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DE20320644U1 - Vorrichtung zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen - Google Patents

Vorrichtung zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen Download PDF

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DE20320644U1
DE20320644U1 DE20320644U DE20320644U DE20320644U1 DE 20320644 U1 DE20320644 U1 DE 20320644U1 DE 20320644 U DE20320644 U DE 20320644U DE 20320644 U DE20320644 U DE 20320644U DE 20320644 U1 DE20320644 U1 DE 20320644U1
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Iseli and Co AG
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Iseli and Co AG
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Abstract

Vorrichtung (1) zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen (9), insbesondere von Sägeblättern, beinhaltend
Mittel (2) zum Einspannen des Schneidewerkzeugs (9),
ein Schleifwerkzeug (3), das zumindest senkrecht zur zu bearbeitenden Flanke (91) des eingespannten Schneidewerkzeugs (9) in der Vorrichtung (1) hin und her verschiebbar (34) ist und
Mittel (6) zur Steuerung der Verschiebung (34) des Schleifwerkzeugs (3), gekennzeichnet durch
einen optoelektronischen Positionssensor (4) zur Ermittlung einer bezüglich der zu bearbeitenden Flanke (91) des eingespannten Schneidewerkzeugs (9) wohldefinierten Referenzposition des Schleifwerkzeugs (3) und
Mittel (43, 44) zur Signalübertragung vom Positionssensor (4) zu den Steuermitteln (6).

Description

  • Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Herrichtung von Schneidewerkzeugen, insbesondere von Sägeblättern, z. B. Band- oder Kreissägeblättern. Sie betrifft eine Vorrichtung zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen gemäss dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches 1.
  • Bei der Herstellung oder der Wiederherstellung von Sägeblättern werden in einer Werkzeugmaschine zunächst die gewünschten Zahn- und Hakenformationen erstellt, wobei die Bearbeitung im Wesentlichen in der Sägeblattebene erfolgt. Oft werden Sägezähne aus einem mechanisch widerstandsfähigen, thermisch beständigem Material, bspw. Stellit, eingesetzt. Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Sägezahnerstellung sind z. B. in der Schrift WO-A1-96/37329 beschrieben.
  • Bei einer Bearbeitung eines Sägeblattes entsteht meist ein Überstand, d. h. Material, das aus der Sägeblattebene herausragt. Dieser Überstand muss entweder ganz abgetragen oder in eine wohldefinierte Form gebracht werden. So ist es z. B. üblich, die Sägezähne mit einem Seitenfreiwinkel des Zahnrückens von 0 – 7° und einem Seitenfreiwinkel der Zahnbrust von 0 – 7° zu versehen. Die Sägeblattflanken werden daher während oder nach der Erstellung der Zahn- und Hakenformationen geschliffen, wobei die Schleifebene mit der Ebene der Sägeblattflanke übereinstimmen oder bezüglich derselben leicht, um höchstens einige Grad, geneigt sein kann. Zu diesem Zweck wird üblicherweise eine Schleifscheibe im Wesentlichen in Richtung senkrecht zur Sägeblattflanke an die Sägeblattflanke herangeführt. Dies wird für jede Zahn- oder Hakenformation oder in periodischen Abständen entlang des Sägeblattes wiederholt. Bei der Einrichtung, der Maschine muss die Steuerung der Schleifscheibenverschiebung zur Sägeblattflanke hin justiert werden. Die Justierung wird üblicherweise vorgenommen, indem die Schleifscheibe im Ruhezustand bis zum Anschlag an die Sägeblattflanke herangeführt wird und diese Position eine Referenzposition für alle nachfolgenden Verschiebungen definiert.
