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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung von Hauterkrankungen,
insbesondere Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken.
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Hauterkrankungen lösen meist
einen Juckreiz aus, welcher für
die Betroffenen unangenehm oder sogar unerträglich ist und einen sogenannten
Kratzreflex auslöst.
Eine dadurch bewirkte Erregung der Nervenendigungen kann erneut
Juckreiz auslösen.
Durch den Juckreiz wird ein erneuter Kratzreflex ausgelöst, der
zu einem erneuten verstärkten
Juckreiz fuhrt. Somit kann es zu einem Kreislauf kommen, welcher
die Haut nachhaltig schädigt.
Zudem weisen Patienten mit Hautjuckreiz häufig trockene Haut auf.
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Zu den häufigen Hauterkrankungen die
einen Juckreiz bzw. Kratzen auslösen,
gehören
Neurodermitis, allergische Hauterscheinungen sowie Hautausschläge verschiedenster
Ursachen (Ekzeme) oder Windpocken. Hautekzeme sind gerötete und
schuppende, manchmal auch nässende
Hautveränderungen.
Typische Stellen an denen sie auftreten sind Ellbogen, Kniekehlen,
Nacken, Hals, Handgelenke und Gesicht. Darüber hinaus verursachen Ekzeme
in den meisten Fällen
einen heftigen Juckreiz an diesen Körperstellen.
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Zubereitungen zum Auftragen auf die
Haut (Dermatika) mit homöopathischen
oder pflanzlichen Wirkstoffen zur Behandlung von juckenden Ekzemen
oder anderen Hautausschlägen
sind im Stand der Technik bekannt. Die Herstellung und Zusammensetzung
solcher Zubereitungen ist beispielsweise im Homöopathischen Arzneibuch (HAB)
beschrieben. Für
Salben ist dort beispielsweise vorgegeben, dass wasserhaltige Wollwachsalkoholsalbe
gemäß dem Deutschen
Arzneibuch (DAB) als Grundlage, d.h. als Träger für Wirkstoffe zu verwenden ist.
Werden andere Grundlagen verwendet, so müssen diese deklariert werden.
In diese Grundlage werden die homöopathischen Wirkstoffe eingearbeitet.
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Präparate zur Behandlung von juckenden
Ekzemen sind im Stand der Technik bekannt. Diese enthalten beispielsweise
Extrakte aus Centella asiatica, Mahonia aquifolium, Viola tricolor,
Acidum arsenicosum, Calendula officinalis, Lytta vesicatoria und
Semecarpus anacardium. Ferner können
in diesen Präparate
Perubalsam (Balsamum peruvianum) und Zinkoxid enthalten sein. Die
Präparate
enthalten üblicherweise
10 Gew.-% oder weniger Urtinktur oder Extrakt.
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Nachteilig bei den vorgenannten Präparaten
ist, dass diese meist einen langsamen Wirkungseintritt zeigen. Dies
ist insbesondere dann nachteilig, wenn ein akuter Juckreiz behandelt
werden soll. Zudem sind auf Wollwachsalkoholsalbe basierende Salben
häufig
fettige Salben, die für
einen längeren
Zeitraum, beispielsweise für
eine Stunde oder länger,
auf der Haut zurückbleiben
und einen Fettfilm bilden können.
Dies kann dazu führen,
dass die enthaltenen Wirkstoffe ebenfalls nicht oder nur sehr langsam
in die Haut eindringen können.
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Homöopathische Präparate auf
der Grundlage von Wollwachsalkoholsalbe sind bislang nur mit einem Gehalt ≤10 Gew.-%
Extrakt oder Tinktur herstellbar, da sich die Zusammensetzungen
wegen des Emulsionsbruchs der Wasser in Öl-Emulsion ab einem Gewichtsgehalt
von > 10 Gew.-% Extrakt
oder Tinktur nicht mischen lassen oder sich während der Lagerung der Bulkware
vor der Abfüllung
wieder entmischen.
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Es besteht daher Bedarf an einem
Mittel, das einen schnelleren Wirkungseintritt zeigt und ein Eindringen
eines höheren
Wirkstoffgehaltes in die Haut erlaubt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, ein pharmazeutisches Präparat zur Verfügung zu stellen,
welches wenigstens einen der vorgenannten Nachteile des Standes
der Technik überwindet.
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Die Aufgabe wird gelöst durch
eine pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung von Hauterkrankungen,
insbesondere Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder
Windpocken, wobei die Zubereitung ≥0,5
Gew.-%, insbesondere ≥1
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder
Gemische davon, und > 10
Gew.-% bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung,
Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus
Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia
aquifolium und/oder Viola tricolor aufweist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der
erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Eine Lösung der der Erfindung zugrunde
liegenden Aufgabe besteht auch in der Bereitstellung eines Verfahrens
zur Herstellung einer erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung.
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Unter dem Begriff „Tinktur" werden im Sinne
dieser Erfindung Drogenauszüge,
die unter Verwendung von Ethanol geeigneter Konzentration hergestellt
werden, verstanden. Unter einer „Urtinktur" werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung
Mischungen pflanzlicher Presssäfte
mit Alkohol/Wasser verschiedener Konzentrationen und/oder pflanzlicher
Auszüge
mit Lösungsmitteln
wie Ethanol, Wasser und/oder Glycerol, und/oder Auszüge von Pflanzen
oder Tieren, deren Absonderungen und/oder deren Teilen verstanden.
