DE20319063U1 - Vorrichtung zum Abstützen von Drehgestellen an Radsatzbearbeitungsmaschinen - Google Patents
Vorrichtung zum Abstützen von Drehgestellen an Radsatzbearbeitungsmaschinen Download PDFInfo
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Abstract
Vorrichtung zum Abstützen von Fahrwerken, die wenigstens zwei Paare von Einzelrädern oder wenigstens zwei Radsätze aufweisen und in das Fahrwerk um ihre jeweilige Drehachse drehbar eingebaut sind, für Schienenfahrzeuge während der Bearbeitung der Einzelräder, Räder der Radsätze oder Teilen davon auf einer Radsatzbearbeitungsmaschine, wobei die jeweiligen Drehachsen der Paare von Einzelrädern oder der Radsätze in der Längsrichtung des Fahrwerks einen seitlichen Achsabstand voneinander haben, dadurch gekennzeichnet, dass in der Längsrichtung (3) in einem Abstand (9, 10) von den Bearbeitungswerkzeugen (6) der Radsatzbearbeitungsmaschine (1), welcher einem Achsabstand entspricht, eine Stütze (16 bis 19, 31 bis 34) für wenigstens ein freies, jeweils nicht in Bearbeitung befindliches Einzelrad eines Paares von Einzelrädern oder wenigstens ein Rad (7) eines Radsatzes (11, 12) des Fahrwerks (8) vorgesehen ist.
Description
- Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Abstützen von Fahrwerken, die wenigstens zwei Paare von Einzelrädern oder wenigstens zwei Radsätze aufweisen und in das Fahrwerk um ihre jeweilige Drehachse drehbar eingebaut sind, für Schienenfahrzeuge während der Bearbeitung der Einzelräder, Räder oder Radsätze oder Teilen davon auf einer Radsatzbearbeitungsmaschine, wobei die jeweiligen Drehachsen der Paare von Einzelrädern oder der Radsätze in der Längsrichtung des Fahrwerks einen seitlichen Achsabstand voneinander haben.
- Beim Bearbeiten von Einzelrädern oder Radsätzen eines Fahrwerks, beispielsweise eines Drehgestells, von Schienenfahrzeugen auf einer Unterflurradsatzdrehmaschine stützen sich die Teile des Fahrwerks oder des Drehgestells, deren Räder bzw. Radsätze zur Zeit nicht in Bearbeitung sind, üblicherweise auf dem Werkstattgleis ab. Eine derartige Abstützung ist aber nicht möglich bei Fahrwerken oder Drehgestellen von Schienenfahrzeugen, die während der Bearbeitung angehoben werden müssen, so dass die Radsatzbearbeitungsmaschine darunter gefahren werden kann. Eine Abstützung der Teile ist allerdings erforderlich, damit die Bearbeitungsgenauigkeiten und auch die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden können.
- Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine derartige Abstützung vorzuschlagen.
- Zur Lösung der Aufgabe ist vorgesehen, dass in der Längsrichtung des Schienenfahrzeugs in einem Abstand von den Bearbeitungswerkzeugen der Radsatzbearbeitungsmaschine, welcher einem Achsabstand entspricht, eine Stütze für ein freies, jeweils nicht in Bearbeitung befindliches Einzelrad eines Paares von Einzelrädern oder wenigstens für ein Rad eines Radsatzes des Fahrwerks vorgesehen ist. Beispielsweise Drehgestelle haben Achsabstände, die bei einzelnen Bauarten völlig unterschiedlich sein können. Vorgesehen im Rahmen der vorliegenden Neuerung ist also die Möglichkeit, sowohl Einzelräder von Fahrwerken, welche nur Einzelräder oder Paare von Einzelrädern aufweisen, oder einzelne Radsätze von Drehgestellen, welche zwei oder mehr Radsätze haben, während der Bearbeitung abzustützen.
- Entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung soll die Stütze für die Einzelräder bzw. den nicht in Bearbeitung befindlichen Radsatz zumindest vorübergehend mit der Radsatzbearbeitungsmaschine verbunden werden können. Im einfachsten Fall besteht die Stütze aus einer senkrechten Säule, die an ihrem oberen Ende eine waagerechte Traverse aufweist, die sich in der Längsrichtung erstreckt und eine Einrichtung aufweist zum Abstützen eines Einzelrades oder eines Rades eines Radsatzes. Gewöhnlich aber besteht die Stütze aus zwei senkrechten Säulen, die in der Längsrichtung einen seitlichen Abstand voneinander haben und an ihren oberen Enden durch eine waagerechte Traverse miteinander verbunden sind, welche sich in der Längsrichtung erstreckt und eine Einrichtung zum Abstützen eines Einzelrades oder eines Rades eines Radsatzes aufweist.
- Üblicherweise wird nicht nur ein Rad eines Radsatzes oder ein Einzelrad eines Fahrwerks allein bearbeitet, sondern es werden zwei Räder zugleich bearbeitet, welche einander im Abstand der Spurweite gegenüber liegen. Demnach sind sie quer zur Längsrichtung des Schienenfahrzeugs angeordnet. In dieser Richtung, nämlich quer zur Längsrichtung, ist eine weitere Stütze vorgesehen, die auch wiederum aus einer senkrechten Säule besteht, die an ihrem oberen Ende eine waagerechte Traverse aufweist, die sich in der Längsrichtung erstreckt und eine Einrichtung zum Abstützen eines Einzelrades oder eines Rades eines Radsatzes hat. In der Längsrichtung des Schienenfahrzeugs gesehen liegen demnach die beiden Stützen einander gegenüber und haben den gleichen Abstand von entsprechenden Bearbeitungswerkzeugen der Radsatzbearbeitungsmaschine. Bei diesen Bearbeitungswerkzeugen kann es sich um Drehmeißel handeln, mit welchen das Umrissprofil der Eisenbahnräder bearbeitet wird, es kann sich aber auch um Drehmeißel handeln, welche zur Bearbeitung von Bremsscheiben vorgesehen sind, die üblicherweise auf der Radsatzwelle angeordnet sind.
- Beide Stützen sind durch eine weitere Traverse miteinander verbunden, die sich quer zu den Traversen in der Längsrichtung über die Breite der Radsatzbearbeitungsmaschine erstreckt. Über die Breite der Radsatzbearbeitungsmaschine ist sodann eine weitere Stütze vorgesehen, die aus zwei senkrechten Säulen besteht, die einen seitlichen Abstand voneinander haben und an ihren oberen Enden durch eine waagerechte Traverse miteinander verbunden sind, die sich in der Längsrichtung erstreckt und eine Einrichtung zum Abstützen eines Einzelrades oder eines Rades eines Radsatzes aufweist. In der Längsrichtung gesehen liegen die beiden Stützen einander gegenüber indem sie den gleichen Abstand von entsprechenden Bearbeitungswerkzeugen der Radsatzbearbeitungsmaschine haben. Auch sind die beiden Stützen durch eine weitere Traverse miteinander verbunden, welche sich quer zu den Traversen in der Längsrichtung über die Breite der Radsatzbearbeitungsmaschine erstreckt.
- An einer der Stützen ist ein Abstandshalter vorgesehen, über den in einer Richtung quer zur Längsrichtung der Abstand der Stütze zu einem Einzelrad, einem Radsatz oder dem Drehgestell ein- und feststellbar ist. Der Abstandshalter ist in der Nähe des Fußes von wenigstens einer der senkrechten Säulen der Stütze vorgesehen.
