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DE20320436U1 - Haltevorrichtung für Töpfe - Google Patents

Haltevorrichtung für Töpfe Download PDF

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DE20320436U1
DE20320436U1 DE20320436U DE20320436U DE20320436U1 DE 20320436 U1 DE20320436 U1 DE 20320436U1 DE 20320436 U DE20320436 U DE 20320436U DE 20320436 U DE20320436 U DE 20320436U DE 20320436 U1 DE20320436 U1 DE 20320436U1
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DE
Germany
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recess
support element
pot
holding device
side opening
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20320436U
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English (en)
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FASBENDER BERND
Faßbender Bernd
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FASBENDER BERND
Faßbender Bernd
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G7/00Flower holders or the like
    • A47G7/02Devices for supporting flower-pots or cut flowers
    • A47G7/04Flower tables; Stands or hangers, e.g. baskets, for flowers
    • A47G7/044Hanging flower-pot holders, e.g. mounted on walls, balcony fences or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G7/00Flower holders or the like
    • A47G7/02Devices for supporting flower-pots or cut flowers
    • A47G7/04Flower tables; Stands or hangers, e.g. baskets, for flowers
    • A47G7/041Flower tables or stands

Landscapes

  • Cultivation Receptacles Or Flower-Pots, Or Pots For Seedlings (AREA)