Urtinkturen werden vorzugsweise mit flüssigen Arzneimittelträgern wie
Ethanol verschiedener Konzentration, Wasser und/oder Glycerol bereitet.
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Unter dem Begriff „Extrakt" werden im Sinne
dieser Erfindung konzentrierte, gegebenenfalls auf einen bestimmten
Wirkstoffgehalt eingestellte, Auszüge aus Wirkstoffen von flüssiger,
zähflüssiger oder
trockener Beschaffenheit, die beispielsweise unter Verwendung von
Ethanol gewonnen werden, verstanden.
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Bevorzugt werden homöopathische
Urtinkturen und Dilutionen, flüssige
alkoholische Pflanzenextrakte, alkoholische und insbesondere ethanolische
Tinkturen verwendet.
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Überraschender
Weise wurde gefunden, dass erfindungsgemäße Zubereitungen, die einen
höheren Anteil
an Urtinktur(en) und/oder Extrakt(en) als üblicherweise in insbesondere
homöopathischen
Zubereitungen verwendet werden, aufweisen, eine verbesserte Wirkung
bei der Behandlung von Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen
Hauterkrankungen und/oder Windpocken zeigen können. Insbesondere können erfindungsgemäße Zubereitungen
eine verbesserte Wirkung bei der akuten Behandlung von Hautekzemen,
Hautjucken, entzündlichen
Hauterkrankungen und/oder Windpocken aufweisen.
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Die Zubereitung umfasst Urtinktur(en)
und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder
aus Pflanzenteilen von Centella asiatica (asiatisches Wassernabelkraut),
Mahonia aquifolium (Berberis aquifolium) und/oder Viola tricolor
(Stiefmütterchen).
Bevorzugt umfasst die Zubereitung Wirkstoff(e) erhältlich aus
wenigstens einer Pflanze und/oder aus deren Pflanzenteilen ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder
Viola tricolor, vorzugsweise umfasst die Zubereitung Wirkstoff(e)
erhältlich
aus wenigstens zwei Pflanzen und/oder aus deren Pflanzenteilen ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder
Viola tricolor und besonders bevorzugt umfasst die Zubereitung Wirkstoff(e)
erhältlich
aus allen Pflanzen und/oder aus deren Pflanzenteilen ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder
Viola tricolor. Vorzugsweise umfasst die Zubereitung natürliche und/oder
synthetische Wirkstoff(e) erhältlich
aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica,
Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor.
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Gehalte an Urtinktur(en) und/oder
Extrakt(e) in erfindungsgemäßen Zubereitung
im Bereich von > 10 Gew.-%
bis 30 Gew.-%, bevorzugt ≥10,1
Gew.-% bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung,
können
vorteilhafter Weise eine verbesserte Wirksamkeit bei der Behandlung
eines Juckreizes zeigen. Insbesondere können vorteilhafter Weise diese
Gehalte eine verbesserte Wirksamkeit bei der akuten Behandlung eines
Juckreizes zeigen.
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Wenn nicht anders angegeben, sind
die Gewichtsgehalte der jeweiligen Komponenten so gewählt, dass
das Gesamtgewicht der jeweiligen Komponenten 100 Gew.-%, bezogen
auf die Gesamtzusammensetzung, nicht übersteigt.
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Die erfindungsgemäße Zubereitung kann in bevorzugten
Ausführungsformen
in vorteilhafter Weise eine verbesserte Wirksamkeit bei der Behandlung
von Hauterkrankungen mit Verdickungen und Juckreiz, trockenen Hautausschlägen, chronischen
Hautleiden und Ausschlägen,
insbesondere in der Kinderpraxis, beispielsweise bei Milchschorf,
und/oder Ekzemen zeigen. Weiterhin ist die erfindungsgemäße Zubereitung
in vorteilhafter zur Wundbehandlung, insbesondere zur Förderung
der antimikrobiellen und antiphlogistischen Wirkung verwendbar.
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Erfindungsgemäße Zubereitung weisen ≥0,5 Gew.-%,
insbesondere ≥1
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole
und/oder Gemische davon auf. Vorteilhafter Weise kann eine erfindungsgemäße Zubereitung
bei einem Zusatz von ≥0,5
Gew.-%, insbesondere ≥1
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkoholen
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder
Gemischen davon wenigstens teilweise eine gute Stabilität aufweisen.
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Unter einem Gemisch sind im Sinne
dieser Erfindung Mischungen von Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder
Wollwachsalkoholen in verschiedenen Kombinationen und/oder Anteilen
zu verstehen, beispielsweise Gemische aus Cetyl- und Stearylalkohol
und/oder Gemische aus Cetylalkohol und Wollwachsalkoholen. Ein besonders
bevorzugtes Gemisch ist Cetylstearylalkohol.
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Vorteilhafter Weise können erfindungsgemäße Zubereitungen
auch höhere
Anteile an Alkoholen ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole
und/oder Gemische davon aufweisen. Vorteilhafter Weise können erfindungsgemäße Zubereitungen
mit höhere
Anteile an Alkoholen ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole
und/oder Gemische davon eine erhöhte
Stabilität
aufweisen.
