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Die Erfindung bezieht sich auf einen
Ständer für frei stehende
Geräte
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Ständer für frei stehende Geräte mit einer vertikal
ausgerichteten Stange wie Sonnenschirme, Hinweisschilder, Sportgeräte und dergleichen,
verleihen dem frei stehenden Gerät
die erforderliche Standfestigkeit, die durch die Auflagefläche des Ständers und
sein Gewicht bestimmt wird. Da die Auflagefläche in den meisten Anwendungsfällen begrenzt
ist, wird die Standfestigkeit des Ständers im Wesentlichen durch
das Ständergewicht
bestimmt, das üblicherweise
durch das Eigengewicht des Ständers
und/oder durch in einen Ständerrahmen
eingesetzte Metall-, Stein- oder Betonplatten erbracht wird.
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Eine durch große Abmessungen und/oder ein
hohes Gewicht erzielte große
Standfestigkeit des Ständers
ist jedoch mit einer erschwerten Handhabung aufgrund der sperrigen
Abmessungen und des erheblichen Transportgewichtes verbunden.
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Aus der
DE 89 10 506 U1 ist ein
Ständer
für frei
stehende Geräte
bekannt, der einen durch einen Ständerfuß gehaltenen Hohlprofilstab
aus Eisen, Metall oder Kunststoff zur Aufnahme eines Schirmstockes,
einer Ständerstange
oder dergleichen aufweist. Zur Verbesserung der Handhabung kann
der Ständerfuß in einzelne
Formteile aus Beton zerlegt werden. Nachteilig bei diesem Ständer ist
jedoch, dass unabhängig
von der benö tigten
Standfestigkeit zur Vervollständigung
des Ständerfußes die
Zusammenfügung
aller Formteile erforderlich ist.
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Aus der
DE 93 13 263 U1 ist ein
Ständer
für frei
stehende Geräte
bekannt, der aus einem gewichtsbildenden Grundkörper mit einer eine Aufstandsfläche aufweisenden
Grundplatte und einer zur Grundplatte vertikalen Aufnahme zum Einstellen der
vertikalen Stange des frei stehenden Gerätes besteht. Um bei hohem Gewicht
und großer
Standfläche
eine hinreichende Mobilität
zu erhalten, sind in der Ebene der Grundplatte verstellbare Ausleger
vorgesehen, die den Rand der Grundplatte überragen und im Bereich ihres äußeren Endes
eine Abstützfläche ausbilden.
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Auch bei dieser Ausgestaltung eines
Ständers
ist unabhängig
von der jeweils erforderlichen Standfestigkeit des Ständers ein
voluminöser
und damit schwer zu handhabender Grundkörper vorgesehen. Die zur Erhöhung der
Standfestigkeit ausgeschwenkten Ausleger stellen ein Hindernis dar,
das häufig
nicht wahrgenommen wird und dementsprechend unfallträchtig ist.
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Aus der
DE 101 16 891 A1 ist ein
mobiler Mehrplattenständer
in Doppel-T-Ausführung
mit zwei Querholmen und einem Mittenholm sowie Auflagen für die Aufnahme
von Platten bekannt, bei dem zur Verringerung des Transport- und
Lagervolumens die Querholme über
lösbare
Verbindungselemente mit dem Mittenholm verbunden sind. Am Mittenholm
ist eine Klemmvorrichtung vorgesehen, mit der eine unterschiedliche
Anzahl Platten auf die Auflagen am Mittenholm und den Querholmen
gepresst wird.