  • Die Stirnseiten von Schleifscheiben, wie sie zum Ebnen von Sägeblattflanken verwendet werden, unterliegen stets einer Abnützung. Wenn also die Schleifscheibe immer um dieselbe Wegstrecke zur Sägeblattflanke hin verschoben wird, so bleibt nach einigen Schleifvorgängen ein Teil des abzuschleifenden Überstands infolge der Abnützung der Schleifscheibe stehen. Dies ist inakzeptabel, denn solche Überstände vermindern drastisch die Präzision und Effizienz beim Sägen. Bei Sägeblättern wird heutzutage eine Massgenauigkeit der Flanke von einigen bis einigen zehn Mikrometern erwartet. Um die verbleibenden Überstände innerhalb der geforderten Toleranzen zu halten, muss üblicherweise die Werkzeugmaschine von Zeit zu Zeit nachjustiert werden. Zum Nachjustieren wird die Maschine angehalten und durch Heranführen der ruhenden Schleifscheibe an die Sägeblattflanke eine neue, dem aktuellen Abnützungszustand der Schleifscheibe entsprechende Referenzposition definiert. Alternativ dazu kann auch der verbleibende Überstand ausgemessen und der Messwert, der ein Mass für den aktuellen Abnützungszustand der Schleifscheibe ist, zwecks Definition eines neuen Referenzwertes in die Steuerung eingegeben werden. Jedenfalls ist zur Justierung und Nachjustierung jeweils ein manuelles Eingreifen einer Bedienungsperson nötig.
  • Die oben beschriebenen Vorgehensweisen für die Justierung bzw. Nachjustierung der Werkzeugmaschine haben Nachteile. Die Einrichtzeit wird durch die anfangs vorzunehmende Justierung verlängert. Schlimmer noch: Eine einmalige Justierung genügt nicht, sondern es muss in periodischen Zeitabständen die Maschine abgestellt, die zu bearbeitende Flanke manuell ausgemessen und die Maschine nachjustiert werden, was die Bearbeitungszeit verlängert. Das Ausmessen und die Justierungen sowie Nachjustierungen müssen durch qualifiziertes Personal vorgenommen werden, was die Herstellungskosten erhöht und eine Fehlerquelle in sich birgt.
  • Deshalb ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen zu schaffen, welche von den oben geschilderten Nachtei len frei ist. Diese und andere Aufgaben werden durch die erfindungsgemässe Vorrichtung, wie sie in dem unabhängigen Patentanspruch 1 definiert ist, gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen werden in den abhängigen Patentansprüchen definiert.
  • Die Erfindung beruht auf der Idee, die Vorrichtung automatisch mit Hilfe eines optoelektronischen Positionssensors zur Ermittlung einer Referenzposition des Schleifwerkzeugs zu justieren bzw. nachzujustieren, um eine hohe Schleifpräzision unabhängig von einer Abnützung des Schleifwerkzeugs aufrecht zu erhalten.
  • Die erfindungsgemässe Vorrichtung zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen, insbesondere von Sägeblättern, beinhaltet Mittel zum Einspannen des Schneidewerkzeugs, ein Schleifwerkzeug, das zumindest senkrecht zur zu bearbeitenden Flanke des eingespannten Schneidewerkzeugs in der Vorrichtung hin und her verschiebbar ist und Mittel zur Steuerung der Verschiebung des Schleifwerkzeugs. Sie beinhaltet ferner einen optoelektronischen Positionssensor zur Ermittlung einer bezüglich der zu bearbeitenden Flanke des eingespannten Schneidewerkzeugs wohldefinierten Referenzposition des Schleifwerkzeugs und Mittel zur Signalübertragung vom Positionssensor zu den Steuermitteln.
  • Bei einem Verfahren zur Justierung einer Vorrichtung zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen, insbesondere von Sägeblättern, mittels eines Schleifwerkzeugs, welches in der Vorrichtung hin und her verschiebbar ist, wird das Schneidewerkzeug in der Vorrichtung derart eingespannt, dass die zu bearbeitende Flanke des eingespannten Schneidewerkzeugs senkrecht auf zumindest einer Komponente der Verschiebungsrichtung des Schleifwerkzeugs steht. Das Schleifwerkzeug wird in eine bezüglich des eingespannten Schneidewerkzeugs wohldefinierte Referenzposition verschoben, und zur Ermittlung von Absolutpositionen des Schleifwerkzeugs werden Relativverschiebungen des Schleifwerkzeugs auf diese Referenzposition bezogen. Das Verfahren wird automatisch ausgeführt, und die Referenzposition wird mittels eines optoelektronischen Positionssensors ermittelt.
