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DE20320559U1 - Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel - Google Patents

Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel Download PDF

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DE20320559U1
DE20320559U1 DE20320559U DE20320559U DE20320559U1 DE 20320559 U1 DE20320559 U1 DE 20320559U1 DE 20320559 U DE20320559 U DE 20320559U DE 20320559 U DE20320559 U DE 20320559U DE 20320559 U1 DE20320559 U1 DE 20320559U1
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DB Telematik GmbH
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Abstract

Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel insbesondere des Schienenverkehrs dadurch gekennzeichnet, dass eine zentrale Instanz in Abhängigkeit von einem durch einen Kunden erworbenen Leistungsanspruch und einem diesem Kunden zugeordneten Identifikationsmerkmal mindestens ein fahrabschnittsgenaues Gültigkeitszertifikat bildet, wobei das Gültigkeitszertifikat unter Verwendung dieses Identifikationsmerkmales überprüfbar ist und wobei die Fahrabschnitte den Strecken zwischen definierbaren und einander benachbarten Halte- oder Durchfahrpunkten auf dem Laufweg des Verkehrsmittels entsprechen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel insbesondere des Schienenverkehrs.
  • Aus Kosten- und Effizienzgründen werden die betrieblichen Prozesse bei den flächenmässig weit verzweigten spurgeführten Verkehrsmitteln immer stärker zentralisiert und automatisiert. Ein sehr großes Rationalisierungspotential ist derzeit noch bei Erstellung, Verkauf und Kontrolle von Fahrberechtigungsausweisen vorhanden. Die derzeit vorhandenen technischen Ausrüstungen und betrieblichen Arbeitsstrukturen verursachen einen erheblichen Aufwand. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in der Ver- und Entsorgung der räumlich weit verstreuten bzw, mobil in den Fahrzeugen verkehrenden Verkaufsstellen (Automaten, Verkauf durch Busfahrer oder Zugbegleitpersonal etc.) mit Bargeld und fälschungssicherem Fahrausweispapier. Die dezentralisierte Verkaufs- und Entwertungsvorrichtungen verursachen einen hohen Wartungs- und Instandhaltungsaufwand; nicht zuletzt sind sie oft das Ziel von Vandalismus oder Diebstahlsversuchen. Ebenso verursachen die auf Papierbelegen gestützten Fahrschein-Konzepte einen hohen Vennraltungsaufwand bei der Abrechnung von Erlösen, insbesondere auch bei der Aufteilung von Erlösen in Verkehrsverbünden oder Tarifgemeinschaften, bei denen ein Fahrschein die Nutzung verschiedener leistungserbringender Transportunternehmen ermöglicht.
  • Vor diesem Hintergrund betreiben die Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV), insbesondere des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV), große Anstrengungen bei der Entwicklung und Realisierung von Systemen zur bargeld- und beleglosen Beförderung ihrer Fahrgäste. In Deutschland werden diese Entwicklungsarbeiten in erster Linie durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) koordiniert und vorangetrieben. Der Stand der Technik der in diesem Zusammenhang konzipierten Lösungsansätze stellt sich wie folgt dar:
  • Der grundlegenden Anforderung nach einem bargeldlosen Bezahlen wird durch den Einsatz von Automaten, die Guthabenkarten („GeldKarte"), Maestro- oder Kreditkarten akzeptieren, bereits nahezu flächendeckend Rechnung getragen. Die Deutsche Bahn AG setzt darüber hinaus für den Bordverkauf in den Zügen auch mobile Terminals mit Kartenzahlungsmöglichkeiten ein.
  • Die nächsthöhere Anforderungsstufe ist auf einen papierlosen elektronischen Fahrschein gerichtet. Hier konnte sich in der Praxis aus verschiedensten Gründen noch kein einheitliches Konzept durchsetzen. Unter einem elektronischen Fahrschein ist ein auf einem elektronischen Medium abgelegter Fahrausweis zu verstehen. Dieser Fahrausweis wird üblicherweise kundenseitig durch eine manuelle Vorauswahl definiert. Die hierbei festgelegten Kriterien – wie z.B. Fahrstrecke, Gültigkeitstag und -dauer, Anzahl der Reisenden, Klasse etc... – bestimmen den Fahrpreis und zugleich den durch den Kunden gegenüber dem Verkehrsunternehmen erworbenen Leistungsanspruch. Als Eingabe-Schnittstellen stehen für den Kunden beispielsweise Automaten, Web-basierte Internet-Anwendungen, telefonische Auftragsannahmen durch Call-Center oder der personenbediente Verkauf am Schalter zur Verfügung. Als aktueller Stand der Technik für die Anwendung eines elektronischen Fahrscheins kann das „Handy-Ticket" betrachtet werden, das in Berlin einer umfangreichen Erprobung unterzogen wurde (siehe Kissinger, Stefan; Heine, Wolf: „Mobiles Elektronisches Ticket: Feldversuch HandyTicket in Berlin"; ETR – Eisenbahntechnische Rundschau; Heft 3 / 2003; S. 106 ff.). Mit diesem Verfahren fordert der Kunde mittels SMS (Short Message