- Die neuerungsgemäße Vorrichtung kann auch als Bestandteil eines Service-Containers ausgestaltet sein, der mit der Radsatzbearbeitungsmaschine fest oder lösbar verbunden ist. Die
DE 202 14 918.8 der Anmelderin beschreibt einen solchen Service-Container für eine mobile Radsatzbearbeitungsmaschine. Indem die mobile Radsatzbearbeitungsmaschine auf Rollen verfahrbar ist, kann sie mit einem Service-Wagen verbunden werden, der ebenfalls verfahrbar ist. Die Verfahrbarkeit herrscht vorzugsweise in Richtung des Werkstattgleises. - Schließlich ist auf der Stütze ein Rollenschemel vorgesehen mit zwei Rollen, die in der Längsrichtung in einem Abstand einander gegenüberliegen und zur Aufnahme eines Einzelrades oder eines Rades eines Radsatzes vorgesehen sind. Die Rollenschemel sind auf der Traverse in der Längsrichtung verschieb- und arretierbar und können somit dem jeweiligen Achsabstand eines Drehgestells angepasst werden, Der Rollenschemel macht es möglich, dass auch der zweite Radsatz eines Antriebsdrehgestells abgestützt werden kann in welchem die beiden Radsätze miteinander gekuppelt sind. Der jeweils auf dem Rollenschemel abgestützte Radsatz des Fahrwerks kann sodann leer mitdrehen, während der andere Radsatz bearbeitet wird.
- Schließlich ist entlang der sich in der Längsrichtung erstreckenden Traverse ein Anschlag für ein Einzelrad oder ein Rad eines Radsatzes angebracht zum Ausrichten des Fahrwerks in der Querrichtung, das heißt zum Ausrichten in Bezug auf die Bearbeitungsmitte der Radsatzbearbeitungsmaschine bzw. der Mitte des Werkstattgleises.
- Nachfolgend wird die Neuerung an zwei Ausführungsbeispielen näher beschrieben.
- Es zeigen jeweils in verkleinertem Maßstab die
-
1 eine Radsatzbearbeitungsmaschine mit einem Service-Container in der Seitenansicht, -
2 eine Stütze in der Vorderansicht, -
3 eine Einzelheit X gemäß der2 in vergrößerter Ansicht, -
4 eine weitere Abstützung eines Eisenbahnrades, -
5 eine zweite Ausführungsform einer Abstützung in der Frontansicht, -
6 die Abstützung der5 in der Seitenansicht, -
7 eine Einzelheit längs des Schnittes A–A der6 , -
8 eine Einzelheit gemäß eines Schnittes B–B der6 , -
9 eine Draufsicht auf die Einzelheit der8 und -
10 einen Schnitt entlang der Linie C–C der5 . - Eine Radsatzbearbeitungsmaschine
1 ist auf einem Werkstattgleis2 in der Längsrichtung3 eines Eisenbahnfahrzeugs verfahrbar. Über eine Koppelstange4 ist ein Service-Container5 mit der Radsatzbearbeitungsmaschine1 lösbar verbunden. Die Radsatzbearbeitungsmaschine1 hat Werkzeuge6 , die dazu vorgesehen sind, das Umrissprofil eines Eisenbahnrades7 zu bearbeiten. Das Eisenbahnrad7 gehört zu einem Radsatz, der wiederum zu einem Drehgestell8 gehört, das auf der Radsatzbearbeitungsmaschine1 aufgeständert ist. Im Achsabstand9 bzw.10 befindet sich der zweite Radsatz11 bzw.12 der zu dem Drehgestell8 gehört. Die Radsätze11 und12 sind jeweils durch unterbrochene Kreise angedeutet. Die Radsätze11 und12 ruhen jeweils auf Rollenträgern13 und14 . Die Rollenträger13 oder14 sind im Achsabstand9 oder10 auf einer Traverse15 verschiebbar, welche auf zwei senkrechten Säulen16 und17 ruht. Die Traverse15 erstreckt sich in der Längsrichtung3 und auf der Traverse15 sind die Rollenträger13 und14 in der Längsrichtung3 verschieb- und arretierbar. - Die Abstützung des zweiten Radsatzes