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Die Anpassung an unterschiedliche
Plattengrößen und
eine unterschiedliche Plattenzahl ist mit der erforderlichen Verstellung
der lösbaren
Verbindungselemente und Betätigung
der Klemmvorrichtung umständlich
zu handhaben und bei nicht ausreichender Anpassung der Abstände müssen unschöne Fugen
in Kauf genommen werden. Wegen der Verwendung von Betonplatten weist
der bekannte Ständer
zudem eine erhebliche Dicke auf, die zu einem klobigen Aussehen
führt und
eine erhebliche Verletzungsgefahr darstelt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, einen Ständer
für frei
stehende Geräte
zu schaffen, der ein gefälliges
Aussehen aufweist, einfach zu handhaben ist und ein variables Auflagegewicht
ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht durch die Verwendung
von gewichtsbildenden Zusatzplatten in Verbindung mit einer Grundplatte
ein variables Auflagegewicht und gewährleistet aufgrund des Einsetzens
der gewichtsbildenden Zusatzplatten in Ausnehmungen oder Vertiefungen
der Grundplatte ein von der Anzahl gewichtsbildender Zusatzplatten unabhängiges,
gleichbleibend gefälliges
Aussehen und eine einfache Handhabung sowohl bei der Gewichtsanpassung
als auch beim Transport des Ständers.
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Vorzugsweise weisen die Grundplatte
und die gewichtsbildende Zusatzplatte in der Draufsicht die gleiche
geometrische Form auf.
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Zur Vermeidung von erkennbaren und
zugänglichen
Fugen zwischen der Grundplatte und den gewichtsbildenden Zusatzplatten
sind die Ausnehmungen oder Vertiefungen an der Unterseite der Grundplatte
angeordnet, so dass die gewichtsbildenden Zusatzplatten von der
Unterseite der Grundplatte montiert und in die Grundplatte eingehängt werden, wobei
die Unterseite der gewichtsbildenden Zusatzplatte in einer Ebene
mit der Unterseite der Grundplatte liegt.
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Durch die gegenüber Ihrer Flächenausdehnung
flache Ausbildung der Grundplatte und der gewichtsbildenden Zusatzplatten
wird das gefällige Aussehen
des Standards weiter verbessert und zudem die Unfallgefahr aufgrund
eines unbeabsichtigten Stoßes
gegen die Kanten des Ständers
vermindert.
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Zur mechanischen Verbindung der Grundplatte
mit den gewichtsbildenden Zusatzplatten weisen die Grundplatte und
die gewichtsbildenden Zusatzplatten miteinander fluchtende mittige
Bohrungen auf, durch die ein die Grundplatte und die gewichtsbildenden
Zusatzplatten miteinander verbindender Bolzen steckbar ist. Damit
ist eine einfache Montage zum Verändern des Auflagegewichts des Ständers gewährleistet
und auch die Voraussetzung dafür
geschaffen, durch einfaches Demontieren der gewichtsbildenden Zusatzplatten
den Transport des Ständers
zu erleichtern.
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Vorzugsweise verbindet der Bolzen
die Grundplatte und gewichtsbildenden Zusatzplatten mit der Aufnahme
für die
vertikale Stange des frei stehenden Gerätes, so dass lediglich ein
Befestigungsmittel zur Verbindung aller Teile des Ständers erforderlich
ist.
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Ein vorteilhafte Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Lösung ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte mehrere zur mittigen
Bohrung symmetrische, abgestufte Vertiefungen aufweist, in die gewichtsbildende
Zusatzplatten mit unterschiedlicher, den Ausnehmungen oder Vertiefungen
angepasster Fläche
einsetzbar sind.
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Durch diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung wird
eine einfache Montage und Demontage gewährleistet, da keine formgerechte Ausrichtung
der gewichtsbildenden Zusatzplatten in Bezug auf die Vertiefungen
der Grundplatte erforderlich ist.
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Die geometrische Form der Grundplatte
und gewichtsbildenden Zusatzplatten ist grundsätzlich beliebig. Vorzugsweise
sind die Grundplatte und die gewichtsbildenden Zusatzplatten entweder
rechteckförmig,
insbesondere quadratisch, ausgebildet, wobei die mittigen Bohrungen
im Schnittpunkt der die Eckpunkte verbindenden Diagonalen angeordnet sind
oder die Grundplatte und die gewichtsbildenden Zusatzplatten sind
kreisscheibenförmig
ausgebildet und die mittigen Bohrungen im Mittelpunkt der Kreisscheiben
angeordnet.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind den Merkmalen der Ansprüche 10 bis
12 zu entnehmen.
