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Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsventil zum
automatischen Absperren von Gasleitung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Aus der
DE 201 16 899 U1 ist ein
Strömungswächter zum
automatischen Absperren von fluiddurchströmten Leitungen bei einem einen
definierten Maximalfluss übersteigenden
Fluidfluss bekannt, mit einem einen Strömungskanal begrenzenden, im
Inneren einen Ventilsitz aufweisenden Gehäuse und einem in dem Gehäuse angeordneten Schließkörper. Der
Schließkörper wird
im Normalzustand durch eine Rückhaltekraft
in einer in Strömungsrichtung
vor dem Ventilsitz liegenden Offenstellung gehalten. Bei einem den
definierten Maximalfluss übersteigenden
Fluidfluss wird der Schließkörper gegen
den Ventilsitz bewegt, um einen dem Ventilsitz strömungstechnisch
nachgeordneten Teil des Strömungswächters vom
Fluidfluss abzuriegeln. Eine quer zum Strömungskanal durch das Gehäuse geführte, fluiddicht
verschließbare Öffnung in
einem in Strömungsrichtung
gesehen hinter dem Ventilsitz gelegenen Abschnitt des Gehäuses dient
zur Erzeugung eines Überdrucks
in diesem Gehäuseabschnitt um
den Schließkörper wieder
in die Offenstellung zu verlagern. Bei diesem Strömungswächter wird
ein Führungsbolzen
in eine dreibeinige Haltebrücke
eingesetzt, die in dem Gehäuse
festgelegt ist. Am Führungsbolzen
ist ein Ventilkörper
befestigt, der umfangsseitig einen Dichtring trägt. Die Rückhaltekraft wird von einer
Druckfeder aufgebracht, die sich einerseits an einer Nabe der dreibeinigen
Haltebrücke
abstützt
und andererseits an einem am Führungsbolzen festgelegten
Ring anliegt. Zur Veränderung
der Vorspannung kann der Ring in drei im Abstand zueinander angeordneten
Nuten des Führungsbolzens
eingesetzt werden.
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Bei einer erhöhten, über einem bestimmten Betrag
liegenden Durchflussmenge wird die Rückhaltekraft der Druckfeder überwunden
und der Ventilkörper
wird gegen den Dichtsitz gedrückt. Übersteigt
der Fluidfluss den Maximalfluss nicht, ist die Druckfeder dennoch
einer permanenten Dauerbelastung ausgesetzt und befindet sich in
Abhängigkeit
von den Strömungsschwankungen
in kontinuierlicher Bewegung, was sich nachteilig auf die Lebensdauer
der Druckfeder auswirken kann. Insbesondere kann eine kontinuierliche
Belastung einer grundsätzlich
sehr feinfühlig
einzustellenden Druckfeder zu einer Veränderung ihrer Federkennwerte
führen,
so dass der erwünschte
Effekt einer exakten automatischen Absperrung bei einem definierten
Maximalfluss nicht mit hinreichender Sicherheit gewährleistet
werden kann. Nachteilig in diesem Zusammenhang ist, dass die Einstellung
der Federvorspannung nur stufenweise über die Verlagerung des Rings
den drei Nuten erfolgen kann.
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Die Lagerung des Führungsbolzens
in der Nabe der Haltebrücke
ist vergleichsweise kurz. Grundsätzlich
muss eine Nabe eine bestimmte Mindestlänge haben, um eine exakte Führung des Schließkörpers zu
ermöglichen.
Andererseits wird durch lange Naben die Reibung zwangsweise erhöht. Winkelfehler
können
nur durch sehr enge Fertigungstoleranzen vermieden werden. Nachteilig
ist des Weiteren, dass der Strömungswächter einen Schließkörper mit
relativ hoher Masse aufweist, wobei diese Masse abhängig von
der Einbaulage unter Umständen
auch gegen die Schwerkraft verlagert werden muss. Für ein exaktes
Auslöseverhalten
ist eine präzise
Einstellung der Federvorspannung, abhängig von der räumlichen
Lage, erforderlich. In der
DE
201 16 899 U1 ist die Haltebrücke durch Verpressen von Material
innerhalb des Gehäuses
fixiert. Dies muss sehr sorgfältig
erfolgen, um auszuschließen, dass
aufgrund der hohen Masse des Schließkörpers bei dem sogenannten Falltest
Kräfte
ausgeübt
werden, die zu einer Lockerung der verpressten Bereiche führen können. Eine
Lockerung muss in jedem Fall ausgeschlossen werden, da die Funktionsfähigkeit
des Strömungswächters nicht
mehr gewährleistet
werden kann, wenn die Haltebrücke
nicht einwandfrei im Gehäuse
fixiert ist.
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Ein weiterer Nachteil ist, dass das
Medium zum Rückstellen
des Schließkörpers nicht
zwingend das Medium ist, das durch den Strömungswächter strömt. Wenn beim Zurückstellen
z.B. Stickstoff oder Sauerstoff in den Gasstrom gelangen, wird der
Gasstrom hinsichtlich seiner Zusammensetzung und damit in seiner
Qualität
verändert.
Als unvorteilhaft wird es des Weiteren angesehen, dass die Druckfeder
innerhalb des Gasstroms, einschließlich der in den Nuten eingesetzten
Ringe offen zugänglich
ist, so dass auch nach einer werksseitigen Einstellung und bei der
Montage des Strömungswächters Manipulationen
an der Federeinstellung möglich
sind. Schließlich
ist bei der bekannten Ausführungsform
des Strömungswächters nicht
auszuschließen,
dass sich die kontinuierlich von dem Gasstrom umspülte Druckfeder
im Laufe einer längeren
Betriebszeit aufgrund der im Gasstrom enthaltenen Schmutzpartikel
zusetzt, so dass sie nicht hinreichend gestaucht werden kann, was
einem Funktionsausfall des Strömungswächters gleichkommen
würde.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitsventil zum automatischen Absperren
von Gasleitungen zu schaffen, bei welchem die Druckfeder vor dem
unmittelbaren Gasstrom geschützt
platziert und vor Manipulation geschützt ist.
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Diese Aufgabe ist bei einem Sicherheitsventil
mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 dadurch gelöst, dass
der Führungsbolzen
einschließlich der
Druckfeder von einer mit der Haltbrücke werksseitig verbundenen
Führungshülse umgeben
ist. Die Führungshülse kapselt
die Druckfeder von dem Gasstrom ab, so dass sich keine Verschmutzungen
mehr an der Druckfeder ablagern können. Dadurch wird die einwandfreie
Funktionsfähigkeit
dieses Bauteils des erfindungsgemäßen Sicherheitsventils gewährleistet.
Die exakte Einstellung der Federvorspannung der Druckfeder wird
durch eine werksseitige Verbindung der Führungshülse mit der Haltebrücke gewährleistet.