11 bzw.12 eines Drehgestells8 durch einen der Rollenträger13 bzw.14 ist von Vorteil, wenn sich der zweite Radsatz11 oder12 mitdrehen muss, während der erste Radsatz7 auf der Radsatzbearbeitungsmaschine1 bearbeitet wird. Das ist beispielsweise bei einem Antriebsdrehgestell (nicht gezeigt) der Fall, in welchem zwei Radsätze7 und11 bzw.7 und12 miteinander gekuppelt sind. Die Art der Kupplung kann vielfältig sein. Beispielsweise mechanisch über Zahnräder oder Gelenkwellen oder auch elektrisch oder über ein Druckmedium. - Die senkrechten Säulen
16 und17 sind ihrerseits mit dem Service-Container5 fest verbunden. Über die Spurweite18 des Werkstattgleises2 liegt der Säule16 eine senkrechte Säule19 gegenüber wie auch der Säule17 eine vierte senkrechte Säule (nicht gezeigt) gegenüberliegt. Die senkrechten Säulen16 bis19 und die der senkrechten Säule17 gegenüberliegende senkrechte Säule sind demnach mit allen vier Ecken des Service-Containers5 verbunden. Im Abstand der Spurweite18 erstrecken sich somit zwei Traversen15 und20 in der Längsrichtung3 über den Service-Container5 und ruhen auf den senkrechten Säulen16 bis19 . Querstreben21 und22 verbinden die senkrechten Säulen16 und19 im oberen bzw. unteren Bereich des Service-Containers5 . - Im einfachsten Fall tragen die Traversen
15 und20 auf ihrer Oberseite ein Schienenprofil23 , auf welchem die Radsätze11 oder12 abgestützt ruhen. Für gekoppelte Radsätze7 ,11 ,12 kann das Abstützen der Radsätze11 oder12 aber auch durch Rollenträger13 bzw.14 erfolgen, wovon in der3 einer im Schnitt dargestellt ist. Die Rollenträger13 bzw.14 weisen jeweils zwei Rollen24 bzw.25 auf, die in der Längsrichtung3 einen gegenseitigen Abstand voneinander haben, so dass darauf der Radsatz11 oder12 drehbar abgestützt gelagert ist. Mit Hilfe einer Einstellvorrichtung26 werden die Rollenträger13 oder14 am Schienenprofil23 auf der Traverse15 bzw.20 festgeklemmt. Dabei können unterschiedliche Achsabstände9 oder10 eingestellt werden. Analog zur Radsatzbearbeitungsmaschine1 ist der Service-Container5 auf Rollen27 im Werkstattgleis2 in der Längsrichtung3 hin und her verfahrbar. - Nach dem Ausführungsbeispiel der
5 und6 besteht die Stütze28 für das Fahrwerk8 eines Schienenfahrzeugs mit den Radsätzen29 und30 aus vier senkrechten Säulen31 bis34 . Mit ihren unteren Enden35 ruhen die Säulen31 bis34 jeweils auf dem Werkstattboden36 . An ihren oberen Enden sind sie durch Traversen37 verbunden, die sich in der Längsrichtung3 erstrecken, und Traversen38 , welche sich quer zum Werkstattgleis2 erstrecken und breiter sind als die Spurweite18 . Den mittigen Abstand zum Werkstattgleis2 gewährleistet eine Vorrichtung39 , die beispielsweise am unteren Ende35 der senkrechten Säule32 vorgesehen ist. Die Rollen24 und25 sind im vorliegenden Beispiel in die Traverse37 integriert. Die7 zeigt diese Integration in ihren Einzelheiten. - Klemmrollen
40 , die auf der Innenseite41 der Spurkränze42 des Radsatzes29 anlegbar sind, fixieren den Radsatz29 in bezug auf die Mitte43 der Radsatzbearbeitungsmaschine1 bzw. des Werkstattgleises2 . Die Klemmrollen40 werden von einem verschiebbaren Halter45 auf der Traverse37 gehalten. Schließlich zeigt die10 noch den Abstandhalter39 in der Draufsicht. Über eine zusätzliche Einstellvorrichtung44 können die Säulen31 bis34 auch noch in ihrer vertikalen Höhe ausgerichtet werden. -
