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Technisches
Gebiet
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Die Erfindung betrifft einen vorgefertigten Schaltisch,
wie er auf dem Gebiet des Bauwesens insbesondere für die Einschalung
von Decken Verwendung findet.
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Wenn eine Geschossdecke eines Betonbauwerks
zu betonieren ist, wird eine im Wesentlichen horizontal angeordnete
Schalhaut erstellt, deren Ränder
durch sogenannte Stirnabschalungen begrenzt werden. Die Schalhaut
kann durch eine Vielzahl von Schalungsplatten ausgebildet werden,
die auf sogenannte Querträger
aufgelegt sind, die wiederum senkrecht hierzu auf sogenannte Jochträger aufgelegt
sind. Die Jochträger
werden üblicherweise an
mehreren Stellen durch sogenannte Deckenstützen zum Untergrund hin abgestützt.
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Stand der Technik
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Aus der
EP 0 945 564 A1 ist ein
Deckenschaltisch bekannt, der insofern vorgefertigt ist, als die
Schalhaut in Form von mehreren Schalplatten an den Querträgern befestigt
ist, und diese an den Jochträgern
befestigt sind. An den Jochträgern
sind ferner Verbindungselemente vorgesehen, die mit Verbindungselementen
zusammenwirken können,
die an der Oberseite von Deckenstützen vorgesehen sind. Durch
die vorgefertigte Einheit, die aus den Schalplatten, den Quer- und den Jochträgern besteht,
können
modulare Elemente vorgesehen werden, die lediglich noch mit den
Stützen
versehen werden müssen,
um zusammen mit weiteren derartigen Elementen eine vollständige Deckenschalung
zu bilden. Die vorgefertigten Elemente können insbesondere in zeit-
und kostensparender Art und Weise zwischen einzelnen Geschossen
umgesetzt werden, um nacheinander die Decken eines mehrgeschossigen
Gebäudes
zu betonieren.
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Aus der
DE 100 56 831 C1 geht eine ähnliche
Deckenschalvorrichtung hervor, bei der zumindest die Jochträger aus
Stahl ausgeführt
sind. Die Stützen
sind an sogenannten Tragrahmen angeschlossen, die jeweils zwischen
zwei benachbarten Jochträgern
befestigt werden.
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Darstellung
der Erfindung
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Die Aufgabe der Erfindung liegt darin,
einen Deckenschaltisch zu schaffen, der in effizienter Art und Weise
hinsichtlich seiner Einsatzmöglichkeiten verbessert
ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt
durch den im Anspruch 1 beschriebenen Schaltisch.
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Demzufolge weist der erfindungsgemäße, vorgefertigte
Schaltisch eine Schalhaut auf, die an mehreren Querträgern befestigt
ist. Die Schalhaut kann beispielsweise aus mehreren Schalplatten
bestehen. Für
die Querträger
wird bevorzugt, dass diese aus Holz ausgeführt sind. Demgegenüber sind
zumindest zwei Jochträger
aus Stahl vorgesehen, an denen die Querträger befestigt sind. An den
Jochträgern
sind die erforderlichen Stützen
befestigbar, indem Verbindungsköpfe,
die der Anbringung der Stützen
dienen, an jeweils einem einzigen Jochträger anbringbar sind. Dies wird
dadurch realisiert, dass zumindest zwei der vorhandenen Jochträger entlang
im Wesentlichen ihrer gesamten Länge
in regelmäßigen Abständen mit
Bohrungen versehen sind. An diesen Bohrungen sind die genannten
Verbindungsköpfe befestigt.
Dies kann beispielsweise mittels hindurchgesteckter und gesicherter
Bolzen vorgenommen werden. Im Hinblick auf die Anbringung der Stützen an
den Verbindungsköpfen
ist zu erwähnen,
dass diese über
eine Keilverbindung erfolgen kann. Hierbei werden ein oder mehrere
Keile derart eingeschlagen, dass sie eine Stütze mittels einer an ihrem
oberen Ende vorgesehenen Kopfplatte fest mit dem Verbindungskopf
verspannen. Zu dem Verbindungskopf sei noch erwähnt, dass dieser auch einfach
als "Kopf", "Kopfverbindung" oder dergleichen
bezeichnet werden kann. Im Wesentlichen eignet sich als Verbindungskopf
im Sinne der Erfindung ein jegliches Element, an dem eine Deckenstütze befestigbar
ist, und das seinerseits an einen einzigen Jochträger mittels
der darin vorgesehenen Bohrungen befestigbar ist.
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Die erfindungsgemäße Möglichkeit, die Verbindungsköpfe jeweils
an einem einzigen Jochträger zu
befestigen, führt
gegenüber
der
DE 100 56 831
C1 zu dem Vorteil, dass die darin gezeigten Tragrahmen entbehrlich
sind, die zwischen zwei Jochträgern
zu befestigen sind. Erfindungsgemäß können die Verbindungsköpfe vergleichsweise
einfach und kostengünstig
gestaltet sein, indem sie unmittelbar an einem einzigen Jochträger befestigbar
sind. Um die Zusammenwirkung mit Markierungen, die an den Jochträgern vorgesehen
sein können
zu verbessern, kann an dem Verbindungskopf jeweils eine Markierung
vorgesehen sein, so dass dann, wenn die beiden Markierungen in Ausrichtung
zueinander gebracht werden, die Bohrungen des Trägers einerseits und des Verbindungskopfes
andererseits miteinander ausgerichtet sind.
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Das Vorsehen von Bohrungen in regelmäßigen Abständen entlang
im Wesentlichen der gesamten Länge
der Jochträger
führt zum
einen zu dem Vorteil, dass die Verbindungsköpfe nahezu stufenlos entlang
der gesamten Länge
eines Jochträgers
befestigt werden können.