  • Nachfolgend wird die Erfindung und eine bevorzugte Ausführungsform davon anhand der Zeichnungen detailliert erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung,
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht von Elementen der erfindungsgemässen Vorrichtung,
  • 35 schematische Draufsichten auf Elemente der erfindungsgemässen Vorrichtung in zwei verschiedenen Zuständen und
  • 68 eine perspektivische, eine Fronalansicht bzw. eine Seitenansicht von Elementen einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung 1 ist in 1 perspektivisch dargestellt. Die Vorrichtung 1 dient zum Bearbeiten einer Flanke eines Schneidewerkzeugs 9, z. B. eines Bandsägeblattes, von dem in 1 nur ein Abschnitt dargestellt ist. Die Vorrichtung 1 beinhaltet Mittel 2 zum Einspannen des Sägeblattes 9, z. B. ein Paar Spannbacken 21, 22 (von denen in 1 nur die vordere sichtbar ist), die beidseitig, einander gegenüberliegend, an den beiden Flanken 91, 92 des Sägeblattes 9 angreifen und dieses in einer bezüglich der Vorrichtung 1 wohldefinierten Position festklemmen. Zur Bearbeitung der Sägeblattflanke 91 ist ein Schleifwerkzeug 3, z. B. eine ringförmige Schleifscheibe, vorgesehen. Die Stirnseite 31 der Schleifscheibe 3, mit der das Sägeblatt 9 bearbeitet wird, ist parallel zur Sägeblattflanke 91 ausgerichtet, d. h. ihre Rotationsachse ist im Wesentlichen senkrecht zur Sägeblattflanke 91 ausgerichtet. Die Schleifscheibe 3 ist zumindest senkrecht zur Sägeblattflanke 91 in der Vorrichtung 1 hin und her verschiebbar; daneben könnten auch Verschiebungen der Schleifscheibe 9 in anderen Richtungen vorgesehen sein.
  • Die erfindungsgemässe Vorrichtung 1 ist mit einem optoelektronischen Positionssensor 4 zur Ermittlung einer bezüglich der zu bearbeitenden Flanke 91 des eingespannten Sägeblattes 9 wohldefinierten Referenzposition der Schleifscheibe 3 ausgestattet. Zum Schutz des Positionssensors gegen Verschmutzung sind Mittel 5 zur Erzeugung eines zwischen der Schleifscheibe 3 und dem Positionssensor 4 strömenden Luftstroms vorgesehen. Auf diese Komponenten 4, 5 wird anhand der nachfolgenden Figuren ausführlicher eingegangen.
  • Ausserdem sind in 1 weitere, aus dem Stand der Technik bekannte Elemente einer gattungsgemässen Vorrichtung 1 zu sehen, z. B. ein Antrieb 11 für die Schleifscheibe 3, eine Zustelleinrichtung 12 für die Schleifscheibe 3, Winkelverstellungen 13 für die Sägezahnflanke, ein Schlitten 14 für die Längspositionierung des Sägeblattes und ein Schlitten 15 für die Höhenpositionierung des Schleifkopfes.
  • 2 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht von wichtigen Elementen der erfindungsgemässen Vorrichtung 1, wie sie teilweise schon mit Bezug auf 1 erläutert wurden. Mittels Spannbacken 21, 22 ist ein Sägeblatt 9 in einer bezüglich der Vorrichtung 1 wohldefinierten Position festgeklemmt. Eine Stirnseite 31 einer Schleifscheibe 3 dient zum Flachschleifen einer der Stirnseite 31 zugewandten (in 2 dem Betrachter abgewandten) Flanke 91 des Sägeblattes 9. Bei der Bearbeitung wird die Schleifscheibe 3 über eine Spindel 32 mit bekannten, nicht dargestellten Antriebsmitteln zur Rotation, angedeutet mit einem Pfeil 33, angetrieben. Die Schleifscheibe 3 ist in axialer Richtung, d. h. senkrecht zur Sägeblattflanke 91, hin und her verschiebbar, was mit einem Doppelpfeil 34 angedeutet ist. Die axiale Verschiebung 34 der Schleifscheibe 3 wird von entsprechenden, an sich bekannten Steuermitteln 6 gesteuert, was in 2 schematisch mit einem Pfeil 61 dargestellt ist.