- 1
- Radsatzbearbeitungsmaschine
- 2
- Werkstattgleis
- 3
- Längsrichtung
- 4
- Koppelstange
- 5
- Servicewagen
- 6
- Werkzeuge
- 7
- Eisenbahnrad
- 8
- Drehgestell
- 9
- Achsabstand
- 10
- Achsabstand
- 11
- Radsatz
- 12
- Radsatz
- 13
- Rollenträger
- 14
- Rollenträger
- 15
- Traverse
- 16
- senkrechte Säule
- 17
- senkrechte Säule
- 18
- Spurweite
- 19
- senkrechte Säule
- 20
- Traverse
- 21
- Querstrebe
- 22
- Querstrebe
- 23
- Schienenprofil
- 24
- Rolle
- 25
- Rolle
- 26
- Klemmvorrichtung
- 27
- Rolle
- 28
- Stütze
- 29
- Radsatz
- 30
- Radsatz
- 31
- Säule
- 32
- Säule
- 33
- Säule
- 34
- Säule
- 35
- unteres Ende
- 36
- Werkstattboden
- 37
- Traverse
- 38
- Traverse
- 39
- Abstandhalter
- 40
- Klemmrolle
- 41
- Innenseite
- 42
- Spurkranz
- 43
- Mitte
- 44
- Ausrichtung
- 45
- verschiebbarer Halter
Claims (18)
- Vorrichtung zum Abstützen von Fahrwerken, die wenigstens zwei Paare von Einzelrädern oder wenigstens zwei Radsätze aufweisen und in das Fahrwerk um ihre jeweilige Drehachse drehbar eingebaut sind, für Schienenfahrzeuge während der Bearbeitung der Einzelräder, Räder der Radsätze oder Teilen davon auf einer Radsatzbearbeitungsmaschine, wobei die jeweiligen Drehachsen der Paare von Einzelrädern oder der Radsätze in der Längsrichtung des Fahrwerks einen seitlichen Achsabstand voneinander haben, dadurch gekennzeichnet, dass in der Längsrichtung (
3 ) in einem Abstand (9 ,10 ) von den Bearbeitungswerkzeugen (6 ) der Radsatzbearbeitungsmaschine (1 ), welcher einem Achsabstand entspricht, eine Stütze (16 bis19 ,31 bis34 ) für wenigstens ein freies, jeweils nicht in Bearbeitung befindliches Einzelrad eines Paares von Einzelrädern oder wenigstens ein Rad (7 ) eines Radsatzes (11 ,12 ) des Fahrwerks (8 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (
16 bis19 ,31 bis34 ) mit der Radsatzbearbeitungsmaschine (1 ) oder wenigstens einem von deren Organen (5 ) verbunden oder vorübergehend verbindbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze aus wenigstens einer senkrechten Säule (
16 bis19 ,31 bis34 ) besteht, die an ihrem oberen Ende eine waagerechte Traverse (15 ,20 ,37 ) aufweist, die sich in der Längsrichtung (3 ) erstreckt und eine Einrichtung (13 ,14 ,23 ) zum Abstützen eines Einzelrades oder eines Rades (7 ) eines Radsatzes (11 ,12 ) hat. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze aus wenigstens zwei senkrechten Säulen (
16 bis19 ,31 bis34 ) besteht, die einen seitlichen Abstand voneinander haben und an ihren oberen Enden durch eine waagerechte Traverse (15 ,20 ,37 ) miteinander verbunden sind, die sich in der Längsrichtung (3 ) erstreckt und eine Einrichtung (13 ,14 ) zum Abstützen eines Einzelrades oder eines Rades (7 ) eines Radsatzes (11 ,12 ) hat. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass über die Breite der Radsatzbearbeitungsmaschine (
1 ) eine weitere Stütze vorgesehen ist, die aus einer senkrechten Säule (13 ,19 ) besteht, die an ihrem oberen Ende eine waagerechte Traverse (15 ,20 ) aufweist, die sich in der Längsrichtung (3 ) erstreckt und eine Einrichtung (13 ,14 ,24 ,25 ) zum Abstützen eines Einzelrades oder eines Rades (7 ) eines Radsatzes (11 ,12 ) hat. - Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Stützen (