System) bei einer spezifischen Telefonnummer einen Fahrausweis seiner Wahl an. Ebenfalls per SMS wird sodann ein virtueller Fahrausweis an den Kunden zurückübertragen, der diesem dann als Fahrberechtigungsnachweis dient und mittels Display-Anzeige auf dem Handy bei Kontrollen als Nachweis vorgezeigt wird. Neben in Klartext abgefassten Informationen wie z.B. Gültigkeitsbereich etc. wird auch eine eindeutige Identifizierung (Ticket-ID) angezeigt, mittels der das Kontrollpersonal eine Authentifizierung der virtuellen Fahrtberechtigung vornehmen soll. Als besonders nachteilig hat sich bei diesem Verfahren erwiesen, dass eine zügige Kontrolle dieser Ticket-ID in der Realität praktisch kaum möglich war. Da die Ticket-ID als physikalische Date am Ort der Fahrberechtigungskontrolle lediglich in einem dem Kunden zugehörigen Endgerät vorhanden ist, musste sie durch das Kontrollpersonal telefonisch in einer zentralen Instanz hinsichtlich ihrer Gültigkeit abgefragt werden, was einen erheblichen Zeitaufwand darstellt und im täglichen Praxiseinsatz zu nicht akzeptablen Verzögerungen im Betriebsablauf führt. In Konsequenz hierzu wird nun eine nochmalige Übertragung ggf. mittels maschinenlesbarer SMS in ein hierfür zu entwickelndes Abfragegerät in Erwägung gezogen. Ebenso war die qualitative Darstellung der Fahrschein-Angaben sowie der Ticket-ID auf den Handy-Displays für eine zügige und eindeutige visuelle Kontrolle unzureichend.
  • Eine inhaltliche Ergänzung zum elektronischen Fahrschein stellen sogenannte „IN-OUT"-Systeme dar. Hier entfällt eine kundenseitige manuelle Vorauswahl von Tarifen, Fahrtstrecke etc. Stattdessen wird bei Fahrtantritt mit technischen Mitteln eine Beförderungsberechtigung angelegt, während des Fahrtverlaufs gegebenenfalls um Angaben hinsichtlich passierter Zwischenstationen ergänzt und am Fahrtende zu einem Fahr schein komplettiert. Derartige Systeme sollen eine psychologisch hemmende Zugangsschwelle bei potentiellen Kunden des ÖPV verringern. Zur Nutzung der Transportleistungen sind kundenseitig keinerlei Kenntnisse des Tarifsystems erforderlich; zugleich geben die Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kunden das Versprechen ab, anhand des tatsächlich erfolgten (und im technischen System protokollierten) Nutzungsumfanges eine Abrechnung zu den für den Kunden günstigsten tariflichen Bedingungen („Best-price-Abrechnung") zu gewährleisten. Bekannte Systemausprägungen sind Check-In/Check-Out-Systeme (CICO), Walk-in/Walk-Out-Systeme (WIWO) sowie Be-In/Be-Out-Systeme (BIBO). Entsprechende Geräte verschiedener Hersteller werden in mehreren Pilotvorhaben in europäischen Städten erprobt. Eine guten Überblick hierzu liefern das Internet-Portal www.tick-et-portal.de sowie zahlreiche Publikationen in Fachzeitschriften (wie z.B. Müller, Christoph: „E-Ticketing – Die Umsetzung beginnt"; Internationales Verkehrswesen 6/2002, S. 296 f.). CICO-Systeme weisen den Nachteil auf, dass von den Fahrgästen eine definierte Bedienhandlung sowohl beim Fahrtantritt als auch beim Beenden der Fahrt durchzuführen ist. In Abhängigkeit von Größe und Struktur des Tarifgebietes sind aber auch beim Umsteigevorgang Registrier- bzw. Bedienvorgänge erforderlich. Beispielsweise muss eine codierte Chipkarte an einem Erfassungsgerät vorbeigeführt werden. Auf der Basis dieser definierten Bedienhandlung wird zu Fahrtbeginn ein Datensatz angelegt, der bis zur Beendigung der Fahrt oder – in einfacher strukturierten Anwendungen – bis zum Überschreiten eines Zeitlimits als Beförderungsberechtigung gilt. Beim Auschecken des Fahrgastes wird der angelegte Datensatz komplettiert und an ein Abrechnungssystem übergeben. Als Kriterium zur Abgrenzung eines Auscheck-Vorgangs gegenüber einem Umsteigevorgang wird üblicherweise das Verlassen eines Verkehrsmittels ohne neuerliches Einchecken innerhalb eines definierten Zeitfensters zugrundegelegt. Speziell bei großen Fahrgast-Strömen verursachen diese Bedienhandlungen jedoch eine Sperren-Wirkung, da die Prozessverarbeitungsgeschwindigkeit der Erfassungsgeräte trotz aller technischer Fortschritte nach wie vor berücksichtigt werden muss und einen nicht zu unterschätzenden Zeitfaktor darstellt. Ebenso besteht die Gefahr, dass Fahrgäste speziell in zeitkritischen Situationen das Durchführen der Bedienhandlung vergessen und ihre entsprechenden Beförderungsdatensätze entweder gar nicht erst angelegt werden oder unvollständig bleiben. Speziell bei der großen Zahl von Zeitkarten- bzw. Abonnement-Kunden, die bislang keinerlei Mitwirkungspflichten beim Zu- oder Abgang von den Verkehrsmitteln hatten, stößt ein solches Verfahren erwiesenermaßen auf große Akzeptanzprobleme. Diese Problematik sollen WIWO-Systeme beheben, bei denen der Kontaktmechanismus zu den Erfassungsgeräten auch aus größeren Entfernungen aktiviert werden kann.