Hierdurch können
an ein und demselben Schaltisch Stützen in flexibler Art und Weise
befestigt werden, wie sie für
die Anpassung an unterschiedliche Deckendicken und damit unterschiedliche
Betondrücke
erforderlich ist. Mit anderen Worten können die Abstände zwischen
den Stützen je
nach Bedarf an identisch gestalteten Schaltischen so vorgenommen
werden, dass eine ausreichende Ableitung der auftretenden Kräfte über die
Stützen gewährleistet
ist. Die Anbringung der Köpfe
an den Jochträgern
ist darüber
hinaus vergleichsweise schnell zu bewerkstelligen, da beispielsweise
lediglich Bolzen durch Bohrungen in dem Verbindungskopf einerseits
und dem Jochträger
andererseits gesteckt und gesichert werden müssen. Dies führt zu einer
erheblichen Zeitersparnis gegenüber
der Befestigung mittels metrischer Schrauben, die in Gewinde in dem
Jochträger
einzudrehen sind.
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Die durchgehende Ausbildung von Bohrungen
an den Jochträgern.
bietet darüber
hinaus den Vorteil, dass zahlreiche Anbauteile problemlos an den
Jochträgern
befestigt werden können.
Beispielsweise kann über
die Bohrungen ein sogenannter Stützenanschluss
derart angebracht werden, dass eine Stütze in geneigter Ausrichtung
angeschlossen werden kann, um einen Schaltisch am Untergrund in horizontaler
Richtung sowohl druck- als auch zugfest zu sichern und/oder Justiervorgänge vorzunehmen. Ferner
sind mittels der Bohrungen problemlos Verbindungen von verschiedensten
Elementen mittels Verbindungslaschen möglich. Über Verbindungslaschen können beispielsweise
zwei benachbarte Schaltische miteinander verbunden werden. Ferner kann
mittels einer oder mehreren Verbindungslaschen ein Ausgleichs-Schalungselement
oder eine Arbeitsbühne
als Tischbühne
angeschlossen werden. Eine derartige Tischbühne kann jedoch auch unmittelbar
an den Jochträgern
befestigt werden, indem auch für
einen derartigen Zweck die in dem Jochträger vorgesehenen Bohrungen
genutzt werden. Eine Verbindungslasche kann auch als Winkellasche
ausgebildet sein und in dieser Weise der Befestigung eines Jochträgers für sogenannte
Unterzüge
dienen. Hierbei handelt es sich um Schalabschnitte, die sich auf
einem tieferen Niveau als dem Niveau der eigentlichen Deckenschalung
befinden. Es sei ferner erwähnt,
dass für
die Bohrungen der Jochträger
des erfindungsgemäßen Schaltisches
bevorzugt wird, dass sie mit einer Teilung vorgesehen werden, die
der Teilung gängiger
Stahlwandriegel entspricht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen
um die aus Stahl ausgeführten
Träger
von Wand-Schalungselementen. Indem in neuartiger Weise die hierbei übliche Teilung
zwischen den Bohrungen verwendet wird, können zahlreiche Anbauteile,
die sich im Bereich der Wandschalungen bewährt haben, für den erfindungsgemäßen Schaltisch
eingesetzt werden. Somit wird insgesamt die Einsetzbarkeit eines
Schaltisches zusammen mit anderen Schalungskomponenten erweitert,
und es wird in effizienter Art und Weise eine höhere Flexibilität beim Einsatz
eines Schaltisches erreicht. Es ist ferner zu erwähnen, dass
an dem Schaltisch anstelle einzelner Stützen auch ein oder mehrere
Rahmenelemente vorgesehen sein können, welche
die Funktion mehrerer Stützen übernehmen und/oder
dem Schaltisch und einzelnen Stützen
zwischengeschaltet sind.
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Bevorzugte Weiterbildungen sind in
den weiteren Ansprüchen
beschrieben.
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Für
die Jochträger
wird bevorzugt, dass diese zumindest ein U-Profil aufweisen. Hierbei
ist der "Boden" des U üblicherweise
weitgehend senkrecht zu der Schalhaut ausgerichtet, so dass die
Bohrungen in diesem "Boden" ausgebildet sind.
Die Schenkel des U lassen sich in vorteilhafter Weise für die Verbindung
zweier U-Profile miteinander und/oder die Verbindung der Jochträger mit
den Querträgern und
deren Abstützung
an den Jochträgern
nutzen. Ferner kann insbesondere derjenige Schenkel des U-Profils,
der von der Schalhaut abgewandt ist, für die Verspannung von Verankerungen
genutzt werden. In diesem Zusammenhang wird für den erfindungsgemäßen Schaltisch
ein Gedanke aus dem Bereich der Wandschalungen aufgegriffen, indem
ein tellerartiges Spannelement einer Verankerung so vorgesehen wird,
dass es sich an dem genannten Schenkel abstützt.
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Alternativ oder ergänzend hierzu
kann der Jochträger
zumindest ein Formrohr aufweisen. Auch in dieser Ausführungsform
lässt sich
eine vorteilhafte Gestaltung des Jochträgers realisieren.
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Für
die Bohrungsabstände
wird, wie erwähnt,
bevorzugt, dass diese den Bohrungsabständen entsprechen, die an Stahlwandriegeln
vorgesehen sind. Hierdurch ergibt sich die beschriebene vorteilhafte
Kompatibilität
des neuartigen Schaltisches mit zahlreichen Komponenten aus dem
Bereich der Wandschalungen.