  • Die erfindungsgemässe Vorrichtung 1 beinhaltet einen optoelektronischen Positionssensor 4 zur Ermittlung einer bezüglich der zu bearbeitenden Flanke 91 des eingespannten Sägeblattes 9 wohldefinierten Referenzposition der Schleifscheibe 3. Der Positionssensor 4 ist im diskutierten, bevorzugten Ausführungsbeispiel als Einweg-Lichtschranke mit einem Lichtsender 41 und einem Lichtempfänger 42 ausgeführt. Der Lichtsender 41 und der Lichtempfänger 42 sind derart in der Vorrichtung 1 positioniert, dass vom Lichtsender 41 ausgesandtes Licht 40 in den Lichtempfänger 42 gelangt. Der Lichtstrahl 40 verläuft im Wesentlichen parallel zur Flanke 91 des eingespannten Sägeblattes 9 und ist durch die Schleifscheibe 3, je nach ihrer Position, unterbrechbar. Der Lichtweg 40 liegt vorzugsweise ausserhalb der Rotationsachse der Schleifscheibe 3 und schneidet vorzugsweise den bei der Verschiebung 34 durch die Schleifscheibe 3 überstrichenen Zylinder im äusseren Bereich. Der Positionssensor könnte jedoch auch anders als in 2 dargestellt ausgeführt sein, bspw. als optoelektronisches Distanzmessgerät zur Messung der Distanz zwischen der Stirnseite 31 der Schleifscheibe 3 und dem Positionssensor, der in einer bezüglich der Sägeblattflanke 91 definierten Position angebracht ist. Die erfindungsgemässe Vorrichtung 1 beinhaltet ferner Mittel 43, 44 zur Signalübertragung vom Positionssensor 4 zu den Steuermitteln 6, bspw. elektrische oder optische Signalleitungen, um das Ausgangssignal des Positionssensors 4 zur Justierung der Vorrichtung 1 benützen zu können.
  • Das Justierverfahren wird anhand der 35 erklärt, welche schematische Draufsichten auf Elemente der erfindungsgemässen Vorrichtung 1 in zwei verschiedenen Zuständen zeigen. In 3 ist ein Anfangszustand dargestellt, in welchem die Schleifscheibe 3 weit vom Sägeblatt 9 entfernt ist, so dass der Lichtstrahl 40 der Lichtschranke 4 ununterbrochen vom Lichtsender 41 zum Lichtempfänger 42 läuft. Schematisch ist in 3 auch eine Abnützung 35 der Frontseite 31 der Schleifscheibe 3 eingezeichnet. Diese Abnützung 35 ist im Allgemeinen zunächst einmal unbekannt und ändert sich auch mit der Zeit, d. h. wird nach jedem Schleifvorgang grösser. Um trotz dieser unbekannten Abnützung 35 ein präzises Flachschleifen zu gewährleisten, wird das nachfolgend beschriebene automatische Justierverfahren durchgeführt.
  • Zum Justieren der Vorrichtung 1 wird von den Steuermitteln 6, ausgehend vom Anfangszustand von 3, eine Verschiebung der Schleifscheibe 3 zum Sägeblatt 9 hin, angedeutet mit einem Pfeil 36, veranlasst. Die Verschiebung 36 wird so lange durchgeführt, bis ein in 4 dargestellter Referenzzustand erreicht ist. Der Referenzzustand zeichnet sich durch einen Übergang vom ununterbrochenen zum unterbrochenen Lichtstrahl 40 aus, welcher Übergang von den Steuermitteln 6 anhand einer Änderung des Ausgangssignals der Lichtschranke 4 leicht feststellbar ist. Die Position, in welcher sich die Schleifscheibe 3 in diesem Referenzzustand befindet, wird als Referenzposition von den Steuermitteln 6 gespeichert. Zur Ermittlung von Absolutpositionen der Schleifscheibe 3 werden künftige Relativverschiebungen der Schleifscheibe 3 auf diese Referenzposition bezogen.
  • Dank der Justierung ist es möglich, die Schleifscheibe 3 exakt bis zur Flanke 91 des Sägeblattes 9 heranzuführen, um bspw. Überstände von der Flanke 91 zu entfernen und die Flanke 91 exakt in die gewünschte Form zu bringen. Der Zustand, in welchem die Stirnseite 31 der Schleifscheibe 3 an der Sägeblattflanke 91 anliegt, ist in 5 dargestellt. In diesem Zustand kann der Lichtstrahl 40 unterbrochen sein oder auch nicht; dies spielt keine Rolle, weil der Lichtstrahl 40 hauptsächlich zur vorgängigen Justierung gebraucht wird.
