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DE20319295U1 - Vorrichtung zur Filtration von partikelförmigen Schadstoffen enthaltenden Gasen - Google Patents

Vorrichtung zur Filtration von partikelförmigen Schadstoffen enthaltenden Gasen Download PDF

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DE20319295U1
DE20319295U1 DE20319295U DE20319295U DE20319295U1 DE 20319295 U1 DE20319295 U1 DE 20319295U1 DE 20319295 U DE20319295 U DE 20319295U DE 20319295 U DE20319295 U DE 20319295U DE 20319295 U1 DE20319295 U1 DE 20319295U1
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Keller Lufttechnik GmbH and Co KG
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Keller Lufttechnik GmbH and Co KG
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Abstract

Vorrichtung zur Filtration von partikelförmigen Schadstoffen enthaltenden Gasen, mit wenigstens einem als Filterpatrone ausgebildeten Filter (2) zur Abscheidung der Schadstoffe aus einem Rohgasstrom, mit einer Abreinigungseinheit (7) zur Abreinigung des Filters (2), und mit einer Rückführeinheit (11), mittels derer bei der Abreinigung vom Filter (2) abgelöste Schadstoffe diesem zur Bildung einer Filterhilfsschicht wieder zuführbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Filtration von partikelförmigen Schadstoffen enthaltenden Gasen.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE 100 02 584 A1 bekannt. Bei dieser Vorrichtung ist zur Filtration von Schadstoffen enthaltenden Gasen ein in einem Behälter angeordneter Filter vorgesehen, welcher zu vorgegebenen Zeiten abgereinigt wird, wobei die vom Filter abgeschiedenen Schadstoffe in einem Entsorgungsbehälter gesammelt und dann wieder den zu reinigenden Gasen zugeführt werden. Dabei sind die Schadstoffe hauptsächlich von feinen Stäuben gebildet, welche am Filter Agglomerate bilden. Diese Agglomerate werden als solche vom Filter abgeschieden und im Entsorgungsbehälter gesammelt. Die so gesammelten Agglomerate werden den zu reinigenden Gasen wieder zugeführt und lagern sich am Filter in Form einer Filterhilfsschicht ab, an welcher dann die feinen Stäube im zu reinigenden Gas abgelagert werden.
  • Die Filterhilfsschicht bildet eine lockere, gut abreinigbare Schicht, an welcher die in den zu reinigenden Gasen befindlichen feinen Stäube effizient abgeschieden werden, so dass nicht agglomerierte feine Stäube nicht mehr in den Filter eindringen und adnasive Stäube nicht an der Filteroberfläche anhaften können. Der Filter wird somit vor unerwünschten Verschmutzungen weitgehend geschützt, was zu einem geringeren Reinigungsaufwand des Filters und dadurch zu einer erhöhten Leistung der Filtrationsanlage führt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass deren Funktionalität bei möglichst geringem konstruktiven Aufwand verbessert wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung dient zur Filtration von partikelförmigen Schadstoffen enthaltenden Gasen. Diese Vorrichtung weist wenigstens einen als Filterpatrone ausgebildeten Filter zur Abscheidung der Schadstoffe aus einem Rohgasstrom auf. Ebenso beinhaltet die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Abreinigungseinheit zur Abreinigung des Filters und eine Rückführeinheit, mittels derer bei der Abreinigung vom Filter abgelöste Schadstoffe diesem zur Bildung einer Filterhilfsschicht wieder zuführbar sind.
  • Durch den Einsatz von als Filterpatronen ausgebildeten Filtern wird auf überraschend einfache Weise die Filterfunktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich verbessert.
  • Insbesondere bei der Filtration von in Laserstrahlschneidanlagen und Schweißanlagen anfallenden partikelförmigen Schadstoffen werden mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung sehr gute Ergebnisse bei der Schadstoff Filtration erzielt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen einzelnen als Filterpatrone ausgebildeten Filter oder eine Mehrfachanordnung derartiger Filter auf. Zur Ausbildung einer aus Agglomeraten von Schadstoffen bestehenden Filterhilfsschicht an dem oder den Filtern weist die erfindungsgemäße Vorrichtung generell eine Rückführeinheit auf, mittels derer Schadstoffe, die mit der Abreinigungseinheit von dem oder den Filtern abgelöst werden, diesen wieder zuge führt werden. Durch diese Rückführung der Schadstoffe wird an dem oder den Filtern eine lockere, gut abreinigbare Filterhilfsschicht bestehend aus agglomerierten Schadstoffen generiert, welche nicht nur die aktiven Filterflächen schützt, sondern zu einer signifikanten Verbesserung der Filtrationswirkung führt.