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In bevorzugten Ausführungsformen
weist die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 2 Gew.-%,
bevorzugt wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt wenigstens 4 Gew.-%,
weiterhin bevorzugt wenigstens 5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt wenigstens
6 Gew.-%, noch bevorzugter wenigstens 8 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend
Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemischen davon
auf. In weiterhin bevorzugten Ausführungsformen weist die Zubereitung
Alkohole ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole
und/oder Gemischen davon im Bereich von 1 Gew.-% bis 20 Gew.-%,
vorzugsweise im Bereich von 3 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt im
Bereich von 4 Gew.-% bis 6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zubereitung, auf.
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Erfindungsgemäße Zubereitungen können vorzugsweise
wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 2 Gew.-%, bevorzugt
wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt wenigstens 4 Gew.-%, weiterhin bevorzugt
wenigstens 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung,
Alkohole ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole
und/oder Gemische davon aufweisen. Vorteilhafter Weise kann die
Stabilität
der erfindungsgemäßer Zubereitungen
bei höheren
Anteilen insbesondere wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens
2 Gew.-%, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt wenigstens
4 Gew.-%, weiterhin bevorzugt wenigstens 5 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zubereitung, an Alkoholen ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole
und/oder Gemischen davon zunehmen.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen
ist die Zubereitung durch Zusatz von wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise
wenigstens 2 Gew.-%, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt
wenigstens 4 Gew.-%, weiterhin bevorzugt wenigstens 5 Gew.-%, noch
weiter bevorzugt wenigstens 6 Gew.-%, noch bevorzugter wenigstens
8 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkoholen
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Gemischen
davon gegen eine Entmischung stabilisiert. Vorteilhafter Weise kann
die Stabilität
der Emulsion der erfindungsgemäßen Zubereitungen
bei höheren
Anteilen an Alkoholen insbesondere ausgewählt aus der Gruppe umfassend
Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Gemischen davon in bevorzugten
Ausführungsformen
deutlich zunehmen. In weiterhin besonders bevorzugten Ausführungsformen
ist die Zubereitung durch Zusatz von Alkoholen ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Gemischen
davon im Bereich von 1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, vorzugsweise im Bereich
von 3 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 4 Gew.-% bis
6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, gegen eine
Entmischung stabilisiert.
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Die erfindungsgemäße Zubereitung kann sich durch
eine überraschend
verbesserte Stabilität
der Emulsion auszeichnen. Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Zubereitung
nach drei Monaten, bevorzugt sechs Monaten, ferner bevorzugt neun
Monaten, weiterhin bevorzugt 12 Monaten, weiter bevorzugt 18 Monaten,
besonders bevorzugt 24 Monaten und ganz besonders bevorzugt 36 Monaten
Lagerung ohne Kühlung und/oder
Klimatisierung, beispielsweise bei Temperaturen im Bereich von 20°C bis 40°C, bevorzugt
im Bereich von 21°C
bis 30°C,
weiterhin bevorzugt im Bereich von 21 °C bis 25°C, keine Entmischung der Emulsion
auf.
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Untersuchungen der Stabilität einer
erfindungsgemäßen Zubereitung
können
durch Lagerung der erfindungsgemäßen Zubereitung
in einer fest verschlossenen Tube, beispielsweise in einer mit Epoxydharz
versiegelten Aluminiumtube, ohne Kühlung und/oder Klimatisierung
bei 23°C, über einen
Zeitraum von mehreren Monaten und regelmäßiger Beobachtung der Emulsion
ermittelt werden. Übliche
Zubereitungen mit einem Gewichtsgehalt von > 10 Gew.-% Extrakt oder Tinktur entmischen sich
während
der Lagerung der Bulkware innerhalb von Wochen oder Monaten. Besonders
bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäße Zubereitung
beispielsweise umfassend 15 Gew.-% Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e)
und wenigstens 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung,
Alkohole ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Gemischen
davon, ganz besonders bevorzugt umfassend 6 Gew.-%, bezogen auf
das Gesamtgewicht der Zubereitung, Cetylalkohol, weisen vorzugsweise
auch nach einem Jahr Lagerung keine Entmischung und/oder kein Kristallwachstum
und/oder vorzugsweise keine oder vernachlässigbare Veränderung
von Aussehen, Farbe, Geruch und/oder pH-Wert auf.
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Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung
kann als Salbe, Creme, Gel oder Lösung vorliegen. Bevorzugt werden
erfindungsgemäße Zubereitung
zur äußerlichen
Anwendung, bevorzugt zur Auftragung auf die Haut, verwendet. Es
ist erfindungsgemäß bevorzugt,
dass die pharmazeutische Zubereitung als Salbe, Creme und/oder Gel
vorliegt.
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Unter dem Begriff „Salbe" wird im Sinne dieser
Erfindung eine einphasige, halbfeste Arzneiform zur Anwendung auf
der Haut oder den Schleimhäuten
verstanden, wobei je nach ihrem Wassergehalt, hydrophobe Salben,
wasseraufnehmende Salben und hydrophile Salben unterschieden werden.
Pharmazeutisch sind davon Cremes und Gele zu unterscheiden. Unter
dem Begriff „Creme" wird im Sinne dieser
Erfindung eine mehrphasige, halbfeste Zubereitung aus einer hydrophilen
und einer lipophilen Komponente verstanden. Unter dem Begriff „Gel" wird im Sinne dieser
Erfindung eine mit Hilfe von Quellstoffen gelierte Flüssigkeit
verstanden.
