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DE20320103U1 - Pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung von Hauterkrankungen - Google Patents

Pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung von Hauterkrankungen Download PDF

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DE20320103U1
DE20320103U1 DE20320103U DE20320103U DE20320103U1 DE 20320103 U1 DE20320103 U1 DE 20320103U1 DE 20320103 U DE20320103 U DE 20320103U DE 20320103 U DE20320103 U DE 20320103U DE 20320103 U1 DE20320103 U1 DE 20320103U1
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Weber and Weber GmbH and Co KG
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Abstract

Pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung von Hauterkrankungen, insbesondere Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung ≥0,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemische davon, und > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung von Hauterkrankungen, insbesondere Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken.
  • Hauterkrankungen lösen meist einen Juckreiz aus, welcher für die Betroffenen unangenehm oder sogar unerträglich ist und einen sogenannten Kratzreflex auslöst. Eine dadurch bewirkte Erregung der Nervenendigungen kann erneut Juckreiz auslösen. Durch den Juckreiz wird ein erneuter Kratzreflex ausgelöst, der zu einem erneuten verstärkten Juckreiz fuhrt. Somit kann es zu einem Kreislauf kommen, welcher die Haut nachhaltig schädigt. Zudem weisen Patienten mit Hautjuckreiz häufig trockene Haut auf.
  • Zu den häufigen Hauterkrankungen die einen Juckreiz bzw. Kratzen auslösen, gehören Neurodermitis, allergische Hauterscheinungen sowie Hautausschläge verschiedenster Ursachen (Ekzeme) oder Windpocken. Hautekzeme sind gerötete und schuppende, manchmal auch nässende Hautveränderungen. Typische Stellen an denen sie auftreten sind Ellbogen, Kniekehlen, Nacken, Hals, Handgelenke und Gesicht. Darüber hinaus verursachen Ekzeme in den meisten Fällen einen heftigen Juckreiz an diesen Körperstellen.
  • Zubereitungen zum Auftragen auf die Haut (Dermatika) mit homöopathischen oder pflanzlichen Wirkstoffen zur Behandlung von juckenden Ekzemen oder anderen Hautausschlägen sind im Stand der Technik bekannt. Die Herstellung und Zusammensetzung solcher Zubereitungen ist beispielsweise im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) beschrieben. Für Salben ist dort beispielsweise vorgegeben, dass wasserhaltige Wollwachsalkoholsalbe gemäß dem Deutschen Arzneibuch (DAB) als Grundlage, d.h. als Träger für Wirkstoffe zu verwenden ist. Werden andere Grundlagen verwendet, so müssen diese deklariert werden. In diese Grundlage werden die homöopathischen Wirkstoffe eingearbeitet.
  • Präparate zur Behandlung von juckenden Ekzemen sind im Stand der Technik bekannt. Diese enthalten beispielsweise Extrakte aus Centella asiatica, Mahonia aquifolium, Viola tricolor, Acidum arsenicosum, Calendula officinalis, Lytta vesicatoria und Semecarpus anacardium. Ferner können in diesen Präparate Perubalsam (Balsamum peruvianum) und Zinkoxid enthalten sein. Die Präparate enthalten üblicherweise 10 Gew.-% oder weniger Urtinktur oder Extrakt.
  • Nachteilig bei den vorgenannten Präparaten ist, dass diese meist einen langsamen Wirkungseintritt zeigen. Dies ist insbesondere dann nachteilig, wenn ein akuter Juckreiz behandelt werden soll. Zudem sind auf Wollwachsalkoholsalbe basierende Salben häufig fettige Salben, die für einen längeren Zeitraum, beispielsweise für eine Stunde oder länger, auf der Haut zurückbleiben und einen Fettfilm bilden können. Dies kann dazu führen, dass die enthaltenen Wirkstoffe ebenfalls nicht oder nur sehr langsam in die Haut eindringen können.
  • Homöopathische Präparate auf der Grundlage von Wollwachsalkoholsalbe sind bislang nur mit einem Gehalt ≤10 Gew.-% Extrakt oder Tinktur herstellbar, da sich die Zusammensetzungen wegen des Emulsionsbruchs der Wasser in Öl-Emulsion ab einem Gewichtsgehalt von > 10 Gew.-% Extrakt oder Tinktur nicht mischen lassen oder sich während der Lagerung der Bulkware vor der Abfüllung wieder entmischen.
  • Es besteht daher Bedarf an einem Mittel, das einen schnelleren Wirkungseintritt zeigt und ein Eindringen eines höheren Wirkstoffgehaltes in die Haut erlaubt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein pharmazeutisches Präparat zur Verfügung zu stellen, welches wenigstens einen der vorgenannten Nachteile des Standes der Technik überwindet.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung von Hauterkrankungen, insbesondere Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken, wobei die Zubereitung ≥0,5 Gew.-%, insbesondere ≥1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemische davon, und > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor aufweist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Eine Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe besteht auch in der Bereitstellung eines Verfahrens zur Herstellung einer erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung.