  • Die Rückführeinheit kann mit dem jeweiligen Filter ein geschlossenes System bilden, wobei die Systemkomponenten oft in einem gemeinsamen Behälter integriert sind. Die Systemkomponenten weisen gemäß einer ersten Ausführungsform neben dem Filter und der Abreinigungseinheit einen Entsorgungsbehälter auf, in welchem die vom Filter mittels der Abreinigungseinheit abgelösten Schadstoffe gesammelt werden. In diesem Fall besteht die Rückführeinheit im Wesentlichen aus wenigstens einer Dosierdüse, mittels derer Druckluft oder andere Gase in den Entsorgungsbehälter eingeblasen werden. Dadurch werden die Schadstoffe im Entsorgungsbehälter aufgewirbelt und so wieder dem Filter, zweckmäßigerweise über den Rohgasstrom, mit den zu filtrierenden Schadstoffen zugeführt.
  • Diese Ausführungsform zeichnet sich durch ihren kompakten und kostengünstigen Aufbau aus.
  • Die vorgenannte Ausführungsform kann vorteilhaft derart abgewandelt werden, dass anstelle eines Entsorgungsbehälters mit einer zugeordneten Dosierdüse eine Injektoreinheit oder eine Gebläseeinheit als Rückführeinheit eingesetzt wird. Bei diesen Ausgestaltungen werden mittels der Abreinigungseinheit vom Filter abgelöste Schadstoffe ohne Umweg über einen Entsorgungsbehälter in einem geschlossenen Kreislauf wieder dem Filter zugeführt, wobei vorzugsweise die Schadstoffe wiederum in den Rohgasstrom eingeführt werden, welcher dem Filter zugeführt wird. Diese Ausgestaltungen zeichnen sich durch eine besonders gut kontrollierte Rückführung der Schadstoffe zum Filter aus.
  • Insbesondere kann hier die Menge der rückgeführten Schadstoffe pro Zeiteinheit genau und reproduzierbar vorgegeben werden.
  • Gemäß einer zweiten Variante der Erfindung kann eine Rückführeinheit als externe Systemkomponente der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen sein. In diesem Fall ist dem Behälter, in welchem der Filter und die Abreinigungseinheit integriert sind, zweckmäßigerweise eine externe Dosiereinheit als Rückführeinheit zugeordnet. Die Variante weist einen modularen Aufbau auf. Bei dieser Variante kann die Rückführeinheit insbesondere als modulare Einheit an bestehenden Filteranlagen nachgerüstet werden.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung können den mit der Rückführeinheit zum Filter rückgeführten Schadstoffen Filtrationshilfsstoffe zugeführt werden. Derartige Filtrationshilfsstoffe fördern die Bildung der Filterhilfsschicht am Filter und erhöhen so den Abscheidegrad von Schadstoffen am Filter. Zudem bewirken die Filtrationshilfsstoffe einen zusätzlichen Schutz der aktiven Filterflächen. Schließlich fördern die Filtrationshilfsstoffe das Ablösen der Schadstoffe vom Filter bei dessen Abreinigung mit der Abreinigungseinheit.
  • Die Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1: Schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur Filtration von Gasen.
  • 2: Schematische Darstellung einer Filterpatrone für die Vorrichtung gemäß 1.
  • 3: Schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur Filtration von Gasen.
  • 4: Schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur Filtration von Gasen.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Filtration von Schadstoffe enthaltenden Gasen. Die zu reinigenden Gase enthalten partikelförmige, insbesondere staubförmige oder pulverförmige Schadstoffe. Die Vorrichtung 1 ist als Entstaubungsanlage ausgebildet, wobei die zu reinigenden Gase einem Filter 2 zugeführt werden, welcher in einem Behälter 3 angeordnet ist, dem sogenannten Entstauber. Der Filter 2 ist von einer Filterpatrone gebildet.
  • 2 zeigt schematisch den Aufbau eines als Filterpatrone ausgebildeten Filters 2 für die Vorrichtung 1 gemäß 1. Die Filterpatrone weist einen im Wesentlichen hohlzylindrischen oder hohlelliptischen Grundkörper auf. Auf dem Boden 2a der Filterpatrone ist ein Filtermedium 2b gelagert, welches die Mantelfläche der Filterpatrone bildet. Das Filtermedium 2b besteht typischerweise aus einem Papier- oder Textilfilter. In der Decke 2c der Filterpatrone ist ein Reinluftauslass 2d vorgesehen.