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Es ist erfindungsgemäß besonders
bevorzugt, dass die pharmazeutische Zubereitung in Form von hydrophilen
Salben, Cremes und/oder Gelen vorliegt, wobei hydrophile Cremes
und/oder amphiphile Cremes bevorzugt sind. Ferner sind auch Kühlsalben
verwendbar. Hydrophile Gel-Präparate
sowie hydrophile Salben und hydrophile Cremes können eine kühlende Wirkung besitzen und
an die Haut Feuchtigkeit abgeben, so dass ein Austrocknen der Haut
vermieden wird. Vorteilhafter Weise wird ferner der Juckreiz durch
die feuchtigkeitsspendende Eigenschaft der vorgenannten hydrophilen
Formulierungen verringert. Cremes, vorzugsweise hydrophile Cremes
und/oder amphiphile Cremes, sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ganz besonders bevorzugt.
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Verwendbare Salben- und Cremegrundstoffe
sind beispielsweise in den Arzneibüchern Deutsches Arzneibuch,
DAB, oder Homöopathisches
Arzneibuch, HAB beschriebenen. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt,
dass die pharmazeutische Zubereitung als Salben- oder Cremegrundstoffe
DAB- oder DAC-Bestandteile (DAC: Deutscher Arzneimittelcodex) umfasst.
Bevorzugte Bestandteile sind beispielsweise Wollwachsalkohole, Cetylstearylalkohol,
Vaseline, bevorzugt weißes
Vaselin, Cetylpalmitat, Wachse, künstliche Wachse, Paraffine,
pflanzliche Öle,
Sobitanester, Polysorbat, Glycerol, Monoglyceride, Glycerolmonostearat
60, Macrogol-1000-glycerolmonostearat, Macrogol-20-glycerolmonostearat,
Fettalkohole, Cetylalkohol, mittelkettige Triglyceride, Propylenglycol
und/oder Cellulosedrivate. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Grundstoffe sind
Glycerolmonostearat 60, Macrogol-1000-glycerolmonostearat, Macrogol-20-glycerolmonostearat,
Cetylalkohol, mittelkettige Triglyceride, weißes Vaselin und/oder Propylenglycol.
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Es ist bevorzugt, dass die pharmazeutische
Zubereitung eine hydrophile Grundlage nach DAC aufweist, insbesondere
sind hydrophile Cremes auf einer DAC-Grundlage bevorzugt. Es ist erfindungsgemäß besonders
bevorzugt, dass die pharmazeutische Zubereitung als Grundlage DAC-Basiscreme
umfasst.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen
umfasst die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung:
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- – >10 Gew.-% bis 30 Gew.-%,
bevorzugt ≥10,1
Gew.-% bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung,
Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus
Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia
aquifolium und/oder Viola tricolor; und
- – 70
Gew.-% bis < 90
Gew.-%, bevorzugt 80 Gew.-% bis 89,9 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zubereitung, DAC-Basiscreme,
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wobei die Gewichtsgehalte der jeweiligen
Komponenten so gewählt
sind, dass das Gesamtgewicht der Komponenten 100 Gew.-% nicht übersteigt.
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Vorteilhaft bei der Verwendung einer
DAC-Basiscreme ist, dass diese angenehm auf der Haut zu verteilen
ist. Insbesondere kann die Zubereitung auf Grundlage einer DAC-Basiscreme
bereits beim Einreiben in die Haut einziehen. Somit wird die Bildung
eines Fettfilmes auf der Haut in vorteilhafter Weise vermieden.
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Vorzugsweise kann bereits nach dem
Auftragen einer erfindungsgemäßen Zubereitung
auf Grundlage einer DAC-Basiscreme in einer Zeitspanne im Bereich
von 10 Sekunden bis weniger als 10 Minuten, vorzugsweise im Bereich
von 30 Sekunden bis weniger als zwei Minuten nach dem Auftragen
auf die Haut die Zubereitung vollständig oder beinahe rückstandsfrei
eingezogen sein.
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Es wurde weiterhin überraschend
gefunden, dass erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitungen unter Verwendung einer DAC-Basiscreme insbesondere
auch einen schnelleren Wirkungseintritt zeigen. Diese sind und somit
für eine
Behandlung eines akuten Juckreizes in vorteilhafter Weise sehr gut
geeignet. Ein schnelles Einziehen in die Haut ermöglicht ebenfalls
eine wiederholte Applikation bzw. ein häufigeres Einreiben. Dies bedeutet
einen großen
Vorteil gegenüber
einer langsamer einziehenden fettigen Salbe.
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Es ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) im Bereich von > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%,
bevorzugt im Bereich von ≥10,1
Gew.-% bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-%, bezogen auf
das Gesamtgewicht der Zubereitung, in eine Grundlage basierend auf
Salben, Cremes und/oder Gelen, vorzugsweise basierend auf hydrophilen
Salben, Cremes und/oder Gelen, wasserhaltigen hydrophilen Salben
und/oder amphiphilen Cremes eingebracht wird. Erfindungsgemäß bevorzugt
ist ein Gehalt von > 10
Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-% Urtinktur(en), Extrakt(e)
und/oder Mischungen in eine DAC-Basiscreme eingebracht.
