-
Die Erfindung betrifft eine Tragstütze für ein Horizontalelement
eines Möbels,
insbesondere für einen
Regalboden oder einen Schrankboden, die im wesentlichen stangenförmig ist.
-
Derartige Tragstützen werden in der Möbelindustrie
in verschiedenen Bereichen verwendet. Bei Regalen werden diese z.
B. als Regalstangen verwendet, um die einzelnen Böden beabstandet
voneinander gegeneinander und gegenüber einem Untergrund abzustützen. Bei
Schränken
werden derartige Tragstützen
bspw. verwendet, um die einzelnen Schrankböden gegeneinander abzustützen. Sie
finden somit überall
dort Anwendung, wo ein horizontal angeordnetes Element (Horizontalelement)
abgestützt
werden muss, um nicht herunter zu fallen oder sich nicht durchzubiegen,
so dass auf dem Horizontalelement in geeigneter Weise z. B. Bücher angeordnet
werden können.
-
Ferner sind Möbel bekannt, denen ein Leuchtmittel
zugeordnet ist, um Gegenstände
die in oder auf dem Möbel
angeordnet sind, zu beleuchten: Die
DE
201 05 323 offenbart ein Möbel, vorzugsweise in Form eines
Kubus, in welchem wenigstens eine Lichtquelle installiert ist. Diese
Lichtquelle kann, da sie aus Leuchtmitteln mit unterschiedlichen
Farben besteht, in ihrem Farbton durch Mischen der unterschiedlichen
farbigen Leuchtmitteln verändert
werden, indem die einzelnen Leuchtmittel so gesteuert werden, dass
sie verschiedene Helligkeiten aufweisen können, wodurch der Anwender
die Farbgebung seines Möbels
selbst individuell vornehmen kann.
-
Aus der
DE 203 07 450 ist eine Lichtschiebeelementanordnung,
insbesondere für
Möbel,
mit einem Schiebeelement bekannt, bestehend aus einem Rahmen und
mindestens einer Platte, mit mindestens zwei Leuchtelementen mit
unterschiedlichen Farben und mit einem Steuerkasten, wobei das Schiebeelement
mittels Lagerelementen auf mindestens einer ortsfesten Laufschiene
oder einem Profil in und/oder an einem Möbel von beliebiger Länge verschiebegeführt angeordnet
ist. Die Lichtschiebeelementanordnung zeichnet sich dadurch aus,
dass die Leuchtelemente am Schiebeelement angeordnet sind und das
Schiebeelement in jeder Position, die von diesen eingenommen wird,
beleuchten.
-
Ein Nachteil des zuvor beschriebenen
Möbel ist,
dass das Leuchtmittel (zum Beleuchten des Innenraumes eines Möbelstückes oder
von auf einem Regalboden abgestellten Gegenständen), dem Möbel bzw.
dem Regal als zusätzliches
Element hinzugefügt
werden muss, wodurch für
die Käufer
eines Möbels
zusätzlicher
Montageaufwand entsteht und der optische Gesamteindruck eines Möbels häufig gestört wird.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine Tragstütze
zu schaffen, die zum einen eine Tragefunktion für Horizontalelemente erfüllt und
anderseits ein Leuchtmittel derart aufweist, dass der zuvor genannte
Nachteil überwunden
wird.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Tragstütze
ein Leuchtmittel derart aufweist, dass mindestens ein Innenbereich oberhalb
und/oder unterhalb des Horizontalelementes durch das Leuchtmittel
beleuchtbar ist.
-
Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen
aufgeführt.
-
Die Tragstütze weist vorteilhaft einen
konkaven Querschnitt auf und ist insbesondere aus einem U-Profil
gebildet.
-
Die Tragstütze ist in einer weiteren Ausführung aus
einem Rohr mit einem im wesentlichen runden oder mehreckigen, insbesondere
quadratischen, Querschnitt gebildet.
-
Das Leuchtmittel ist vorteilhaft
derart ausgebildet, dass vom Leuchtmittel ausgehende Lichtstrahlen
nur den Innenbereich beleuchten, wobei unter Innenbereich sowohl
das von einem Schrank oder Regal umfasste Volumen zu verstehen ist
wie auch die horizontale Fläche
von Horizontalelementen, auf der Gegenstände abgestellt werden können sowie die
dieser Fläche
gegenüberliegende
Fläche
des Horizontalelementes, d. h. die Unterseite des Horizontalelementes.