  • Unter dem Begriff „Tinktur" werden im Sinne dieser Erfindung Drogenauszüge, die unter Verwendung von Ethanol geeigneter Konzentration hergestellt werden, verstanden. Unter einer „Urtinktur" werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung Mischungen pflanzlicher Presssäfte mit Alkohol/Wasser verschiedener Konzentrationen und/oder pflanzlicher Auszüge mit Lösungsmitteln wie Ethanol, Wasser und/oder Glycerol, und/oder Auszüge von Pflanzen oder Tieren, deren Absonderungen und/oder deren Teilen verstanden. Urtinkturen werden vorzugsweise mit flüssigen Arzneimittelträgern wie Ethanol verschiedener Konzentration, Wasser und/oder Glycerol bereitet.
  • Unter dem Begriff „Extrakt" werden im Sinne dieser Erfindung konzentrierte, gegebenenfalls auf einen bestimmten Wirkstoffgehalt eingestellte, Auszüge aus Wirkstoffen von flüssiger, zähflüssiger oder trockener Beschaffenheit, die beispielsweise unter Verwendung von Ethanol gewonnen werden, verstanden.
  • Bevorzugt werden homöopathische Urtinkturen und Dilutionen, flüssige alkoholische Pflanzenextrakte, alkoholische und insbesondere ethanolische Tinkturen verwendet.
  • Überraschender Weise wurde gefunden, dass erfindungsgemäße Zubereitungen, die einen höheren Anteil an Urtinktur(en) und/oder Extrakt(en) als üblicherweise in insbesondere homöopathischen Zubereitungen verwendet werden, aufweisen, eine verbesserte Wirkung bei der Behandlung von Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken zeigen können. Insbesondere können erfindungsgemäße Zubereitungen eine verbesserte Wirkung bei der akuten Behandlung von Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken aufweisen.
  • Die Zubereitung umfasst Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica (asiatisches Wassernabelkraut), Mahonia aquifolium (Berberis aquifolium) und/oder Viola tricolor (Stiefmütterchen). Bevorzugt umfasst die Zubereitung Wirkstoff(e) erhältlich aus wenigstens einer Pflanze und/oder aus deren Pflanzenteilen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor, vorzugsweise umfasst die Zubereitung Wirkstoff(e) erhältlich aus wenigstens zwei Pflanzen und/oder aus deren Pflanzenteilen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor und besonders bevorzugt umfasst die Zubereitung Wirkstoff(e) erhältlich aus allen Pflanzen und/oder aus deren Pflanzenteilen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor. Vorzugsweise umfasst die Zubereitung natürliche und/oder synthetische Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor.
  • Gehalte an Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) in erfindungsgemäßen Zubereitung im Bereich von > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt ≥10,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, können vorteilhafter Weise eine verbesserte Wirksamkeit bei der Behandlung eines Juckreizes zeigen. Insbesondere können vorteilhafter Weise diese Gehalte eine verbesserte Wirksamkeit bei der akuten Behandlung eines Juckreizes zeigen.
  • Wenn nicht anders angegeben, sind die Gewichtsgehalte der jeweiligen Komponenten so gewählt, dass das Gesamtgewicht der jeweiligen Komponenten 100 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung, nicht übersteigt.
  • Die erfindungsgemäße Zubereitung kann in bevorzugten Ausführungsformen in vorteilhafter Weise eine verbesserte Wirksamkeit bei der Behandlung von Hauterkrankungen mit Verdickungen und Juckreiz, trockenen Hautausschlägen, chronischen Hautleiden und Ausschlägen, insbesondere in der Kinderpraxis, beispielsweise bei Milchschorf, und/oder Ekzemen zeigen. Weiterhin ist die erfindungsgemäße Zubereitung in vorteilhafter zur Wundbehandlung, insbesondere zur Förderung der antimikrobiellen und antiphlogistischen Wirkung verwendbar.
  • Erfindungsgemäße Zubereitung weisen ≥0,5 Gew.-%, insbesondere ≥1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemische davon auf. Vorteilhafter Weise kann eine erfindungsgemäße Zubereitung bei einem Zusatz von ≥0,5 Gew.-%, insbesondere ≥1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkoholen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemischen davon wenigstens teilweise eine gute Stabilität aufweisen.
  • Unter einem Gemisch sind im Sinne dieser Erfindung Mischungen von Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Wollwachsalkoholen in verschiedenen Kombinationen und/oder Anteilen zu verstehen, beispielsweise Gemische aus Cetyl- und Stearylalkohol und/oder Gemische aus Cetylalkohol und Wollwachsalkoholen. Ein besonders bevorzugtes Gemisch ist Cetylstearylalkohol.
  • Vorteilhafter Weise können erfindungsgemäße Zubereitungen auch höhere Anteile an Alkoholen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemische davon aufweisen. Vorteilhafter Weise können erfindungsgemäße Zubereitungen mit höhere Anteile an Alkoholen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemische davon eine erhöhte Stabilität aufweisen.
  • In bevorzugten Ausführungsformen weist die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 2 Gew.-%, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt wenigstens 4 Gew.-%, weiterhin bevorzugt wenigstens 5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt wenigstens 6 Gew.-%, noch bevorzugter wenigstens 8 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemischen davon auf. In weiterhin bevorzugten Ausführungsformen weist die Zubereitung Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemischen davon im Bereich von 1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, vorzugsweise im Bereich von 3 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 4 Gew.-% bis 6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, auf.