16 ,19 ,32 ,33 ) in der Längsrichtung (3 ) gesehen einander gegenüberliegen, indem sie den gleichen Abstand (9 ,10 ) von entsprechenden Bearbeitungswerkzeugen (6 ) der Radsatzbearbeitungsmaschine (1 ) haben. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stützen (
21 ,22 ,38 ) durch eine weitere Traverse (21 ,38 ) miteinander verbunden sind, die sich quer zu den Traversen (15 ,20 ,37 ) in der Längsrichtung (3 ) über die Breite der Radsatzbearbeitungsmaschine (1 ) erstreckt. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass über die Breite der Radsatzbearbeitungsmaschine (
1 ) eine weitere Stütze vorgesehen ist, die aus zwei senkrechten Säulen (19 ,33 ) besteht, die einen seitlichen Abstand voneinander haben und an ihren oberen Enden durch eine waagerechte Traverse (21 ,37 ) miteinander verbunden sind, die sich quer zur Längsrichtung (3 ) erstreckt und eine Einrichtung (13 ,14 ,24 ) zum Abstützten eines Einzelrades oder eines Rades (7 ) eines Radsatzes (11 ,12 ) hat. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Stützen (
16 ,19 ,32 ,33 ) quer zur Längsrichtung (3 ) einander gegenüberliegen, indem sie den gleichen Abstand von entsprechenden Bearbeitungswerkzeugen (6 ) der Radsatzbearbeitungsmaschine (1 ) haben. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stützen (
16 ,19 ,32 ,33 ) durch wenigstens eine weitere Traverse (21 ,38 ) miteinander verbunden sind, die sich quer zu den Traversen (15 ,20 ,37 ) in der Längsrichtung (3 ) über die Breite der Radsatzbearbeitungsmaschine (1 ) erstreckt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Stützen (
16 bis19 ,31 bis34 ) einen Abstandshalter (39 ) aufweist, über welchen in einer Richtung quer zur Längsrichtung (3 ) der Abstand der Stütze (16 bis19 ,31 bis34 ) zu einem Einzelrad, einem Radsatz (29 ) oder dem Drehgestell (8 ) ein- und feststellbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter (
39 ) in der Nähe des Fußes (35 ) von wenigstens einer der senkrechten Säulen (16 bis19 ,31 bis34 ) der Stütze vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als Bestandteil eines Servicewagen (
5 ) ausgestaltet ist, der mit der Radsatzbearbeitungsmaschine (1 ) fest oder lösbar verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Radsatzbearbeitungsmaschine (
1 ) auf Rollen (45 ) verfahrbar und mit einem Service-Wagen (5 ) fest oder lösbar verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Radsatzbearbeitungsmaschine (
1 ) und der Service-Wagen (5 ) im Werkstattgleis (2 ) verfahrbar sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze auf der in der Längsrichtung (
3 ) vorgesehenen waagerechten Traverse (15 ,20 ,37 ) einen Rollenschemel (13 ,14 ) aufweist mit zwei Rollen (24 ,25 ), die in der Längsrichtung (3 ) in einem Abstand einander gegenüberliegen und zur Aufnahme eines Einzelrades oder eines Rades (7 ) eines Radsatzes (11 ,12 ) vorgesehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollenschemel (
13 ,14 ) auf der Traverse (15 ,20 ,37 ) in der Längsrichtung (3 ) verschieb- und arretierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der sich in der Längsrichtung (
3 ) erstreckenden Traverse (15 ,20 ,37 ) ein Anschlag (40 ) für ein Einzelrad oder ein Rad (7 ) eines Radsatzes (11 ,12 ) zum Ausrichten des Fahrwerks (8 ) in der Längsrichtung (3 ) vorgesehen ist.
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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