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DE20320357U1 - Feuerzeug mit Informationsträger - Google Patents

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DE20320357U1
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fuel
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
    • G09F23/02Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes the advertising matter being displayed by the operation of the article

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Abstract

Feuerzeug mit einem Gehäuse (3) mit einem Brennstoffbehälter (2) und mit einem Feuerzeugkopf (4) mit einer Brenneinrichtung (6) und einer Zündeinrichtung (7), dadurch gekennzeichnet, dass der in dem Brennstoffbehälter (2) befindliche Brennstoff (5) derart beschaffen ist, dass eine auf einem Informationsträger (9), der in dem Brennstoffbehälter (2) angeordnet ist, vorhandene Information zunächst von dem Brennstoff (5) verdeckt und erst beim allmählichen Verbrauch des Brennstoffes (5) sichtbar wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Feuerzeug nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Feuerzeug, das als Wegwerffeuerzeug ausgebildet ist.
  • Wegwerffeuerzeuge dieser Art sind bekannt. beispielsweise geht aus der DE 33 28 967 C2 ein Gasfeuerzeug hervor, das einen Brennstoffbehälter, eine mit diesem verbundene Düse zur Abgabe des Brennstoffes und eine elektrisch betätigte Zündeinrichtung umfasst, die nach dem Öffnen der Düse einen, den durch die Düse hindurch tretenden Brennstoff entflammenden Funken erzeugt. Ein entsprechendes Gasfeuerzeug, das als Wegwerffeuerzeug ausgebildet ist und bei dem der Zündfunke mit der Hilfe eines über einen Feuerstein reiben den Zündrädchens erzeugt wird, geht aus der DE OS 25 31 139 hervor.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein wie eingangs erwähntes Feuerzeug so auszugestalten, dass ein Informationsträger automatisch ganz oder teilweise sichtbar wird, wenn beim Gebrauch des Feuerzeuges der Brennstoff verbraucht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Feuerzeug mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
  • Der wesentliche Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die Akzeptanz und Verwendbarkeit insbesondere von Wegwerffeuerzeugen dadurch wesentlich erhöht wird, dass ein in dem Brennstoffbehälter des erfindungsgemäßen Feuerzeuges angeordneter Informationsträger, der beispielsweise Werbetexte, Sprüche, Bilder oder Zahlen, z. B. Losnummern, enthält, beim Verbrauch des in dem Brennstoffbehälter vorgesehenen Brennstoffes sichtbar wird. Dem Benutzer bleibt daher beim Erwerb des Feuerzeuges die auf dem Informationsträger angeordnete Information vorerst verborgen, da diese von dem gefärbten Brennstoff überdeckt wird und unsichtbar ist. Das Interesse des Benutzers wird dadurch geweckt, dass diese ihm zunächst verborgene Information erst beim Gebrauch des Feuerzeuges allmählich erkennbar und sichtbar wird.
  • Vorteilhafterweise ist das erfindungsgemäße Feuerzeug relativ einfach herstellbar, weil es im wesentlichen den bekannten Wegwerffeuerzeugen entspricht, wobei lediglich in dem Brennstoffbehälter ein Informationsträger derart befestigt ist, dass er von dem eingefärbten Brennstoff zunächst vollständig verdeckt wird. Wesentliche Änderungen bzw. Mo difikationen des Feuerzeuges selbst sind nicht erforderlich.
  • Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen
  • 1 ein erfindungsgemäßes Gasfeuerzeug, dessen Brennstoffbehälter vollständig mit Brennstoff gefüllt ist;
  • 2 das Gasfeuerzeug der 1, wobei der Brennstoff teilweise verbraucht ist und die Information auf dem Informationsträger teilweise sichtbar ist;
  • 3 das erfindungsgemäße Feuerzeug, wobei der Brennstoff nahezu aufgebraucht ist und die Information auf dem Informationsträger vollständig sichtbar ist; und
  • 4 eine Weiterbildung der Erfindung.
  • Gemäß 1 besteht das vorliegende Feuerzeug 1, bei dem es sich vorzugsweise um ein Wegwerffeuerzeug handelt, aus einem einen Brennstoffbehälter 2 aufweisenden Gehäuse 3 und einem an sich bekannten Feuerzeugkopf 4, der eine den Brennstoff 5 freigebende Brennereinrichtung 6 (lediglich schematisch dargestellt) und eine Zündeinrichtung 7 zur Erzeugung eines Funkens zum Zünden des freigegebenen Brennstoffes 5 aufweist.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in der Brennstoffkammer 2 angeordneten Brennstoff 5 um Flüssiggas handeln kann, wenn das Feuerzeug 1 als Gasfeuerzeug ausgebildet ist. In diesem Fall weist die Brennereinrichtung 6 die Form einer durch einen Betätigungsmechanismus 8 öffenbaren Düse auf. Die Zündeinrichtung 7 kann daher ein manuell betätigbares Zündrädchen sein, das über einen federnd vorgespannten Zündstein reibt, um einen Zündfunken zu erzeugen. Es ist jedoch ebenso gut denkbar, dass die Zündeinrichtung 7 eine elektrische Zündeinrichtung, beispielsweise eine piezoelektrische Zündeinrichtung ist, die zur Erzeugung eines Zündfunkens manuell betätigt wird.
  • Als Brennstoff kann in dem Brennstoffbehälter 2 anstelle von Flüssiggas auch eine brennbare Flüssigkeit, beispielsweise Feuerzeugbenzin angeordnet sein, wobei das Benzin in an sich bekannter Weise über einen Docht oder dergleichen zur Brenneinrichtung 6 geführt wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist der in dem Brennstoffbehälter 2 befindliche flüssige Brennstoff 5, bei dem es sich beispielsweise um Flüssiggas oder Benzin handeln kann, derart eingefärbt, dass er die auf einem in der Brennstoffkammer 2 angeordneten Informationsträger 9 befindliche Information erst dann erkennen lässt bzw. sichtbar macht, wenn er beim Gebrauch des Feuerzeuges 1 allmählich verbraucht wird. Damit der Informationsträger 9 bzw. die darauf befindliche Information sichtbar wird, ist das Gehäuse 3 durchsichtig, z.B. aus einem transpartenten Kunststoffmaterial gefertigt, oder weist das Gehäuse 3, wenn es nicht aus einem durchsichtigen Material besteht, ein den Durchblick auf den Informationsträger beim Verbrauch des Brennstoffes 5 allmählich freigebendes Fenster 10 auf, wie dies in der 4 dargestellt ist.
  • Vorzugsweise weist der Informationsträger 9 die Form einer etwa mittig in der Brennstoffkammer mit der Hilfe von nicht näher dargestellten Halteeinrichtung befestigten Kunststoffscheibe auf, auf der die Information aufgedruckt ist.
  • Es ist auch denkbar, dass die Information auf einer am Informationsträger verklebten Folie oder einem am Informationsträger verklebten Papier aufgedruckt ist.
  • Die Farbe der Information und/oder des Informationsträgers 9 kann zur Erzielung einer besonders guten Wirkung auf die Farbe bzw. Einfärbung des Brennstoffes abgestimmt sein. Es ist darauf hinzuweisen, dass unter „Farbe" bzw. „Färbung" des Brennstoffes alle Modifikationen des Brennstoffes dahingehend verstanden werden, dass die Information zunächst unsichtbar ist.