Hierzu kann die Führungshülse bis
zu einer bestimmten Tiefe in die Haltebrücke eingeführt werden. Die relative Lage
der Führungshülse gegenüber der
Haltebrücke
bestimmt die Vorspannung der Druckfeder. In der gewählten Position
können
die Haltebrücke
und die Führungshülse stoffschlüssig, formschlüssig, kraftschlüssig oder
auch klebetechnisch miteinander verbunden sein.
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Als besonders vorteilhaft wird es
angesehen, wenn die Führungshülse mit
der Haltebrücke
verschraubt ist, so dass die Vorspannung der Druckfeder durch die
Einschraubtiefe der Führungshülse stufenlos
einstellbar ist (Schutzanspruch 2. Durch Verkleben der Gewindepaarung
wird nachträglichen
Manipulationen vorgebeugt, so dass die einmal gewählte, werksseitig
eingestellte Federvorspannung nicht mehr veränderbar ist.
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Das Problem einer besonders leichtgängigen Lagerung
des Führungsbolzens
wird gemäß den Merkmalen
des Schutzanspruchs 3 dadurch gelöst, dass dieser sowohl in der
Haltebrücke
als auch in der Führungshülse gelagert
ist. Bei dieser Lagerung handelt es sich um eine Zweipunktlagerung
mit zwei im Abstand zueinander angeordneten Lagerstellen, die bei
einer exakten Gewindeführung
fluchtend zueinander ausgerichtet sind. Die Führungshülse hat damit sowohl die Funktion,
die Druckfeder vor Umgebungseinflüssen zu schützen, als auch gleichzeitig eine
Lagerungsfunktion. Der Führungsbolzen
ist so lang bemessen, dass er auch bei einer Verlagerung des Schließkörpers in
eine Verschlussstellung noch innerhalb der Führungshülse gelagert ist, damit eine exakte
Orientierung des Schließkörpers gegenüber dem
Ventilsitz sichergestellt ist. Innerhalb der Führungshülse kann eine Sackbohrung oder
auch eine Durchgangsbohrung zur Aufnahme des Führungsbolzens vorgesehen sein.
Aufgrund der geringen Baugröße und der
geringen Fertigungstoleranzen ist auch bei einer Durchgangsbohrung
nicht mit einem übermäßigen Eintrag
von Verschmutzungen in den Bereich der Druckfeder zu rechnen. Grundsätzlich ist es
zur vollständigen
Kapselung denkbar, bei einer Durchgangsbohrung innerhalb der Führungshülse diese
durch eine Kappe oder Kapsel nochmals gegenüber dem Gasstrom abzusperren,
um auch einen axialen Eintrag von Verschmutzungen auszuschließen.
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Das Problem dass der Schließkörper in
Abhängigkeit
von den Schwankungen des Fluidflusses in Schwingungen versetzt wird,
ist in der Ausführungsform
des Schutzanspruchs 4 dadurch gelöst, dass der Schließkörper von
einer von Magnetmitteln erzeugten Magnetkraft an der Haltebrücke gehalten ist.
Die Magnetmittel sind dabei an der Haltebrücke und/oder an dem Schließkörper angeordnet.
Magnetmittel im Sinne der Erfindung sind vorzugsweise Permanentmagnete
und von Permanentmagneten angezogene, d.h. magnetische Komponenten.
Die Verwendung eines solchen Magnetpartners ist dann erforderlich,
wenn der Schließkörper selbst
keine oder keine geeigneten magnetischen Bestandteile aufweist.
Die Magnetkraft zwischen den Magnetmitteln kann sowohl eine Anziehungskraft
als auch eine Abstoßungskraft
sein. In jedem Fall ist die Magnetkraft so eingestellt, dass Veränderungen
der Durchströmmenge
unterhalb des Maximalflusses keine oder zumindest keine erheblichen
axialen Bewegungen des Schließkörpers und
damit auch keine relevante Stauchung der Druckfeder zur Folge haben.
Hierdurch wird die Funktionssicherheit der Feder hinsichtlich ihrer
fest eingestellten Kennwerte auch bei langer Betriebsdauer gewährleistet.
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Grundsätzlich können die Magnetkräfte zwischen
dem Schließkörper und
der Haltebrücke
jede beliebige räumliche
Orientierung einnehmen. Als vorteilhaft wird es angesehen, wenn
die Magnetkraft in radialer Richtung zwischen dem Schließkörper und der
Haltebrücke
wirkt (Schutzanspruch 5). Die Magnete sind in der Offenstellung
des Schließkörpers gekapselt
und somit gegen Verunreinigungen (z.B. Späne) geschützt.
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Insbesondere kann die Haltebrücke gemäß der Ausführungsform
des Schutzanspruchs 6 auf ihrer dem Ventilsitz zugewandten Seite
eine von dem Führungsbolzen
durchsetzte Nabe aufweisen, in welche zumindest auf einem Teilbereich
ihres Umfangs ein erstes Magnetmittel angeordnet ist, das mit einem zweiten
einem Schaft des Schließkörpers zugeordneten
Magnetmittels zusammenwirkt. Insbesondere kann es sich bei dem ersten
Magnetmittel um einen Magnetring oder eine Magnetnabe handeln, die
das zweite Magnetmittel ebenfalls in Form eines Magnetrings umgibt.
Die Magnetringe ziehen sich gegenseitig an und halten den Schließkörper in
der Offenstellung bis ein Maximalfluss überschritten wird.
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Ein besonders feinfühliges Ansprechverhalten
der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung kann
dadurch erreicht werden, dass die Masse des Schließkörpers reduziert
wird, so dass der Schließkörper aufgrund
seiner Massenträgheit
nicht zu einer Verlagerung der Haltebrücke beim Falltest und damit nicht
zu einer Beeinträchtigung
der Funktionssicherheit führen
kann. Demgemäß ist im
Rahmen des Schutzanspruchs 7 vorgesehen, dass der Schließkörper aus
einer technischen Keramik oder aus einem Metall mit einer Dichte
kleiner als 4,51 g/cm3 (Leichtmetall) hergestellt
ist. Insbesondere kann der Schließkörper aus Aluminium gefertigt
sein. Technische Keramiken eignen sich als Werkstoff zur Herstellung
von Schließkörpern, da
diese ein geringes spezifisches Gewicht besitzen und somit nur eine
geringe Massenträgheit
aufweisen. Des Weiteren sind sie hoch temperatur- sowie verschleißfest.
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In der Ausführungsform gemäß Schutzanspruch
8 umfasst der Ventilsitz einen in eine Nut des Gehäuses eingebetteten
Dichtring, an welchem der Schließkörper in der Schließstellung
anliegt. Um den Schließkörper in
die Offenstellung zurück
zu bringen, sind in die Nut einführbare
Mittel zur Verlagerung des Dichtrings vorgesehen. Die Verlagerung
des Dichtrings ermöglicht
die Herstellung eines Druckausgleichs zwischen den und vor dem Ventilsitz
bzw. dem Dichtring liegenden Bereichen durch Umströmen des
Schließkörpers. Ist
weitgehender Druckausgleich hergestellt, wird der Schließkörper durch
die Rückhaltekraft
entgegen der Strömungsrichtung
zurück
in die Offenstellung überführt. Die
Mittel zur Verlagerung des Dichtrings bewirken ein Abheben des Dichtrings
vom Nutgrund. Vorzugsweise wirken die Verlagerungsmittel daher in
radiale Richtung. Um Manipulationen vorzubeugen, sind die Verlagerungsmittel
nur mit einem speziellen Werkzeug zu betätigen. Als Werkzeug kann ein
Spezialschlüssel
mit speziell gestalteten Werkzeugflächen zum Einsatz kommen.