  • Allerdings benötigen die Identifikationskarten der Fahrgäste eine für die höhere Sendeleistung ausreichende aktive Stromversorgung, was bislang nur mit batteriegestützten Lösungen realisiert werden konnte. Auch hier liegen die Nachteile offensichtlich auf der Hand: der Kunde muss seine Identifikationskarte auf einen allfälligen Batteriewechsel hin überwachen und diesen im Bedarfsfall auch durchführen. Andernfalls kommt es zu Fehlfunktionen im System.
  • Die BIBO-Systeme hingegen beschränken sich auf eine räumliche Anwesenheitserfassung der Fahrgäste innerhalb eines Verkehrsmittels. Zu diesem Zweck müssen die Fahrzeuge in den Fahrgasträumen mit Vorrichtungen zur kontinuierlichen bzw. haltestellengenauen Erfassung der anwesenden Fahrgäste ausgerüstet sein. Ebenso scheiden BIBO-Systeme, die auf einer Positions-Ortung des Kunden basieren, aus Praktikabilitätsgründen aus. Bis auf weiteres ist nicht davon auszugehen, dass ein nennenswerter Anteil der Kunden im ÖPV über eine fernabfragbare Ortungsvorrichtung (z.B. GPS-Empfänger etc...) verfügt.
  • Während diese Lösungsansätze auf Grund ihres stationär geprägten Ansatzes für räumlich eng begrenzte Nahverkehrsnetze praktikabel sein mögen, so sind sie jedoch für ein landesweit operierendes System von Fernverkehrszügen wenig geeignet. Eine Vielzahl von möglichen Zu- und Abgangsstellen für Reisende müsste mit entsprechenden Erfassungsgeräten ausgestattet und deren missbrauchsfreie Benutzung überwacht werden (CICO- bzw. WIWO-Systeme), was gerade in räumlich weit verzweigten Netzen zu extrem hohen Investitionskosten führt. Alternativ müssten in den Fahrzeugen aufwendige räumlich wirkende Erfassungsvorrichtungen installiert werden (BIBO-Systeme). Da die Innenräume von Eisenbahnfahrzeugen im Vergleich zu den üblichen Nahverkehrsfahrzeugen Bus bzw. Straßenbahn stärker baulich gegliedert sind (z.B. Toilettenräume, abgetrennte Einstiegsbereiche, Abteile...) verursachen auch BIBO-Systeme einen erheblichen Engineering-Aufwand, speziell bei den zahlreich vorhandenen Bestandsfahrzeugen.
  • Desweiteren ist aus DE 199 33 731 ein Verfahren bekannt, bei dem nutzungsinteressierten Kunden im Rahmen des Fahrscheinerwerbs auf der Basis seiner persönlichen Identifikationsmerkmale (Kunden-ID, z.B. Kreditkartennummer oder Kundennummer) sowie der Leistungsbezeichnung und eines an einer zentralen Stelle hinterlegten Schlüsselcodes ein Individualcode zugeteilt wird. Bei der Buchung wird auch ein zusätzlicher Vergleichs-Datensatz in eine Datei auf einem zentralen System geschrieben, der die Reiseinformation mit der Kunden-ID verknüpft. Zugleich ist der Schlüsselcode auch in den Kontrollgeräten des Personals hinterlegt. Die erneute Kombination von Schlüsselcode, Individualcode und Kunden-ID ermöglicht im Falle der Fahrscheinkontrolle eine Klartext-Anzeige der Leistungsbezeichnung, an Hand der das Kontrollpersonal die Gültigkeit des elektronischen Tickets mittels Sichtkontrolle durchführen kann. Als Erfassungs- und Anzeigegerät dienen dem Kontrollpersonal hierbei die für den Fahrscheinverkauf eingesetzten mobilen Terminals. Schließlich wird im Rahmen der Fahrscheinkontrolle im mobilen Terminal ein Kontroll-Datensatz angelegt, der in einem Offline-Verfahren ausgelesen wird und eine Entwertung des zentral hinterlegten Vergleichs-Datensatzes bewirkt.
  • Im aktuellen Praxiseinsatz der Deutschen Bahn AG wird der Individualcode zwar aus Akzeptanzgründen bei Reisenden und Personal auf einem durch den Kunden selbst erstellbaren Papierbeleg (Ausdruck einer am PC angezeigten Quittungsseite nach erfolgter Buchung mittels Internet) geführt, jedoch ist die grundsätzliche Verfahrensweise auch auf einen elektronischen Datenträger übertragbar.