Claims (13)

  1. Feuerzeug mit einem Gehäuse (3) mit einem Brennstoffbehälter (2) und mit einem Feuerzeugkopf (4) mit einer Brenneinrichtung (6) und einer Zündeinrichtung (7), dadurch gekennzeichnet, dass der in dem Brennstoffbehälter (2) befindliche Brennstoff (5) derart beschaffen ist, dass eine auf einem Informationsträger (9), der in dem Brennstoffbehälter (2) angeordnet ist, vorhandene Information zunächst von dem Brennstoff (5) verdeckt und erst beim allmählichen Verbrauch des Brennstoffes (5) sichtbar wird.
  2. Feuerzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennstoff (5) gefärbt ist.
  3. Feuerzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial besteht.
  4. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) ein beim Verbrauch des Brennstoffes (5) den Blick auf den Informationsträger (9) allmählich freigebendes Fenster (10) aufweist.
  5. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (9) in dem Brennstoffbehälter (2) mit der Hilfe von Halteeinrichtungen gehalten ist.
  6. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennstoff (5) Flüssiggas ist.
  7. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennstoff (5) Feuerzeugbenzin ist.
  8. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es als Wegwerffeuerzeug ausgebildet ist.
  9. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (9) die Form eines Kunststoffteils aufweist, auf dem die Information aufgedruckt ist.
  10. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (9) die Form eines Kunststoffteils besitzt, auf dem eine die Information tragende Folie oder ein die Information tragendes Papierblatt verklebt ist.
  11. Feuerzeug nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffteil scheibenförmig ausgebildet ist.
  12. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Information ein Bild, ein Werbetext, eine Beschriftung, eine Losnummer oder dergleichen ist.
  13. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbe des Informationsträgers (9) und/oder die Information auf die Färbung des Brennstoffes (5) abgestimmt ist.
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