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DE20319422U1 - Elektronisches Gemälde - Google Patents

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DE20319422U1
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    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F9/00Indicating arrangements for variable information in which the information is built-up on a support by selection or combination of individual elements
    • G09F9/30Indicating arrangements for variable information in which the information is built-up on a support by selection or combination of individual elements in which the desired character or characters are formed by combining individual elements
    • G09F9/33Indicating arrangements for variable information in which the information is built-up on a support by selection or combination of individual elements in which the desired character or characters are formed by combining individual elements being semiconductor devices, e.g. diodes
    • GPHYSICS
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Abstract

Elektronisches Gemälde, bestehend aus einer Anzeigeeinheit (1) mit mindestens einem Anzeigeelement, einer Energieversorgung (3) und einer Steuereinheit (4) zur Ansteuerung der Anzeigeeinheit (1), dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Gemälde ein fest installiertes, nicht auswechselbares Speichermedium (2) aufweist, in welchem nicht veränderbare Informationen zur Ansteuerung der Anzeigeeinheit (1) gespeichert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektronisches Gemälde mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
  • Seit Jahrhunderten sind Gemälde zur Darstellung von Kunst bekannt. Beispielsweise werden bei Ölgemälden abstrakte oder figurative Darstellungen mit Ölfarben auf Leinwand aufgebracht und die Leinwand, meist von einem Rahmen umfasst, an einer Wand eines Zimmers befestigt. Gemälde sind Unikate, die je nach Künstler neben dem ideellen einen sehr hohen materiellen Wert haben können. Sie sind portabel und „funktionieren" selbständig, d. h. sie sprechen für sich allein. Nachteilig bei herkömmlichen Gemälden ist, dass sie die Dimension Zeit nicht darstellen können. Ein Gemälde zeigt immer nur dasselbe Bild, dieselbe Szene.
  • Weiterhin sind Displays auf Basis von Flüssigkeitskristallen, Leuchtdioden, organischen Leuchtdioden oder Plasmadisplays bekannt. Sie zeichnen sich z. B. durch eine geringe Gerätetiefe aus, da eine Kathodenstrahlröhre herkömmlicher Bildschirme nicht benötigt wird. Solche Displays sind daher platzsparend und eignen sich z. B. auch für eine Anbringung an Wänden. Weitere Vorteile von Flachdisplays (flat panel displays) sind ihr geringes Gewicht, ihre Energieeffizienz und ihre Vielfältigkeit in der Anwendung. Flachdisplays werden z. B. in Mobiltelefonen, als Computermonitore oder TV-Bildschirme eingesetzt und eignen sich auch für großformatige Anwendungen.
  • Es ist ferner bekannt, dass Flachdisplays meist entweder integriert in elektronischen Geräten wie Geldautomaten oder Mobiltelefonen zum Einsatz kommen, oder aber mit elektronischen Geräten über eine Sende- und Empfangsvorrichtung verbunden sind. Bei der Verwendung von Flachdisplays als TV-Bildschirme wird das Flachdisplay beispielsweise über ein Kabel mit den darzustellenden Bildern versorgt. Die Übertragung von Daten, die auf dem Display dargestellt werden, kann aber auch kabellos über Funk erfolgen. Displays eignen sich zur Darstellung eines einzelnen Bildes genauso wie zur Darstellung bewegter Bilder oder Videos. Den Anwendungen ist gemein, dass die Daten, die auf dem Display dargestellt werden, veränderbar sind. So kann z. B. durch Umschalten des Fernsehkanals oder einlegen einer DVD ein anderes festes oder bewegtes Bild auf dem Flachdisplay dargestellt werden. Nachteilig daran ist jedoch, dass Displays in Verbindung mit einem externen Speichermedium oder einer Datenübertragungseinheit zusammenwirken und nicht zur ausschließlichen Darstellung genau eines Inhaltes vorgesehen sind.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung anzugeben, die es erlaubt, auf eine externe Datenübertragung zu verzichten und genau ein elektronisch generiertes Bild oder genau eine Sequenz von elektronisch generierten Bildern als elektronisches Gemälde darzustellen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 im Zusammenwirken mit den Merkmalen im Oberbegriff. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Endung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Dazu weist ein erfindungsgemäßes elektronisches Gemälde, bestehend aus einer Anzeigeeinheit mit mindestens einem Anzeigeelement, einer Energieversorgung und einer Steuereinheit zur Ansteuerung der Anzeigeeinheit, ein fest installiertes, nicht auswechselbares Speichermedium auf, in welchem nicht veränderbare Informationen zur Ansteuerung der Anzeigeeinheit gespeichert sind.
  • Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Inhalt des Speichermediums unveränderlich ist. Ein erfindungsgemäßes elektronisches Gemälde kann daher die Funktion eines herkömmlichen Gemäldes übernehmen, das ebenfalls nur einen Inhalt darstellt und ein Unikat ist. Darüber hinaus können aber auch für die industrielle Serienfertigung mehrere elektronische Gemälde denselben Speicherinhalt auf dem Display darstellen. Die elektronischen Gemälde entsprächen in dieser Ausfertigung den herkömmlichen Kunstdrucken. Auch können Duplikate von elektronischen Gemälden den gleichen Speicherinhalt aufweisen.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass das elektronische Gemälde durch ein Flachdisplay realisiert ist, welches sich auch für die Anbringung an Zimmerwänden ähnlich wie bei herkömmlichen Kunstgemälden eignet. Das elektronische Gemälde kann dabei auch mit einem Gehäuserahmen versehen sein, wodurch die optische Ähnlichkeit noch verstärkt wird.
  • Vorteilhafterweise kann ein strom- oder batteriebetriebenes elektronisches Gemälde auch die Dimension Zeit darstellen. Beinhaltet das Speichermedium nicht nur genau ein elektronisch generiertes Bild, sondern eine festgelegte Sequenz von elektronisch generierten Bildern oder Videos, so sind z. B. auch Bewegungen unmittelbar darstellbar.