Abstract

Haltevorrichtung (1,10,20) für Töpfe (30,30a,30b), die mit einem wulstförmigen oberen Topfrand (31) und einer konischen Seitenwand (34) ausgebildet sind, insbesondere für handelsübliche Blumentöpfe (30,30a,30b), die aus Ton oder einem ähnlichen Werkstoff wie Keramik oder aus Kunststoff gefertigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (1,10,20) aus mindestens einem Tragelement (2,12,22) besteht, in das mindestens eine über eine Seitenöffnung (5) zu einem frei zugänglichen Seitenrand (4) des Tragelements (2,12,22) hin von außen zugängliche Ausnehmung (3) angeordnet ist, in die ein Teil des wulstförmigen Topfrandes (31) eines Topfes (30,30a,30b) in einer Klemmverbindung einhängbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für Töpfe, die mit einem wulstförmigen Topfrand und einer konischen Seitenwand ausgebildet sind, insbesondere für handelsübliche Blumentöpfe aus Ton oder einem ähnlichen Werkstoff wie beispielsweise Keramik oder aus Kunststoff.
  • Haltevorrichtung für Töpfe in Form von Klemm- oder Hängevorrichtungen, deren Aufgabe es ist, dem Topf eine stabile Position zu geben, beispielsweise seitlich an einer Wand, oder beispielsweise den Topf hängend zu befestigen, sind in unterschiedlichsten Ausführungsformen im Handel bekannt. Nachteilig bei den bekannten diesbezüglichen Vorrichtungen ist es aber, dass sie oft die Verwendung eines Übertopfes oder eines Halterings zwingend erforderlich machen und das Lösen von der Haltevorrichtung oftmals nur mühevoll durchführbar ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Haltevorrichtung für Töpfe der genannten Art und für den genannten Verwendungszweck auszubilden, mit der in einfacher Weise handelsübliche Töpfe, insbesondere Blumentöpfe, ohne Verwendung weiterer Hilfsmittel wie beispielsweise Übertöpfe oder Halteringe lösbar befestigt werden können und die konstruktiv einfach ausgebildet ist und kostengünstig gefertigt werden kann.
  • Diese gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Haltevorrichtung aus mindestens einem Tragelement besteht, in das mindestens eine über eine Seitenöffnung zu einem frei zugänglichen Seitenrand des Tragelements hin von außen zugängliche Ausnehmung angeordnet ist, in die ein Teil des wulstförmigen Topfrandes eines Topfes in einer Klemmverbindung einhängbar ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Das Tragelement, das nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung brettartig mit beliebiger Umfangskontur, beispielsweise mit einer optisch gefälligen Tierkörperkontur, ausgebildet ist, ist erfindungsgemäß mit mindestens einer Ausnehmung versehen, in die jeweils ein Topf, insbesondere ein handelsüblicher Blumentopf, mit seinem wulstförmigen Topfrand in einem spitzen Winkel manuell schräg von unten über die Seitenöffnung der Ausnehmung eingeschoben werden kann.
  • Nach Loslassen des Topfes verschiebt sich die Lage des Topfes auf Grund seines Gewichtes von schräg nach senkrecht, wodurch der Topf mit seinem Topfrand nun zwischen der unteren Vorderkante und der oberen Innenkante der Seitenöffnung der Ausnehmung mit Hebelwirkung um die untere Vorderkante als Drehpunkt in der Ausnehmung eingeklemmt wird. Die Seitenöffnung ist dabei so ausgebildet, dass der Abstand zwischen der unteren Vorderkante und der oberen Innenkante der Seitenöffnung kleiner ist als die Höhe des wulstförmigen Topfrandes und größer ist als dessen Scherbenstärke, so dass der Topfrand auch in die Ausnehmung eingeschoben und dort klemmend gehalten werden kann.
  • Zur Unterstützung dieser Klemmwirkung und zur Unterbindung einer eventuell auftretenden Pendelbewegung des Topfes, was zu einem ungewollten Lösen der Klemmwirkung führen könnte, ist der Seitenrand des Tragelementes unmittelbar unterhalb der Ausnehmung mit abgeschrägt, wobei der Abschrägungswinkel in etwa dem konischen Verlauf der Seitenwand handelsüblicher Blumentöpfe entspricht. Die Abschrägung des Seitenrandes unterhalb der Seitenöffnung ist dabei so ausgeführt, dass sich die untere Vorderkante der Seitenöffnung dann direkt unterhalb der oberen Innenkante der Seitenöffnung befindet.
  • Im eingehängten Zustand kann sich nun der Topf mit seiner Seitenwand an dem Seitenrand des Tragelementes formschlüssig abstützen, wodurch zusätzlich ein fester Sitz des Topfes unterstützt wird.
  • Zur Aufhebung der Klemmwirkung und Beendigung der Halterung wird der Topf manuell aus seiner senkrechten Lage wieder in eine schräge Lage zurückgeführt und der wulstförmige Topfrand kann leicht aus der Seitenöffnung der Ausnehmung entfernt werden.
  • Damit auch unterschiedlich große Töpfe in einheitlich ausgebildeten Ausnehmungen befestigt werden können, ist erfindungsgemäß die an der Seitenöffnung anschließende Ausnehmung im Tragelement in ihrer Form und Größe beliebig ausgebildet, so dass auch unterschiedlich große Töpfe zum Ein- und Aushängen schräg von unten in die Ausnehmung eingeschoben werden können.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Tragelement aus einem beliebigen Material gefertigt, beispielweise aus Holz, Metall, Kunststoff, Ton oder Keramik, in das entsprechend des verwendeten Werkstoffs die Ausnehmung (3) durch Sägen, Fräsen, Stanzen oder einer sonstigen Fertigungstechnik eingebracht ist.
  • Die Verwendung der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung, bestehend aus einer erfindungsgemäßen Ausnehmung in einem Tragelement, ist in vielfältiger Weise möglich. So können beispielsweise an jeder Seite des Tragelementes jeweils mindestens eine oder mehrere Ausnehmungen vorhanden sein, so dass sich an einem Tragelement mehrere eingehängte Töpfe übereinander oder gegenüberliegend befinden können.
