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Die Erfindung betrifft ein elektronisches
Gemälde
mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
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Seit Jahrhunderten sind Gemälde zur
Darstellung von Kunst bekannt. Beispielsweise werden bei Ölgemälden abstrakte
oder figurative Darstellungen mit Ölfarben auf Leinwand aufgebracht
und die Leinwand, meist von einem Rahmen umfasst, an einer Wand
eines Zimmers befestigt. Gemälde
sind Unikate, die je nach Künstler
neben dem ideellen einen sehr hohen materiellen Wert haben können. Sie sind
portabel und „funktionieren" selbständig, d.
h. sie sprechen für
sich allein. Nachteilig bei herkömmlichen
Gemälden
ist, dass sie die Dimension Zeit nicht darstellen können. Ein
Gemälde
zeigt immer nur dasselbe Bild, dieselbe Szene.
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Weiterhin sind Displays auf Basis
von Flüssigkeitskristallen,
Leuchtdioden, organischen Leuchtdioden oder Plasmadisplays bekannt.
Sie zeichnen sich z. B. durch eine geringe Gerätetiefe aus, da eine Kathodenstrahlröhre herkömmlicher
Bildschirme nicht benötigt
wird. Solche Displays sind daher platzsparend und eignen sich z.
B. auch für
eine Anbringung an Wänden.
Weitere Vorteile von Flachdisplays (flat panel displays) sind ihr
geringes Gewicht, ihre Energieeffizienz und ihre Vielfältigkeit
in der Anwendung. Flachdisplays werden z. B. in Mobiltelefonen, als
Computermonitore oder TV-Bildschirme
eingesetzt und eignen sich auch für großformatige Anwendungen.
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Es ist ferner bekannt, dass Flachdisplays meist
entweder integriert in elektronischen Geräten wie Geldautomaten oder
Mobiltelefonen zum Einsatz kommen, oder aber mit elektronischen
Geräten über eine
Sende- und Empfangsvorrichtung verbunden sind. Bei der Verwendung
von Flachdisplays als TV-Bildschirme wird das Flachdisplay beispielsweise über ein
Kabel mit den darzustellenden Bildern versorgt. Die Übertragung
von Daten, die auf dem Display dargestellt werden, kann aber auch
kabellos über
Funk erfolgen. Displays eignen sich zur Darstellung eines einzelnen
Bildes genauso wie zur Darstellung bewegter Bilder oder Videos.
Den Anwendungen ist gemein, dass die Daten, die auf dem Display dargestellt
werden, veränderbar
sind. So kann z. B. durch Umschalten des Fernsehkanals oder einlegen einer
DVD ein anderes festes oder bewegtes Bild auf dem Flachdisplay dargestellt
werden. Nachteilig daran ist jedoch, dass Displays in Verbindung
mit einem externen Speichermedium oder einer Datenübertragungseinheit
zusammenwirken und nicht zur ausschließlichen Darstellung genau eines
Inhaltes vorgesehen sind.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung,
eine Vorrichtung anzugeben, die es erlaubt, auf eine externe Datenübertragung
zu verzichten und genau ein elektronisch generiertes Bild oder genau
eine Sequenz von elektronisch generierten Bildern als elektronisches
Gemälde
darzustellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 im Zusammenwirken
mit den Merkmalen im Oberbegriff. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Endung
sind in den Unteransprüchen
enthalten.
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Dazu weist ein erfindungsgemäßes elektronisches
Gemälde,
bestehend aus einer Anzeigeeinheit mit mindestens einem Anzeigeelement,
einer Energieversorgung und einer Steuereinheit zur Ansteuerung
der Anzeigeeinheit, ein fest installiertes, nicht auswechselbares
Speichermedium auf, in welchem nicht veränderbare Informationen zur
Ansteuerung der Anzeigeeinheit gespeichert sind.