  • Das Justierverfahren setzt voraus, dass der Abstand d zwischen dem Lichtstrahl 40 und der Sägeblattflanke 91 bekannt ist. Dieser Abstand d kann problemlos vor der eigentlichen Justierung ermittelt werden, weil es sich um einen relativen Abstand handelt. Zu diesem Zweck kann bspw. die Schleifscheibe 3 von der Referenzposition bis zur Sägeblattflanke 91 herangefahren werden, wobei die Steuermittel 6 die Verschiebungsdistanz d feststellen und speichern.
  • Das Justiervertahren kann bei der Einrichtung der Vorrichtung 1 durchgeführt werden. Es kann aber auch während der Bearbeitung des Sägeblattes 9 wiederholt werden, um der vo ranschreitenden Abnützung der Schleifscheibe 3 Rechnung zu tragen. So kann es bei Bedarf nach jedem Schleifvorgang wiederholt werden, oder auch periodisch in grösseren Zeitabständen, bspw. nach jedem zehnten Schleifvorgang etc. Die Ausführung des erfindungsgemässen Justierverfahrens wird vorzugsweise durch die Steuermittel 6 gesteuert; zu diesem Zweck beinhalten die Steuermittel einen Speicher mit den entsprechenden Anweisungen. Die Steuermittel können bspw. einen Mikroprozessor umfassen.
  • 68 zeigen eine perspektivische, eine Fronalansicht bzw. eine Seitenansicht von Elementen einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung 1; es handelt sich um dieselbe Ausführungsform wie in 1. Die Schleifscheibe 3 ist in diesem Ausführungsbeispiel ringförmig; sie kann aber durchaus eine andere Form haben, bspw. eine Zylinderform wie in 2. Der Positionssensor 4 kann eine kommerziell erhältliche Lichtschranke sein, z. B. die Einweg-Lichtschranke FPE 200D1Y00 der Herstellerin Baumer Electric AG, CH-8501 Frauenfeld. Beim letztgenannten Produkt beträgt die Strahldivergenz ±1°. Die eigentliche Lichtquelle, bspw. ein Laser, und der eigentliche Lichtdetektor, bspw. eine Photodiode, können durchaus in grosser Entfernung vom Schleifkopf angeordnet sein. Im letztgenannten Fall führen Lichtleiter das Licht zum Schleifkopf hin bzw. vom Schleifkopf weg, wobei an den Enden der Lichtleiter Linsensysteme zur geeigneten Aus- bzw. Einkopplung des Lichtstrahls 40 vorgesehen sein können. Der Einfachheit halber werden in dieser Schrift diejenigen Elemente als „Lichtsender 41 bzw. „Lichtempfänger 42" bezeichnet, die den sich in Luft auf der Messstrecke ausbreitenden Lichtstrahl 40 begrenzen.
  • Zum Schutz des Positionssensors 4 gegen Verschmutzung kann die Vorrichtung 1 Mittel 5 zur Erzeugung eines zwischen der Schleifscheibe 3 und dem Positionssensor 4 strömenden Luftstroms aufweisen. Diese Mittel 5 können als Düsen 51, 52 ausgebildet sein, die jeweils mittels eines Schlauchs 53, 54 mit einer (nicht eingezeichneten) Pumpeinrichtung verbunden sind.
  • Die erfindungsgemässe Vorrichtung 1 hat gegenüber den bisher bekannten gattungsgemässen Vorrichtungen eine drastisch verkürzte Einrichtzeit. Die Vorrichtung 1 ist jederzeit nachjustierbar, wobei ein Nachjustieren vorzugsweise periodisch durchgeführt werden kann. Dadurch werden auch die Bearbeitungszeit verkürzt und die Herstellungskosten gesenkt. Die Justierung und Nachjustierung erfolgt automatisch, was Bedienungsfehler ausschliesst. Dabei wird zudem die Präzision erhöht. Die Bearbeitung erfolgt dank der Erfindung also schneller, kostengünstiger, fehlerfreier und präziser als bisher.