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Ein Einbringen von > 10 Gew.-%, besonders
bevorzugt 15 Gew.-% Urtinktur(en), Extrakt(e) und/oder Mischungen
in eine Salben-Grundlage auf HAB-Rezeptur ist erfindungsgemäß ebenfalls
vorgesehen. Diese Zubereitungen zeichnen sich auch durch eine verbesserte
Wirksamkeit gegenüber üblichen
Zubereitung mit einem geringerem Gehalt an Tinkturen oder Extrakten
aus. Vorteilhaft ist insbesondere das Einbringen in hydrophile Gele,
welche eine erfindungsgemäß verbesserte
Wirksamkeit mit einem hautkühlenden
Effekt aufweisen.
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Das Einbringen eines Gehaltes von > 10 Gew.-%, besonders
bevorzugt 15 Gew.-% Urtinktur(en), Extrakt(e) und/oder Mischungen
in eine DAC-Basiscreme zeichnet sich überraschender Weise darüber hinaus dadurch
aus, dass diese Zubereitungen eine erhöhte Stabilität aufweisen.
Das Einbringen der Tinkturen und/oder Extrakte in eine Salben- oder
Cremegrundlage entspricht der Bildung einer Emulsion, d.h. der Bildung
eines dispersen Systems von zwei od. mehreren miteinander nicht
mischbaren Stoffen. Eine solche Emulsion kann sich, insbesondere
bei längerer
Lagerung, entmischen. Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung,
insbesondere auf Basis einer DAC-Basiscreme, ist in vorteilhafter
Weise stabil und/oder weist keine oder nur ein geringes Ausmaß an Entmischung
auf. In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zubereitung
ist eine Zubereitung umfassend 15 Gew.-% Urtinktur(en), Extrakt(e) und/oder
Mischungen in einer DAC-Basiscreme auch bei längerer Lagerungsdauer von mehr
als drei Monaten, bevorzugt sechs Monaten, ferner bevorzugt neun
Monaten, weiterhin bevorzugt 12 Monaten, weiter bevorzugt 18 Monaten,
besonders bevorzugt 24 Monaten und ganz besonders bevorzugt 36 Monaten
stabil und weist keine Entmischung der Emulsion auf.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung:
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- – 15
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en)
und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder
aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder
Viola tricolor; und
- – 85
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, DAC-Basiscreme.
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Die bevorzugte Ausführungsform
der Zubereitung zieht vorteilhafter Weise schnell in die Haut ein
und bildet bevorzugt keinen Fettfilm auf der Haut aus. Weiterhin
weist die bevorzugte Ausführungsform
der Zubereitung keine Nebenwirkungen auf. Ferner ist die Zubereitung
stabil und zeigt auch bei längerer
Lagerung keine Entmischung. Besonders bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäße Zubereitung
beispielsweise umfassend 15 Gew.-% Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e)
in einer DAC-Basiscreme weisen vorzugsweise auch nach einem Jahr
Lagerung keine Entmischung und/oder kein Kristallwachstum und vorzugsweise
keine oder vernachlässigbare
Veränderung
von Aussehen, Farbe, Geruch und/oder pH-Wert auf.
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In bevorzugten Ausführungsformen
weist die Zubereitung wenigstens eine, bevorzugt wenigstens zwei,
vorzugsweise mehrere Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) gleicher
oder verschiedener Zusammensetzung umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus
Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium
und/oder Viola tricolor auf.
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Die pharmazeutische Zubereitung kann
eine, vorzugsweise wenigstens zwei, bevorzugt mehrere getrennt herstellbare
Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) und/oder Gemische von Urtinkturen
umfassend Wirkstoff(e) erhältlich
aus den Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica,
Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor umfassen. In bevorzugten
Ausführungsformen
umfasst die Zubereitung Urtinkturen umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus
den Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica,
Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor mit einem Gehalt von
jeweils 1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 3 Gew.-% bis 7 Gew.-%,
besonders bevorzugt 4 Gew.-% bis 6 Gew.-% und am meisten bevorzugt
5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung:
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- – 5
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en)
und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder
aus Pflanzenteilen von Centella asiatica;
- – 5
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en)
und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder
aus Pflanzenteilen von Mahonia aquifolium;
- – 5
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en)
und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder
aus Pflanzenteilen von Viola tricolor umfasst; und
- – 85
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, DAC-Basiscreme.
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Die bevorzugte Ausführungsform
der Zubereitung weist keine Nebenwirkungen auf, zieht in vorteilhafter
Weise schnell in die Haut ein und bildet bevorzugt keinen Fettfilm
auf der Haut aus. Weiterhin weist die pharmazeutische Zubereitung
eine sehr gute juckreizlindernde Wirkung auf, ist stabil und zeigt
auch bei längerer
Lagerung keine Entmischung.
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Die Wirkstoffe der erfindungsgemäßen Zubereitung
werden vorzugsweise als Extrakt aus den Pflanzen Centella asiatica,
Mahonia aquifolium, Viola tricolor und/oder aus deren Pflanzenteilen
und gegebenenfalls aus weiteren nachstehend beschriebenen Pflanzen
bzw. Pflanzenteilen oder Tieren gewonnen.
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Die erfindungsgemäße Zubereitung umfasst bevorzugt
Wirkstoffe aus den Pflanzen Centella asiatica, Mahonia aquifolium
und/oder Viola tricolor und/oder aus deren Pflanzenteilen, beispielsweise
Stamm- und/oder Wurzelrinde, ausgewählt aus der Gruppe umfassend ätherische Öle, Flavonolderivate,
Ursanderivate, beispielsweise (freie) Asiatsäure und/oder deren Trisaccharid-Ester,
Alkaloide, vorzugsweise Berberin, Oxyacanthin und/oder Bermamin,
Flavonoide, Glycoside, beispielsweise Violutosid (Violutin), bei
dem Methylsalicylat mit dem Disaccharid Vicianose verbunden ist,
Gerbstoffe, Schleim und/oder Zucker.