Ferner ist das Volumen direkt ober- und unterhalb dieser Flächen umfasst,
in Abgrenzung zu Volumina, die in horizontaler Richtung versetzt
zur horizontalen Fläche
des Horizontalelementes angeordnet sind. Der Begriff Innenbereich
umfasst somit die Fläche
eines Horizontalelementes, auf der Gegenstände abgestellt werden können, sowie
auch die dieser Fläche
gegenüberliegende
Fläche
(z. B. bei Regalböden)
und somit auch das Volumen zwischen zwei Regalböden oder Schrankböden, die
durch eine Tragstütze
miteinander verbunden sind.
-
Als Leuchtmittel werden Glühbirnen,
Neonröhren,
Strahler, Halogenlampen oder auch Kaltlichtkathodenlampen oder Leuchtdioden,
sogenannte LED's
verwendet.
-
Sind zum Betrieb des Leuchtmittels
weitere Elemente notwendig, wie z. B. Starter für Neonröhren, Steuerungen für Kaltlichtkathodenlampen
oder Niedervoltgleichspannungsgeräte für LED's, so können diese in der Tragstütze, an
der Tragstütze
oder getrennt von der Tragstütze,
z. B. in oder an oder auch außerhalb
des Möbels,
angeordnet werden.
-
Die Aufgabe wird ferner gelöst durch
ein Möbel,
insbesondere einem Schrank oder einem Regal, welches mindestens
eine erfindungsgemäße Tragstütze aufweist.
-
Die Tragstütze ist in dem Möbel horizontal, vertikal
oder in einem beliebigen Winkel zu der Horizontalen angeordnet,
um ein Horizontalelement zu stützen.
-
Das von dem Leuchtmittel in der Tragstütze ausgesendete
Licht strahlt je nach dem Einbau nach oben, nach unten, oder in
senkrecht dazu verlaufende Richtungen. Vorteilhaft können mehrere
Leuchtmittel, die in beliebige Kombinationen dieser Richtungen scheinen,
so z. B. nach oben und nach unten, eingesetzt werden.
-
Weist das Möbel eine Rückwand auf, wie z. B. bei einem
Schrank, so kann die Tragstütze
vorteilhaft an der Rückwand,
an der dieser gegenüberliegenden
Fläche,
oder einer Ecke des Möbels
angeordnet sein, insbesondere wenn sie als Bodenträger ausgebildet
ist.
-
Das Möbel kann modular aufgebaut
sein, und dadurch sowohl in Höhe
wie auch Breite durch das Hinzufügen
neuer Möbelelemente
(wie z. B. Regale oder Anbauschränke)
variierbar sein.
-
Das Möbel muss somit lediglich ein
Horizontalelement aufweisen, das durch eine Tragstütze entsprechend
der vorliegenden Erfindung mindestens auch parallel zur Richtung
der Gravitationskraft gestützt
bzw. abgestützt
wird.
-
Das Leuchtmittel weist in einer besonderen Ausführung verschiedenfarbige
Leuchtmittel, z. B. Leuchtdioden, auf. Es ist auch möglich, das
Leuchtmittel in dem Möbel
vorzusehen und mittels eines Lichtleiters das Licht an bestimmte
Stellen der Tragstütze
oder durch weitere optische Lichtbeeinflussungsmittel, bspw. Linsen
oder Streuprismen, zu leiten.
-
Schaltmittel zum Ein- und Ausschalten
des Leuchtmittels, wie bspw. mechanisch und/oder berührungslos
betätigbare
Endschalter, werden entweder in oder an der Tragstütze oder
auch in oder an dem Möbel
angeordnet, wobei diese Schaltmittel ggfls. Schalt- und/oder Steuerungsfunktionen
für die Leuchtelemente
haben. Z. B. werden die Leuchtmittel nach einer vorgegebenen Zeit
automatisch wieder ausgeschaltet oder auch ihren Farbton durch eine Fernbedienung
oder nach Ablauf vorgegebener Zeitintervalle ändern.