  • Erfindungsgemäße Zubereitungen können vorzugsweise wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 2 Gew.-%, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt wenigstens 4 Gew.-%, weiterhin bevorzugt wenigstens 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemische davon aufweisen. Vorteilhafter Weise kann die Stabilität der erfindungsgemäßer Zubereitungen bei höheren Anteilen insbesondere wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 2 Gew.-%, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt wenigstens 4 Gew.-%, weiterhin bevorzugt wenigstens 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, an Alkoholen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemischen davon zunehmen.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen ist die Zubereitung durch Zusatz von wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 2 Gew.-%, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt wenigstens 4 Gew.-%, weiterhin bevorzugt wenigstens 5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt wenigstens 6 Gew.-%, noch bevorzugter wenigstens 8 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkoholen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Gemischen davon gegen eine Entmischung stabilisiert. Vorteilhafter Weise kann die Stabilität der Emulsion der erfindungsgemäßen Zubereitungen bei höheren Anteilen an Alkoholen insbesondere ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Gemischen davon in bevorzugten Ausführungsformen deutlich zunehmen. In weiterhin besonders bevorzugten Ausführungsformen ist die Zubereitung durch Zusatz von Alkoholen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Gemischen davon im Bereich von 1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, vorzugsweise im Bereich von 3 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 4 Gew.-% bis 6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, gegen eine Entmischung stabilisiert.
  • Die erfindungsgemäße Zubereitung kann sich durch eine überraschend verbesserte Stabilität der Emulsion auszeichnen. Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Zubereitung nach drei Monaten, bevorzugt sechs Monaten, ferner bevorzugt neun Monaten, weiterhin bevorzugt 12 Monaten, weiter bevorzugt 18 Monaten, besonders bevorzugt 24 Monaten und ganz besonders bevorzugt 36 Monaten Lagerung ohne Kühlung und/oder Klimatisierung, beispielsweise bei Temperaturen im Bereich von 20°C bis 40°C, bevorzugt im Bereich von 21°C bis 30°C, weiterhin bevorzugt im Bereich von 21 °C bis 25°C, keine Entmischung der Emulsion auf.
  • Untersuchungen der Stabilität einer erfindungsgemäßen Zubereitung können durch Lagerung der erfindungsgemäßen Zubereitung in einer fest verschlossenen Tube, beispielsweise in einer mit Epoxydharz versiegelten Aluminiumtube, ohne Kühlung und/oder Klimatisierung bei 23°C, über einen Zeitraum von mehreren Monaten und regelmäßiger Beobachtung der Emulsion ermittelt werden. Übliche Zubereitungen mit einem Gewichtsgehalt von > 10 Gew.-% Extrakt oder Tinktur entmischen sich während der Lagerung der Bulkware innerhalb von Wochen oder Monaten. Besonders bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäße Zubereitung beispielsweise umfassend 15 Gew.-% Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) und wenigstens 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol und/oder Gemischen davon, ganz besonders bevorzugt umfassend 6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Cetylalkohol, weisen vorzugsweise auch nach einem Jahr Lagerung keine Entmischung und/oder kein Kristallwachstum und/oder vorzugsweise keine oder vernachlässigbare Veränderung von Aussehen, Farbe, Geruch und/oder pH-Wert auf.
  • Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung kann als Salbe, Creme, Gel oder Lösung vorliegen. Bevorzugt werden erfindungsgemäße Zubereitung zur äußerlichen Anwendung, bevorzugt zur Auftragung auf die Haut, verwendet. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, dass die pharmazeutische Zubereitung als Salbe, Creme und/oder Gel vorliegt.
  • Unter dem Begriff „Salbe" wird im Sinne dieser Erfindung eine einphasige, halbfeste Arzneiform zur Anwendung auf der Haut oder den Schleimhäuten verstanden, wobei je nach ihrem Wassergehalt, hydrophobe Salben, wasseraufnehmende Salben und hydrophile Salben unterschieden werden. Pharmazeutisch sind davon Cremes und Gele zu unterscheiden. Unter dem Begriff „Creme" wird im Sinne dieser Erfindung eine mehrphasige, halbfeste Zubereitung aus einer hydrophilen und einer lipophilen Komponente verstanden. Unter dem Begriff „Gel" wird im Sinne dieser Erfindung eine mit Hilfe von Quellstoffen gelierte Flüssigkeit verstanden.
  • Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, dass die pharmazeutische Zubereitung in Form von hydrophilen Salben, Cremes und/oder Gelen vorliegt, wobei hydrophile Cremes und/oder amphiphile Cremes bevorzugt sind. Ferner sind auch Kühlsalben verwendbar. Hydrophile Gel-Präparate sowie hydrophile Salben und hydrophile Cremes können eine kühlende Wirkung besitzen und an die Haut Feuchtigkeit abgeben, so dass ein Austrocknen der Haut vermieden wird. Vorteilhafter Weise wird ferner der Juckreiz durch die feuchtigkeitsspendende Eigenschaft der vorgenannten hydrophilen Formulierungen verringert. Cremes, vorzugsweise hydrophile Cremes und/oder amphiphile Cremes, sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung ganz besonders bevorzugt.