  • Weiterhin ist es möglich, auch mehrere Tragelemente zu einer harmonischen Einheit, beispielsweise als Säule, um beispielsweise eine Spirale aus Töpfen zu erstellen, und/oder als geometrischer Körper, beispielsweise als Kreuz, miteinander zu verbinden, um hierdurch einen besonderen optischen Effekt zu erzielen. Dabei können die Tragelemente variabel nach dem Ermessen des Nutzers räumlich angeordnet werden und beispielsweise hängend, stehend oder mit einer ausnehmungsfreien Seite beispielsweise an einer Wand befestigt werden.
  • Weitere Einzelheiten Vorteile und Merkmale der Erfindung werden nachfolgend an in einer schematischen Zeichnungsfigur und in fotografischen Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 ein leistenförmiges Tragelement mit zwei Ausnehmungen in einer Vorderansicht;
  • 2 ein leistenförmiges Tragelement mit drei Ausnehmungen in einer Vorderansicht;
  • 3 ein Tragelement mit Tierkörperkontur und einer Ausnehmung in einer Vorderansicht
  • In der 1 ist eine erfindungsgemäße Ausbildung einer Haltevorrichtung 1 dargestellt, bestehend aus einem leistenförmigen Tragelement 2 mit zwei übereinander seitlich versetzt angeordneten Ausnehmungen 3. Die Ausnehmungen 3 besitzen jeweils zu einem von außen frei zugänglichen Seitenrand 4 des Tragelements 2 eine Seitenöffnung 5, durch die ein Topf 30 mit seinem wulstförmigen Topfrand 31 in eine der Ausnehmungen 3 eingeschoben werden kann. Die Seitenöffnung 5 ist dazu so ausgebildet, dass ihre obere Vorderkante 6 sich genau unterhalb der unteren Innenkante 7 befindet und der Abstand zwischen der Innenkante 7 und der Vorderkante 6 kleiner ist als die Höhe x des wulstförmigen Topfrandes 31. Die Ausnehmung 3, die sich im dargestellten Ausführungsbeispiel oberhalb der Seitenöffnung 5 erstreckt, ist dabei so groß dimensioniert, dass auch der Rand 31 unterschiedlich großer Töpfe 30 in dieser Ausnehmungen 3 aufgenommen werden können.
  • Zur Veranschaulichung der Klemmwirkung, mit der der wulstförmige Topfrand 31 eines Topfes 30 in der Ausnehmung 3 gehalten wird, ist in der oberen Ausnehmung 3 des Tragelementes 2 der 1 schematisch ein eingehängter Topf 30 eingezeichnet. In dieser Darstellung sitzt der Topf 30 mit der Unterkante 32 seines wulstförmigen Topfrandes 31 auf der unteren Vorderkante 6 der Seitenöffnung 5 auf, während gleichzeitig der obere Teil 33 des wulstförmigen Topfrandes 31 an der oberen Innenkante 7 der Seitenöffnung 5 anliegt. Die beabsichtigte Klemmwirkung, mit der der eingeschobene Topf 30 in der Ausnehmung 3 gehalten wird, kommt dabei dadurch zustande, dass der obere Teil 33 des wulstförmigen Topfrandes 31 auf Grund des Topfgewichts mit Hebelwirkung um die untere Vorderkante 6 der Seitenöffnung als Drehpunkt gegen die obere Innenkante 7 der Seitenöffnung 5 gepresst wird. Unterstützt wird diese Klemmwirkung dabei durch die Abschrägung 8 des Seitenrandes 4 unterhalb der Ausnehmungen 3, an die sich der Topf 30 mit seiner Seitenwand 34 mit gleicher Schräge formschlüssig abstützt.
  • Oberhalb der oberen Ausnehmungen 3 ist im Tragelement 2 eine Bohrung 9 eingebracht, um das Tragelement 2 beispielsweise mit einer Kordel oder einem Haken hängend zu befestigen.
  • In der 2 ist in einer fotografischen Abbildung eine Haltevorrichtung 10 dargestellt, bestehend aus einem an einer Kordel aufgehängten leistenförmigen Tragelement 12 mit drei erfindungsgemäßen Ausnehmungen 3, die in Form und Größe den Ausnehmungen 3 der 1 entsprechen. In die Ausnehmungen 3, die so angeordnet sind, dass sich an einer Seite des Tragelements 12 zwei und gegenüberliegend eine Ausnehmung 3 befinden, sind zur Veranschaulichung des Erfindungsgedankens unterschiedlich große Töpfe 30a,30b eingehangen, wobei zum Gewichtsausgleich ein großer Topf 30a den beiden kleineren Töpfen 30b gegenüber hängt.
  • In der 3 ist in einer fotografischen Abbildung eine Haltevorrichtung 20 dargestellt, dessen aufgehängtes Tragelement 22 mit einer optisch ansprechenden Tierkörperkontur in Form einer Ente ausgebildet ist. Das Tragelement 22 besitzt gleichfalls eine der 1 entsprechende erfindungsgemäße Ausnehmung 3, in die beispielhaft ein Topf 30 eingehängt ist. Oberhalb der Ausnehmung 3 befinden sich im Oberteil 22' des Tragelements 22 (in Form von Augen im Kopf der Ente) drei Befestigungslöcher 9, um bei unterschiedlich großen und unterschiedlich schweren Töpfen einen senkrechten Hang des Topfes zu gewährleisten.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern hinsichtlich der möglichen Ausbildung des Tragelementes und der Form der Ausnehmung in weiten Grenzen variierbar, sofern die Merkmale des Anspruchs 1 zur Ausbildung einer Haltevorrichtung entsprechend angewendet werden.
  • 1,10,20
    Haltevorrichtung
    2,12,22,
    Tragelement
    22'
    oberer Teil von 22
    3
    Ausnehmung
    4
    Seitenrand des Tragelements
    5
    Seitenöffnung der Ausnehmung
    6
    untere Vorderkante der Seitenöffnung
    7
    obere Innenkante der Seitenöffnung
    8
    Abschrägung des Seitenrands
    9
    Befestigungsloch
    30,30a,30b
    Topf
    31
    wulstförmiger oberer Topfrand
    32
    untere Kante des wulstförmigen oberen Topfrandes
    33
    oberer Teil des wulstförmigen oberen Topfrandes
    34
    Seitenwand des Topfes
    x
    Höhe des Topfrandes