-
Als Leuchtmittel werden bevorzugt
vielfarbige Leuchtdioden verwenden, mit denen zahlreiche Farbmischungen
erzielt werden, welche durch Betätigen
von Bedienungselementen an der Tragstütze, am Möbel und/oder mittels Fernbedienung
einzustellen sind. Dazu weist die Tragstütze oder das Möbel entsprechende
Empfänger
für die
Bedienungssignale und Steuermittel für die Leuchtmittel auf. Auch
eine sogenannte Dimmfunktion für
die Helligkeitssteuerung ist vorgesehen.
-
Die Versorgung des Leuchtmittels
mit Strom erfolgt zweckmäßig durch
das 220 V Netz. Die Versorgungsspannung ist bevorzugt eine Kleinspannung und
beträgt
beispielsweise 24 Volt, so dass Berührungsschutzmaßnahmen
für elektrische
Sicherheit entfallen.
-
Somit ist eine Tragstütze als
Bodenträger
für Horizontalelemente
eines Möbels
geschaffen, welche vorteilhaft weitgehend unabhängig von der Form des Möbels an
viele unterschiedliche Möbel
angebaut werden kann und gleichzeitig die Funktion des Beleuchtens
von Fächern
des Möbels
sowie eines individuell einstellbaren Licht- und Farbdesigns ermöglicht.
-
Die Erfindung wird folgend anhand
von 4 Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf verschiedene Zeichnungen erläutert, von
denen:
-
1 eine
Vorderansicht auf ein Möbel
mit erfindungsgemäßen Tragstützen ist;
-
2 ein
Querschnitt durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragstütze ist;
-
3 ein
Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragstütze ist;
-
3a eine
Seitenansicht der Tragstütze der 3 ist;
-
4 ein
Querschnitt durch eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragstütze ist;
-
5 ein
Querschnitt durch eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tragstütze ist;
-
6 eine
Explosionszeichnung eines Abschnittes einer Tragstütze ist.
-
1 zeigt
eine Anzahl von Möbeln 5,
die auf einem Boden oder Untergrund 11 vor einer Wand 13 stehen.
Das Möbel 5 kann
vorliegend ein Regal 5a, ein Schrank 5b, ein Hängeregal 5c oder
ein Hängeschrank 5d sein.
Die einzelnen Möbel 5a, 5b, 5c und 5d sind
zu einer Gesamtanordnung modular zusammengesetzt.
-
Die Möbel 5a, 5b, 5c und 5d weisen
Horizontalelemente 3 auf. Im Falle des Regales 5a oder
des Hängeregals 5c sind
dies Regalböden.
Im Falle des Schrankes 5b oder des Hängeschrankes 5d sind dies
Schrankböden.
-
Der Begriff Horizontalelement ist
jedoch nicht auf Regal- oder Schrankböden beschränkt, sondern bezieht sich allgemein
auf Elemente, die von einer Tragstütze 1 getragen werden.
So kann z. B. der Schrank 5d selbst ein Horizontalelement
bilden, wenn dieser mindestens teilweise durch Tragstützen 1 gestützt wird.
-
Die einzelnen Horizontalelemente 3 werden von
mindestens einer Tragstütze 1 gestützt. Die Tragstützen 1 sind
im wesentlichen stangenförmig und
im wesentlichen senkrecht zu einem Boden oder Untergrund 11 angeordnet.
Horizontalelemente 3 sind entlang der Tragstütze 1 angeordnet
und werden durch diese gestützt
oder getragen.
-
Erfindungsgemäß weist die Tragstütze 1 ein Leuchtmittel 7 derart
auf, dass mindestens ein Innenbereich oberhalb und/oder unterhalb
des Horizontalelementes 3 durch das Leuchtmittel 7 beleuchtbar
ist.
-
Der Begriff Innenbereich steht im
wesentlichen für
die von den Horizontalelementen 3 eingenommene, horizontal
verlaufende Fläche
oder das von den Horizontalelementen 3 eingenommene Volumen.
Im konkreten Fall ist dies bei Regalböden die horizontal verlaufende
Fläche,
auf der Gegenstände abgestellt
werden können,
d. h. die Oberseite des Regalbodens. Ebenso ist aber auch die der
Oberseite gegenüberliegende
Seite, d. h. die Unterseite des Regalbodens umfasst. Wird das Horizontalelement 3 durch
einen Schrank gebildet, so ist mit dem Begriff Innenbereich das
von dem Schrank eingeschlossene Volumen auch umfasst.