  • Während des Betriebs der Vorrichtung 1 wird der Rohgasstrom mit den partikelförmigen Schadstoffen zugeführt, so dass dieser das Filtermedium 2b durchsetzt. Der dabei in das Innere der Filterpatrone geführte gereinigte Rohgasstrom wird dann über den Reinluftauslass aus der Filterpatrone ausgeführt.
  • Die schadstoffhaltigen Gase werden über eine Rohrleitung 4 dem Behälter 3 als Rohgasstrom zugeführt. Der Rohgasstrom ist in 1 mit Rm bezeichnet. Die Rohrleitung 4 mündet in einer Seitenwand in der Höhe des Filters 2 in den Behälter 3 ein, so dass die zu reinigenden Gase dem Filter 2 seitlich zugeführt werden. Im vorliegenden Beispiel ist ein einzelner Filter 2 vorgesehen. Prinzipiell können auch Anordnungen von mehreren Filtern 2 vorgesehen sein.
  • Die im Filter 2 gereinigten Gase werden als Reingasstrom über eine weitere Rohrleitung 5 aus dem Behälter 3 ausgeleitet. Der Reingasstrom ist in 1 mit Rout bezeichnet. Die gereinigten Gase werden mittels eines Ventilators 6 in die Rohrleitung 5, die an der Oberseite des Behälters 3 ausmündet, eingeblasen. Alternativ kann der Reingasstrom ohne Rohrleitung 5 frei ausgeblasen werden.
  • Während des Betriebs der Vorrichtung 1 lagern sich laufend Schadstoffe aus dem Rohgasstrom am Filter 2 an. Um die Funktionsfähigkeit des Filters 2 aufrechtzuerhalten, wird dieser vorzugsweise während vorgegebener Zeitintervalle mittels einer Abreinigungseinheit 7 abgereinigt. Die Abreinigungseinheit 7 weist im vorliegenden Fall einen im Behälter 3 angeordneten Drucklufttank auf, der über einen Druckluftanschluss 8 mit Druckluft versorgt ist. Vom Drucklufttank führt über ein nicht gesondert dargestelltes, von einer Steuereinheit gesteuertes Magnetventil eine Zuleitung zum Reinluftauslass der Filterpatrone. Zur Abreinigung der Filterpatrone wird die Abreinigungseinheit 7 mittels der Steuereinheit, die zweckmäßigerweise die Steuerung der gesamten Vorrichtung 1 übernimmt, während vorgegebener Zeitintervalle aktiviert. Während dieser Abreinigungsintervalle bildenden Zeitintervalle erfolgt die Abreinigung der Filterpatrone dadurch, dass Druckluft aus dem Drucklufttank der Abreinigungseinheit 7 in den Reinluftauslass der Filterpatrone eingeführt wird. Diese wird dann über das Filtermedium 2b aus der Filterpatrone ausgeblasen, wodurch die am Filtermedium 2b abgelagerten Schadstoffe abgelöst werden.
  • Die abgereinigten Schadstoffe bilden einen in 1 mit RA bezeichneten Abreinigungsstrom, der vom Filter 2 über einen an dessen Unterseite anschließenden Trichter 9 einem Entsorgungsbehälter 10 zugeführt wird.
  • Bei den Schadstoffen handelt es sich um feine Stäube, die beispielsweise bei Schweißrauchabsaugungen oder bei Laserstrahlschneidverfahren anfallen. Diese Stäube lagern sich bei der Reinigung der Gase am Filter 2 an. Aufgrund der kleinen Korngrößen der Stäube agglomerieren diese während der Ablagerung am Filter 2. Somit entstehen bei Beginn des Entstaubungsprozesses am Filter 2 nur geringe Mengen von nicht agglomeriertem Staub, wobei sich mit zunehmender Ablagerung von Stäuben am Filter 2 nur noch Agglomerate bilden. Bei der Abreinigung des Filters 2 mittels der Abreinigungseinheit 7 werden dann die Agglomerate vom Filter 2 abgelöst und im Entsorgungsbehälter 10 aufgefangen.