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Die erfindungsgemäße Zubereitung kann einen oder
mehrere Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend die vorstehend
erläuterten
Wirkstoffe umfassen. Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Zubereitung
Wirkstoff(e), die aus einer Urtinktur aus den Pflanzen Centella
asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor und/oder aus
deren Pflanzenteilen gewonnen werden. Bevorzugt umfasst die erfindungsgemäße Zubereitung
wenigstens zwei, vorzugsweise mehrere Wirkstoffe ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder
Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder
Viola tricolor.
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Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung
umfasst Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e), wobei die Urtinktur(en)
und/oder Extrakt(e) ferner Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder
aus Pflanzenteilen von Calendula officinalis, Semecarpus anacardium,
Wirkstoff(e) aus Lytta vesicatoria und/oder Perubalsam, Acidum arsenicosum
und/oder Zinkoxid umfassen können.
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Der Gehalt der Extrakte und/oder
Tinkturen an Wirkstoffen kann in weiten Bereichen variieren. Vorzugsweise
kann die erfindungsgemäße Zubereitung
eine homöophatische
Zubereitung sein.
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In weiteren bevorzugten Ausführungsformen
umfasst die pharmazeutische Zubereitung ferner natürliche und/oder
synthetische Wirkstoff(e), insbesondere in Form einer Urtinktur,
erhältlich
aus den Pflanzen Calendula officinalis (Ringelblume) und/oder Semecarpus
anacardium (Tintenbaum) und/oder aus deren Pflanzenteilen.
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In bevorzugten Ausführungsformen
umfasst die pharmazeutische Zubereitung natürliche und/oder synthetische
Wirkstoff(e) insbesondere in Form einer Urtinktur, aus den Pflanzen
Calendula officinalis und/oder Semecarpus anacardium und/oder aus
deren Pflanzenteilen, beispielsweise den Samen, ausgewählt aus
der Gruppe umfassend ätherische Öle, Calendulin,
Calenduloside wie Saponine und/oder Oleanolsäureglykoside, Triterpene, ß-Carotin,
Lycopin, Xanthophylle, Flavonoide, phenolische Verbindungen wie
Cardol, Gerbstoffe, Harze, Farbstoff, und/oder Öl mit Anacardsäure.
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Ferner kann die erfindungsgemäße Zubereitung
als Wirkstoff Acidum arsenicosum (Arsen(III)oxid) umfassen. Des
weiteren kann die Zubereitung natürliche und/oder synthetische
Wirkstoff(e) aus Lytta vesicatoria (spanische Fliege) umfassen.
Lytta vesicatoria enthält
etwa 0,5 bis 1% Cantharidin, Harz, Fett und Farbstoff.
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Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zubereitung
können
in vorteilhafter Weise eine verbesserte entzündungshemmende, bakterizide
antimikrobielle, antiphlogistische und granulationsfördernde
Wirksamkeit, insbesondere bei der Behandlung von entzündlichen
Hauterkrankungen, schlechtheilenden Wunden und Geschwüren, Verbrennungen,
akuten Entzündungen
der Haut mit Blasenbildung aufweisen.
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Die pharmazeutische Zubereitung kann
Perubalsam enthalten. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass
Ausführungsformen
der vorliegenden Zubereitung < 1
Gew.-%, vorzugsweise ≤0,5
Gew.-% , weiter bevorzugt ≤0,1
Gew.-% und besonders bevorzugt 50,01 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zubereitung, Perubalsam aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die pharmazeutische Zubereitung kein Perubalsam. Eine pharmazeutische
Zubereitung, die weniger als 1 Gew.-% Perubalsam umfasst, ruft bevorzugt
keine allergischen Hautreaktionen, insbesondere bei empfindlicher
Haut, hervor.
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Vorteilhafte Zubereitungen, insbesondere
hydrophile Gel-Präparate
sowie hydrophile Salben und hydrophile Cremes können weiterhin Zinkoxid enthalten.
Es kann in weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Zubereitung aber auch vorgesehen sein, dass die
pharmazeutische Zubereitung < 5
Gew.-%, vorzugsweise ≤3
Gew.-%, weiter bevorzugt ≤1
Gew.-%, besonders bevorzugt ≤0,1
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, und am meisten
bevorzugt kein Zinkoxid umfasst. Bevorzugte Zinkoxid-Gehalte sind auch
0,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zubereitung.
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Durch einen geringen Zinkoxid-Gehalt
der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung ist in vorteilhafter Weise ein Austrocknen der Haut
vermeidbar.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen
kann die pharmazeutische Zubereitung Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e)
umfassend Wirkstoff(e) erhältlich
aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Calendula officinalis,
Semecarpus anacardium, Wirkstoff(e) aus Lytta vesicatoria und/oder
Perubalsam, Acidum arsenicosum, Zinkoxid, Vitamine, vorzugsweise
Vitamin E, ß-Carotin,
Biotin und/oder Co-Enzym Q10 enthalten.