-
Die erfindungsgemäßen Tragstützen 1 zeichnen sich
somit dadurch aus, dass sie
-
- 1. die Horizontalelemente 3 eines
Möbels 5 stützen oder
tragen und
- 2. die Innenbereiche eines Horizontalelementes 3 mindestens
abschnittsweise beleuchten.
-
Die Horizontalelemente 3 sind
auf herkömmliche
Weise an bzw. in den Tragstützen 1 abstützbar, sie
können
bspw. mittels Auflegen eines Horizontalelementes 3 an einem
an der Tragstütze 1 gebildeten Vorsprunges
abstützbar
sein. Sie können
ferner mittels Bolzen, mittels Einhängens oder Einschiebens mit
der Tragstütze 1 verbindbar
sein.
-
2 zeigt
einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Tragstütze 1. Die Tragstütze 1 wird vorliegend
durch ein Rohr 15 gebildet, welches aus Acryl besteht.
Das Rohr 15 weist einen ersten Abschnitt 15a auf,
der aus lichtdurchlässigem
Acryl besteht. Das Rohr 15 weist ferner einen zweiten Abschnitt 15b auf,
der für
Licht mindestens teilweise undurchlässig ist, bevorzugt jedoch
vollständig
lichtundurchlässig
ist. Der Abschnitt 15b kann bspw. durch mattiertes Acrylglas
gebildet sein. Die Abschnitte 15a und 15b können ferner
durch Farbstoffe eingefärbt sein,
insbesondere, um die Lichtundurchlässigkeit des zweiten Abschnittes 15b herzustellen.
-
In der Mitte des in 2 gezeigten Rohres 15 ist das
Leuchtmittel 7 angeordnet, welches vorliegend bspw. durch
eine Neonröhre
gebildet sein kann, die sich bevorzugt entlang der gesamten Länge der Tragstütze 1 erstreckt.
-
Die Tragstütze 1 kann bspw. als
Regalstange in einem Regal 5a dienen, wobei der Abschnitt 15a dem
Horizontalelement 3 (dem Regalboden) zugewandt ist, so
dass der erste Abschnitt 15a des Rohres 15 zwischen
dem zweiten Abschnitt 15b des Rohres 15 und dem
Horizontalelement 3 angeordnet ist.
-
Wird das Leuchtmittel 7 durch
eine nicht dargestellte Stromversorgung zum Leuchten gebracht, so
gehen von dem Leuchtmittel 7 Lichtstrahlen aus, die durch
den ersten Abschnitt 15a des Rohres 15 hindurch
treten und den Innenbereich des Horizontalelementes 3 beleuchten.
Sind dem Acryl, aus dem das Rohr 15 besteht, Farbstoffe
beigemischt, z. B. gelbe Pigmente, so ist das durch den ersten Abschnitt 15a austretende
Licht Gelb eingefärbt.
Durch den bspw. mattierten zweiten Abschnitt 15b des Rohres 15 tritt
durch die Mattierung nur wenig (gelbes) Licht aus.
-
3 zeigt
einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform einer Tragstütze 1.
Die Tragstütze 1 umfasst
ein U-Profil, vorzugsweise aus einem Metall, wie z. B. Aluminium.
In dem U-Profil 17 ist mittels Verstrebungen 19 ein
Leuchtdiodenarray oder eine Kaltlichtkathodenlampe als Leuchtmittel 7 gehalten.
-
3a zeigt
eine Seitenansicht der Tragstütze 1,
die Aussparungen 21 und/oder Bohrungen 21a aufweist,
in die Horizontalelemente 3 einschiebbar sind, oder mit
Zapfen gehalten werden, wodurch die Horizontalelemente 3 abgestützt bzw.
getragen werden. Zwischen benachbarten Aussparungen 21 und/oder
den Bohrungen 21a ist jeweils eine Leuchtdiode LED oder
eine Kaltlichtkathodenlampe als Leuchtmittel 7 angeordnet.
Eine Steuerung 23 für Kaltlichtkathodenlampen
ist an einem Ende der Tragstütze 1 angeordnet.