  • Verwendbare Salben- und Cremegrundstoffe sind beispielsweise in den Arzneibüchern Deutsches Arzneibuch, DAB, oder Homöopathisches Arzneibuch, HAB beschriebenen. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, dass die pharmazeutische Zubereitung als Salben- oder Cremegrundstoffe DAB- oder DAC-Bestandteile (DAC: Deutscher Arzneimittelcodex) umfasst. Bevorzugte Bestandteile sind beispielsweise Wollwachsalkohole, Cetylstearylalkohol, Vaseline, bevorzugt weißes Vaselin, Cetylpalmitat, Wachse, künstliche Wachse, Paraffine, pflanzliche Öle, Sobitanester, Polysorbat, Glycerol, Monoglyceride, Glycerolmonostearat 60, Macrogol-1000-glycerolmonostearat, Macrogol-20-glycerolmonostearat, Fettalkohole, Cetylalkohol, mittelkettige Triglyceride, Propylenglycol und/oder Cellulosedrivate. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Grundstoffe sind Glycerolmonostearat 60, Macrogol-1000-glycerolmonostearat, Macrogol-20-glycerolmonostearat, Cetylalkohol, mittelkettige Triglyceride, weißes Vaselin und/oder Propylenglycol.
  • Es ist bevorzugt, dass die pharmazeutische Zubereitung eine hydrophile Grundlage nach DAC aufweist, insbesondere sind hydrophile Cremes auf einer DAC-Grundlage bevorzugt. Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, dass die pharmazeutische Zubereitung als Grundlage DAC-Basiscreme umfasst.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen umfasst die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung:
    • – >10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt ≥10,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor; und
    • – 70 Gew.-% bis < 90 Gew.-%, bevorzugt 80 Gew.-% bis 89,9 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, DAC-Basiscreme,
  • wobei die Gewichtsgehalte der jeweiligen Komponenten so gewählt sind, dass das Gesamtgewicht der Komponenten 100 Gew.-% nicht übersteigt.
  • Vorteilhaft bei der Verwendung einer DAC-Basiscreme ist, dass diese angenehm auf der Haut zu verteilen ist. Insbesondere kann die Zubereitung auf Grundlage einer DAC-Basiscreme bereits beim Einreiben in die Haut einziehen. Somit wird die Bildung eines Fettfilmes auf der Haut in vorteilhafter Weise vermieden.
  • Vorzugsweise kann bereits nach dem Auftragen einer erfindungsgemäßen Zubereitung auf Grundlage einer DAC-Basiscreme in einer Zeitspanne im Bereich von 10 Sekunden bis weniger als 10 Minuten, vorzugsweise im Bereich von 30 Sekunden bis weniger als zwei Minuten nach dem Auftragen auf die Haut die Zubereitung vollständig oder beinahe rückstandsfrei eingezogen sein.
  • Es wurde weiterhin überraschend gefunden, dass erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitungen unter Verwendung einer DAC-Basiscreme insbesondere auch einen schnelleren Wirkungseintritt zeigen. Diese sind und somit für eine Behandlung eines akuten Juckreizes in vorteilhafter Weise sehr gut geeignet. Ein schnelles Einziehen in die Haut ermöglicht ebenfalls eine wiederholte Applikation bzw. ein häufigeres Einreiben. Dies bedeutet einen großen Vorteil gegenüber einer langsamer einziehenden fettigen Salbe.
  • Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) im Bereich von > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≥10,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, in eine Grundlage basierend auf Salben, Cremes und/oder Gelen, vorzugsweise basierend auf hydrophilen Salben, Cremes und/oder Gelen, wasserhaltigen hydrophilen Salben und/oder amphiphilen Cremes eingebracht wird. Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Gehalt von > 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-% Urtinktur(en), Extrakt(e) und/oder Mischungen in eine DAC-Basiscreme eingebracht.
  • Ein Einbringen von > 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-% Urtinktur(en), Extrakt(e) und/oder Mischungen in eine Salben-Grundlage auf HAB-Rezeptur ist erfindungsgemäß ebenfalls vorgesehen. Diese Zubereitungen zeichnen sich auch durch eine verbesserte Wirksamkeit gegenüber üblichen Zubereitung mit einem geringerem Gehalt an Tinkturen oder Extrakten aus. Vorteilhaft ist insbesondere das Einbringen in hydrophile Gele, welche eine erfindungsgemäß verbesserte Wirksamkeit mit einem hautkühlenden Effekt aufweisen.