  • Als Nachteil ist bei diesem Verfahren jedoch zu werten, dass in den Kontrollgeräten des Personals ein Schlüsselcode hinterlegt sein muss, mittels dem Zertifikate einer Entschlüsselung unterzogen werden müssen. Die Verwaltung dieses Schlüssels ist im Hinblick auf die dezentral in großer Anzahl in der Fläche verstreuten Kontrollgeräten mit großem Aufwand verbunden. Zugleich hat es sich als unflexibel erwiesen, dass ein elektronischer Fahrschein nur einmal einem Entwertungsvorgang zugeführt werden kann. Wie schon bei den bekannten herkömmlichen Papier-Fahrscheinen ist somit weder eine „best price"-Abrechnung bei nicht vollständiger Ausschöpfung der Fahrberechtigung noch die Realisierung einer Mehrfahrten-Karte möglich.
  • Schließlich ist aus DE 100 32 406 eine Vorrichtung zur Inanspruchnahme von Leistungen bekannt, bei der eine elektronische Buchungsstelle mit wenigstens einer elektronischen Kontrolleinheit zur Übergabe von Identifikationsdaten in Verbindung steht, die aufgrund dieser Daten in der Lage ist, die Berechtigung einer am Ort der zur erbringenden Leistung anwesenden Person zur Inanspruchnahme der Leistung festzustellen. Auf der Basis der Aufgabenstellung, dass auf Seiten des Leistungsanbieters eine Identifikation des Benutzers vor Ort bei Inanspruchnahme der Leistung vornehmbar sein soll, wird offenbart, dass eine Buchungsstelle ein virtuelles Ticket generiert und dem Benutzer übergibt. Gleichzeitig wird einer Kontrolleinheit die zugehörige Identifizierungsinformation übergeben, so dass diese in der Lage ist, den richtigen Teilnehmer oder Benutzer zu erkennen bzw. einzulassen. Die hier offenbarte Vorrichtung orientiert jedoch darauf, als stationäre Anlage eine Zugangskontrolle bzw. eine Zugangsprotokollierung durchzuführen und daraus implizit auf die Inanspruchnahme einer Leistung, die mit die sem Zugang verbunden ist, zu schließen. Beispielsweise wird auf eine mögliche Verwendung an Liftanlagen in Skigebieten, am Zugang von Fahrgeschäften in Freizeitparks, an Zugängen zu Veranstaltungsorten etc. verwiesen. Die Vorrichtung ist jedoch nicht in der Lage missbräuchliche Mehrfachverwendungen des Identifikationsmerkmales sicher auszuschließen, insbesondere wenn das virtuelle Ticket eine Gültigkeit für den einmaligen oder intermittierenden Gebrauch an verschiedenen räumlichen und / oder zeitlichen Orten der Leistungserbringung oder eine Gültigkeit für den wohldefinierten mehrmaligen Gebrauch an (räumlich und / oder zeitlich) wechselnden Leistungsorten aufweist. Ebenso bietet die Vorrichtung keine Möglichkeit, eine kundenseitig geringere Ausnutzung des gebuchten Leistungsumfanges zu erkennen bzw. zu registrieren.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel insbesondere des Schienenverkehrs zu entwickeln, bei dem auf das Vorhalten eines Schlüsselcodes in den dezentralen Kontrolleinrichtungen verzichtet werden kann. Zugleich soll die Einführung moderner Fahrscheinkonzepte unterstützt werden und eine Nutzungsberechtigung, die auch Mehrfach-Fahrten in einem definierten Umfang erlaubt, eingeführt werden. Ebenso ist eine Erfassung der durch den Reisenden tatsächlich in Anspruch genommenen Beförderungsleistung mit der daraus erwachsenden Möglichkeit zur best price-Abrechnung sowie zur Erfassung unzulässiger Mehrfach-Nutzungen zu realisieren. Nicht zuletzt ist aus Kostengründen auf Hardware-Installationen zur vollständigen räumlichen Erfassung aller Zu- und Abgangsstellen der Reisenden bzw. der für die Fahrgäste an Bord der Züge zugänglichen Aufenthaltsräume zu verzichten.
  • Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass durch eine zentrale Instanz in Abhängigkeit von einem durch einen Kunden erworbenen Leistungsanspruch und einem diesem Kunden zugeordneten Identifikationsmerkmal mindestens ein fahrabschnittsgenaues Gültigkeitszertifikat gebildet wird, wobei das Gültigkeitszertifikat unter Verwendung dieses Identifikationsmerkmales überprüfbar ist und wobei die Fahrabschnitte den Strecken zwischen definierbaren und einander benachbarten Halte- oder Durchfahrpunkten auf dem Laufweg des Verkehrsmittels entsprechen.
  • Dadurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, einen vom Kunden erworbenen Leistungsanspruch, der sich auf die Beförderung von einem Ort A zu einem Ort B unter Be rücksichtigung verschiedener Randbedingungen hinsichtlich Zeitpunkt und Häufigkeit der Beförderungsdienstleistung sowie im Rahmen der Beförderung in Anspruch genommener Zusatzleistungen (Komfortklasse, Bordverpflegung etc...) bezieht, als Zulassungskriterium für eine Vielzahl möglicher räumlicher und / oder zeitlicher Orte der Leistungserbringung heranzuziehen. Im Zuge des Erwerbens des Leistungsanspruches durch den Kunden werden hierbei Identifikationsmerkmale, die dem Kunden in eindeutiger Weise zugeordnet sind, derart in das Gültigkeitszertifikat eingearbeitet, dass dieses bei Vorlage des Identifikationsmerkmales entweder in eine Klartextdarstellung des Leistungsanspruches oder in eine binäre ja / nein – Entscheidung über den aktuellen Gültigkeitsstatus rückübersetzt werden kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Durch Übermittlung der fahrabschnittsgenauen Gültigkeitszertifikate auf alle im Rahmen des Leistungsanspruches des Kunden zugelassenen Zugfahrten ermöglicht es die erfindungsgemäße Vorrichtung, die virtuelle Fahrberechtigung eines Kunden auf eine – im Rahmen des angewandten Tarifmodells – beliebig konfigurierbare Menge von zeitlich und räumlich verschiedenen Zugfahrten zu verteilen. Die funkgestützte Übermittlung der zugspezifischen und fahrabschnittsgenauen Gültigkeitszertifikate auf dezentralen Kontrollinstanzen an Bord der Züge sorgt für eine zeitnahe Verfügbarkeit der Gültigkeitsinformation einer virtuellen Fahrberechtigung, so dass der Kunde entsprechende Buchungen bis kurz vor Abfahrt des Zuges an Einstiegsort des Kunden vornehmen kann bzw. seine Fahrberechtigung noch an Bord des Zuges verlängern kann, wenn er seine Fahrt über den ursprünglichen Zielort hinaus fortsetzen möchte.
  • Durch eine kontinuierliche Aktualisierung und Bereinigung um entwertete Gültigkeitszertifikate erhält das System eine Flexibilität, dass der Kunde eine Mehrfachnutzung seiner virtuellen Fahrerlaubnis bestellen (und natürlich bezahlen) kann, zugleich jedoch eine durch den Leistungserbringer nicht autorisierte Mehrfachnutzung (z.B. durch einen zweiten Reisenden mit identischem Identifikationsmerkmal in einem parallel verkehrenden Zug) ausgeschlossen wird.
  • Ebenso ist es sehr zweckmäßig, dass Benutzungvorgänge durch Reisende mit Identifikationsmerkmalen, für die keine Gültigkeitszertifikate vorliegen, systemgestützt protokolliert und einem systemgesteuerten Clearing-Verfahren (Fahrpreis-Nacherhebung) zugeführt werden können.
  • Durch eine entsprechende Parametrierung im Zuge der Implementierung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung an Randbedingungen wie Übertragungsraten und -quali täten des digitalen Datenfunks, Speicherkapazität und Verarbeitungsgeschwindigkeit der dezentralen Kontrollinstanzen etc... im hohen Masse freizügig angepasst werden.
  • In einem weiteren Schritt bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung die Möglichkeit, andere fahrgast-bezogene Daten zeitnah und mit geringem zeitlichen Vorlauf in den Zug zu bringen. So ist auf der Basis des erfindungsgemäßen Gedankens beispielsweise bei Ankopplung an das vorhandene Platzreservierungssystem eine personalisierte Sitzplatzreservierung („reserviert von Ort A bis Ort B für den Inhaber des Identifikationsmerkmals X") möglich. Ebenso können unter Nutzung des Fahrgastinformationssystems bzw. des bordeigenen Entertainmentsystems fahrgast-individualisierte Reiseinformationen bzgl. Anschlusszüge etc. bekanntgegeben werden.
  • Der Erfindungsgedanke wird in nachfolgendem Ausführungsbeispiel visualisiert. Es zeigt in Prinzipdarstellung:
  • 1 Blockdiagramm für eine erfindungsgemäße Vorrichtung