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Gemäß Schutzanspruch 9 handelt
es sich bei den Verlagerungsmitteln um einen Lüftungsstift zum Abheben des
Dichtrings vom Nutgrund. Der Lüftungsstift
ist gegenüber
der Umwelt abgedichtet im Gehäuse
der Sicherheitseinrichtung gelagert. In der Ausgangsstellung greift
der Lüftungsstift
nicht in die Nut ein und wird durch den Innendruck des Sicherheitsventils
mittelbar über
den Dichtring nach außen gedrückt. Zusätzlich ist
gemäß den Merkmalen
des Schutzanspruchs 10 vorgesehen, dass dem Lüftungsstift eine Rückstellfeder
zugeordnet ist, die auch nach dem Einführen des Lüftungsstifts in den Nutzwischenraum
die Rückführung des
Lüftungsstifts
in eine Ausgangslage sicherstellt. An dem Lüftungsstift kann ein Anschlag
vorgesehen sein, um sicherzustellen, dass der Lüftungsstift nicht über eine maximale
Eindringtiefe hinaus in den Nutraum eingeführt werden kann. Des Weiteren
ist der Lüftungsstift gegenüber der
Umwelt abgedichtet, so dass weder von außen Gas in die Gasleitung eindringen,
noch aus dem Sicherheitsventil austreten kann. Bei dieser Ausführungsform
ist es möglich,
das Sicherheitsventil zurückzusetzen,
ohne dass sich die Zusammensetzung des Gasstroms ändert und
ohne dass die Umwelt belastet wird.
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Der Druckausgleich zwischen den vor
und hinter dem Ventilsitz liegenden Bereichen kann dadurch beschleunigt
werden, dass auf der der Strömungs richtung
abgewandten Seite der Nut im Bereich der Mittel zur Verlagerung
des Dichtrings eine Überströmtasche
an der Nutwand ausgebildet ist (Schutzanspruch 11). Diese Überströmtasche
ermöglicht
es, dass der radial nach innen verlagerte Umfangsbereich des Dichtrings
bereits von dem Fluidstrom hinterströmt wird, ohne dass der Dichtring vollständig aus
der Nut gedrückt
werden müsste.
Die Überströmtasche
kann auch derart ausgebildet sein, dass sich der Dichtring durch
das Abheben vom Nutgrund in axiale Richtung vom Schließkörper abhebend
in die Überströmtasche
verlagert, so dass das Fluid zwischen dem Dichtring und dem Ventilkörper durchströmen kann.
Die Überströmtasche
kann sichelförmig
ausgebildet sein.
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In der Ausführungsform des Schutzanspruchs
12 ist vorgesehen, dass an dem Schließkörper Magnetmittel befestigt
sind, durch welche der Schließkörper bei
Einprägung
eines gehäuseexternen
Magnetfelds in eine Offenstellung überführbar ist. Das außerhalb
des Gehäuses
erzeugte Magnetfeld wirkt mit Magnetmitteln des Schließkörpers zusammen.
Dies können
z.B. die gleichen Magnetmittel sein, die dafür vorgesehen sind, den Schließkörper an
der Haltebrücke
zu fixieren.
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Als besonders vorteilhaft wird es
angesehen, wenn ein Sicherheitsventil, insbesondere das erfindungsgemäße Sicherheitsventil
nicht nur die Funktion eines Gasströmungswächters erfüllt, der bei Übersteigen
eines Maximalflusses schließt,
sondern zusätzlich
in Baueinheit eine thermische Sicherung für eine Gasleitung ist. Im Stand
der Technik sind bereits Sicherheitsventile bekannt, bei denen in
einer ersten Baueinheit ein Gasströmungswächter an einem ersten Ventilsitz
vorgesehen ist und in einer zweiten Baueinheit mit separatem Ventilsitz
eine thermische Sicherung ausgebildet ist. Hierbei sind grundsätzlich zwei
unterschiedliche Ventilsitze in unterschiedlichen Längenabschnitten
eines Gehäuses vorgesehen.
Eine Lösung,
bei welcher ein einziger Ventilsitz sowohl zum Absperren von Gasleitungen bei Überschreiten
eines Maximalflusses als auch bei Überschreiten einer bestimmten
Temperatur dient, ist nicht bekannt. In der erfindungsgemäßen Weiterbildung
der Sicherheitseinrichtung gemäß Schutzanspruch
13 ist daher vorgesehen, dass zusätzlich zu der ersten Druckfeder
eine an der Haltebrücke
gelagerte Auslösefeder
vorgesehen ist, die bei Überschreiten
einer Auslösetemperatur
durch Erschmelzen einer eutektischen Lotlegierung freigegeben wird und
eine Verlagerung des Schließkörpers gegen
den Ventilsitz bewirkt. Bei dieser Ausführungsform sind ein Gastströmungswächter und
eine thermische Auslöseeinheit
in einer einzigen Baugruppe vereint. Diese Baugruppe ist extrem
leicht und erfordert nur sehr wenig Bauraum. Anders als zwei im
Abstand zueinander angeordnete Absperreinrichtungen kann ein Gehäuse einer
derart gestalteten Sicherheitseinrichtung kürzer gestaltet sein. Bei geringerem
Materialeinsatz und gleich bleibendem Bauvolumen kann dadurch ein
Sicherheitsventil mit erweiterter Funktionalität bereitgestellt werden.
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Es gibt mehrere konstruktive Möglichkeiten, die
thermische Auslösung
zu realisieren. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand
der Schutzansprüche
14 bis 21. Gemäß der Ausführungsform
des Schutzanspruchs 14 ist die Auslösefeder eine Schraubendruckfeder,
die in einer Bereitschaftsstellung einerseits an der Haltebrücke und
andererseits an einer mit der Haltebrücke verlöteten Auslösehülse abgestützt ist, die in Richtung auf
den Schließkörper verlagerbar
ist. Beim Schmelzen der eutektischen Lotlegierung wird die Auslösehülse freigegeben
und wird durch die Federkraft der Schraubendruckfeder gegen den
Schließkörper gedrückt. Dadurch
wird der Schließkörper gegen
den Ventilsitz gedrängt
und das Sicherheitsventil sperrt die Gasleitung ab.
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In vorteilhafter Ausgestaltung ist
vorgesehen, dass die Auslösefeder
im Winkel zur Druckfeder angeordnet ist, wobei die Mittellängsachse
der Auslösefeder
die Mittellängsachse
des Gehäuses
bzw. der Druckfeder schneidet (Schutzanspruch 15). Die Mittellängsachsen
schneiden sich vorzugsweise im Bereich der Mittelquerebene des Ventilsitzes.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Krafteinleitung durch
die Auslösefeder
möglichst
zentral erfolgt, um ein Abwinkeln des Schließkörpers zu vermeiden.