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Ein besonderer Vorteil der Erfindung
besteht darin, dass der Inhalt des Speichermediums unveränderlich
ist. Ein erfindungsgemäßes elektronisches Gemälde kann
daher die Funktion eines herkömmlichen
Gemäldes übernehmen,
das ebenfalls nur einen Inhalt darstellt und ein Unikat ist. Darüber hinaus können aber
auch für
die industrielle Serienfertigung mehrere elektronische Gemälde denselben
Speicherinhalt auf dem Display darstellen. Die elektronischen Gemälde entsprächen in
dieser Ausfertigung den herkömmlichen
Kunstdrucken. Auch können
Duplikate von elektronischen Gemälden
den gleichen Speicherinhalt aufweisen.
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Ein weiterer Vorteil ergibt sich
daraus, dass das elektronische Gemälde durch ein Flachdisplay realisiert
ist, welches sich auch für
die Anbringung an Zimmerwänden ähnlich wie
bei herkömmlichen Kunstgemälden eignet.
Das elektronische Gemälde kann
dabei auch mit einem Gehäuserahmen
versehen sein, wodurch die optische Ähnlichkeit noch verstärkt wird.
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Vorteilhafterweise kann ein strom-
oder batteriebetriebenes elektronisches Gemälde auch die Dimension Zeit
darstellen. Beinhaltet das Speichermedium nicht nur genau ein elektronisch
generiertes Bild, sondern eine festgelegte Sequenz von elektronisch
generierten Bildern oder Videos, so sind z. B. auch Bewegungen unmittelbar
darstellbar.
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Ein weiterer Vorteil des elektronischen
Gemäldes
resultiert auch aus der Möglichkeit,
dass elektronische Gemälde
mit Lautsprechern zur Untermalung des elektronisch generierten Bildes
oder der Bildsequenz mit Tönen
zu versehen.
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Vorteilhafterweise benötigt das
erfindungsgemäße elektronische
Gemälde
keine Verbindung zu einem externen Datengerät. Insbesondere im Batteriebetrieb
funktioniert das elektronische Gemälde ähnlich einem herkömmlichen
Gemälde
selbständig ohne
optisch ersichtliche Verbindung zu einem anderen Gerät.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand
einiger Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
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Es zeigt:
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1:
Eine schematische Darstellung eines Prinzipschaltbilds eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektronischen
Gemäldes.
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2:
Eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektronischen
Gemäldes
mit einem Gehäuse.
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3:
Eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektronischen
Gemäldes
mit einem Gehäuse.
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4:
Eine Rückansicht
eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes mit
einem Gehäuse.
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In 1 ist
eine schematische Darstellung eines Prinzipschaltbilds eines Ausführungsbeispiels des
erfindungsgemäßen elektronischen
Gemäldes dargestellt.
Das elektronische Gemälde
besteht aus einer Anzeigeeinheit 1 mit mindestens einem
Anzeigeelement, einem Speichermedium 2, einer Energieversorgung 3 und
einer Steuereinheit 4 zur Ansteuerung der Anzeigeeinheit 1 mit
den im Speichermedium 2 gespeicherten Daten. Die Energieversorgung 3 versorgt
das Speichermedium 2, die Steuereinheit 4 und
die Anzeigeeinheit 1 mit Energie. Die Energieversorgung 3 besteht
bevorzugt aus einer Kombination von Batteriefach für den Betrieb
mit Batterien oder Akkus und einem Stromnetzanschluss. Die Netzversorgung
erfolgt dabei über
ein Kabel. Das Speichermedium 2 ist mit der Anzeigeeinheit 1 zur Darstellung
des Inhaltes des Speichermediums 2 über die Steuereinheit 4 verbunden.
Die Verbindung ist dabei bevorzugt elektrisch ausgestaltet. Außer dem
Netzanschluss benötigt
das erfindungsgemäße elektronische
Gemälde
keinen weiteren Anschluss. So wird zum Beispiel eine Einheit zum
Empfang von Daten von außen,
sei es über
Kabel oder Funk, nicht benötigt.
Die auf der Anzeigeeinheit 1 als elektronisches Gemälde dargestellten
Daten sind im erfindungsgemäßen elektronischen
Gemälde
integriert. Das elektronische Gemälde funktioniert also ohne Datenempfang
von außen.
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In 2 ist
eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes dargestellt.
Das elektronische Gemälde 1 ist
dabei als Flachdisplay realisiert. In bevorzugter Ausführungsform
ist das Flachdisplay ein Plasmadisplay. Es kann sich aber auch um
ein Display auf Basis von LED-, OLED-, LCD-Anzeigeelementen handeln.