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Im Rahmen der Erfindung wird ferner
bevorzugt, dass einzelnen Bohrungen optisch wahrnehmbare Markierungen
zugeordnet sind. Beispielsweise können diejenigen Bohrungen in
besonderer Weise markiert werden, die in "Standardsituationen" für
die Anbringung der Verbindungsköpfe
zu verwenden sind. Unter Standardsituationen ist hierbei zu verstehen,
dass damit gewissermaßen
standardmäßig die Schalhaut
für Decken
bis zu einer bestimmten Dicke abzustützen ist. Lediglich bei dickeren
Decken müssten
weitere und/oder andere Bohrungen verwendet werden, um in einem
dann erforderlichen, geringeren Abstand die Verbindungsköpfe für die Anbringung von
in diesem Fall mehr Stützen
als in den Standardfällen
vorzusehen. Die hierbei zu verwendenden Bohrungen könnten ebenso
in geeigneter Weise markiert werden. Durch unterschiedliche Farben könnten unterschiedliche
Gruppen von Bohrungen voneinander unterschieden werden, die jeweils
in bestimmten Fällen,
d.h. bis zu einer jeweils zulässigen Maximalbelastung
zu wählen
sind. In diesem Zusammenhang ist selbstverständlich ebenso denkbar, dass
lediglich diejenigen Bohrungen vorgesehen werden, die für bestimmte
Fälle erforderlich
sind Die Flexibilität
beim Einsatz erhöht
sich jedoch, indem zusätzliche
Bohrungen vorgesehen werden, wobei dann, wie beschrieben, bevorzugt
wird, die in bestimmten Fällen
zu verwendenden Bohrungen zu markieren. Schließlich könnte eine Bohrung an der Mitte
des Jochträgers
in besonderer Weise markiert werden, um den Arbeitskräften anzuzeigen,
dass sich hier die Mitte befindet, und dass Umsetzgeräte mit einer
begrenzten Auflagebreite für
die Jochträger, mit
denen der Schaltisch zum Umsetzen angehoben wird, an dieser Mitte
anzusetzen sind, um ein Kippen des Schaltisches zu zvermeiden. In
diesem Zusammenhang ist zu erwähnen,
dass ergänzend
oder alternativ zu den vorangehend beschriebenen Markierungen auch
Markierungen vorgesehen sein können, die
nicht notwendigerweise einzelnen Bohrungen zugeordnet sind. Diese
Markierungen können
beispielsweise als Lagermarkierungen dienen, um anzuzeigen, an welchen
Stellen der Schaltisch auf darunterliegende Schaltische auflegbar
ist, oder an welchen Stellen auf den Schaltisch weitere Schaltische auflegbar
sind.
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Um die grundsätzlichen Verbindungs- und Verankerungsmöglichkeiten
möglichst
umfangreich aus dem Bereich der Wandschalungen zu übernehmen,
wird für
die Jochträger
ferner bevorzugt, dass sie aus zwei Profilen bestehen, die 15 cm
oder weniger, bevorzugt 10 cm oder weniger und insbesondere etwa
5 cm voneinander beabstandet sind. Bei den beiden Profilen kann
es sich jeweils um U-Profile handeln, deren "Böden" zueinander gerichtet
sind. Diese Böden
können
auch als Stege bezeichnet werden, und die "Schenkel" des U, die sich von dem Boden erstrecken,
könnten
auch als Flansche bezeichnet werden. In dieser Weise wird der jeweilige
Jochträger
durch zwei derartige Profile gebildet und ist im Ergebnis im Wesentlichen
so aufgebaut, wie die sogenannten Stahlwandriegel von Wandschalungselementen.
Hierdurch können
die bewährten
Verbindungs- und Verankerungsmöglichkeiten
an einem in dieser Weise aufgebauten Träger in vorteilhafter Weise
realisiert werden. Die Anordnung der beiden Profile eines in dieser
Weise aufgebauten Trägers
vergleichsweise nahe zueinander bietet den Vorteil, dass die erforderlichen
Kräfte
ohne Zwischenelemente und Tragrahmen, wie bislang erforderlich, übertragen
werden können.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu beachten, dass in einem vom
Boden abgehobenen Zustand eines Schaltisches von den freien Enden
der einige Meter langen Stützen
erhebliche Momente von den Stützen
auf die Träger übertragen
werden können,
was in vorteilhafter Weise durch die jeweils von der Schalhaut abgewandten
Schenkel der U-Profile aufgenommen wird.
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Für
den beschriebenen Aufbau eines Jochträgers aus zwei Profilen wird
bevorzugt, dass diese mittels Laschen miteinander verbunden sind,
an denen ferner die Querträger
befestigt sind. Diese Laschen können
Versteifungsrippen aufweisen und können beispielsweise an den
beiden Profilen der Jochträger
angeschweißt
sein. Die Verbindung der Querträger
kann über
Bohrungen erfolgen, die jeweils in den Laschen einerseits und den
Querträgern andererseits
ausgebildet sind.
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Bevorzugt sind die Verbindungsköpfe lösbar an
dem Schaltisch angebracht. Hierdurch wird eine besonders platzsparende
Stapelung für
den Transport und die Lagerung des Schaltisches erreicht, indem
die Verbindungsköpfe
von dem Tisch gelöst werden.
Die Verbindungsköpfe
sind besonders schnell und einfach lösbar und wiederbefestigbar,
da hierfür
beispielsweise lediglich das Einschieben oder -schlagen von jeweils
beispielsweise zwei Bolzen je Verbindungskopf erforderlich ist.
Hierdurch ist, nach der platzsparenden Stapelung für Transport
und Lagerung, eine schnelle Komplettierung des erfindungsgemäßen Schaltisches
am Einsatzort selbst möglich.
Die platzsparende Stapelung für
den Transport führt
beispielsweise zu dem Vorteil, dass weniger Transportraum benötigt wird,
und damit die Transportkosten gesenkt werden können.
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Wenngleich es für den erfindungsgemäßen Schaltisch
lediglich darauf ankommt, dass Verbindungsköpfe, die der Verbindung mit
Stützen
dienen, daran befestigt sind, ist im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, dass zumindest ein Verbindungskopf schwenkbar ausgeführt ist.