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Die Auslösfeder kann unmittelbar gegen
die Haltebrücke
abgestützt
sein oder aber auch gegen eine in die Haltebrücke eingeschraubte Einschraubhülse, durch
welche die Vorspannung der Auslösefeder
einstellbar ist (Schutzanspruch 16). Um Manipulationen zu vermeiden,
kann die Einschraubhülse werksseitig
mit der Haltebrücke
verklebt sein.
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Im Rahmen des Schutzanspruchs 17
ist vorgesehen, dass die Auslösefeder
eine Schraubendruckfeder ist, die einerseits an der Haltebrücke und andererseits
zumindest mittelbar an einem in dem Gehäuse fixierten Stützkörper abgestützt ist,
wobei die Haltebrücke
mittels der eutektischen Lotlegierung an dem Stützkörper gehalten ist und bei Erschmelzung
der Lotlegierung durch die Auslösefeder
von dem Stützkörper weggedrückt wird.
Dadurch wird der Schließkörper gegen
den Ventilsitz verlagert. Diese Variante ermöglicht die Verwendung einer
zentralen Auslösefeder,
die eine optimale Kraftanleitung in die Haltebrücke und damit mittelbar in
den Schließkörper gewährleistet.
Das Risiko von Verkantungen des Schließkörpers gegenüber dem Ventilsitz ist bei
dieser Krafteinleitungsrichtung minimal. Das besondere bei dieser
Ausführungsform
ist, dass nicht nur der Schließkörper, sondern
die gesamte Haltebrücke
einschließlich
des Schließkörpers gegen
den Ventilsitz verlagert wird. Das gegenüber dem Gehäuse des Sicherheitsventils
feststehende Bauteil ist der Stützkörper, der
insbesondere schraubtechnisch innerhalb des Gehäuses befestigt ist. Der Stützkörper ist
sowohl in axialer als auch in radialer Richtung fluiddurchlässig und
weist vorzugsweise einen den Strömungspfad
durchsetzenden Brückenabschnitt
auf, an dem die Haltebrücke über die
Auslösefeder
abgestützt
ist. Die Haltebrücke
ist selbstverständlich ebenfalls
fluiddurchlässig
und ist mit ihren Haltebeinen über
die eutektische Lotlegierung mit einem Einschraubbund des Stützkörpers verlötet. Bei
dieser Ausführungsform
befindet sich die eutektische Lotlegierung nicht zentral innerhalb
des Strömungspfads, sondern
ist nah an der Gehäusewand
angeordnet, so dass ein äußerer Temperaturanstieg
unmittelbar über die
Gehäusewand
und den Einschraubbund auf die eutektische Lotlegierung wirkt. Das heißt, dass
eine derart gestaltete Sicherheitseinrichtung ein sehr gutes Ansprechverhalten
bei thermischer Beanspruchung besitzt.
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Als zweckmäßig wird es angesehen, wenn die
Stützbeine
der Haltebrücke
radial gegenüberliegend
angeordnet sind, so dass sich eine im Querschnitt U-förmig konfigurierte Haltebrücke ergibt.
Der Brückenabschnitt
des Stützkörpers ist
vorzugsweise ein Radialsteg, der sich quer über den Einschraubbund erstreckt.
Um eine exakte Führung
der Haltebrücke
bei thermisch bedingter Auslösung
zu ermöglichen,
ist es im Rahmen des Schutzanspruchs 18 vorgesehen, dass die Führungshülse den
Brückenabschnitt
des Stützkörpers in
axialer Richtung durchsetzt und bei axialer Verlagerung in dem Brückenabschnitt
geführt
ist. Die Führungshülse ist
entsprechend lang gestaltet, so dass sich auch bei Verlagerung der
Haltebrücke
in die Verriegelungsstellung eine zentrale Lagerung zwischen Führungshülse und Brückenabschnitt
zusätzlich
zu der randseitigen Lagerung durch die Stützbeine ergibt. Die Führungshülse hat
damit eine doppelte Lagerungsfunktion. Im Inneren dient sie zur
Führung
des Führungsbolzens
bei strömungsbedingter
Auslösung.
Gleichzeitig dient sie mit ihrer Außenfläche zur Führung der Haltebrücke bei
thermisch bedingter Auslösung.
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Eine weitere Ausführungsform einer Sicherheitseinrichtung
mit thermischer Auslöseeinheit
ist Gegenstand des Schutzanspruchs 19. Bei dieser Variante ist die
Auslösefeder
eine Zugfeder, die einerseits an der Haltebrücke und andererseits an einem Stützkörper befestigt
ist, wobei der Stützkörper mittels
der eutektischen Lotlegierung an der Haltebrücke gehalten ist und bei Erschmelzen
der Lotlegierung durch die Auslösefeder
gegen die Haltebrücke gezogen
wird. Dabei drückt
der Stützkörper auf
den Führungsbolzen
und verlagert dadurch den Schließkörper gegen den Ventilsitz.
Anders als bei der Verwendung einer Druckfeder ist bei dieser Ausführungsform
die Haltebrücke
im Gehäuse
des Sicherheitsventils fixiert. Die Zugfeder ist in vorteilhafter Weise
zentrisch angeordnet und umgibt die Führungshülse. Dadurch wird die Zugfeder
geführt
und es ist gewährleistet,
dass die Auslösekraft
zentral in den Führungsbolzen eingeleitet
wird, so dass dieser nicht verkanten kann. Auch bei dieser Variante
ist es von Vorteil, dass die eutektische Lotlegierung nicht zentral
innerhalb des Fluidflusses, sondern radial außen am Einschraubbund der Haltebrücke platziert sein
kann, wobei der Einschraubbund gleichzeitig zur Führung des
Stützkörpers innerhalb
der Haltebrücke dienen
kann.