  • Die Vorrichtung 1 weist eine Rückfihreinheit 11 auf, mittels derer die agglomerierten Stäube mehrfach wieder in den Entstaubungsprozess zurückgeführt werden. Durch die Rückführung der mittels der Abreinigungseinheit 7 abgereinigten Schadstoffe zum Filter 2 wird am Filtermedium 2b der Filterpatrone eine lockere und gut abreinigbare Filterhilfsschicht erzeugt, die einerseits die Schadstoffabscheidung am Filter 2 verbessert und zudem den Filter 2 schützt. Diese Effekte werden dadurch bewirkt, dass sich die abzuscheidenden Schadstoffe nahezu vollständig in der Filterhilfsschicht ablagern.
  • Die Rückführeinheit 11 weist im vorliegenden Fall eine Dosierdüse 12 auf, mittels der Druckluft in den Entsorgungsbehälter 10 eingeblasen wird. Dadurch werden die im Entsorgungsbehälter 10 gesammelten Schadstoffe aufgewirbelt und wieder dem Filter 2 zur Ausbildung der Filterhilfsschicht zugeführt. Zweckmäßigerweise werden die mittels der Dosierdüse 12 aufgewirbelten Schadstoffe in den Rohgasstrom geleitet und werden mit diesem zum Filter 2 geführt.
  • Die Rückführeinheit 11 wird ebenso wie die Abreinigungseinheit 7 von der Steuereinheit gesteuert. Die Rückfihreinheit 11 weist hierzu ein Dosier-Magnetventil 13 auf, welches von der Steuereinheit angesteuert wird und mittels dessen die Druckluftzufuhr zur Dosierdüse 12 vorgegeben wird. Prinzipiell kann die Steuerung derart erfolgen, dass die Rückführeinheit 11 kontinuierlich betrieben wird. Besonders vorteilhaft wird die Rückführeinheit 11 diskontinuierlich während vorgegebener Zeitintervalle aktiviert. Dabei ist der Betrieb der Rückfihreinheit 11 zweckmäßigerweise mit dem Betrieb der Abreinigungseinheit 7 synchronisiert. Dabei wird die Rückfihreinheit 11 jeweils zeitgleich mit der Abreinigungseinheit 7 aktiviert. Die Aktivierungsintervalle bildenden Zeitintervalle, während derer die Rückführeinheit 11 aktiviert ist, sind dabei vorzugsweise länger als die entsprechenden Abreinigungsintervalle. Dies bedeutet, dass die Rückführeinheit 11 nach Deaktivieren der Abreinigungseinheit 7 noch für eine bestimmte Nachlaufzeit aktiviert bleibt.
  • In einer zweckmäßigen Weiterbildung kann die Vorrichtung 1 gemäß 1 derart abgewandelt sein, dass mittels der Rückfihreinheit 11 nicht nur Schadstoffe, sondern zusätzlich auch Filtrationshilfsstoffe zum Filter 2 geführt und dort abgelagert werden. Als Filtrationshilfsstoffe können zum Beispiel Aktivkohle oder Steinmehl, insbesondere Lehmstaub oder Kalksteinmehl, eingesetzt werden. Die Filtrationshilfsstoffe werden hierzu dem Entsorgungsbehälter 10 zugeführt und dort mit den gesammelten Schadstoffen vermischt. Dann werden mittels der Dosierdüse 12 während der Aktivierungsintervalle die Filtrationshilfsstoffe mit den Schadstoffen im Entsorgungsbehälter 10 aufgewirbelt und dem Filter 2 zur Bildung der Filterhilfsschicht zugeführt. Die Filterhilfsschicht besteht dann sowohl aus Schadstoffen als auch aus Filtrationshilfsstoffen. Die Filtrationshilfsstoffe bewirken einen zusätzlichen Schutz des Filters 2 und zudem eine Erhöhung des Abscheidegrades der Schadstoffe am Filter 2. Weiterhin wird mit den Filtrationshilfsstoffen die Ablösung der Schadstoffe vom Filter 2 bei der Abreinigung erleichtert.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung 1 zur Filtration von partikelförmigen Schadstoffen enthaltenden Gasen. Die Vorrichtung 1 gemäß 3 unterscheidet sich von der Vorrichtung 1 gemäß 1 lediglich hinsichtlich der Ausbildung der Rückfihreinheit 11. Ansonsten weisen die Vorrichtungen 1 gemäß den 1 und 3 einen identischen Aufbau auf.
  • Bei der Vorrichtung 1 gemäß 3 wird nur ein Teil der bei der Abreinigung vom Filter 2 abgelösten Schadstoffe als Abreinigungsstrom RA über den Trichter 9 in den Entsorgungsbehälter 10 geleitet und dort gesammelt. Der restliche Teil der abgelösten Schadstoffe wird als Rückführstrom RR direkt vom Trichter 9 der Rückführeinheit 11 zugeführt. Die Rückführeinheit 11 führt den Rückführstrom dem Filter 2 zur Bildung der Filterhilfsschicht zu.
