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Die
Erfindung betrifft eine Lampe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Derartige
Lampen sind in Form von Punktstrahlern oder Spots in unterschiedlicher
Ausführung im
Handel erhältlich.
Darunter befinden sich auch solche Lampen, bei denen das Lampengehäuse in der Richtung
einstellbar an einem Fuß oder
einer Befestigungsplatte angebracht ist. Die Verstellung der Neigung
des von der Lampe erzeugten Lichtbündels bei eingeschalteter Lampe
birgt aber immer die Gefahr, daß der
Benutzer mit heißen
Lampenteilen in Berührung
kommt und sich verbrennt.
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Durch
die vorliegende Erfindung soll daher eine Lampe gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 so weitergebildet werden, daß die Richtung, in welcher
das Lichtbündel
abgegeben wird, an einer kalten Stelle der Lampe vorgegeben wird.
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Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch
eine Lampe mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lampe
hängt der
Winkel, unter welchem das Lichtbündel
letztlich abgegeben wird, von der Orientierung des erfindungsgemäß vorgesehenen
Spiegels ab. Der Spiegel befindet sich auf verglichen mit dem Lampengehäuse niederer
Temperatur.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
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Bei
einer Lampe gemäß Anspruch
2 läßt sich die
Abgaberich tung des Lichtbündels
auf einfache Weise auch noch vom Benutzer kontinuierlich verändern.
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Auch
die von Spots abgegebenen Lichtbündel
haben in der Praxis noch einen endlichen Öffnungswinkel. Mit der Weiterbildung
der Erfindung gemäß Anspruch
3 läßt sich
erreichen, daß der
Spiegel so gestellt werden kann, daß auf jeden Fall die Gesamtheit
des vom Lichtquellengehäuse
abgegebenen Lichts durch den Spiegel umgelenkt wird, wobei sich
der Spiegel aber auch so stellen läßt (weit von der Lichtquelle
entfernt), daß ein
Teil des Lichts am Spiegel vorbeigeht. Der Spiegel wirkt dann zugleich als
Strahlteiler, wobei man entsprechend der Randkontur des Spiegels
interessante Schattenwirkungen an der Decke oder Wand eines Raums
erzielen kann.
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Bei
einer Lampe gemäß Anspruch
4 läßt sich die
Stellung des Spiegels längs
der Strahlachse auf einfache Weise vom Benutzer selbst einstellen.
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Dabei
läßt sich
eine Lampe gemäß Anspruch 5
sehr einfach in ihre Grundbestandteile zerlegen, was im Hinblick
auf raumsparenden Versand vorteilhaft ist.
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Bei
einer Lampe gemäß Anspruch
6 kann der Benutzer das Führungsmittel
für den
Spiegel an eine einer Mehrzahl von vorgegebenen Anbringstellen des
Tragmittels anordnen, die im Hinblick auf den jeweiligen speziellen
Einsatzfall am vorteilhaftesten ist, z. B. im Hinblick auf unerwünschten
Schattenwurf durch das Führungsmittel
selbst.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
7 gestattet es, die gleiche Lampenart auf unterschiedliche weise
im Raum zu positionieren.
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Die
im Anspruch 8 angegebenen Arten von Lampenträgern eignet sich besonders
gut zum Anhängen
einer Lampe an Möbelteile,
insbesondere Rahmenteile eines Bettgestells bzw. zum Aufstellen der
Lampe auf einer Unterlagsfläche,
insbesondere auch den Boden eines Raums.
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Bei
einer Lampe gemäß Anspruch
9 verläuft das
Lichtbündel
abgesehen von der Kippung der Strahlachse hinter dem Spiegel genauso,
wie wenn der Spiegel nicht vorgesehen wäre.
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Bei
einer Lampe gemäß Anspruch
10 erhält man
eine Vergrößerung und/oder
Verkleinerung der Divergenz des Lichtbündels. Man kann bei nur in
Teilbereichen konvexen oder konkaven Spiegeln auf diese Weise auch
den Rand des Lichtbündelquerschnittes ändern und
aich spezielle Effekte in der Intensitätsverteilung des Lichts herbeiführen.