  • 1
    Vorrichtung
    11
    Antrieb für Schleifscheibe
    12
    Zustelleinrichtung für Schleifscheibe
    13
    Winkelverstellung für Sägezahnflanke
    14
    Schlitten für Längspositionierung
    15
    Schlitten für Höhenpositionierung
    2
    Einspannmittel
    21, 22
    Spannbacken
    3
    Schleifscheibe
    31
    Frontseite
    32
    Spindel
    33
    Rotation
    34
    Hin- und Herverschiebung
    35
    Abnützung
    36
    Verschiebung
    4
    Positionssensor
    40
    Lichtstrahl
    41
    Lichtsender
    42
    Lichtempfänger
    43, 44
    Signalübertragungsmittel
    5
    Mittel zur Erzeugung eines Luftstroms
    51, 52
    Düsen
    53, 54
    Schläuche
    6
    Steuermittel
    61
    Steuerung
    9
    Sägeblatt
    91, 92
    Sägeblattflanken

Claims (7)

  1. Vorrichtung (1) zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen (9), insbesondere von Sägeblättern, beinhaltend Mittel (2) zum Einspannen des Schneidewerkzeugs (9), ein Schleifwerkzeug (3), das zumindest senkrecht zur zu bearbeitenden Flanke (91) des eingespannten Schneidewerkzeugs (9) in der Vorrichtung (1) hin und her verschiebbar (34) ist und Mittel (6) zur Steuerung der Verschiebung (34) des Schleifwerkzeugs (3), gekennzeichnet durch einen optoelektronischen Positionssensor (4) zur Ermittlung einer bezüglich der zu bearbeitenden Flanke (91) des eingespannten Schneidewerkzeugs (9) wohldefinierten Referenzposition des Schleifwerkzeugs (3) und Mittel (43, 44) zur Signalübertragung vom Positionssensor (4) zu den Steuermitteln (6).
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei der Positionssensor (4) als Lichtschranke, vorzugsweise als Einweg-Lichtschranke, ausgeführt und derart in der Vorrichtung (1) positioniert ist, dass der Lichtstrahl (40) durch das Schleifwerkzeug (3) unterbrechbar ist.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, wobei die Lichtschranke (4) einen Lichtsender (41) und einen Lichtempfänger (42) beinhaltet und diese beiden Komponenten (41, 42) derart in der Vorrichtung (1) positioniert sind, dass vom Lichtsender (41) ausgesandtes Licht (40) in den Lichtempfänger (42) gelangt und die Verbindungsgerade (40) zwischen dem Lichtsender (41) und dem Lichtempfänger (42) im Wesentlichen parallel zur Flanke (91) des eingespannten Schneidewerkzeugs (9) verläuft.
  4. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Schleifwerkzeug (3) eine rotierbare Schleifscheibe beinhaltet, deren Rotationsachse (32) im Wesentlichen senkrecht zur zu bearbeitenden Flanke (91) des eingespannten Schneidewerkzeugs (9) liegt und zumindest in axialer Richtung hin und her verschiebbar (34) ist.
  5. Vorrichtung (1) nach Ansprüchen 3 und 4, wobei die Verbindungsgerade (40) zwischen dem Lichtsender (41) und dem Lichtempfänger (42) ausserhalb der Rotationsachse (32) der Schleifscheibe (3) liegt, und vorzugsweise den bei der Verschiebung durch die Schleifscheibe (3) überstrichenen Zylinder im äusseren Bereich schneidet.
  6. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei zum Schutz des Positionssensors (4) gegen Verschmutzung Mittel (5) zur Erzeugung eines zwischen dem Schleifwerkzeug (3) und dem Positionssensor (4) strömenden Luftstroms vorhanden sind.
  7. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, wobei die Mittel (5) zur Erzeugung eines Luftstroms als mindestens eine Düse (51, 52) ausgebildet sind, die mittels eines Schlauchs (53, 54) mit einer Pumpeinrichtung verbunden ist.
DE20320644U 2002-03-15 2003-03-07 Vorrichtung zur Flankenbearbeitung von Schneidewerkzeugen Expired - Lifetime DE20320644U1 (de)

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CH4542002 2002-03-15
CH20020045402 2002-03-15
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DE102008028606A1 (de) * 2008-06-18 2009-12-24 Vkr Holding A/S Reinigungsvorrichtung zum Ablösen von Verunreinigungen

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