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Ferner kann die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung Wirkstoffe, ausgewählt
aus der Gruppe umfassend ätherische Öle, Flavonolderivate,
Ursanderivate, Berberin, Oxyacanthin, Bermamin, Violutosid (Violutin),
Gerbstoffe, Zucker, Schleim, Calendulin, Calendulosiden, Triterpenen, ß-Carotin,
Lycopin, Xanthophyllen, Anacardsäure,
Arsen(III)oxid, Cantharidin, Vitamine, insbesondere Vitamin E, ß-Carotin,
Biotin, Co-Enzym Q10, Zinkoxid, mit Ether extrahierbaren Zimtsäure- und
Benzoesäurebenzylestern,
Harze, Benzoesäure,
Zimtsäure,
Curcumin, Curcumawurzelstock-Extrakt, Vanillin, Nerolidol und/oder
Farnisol aufweisen. Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung ferner Farbstoffe. Beispiele für bevorzugte Farbstoffe sind
Curcumin, Curcumawurzelstock-Extrakt, Riboflavin und/oder ß-Carotin.
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Die erfindungsgemäße Zubereitung kann Urtinktur(en),
Extrakt(e) und/oder Mischungen im Bereich von > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt im
Bereich von ≥10,1
Gew.-% bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-% aufweisen, wobei
die Zubereitung wenigstens einen Extrakt, Urtinktur oder eine Mischung
aufweisen kann, der Wirkstoffe erhältlich aus einer oder mehrerer
der Pflanzen Centella asiatica, Mahonia aquifolium oder Viola tricolor
und/oder deren Pflanzenteile aufweist. Die erfindungsgemäße Zubereitung
kann auch Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) in vorgenannten Bereichen
aufweisen, wobei die Zubereitung zwei oder mehrere Extrakte oder
Urtinkturen aufweisen kann, die Zusammensetzungen verschiedener
Wirkstoffe aus einer oder mehrerer der Pflanzen Centella asiatica,
Mahonia aquifolium, Viola tricolor und/oder deren Pflanzenteile aufweist.
Darüber
hinaus können
die Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) Wirkstoff(e) ausgewählt aus
der Gruppe umfassend natürliche
und/oder synthetische Wirkstoff(e) erhältlich aus den Pflanzen Calendula
officinalis, Semecarpus anacardium und/oder deren Pflanzenteilen,
natürliche und/oder
synthetische Wirkstoff(e) erhältlich aus
Lytta vesicatoria, Perubalsam, Acidum arsenicosum und/oder Zinkoxid
umfassen.
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Weiterhin kann die pharmazeutische
Zubereitung weitere übliche
Hilfsstoffe der Salben- und/oder
Cremeherstellung aufweisen.
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Des weiteren ist bevorzugt, dass
die Zubereitung gebrauchsfertig ist. Unter „gebrauchsfertig" im Sinne der vorliegenden
Erfindung wird verstanden, dass die pharmazeutische Zubereitung
als gebrauchsfertige Salbe, Creme oder Gel vorliegt, die auf die
juckenden bzw. entzündeten
Hautstellen bzw. Hautekzeme aufgetragen werden kann.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist eine Tube, welche eine erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung enthält.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ferner ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung.
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Das Verfahren zur Herstellung einer
erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung umfasst das Vermischen von Extrakten, vorzugsweise von
Urtinkturen umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder
aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder
Viola tricolor.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung einer pharmazeutischen Zubereitung zur Behandlung
von Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder
Windpocken ist es bevorzugt, dass für die Urtinkturen umfassend
Wirkstoffe erhältlich
aus Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor
die vorstehend genannten Gewichtsbereiche beachtet werden.
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Es ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass man Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) im Bereich von > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%,
vorzugsweise > 10
Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≥10,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, besonders
bevorzugt 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung,
in eine Grundlage basierend auf Salben, Cremes und/oder Gelen, vorzugsweise
basierend auf hydrophilen Salben, Cremes und/oder Gelen, wasserhaltigen
hydrophilen Salben und/oder amphiphilen Cremes einbringt. Erfindungsgemäß bevorzugt
bringt man einen Gehalt von > 10
Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-% Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e)
in eine DAC-Basiscreme ein.
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Vorzugsweise bringt man die Urtinktur(en)
und/oder Extrakt(e) in Salben- oder Cremegrundlagen umfassend DAB-
oder DAC-Bestandteile, bevorzugt DAC-Basiscreme, ein. Vorzugsweise
ist eine hydrophile Salbe, oder eine hydrophile Creme, insbesondere
eine wasserhaltige hydrophile Salbe oder Creme oder ein hydrophiles
Gel herstellbar.
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Es ist erfindungsgemäß bevorzugt,
dass man die pharmazeutische Zubereitung auf einer hydrophilen Grundlage
nach DAC herstellt, insbesondere sind hydrophile Cremes auf einer
DAC-Grundlage zur Herstellung bevorzugt. Es ist erfindungsgemäß besonders
bevorzugt, dass man die pharmazeutische Zubereitung auf Grundlage
einer DAC-Basiscreme herstellt.
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Ferner werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
vorzugsweise Wirkstoff(e) erhältlich
aus den Pflanzen Calendula officinalis, Semecarpus anacardium und/oder
aus deren Pflanzenteilen, Wirkstoff(e) erhältlich aus Lytta vesicatoria,
Perubalsam, Acidum arsenicosum und/oder Zinkoxid, Vitamine, vorzugsweise
Vitamin E, ß-Carotin,
Biotin und/oder Co-Enzym Q10, sowie optional weitere wie vorstehend
beschriebene Wirkstoffe zugegeben.