Dies bietet den Vorteil, dass die an einem Schaltisch angebrachten
Stützen
zur Platzeinsparung nicht abmontiert werden müssen, sondern derart verschwenkt werden
können,
dass sie geneigt und/oder nahezu parallel zu der Schalhaut ausgerichtet
sind. In einer Ausrichtung parallel zu der Schalhaut kann der erfindungsgemäße Schaltisch
in platzsparender Art und Weise transportiert und gelagert werden.
Ferner ist in dieser Ausrichtung ein Herausbewegen aus einem Bauwerk,
wie nachfolgend noch genauer beschrieben, auch aus äußerst kleinen Öffnungen
in dem Bauwerk möglich.
In einer zumindest geneigten Ausrichtung der Stützen kann der Schaltisch von
einem Geschoss in ein darüber
liegendes Geschoss, dessen Decke zu erstellen ist, gebracht werden,
indem er beispielsweise aus dem bereits erstellten Geschoss über eine
Gebäudeöffnung,
wie z.B. ein Fenster oder eine Brüstung, herausbewegt wird. Auch
dieser Vorgang kann durch Verwendung eines sogenannten Schwenkkopfes
ohne Demontage der Stützen
erfolgen. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Verbindung
zwischen den Verbindungsköpfen
und den Jochträgern
deutlich anders gestaltet werden kann als im Stand der Technik,
ermöglicht
die Erfindung die Verwendung von Jochträgern mit vergleichsweise geringer
Bauhöhe.
Diese liegt derzeit bevorzugt bei etwa 12 cm.
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Für
den beschriebenen Schwenkkopf wird bevorzugt, dass dieser eine Verriegelungslasche oder
Klinke aufweist, die zur Fixierung der ausgeschwenkten Position
der Stütze
mit einer Exzenterkurve versehen ist. Unter der ausgeschwenkten
Position wird in diesem Zusammenhang diejenige Position verstanden,
bei der sich die Stützen
unter einem Winkel von etwa 90° zur
Schalhaut erstrecken. Die Klinke ist an dem Schwenkkopf schwenkbar
vorgesehen und kann mittels der beschriebenen, beispielsweise an
einem hakenartigen Vorsprung ausgebildeten Exzenterkurve mit einem
Stift oder Bolzen an dem Gegenstück
derart in Eingriff gebracht werden, dass durch das Drehen der Klinke
in die verriegelnde Stellung ein zunehmendes Andrücken des
Gegenstücks
an dem Jochträger
erfolgt. An dem beschriebenen Gegenstück kann eine Stütze beispielsweise durch
einen Keilmechanismus befestigt sein, so dass hierdurch die Stütze besonders
zuverlässig
und fest fixiert ist.
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Für
die beschriebene Klinke wird ferner bevorzugt, dass sie zumindest
eine Arretiermöglichkeit in
der eingeschwenkten Position der Stütze aufweist. Unter der eingeschwenkten
Position wird eine Position verstanden, bei der sich die Stütze bezüglich der Schalhaut
geneigt oder auch parallel hierzu erstreckt. Beispielsweise kann
eine Arretierung in einer (bezüglich
der Schalhaut) 10°-Position
der Stütze
vorgesehen sein, um eine deutlich verkleinerte Ausrichtung des Schaltisches
zu erreichen, um diesen beispielsweise durch eine Fensteröffnung in
einem Gebäude in
das darüberliegende
Geschoss umsetzen zu können.
Ferner kann als Lager- und Transportposition eine Arretierung für die Ausrichtung
der Stützen
parallel zu der Schalhaut vorgesehen sein.
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Für
die Klinke bietet es ferner Vorteile, wenn diese in einer ausgeschwenkten
Position der Stütze von
einer an dem Verbindungskopf befestigten Stütze weggekrümmt ist. In dieser Ausgestaltung
steht die Klinke nicht in unnötiger
Weise nach schräg
unten von der Unterseite des Schaltisches vor, sondern legt sich
gewissermaßen
durch den Verlauf der Krümmung
an den Schaltisch an. Hierdurch wird eine Behinderung von Arbeiten
in dem Bereich des Verbindungskopfes verhindert. Ferner wird durch
dieses "Anlegen" an den Schaltisch
die Bauhöhe
des Schaltisches besonders klein, so dass mehrere Schaltische besonders
platzsparend gestapelt werden können.
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Weitere Vorteile können durch
eine Ausführungsform
erreicht werden, bei welcher der Verbindungskopf an seiner Unterseite
zumindest eine vergleichsweise weiche Auflage aufweist. Da die Unterseite
des Verbindungskopfes, in dem Zustand, dass die Stützen abmontiert
sind, die Unterseite des Schaltisches bildet, kann durch eine derartige
Auflage eine günstige
Stapelbarkeit erreicht werden. Mit der weichen Auflage kann der
Schaltisch nämlich
auf die Schalhaut eines darunterliegenden Schaltisches aufgelegt
werden, ohne dass die Gefahr von Beschädigungen der Schalhaut des
darunterliegenden Schaltisches besteht. Unter vergleichsweise weich wird
in diesem Zusammenhang verstanden, dass die Auflage beispielsweise
aus Kunststoff oder dergleichen ausgeführt ist, so dass eine Beschädigung durch
das Aufliegen eines aus Stahl ausgeführten Elements auf der Schalhaut,
die üblicherweise
aus Holz ausgeführt
ist, vermieden wird. Zu dem vorangehend beschriebenen, schwenkbaren
Verbindungskopf, der auch als Schwenkkopf bezeichnet werden kann,
sei erwähnt,
dass dieser auch unabhängig
von dem erfindungsgemäßen Schaltisch
seine Vorteile entfaltet. Es wird somit als eigenständiger Gegenstand
ein Schwenkkopf für
die Verbindung zwischen einer Deckenstütze und einem Träger beschrieben, der
sowohl aus Stahl, als auch aus Holz, als auch aus jedem anderen
geeigneten Material bestehen kann, und welcher Kopf in beliebiger
Kombination die vorangehend und nachfolgend angegebenen Merkmale aufweisen
kann.