  • Das Einbringen eines Gehaltes von > 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-% Urtinktur(en), Extrakt(e) und/oder Mischungen in eine DAC-Basiscreme zeichnet sich überraschender Weise darüber hinaus dadurch aus, dass diese Zubereitungen eine erhöhte Stabilität aufweisen. Das Einbringen der Tinkturen und/oder Extrakte in eine Salben- oder Cremegrundlage entspricht der Bildung einer Emulsion, d.h. der Bildung eines dispersen Systems von zwei od. mehreren miteinander nicht mischbaren Stoffen. Eine solche Emulsion kann sich, insbesondere bei längerer Lagerung, entmischen. Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung, insbesondere auf Basis einer DAC-Basiscreme, ist in vorteilhafter Weise stabil und/oder weist keine oder nur ein geringes Ausmaß an Entmischung auf. In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zubereitung ist eine Zubereitung umfassend 15 Gew.-% Urtinktur(en), Extrakt(e) und/oder Mischungen in einer DAC-Basiscreme auch bei längerer Lagerungsdauer von mehr als drei Monaten, bevorzugt sechs Monaten, ferner bevorzugt neun Monaten, weiterhin bevorzugt 12 Monaten, weiter bevorzugt 18 Monaten, besonders bevorzugt 24 Monaten und ganz besonders bevorzugt 36 Monaten stabil und weist keine Entmischung der Emulsion auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung:
    • – 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor; und
    • – 85 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, DAC-Basiscreme.
  • Die bevorzugte Ausführungsform der Zubereitung zieht vorteilhafter Weise schnell in die Haut ein und bildet bevorzugt keinen Fettfilm auf der Haut aus. Weiterhin weist die bevorzugte Ausführungsform der Zubereitung keine Nebenwirkungen auf. Ferner ist die Zubereitung stabil und zeigt auch bei längerer Lagerung keine Entmischung. Besonders bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäße Zubereitung beispielsweise umfassend 15 Gew.-% Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) in einer DAC-Basiscreme weisen vorzugsweise auch nach einem Jahr Lagerung keine Entmischung und/oder kein Kristallwachstum und vorzugsweise keine oder vernachlässigbare Veränderung von Aussehen, Farbe, Geruch und/oder pH-Wert auf.
  • In bevorzugten Ausführungsformen weist die Zubereitung wenigstens eine, bevorzugt wenigstens zwei, vorzugsweise mehrere Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) gleicher oder verschiedener Zusammensetzung umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor auf.
  • Die pharmazeutische Zubereitung kann eine, vorzugsweise wenigstens zwei, bevorzugt mehrere getrennt herstellbare Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) und/oder Gemische von Urtinkturen umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus den Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor umfassen. In bevorzugten Ausführungsformen umfasst die Zubereitung Urtinkturen umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus den Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor mit einem Gehalt von jeweils 1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 3 Gew.-% bis 7 Gew.-%, besonders bevorzugt 4 Gew.-% bis 6 Gew.-% und am meisten bevorzugt 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung:
    • – 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica;
    • – 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Mahonia aquifolium;
    • – 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Viola tricolor umfasst; und
    • – 85 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, DAC-Basiscreme.
  • Die bevorzugte Ausführungsform der Zubereitung weist keine Nebenwirkungen auf, zieht in vorteilhafter Weise schnell in die Haut ein und bildet bevorzugt keinen Fettfilm auf der Haut aus. Weiterhin weist die pharmazeutische Zubereitung eine sehr gute juckreizlindernde Wirkung auf, ist stabil und zeigt auch bei längerer Lagerung keine Entmischung.
  • Die Wirkstoffe der erfindungsgemäßen Zubereitung werden vorzugsweise als Extrakt aus den Pflanzen Centella asiatica, Mahonia aquifolium, Viola tricolor und/oder aus deren Pflanzenteilen und gegebenenfalls aus weiteren nachstehend beschriebenen Pflanzen bzw. Pflanzenteilen oder Tieren gewonnen.
  • Die erfindungsgemäße Zubereitung umfasst bevorzugt Wirkstoffe aus den Pflanzen Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor und/oder aus deren Pflanzenteilen, beispielsweise Stamm- und/oder Wurzelrinde, ausgewählt aus der Gruppe umfassend ätherische Öle, Flavonolderivate, Ursanderivate, beispielsweise (freie) Asiatsäure und/oder deren Trisaccharid-Ester, Alkaloide, vorzugsweise Berberin, Oxyacanthin und/oder Bermamin, Flavonoide, Glycoside, beispielsweise Violutosid (Violutin), bei dem Methylsalicylat mit dem Disaccharid Vicianose verbunden ist, Gerbstoffe, Schleim und/oder Zucker.
  • Die erfindungsgemäße Zubereitung kann einen oder mehrere Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend die vorstehend erläuterten Wirkstoffe umfassen. Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Zubereitung Wirkstoff(e), die aus einer Urtinktur aus den Pflanzen Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor und/oder aus deren Pflanzenteilen gewonnen werden. Bevorzugt umfasst die erfindungsgemäße Zubereitung wenigstens zwei, vorzugsweise mehrere Wirkstoffe ausgewählt aus der Gruppe umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor.
  • Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung umfasst Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e), wobei die Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) ferner Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Calendula officinalis, Semecarpus anacardium, Wirkstoff(e) aus Lytta vesicatoria und/oder Perubalsam, Acidum arsenicosum und/oder Zinkoxid umfassen können.
  • Der Gehalt der Extrakte und/oder Tinkturen an Wirkstoffen kann in weiten Bereichen variieren. Vorzugsweise kann die erfindungsgemäße Zubereitung eine homöophatische Zubereitung sein.