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Bei
einer Lampe gemäß Anspruch
11 erhält man
eine Färbung
des vom Licht reflektierten Lichts zumindest in einem Teil des Bündelquerschnitts.
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Bei
einer Lampe gemäß Anspruch
12 läuft ein
Teil des Lichtbündels
in der durch die Lichtquelle vorgegebenen Strahlrichtung durch den
Spiegel hindurch, während
ein anderer Teil des Spiegels in einer gegenüber der Strahlrichtung verkippten
Richtung weiterläuft.
Man erhält
so eine etwas gleichförmigere Ausleuchtung
des Raums und einen ins Auge fallenden interessanten Effekt.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
13 ist im Hinblick auf das Erzeugen eines diffusen Lichtstroms von
Vorteil.
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Bei
einer Lampe gemäß Anspruch
14 kann der Benutzer wählen
zwischen zwei Reflexionscharakteristiken des Spiegels, je nach dem,
welche Spiegelseite der Lichtquelle zugewandt ist.
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Mit
der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 15 wird verhindert,
daß Gegenstände oder Insekten
ins Innere des Lichtquellengehäuses
gelangen.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
16 ist im Hinblick auf eine weitgehende Nutzung und gute Bündelung
des von dem Leuchtmittel erzeugten Lichtstroms von Vorteil.
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Nachstehend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
In dieser zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Lampe, die zum Anhängen an einem Kopfteil oder
einem Holm eines Bettgestells ausgebildet ist;
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2 eine
seitliche Ansicht der in 1 gezeigten Lampe, in der die
Drehbarkeit eines Spiegels der Lampe um eine erste Achse angedeutet
ist;
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3 eine
Aufsicht auf die Rückseite
der in 1 gezeigten Lampe, wobei die Schwenkbarkeit des
Spiegels der Lampe um eine zweite Achse angedeutet ist;
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4 eine
vergrößerte Detailansicht
der Lichtquelle der in 1 gezeigten Lampe;
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5 eine
Aufsicht auf den Spiegel der Lampe nach 1 in vergrößertem Maßstab, wobei
zugleich Einzelheiten eines Kugelgelenks und einer Vertikalführung gezeigt
sind, mit denen der Spiegel verschoben und in seiner Neigung eingestellt
werden kann;
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6 eine
seitliche Ansicht von Spiegel, Kugelgelenk und Vertikalführung;
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7 eine
Frontansicht einer Stehlampe, die unter weitgehender Verwendung
der Komponenten der Lampen nach 1 realisiert
ist;
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8 eine
seitliche Ansicht der Stehlampe nach 7;
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9 eine
Aufsicht auf die Stehlampe nach den 7 und 8;
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10 bis 14 abgewandelte
Spiegel zur Verwendung in einer Lampe nach den 1 bis 9;
und
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15:
eine Aufsicht auf eine abgewandelte Schutzscheibe, die als mehrfarbiges
Durchsicht-LCD ausgebildet ist. In 1 ist mit 10 insgesamt
eine Lampe bezeichnet, die an der Oberseite des Kopfteils eines
Bettgestells eingehängt
werden kann (falls gewünscht
auch an den seitlichen Längsholmen).
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Eine
insgesamt mit 12 bezeichnete Lichtquelle (Spot) ist in
der Mitte einer Tragplatte 14 angebracht. Symmetrisch zu
beiden Seiten der Lichtquelle 12 sind auf der Tragplatte 14 vertikal
ausgerichtete Hülsen 16, 18 vorgesehen,
die jeweils das untere Ende einer vertikalen Führungsstange aufnehmen können.
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Auf
der Führungsstange 20 ist
ein mit einer passenden Durchgangsbohrung versehener Schlitten 22 verfahrbar,
der durch eine Schraube 24 in der jeweils eingestellten
Höhe arretierbar
ist. Der Schlitten 22 trägt über ein Kugelgelenk 26 einen
Spiegel 28.