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Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
soll der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke näher erläutert werden.
Es zeigen:
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1 eine
schematisch-perspektivische Darstellung eines als Sonnenschirm ausgebildeten frei
stehenden Geräts
mit einem Schirmständer;
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2 eine
Seitenansicht der Grundplatte des Schirmständers gemäß 1;
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3 eine
Draufsicht auf eine quadratische Grundplatte und
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4 einen
Schnitt durch die Grundplatte entlang der Linie IV-IV gemäß 3 sowie durch zwei in Vertiefungen
der Grundplatte einhängbare, gewichtsbildende
Zusatzplatten.
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1 zeigt
in schematisch-perspektivischer Ansicht einen Sonnenschirm 1 mit
einem Schirmstamm 10 und einem Schirmdach 11,
das über
Schirmsprossen und gegebenenfalls eine Schirmnarbe mit dem Schirmstamm 10 verbunden ist.
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Der Schirmstamm 10 wird
in eine als Hülse ausgebildete
Aufnahme 7 eines Schirmständers 2 eingesetzt,
die senkrecht von der Oberseite einer Grundplatte 3 des
Schirmständers 2 absteht.
Zur Arretierung des Schirmstamms 10 am Schirmständer 2 ist
an der Hülse 7 eine
Feststellschraube 8 vorgesehen, mit der der Schirmstamm 10 kraft-
oder formschlüssig
mit der Hülse 7 des
Schirmständers 2 verbunden
wird.
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Die in 2 in
einer Seitenansicht und in 3 in
einer Draufsicht dargestellte Grundplatte 3 ist in dem
dargestellten Ausführungsbeispiel
quadratisch ausgebildet und weist mehrere Plattenebenen 33, 34, 35 auf,
die symmetrisch zu einer zur Verbindung der Aufnahme bzw. Hülse 7 mit
der Grundplatte 3 dienenden Bohrung 30 angeordnet
sind.
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Wie der in 4 dargestellte Schnitt durch die Grundplatte 3 verdeutlicht,
werden durch die stufenförmig
zueinander versetzten Plattenebenen 33, 34, 35 der
Grundplatte 3 zwei Vertiefungen 31, 32 ausgebildet,
deren Querschnittsfläche
ebenfalls quadratisch ist. Je nach geforderter Standfestigkeit des Schirmständers 2 kann
in eine der beiden Vertiefungen 31, 32 oder in
beide Vertiefungen 31, 32 eine gewichtsbildende
Zusatzplatte 4, 5 eingehängt und mit der Grundplatte 3 verbunden
werden. Die Kantenlänge
der gewichtsbildenden Zusatzplatten 4, 5 ist geringfügig kleiner
als der Abstand der Seitenwände der
Vertiefungen 31, 32, so dass die gewichtsbildenden
Zusatzplatten 4, 5 problemlos und mit geringem Bewegungsspalt
in die Grundplatte 3 eingefügt werden können.
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Die Grundplatte 3 und die
gewichtsbildenden Zusatzplatten 4, 5 weisen miteinander
fluchtende mittige Bohrungen 30, 40, 50 auf,
durch die ein Bolzen 6 steckbar und mit der Aufnahme bzw.
Hülse 7 gemäß 1 verbindbar ist, so dass
sowohl die Grundplatte 3 mit den gewichtsbildenden Zusatzplatten 4, 5 oder
eine der beiden gewichtsbildenden Zusatzplatten 4 oder 5 als
auch mit der Aufnahme oder Hülse 7 verbunden
ist.
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Zum Ausrichten und Arretieren der
Aufnahme oder Hülse 7 ist
eine Bohrung 36 in der Grundplatte 3 vorgesehen,
in die beispielsweise ein an der Unterseite der Hülse 7 angeordneter
Stift einsetzbar ist.