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Grundsätzlich ist es bei den erfindungsgemäßen Sicherheitsventilen
mit thermischer Auslösefunktion
zweckmäßig, die
Federkraft der Auslösefeder
größer zu bemessen
als die Federkraft der Druckfeder, die zum Abriegeln bei Überschreiten
eines Maximalflusses dient (Schutzanspruch 20). Dadurch wird es
möglich,
den Schließkörper auch
gegen die Rückstellkraft
der Druckfeder so stark gegen den Ventilsitz zu pressen, dass der
Dichtring des Ventilsitzes anders als bei der Strömungswächterfunktion
verformt wird. Durch die Verformung gelangt der Schließkörper mit
seiner konisch ausgeführten Außenfläche an einer
ebenfalls konisch gestalteten Anlagefläche des Ventilsitzes dichtend
zur Anlage. Bei thermisch bedingter Auslösung erfolgt die Abdichtung
somit nicht allein durch die Anlage des Schließkörpers an dem Dichtring, sondern
durch Kontakt der Außenfläche des
Schließkörpers mit
einer entsprechend gestalteten Anlagefläche des Ventilsitzes. Dadurch
ist sichergestellt, dass auch bei hohen Temperaturen, die zur Zerstörung des
Dichtrings führen
können,
kein Gas in den vom Sicherheitsventil abgesperrten Bereich gelangen
kann. Um eine Funktion als Gasströmungswächter und auch als thermische
Auslöseeinheit
sicherzustellen, ist es daher wichtig, die Federkraft der Druckfeder
kleiner zu bemessen als die Federkraft der Auslösefeder, da bei einer Auslösung wegen Überschreiten
eines Maximalflusses nur der Kontakt des Schließkörpers mit dem Dichtring gewünscht ist
und nicht mit der konischen Anlagefläche. Nur wenn der Kontakt ausschließlich mit
dem Dichtring besteht, ist ein Druckausgleich der vor und hinter
dem Schließkörper liegenden
Bereiche möglich.
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Alle Bauteile der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung
sind vorzugsweise korrosionsfest und brandstabil, wobei im Brandfall
bei verbranntem Dichtring eine metallische Abdichtung zwischen dem Schließkörper und
der Anlagefläche
des Ventilsitzes gegeben ist. Durch strömungsgünstige Gestaltung der Bauteile
des Sicherheitsventils und durch Aufweitung des den Schließkörper umgebenden
Strömungskanals
innerhalb des Gehäuses
entstehen nur geringe Druckverluste. Die Haltebrücke bzw. der Stützkörper sind
vorzugsweise in das Gehäuse
geschraubt, wodurch das Sicherheitsventil extrem stoß- und schlagfest
ist. Dies wird nicht zuletzt durch die exakte Führung des Schließkörpers im
Rahmen einer Zweipunktlagerung des Führungsbolzens in der Haltebrücke und
zusätzlich
der Führungshülse erreicht.
Das komplett geschlossene Federsystem verhindert eine Beeinträchtigung
der Funktionskomponenten durch Verschmutzungen. Gleichzeitig ist
eine endgültige
werksseitige Justierung und Einstellung der Federkräfte möglich, ohne
dass die Möglichkeit besteht,
diese nachträglich
zerstörungsfrei
zu manipulieren. Die Verwendung von Schließkörpern aus Keramik ermöglichen
ein schnelles Ansprechverhalten. Keramische Werkstoffe sind absolut
brandstabil und korrosionsfest. Die Verwendung von Magnetmitteln
ermöglicht
eine dauerhafte exakte Einhaltung der Federkennwerte und minimale
Beanspruchung der Druckfeder. In der Platz sparenden Erweiterung des
Sicherheitsventils mit einer thermisch aktivierbaren Auslösefeder,
die bei Erreichen von mehr als 100°C automatisch die Gasleitung
absperrt, wird eine Bauraum sparende und günstig herzustellende Lösung bereitgestellt,
die bei sehr einfachem Aufbau sowohl die Funktionsweise eines Gasströmungswächters als
auch einer thermischen Gerätesicherung
vereint.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 einen
vertikalen Längsschnitt
durch ein in eine Gasleitung eingegliedertes Gehäuse eines Sicherheitsventils;
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2 eine
vergrößerte Detaildarstellung
der 1;
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3 einen
Ausschnitt der 2 in
vergrößerter Darstellung;
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4 eine
Ansicht der Haltebrücke
aus Richtung des Pfeils IV in 2;
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5 das
Sicherheitsventil der 1 in Blickrichtung
des Pfeils V der 1 im
Teilschnitt;
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6 einen
vergrößerten Ausschnitt
der 1 im Bereich des
Dichtrings;
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7 eine
Ausführungsform
des Sicherheitsventils mit zusätzlicher
thermischer Auslösefunktion
im vertikalen Längsschnitt
durch das Gehäuse;
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8 das
Sicherheitsventil der 7 in Blickrichtung
des Pfeils VIII der 7 im
Teilschnitt;
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9 in
vergrößerter Darstellung
die in das Gehäuse
der 8 eingeschraubten
Funktionskomponenten des Sicherheitsventils;
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10 die
Funktionskomponenten der 9 nach
thermisch bedingter Auslösung;
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11 eine
perspektivische Darstellung eines Stützkörpers;
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12 eine
Ausführungsform
des Sicherheitsventils mit zusätzlicher
thermischer Auslösefunktion
in der Darstellungsweise der 9 in
einer weiteren Variante;
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13 eine
weitere Variante eines Sicherheitsventils mit thermischer Auslösefunktion
im Längsschnitt;
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14 die
Variante der 13 nach
thermisch bedingter Auslösung;
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15 eine
Darstellung des Sicherheitsventils aus Richtung des Pfeils XV gemäß 14;
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16 und 17 eine weitere Variante
eines Sicherheitsventils mit zusätzlicher
thermischer Auslösefunktion
zum einen in der Bereitschaftsposition und zum anderen in einer
Verriegelungsstellung nach thermischer Aktivierung und
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18 eine
Darstellung des Sicherheitsventils der 16 und 17 aus
Blickrichtung des Pfeils XVIII in 16.
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1 zeigt
ein Sicherheitsventil 1, das in eine schematisch angedeutete
Gasleitung 2 oder Armatur in nicht näher dargestellter Weise eingeschraubt
ist. Hierzu besitzt das Sicherheitsventil 1 ein Gehäuse 3 mit
endseitigen Gewindeanschlüssen 4, 5.
Die Strömungsrichtung
des Gases ist mit den Pfeilen P gekennzeichnet. In dem Gehäuse befindet
sich ein Ventilsitz 6 mit einem Dichtring 7, der
in eine umlaufende Nut des Gehäuses 3 eingesetzt
ist. In Strömungsrichtung
vor dem Ventilsitz ist in das Gehäuse eine Haltebrücke 8 eingeschraubt,
die einen gegenüber
der Haltebrücke 8 relativ
verlagerbaren Schließkörper 9 aufnimmt.
Der Schließkörper 9 ist
in Richtung des Ventilsitzes 6 verlagerbar und ermöglicht bei Überschreiten
eines Maximalflusses ein Absperren der Gasleitung 2. Der
Schließkörper 9 ist
in zwei Positionen dargestellt. In der in der Bildebene linken Position
befindet sich der Schließkörper 9 in
der Offenstellung, so dass das Gas den Schließkörper 9 gemäß der eingezeichneten
Pfeile P umspült
und den Ventilsitz 6 passieren kann. Übersteigt der Fluidfluss einen
Maximalwert, wird der Schließkörper 9 in
die in der Bildebene rechte Position verlagert, so dass der Schließkörper 9 an
dem Dichtring 7 des Ventilsitzes 6 anliegt. In
dem Gehäuse
ist im Bereich des Schließkörpers 9 eine
umlaufende Aussparung 10 ausgebildet, die ein Umströmen des
Schließkörpers 9 in
der Offenstellung ermöglicht,
ohne dass hierbei relevante Druckverluste auftreten.