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Der
Spiegel 28 ist ein Planspiegel, wobei beide Seiten des
Spiegels Spiegelflächen
sein können, falls
gewünscht,
aber auch die eine Fläche
des Spiegels nicht spiegelnd, z.B. lackiert, sein kann. In weiterer
Abwandlung kann man die eine Spiegelfläche als glatte Spiegelfläche, die
andere als diffuse Spiegelfläche
ausbilden.
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In
weiterer Abwandlung kann man zuindest Teilbereiche der Spiegeloberflächen konkav
oder konvex ausbilden. Auch nicht stetige Spiegelflächen wie
Polygone, Pyramidenanordnungen usw. sind möglich.
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Die
Tragplatte 14 ist über
ein flaches hohles Kanalteil 29, in welchem ein elektrisches
Kabel zur Versorgung der Lichtquelle 12 verläuft (nicht
gezeigt), an einem Einhängteil 30 angebracht,
welches einen vertikalen Schenkel 32, einen kurzen horizontalen
Schenkel 34 und einen vom letzteren wieder nach unten zurucklaufenden
kurzen vertikalen Schenkel 36 aufweist.
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Wie
aus 4 ersichtlich, umfaßt die Lichtquelle 12 ein
Gehäuse 38,
in dessen unterer Hälfte eine
Versorgungseinheit 40 untergebracht ist. Diese kann z.
B. einen Transformator und einen Dimmer umfassen.
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Im
oberen Teil des Gehäuses 38 ist
ein Spiegel 42 vorgesehen, der im wesentlichen die Form
einer halben Kugel hat. In dem Spiegel 44 ist ein Leuchtmittel 44 angeordnet,
z. B. eine 12V-Halogenglühlampe.
Beim oberen Ende des Gehäuses 38 ist eine
transparente Schutzscheibe 46 angeordnet.
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Die
verschiedenen Teile, die sich im Inneren des Gehäuses 38 befinden,
sind jeweils über
nicht dargestellte radiale Arme so angeordnet, daß ein Ringspalt
zur Innenfläche
des Gehäuses 38 verbleibt.
Auf diese Weise ist die notwendige Kühlung der verschiedenen Komponenten
der Lichtquelle 12 gewährleistet.
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Wie
aus den 5 und 6 ersichtlich,
hat der Schlitten 22 eine vertikale Bohrung 48,
die im Gleitspiel auf der Außenfläche der
Führungsstange 20 läuft. In
das in den 5 und 6 links
gelegene Ende des Schlittens 22 ist die Klemmschraube 24 eingeschraubt,
die mit der Führungsstange 20 zusammenarbeitet.
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Das
in der Zeichnung rechts gelegene Ende des Schlittens 22 trägt eine
Gelenkkugel 52. Letztere läuft in einer geschlitzten Gelenkpfanne 54,
die im in der Zeichnung links gelegenen Teil eines Spiegelhalters 56 ausgebildet
ist. Letzterer hat bei seinem rechten Ende einen Schlitz 58,
in welchem der plattenförmige
Spiegel 58 Aufnahme findet.
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Eine
Schraube 60 dient dazu, die Reibung zwischen der Außenfläche der
Gelenkkugel 52 und der Gelenkpfanne 54 einzustellen.
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Die
oben beschriebene Lampe läßt sich
wie folgt verwenden: Ist die Lampe am Kopfteil eines Betts eingehängt, so
kann man durch Verschwenken des Spiegels 28 um eine zur
Oberkante des Kopfteils parallele Achse vorgeben, ob das von der
Lichtquelle 12 abgegebene Lichtbündel nahe beim Kopfteil des Bettgestells
auf die Liegefläche
des Betts auftrifft oder weiter in Richtung Fußende des Betts entfernt auf
die Liegefläche
auftrifft. Durch Schwenken des Spiegels 22 um eine zu den
Längsholmen
des Bettgestells parallele Achse kann man vorgeben, ob das Lichtbündel näher beim
Rand oder näher
bei der Längsmittelebene
des Betts auf die Liegefläche
auftrifft.
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Der
Benutzer kann somit das Lichtbündel einfach
so stellen, wie dies für
seine momentane Lesestellung am angenehmsten ist. Das Verstellen
des Spiegels 22 kann bequem auch nach längerem Betrieb der Lampe neu
vorgenommen werden, weil sich der Spiegel 22 nicht stark
erwärmt.