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Wie beschrieben, entfaltet der erfindungsgemäße Schaltisch
seine Vorteile insbesondere im Hinblick auf die Kompatibilität und Verbindbarkeit
mit verschiedensten Anbauelementen. Im Rahmen einer bevorzugten
Ausführungsform
wird deshalb vorgesehen, dass der Schaltisch mit zumindest einer
Verbindungslasche und/oder zumindest einem Verankerungselement und/oder
zumindest einer Tischbühne versehen
ist. Dies reflektiert einige der unterschiedlichen Erweiterungsmöglichkeiten
des erfindungsgemäßen Schaltisches
sowie die Möglichkeit,
mehrere, nebeneinander angeordnete Schaltische miteinander zu verbinden.
In Richtung der Jochträger
kann dies, wie erwähnt,
durch geeignete Verbindungslaschen geschehen. In der Richtung senkrecht
hierzu können Verankerungselemente
verwendet werden, die durch die in den Jochträgern vorgesehenen Bohrungen
gesteckt werden. Unter Nutzung der Bohrungen in dem Jochträger kann
ferner ein Anbauteil, beispielsweise ein Verankerungselement, das
in einer Richtung senkrecht zu der Schalhaut vorgesehen ist, gegen Herunterfallen
gesichert werden.
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Kurze Beschreibuna
der Zeichnungen
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
von beispielhaft in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen
näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Unteransicht eines erfindungsgemäßen Schaltisches;
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2 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Verbindungskopfes;
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3 eine
Seitenansicht des in 2 gezeigten
Verbindungskopfes;
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4 eine
Seitenansicht des erfindungsgemäßen Schaltisches
mit verschiedenen Anbauteilen;
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5 eine
perspektivische Unteransicht der Anordnung von 4;
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6 eine
Anordnung zweier miteinander verbundener, erfindungsgemäßer Schaltische
mit einem Längenausgleich;
und
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7 eine
alternative Anordnung aus zwei miteinander verbundenen, erfindungsgemäßen Schaltischen, betrachtet
aus einer gegenüber
der Richtung von 6 um
90° veränderten
Richtung.
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Ausführliche
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung
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Wie in 1 zu
erkennen ist, weist der erfindungsgemäße Schaltisch zunächst eine
Schalhaut 12 auf, die in dem gezeigten Fall aus einer Vielzahl von
benachbart zueinander angeordneten Schalplatten besteht. Bei der
Verwendung ist diese Schalhaut horizontal ausgerichtet und dient
der Betonierung von Decken. Die Vielzahl von Schalplatten sind an mehreren
Querträgern 14 befestigt,
die in dem gezeigten Fall aus Holz ausgeführt sind. Die Querträger stehen
hochkant und sind ihrerseits weitgehend senkrecht zu sogenannten
Jochträgern 16 ausgerichtet
und an diesen befestigt. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind genau zwei
Jochträger 16 aus
Stahl vorgesehen. Die Jochträger 16 bestehen bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
aus zwei U-Profilen 24, deren Böden oder Stege, wie vorangehend
beschrieben, zueinander gerichtet sind. Hierdurch ergibt sich sowohl
an der Ober- wie auch an der Unterseite eine vergleichsweise breite
Auflagefläche,
die für
die Übertragung
von Momenten günstig
ist. An der Oberseite sind an dieser Auflagefläche die Querträger 14 aufgelegt
und mittels Verbindungslaschen 26 biegesteif daran befestigt.
Die Verbindungslaschen 26 sind jeweils an den beiden U-Profilen
eines Jochträgers 16 angeschweißt, so dass durch
die Vielzahl der Verbindungen an den mehreren Verbindungslaschen 26 eine
feste Verbindung zwischen den beiden U-Profilen entsteht, und hierdurch
ein stabiler Jochträger 16 erzeugt
wird.
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Die Verbindungslaschen 26 sind
bei dem gezeigten Beispiel mit zwei sich weitgehend vertikal erstreckenden
Verstärkungs- oder Versteifungsrippen versehen.
Ferner weisen sie in ihrem unteren Bereich einen Absatz auf, so
dass sie an die Kontur der Querträger, die jeweils an der Ober-
und Unterseite verbreiterte Gurte und dazwischen einen schmaleren Steg
aufweisen, angepasst sind. Die Befestigung zwischen den Verbindungslaschen 26 und
den Querträgern 14 erfolgt
durch Schraubverbindungen. Es ist abschließend zu erwähnen, dass bei dem gezeigten Beispiel
die Verbindungslaschen 26 im linken Bereich des Tisches
von der rechten Seite an die Querträger 14 anliegen, und
im rechten Teil des Tisches das Anliegen von der linken Seite erfolgt.
Schließlich ist
anzumerken, dass die Beabstandung zwischen den mehreren Querträgern 14 unregelmäßig ist,
um der jeweils an bestimmten Stellen des Schaltisches herrschenden
Belastungssituation Rechnung zu tragen. Die Befestigung der Schalplatten,
welche die Schalhaut 12 bilden, erfolgt im Übrigen durch
Nägel, Schrauben
oder dergleichen.