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Der nähere Aufbau der Haltebrücke 8 und des
Schließkörpers 9 wird
anhand der 2 bis 4 erläutert. Die Haltebrücke 8 besitzt
einen Ringabschnitt 11, der mit einem Außengewinde 12 versehen
ist, so dass die Haltebrücke
in das korrespondierende Innengewinde des Gehäuses 3 eingeschraubt
werden kann. Die Einschraubtiefe ist durch einen kragenartigen außen umlaufenden
Anschlag 13 begrenzt und definiert. Von dem Ringabschnitt 11 erstrecken
sich drei Stützbeine 14 ins
Zentrum des Ringabschnitts (4)
und bilden dort eine zentrale Nabenanordnung 15. Die Nabenanordnung 15 dient
zur Aufnahme eines Führungsbolzens 16,
der eine zentrale Führungsbohrung 17 durchsetzt
(3). Der Führungsbolzen 16 ist
mit dem in diesem Ausführungsbeispiel tellerförmig konfigurierten
Schließkörper 9 verbunden.
Hierzu greift der Führungsbolzen 16 auf
der dem Ventilsitz 6 abgewandten Seite des Schließkörpers 9 in
eine zentrale Sackbohrung 18 ein und ist innerhalb der
Sackbohrung 18 mit dem Schließkörper 9 verklebt. Die
Sackbohrung 18 ist Bestandteil einer Nabe 19,
auf der außenseitig
ein Magnetring 20 fixiert ist. Der Magnetring 20 ist
unter Ausbildung eines Luftspalts von einem äußeren Magnetring 21 umgeben,
der an der Innenseite einer Nabe 22 der Nabenanordnung 15 fixiert
ist. Die Magnetringe 20, 21 ziehen sich gegenseitig
an und wirken einer gegenseitigen axialen Verschiebung durch Magnetkräfte entgegen.
Dadurch ist der Schließkörper 9 grundsätzlich so
lange an der Haltebrücke 8 gehalten
bis die Magnetkräfte
zwischen den Magnetringen 20, 21 überwunden
sind.
-
2 zeigt,
dass auf der den Magnetringen 20, 21 abgewandten
Seite der Nabenanordnung 15 eine den Führungsbolzen 16 umgebende
Druckfeder 23 angeordnet ist. Die Druckfeder 23 ist
einerseits an einer die Führungsbohrung 17 umgebende
axialen Stützfläche 24 abgestützt und
andererseits an einer Anschlagfläche 25 des
Führungsbolzens 16,
die durch einen an dem Führungsbolzen 16 in
einer Nut befestigten Ring 26 gebildet ist. Das über den
Ring 26 hinausragende Ende des Führungsbolzens 16 ist in
einer Führungshülse 27 gelagert.
Die Führungshülse besitzt
hierzu eine zentrale Führungsbohrung 28. 2 zeigt den Führungsbolzen 16 in
zwei unterschiedlichen Positionen. Bei ungestauchter Druckfeder 23 ragt
der Führungsbolzen 16 aus
dem hinteren Ende der Führungshülse 27 heraus.
Wenn der Schließkörper 9 in
die Verschlussstellung verlagert wird, gleitet der Führungsbolzen 16 durch
die Führungshülse 27 in
die zweite dargestellte Position. Die Länge des Führungsbolzens 16 ist
so bemessen, dass sowohl in der Offenstellung als auch in der Schließstellung
eine axiale Führung
innerhalb der Führungshülse 27 gegeben
ist.
-
Die Führungshülse 27 ist über ein
Außengewinde
in einen Gewindestutzen 29 der Nabenanordnung 15 eingeschraubt. Über die
Einschraubtiefe der Führungshülse 27 kann
die Federvorspannung der Druckfeder 23 feinfühlig eingestellt
werden. Die Druckfeder 23 ist umfangsseitig vollständig von
dem Gasstrom abgekapselt. Minimale Gasmengen könnten lediglich durch den zwischen
dem Führungsbolzen 16 und
der Führungsbohrung 28 in
der Führungshülse 27 verbleibenden
Spalt in den Innenraum der Führungshülse 27 gelangen.
Die Einstellung der zylindrisch gestalteten Führungshülse 27 erfolgt über parallel
zueinander ausgerichtete Werkzeugflächen 30 (4).
-
Anhand der 5 und 6 wird
erläutert,
wie bei dem erfindungsgemäßen Sicherheitsventil
eine Rücksetzung
des Schließkörpers 9 in
eine Offenstellung ermöglicht
wird. 6 zeigt in vergrößerter Längsschnittdarstellung
den in der Nut 31 gelagerten umlaufenden Dichtring 7 in
seiner Grundposition. Der Dichtring 7 ist durch einen Lüftungsstift 32 in
die mit unterbrochener Linie eingezeichnete Position verlagerbar.
Der Lüftungsstift 32 ist
in eine Radialbohrung eingesetzt, die in den Nutgrund 33 mündet. Durch Verlagerung
des Lüftungsstifts 32 radial
nach innen, d.h. in Richtung auf den Dichtring 7 wird dieser
vom Nutgrund 33 abgehoben und in die mit unterbrochener
Linie eingezeichnete Position verschoben. Diese geringfügige Verlagerung
reicht aus, um einen Druckausgleich zwischen dem vor dem Ventilsitz 6 liegenden
Bereich 1 und dem hinter dem Ventilsitz 6 liegenden
Bereich II zu schaffen, wobei davon ausgegangen wird, dass in dem
vor dem Ventilsitz 6 liegenden Bereich 1 ein größerer Druck
herrscht als in dem hinteren Bereich II. Durch Abgleichung der Drücke kann
die Druckfeder 23 den Schließkörper 9 wieder in die
Offenstellung verlagern, so dass die Gasleitung durchgängig ist.
-
Der Lüftungsstift 32 ist
mit einem Kopf 34 versehen, der als Anschlag dient. Der
Kopf 34 ist von einer den Schaft des Lüftungsstifts 23 umgebenden Rückstellfeder 35 federbelastet,
so dass bei Nachlassen des von außen manuell aufgebrachten Drucks eine
automatische Rückführung des
Lüftungsstifts 32 in
die dargestellte Ausgangsposition erfolgt. An den Kopf 34 des
Lüftungsstifts 32 schließt sich
eine Dichtscheibe 36 an, so dass kein Gas aus dem Sicherheitsventil
entweichen kann. Die Dichtscheibe 36 ist über eine
Schraubsicherung 37 gehalten. Die Schraubsicherung 37 steht
nicht über
den Außenumfang
des Gehäuses 3 vor.
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5 zeigt,
dass im Bereich des Lüftungsstifts 32 eine Überströmtasche 38 ausgebildet
ist. Die Überströmtasche 38 erstreckt
sich beiderseits des Lüftungsstifts 32 und
ist im Querschnitt sichelförmig konfiguriert.