Insbesondere kann das Display auch eine dünne Folie aus Anzeigeelementen
sein. Hinter der Anzeigeeinheit 1 ist bevorzugt ein Gehäuse 5 angebracht.
In dem Gehäuse 5 befindet
sich das Speichermedium 2. Bei dem Speichermedium 2 handelt
es sich um einen festen Speicher, der auch nach Abschalten der Stromzufuhr erhalten
bleibt. Es ist bevorzugt durch eine Festplatte, ein Microdrive,
einen Memory Stick, einen CompactFlash-Speicher, einem optischen
Speicher, einer Magnetkarte, CD oder eine Speicherkarte realisiert. Das
Speichermedium 2 ist so angeordnet, dass es nicht direkt
von außen
zugänglich
bzw. nicht zu öffnen
ist und somit sichergestellt wird, dass die auf der Anzeigeeinheit 1 dargestellten
Daten unveränderbar sind.
Dabei können
die Daten eine Sequenz von elektronisch generierten Bildern umfassen
oder sie entsprechen nur einem einzigen elektronisch generierten
Bild. Die Unveränderlichkeit
der Daten ist Voraussetzung für
die Schaffung eines Unikates und eines sowohl ideellen als auch
materiellen Wertes. Im Gehäuse 5 ist
weiterhin eine Energieversorgung 3 bestehend aus einem
Batteriefach 6 und einer Netzversorgung 7 vorgesehen.
Die Energieversorgung kann aber auch über Batterie oder Netz allein
erfolgen. Das Gehäuse 5 ist
dabei möglichst
flach zu halten, damit das elektronische Gemälde wie ein herkömmliches
Gemälde
an der Wand montiert werden kann. Das Batteriefach 6 ist
von außen
zugänglich
im Gehäuse
angebracht.
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3 zeigt
eine Frontansicht eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektronischen
Gemäldes.
In dieser Ausführungsform
ist das Gehäuse 5 um
die Anzeigeeinheit 1 herum ausgebildet. Dadurch entsteht
der optische Eindruck eines Rahmens um die Anzeigeeinheit 1 herum,
wodurch die Ähnlichkeit
mit einem herkömmlichen
Gemälde vergrößert wird.
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4 zeigt
eine Rückansicht
eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen elektronischen
Gemäldes.
An der hinteren Wand ist nur das Batteriefach 6 und der
Netzanschluss 7 zugänglich, das
Speichermedium 2 ist im Gehäuse 5 integriert und
unzugänglich.
An der Seite des Gehäuse 5 kann ein
Schalter 8 zum An- und Ausschalten des elektronischen Gemäldes angebracht
sein.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist der Schalter 8 als Dimmer realisiert. Die Dimmfunktion
kann weiter auch automatisch über eine
Steuereinheit mit angeschlossenem Photodetektor realisiert sein,
so dass sich die Helligkeit des elektronischen Gemäldes automatisch
den Lichtverhältnissen
anpasst.
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In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist das erfindungsgemäße elektronische Gemälde Lautsprecher
zur Wiedergabe von auf dem Speichermedium 2 gespeicherten
Tonsequenzen auf.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung kann
die Energieversorgung 3 auch durch Solarzellen, die am
Gehäuse 5 des
elektronischen Gemäldes angebracht
sind, in Kombination mit einem wiederaufladbaren Akku erfolgen.
Dieses Ausführung
erlaubt es auf eine Stromzufuhr über
Kabel von Außen zu
verzichten, wodurch der optische Eindruck des elektronischen Gemäldes dem
eines herkömmlichen Gemäldes weiter
angeglichen wird.
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Die Erfindung beschränkt sich
nicht auf die hier dargestellten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist es
möglich,
durch Kombination und Modifikation der genannten Mittel und Merkmale
weitere Ausführungsvarianten
zu realisieren, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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- 1
- Anzeigeeinheit
- 2
- Speichermedium
- 3
- Energieversorgung
- 4
- Steuereinheit
- 5
- Gehäuse
- 6
- Batteriefach
- 7
- Netzversorgung
- 8
- An-
und Ausschalter