  • Die Rückführeinheit 11 besteht im vorliegenden Fall aus einer Gebläseeinheit 14 sowie einem Leitungssystem 15 und bei Bedarf einer Schleuse oder dergleichen. Über das Leitungssystem 15 wird ein vorgegebener Teil der am Filter 2 abgelösten Schadstoffe als Rückführstrom RR der Gebläseeinheit 14 zugeführt wird. Die Gebläseeinheit 14 fuhrt den Rückführstrom RR dem Rohgasstrom zu.
  • Der Betrieb der Rückführeinheit 11 wird analog zur Ausführungsform gemäß 1 über die Steuereinheit gesteuert. Insbesondere kann die Rückführeinheit 11 wiederum synchron zur Abreinigungseinheit 7 während vorgegebener Aktivierungsintervalle aktiviert sein.
  • Für den Fall, dass bei der Vorrichtung 1 gemäß 3 Filtrationshilfsstoffe zur Bildung der Filterhilfsschicht eingesetzt werden sollen, kann eine nicht dargestellte externe Zuführeinheit vorgesehen sein, mittels derer die Filtrationshilfsstoffe dem Rohgasstrom zugeführt werden können.
  • Die Vorrichtung 1 gemäß 3 kann derart abgewandelt sein, dass die Rückführeinheit 11 anstelle der Gebläseeinheit 14 eine Injektoreinheit aufweist. Die Injektoreinheit bewirkt zusätzlich eine Ansaugung der vom Filter 2 abgeschiedenen Schadstoffe. Weiterhin weist die Injektoreinheit Mittel zur Einführung der angesaugten Schadstoffe in den Rohgasstrom auf.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 1 zur Filtration von partikelförmigen Schadstoffen enthaltenden Gasen. Die Vorrichtung 1 gemäß 4 unterscheidet sich von der Vorrichtung 1 gemäß 1 lediglich hinsichtlich der Rückführeinheit 11. Ansonsten weisen die Vorrichtungen 1 gemäß den 1 und 4 einen identischen Aufbau auf.
  • Im Gegensatz zu den Ausführungsformen gemäß den 1 und 3 weist die Vorrichtung 1 gemäß 4 eine außerhalb des Behälters 3 angeordnete, externe Rückführeinheit 11 auf. Die Rückführeinheit 11 weist eine Dosiereinheit 16 auf, mittels derer vorgegebene Mengen an Schadstoffen aus einem Vorratsbehälter 17 in den Rohgasstrom eingeleitet werden, so dass diese zum Filter 2 zur Bildung der Filterhilfsschicht geführt sind. Die Dosiereinheit 16 kann eine Düse zur Einleitung von Druckluft in den Vorratsbehälter 17 aufweisen. Die dadurch im Vorratsbehälter 17 aufgewirbelten Schadstoffe werden beispielsweise über einen Dosierventilator als Bestandteil der Dosiereinleitung in den Rohgasstrom eingespeist.
  • Die zeitliche Steuerung der Rückführeinheit 11 erfolgt analog zu den Ausführungsformen gemäß den 1 und 3.
  • Die Befüllung des Vorratsbehälters 17 kann insbesondere mit den im Entsorgungsbehälter 10 der Vorrichtung 1 gesammelten Schadstoffen erfolgen.