  • In weiteren bevorzugten Ausführungsformen umfasst die pharmazeutische Zubereitung ferner natürliche und/oder synthetische Wirkstoff(e), insbesondere in Form einer Urtinktur, erhältlich aus den Pflanzen Calendula officinalis (Ringelblume) und/oder Semecarpus anacardium (Tintenbaum) und/oder aus deren Pflanzenteilen.
  • In bevorzugten Ausführungsformen umfasst die pharmazeutische Zubereitung natürliche und/oder synthetische Wirkstoff(e) insbesondere in Form einer Urtinktur, aus den Pflanzen Calendula officinalis und/oder Semecarpus anacardium und/oder aus deren Pflanzenteilen, beispielsweise den Samen, ausgewählt aus der Gruppe umfassend ätherische Öle, Calendulin, Calenduloside wie Saponine und/oder Oleanolsäureglykoside, Triterpene, ß-Carotin, Lycopin, Xanthophylle, Flavonoide, phenolische Verbindungen wie Cardol, Gerbstoffe, Harze, Farbstoff, und/oder Öl mit Anacardsäure.
  • Ferner kann die erfindungsgemäße Zubereitung als Wirkstoff Acidum arsenicosum (Arsen(III)oxid) umfassen. Des weiteren kann die Zubereitung natürliche und/oder synthetische Wirkstoff(e) aus Lytta vesicatoria (spanische Fliege) umfassen. Lytta vesicatoria enthält etwa 0,5 bis 1% Cantharidin, Harz, Fett und Farbstoff.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zubereitung können in vorteilhafter Weise eine verbesserte entzündungshemmende, bakterizide antimikrobielle, antiphlogistische und granulationsfördernde Wirksamkeit, insbesondere bei der Behandlung von entzündlichen Hauterkrankungen, schlechtheilenden Wunden und Geschwüren, Verbrennungen, akuten Entzündungen der Haut mit Blasenbildung aufweisen.
  • Die pharmazeutische Zubereitung kann Perubalsam enthalten. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass Ausführungsformen der vorliegenden Zubereitung < 1 Gew.-%, vorzugsweise ≤0,5 Gew.-% , weiter bevorzugt ≤0,1 Gew.-% und besonders bevorzugt 50,01 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Perubalsam aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die pharmazeutische Zubereitung kein Perubalsam. Eine pharmazeutische Zubereitung, die weniger als 1 Gew.-% Perubalsam umfasst, ruft bevorzugt keine allergischen Hautreaktionen, insbesondere bei empfindlicher Haut, hervor.
  • Vorteilhafte Zubereitungen, insbesondere hydrophile Gel-Präparate sowie hydrophile Salben und hydrophile Cremes können weiterhin Zinkoxid enthalten. Es kann in weiteren Ausführungsformen der vorliegenden Zubereitung aber auch vorgesehen sein, dass die pharmazeutische Zubereitung < 5 Gew.-%, vorzugsweise ≤3 Gew.-%, weiter bevorzugt ≤1 Gew.-%, besonders bevorzugt ≤0,1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, und am meisten bevorzugt kein Zinkoxid umfasst. Bevorzugte Zinkoxid-Gehalte sind auch 0,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Durch einen geringen Zinkoxid-Gehalt der erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung ist in vorteilhafter Weise ein Austrocknen der Haut vermeidbar.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen kann die pharmazeutische Zubereitung Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Calendula officinalis, Semecarpus anacardium, Wirkstoff(e) aus Lytta vesicatoria und/oder Perubalsam, Acidum arsenicosum, Zinkoxid, Vitamine, vorzugsweise Vitamin E, ß-Carotin, Biotin und/oder Co-Enzym Q10 enthalten.
  • Ferner kann die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung Wirkstoffe, ausgewählt aus der Gruppe umfassend ätherische Öle, Flavonolderivate, Ursanderivate, Berberin, Oxyacanthin, Bermamin, Violutosid (Violutin), Gerbstoffe, Zucker, Schleim, Calendulin, Calendulosiden, Triterpenen, ß-Carotin, Lycopin, Xanthophyllen, Anacardsäure, Arsen(III)oxid, Cantharidin, Vitamine, insbesondere Vitamin E, ß-Carotin, Biotin, Co-Enzym Q10, Zinkoxid, mit Ether extrahierbaren Zimtsäure- und Benzoesäurebenzylestern, Harze, Benzoesäure, Zimtsäure, Curcumin, Curcumawurzelstock-Extrakt, Vanillin, Nerolidol und/oder Farnisol aufweisen. Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung ferner Farbstoffe. Beispiele für bevorzugte Farbstoffe sind Curcumin, Curcumawurzelstock-Extrakt, Riboflavin und/oder ß-Carotin.