  • Über eine Eingabeschnittstelle (1) wählt der Kunde die Randbedingungen seines Leistungsanspruches gegenüber dem Transportunternehmen aus, wie z.B. Start- und Zielpunkte seiner Fahrt, den Zeitpunkt oder Zeitraum seiner Fahrten sowie die reisebegleitenden Komfortmerkmale oder Zusatzleistungen. Die verschiedenen denkbaren Preisbildungsmodelle können zusätzliche Rabattmöglichkeiten durch Festlegung auf eine zeitlich eindeutig definierte Reiseverbindung, aber auch unbegrenzte Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung räumlicher oder zeitlicher Randbedingungen (z.B. 10 Fahrten-Streckenkarte für Züge des Nahverkehrs, Monatskarte für alle Züge im Gesamtnetz...), vorsehen. Als Eingabeschnittstellen kommen üblicherweise die vom Kunden selbst durchgeführte Reisebuchung über Internet, Direktkauf am Automaten oder Verkauf durch Mitarbeiter an eigenen oder konzessionierten Schaltern (Reisezentrum, Reisebüro, Call-Center) in Betracht. Nach dieser Auswahl aller Parameter der Reise erfolgt ebenfalls über die Eingabeschnittstelle (1) die verbindliche Buchung des Leistungsanspruches in einem als zentrale Instanz (2) fungierendem Buchungs- und Verwaltungssystem, wobei Art und Inhalt eines dem Kunden eindeutig zugeordneten Identifikationsmerkmales erfasst wird (z.B. Kundennummer der BahnCard). Auf der Basis dieser Eingangsparameter splittet das zentrale Verwaltungssystem in einem ersten Teilschritt die Wegstrecke von Start- zum Zielpunkt in räumliche Teilabschnitte auf. Dabei bedient es sich entweder fest einprogrammierter Zwischenpunkte oder – bevorzugt – es generiert die Zwischenpunkte anhand eines vom zentralen Verwaltungssystem ab rufbaren digitalen Streckennetz-Schemas (2.3). Die Zwischenpunkte stellen dabei nicht nur Verzweigungs- oder Knotenpunkte dar, an denen sich die Laufwege von Zügen trennen oder vereinigen, sondern sie repräsentieren auch alle räumlichen Punkte, an denen ein fahrplanmäßiger Zu- und / oder Ausstieg von Fahrgästen möglich ist. Im Extremfall ist es für die Aufnahme eines Ortes als Zwischenpunkt also ausreichend, wenn nur ein einziger Zug an dem entsprechenden Ort fahrplanmäßig anhält, alle anderen jedoch durchfahren. Zur Reduzierung der Komplexität bei der Generierung der reisewegabhängigen Zwischenpunkte mag es im Zuge der zunehmenden Vertaktung und Systematisierung bei der Bedienung von Verkehrshalten von Vorteil sein, für unterschiedliche Zuggattungen (z.B. Nahverkehr und Fernverkehr) jeweils spezifische Streckennetz-Schemata vorzuhalten. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Tarifstrukturen auch Tarifmodelle vorsehen, bei denen Fahrtberechtigungen für höher kategorisierte Verkehrsnetze (mit wenigen oder keinen Zwischenhalten) keine Gültigkeit bzw. tarifliche „Abwärtskompatibiliät" für niedriger kategorisierte Verkehrsnetze (mit mehr bzw. allen Zwischenhalten) aufweisen.
  • In einem zweiten Schritt ordnet das zentrale Verwaltungssystem (2) die fahrabschnittsgenauen Gültigkeitszertifikate allen Zugfahrten zu, die die Kriterien der zeitlichen Randbedingungen des Leistungsanspruches des Kunden erfüllen. Eine Zugfahrt wird dabei durch die Parameter „kalendarisches Datum" und „Zugnummer" eindeutig definiert.
  • Somit hat das zentrale Verwaltungssystem nach Durchführung aller erfindungsgemäßen Teilschritte für jedes während des Buchungsvorganges erfasstes Identifkationsmerkmal eine dreidimensionale Datenstruktur (2.4) – bestehend aus den Koordinaten „kalendarisches Datum", „Zugnummer" und „Fahrabschnitt" – erzeugt, deren Felder ein binäres (Nicht-) Gültigkeitsmerkmal aufweisen. Für jedes Feld dieser Datenstruktur wird ein Gültigkeitszertifikat gebildet.
  • Diese Gültigkeitszertifikate werden in Abhängigkeit vom kalendarischen Datum und der Zugnummer aufbereitet und per digitalem Datenfunk (3) (z.B. GSM-R) jeder Zugfahrt während der Bereitstellungsphase am ersten Abgangsbahnhof übertragen. Dazu verfügen die Zuggarnituren im Dienstabteil des Zugbegleitpersonals über eine in das Fahrzeug integrierte Kommunikations- und Zwischenspeichervorrichtung (Fahrzeuggerät) (4.1). Die initialisierende Übertragung wird durch einen Mitarbeiter während der Zugvorbereitung bzw. -bereitstellung manuell ausgelöst.
  • Zur Reduzierung des Datenfunk-Aufkommens ist es sicherlich sinnvoll, die zugspezifisch zu übermittelnden Gültigkeitszertifikate für alle Fahrabschnitte dieses Zuges bis zu dessen nächstem fahrplanmäßigen Haltebahnhof oder sogar für den gesamten Laufweg des Zuges in einem zusammengefassten Datenpaket zu übertragen. Die fahrab schnittsgenaue Aufteilung der Gültigkeitszertifikate bleibt jedoch erhalten. Bei dieser Variante müssen die übertragenen Daten im Fahrzeuggerät nach Fahrabschnitten sortiert und die für den jeweils nächstfolgenden Fahrabschnitt relevanten Gültigkeitszertifikate für die Weiterverteilung auf die dezentralen Kontrollgeräte (4.4) bereitgestellt werden.