  • Bezugszeichenliste
  • (1)
    Vorrichtung
    (2)
    Filter
    (2a)
    Boden der Filterpatrone
    (2b)
    Filtermedium
    (2c)
    Decke der Filterpatrone
    (2d)
    Reinluftauslass
    (3)
    Behälter
    (4)
    Rohrleitung
    (5)
    Rohrleitung
    (6)
    Ventilator
    (7)
    Abreinigungseinheit
    (8)
    Druckluftanschluss
    (9)
    Trichter
    (10)
    Entsorgungsbehälter
    (11)
    Rückführeinheit
    (12)
    Dosierdüse
    (13)
    Dosier-Magnetventil
    (14)
    Gebläseeinheit
    (15)
    Leitungssystem
    (16)
    Dosiereinheit
    (17)
    Vorratsbehälter
    RA
    Abreinigungsstrom
    Rin
    Rohgasstrom
    Rout
    Reingasstrom
    RR
    Rückführstrom

Claims (27)

  1. Vorrichtung zur Filtration von partikelförmigen Schadstoffen enthaltenden Gasen, mit wenigstens einem als Filterpatrone ausgebildeten Filter (2) zur Abscheidung der Schadstoffe aus einem Rohgasstrom, mit einer Abreinigungseinheit (7) zur Abreinigung des Filters (2), und mit einer Rückführeinheit (11), mittels derer bei der Abreinigung vom Filter (2) abgelöste Schadstoffe diesem zur Bildung einer Filterhilfsschicht wieder zuführbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterpatrone einen zylindrischen oder elliptischen Grundkörper aufweist, dessen Mantelfläche von einem Filtermedium (2b) gebildet ist, durch welches der Rohgasstrom in den Grundkörper der Filterpatrone geführt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Boden (2a) oder in der Decke (2c) der Filterpatrone ein Reinluftauslass vorgesehen ist, über welchen der im Filter (2) gereinigte Gasstrom aus diesem ausführbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abreinigungseinheit (7) eine mittels einer Steuereinheit steuerbare Drucklufteinheit aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abreinigung einer Filterpatrone in der Abreinigungseinheit (7) erzeugte Druckluft über den Reinluftauslass einführbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abreinigungseinheit (7) während vorgegebener Zeitintervalle aktiviert ist:
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitintervalle über die Steuereinheit vorgebbar sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter (2) und die Abreinigungseinheit (7) in einem Behälter (3) integriert sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 8, dadurch gekennzeichnet, dass diese wenigstens einen Entsorgungsbehälter (10) aufweist, in welchem die mittels der Abreinigungseinheit (7) von dem Filter (2) abgelösten Schadstoffe gesammelt werden.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Entsorgungsbehälter (10) im Behälter (3) integriert ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückführeinheit (11) wenigstens eine Dosierdüse (12) aufweist, mittels derer ein Gas in den Entsorgungsbehälter (10) zur Aufwirbelung der darin gesammelten Schadstoffe geleitet wird, wobei die aufgewirbelten Schadstoffe an dem Filter (2) zur Bildung der Filterhilfsschicht angelagert werden.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die im Entsorgungsbehälter (10) aufgewirbelten Schadstoffe dem Rohgasstrom zugeführt werden.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass über die Dosierdüse (12) Druckluft in den Entsorgungsbehälter (10) eingeblasen wird.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückführeinheit (11) eine externe, außerhalb des Behälters (3) angeordnete Dosiereinheit (16) aufweist, mittels derer Schadstoffe aus einem Vorratsbehälter (17) dem Rohgasstrom zuführbar ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorratsbehälter (17) mit Schadstoffen aus dem im Behälter (3) angeordneten Entsorgungsbehälter (10) befüllbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückführeinheit (11) eine im Behälter (3) integrierte Injektoreinheit aufweist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Injektoreinheit Schadstoffe, die mittels der Abreinigungseinheit (7) von dem Filter (2) abgelöst werden, angesaugt und anschließend in den Rohgasstrom eingeleitet werden.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückführeinheit (11) eine im Behälter (3) integrierte Gebläseeinheit (14) aufweist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Gebläseeinheit (14) Schadstoffe, die mittels der Abreinigungseinheit (7) von dem Filter (2) abgelöst werden, in den Rohgasstrom eingeblasen werden.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückführung von Schadstoffen zu dem Filter (2) mittels der Rückführeinheit (11) kontinuierlich erfolgt.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückführung von Schadstoffen zu dem Filter (2) mittels der Rückführeinheit (11) diskontinuierlich während vorgegebener Zeitintervalle erfolgt.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Betrieb der Rückführeinheit (11) mit dem Betrieb der Abreinigungseinheit (7) synchronisiert ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 22, dadurch gekennzeichnet, dass dem Rohgas Filtrationshilfsstoffe zur Bildung der Filterhilfsschicht zuführbar sind.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtrationshilfsstoffe von Aktivkohle oder Steinmehl gebildet sind.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtrationshilfsstoffe in dem Entsorgungsbehälter (10) gelagert sind.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtrationshilfsstoffe mit den im Entsorgungsbehälter (10) gesammelten, von dem oder den Filtern (2) abgelösten Schadstoffen durch Aufwirbelung mittels der Dosierdüse (12) dem Filter (2) zugeführt werden.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtrationshilfsstoffe mittels einer externen Zuführeinheit dem Rohgasstrom zuführbar sind.
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