  • Die erfindungsgemäße Zubereitung kann Urtinktur(en), Extrakt(e) und/oder Mischungen im Bereich von > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≥10,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-% aufweisen, wobei die Zubereitung wenigstens einen Extrakt, Urtinktur oder eine Mischung aufweisen kann, der Wirkstoffe erhältlich aus einer oder mehrerer der Pflanzen Centella asiatica, Mahonia aquifolium oder Viola tricolor und/oder deren Pflanzenteile aufweist. Die erfindungsgemäße Zubereitung kann auch Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) in vorgenannten Bereichen aufweisen, wobei die Zubereitung zwei oder mehrere Extrakte oder Urtinkturen aufweisen kann, die Zusammensetzungen verschiedener Wirkstoffe aus einer oder mehrerer der Pflanzen Centella asiatica, Mahonia aquifolium, Viola tricolor und/oder deren Pflanzenteile aufweist. Darüber hinaus können die Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) Wirkstoff(e) ausgewählt aus der Gruppe umfassend natürliche und/oder synthetische Wirkstoff(e) erhältlich aus den Pflanzen Calendula officinalis, Semecarpus anacardium und/oder deren Pflanzenteilen, natürliche und/oder synthetische Wirkstoff(e) erhältlich aus Lytta vesicatoria, Perubalsam, Acidum arsenicosum und/oder Zinkoxid umfassen.
  • Weiterhin kann die pharmazeutische Zubereitung weitere übliche Hilfsstoffe der Salben- und/oder Cremeherstellung aufweisen.
  • Des weiteren ist bevorzugt, dass die Zubereitung gebrauchsfertig ist. Unter „gebrauchsfertig" im Sinne der vorliegenden Erfindung wird verstanden, dass die pharmazeutische Zubereitung als gebrauchsfertige Salbe, Creme oder Gel vorliegt, die auf die juckenden bzw. entzündeten Hautstellen bzw. Hautekzeme aufgetragen werden kann.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Tube, welche eine erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung enthält.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung.
  • Das Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung umfasst das Vermischen von Extrakten, vorzugsweise von Urtinkturen umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung einer pharmazeutischen Zubereitung zur Behandlung von Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken ist es bevorzugt, dass für die Urtinkturen umfassend Wirkstoffe erhältlich aus Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor die vorstehend genannten Gewichtsbereiche beachtet werden.
  • Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass man Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) im Bereich von > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, vorzugsweise > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≥10,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, in eine Grundlage basierend auf Salben, Cremes und/oder Gelen, vorzugsweise basierend auf hydrophilen Salben, Cremes und/oder Gelen, wasserhaltigen hydrophilen Salben und/oder amphiphilen Cremes einbringt. Erfindungsgemäß bevorzugt bringt man einen Gehalt von > 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 Gew.-% Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) in eine DAC-Basiscreme ein.
  • Vorzugsweise bringt man die Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) in Salben- oder Cremegrundlagen umfassend DAB- oder DAC-Bestandteile, bevorzugt DAC-Basiscreme, ein. Vorzugsweise ist eine hydrophile Salbe, oder eine hydrophile Creme, insbesondere eine wasserhaltige hydrophile Salbe oder Creme oder ein hydrophiles Gel herstellbar.
  • Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, dass man die pharmazeutische Zubereitung auf einer hydrophilen Grundlage nach DAC herstellt, insbesondere sind hydrophile Cremes auf einer DAC-Grundlage zur Herstellung bevorzugt. Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, dass man die pharmazeutische Zubereitung auf Grundlage einer DAC-Basiscreme herstellt.
  • Ferner werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorzugsweise Wirkstoff(e) erhältlich aus den Pflanzen Calendula officinalis, Semecarpus anacardium und/oder aus deren Pflanzenteilen, Wirkstoff(e) erhältlich aus Lytta vesicatoria, Perubalsam, Acidum arsenicosum und/oder Zinkoxid, Vitamine, vorzugsweise Vitamin E, ß-Carotin, Biotin und/oder Co-Enzym Q10, sowie optional weitere wie vorstehend beschriebene Wirkstoffe zugegeben.
  • Zur Herstellung einer pharmazeutische Zubereitung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren sind vorteilhafter Weise Rührverfahren verwendbar. Insbesondere ist die pharmazeutische Zubereitung durch einfache Rührverfahren herstellbar, insbesondere bevorzugt ist die pharmazeutische Zubereitung ausschließlich durch einfache Rührverfahren herstellbar. Beispielsweise ist die pharmazeutische Zubereitung durch einfache Rührverfahren unter Verwendung von Wälz-, Schüttel-, oder Rührmischern herstellbar Das erfindungsgemäße Verfahren vereinfacht somit die Herstellung, da auf aufwendige Schritte, wie ein Erwärmen auf hohe Temperaturen, verzichtet werden kann.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft die Verwendung einer wie vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung umfassend Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) im Bereich von > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung insbesondere zur Akutbehandlung von Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken, insbesondere zur Behandlung von Neurodermitis.
  • Von besonderem Vorteil ist, dass die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung, umfassend Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor zur Herstellung eines Arzneimittels zur Akutbehandlung von Hauterkrankungen, insbesondere Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken verwendbar ist.
  • Unter einer „Akutbehandlung" im Sinne dieser Erfindung wird die topische Behandlung von Hauterkrankungen unter Erzielung einer vorteilhaften pharmazeutischen Wirkung zum Zeitpunkt kurz vor, bei oder nach Auftreten der Hauterkrankungen verstanden, ohne dass hierfür eine Langzeit-Verabreichung, d. h. über mehrere Stunden, Tage oder Wochen notwendig ist. Insbesondere wird unter einer „Akutbehandlung" im Sinne dieser Erfindung die Linderung eines akuten Juckreizes verstanden.