  • Ein weiterer Vorteil des elektronischen Gemäldes resultiert auch aus der Möglichkeit, dass elektronische Gemälde mit Lautsprechern zur Untermalung des elektronisch generierten Bildes oder der Bildsequenz mit Tönen zu versehen.
  • Vorteilhafterweise benötigt das erfindungsgemäße elektronische Gemälde keine Verbindung zu einem externen Datengerät. Insbesondere im Batteriebetrieb funktioniert das elektronische Gemälde ähnlich einem herkömmlichen Gemälde selbständig ohne optisch ersichtliche Verbindung zu einem anderen Gerät.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1: Eine schematische Darstellung eines Prinzipschaltbilds eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes.
  • 2: Eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes mit einem Gehäuse.
  • 3: Eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes mit einem Gehäuse.
  • 4: Eine Rückansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes mit einem Gehäuse.
  • In 1 ist eine schematische Darstellung eines Prinzipschaltbilds eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes dargestellt. Das elektronische Gemälde besteht aus einer Anzeigeeinheit 1 mit mindestens einem Anzeigeelement, einem Speichermedium 2, einer Energieversorgung 3 und einer Steuereinheit 4 zur Ansteuerung der Anzeigeeinheit 1 mit den im Speichermedium 2 gespeicherten Daten. Die Energieversorgung 3 versorgt das Speichermedium 2, die Steuereinheit 4 und die Anzeigeeinheit 1 mit Energie. Die Energieversorgung 3 besteht bevorzugt aus einer Kombination von Batteriefach für den Betrieb mit Batterien oder Akkus und einem Stromnetzanschluss. Die Netzversorgung erfolgt dabei über ein Kabel. Das Speichermedium 2 ist mit der Anzeigeeinheit 1 zur Darstellung des Inhaltes des Speichermediums 2 über die Steuereinheit 4 verbunden. Die Verbindung ist dabei bevorzugt elektrisch ausgestaltet. Außer dem Netzanschluss benötigt das erfindungsgemäße elektronische Gemälde keinen weiteren Anschluss. So wird zum Beispiel eine Einheit zum Empfang von Daten von außen, sei es über Kabel oder Funk, nicht benötigt. Die auf der Anzeigeeinheit 1 als elektronisches Gemälde dargestellten Daten sind im erfindungsgemäßen elektronischen Gemälde integriert. Das elektronische Gemälde funktioniert also ohne Datenempfang von außen.
  • In 2 ist eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes dargestellt. Das elektronische Gemälde 1 ist dabei als Flachdisplay realisiert. In bevorzugter Ausführungsform ist das Flachdisplay ein Plasmadisplay. Es kann sich aber auch um ein Display auf Basis von LED-, OLED-, LCD-Anzeigeelementen handeln. Insbesondere kann das Display auch eine dünne Folie aus Anzeigeelementen sein. Hinter der Anzeigeeinheit 1 ist bevorzugt ein Gehäuse 5 angebracht. In dem Gehäuse 5 befindet sich das Speichermedium 2. Bei dem Speichermedium 2 handelt es sich um einen festen Speicher, der auch nach Abschalten der Stromzufuhr erhalten bleibt. Es ist bevorzugt durch eine Festplatte, ein Microdrive, einen Memory Stick, einen CompactFlash-Speicher, einem optischen Speicher, einer Magnetkarte, CD oder eine Speicherkarte realisiert. Das Speichermedium 2 ist so angeordnet, dass es nicht direkt von außen zugänglich bzw. nicht zu öffnen ist und somit sichergestellt wird, dass die auf der Anzeigeeinheit 1 dargestellten Daten unveränderbar sind. Dabei können die Daten eine Sequenz von elektronisch generierten Bildern umfassen oder sie entsprechen nur einem einzigen elektronisch generierten Bild. Die Unveränderlichkeit der Daten ist Voraussetzung für die Schaffung eines Unikates und eines sowohl ideellen als auch materiellen Wertes. Im Gehäuse 5 ist weiterhin eine Energieversorgung 3 bestehend aus einem Batteriefach 6 und einer Netzversorgung 7 vorgesehen. Die Energieversorgung kann aber auch über Batterie oder Netz allein erfolgen. Das Gehäuse 5 ist dabei möglichst flach zu halten, damit das elektronische Gemälde wie ein herkömmliches Gemälde an der Wand montiert werden kann. Das Batteriefach 6 ist von außen zugänglich im Gehäuse angebracht.
  • 3 zeigt eine Frontansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes. In dieser Ausführungsform ist das Gehäuse 5 um die Anzeigeeinheit 1 herum ausgebildet. Dadurch entsteht der optische Eindruck eines Rahmens um die Anzeigeeinheit 1 herum, wodurch die Ähnlichkeit mit einem herkömmlichen Gemälde vergrößert wird.
  • 4 zeigt eine Rückansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen elektronischen Gemäldes. An der hinteren Wand ist nur das Batteriefach 6 und der Netzanschluss 7 zugänglich, das Speichermedium 2 ist im Gehäuse 5 integriert und unzugänglich. An der Seite des Gehäuse 5 kann ein Schalter 8 zum An- und Ausschalten des elektronischen Gemäldes angebracht sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Schalter 8 als Dimmer realisiert. Die Dimmfunktion kann weiter auch automatisch über eine Steuereinheit mit angeschlossenem Photodetektor realisiert sein, so dass sich die Helligkeit des elektronischen Gemäldes automatisch den Lichtverhältnissen anpasst.
  • In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das erfindungsgemäße elektronische Gemälde Lautsprecher zur Wiedergabe von auf dem Speichermedium 2 gespeicherten Tonsequenzen auf.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung kann die Energieversorgung 3 auch durch Solarzellen, die am Gehäuse 5 des elektronischen Gemäldes angebracht sind, in Kombination mit einem wiederaufladbaren Akku erfolgen. Dieses Ausführung erlaubt es auf eine Stromzufuhr über Kabel von Außen zu verzichten, wodurch der optische Eindruck des elektronischen Gemäldes dem eines herkömmlichen Gemäldes weiter angeglichen wird.
  • Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die hier dargestellten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist es möglich, durch Kombination und Modifikation der genannten Mittel und Merkmale weitere Ausführungsvarianten zu realisieren, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • 1
    Anzeigeeinheit
    2
    Speichermedium
    3
    Energieversorgung
    4
    Steuereinheit
    5
    Gehäuse
    6
    Batteriefach
    7
    Netzversorgung
    8
    An- und Ausschalter