Die Überströmtasche 38 erweitert
bereichsweise die hintere Nutwand 39, die in ihrer axialen
Erstreckung ungefähr
dem Durchmesser des Dichtrings 7 entspricht. Die maximale
radiale Tiefe der Überströmtasche 38 entspricht
ungefähr
der halben Tiefe der Nutwand 39. Der Dichtring 7 kann
beim Überströmen des
Gases in die Überströmtasche 38 ausweichen.
-
7 zeigt
eine zweite Ausführungsform
eines Sicherheitsventils 40. Das Gehäuse unterscheidet sich dabei
nicht von der ersten Ausführungsform. Der
Unterschied liegt in der zusätzlichen
Funktion des Sicherheitsventils als thermische Auslöseeinheit. Bei
diesem Sicherheitsventil ist die Haltebrücke 41 nicht unmittelbar
mit dem Gehäuse 3 verschraubt, sondern
ist in einen Stützkörper 42 mittels
einer eutektischen Lotlegierung fixiert. Der Stützkörper 42 ist wie bei
der ersten Ausführungsform
mit einem Außengewinde
versehen und mittels dieses Außengewindes
in das Gehäuse 3 eingeschraubt.
Aus den 8 und 11 ist erkennbar, dass der
Stützkörper einen
mit einem Außengewinde
versehenen, relativ schmalen Ringabschnitt 43 aufweist.
An diesen Ringabschnitt 43 ist gewissermaßen in U-förmiger Konfiguration
ein Brückenabschnitt 44 konstanter
Breite einstückig
angeschlossen, der eine zentrale Bohrung 45 aufweist. In
Höhe des
Brückenabschnitts 44 ist wiederum
ein radial nach außen
vorstehender Anschlag 46 ausgebildet, der zur Begrenzung
und Definierung der Einschraubtiefe des Stützkörpers 42 dient. Der
L-förmig
konfigurierte Brückenabschnitt 44 gliedert
sich in einen, die Bohrung 45 tragenden Radialsteg 47 und
sich hieran anschließende,
in Richtung des Ringabschnitts 43 weisenden Axialstege 48.
Die Haltebrücke 41 greift
zwischen diese Axialstege 48 und ist ebenfalls im Querschnitt
U-förmig konfiguriert.
Auch die Haltebrücke 41 besitzt
Axialstege 49, die in der Einbauposition, wie sie in den 7 und 9 dargestellt ist, in Richtung auf den
Radialsteg 47 des Brückenabschnitts 44 weisen
und den Radialsteg 47 kontaktieren. Die Axialstege 48, 49 der Haltebrücke 41 und
des Stützkörpers 42 sind
zueinander fluchtend ausgerichtet, so dass sich ein sehr geringer
Strömungswiderstand
innerhalb des Sicherheitsventils 40 ergibt. In der Darstellung
der 8 ist daher nur
der Radialsteg 47 des Brückenabschnitts 44 des
Stützkörpers 42 erkennbar.
Die Funktionsweise des Sicherheitsventils 40 wird nachfolgend
anhand der 9 und 10 erläutert. Aus 9 ist erkennbar, dass die mittels einer
eutektischen Lotlegierung an dem Stützkörper 42 befestigte
Haltebrücke 41 zum
einen mit den aus den vorherigen Ausführungsformen bekannten Komponenten
eines Gasströmungswächters ausgestattet
ist. Insbesondere ist dabei die Führungshülse 27 zu erwähnen, welche die
Bohrung 45 in dem Radialsteg 47 durchsetzt. 9 zeigt den Schließkörper 9 in
zwei unterschiedlichen Positionen: Zum einen in der Ausgangsposition
und zum anderen bei einer Auslösung
des Sicherheitsventils 40 aufgrund Überschreitens eines Maximalflusses.
Zusätzlich
ist eine Auslösefeder 50 in Form
einer Schraubendruckfeder vorgesehen, die zwischen der Haltebrücke 41 und
dem Brückenabschnitt 44 verspannt
ist. Die Auslösefeder 50 umgibt die
Führungshülse 27 und
ist an dem Gewindestutzen 29 der Nabenanordnung 15 zentriert. Überschreitet
die Außentemperatur
eine Temperaturschwelle von z.B. 100° C, schmilzt die eutektische Lotlegierung
und die Haltebrücke 41 wird freigegeben.
Dadurch kann die Auslösefeder 50 die
Haltebrücke 41 von
dem feststehenden Stützkörper 42 in
axiale Richtung wegdrücken
und die Haltebrücke 41 einschließlich des
Schließkörpers 9 gegen
den nicht näher
dargestellten Ventilsitz drücken.
Hierbei wird die Haltebrücke 41 einerseits
durch ihre Axialstege 49 in den Axialstegen 48 des
Stützkörpers 42 und
andererseits durch die Führungshülse 27 in
der Bohrung 45 des Stützkörpers 42 zentral
geführt.
Durch die Funktion der Führungshülse 27 als
Führungsmittel
innerhalb des Stützkörpers 42 wird
deutlich, warum die Führungshülse 27 eine
bestimmte Mindestlänge
haben muss, nämlich
um sicherzustellen, dass auch bei geschlossenem Ventilsitz eine
exakte Lageorientierung des Schließkörpers 9 gegeben ist.
-
Im Unterschied zu der Ausführungsform
der 1 und 2 fällt auf, dass der tellerförmige Schließkörper 9 eine
größere Dicke
und zudem konisch gestaltete Außenflächen 51 besitzt.
Der Hintergrund ist, dass die Federkraft der Auslösefeder 50 wesentlich größer ist
als die Federkraft der innerhalb der Führungshülse 27 angeordneten
Druckfeder 23, so dass der tellerförmige Schließkörper 9 grundsätzlich stabiler
ausgeführt
sein muss. Wesentlich ist allerdings, dass die Außenflächen 51 im
Bereich des Ventilsitzes 6 nicht nur mit dem Dichtring 7 in
Kontakt treten, sondern vielmehr unmittelbar mit der radialen inneren Anlagefläche 62 des
Gehäuses 3,
die ebenfalls konisch ausgestaltet ist. Der Konus ist so gewählt, dass eine
Selbsthemmung erfolgt, wenn der Stützkörper 9' mit hinreichender
Kraft in den Ventilsitz 6 gepresst wird.
-
Die Ausführungsform der 12 unterscheidet sich von derjenigen
der 7 bis 10 lediglich dadurch, dass
die Führungshülse 27 zusätzlich von
einer Kapsel 52 umgeben ist, die sich ebenfalls durch die
Bohrung 45 im Brückenabschnitt 44 des
Stützkörpers 42 erstreckt.
Die Kapsel 52 kann einerseits zum Schutz des Führungsbolzen 16 sowie
der Druckfeder 23 dienen und kann zum anderen zur verbesserten Führung der
Haltebrücke 41 innerhalb
des Brückenabschnitts 44 beitragen.