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Ist aufgrund der Abmessungen des
Sonnenschirms 1 eine nur geringe Standfestigkeit des Schirmständers 2 erforderlich,
so wird die Grundplatte 3 ohne gewichtsbildende Zusatzplatten 4, 5 mit
der Aufnahme bzw. Hülse 7 mittels
des Bolzens 6 verbunden. Aufgrund des Eigengewichts der
insbesondere aus einem Metallguss wie Stahlguss hergestellten Grundplatte 3 von
beispielsweise 40 kg ist die damit erzielte Standfestigkeit für viele
Anwendungsfälle ausreichend,
wobei aufgrund der geringen Höhe
im Vergleich zur Grundfläche
der Grundplatte 3 sowohl ein gefälliges Aussehen als auch eine
geringe Verletzungsgefahr gewährleistet
sind.
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Wird beispielsweise aufgrund der
Abmessungen des Sonnenschirms 1 gemäß 1 eine größere Standfestigkeit gefordert,
so kann die kleinere gewichtsbildende Zusatzplatte 4 in
die Vertiefung 31 der Grundplatte 3 eingesetzt
und über
den Bolzen 6 mit der Grundplatte 3 sowie mit der
Hülse 7 verbunden
werden. Dabei werden die äußeren Abmessungen
des Schirmständers
nicht verändert
und die Standfestigkeit wird aufgrund des zusätzlichen Gewichts der gewichtsbildenden
Zusatzplatte 4 von z.B. 10 kg um 25% erhöht.
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Alternativ kann die eine größere Grundfläche aufweisende
gewichtsbildende Zusatzplatte 5 in die Vertiefung 32 der
Grundplatte 3 eingesetzt und mittels des Bolzens 6 mit
der Grundplatte 3 und der Hülse 7 verbunden werden.
Dadurch ist eine Vergrößerung der
Standfestigkeit des Schirmständers 2 in
Folge des zusätzlichen
Gewichts der gewichtsbildenden Zusatzplatte 5 von z.B.
20 kg um 50 % gewährleistet.
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Zur weiteren Erhöhung der Standfestigkeit des
Schirmständers 2 können beide
gewichtsbildenden Zusatzplatten 4 und 5 in die
Vertiefungen 31 und 32 der Grundplatte 3 eingesetzt
und über
den Bolzen 6 mit dieser und mit der Hülse 7 verbunden werden. Auf
diese Weise ist eine Erhöhung
der Standfestigkeit des Ständers
um 75% ohne Änderung
der äußeren Abmessungen
oder der Höhe
des Ständers 2 möglich.
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Neben der in den 1 bis 4 dargestellten Grundform
des Schirmständers 2 kann
die Grundplatte 3 auch kreisscheibenförmig ausgebildet und zur Erhöhung der
Standfestigkeit mit kreisscheibenförmigen gewichtsbildenden Zusatzplatten
verbunden werden.
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Auch andere geometrische Grundformen
der Grundplatte 3 und gewichtsbildenden Zusatzplatten 4, 5 sind
bedarfsweise möglich,
beispielsweise elliptische oder rechteckförmige Grundformen.
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Zur Erleichterung des Transports
des Ständers 2 sind
gemäß 3 an den Ecken des Ständers 2 Aufnahmen 37, 38 für feststehende
und schwenkbare, festzustellende Rollen oder für Bodengleiter vorgesehen.
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- 1
- Freistehendes
Gerät (Sonnenschirm)
- 2
- Ständer (Schirmständers)
- 3
- Grundplatte
- 4,
5
- gewichtsbildende
Zusatzplatten
- 6
- Bolzen
- 7
- Aufnahme
- 8
- Feststellschraube
- 10
- Schirmstamm
- 11
- Schirmdach
- 30
- mittige
Bohrung
- 31,
32
- Vertiefungen
- 33,
34, 35
- Plattenebenen
- 36
- Bohrung
- 37,
38
- Aufnahmen
- 40,
50
- mittige
Bohrungen