Die Steuerung 23 ist bevorzugt zwischen den beiden Schenkeln
des U-Profiles 17 angeordnet, so dass die Steuerung 23 von
außen nicht
sichtbar ist, wenn die Tragstütze 1 funktionsgerecht
in ein Möbel
eingebaut ist. Die Steuerung 23 umfasst ferner einen Anschluss
zum 220 V Stromnetz.
-
4 zeigt
einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragstütze 1.
Diese Ausführungsform
entspricht der Ausführungsform,
die mit Bezug auf 3 beschrieben
wurde. Sie weist jedoch zusätzlich
eine lichtdurchlässige
Glasscheibe 25 auf, die Glasscheibe 25 kann insbesondere
als Schutz für
auf dem Horizontalelement angeordnete Gegenstände für den Fall dienen, dass das
Leuchtmittel 7 in der Tragstütze 1 platzt. In diesem
Fall können
keine Glasscherben oder sonstige Bestandteile des Leuchtmittels 7 in
den Innenbereich des Horizontalelementes 3 gelangen. Die
Glasscheibe 25 kann jedoch auch farbig gestaltet sein,
um den Innenbereich von Horizontalelementen 3 mit besonders
geeignetem Licht zu beleuchten.
-
5 zeigt
einen Querschnitt durch eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragstütze 1.
Die Tragstütze 1 umfasst
ein erstes konkaves Element 27 und ein zweites konkaves
Element 29, die miteinander mittels Verstrebungen 19 verbunden
sind. Das erste konkave Element 27 weist ebenfalls Aussparungen 21 auf,
in die Horizontalelemente 3 einschiebbar sind. Das Leuchtmittel 7 sendet
Lichtstrahlen aus, die entweder zunächst auf das erste konkave
Element 27 treffen von diesem in Richtung des zweiten konkaven
Elementes 29 reflektiert werden und von diesen in den Innenbereich
des Horizontalelementes 3 strahlen. Es können jedoch
auch Lichtstrahlen von dem Leuchtmittel 7 ausgehen, die nur
an dem zweiten konkaven Element 29 reflektiert werden und
von dort in den Innenbereich des Horizontalelementes 3 strahlen.
-
Weist das Regal 5a erfindungsgemäße Tragstützen auf,
die den Innenbereich des Regals 5a beleuchten, so kann
zwischen dem Regal 5a und der Wand 13 eine milchige,
trübe oder
farbige Acrylscheibe vorgesehen sein. von dem Leuchtmittel 7 ausgesendete
Lichtstrahlen treffen auch die Acrylscheibe, von der sie in einen
Wohnraum (in 1 vor dem
Regal 5a) reflektiert werden. Auf diese Weise ergibt sich eine
besonders schöne
und indirekte Beleuchtung des Wohnraumes.
-
6 zeigt
eine weitere Ausführung
in Explosionsdarstellung. Die U-förmige Stütze 17 enthält in einer
Fassung 32 gehalten das Leuchtmittel 7, das hier
beispielsweise eine Leuchtstoffröhre
ist. In dem U-Schenkel der Stütze
sind Bohrungen 17a in regelmäßigen Abständen eingebracht, so daß dort ein Riegelzapfen 30,
der sich am Boden oder Horizontalelement 3 befindet, in
einer gewünschten
Höhe eingesteckt
werden kann. Endseitig ist eine Abschlußplatte 31 in Klemmpassung
in den U-freiraum der Stütze 17 einzusetzen.
-
- 1
- Tragstütze
- 3
- Horizontalelement
- 5
- Möbel
- 5a
- Regal
- 5b
- Schrank
- 5c
- Hängeregal
- 5d
- Hängeschrank
- 7
- Leuchtmittel
- 9
- Rückwand
- 11
- Boden
oder Untergrund
- 13
- Wand
- 15
- Rohr
- 15a
- erster
Abschnitt des Rohres (lichtdurchlässig)
- 15b
- zweiter
Abschnitt des Rohres
-
- (mindestens
teilweise lichtundurchlässig)
- 17
- U-Profil
- 19
- Verstrebungen
- 21
- Aussparungen
- 23
- Steuerung
für Kaltlichtkathodenlampe
- 25
- lichtdurchlässige Glasscheibe
- 27
- erstes
konkaves Element
- 29
- zweites
konkaves Element
- 30
- Riegelzapfen
- 31
- Abschlußplatte
- 32
- Fassung