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Die
in den 7 bis 9 gezeigte Stehlampe unterscheidet
sich von der soeben beschriebenen Bettlampe nur dadurch, daß anstelle
des Einhängeteils 30 ein
vertikaler Ständer 62 vorgesehen ist,
der den Querschnitt eines flachen Rechtecks aufweist. Der Ständer 62 ruht
auf einer Fußplatte 64.
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Das
Verstellen des von der Stehlampe nach den 7 bis 9 abgegebenen
Lichtbündels
erfolgt gleichermaßen
durch Verstellen des Spiegels 28, wie oben beschrieben.
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Die 10 bis 14 zeigen
weitere Spiegel 28, die bezüglich der Geometrie und/oder
bezüglich
ihrer Reflexionseigenschaften abgewandelt sind.
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Der
Spiegel 28 nach 10 hat
eine plane erste Spiegelfläche 70 und
eine kalottenförmige zweite
Spiegelfläche 72.
Mit einem plattenförmigen Halteabschnitt 74 ist
er in dem Halter 56 befestigbar. Durch Drehen des Spiegels
kann man wahlweise die ebene oder die konkvexe Spiegelfläche verwenden.
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Der
Spiegel 28 nach 11 hat
neben einer planen Spiegelfläche 70 eine
kegelförmige
zweite Spiegelfläche 72.
Diese ist in einen ringförmigen
Bereich 76 mattiert. Dieser Spiegel erzeugt somit einen rotatisonssymmetrischen
Lichtring mit diffuser Komponente.
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Der
Spiegel 28 nach 12 ist
kugelförmig und
mit sphärische
Eindrückungen 78 und/oder
pyramidenförmigen
Eindrückungen 80 versehen,
die kleine Lichtbündel
in ausgesuchte Richtungen lenken.
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In
Abwandlung kann man auch verglichen mit den Spiegelabmessungen kleine
Erhebungen entsprechender Geometrie wählen.
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13 zeigt
einen Facettenspiegel 28, dessen Geometrie ein Kubus 82 mit
aufgesetzten quadratischen Pyramiden 84 entspricht.
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14 zeigt
einen planparallelen Spiegel 28, der in einem mittigen
kreisförmigen
Bereich 86 vollverspiegelt und in einem diesen umgebenden ringförmigen Bereich 88 teilverspiegelt
ist.
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Die
Spiegel sind jeweils aus poliertem Metall oder metallisiert, z.B.
mit Metall bedampfte Kunststoff-Spritzteile. Unterschiedliche Metalle
können
wie auch Interferenzschichten zur Realisierung von Spiegelschichten
unterschiedlicher Färbung
dienen.
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Anstelle
einer farblosen Schutzscheibe 46 können auch gefärbte Schutzscheiben 46 verwendet werden,
wobei die Schutzscheiben vorzugsweise so im Lichtquellengehäuse 38 angebracht
werden, daß sie
leicht ausgewechselt werden können,
z.B. mittels nach oben offener Gehäusenuten, in welche vom Rand
der Schutzscheibe getragene Schutzscheiben-Haltearme einführbar sind.
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15 zeigt
eine in ihrer Durchlässigkeit steuerbare
Schutzscheibe 46, die nach Art einer Durchsicht-LCD aufgebaut
ist. Die einzelnen Pixel des LCD werden von einer Steuereinheit 90 mit
einem Eingabefeld 92 angesteuert.
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Auf
diese Weise ist es möglich
Bilder und Farbflächen
mit der Lichtquelle 14 zu projizieren und auch vorgegebene
zeitliche Variationen in der Farbverteilung des von der Lampe abgegeben
Lichtes zu bewerkstelligen.
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Am
Rande der Schutzscheibe 46 sind bei 94 Haltearme
gezeigt, die in die oben angeprochenen Gehäusenuten des Lichtquellengehäuses einführbar sind,
um eine einfache Schutzscheibe durch eine Display-Schutzscheibe
zu ersetzen.