  • Jedes Mitglied des Zugbegleitpersonals verfügt über ein dezentrales Kontrollgerät (mobile Rechnereinheit) (4.4), die in erster Linie dem Bordverkauf von Fahrscheinen dient und mit einem Kreditkartenlesegerät ausgerüstet ist. Über ein zuginternes Kommunikationsmedium (4.5), z.B. wireless LAN oder Bündelfunk, erfolgt die Weiterverteilung der für den aktuellen Fahrabschnitt relevanten Gültigkeitszertifikate vom Fahrzeuggerät (4.1) auf die dezentralen Kontrollgeräte (4.4). Dieses dezentrale Kontrollgerät (4.4) dient bei der Fahrscheinkontrolle der Erfassung des maschinenlesbaren Identifikationsmerkmales des Reisenden, z.B. durch Einlesen der Kartennummer der BahnCard. Im Kontrollgerät (4.4) wird durch Abprüfen der vorliegenden Gültigkeitszertifikate das Vorliegen einer Fahrberechtigung verifiziert. Verläuft diese Verifikation positiv, so wird das zugehörige Gültigkeitszertifikat als gelöscht bzw. ungültig markiert. Die im Zuge der Fahrscheinkontrolle als gelöscht bzw. ungültig markierten Gültigkeitszertifikate werden von den dezentralen Kontrollgeräten (4.4) unter Zwischenschaltung des fahrzeuginternen Kommunikationssystems (4.5) und des Fahrzeuggerätes (4.1) kontinuierlich oder in diskreten Zeitabständen an das zentrale Verwaltungssystem (2) zurückübertragen. Diese entwerteten Gültigkeitszertifikate werden dort registriert und für eine Löschung bzw. Zurücksetzung des binären Gültigkeitsmerkmales in der o.g. Datenstruktur (2.4) herangezogen.
  • Im Zuge des voranschreitenden Fahrverlaufes ermittelt das Fahrzeuggerät (4.1) kontinuierlich über eine GPS-basierte Selbstortungsvorrichtung (4.2) seine aktuelle Ortskoordinate und prüft diese gegen das digitale Streckennetz-Schema, welches in Form eines aktualisierbaren Datenspeichers (4.3) mit dem Fahrzeuggerät (4.1) verbunden ist. In einem – in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit der Datenübertragungssysteme (3), (4.5) und der Zuggeschwindigkeit definierbaren – zeitlichen bzw. räumlichen Abstand vor Erreichen des nächsten Fahrabschnittes fordert das Fahrzeuggerät systemgesteuert (d.h. ohne manuelle Veranlassung des Zugbegleitpersonals) beim zentralen Verwaltungssystem (2) Korrekturdaten bzw. eine aktualisierten Neufassung der für diesen nächsten Fahrabschnitt aktuellen Gültigkeitszertifikate an. Die vom zentralen Verwaltungssystem (2) über das Zuggerät (4.1) und weiter an die dezentralen Kontrollgeräte (4.4) der Zugbegleiter rückübertragenen Gültigkeitszertifikate ergänzen oder überschreiben die dort in einem flüchtigen Schreib-/Lesespeicher bislang vorge haltenen Gültigkeitszertifikate, je nachdem ob die Übertragung in Form von Korrekturdaten oder als gesamthafte Neufassung der Gültigkeitszertifikate erfolgte. Selbstverständlich kann die gesamte Datenkommunikation auch direkt zwischen dem zentralen Verwaltungs- und Buchungssystem (2) und den dezentralen Kontrollgeräten (4.4), also unter Verzicht auf das Fahrzeuggerät (4.1) und die fahrzeuginterne Kommunikationsarchitektur (4.5), durchgeführt werden. In diesem Fall verfügen die Kontrollgeräte (4.4) über ein eigenes GSM-Modul zur Datenkommunikation mit dem zentralen Buchungs- und Verwaltungssystem (2).
  • Da ein Reisender im Verlauf einer Zugfahrt nicht in jedem Fahrtabschnitt – der je nach Projektierung sehr klein sein kann – sondern nur einige wenige Male oder gar nur einmal einer Kontrolle unterzogen wird, werden nicht entwertete Gültigkeitszertifikate, die zeitlich vor einem entwerteten Gültigkeitszertifikat datieren, in einem vom erfindungsgemäßen Verfahren bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung unabhängigen Offline-Verfahren des zentralen Verwaltungssystems entwerfet. Das Ergebnis derartiger Offline-Entwertungs-Routinen wird natürlich im Rahmen der erfindungsgemäßen, durch die Zugfahrten systemgesteuerten Abfrage der Gültigkeitszertifikate wieder dezentral und zeitnah an das Zugbegleitpersonal übermittelt.
  • Des weiteren hat der Reisende auf zeitlich in der Zukunft liegende Gültigkeitszertifikate Zugriff, indem er sich beispielsweise an einem ortsfesten Fahrkartenautomat unter Angabe seines Identifikationsmerkmales aus dem weiteren Fahrtverlauf ausloggt. Der Fahrkartenautomat legt bei diesem Vorgang einen Zeit- und Ortsstempel an, der zusammen mit den übrigen Daten an das zentrale Verwaltungssystem (2) übertragen wird, und auf dessen Basis alle zeitlich nachgelagerten, diesem Identifikationsmerkmal zugehörigen Gültigkeitszertifikate als ungültig bzw. gelöscht markiert werden.
  • In einem weiteren, von der hier offenbarten Erfindung unabhängigen Verfahren können somit die mittels entwerteter Gültigkeitszertifikate protokollierten Fahrtabschnitte einer tariflichen Best-price-Abrechnung unterzogen und eventuelle nicht genutzte Überzahlungen dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.