  • Bei einer „Akutbehandlung" im Sinne dieser Erfindung tritt vorzugsweise ein schnellerer Wirkungseintritt bei der Linderung der Hauterkrankungen insbesondere eines Juckreizes ein, da die Zubereitung insbesondere auf Grundlage einer DAC-Basiscreme schneller einziehen kann und vorzugsweise eine wiederholbare Applikation der Zubereitung innerhalb kürzerer Zeitabstände als bei Verwendung einer langsamer einziehenden fettigen Salbe ermöglicht werden kann.
  • Es wurde außerdem überraschend gefunden, dass bereits eine einmalige Anwendung der erfindungsgemäßen Zubereitung insbesondere auf Grundlage einer DAC-Basiscreme eine vorteilhafte Wirkung bei einer Akutbehandlung zeigt. Insbesondere ein akuter Juckreiz kann durch das Auftragen der erfindungsgemäßen Zubereitung insbesondere auf Grundlage einer DAC-Basiscreme gelindert werden.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass durch die Vermeidung einer dauerhaften Verabreichung der vorgenannten Stoffe und/oder Stoffgemische das Auftreten von Nebenwirkungen vermieden oder zumindest deutlich verringert wird.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zubereitung sind jedoch auch in vorteilhafter Weise in der Langzeittherapie von Hauterkrankungen, insbesondere Juckreizen und Hautekzemen verwendbar.
  • Beispiele für pharmazeutische Zubereitungen, die der Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung dienen, sind nachstehend angegeben.
  • Beispiel 1: Rezeptur für eine pharmazeutische Zubereitung zur äußeren Anwendung bei juckenden Ekzemen
  • Figure 00230001
  • Die Rezeptur umfasst ethanolische Tinkturen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und Mahonia aquifolium in einer Salbengrundlage von Wollwachsalkoholsalbe. Die Salbe zeigte eine gute juckreizlindernde Wirkung und auch bei wiederholter Auftragung der Salbe waren keine Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen zu beobachten.
  • Beispiel 2: Rezeptur für eine Zubereitung umfassend pflanzliche Urtinkturen zur äußeren Anwendung bei juckenden Ekzemen
  • Figure 00230002
  • Die Rezeptur umfasste ethanolische Tinkturen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und Viola tricolor in einer Salbengrundlage von DAC-Basiscreme. Die Creme zeigte eine gute juckreizlindernde Wirkung und auch bei wiederholter Auftragung der Creme waren keine Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen zu beobachten. Die Creme zog bereits beim Einreiben in die Haut ein und hinterließ keinen Fettfilm auf der Haut. Zudem war die Creme auch nach neun Monaten Aufbewahrung in einer verschlossenen, mit Epoxydharz versiegelten Aluminiumtube bei 23°C, stabil und wies keine Entmischung und kein Kristallwachstum auf.
  • Aussehen, Streichfähigkeit, Homogenität, Farbe, Geruch der Zubereitung zeigten keine Änderung, weiterhin wies die Zubereitung nur geringfügige Veränderungen des pH-Wertes auf.

Claims (8)

  1. Pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung von Hauterkrankungen, insbesondere Hautekzemen, Hautjucken, entzündlichen Hauterkrankungen und/oder Windpocken, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung ≥0,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemische davon, und > 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor aufweist.
  2. Pharmazeutische Zubereitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung wenigstens 1 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 2 Gew.-%, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-%, ferner bevorzugt wenigstens 4 Gew.-%, weiterhin bevorzugt wenigstens 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Alkohole ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohole und/oder Gemische davon aufweist.
  3. Pharmazeutische Zubereitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, umfasst: – >10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt ≥10,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor; und – 70 Gew.-% bis < 90 Gew.-%, bevorzugt 80 Gew.-% bis 89,9 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, DAC-Basiscreme, wobei die Gewichtsgehalte der jeweiligen Komponenten so gewählt sind, dass das Gesamtgewicht der Komponenten 100 Gew.-% nicht übersteigt.
  4. Pharmazeutische Zubereitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, umfasst: – 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor; und – 85 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, DAC-Basiscreme.
  5. Pharmazeutische Zubereitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung wenigstens eine, bevorzugt wenigstens zwei, vorzugsweise mehrere Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) gleicher oder verschiedener Zusammensetzung umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica, Mahonia aquifolium und/oder Viola tricolor aufweist.
  6. Pharmazeutische Zubereitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, umfasst: – 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Centella asiatica; – 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Mahonia aquifolium; – 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) umfassend Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Viola tricolor umfasst; und – 85 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, DAC-Basiscreme.
  7. Pharmazeutische Zubereitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Urtinktur(en) und/oder Extrakt(e) Wirkstoff(e) erhältlich aus Pflanzen und/oder aus Pflanzenteilen von Calendula officinalis, Semecarpus anacardium, Wirkstoff(e) aus Lytta vesicatoria und/oder Perubalsam, Acidum arsenicosum, Zinkoxid, Vitamine, vorzugsweise Vitamin E, β-Carotin, Biotin und/oder Co-Enzym Q10 umfassen.
  8. Pharmazeutische Zubereitung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung gebrauchsfertig ist.
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