Claims (12)

  1. Haltevorrichtung (1,10,20) für Töpfe (30,30a,30b), die mit einem wulstförmigen oberen Topfrand (31) und einer konischen Seitenwand (34) ausgebildet sind, insbesondere für handelsübliche Blumentöpfe (30,30a,30b), die aus Ton oder einem ähnlichen Werkstoff wie Keramik oder aus Kunststoff gefertigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (1,10,20) aus mindestens einem Tragelement (2,12,22) besteht, in das mindestens eine über eine Seitenöffnung (5) zu einem frei zugänglichen Seitenrand (4) des Tragelements (2,12,22) hin von außen zugängliche Ausnehmung (3) angeordnet ist, in die ein Teil des wulstförmigen Topfrandes (31) eines Topfes (30,30a,30b) in einer Klemmverbindung einhängbar ist.
  2. Haltevorrichtung (1,10,20) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Seitenöffnung (5) der Ausnehmung (3) der Seitenrand (4) des Tragelements (2,12,22) schräg nach innen zur Seitenöffnung (5) der Ausnehmung (3) hin verläuft, wobei der schräge Verlauf dieses Bereichs (8) des Seitenrandes (4) in etwa dem konischen Verlauf der Seitenwand (34) eines handelsüblichen Blumentopfes (30,30a,30b) entspricht.
  3. Haltevorrichtung (1,10,20) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschrägung (8) des Seitenrandes (4) unterhalb der Seitenöffnung (5) so ausgeführt ist, dass sich die untere Vorderkante (6) der Seitenöffnung (5) direkt unterhalb der oberen Innenkante (7) der Seitenöffnung (5) befindet.
  4. Haltevorrichtung (1,10,20) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand von der unteren Vorderkante (6) zur oberen Innenkante (7) kleiner ist als die Höhe (x) des wulstförmigen Topfrandes (31) und größer ist als die Scherbenstärke des Topfes (30,30a,30b).
  5. Haltevorrichtung (1,10,20) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Klemmverbindung die Ausnehmung (3) mit ihrer Seitenöffnung (5) und die Abschrägung (8) des Seitenrandes (4) unterhalb der Ausnehmung (3) in ihrer Ausbildung so aufeinander abgestimmt sind, dass der Topf (30,30a,30b) mit seinem wulstförmigen Topfrand (31) in einem spitzen Winkel schräg von unten in die Ausnehmung (3) eingeschoben und klemmend eingehängt und auch auf gleichem Weg wieder entfernt werden kann.
  6. Haltevorrichtung (1,10,20) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Topf (30,30a,30b) mit einem Teil seines wulstförmigen Topfrandes (31) senkrecht an der unteren Vorderkante (6) der Seitenöffnung (5) hängend auf Grund seines Gewichtes mit Hebelwirkung um die untere Vorderkante (6) als Drehpunkt durch die obere Innenkante (7) der Seitenöffnung (5) in der Ausnehmung (3) eingeklemmt ist, wobei sich die konische Seitenwand (34) des Topfes (30,30a,30b) an dem schrägen Seitenrand (4) des Tragelementes (2,12,22) formschlüssig abstützt.
  7. Haltevorrichtung (1,10,20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (2,12,22) brettartig mit beliebiger Umfangskontur, beispielsweise mit einer optisch gefälligen Tierkörperkontur, ausgebildet ist.
  8. Haltevorrichtung (1,10,20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (2,12,22) aus einem beliebigen Material gefertigt ist, beispielweise aus Holz, Metall, Kunststoff, Ton oder Keramik, in das entsprechend des verwendeten Werkstoffs die Ausnehmung (3) durch Sägen, Fräsen, Stanzen oder einer sonstigen Fertigungstechnik eingebracht ist.
  9. Haltevorrichtung (1,10,20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Seitenöffnung (5) anschließende Ausnehmung (3) im Tragelement (2,12,22) in ihrer Form und Größe beliebig ausgebildet ist, so dass unterschiedlich große Töpfe (30,30a,30b) zum Einhängen in die Ausnehmung (3) eingeschoben werden können.
  10. Haltevorrichtung (1,10,20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Seitenrand (4) des Tragelementes (2,12,22) jeweils mindestens eine Ausnehmung (3) angeordnet ist.
  11. Haltevorrichtung (1,10,20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Tragelemente (2,12,22) zu einer harmonischen Einheit, beispielsweise als Säule und/oder als geometrischer Körper, beispielsweise als Kreuz, miteinander verbunden sind.
  12. Haltevorrichtung (1,10,20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (2,12,22) variabel nach dem Ermessen des Nutzers räumlich angeordnet werden können und beispielsweise hängend, stehend oder beispielsweise mit einer ausnehmungsfreien Seite an einer Zimmerwand befestigbar sind.
DE20320436U 2003-05-15 2003-05-15 Haltevorrichtung für Töpfe Expired - Lifetime DE20320436U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB2438586A (en) * 2006-05-30 2007-12-05 Anthony Goodall A hanging plant pot holder
DE102006031109A1 (de) * 2006-07-05 2008-01-10 Esther Weitzmann-Grimm Holzhalterung für Blumentontöpfe (2-er u. 3-er)

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GB2438586A (en) * 2006-05-30 2007-12-05 Anthony Goodall A hanging plant pot holder
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