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Zur Herstellung einer pharmazeutische
Zubereitung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren sind vorteilhafter
Weise Rührverfahren
verwendbar. Insbesondere ist die pharmazeutische Zubereitung durch
einfache Rührverfahren
herstellbar, insbesondere bevorzugt ist die pharmazeutische Zubereitung
ausschließlich durch
einfache Rührverfahren
herstellbar. Beispielsweise ist die pharmazeutische Zubereitung
durch einfache Rührverfahren
unter Verwendung von Wälz-,
Schüttel-,
oder Rührmischern
herstellbar Das erfindungsgemäße Verfahren
vereinfacht somit die Herstellung, da auf aufwendige Schritte, wie
ein Erwärmen
auf hohe Temperaturen, verzichtet werden kann.
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Ein weiterer Aspekt der vorliegenden
Erfindung betrifft die Verwendung einer wie vorstehend beschriebenen
erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung umfassend Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) im Bereich
von > 10 Gew.-% bis
30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, zur Herstellung eines
Arzneimittels zur Behandlung insbesondere zur Akutbehandlung von
Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen
Hauterkrankungen und/oder Windpocken, insbesondere zur Behandlung
von Neurodermitis.
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Von besonderem Vorteil ist, dass
die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung, umfassend Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend
Wirkstoff(e) erhältlich
aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica,
Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor zur Herstellung eines
Arzneimittels zur Akutbehandlung von Hauterkrankungen, insbesondere
Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen
Hauterkrankungen und/oder Windpocken verwendbar ist.
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Unter einer „Akutbehandlung" im Sinne dieser
Erfindung wird die topische Behandlung von Hauterkrankungen unter
Erzielung einer vorteilhaften pharmazeutischen Wirkung zum Zeitpunkt
kurz vor, bei oder nach Auftreten der Hauterkrankungen verstanden,
ohne dass hierfür
eine Langzeit-Verabreichung, d. h. über mehrere Stunden, Tage oder
Wochen notwendig ist. Insbesondere wird unter einer „Akutbehandlung" im Sinne dieser
Erfindung die Linderung eines akuten Juckreizes verstanden.
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Bei einer „Akutbehandlung" im Sinne dieser
Erfindung tritt vorzugsweise ein schnellerer Wirkungseintritt bei
der Linderung der Hauterkrankungen insbesondere eines Juckreizes
ein, da die Zubereitung insbesondere auf Grundlage einer DAC-Basiscreme
schneller einziehen kann und vorzugsweise eine wiederholbare Applikation
der Zubereitung innerhalb kürzerer
Zeitabstände
als bei Verwendung einer langsamer einziehenden fettigen Salbe ermöglicht werden
kann.
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Es wurde außerdem überraschend gefunden, dass
bereits eine einmalige Anwendung der erfindungsgemäßen Zubereitung
insbesondere auf Grundlage einer DAC-Basiscreme eine vorteilhafte
Wirkung bei einer Akutbehandlung zeigt. Insbesondere ein akuter
Juckreiz kann durch das Auftragen der erfindungsgemäßen Zubereitung
insbesondere auf Grundlage einer DAC-Basiscreme gelindert werden.
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Besonders vorteilhaft ist, dass durch
die Vermeidung einer dauerhaften Verabreichung der vorgenannten
Stoffe und/oder Stoffgemische das Auftreten von Nebenwirkungen vermieden
oder zumindest deutlich verringert wird.
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Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zubereitung
sind jedoch auch in vorteilhafter Weise in der Langzeittherapie
von Hauterkrankungen, insbesondere Juckreizen und Hautekzemen verwendbar.
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Beispiele für pharmazeutische Zubereitungen,
die der Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung dienen, sind
nachstehend angegeben.
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Beispiel 1: Rezeptur für eine pharmazeutische
Zubereitung zur äußeren Anwendung
bei juckenden Ekzemen
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Die Rezeptur umfasst ethanolische
Tinkturen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und Mahonia aquifolium
in einer Salbengrundlage von Wollwachsalkoholsalbe. Die Salbe zeigte
eine gute juckreizlindernde Wirkung und auch bei wiederholter Auftragung
der Salbe waren keine Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen zu beobachten.
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Beispiel 2: Rezeptur für eine Zubereitung
umfassend pflanzliche Urtinkturen zur äußeren Anwendung bei juckenden
Ekzemen
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Die Rezeptur umfasste ethanolische
Tinkturen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und Viola tricolor
in einer Salbengrundlage von DAC-Basiscreme. Die Creme zeigte eine
gute juckreizlindernde Wirkung und auch bei wiederholter Auftragung
der Creme waren keine Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen zu beobachten.
Die Creme zog bereits beim Einreiben in die Haut ein und hinterließ keinen
Fettfilm auf der Haut. Zudem war die Creme auch nach neun Monaten
Aufbewahrung in einer verschlossenen, mit Epoxydharz versiegelten
Aluminiumtube bei 23°C,
stabil und wies keine Entmischung und kein Kristallwachstum auf.
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Aussehen, Streichfähigkeit,
Homogenität,
Farbe, Geruch der Zubereitung zeigten keine Änderung, weiterhin wies die
Zubereitung nur geringfügige
Veränderungen
des pH-Wertes auf.