-
Die Ausführungsformen der 13 bis 15 unterscheidet von derjenigen der 7 bis 12 dadurch, dass anstelle einer Auslösefeder 50,
die eine Druckkraft ausübt,
nunmehr eine Auslösefeder 53 zum
Einsatz kommt, die eine Zugkraft ausübt. Bei dieser Variante ist
daher die Haltebrücke 54,
wie bei der Ausführungsform
der 1 bis 6, wiederum unmittelbar in
das nicht näher
dargestellte Gehäuse
eingeschraubt. Die Haltebrücke 54 entspricht
in ihrem prinzipiellen Aufbau der Ausführungsform der 1 bis 6 mit
dem Unterschied, dass anstelle von drei Stützbeinen 14 nunmehr
eine Brückenanordnung
mit nur zwei Stützbeinen
vorgesehen ist. Die übrigen Komponenten,
einschließlich
der Führungshülse 27 sind
identisch angeordnet. Der Unterschied besteht weiterhin darin, dass
die Auslösefeder 53 einerseits an
dem Gewindestutzen 29 befestigt ist und andererseits an
einem Fixierstück 55 eines
brückenartigen Stützkörpers 56.
Die Auslösefeder 53 ist
wiederum konzentrisch zu der Führungshülse 27' angeordnet. Der
Führungsbolzen 16' ragt
im Unterschied zu den vorherigen Ausführungsformen deutlich weiter
aus dem Ende der Führungshülse 27 hervor
und kontaktiert das Fixierstück 55 an
dem Stützkörper 56.
Der Führungsbolzen 16 liegt
hierzu in einer zentralen Mulde des Fixierstücks 55 an. Der Stützkörper 56 ist wie
ein Bügel
konfiguriert, wobei die Enden des Bügels wiederum über eine
eutektische Lotlegierung 57 mit der Haltebrücke 54 im
Bereich ihres Ringabschnitts verlötet sind. Schmilzt die eutektische
Lotlegierung 57, zieht die Auslösefeder 53 den Stützkörper 56 und
damit das Fixierstück 55 in
Richtung auf die Führungshülse 27'.
Dadurch wird der Führungsbolzen 16' in
die Führungshülse 27' hineingedrückt, so
dass der Schließkörper 9' gemäß 14 an den nicht näher dargestellten
Ventilsitz gedrückt
wird. Auch bei dieser Ausführungsform
ist innerhalb der Führungshülse 27' eine
nicht näher
dargestellte Druckfeder angeordnet, die bei Überschreiten eines Maximalflusses
den Schließkörper 9' in
die in 13 dargestellte
ausgefahrene Position verlagert. Die Darstellung der 15 zeigt, dass der bügelförmige Stützkörper 56 im
rechten Winkel zu den Stützbeinen 14' der
Haltebrücke 54 angeordnet
ist.
-
Schließlich zeigen die 16 bis 18 eine Ausführungsform einer Haltebrücke 58 mit
zwei diametral angeordneten Stützbeinen 14", 14"' (18). Im Inneren des breiter
bemessenen Stützbeins 14"' ist
eine Auslösefeder 59 angeordnet.
Die Auslösefeder 59 ist
im Winkel zur Mittellängsachse
MLA der Druckfeder 23 angeordnet, so dass die Federkraft der
Auslösefeder 49 möglichst
zentral auf den Schließkörper 9' wirkt. 16 zeigt die bereits mehrfach
erläuterte
Funktionsweise dieses Sicherheitsventils bei Überschreiten eines Maximalflusses,
wobei der Schließköper 9' von
einer Offenstellung in eine Schließstellung verlagert wird. Neu
ist die Anordnung der Auslösefeder 59 als
thermische Auslöseeinheit.
Die Auslösefeder 59 ist
einerseits gegen eine Einschraubhülse 60 abgestützt, die
schräg
entsprechend der die Auslösefeder 59 aufnehmenden Bohrung
in die Haltebrücke 58 eingeschraubt
und dort klebetechnisch fixiert ist. Andererseits befindet sich
die Auslösefeder 59 in
der Bereitschaftsstellung in einer in dem Stützbein 14"' angeordneten
Auslösehülse 61,
die in der Haltebrücke 58 mittels
einer eutektischen Lotlegierung fixiert ist. Die Auslösehülse 61 steht
in der Bereitschaftsstellung nicht über die dem Schließkörper 9 zugewandte
Stirnseite des Stützbeins 14"' vor
und wird erst bei thermisch bedingter Auslösung aus dem Stützbein 14"' herausgedrückt. Die
Spitze der Auslösehülse 61 ist
abgerundet. Die Auslösehülse 61 ist
so lang bemessen, dass auch bei thermisch bedingter Auslösung eine
exakte Führung
der Auslösehülse 61 in
der Bohrung im Stützbein 14"' gewährleistet
ist.
-
Bezugszeichenaufstelluna:
- 1
- Sicherheitsventil
- 2
- Gasleitung
- 3
- Gehäuse v. 1
- 4
- Gewindeanschluss
- 5
- Gewindeanschluss
- 6
- Ventilsitz
- 7
- Dichtring
- 8
- Haltebrücke
- 9
- Schließkörper
- 9'
- Schließkörper
- 10
- Aussparung
in 3
- 11
- Ringabschnitt
- 12
- Außengewinde
v. 11
- 13
- Anschlag
- 14
- Stützbein
- 14'
- Stützbein
- 14"
- Stützbein
- 14"'
- Stützbein
- 15
- Nabenanordnung
- 16
- Führungsbolzen
- 16'
- Führungsbolzen
- 17
- Führungsbohrung
- 18
- Sackbohrung
- 19
- Nabe
- 20
- Magnetring
an 19
- 21
- Magnetring
in 22
- 22
- Nabe
- 23
- Druckfeder
- 24
- Stützfläche
- 25
- Anschlagfläche
- 26
- Ring
- 27
- Führungshülse
- 27'
- Führungshülse
- 28
- Führungsbohrung
in 27, 27'
- 29
- Gewindestutzen
an 8
- 30
- Werkzeugfläche an 27
- 31
- Nut
- 32
- Lüftungsstift
- 33
- Nutgrund
- 34
- Kopf
v. 32
- 35
- Rückstellfeder
- 36
- Dichtscheibe
- 37
- Schraubsicherung
- 38
- Überströmtasche
- 39
- Nutwand
- 40
- Sicherheitsventil
- 41
- Haltebrücke
- 42
- Stützkörper
- 43
- Ringabschnitt
- 44
- Brückenabschnitt
- 45
- Bohrung
- 46
- Anschlag
- 47
- Radialsteg
- 48
- Axialsteg
- 49
- Axialsteg
- 50
- Auslösefeder
- 51
- Außenfläche
- 52
- Kapsel
- 53
- Auslösefeder
- 54
- Haltebrücke
- 55
- Fixiertsück
- 56
- Stützkörper
- 57
- eutektische
Lotlegierung
- 58
- Haltebrücke
- 59
- Auslösefeder
- 60
- Einschraubhülse
- 61
- Auslösehülse
- 62
- Anlagefläche
- P
- Strömungsrichtung
- MLA
- Mittellängsachse
v. 23
- MLA2
- Mittellängsachse
v. 59