  • 1
    Eingabeschnittstelle
    2
    Zentrales Buchungs- und Verwaltungssystem
    2.1
    Datenspeicher mit Fahrplan
    2.2
    Datenspeicher mit Kalender
    2.3
    Datenspeicher mit Streckennetz-Schema
    2.4
    Datenspeicher mit vierdimensionaler Datenstruktur
    3
    digitaler Datenfunk
    4.1
    Kommunikations- und Zwischenspeichervorrichtung (Fahrzeuggerät)
    4.2
    Selbstortungsvorrichtung
    4.3
    Datenspeicher mit Streckennetz-Schema
    4.4
    Dezentrales Kontrollgerät
    4.5
    Zuginternes Kommunikationsmedium

Claims (12)

  1. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel insbesondere des Schienenverkehrs dadurch gekennzeichnet, dass eine zentrale Instanz in Abhängigkeit von einem durch einen Kunden erworbenen Leistungsanspruch und einem diesem Kunden zugeordneten Identifikationsmerkmal mindestens ein fahrabschnittsgenaues Gültigkeitszertifikat bildet, wobei das Gültigkeitszertifikat unter Verwendung dieses Identifikationsmerkmales überprüfbar ist und wobei die Fahrabschnitte den Strecken zwischen definierbaren und einander benachbarten Halte- oder Durchfahrpunkten auf dem Laufweg des Verkehrsmittels entsprechen.
  2. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Instanz eine Vorrichtung zur zuggenauen Zuordnung der fahrabschnittsgenauen Gültigkeitszertifikate zu allen im Rahmen des Leistungsanspruches des Kunden zugelassenen Zugfahrten aufweist.
  3. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Instanz über drahtlose Datenkommunikation mit einer oder mehreren dezentralen Instanzen an Bord einer jeden zugelassenen Zugfahrt in Verbindung steht, an die sie die zugspezifischen und fahrabschnittsgenauen Gültigkeitszertifikate überträgt.
  4. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dezentrale Instanz über eine Registriervorrichtung zur Erfassung der Identifikationsmerkmale der Fahrgäste, die sich während des Durchfahrens eines definierten Fahrabschnittes in einem Zug befinden, sowie über eine Auswertevorrichtung verfügt, die die Identifikationsmerkmale durch Abgleich mit den zugspezifischen und fahrabschnittsgenauen Gültigkeitszertifikaten auf ihre Gültigkeit überprüft.
  5. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die dezentrale Instanz über Mittel zur Entwertung der den registrierten Identifikationsmerkmalen zugeordneten Gültigkeitszertifikate, zu deren Zwischenspeicherung sowie zu deren drahtlosen Übertragung in diskreten Zeitabständen an die zentrale Instanz verfügt.
  6. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die dezentrale Instanz über Mittel zur Entwertung der den registrierten Identifikationsmerkmalen zugeordneten Gültigkeitszertifikate sowie zu deren kontinuierlichen drahtlosen Übertragung an die zentrale Instanz verfügt.
  7. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Instanz Mittel zur Registrierung der von den dezentralen Instanzen rückübertragenen Gültigkeitszertifikate sowie zur Löschung bzw. Entwertung der hierzu entsprechenden fahrabschnittsgenauen Gültigkeitszertifikate im Rahmen der zunächst parallel zugelassenen Zugfahrten aufweist.
  8. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Instanz über Mittel zur ereignisorientierten oder in diskreten Zeitabständen erfolgenden Übertragung von Korrekturdaten zur Löschung oder Entwertung der in einer anderen Zugfahrt bereits benutzten Gültigkeitszertifikate an die dezentralen Instanzen von Zugfahrten, deren zugspezifische und fahrabschnittsgenaue Gültigkeitszertifikate bereits übertragen worden sind, verfügt.
  9. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Instanz über Mittel zur ereignisorientierten oder in diskreten Zeitabständen erfolgenden Übertragung einer korrigierten Zusammenstellung der zugspezifischen und fahrabschnittsgenauen Gültigkeitszertifikate zur Löschung oder Entwertung von anderweitig bereits benutzten Gültigkeitszertifikaten an die dezentralen Instanzen von Zugfahrten, deren zugspezifische und fahrabschnittsgenaue Gültigkeitszertifikate bereits übertragen worden sind, verfügt.
  10. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsmerkmale der Fahrgäste auf einem personalisierten Datenträger erfasst sind.
  11. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die dezentrale Instanz die Identifikationsmerkmale, für die in der dezentralen Instanz kein Gültigkeitszertifikat vorliegt, registriert und an die zentrale Instanz überträgt.
  12. Vorrichtung zum Zuteilen und Überprüfen von Nutzungsberechtigungen für öffentlich zugängliche Verkehrsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die dezentrale Instanz einen Zwischenspeicher für den Fall einer fehlerhaften Datenverbindung zur zentralen Instanz sowie Mittel zu dessen Auslesen aufweist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102012009610A1 (de) 2012-05-12 2013-11-14 Identec Solutions Ag Verfahren und Vorrichtung zur Erfassung und Abrechnung von Leistungsentgelten in öffentlichen Verkehrsmitteln
DE102014209552A1 (de) * 2014-05-20 2015-11-26 Siemens Aktiengesellschaft Verfahren zum Überprüfen einer Personenberechtigung
DE102023201555A1 (de) * 2023-02-22 2024-08-22 Zf Friedrichshafen Ag Tracking von Kindern mittels CiCo- oder BiBo-System

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