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Wie in 1 ebenfalls
gut zu erkennen ist, sind die beiden Jochträger 16 über im Wesentlichen ihre
gesamte Länge
in regelmäßigen Abständen mit Bohrungen 18 versehen,
die, wie nachfolgend noch genauer erläutert wird, verschiedenen Zwecken
dienen. Wie bereits in 1 zu
erkennen ist, erfolgt über diese
Bohrungen die Anbringung sogenannter Verbindungsköpfe 20,
die in dem gezeigten Fall schwenkbar ausgeführt sind und genauer aus 2 und 3 hervorgehen. Unter Bezugnahme auf 1 sei noch erwähnt, dass
an den Unterseiten der Verbindungsköpfe jeweils Stützen (vgl. 4) anbringbar sind, so dass
der gesamte Schaltisch auf einem Untergrund abgestützt werden
kann. In 1 ist schließlich noch
erkennbar, dass einzelnen Bohrungen optisch wahrnehmbare Markierungen 42,
im gezeigten Fall in Form von Dreiecken, zugeordnet sind, um anzuzeigen,
dass beispielsweise in zahlreichen "Standardsituationen" an diesen Stellen die Verbindungsköpfe 20 zu
befestigen sind. Zu diesem Zweck weisen die Verbindungsköpfe jeweils
Gegenmarkierungen beispielsweise in Form eines nach oben spitz zulaufenden
Dreiecks, auf, um problemlos die Ausrichtung mit dem Dreieck an
dem Jochträger 16 zu ermöglichen,
das mit seiner Spitze nach unten gerichtet ist. Schließlich sind
bei dem gezeigten Beispiel die Jochträger 16 an ihren jeweiligen
Enden und an den von der Schalhaut 12 abgewandten Schenkeln der
U-Profile mit weiteren Bohrungen 44 versehen, die ebenfalls
für die
Anbringung verschiedener Anbauteile verwendet werden können.
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In 2 ist
im Einzelnen ein Verbindungskopf in Form eines Schwenkkopfes 20 gezeigt,
der im Übrigen
auch unabhängig
von dem erfindungsgemäßen Schaltisch
seine Vorteile entfaltet. Der Schwenkkopf 20 besteht im
Wesentlichen aus einer gekrümmten
oder säbelförmigen Klinke 28 und
einem Halter 46. Der Halter 46 ist im Wesentlichen
doppelwandig ausgeführt,
die beiden Wände
sind durch Stifte 48, 70 oder Bolzen und Querbleche
miteinander verbunden und jeweils an der nachfolgend erwähnten Platte 60 des
Halters 46 befestigt, beispielsweise verschweißt. Zwischen
den Wänden
befindet sich die Klinke 28. Der Halter 46 und
die Klinke 28 werden nahezu unabhängig voneinander an einem Träger, beispielsweise
dem in 1 erkennbaren
Jochträger 16,
mittels Bolzen 50 angebracht. Die Bolzen 50 sind an
ihrem freien Ende flach konisch zulaufend ausgeführt, um die Einführung in
eine Bohrung zu erleichtern. Ferner sind sie durch ein Sicherungselement 52,
wie z.B. einen Splint, gegen Herausfallen gesichert. Durch die Anbringung
mittels der Bolzen 50 sind sowohl der Halter 46 als
auch die Klinke 28 bezüglich
des Trägers
schwenk- oder drehbar. Die in 2 gezeigte
Position entspricht einer Position, in der eine Stütze, die
an dem Halter 46 angebracht ist, bezüglich eines Trägers oder
des in 1 gezeigten Schaltisches
insgesamt ausgeschwenkt ist, d.h. sich in einer hierzu senkrechten
Ausrichtung befindet. In dieser Ausrichtung kann der Schaltisch über die
Stützen
an einem Untergrund abgestützt
werden.
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Die Anbringung der Stützen erfolgt
im Wesentlichen durch einen Keilmechanismus. Hierbei muss zunächst der
in 2 erkennbare Doppelkeil 54 aus
der in 2 gezeigten Position
nach rechts herausgeschlagen oder verschoben werden.
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Nachfolgend kann eine Stütze mit
ihrer Kopfplatte gewissermaßen
unterhalb des Halters 46 angeordnet werden, so dass wiederum
die Oberkanten 56 der beiden Keilelemente unterhalb der
Kopfplatte eingeschoben und im Wesentlichen zurück in die in 2 gezeigte Position gebracht werden können. Durch
das Ablaufen der unteren Keilflächen 58 der Keilelemente
an einem geeigneten Gegenlager bewegt sich der Doppelkeil 54 zunehmend
nach oben und klemmt die Kopfplatte der Stütze zwischen den oberen Flanken 56 der
Keilelemente und der Platte 60 des Halters ein. Hierdurch
wird eine zuverlässige Fixierung
erreicht.
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Der in 2 gezeigte
Schwenkkopf zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, dass an
seiner Unterseite an beiden Seiten abgewinkelte Flansche 62 ausgebildet
sind, mit denen der Schwenkkopf 2 alleine oder in seinem
an einem Schaltisch angebrachten Zustand (vgl. 1) auf einer Unterlage oder auch der
Schalhaut 12 eines darunterliegenden Schaltisches aufgelegt
werden kann. Um hierbei Beschädigungen
zu vermeiden, sind die genannten Flansche 62 jeweils mit
einer vergleichsweise weichen Auflage 34 versehen, die
sich über
die Unterseite des jeweiligen Flansches 62, über einen
Teil seiner Oberseite und die Randfläche erstreckt. Schließlich ist
zu erwähnen,
dass in 2 diejenige
Markierung 66 in Form eines nach oben spitz zulaufenden
Dreiecks und in dem gezeigten Fall in Form einer Öffnung in
der Seitenwand des Halters 46 zu erkennen ist, die der
Ausrichtung mit der Gegenmarkierung an einem Jochträger 16 des
Schaltisches 10 dient.
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In 2 ist
ferner eine verriegelte Stellung zwischen dem Halter 46 und
der Klinke 28 gezeigt. In dieser Position wird der Halter 46 einschließlich der daran
angebrachten Stütze
mit seiner Platte 60 fest gegen die untere Auflagefläche eines
Jochträgers 16 gedrückt, so
dass hier eine biegesteife Verbindung erreicht wird, mit welcher
die auftretenden Momente übertragen
werden können.
