Allgemeinen mindestens zwei und vorzugsweise drei oder vier in jeder Ecke der Platte 1 eingebrachte Bohrungen 2, beispielsweise bei der Anwendung für Heizmittel – und anschließend wird die Wärmebehandlung oder chemische Behandlung (im vorliegenden Beispiel ein Vorspannvorgang) der Platten 1 durchgeführt. Der konkave Bereich 5 der die Bohrungen 2 definierenden Seitenwandungen ermöglicht es, die während der Vorspannbehandlung im Inneren das Glases entstehenden Spannungen zu verteilen. Insbesondere das Profil dieses konkaven Bereichs, der den obengenannten Teil 5a mit größerem Krümmungsradius aufweist, sorgt dafür, dass das Vorspannen durchgeführt wird, ohne dass das Glas in diesem Bereich bricht, wodurch man vermeidet, dass die Platten 1 aussortiert werden müssen.
  • Als Nächstes werden die Gewindeeinsetzbuchsen 8 in die entsprechenden Löcher 2 eingesetzt. (Als Variante können die Gewindeeinsetzbuchsen 8 in situ formgepresst werden). Wie bereits angedeutet, ist dieses Einsetzen der Gewindeeinsetzbuchsen 8 aufgrund ihrer Elastizität oder sogar Plastizität sehr einfach. Die Platten 1 können ausgeliefert werden, obwohl sie bereits mit ihren Gewindeeinsetzbuchsen 8 ausgemistet sind, wobei die Gewindeeinsetzbuchsen nicht über die Oberfläche der Platten 1 hinausragen.
  • Anschließend werden die Verbindungselemente 19 eingebracht. Dieses Einbringen erfolgt in dem gezeigten Beispiel durch Verschraubung.
  • Zwischen einer Bohrung 2 und der darin aufgenommenen Gewindeeinsetzbuchse 8 ist ein gewisses Spiel vorgesehen. Somit wird einerseits das Anpassen beim Montieren der Verbindungselemente einfacher und andererseits werden die auf die Platte 1 im montierten Zustand ausgeübten mechanischen Kräfte leichter aufgenommen, wobei diese Kräfte ansteigen können, falls die Platte 1 eine Platte sein sollte, die Teil eines Heizmittels bildet und folglich zwangsweise bei Erhitzung eine Ausdehnungen erfährt.
  • Die oben beschriebene Erfindung bietet viele Vorteile:
    • – die Verbindung zwischen dem Träger und der Platte erfordert nur eine geringe Anzahl von Bauteilen,
    • – diese Verbindung ist verhältnismäßig unempfindlich gegenüber den Fertigungstoleranzen und
    • – diese Verbindung ist entfernbar und kann verhältnismäßig hohen mechanischen Kräften standhalten.
  • Selbstverständlich ist die oben beschriebene Ausführungsform keinesfalls einschränkend und kann zu beliebigen erwünschten Abwandlungen führen, ohne dass dadurch der Rahmen der Erfindung verlassen würde.

Claims (17)

  1. Eine Gewindeeinsetzbuchse (8), dazu bestimmt, in einer Platte (1), die insbesondere aus einem spröden glasartigen Material besteht, zusammenzuwirken, um im Zusammenwirken mit einem Verbindungselement (19) zu ermöglichen, dass diese Platte (1) an einem Träger befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Aufnahme oder zur Bildung in situ in einer Bohrung (2) mit Haltewandungen, die ein gekrümmtes Profil aufweisen, ausgestaltet ist, wobei die Bohrung in einer Seite der Platte (1) gebildet ist und die Gewindeeinsetzbuchse (8) aus mindestens einem abnehmbaren Bauteil aus verformbarem Werkstoff erhalten wird.
  2. Gewindeeinsetzbuchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (2) durch eine Seitenwandung (5) mit konkavem Profil begrenzt ist, wobei die Konkavität in das Innere gerichtet ist.
  3. Gewindeeinsetzbuchse nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (2) eine Sackbohrung oder eine Durchgangsbohrung ist.
  4. Gewindeeinsetzbuchse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (2) einen kreisförmigen oder länglichen Querschnitt aufweist.
  5. Gewindeeinsetzbuchse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem schalenförmigen Element besteht, das dazu bestimmt ist, in die entsprechende Bohrung (2) in der Platte (1) eingeführt zu werden, wobei diese Schale in ihrer Seitenwandung radiale Schlitze (18) aufweist, die auf diese Weise elastisch oder auch plastisch nach innen biegbare Lamellen bilden, damit dieses Element in die entsprechende Bohrung (2) in der Platte (1) eingepasst werden kann, wobei die Innenfläche der Seitenwandung des schalenartigen Elements dazu ausgestaltet ist, mit dem Element (19) zur Verbindung der Glasplatte (1) mit dem Träger zusammenzuwirken.
  6. Gewindeeinsetzbuchse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das schalenartige Element kreisförmig ist.
  7. Gewindeeinsetzbuchse nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das schalenartige Element drei bis fünf Schlitze (18) aufweist.
  8. Gewindeeinsetzbuchse nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Element einen gekrümmten, gegebenenfalls durchbohrten Boden aufweist.
  9. Gewindeeinsetzbuchse nach einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass das Zusammenwirken zwischen dem Verbindungselement (19) und der Gewindeeinsetzbuchse (8) zum Selbstsichern dieser Gewindeeinsetzbuchse (8) im Inneren der Bohrung (2) geeignet ist.
  10. Gewindeeinsetzbuchse nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass ein Benetzungsmittel zur Verbesserung des Oberflächenaussehens an der Grenzfläche zwischen der Seitenwandung (5) der Bohrung (2) und der Gewindeeinsetzbuchse (8) eingebracht wird.
  11. Platte, insbesondere aus sprödem glasartigem Material, die an mindestens einer ihrer Oberflächen eine Bohrung (2) aufweist, die dazu bestimmt ist, mindestens eine Gewindeeinsetzbuchse (8), wie in einem der Ansprüche 1 bis 10 definiert, aufzunehmen.
  12. Platte nach Anspruch 11, ausgerüstet mit ihrer Gewindeeinsetzbuchse oder ihren Gewindeeinsetzbuchsen (8).
  13. Glasplatte nach Anspruch 12, wobei ihre Gewindeeinsetzbuchse oder jede ihrer Gewindeeinsetzbuchsen (8) ein Verbindungselement (19) aufgenommen hat, das dazu geeignet ist, mit einem Träger zusammenzuwirken.
  14. Platte nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Glas gehärtetes, vorgespanntes, nichtvorgespanntes oder mechanisch verstärktes Glas ist.
  15. Montierte oder zu montierende Anordnung, die mindestens eine Platte (1) wie in einem der Ansprüche 11 bis 14 definiert, umfasst.
  16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Wandverkleidungselement, einer Inneneinrichtung, einer Trennwand oder einem Möbelteil besteht.
  17. Heizmittel, eine Platte (1) wie in einem der Ansprüche 11 bis 16 definiert, umfassend, wobei diese Platte (1) mit Leitelementen, beispielsweise Siebdruckelementen, und mit Stromleitungen ausgestattet sein kann.
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