Claims (7)

  1. Elektronisches Gemälde, bestehend aus einer Anzeigeeinheit (1) mit mindestens einem Anzeigeelement, einer Energieversorgung (3) und einer Steuereinheit (4) zur Ansteuerung der Anzeigeeinheit (1), dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Gemälde ein fest installiertes, nicht auswechselbares Speichermedium (2) aufweist, in welchem nicht veränderbare Informationen zur Ansteuerung der Anzeigeeinheit (1) gespeichert sind.
  2. Elektronisches Gemälde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (1) durch ein Flachdisplay auf Basis von Flüssigkeitskristallen, Leuchtdioden, organischen Leuchtdioden oder Plasma-Anzeigeelementen realisiert ist.
  3. Elektronisches Gemälde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Gemälde ein Gehäuse (5) aufweist, in dem die Energieversorgung (3), die Steuereinheit (4) und das Speichermedium (2) integriert sind.
  4. Elektronisches Gemälde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung (3) in Form eines Batteriefachs (5) und/oder einer Netzversorgung (6) realisiert ist.
  5. Elektronisches Gemälde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung (3) durch an dem Gehäuse (5) angebrachte Solarzellen in Verbindung mit einem Akku erfolgt.
  6. Elektronisches Gemälde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichermedium (2) im Gehäuse (5) des elektronischen Gemäldes nicht von außen zugänglich ist.
  7. Elektronisches Gemälde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichermedium (2) durch eine Festplatte ein Microdrive, einen Memory Stick, einen CompactFlash-Speicher, einem optischen Speicher, eine Magnetkarte, eine CD/DVD mit CD/DVD-Laufwerk oder eine Speicherkarte realisiert ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102008006976A1 (de) * 2008-01-31 2009-08-06 Osram Opto Semiconductors Gmbh Optisches Element
DE102008006976B4 (de) 2008-01-31 2023-09-28 Pictiva Displays International Limited Optisches Gerät und dessen Verwendung

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R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years
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