In dem gezeigten, verriegelten Zustand steht eine in dem gezeigten
Fall an einem Vorsprung ausgebildete Exzenterkurve 68 mit einem
Stift 70 in Eingriff. Diese Kontur ist insofern exzentrisch,
als sie bezüglich
der Drehachse der Klinke 28, die durch den (in 2 linken) Bolzen 50 gebildet wird;
nicht kreisförmig
verläuft.
Vielmehr nähert
sich die Exzenterkurve in ihrem Verlauf von ihrem freien Ende ausgehend
zunehmend an die Drehachse an, so dass beim "Festziehen" des Halters 46, d.h. durch eine
Drehung der Klinke gemäß 2 gegen den Uhrzeigersinn,
ein zunehmendes Spannen des Halters 46 in Richtung des
Jochträgers
erfolgt. Dies stellt zusammen mit dem Jochträger 16 eine feste
Verbindung sicher.
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Zum Lösen und Verschwenken des Halters 46 aus
der in 2 gezeigten Position
wird die Klinke 28 zunächst
ein wenig angehoben, so dass die Exzenterkurve 68 von dem
Stift 70 außer
Eingriff kommt. Die Drehung in Richtung des Uhrzeigersinns wird
dabei durch den im oberen Bereich erkennbaren Stift 48 begrenzt.
Nach dem Lösen
kann der Halter 46 und die daran angebrachte Stütze, die
in 2 nicht gezeigt ist,
durch eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn eingeschwenkt werden,
d.h. in eine Position gebracht werden, in der sie (vgl. 1) bezüglich des Jochträgers 16 geneigt
oder sogar parallel hierzu ausgerichtet ist. Im Rahmen dieser Schwenkbewegung
läuft der
obere Stift 48 des Halters 46 im Wesentlichen
an der oberen Flanke 72 der Klinke ab und verdreht diese
entgegen dem Uhrzeigersinn. Aufgrund der gegen Ende dieser Bewegung angenommenen
Schwerpunktslage der Klinke fällt die
Klinke dann, wenn der Stift 48 eine in der Klinke ausgebildete
Aussparung 74 erreicht, ein kleines Stück in Richtung des Uhrzeigersinns
zurück
und arretiert damit den Halter 46 und die daran angebrachte Stütze in einer
bestimmten Position. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine
10°-Position
bezüglich des
Jochträgers
handeln. Durch Fortsetzung der Schwenkbewegung kann die Klinke wieder
gelöst und
weiter ausgelenkt werden, so dass eine weitere Ausnehmung 76,
ebenfalls, wie beschrieben, aufgrund der Schwerpunktslage, in Eingriff
mit dem Stift 48 gerät
und den Halter 46 einschließlich der daran angebrachten
Stütze
beispielsweise in einer Position arretiert, in der sie sich weitgehend
parallel zu dem Jochträger 16 erstreckt.
In dieser Position ist der Platzbedarf eines Schaltisches mit daran
angebrachten Stützen
erheblich verringert, so dass beispielsweise ein Herausbewegen des
Schaltisches, ohne dass die Stützen
abmontiert werden müssen,
aus einer Gebäudeöffnung (ebenso
wie in der geneigten, beispielsweise 10°-Position der Stütze) sowie
in der parallelen Position eine Lagerung sowie ein Herausbewegen
aus einer besonders kleinen Gebäudeöffnung ermöglicht wird.
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In 3 ist
zur Verdeutlichung der in 2 gezeigte
Schwenkkopf 20 in einer Seitenansicht dargestellt. Wie
erwähnt,
erstreckt sich die Klinke 28 derart gekrümmt, dass
sie von einer an dem Halter 46 angebrachten Stütze weggekrümmt ist
und sich an einen (in der gezeigten Ausrichtung horizontalen) Jochträger 16"anlegt". Hierdurch erfolgt
möglichst wenig
Behinderung von Arbeiten, die im Bereich des Halters 46,
beispielsweise im Rahmen der Befestigung einer Stütze, vorgenommen
werden müssen.
In 3 ist gut die an
einem Vorsprung 78 ausgebildete Exzenterkurve 68 zu
erkennen, die für
den Eingriff mit dem Stift 70 sorgt.
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In 4 ist
der Schaltisch 10 bei der Verwendung dargestellt. An den
Verbindungsköpfen 20 sind
Stützen 22 angebracht, über die
der Schaltisch an einem Untergrund 80, beispielsweise der
betonierten Decke eines darunterliegenden Geschosses, abgestützt ist.
Im Bereich des freien Endes der Decke ist ein Schutzgeländer 82 vorgesehen.
Da es sich bei dem in 4 gezeigten
Tisch um den "letzten Tisch" am Rand einer zu
betonierenden Decke 84 handelt, muss eine Befestigung in
horizontaler Richtung erfolgen. Dies geschieht bei dem gezeigten
Beispiel durch einen Spanngurt 86, der an einem Halter 88 angebracht
ist, der an der Decke 80, die den Untergrund bildet, fixiert
ist. Es sei erwähnt,
dass bei dem erfindungsgemäßen Schaltisch
in günstiger Weise
mittels der Bohrungen 18 zusätzlich zu dem oder statt des
Spanngurtes 86 der Anschluss einer (geneigten) Stütze erfolgen
kann, welche die horizontale Fixierung übernehmen kann. Durch die Verwendung
einer Stütze
ergibt sich zusätzlich
eine druckfeste Fixierung.
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Im oberen rechten Bereich der 4 sind verschiedene Anbauteile
zu erkennen, die in günstiger
Weise an dem erfindungsgemäßen Schaltisch 10 angebracht
werden können.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um eine Tischbühne 40,
die entweder unmittelbar oder, wie in 4 gezeigt, über eine
oder mehrere Verbindungslaschen 36 an dem Schaltisch befestigt
sein kann. Hierzu werden in vorteilhafter Weise die Bohrungen 18 verwendet,
die sich über
im Wesentlichen die gesamte Länge
der Jochträger 16 erstrecken.
Dadurch, dass der Jochträger 16 im
Wesentlichen so aufgebaut ist, wie die aus dem Gebiet der Wandschalung
bekannten Stahlwandriegel, können
entsprechende Verankerungselemente verwendet werden. Bei dem gezeigten
Beispiel wird ein Verankerungselement 38 mit einem Hammerkopf 90 (vgl. 5) derart verspannt, dass
eine Randschalung 92, die den Rand der zu betonierenden
Decke 84 definiert, verankert werden kann. Hier zeigt sich
in besonderem Maße
die günstige
Verwendbarkeit gängiger
Komponenten in neuartiger Weise an einem Deckenschaltisch 10 Ferner
ist im linken Bereich der 4 eine
Verbindung von zwei Schaltischen miteinander, in Richtung der Jochträger 16 zu
erkennen. Diese Verbindung ist in 6 mit
einem Längenausgleich
gezeigt und nachfolgend beschrieben. Aus 4 ergibt sich jedoch, wie diese Verbindung
zwischen zwei Schaltischen ohne Längenausgleich dargestellt werden
kann. Insbesondere können
hier in vorteilhafter Weise die vorhandenen Bohrungen 18 verwendet
werden, und die an einer Verbindungslasche ausgebildeten Bohrungen
so angeordnet werden, dass sich eine korrekte Ausrichtung der beiden Tische
zueinander ergibt.
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5 dient
der Verdeutlichung der Verankerung der Randschalung 92 mittels
der Hammerköpfe 90,
die sich jeweils an der unteren Auflagefläche der Jochträger 16 abstützen. Die
Fixierung eines vorgefertigten Schalungselements 94 erfolgt
durch Winkelträger 96,
die, wie erwähnt,
mittels der Verankerungselemente 38 an dem erfindungsgemäßen Schaltisch verankert
sind.
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In 6 ist
gezeigt, wie zwei Schaltische 10 zum einen miteinander
und zum anderen mit einer Ausgleichslasche 98 verbunden
werden können.
In dem gezeigten Fall dient die Ausgleichslasche 98, die
in günstiger
Weise mittels der an den Jochträgern 16 vorhandenen
Bohrungen befestigt werden kann, dem Auflegen weiterer Querträger 14 über Klammern 100,
so dass ein Ausgleichs-Schalungselement 102, typischerweise
eine Schalplatte, aufgelegt werden kann. Es ist jedoch ohne weiteres
erkennbar, dass die in 6 dargestellte
Ausgleichslasche 98 durch eine Verbindungslasche ersetzt
werden könnte,
welche die beiden Schaltische 10 unmittelbar so miteinander
verbindet, dass eine durchgehende Schalhaut 12 entsteht.
Hierzu sind lediglich die Bohrungen an der Verbindungslasche so
auszubilden, dass die beiden Schaltische 10 bezüglich einander
so angeordnet werden, dass die Schalhäute beider Tische unmittelbar
miteinander fluchten. Die Verbindung zwischen einer jeglichen Lasche
und den Jochträgern kann
durch Bolzen 50 erfolgen, wie sie in 2 für den
Schwenkkopf gezeigt sind. Durch das konische Ende ergibt sich in
einfacher Art und Weise eine korrekte Ausrichtung der zu verbindenden
Elemente zueinander.
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In 7 ist
ergänzend
die Verbindung zweier Schaltische in Richtung der Querträger 14 gezeigt, während die
Situation in 6 die Verbindung
zweier Schaltische 10 in Richtung der Jochträger 16 betraf. In
Richtung der Querträger 14,
also senkrecht zu den Jochträgern,
kann diese Verbindung durch ein. Verankerungselement 38 erfolgen,
das in günstiger
Weise durch die in den Jochträgern 16 vorhandenen Bohrungen
gesteckt und durch geeignete Spanneinrichtungen verspannt werden
kann. In 7 ist eine Ausführungsform
gezeigt, bei der die jeweiligen Schalhäute 12 ein kleines
Stück vor
den jeweiligen Querträgern 14 enden,
so dass ein Ausgleichs-Schalelement 1C2 erforderlich ist.
Ein derartiges Ausgleichs-Schalelement 102 kann beispielsweise
erforderlich sein, um eine Anpassung an gegebene Raumgeometrien
vorzunehmen. Es versteht sich jedoch, dass sich die beiden Schalhäute 12 auch
ein kleines Stück über die
Querträger 14 hinauserstrecken
könnten,
so dass im verbundenen Zustand unmittelbar eine durchgehende Schalhaut
ausgebildet wird.
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In 7 ist
ferner die Lagebeziehung zwischen dem jeweiligen Jochträger und
dem Schwenkkopf 20 zu erkennen. Es ergibt sich, dass der Schwenkkopf 20 mit
den beiden Seitenplatten des Halters 46 zwischen den U-Profilen
des Jochträgers 16 angeordnet
ist und im verspannten Zustand mit seiner oberseitigen Platte 60 fest
an der unteren Auflagefläche
des Jochträgers 16 anliegt.
Diese wird durch die beiden unteren Schenkel der U-Profile gebildet. 7 lässt ferner die vergleichsweise
nahe Anordnung der beiden U-Profile zueinander erkennen, aus der
sich die Möglichkeit
ergibt, die Verbindungsköpfe 20 jeweils
an einem einzigen Jochträger 16 in
einer Art und Weise anzubringen, dass die auftretenden Momente übertragen
werden können.