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Die
Erfindung betrifft ein Lärmschutzelement zur
Errichtung von Lärmschutzwänden, mit
einem eine Vorderwand, eine Rückwand,
eine obere Seitenwand und eine untere Seitenwand aufweisenden Hohlkastenprofil,
das aus mehreren, mittels einer Profilverbindung miteinander verbundenen
Profilblechen zusammengesetzt ist und in dessen Hohlraum ein von
der unteren zur oberen Seitenwand aufragender und sich über die
Länge des
Hohlkastenprofils symmetrisch zur Mittelebene zwischen Vorderwand und
Rückwand
erstreckender Schalldämmkörper angeordnet
oder anordbar ist. Die Erfindung betrifft ferner eine Lärmschutzwand,
die aus einer Mehrzahl entsprechender Lärmschutzelemente gebildet ist. Das
bevorzugte Anwendungsgebiet der erfindungsgemäßen Lärmschutzelemente betrifft hierbei
z.B. Lärmschutzwände an Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken
und Flughäfen.
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Im
Straßen-
und Schienenbau ist es bekannt, den gesundheitsschädlichen
Dauer-Geräuschpegel von
Straßen,
Autobahnen, Bahngleisen und Hochgeschwindigkeitsbahngleisen durch
den Einsatz von Lärmschutzwänden zu
minimieren. Die Lärmschutzwände werden
hierbei aus einzelnen Lärmschutzelementen
errichtet, die vertikal- oder horizontalstehend miteinander verbaut
werden können
und dabei, zumindest bei Montage in Horizontallage, zwischen aufragenden
und in einem Bodenfundament befestigten Stützen oder Pfosten mit I-Profil
verankert werden. Um eine lange Lebensdauer der Lärmschutzelemente
zu gewährleisten,
bestehen die Profilbleche des Hohlkastenprofils vorzugsweise aus Aluminium und
in den Lärmschutzelementen
kommen Schalldämmkörper ausreichender
Dicke aus schallabsorbierenden Materialien wie insbesondere Mineralfaserwolle
zum Einsatz. Die der Lärmschutzquelle
zugewandte Fläche
der Lärmschutzelemente
ist häufig aus
Gründen
der besseren Schallbrechung mit Aussparungen wie einem Lochmuster
versehen.
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Ein
gattungsgemäßes Lärmschutzelement, welches
aus insgesamt vier Profilblechen besteht, von denen zwei als großformatige,
rollgeformte Aluminiumformblech mit Sicken ausgeführt sind
und die Vorderwand und die Rückwand
bilden, und zwei weitere als Strangpreßprofile ausgeführt sind,
welche im Montagezustand die obere und die untere Seitenwand bilden,
ist aus der
DE 296
09 237 U1 bekannt. Zur einfachen Montage dieses aus vier
Profilblechen bestehenden Lärmschutzelementes
wird die Vorderwand bzw. Rückwand
mit den beiden Seitenwänden jeweils
mittels eines wechselseitigen Hakenumgriffs mit schräggestellten
Riegelflächen
verbunden. Das gattungsgemäße Lärmschutzelement
ist mit vergleichsweise geringen Fertigungs- und Montagekosten herstellbar
und hat sich im Einsatz insbesondere an Straßen und herkömmlichen
Bahnlinien bewährt. Beim
Einsatz des gattungsgemäßen Lärmschutzelementes
an Hochgeschwindigkeitsstrecken hat sich jedoch gezeigt, daß die Verbindung
der großflächigen Formbleche
mit den Seitenwänden über den wechselseitigen
Hakenumgriff den hohen Belastungen, die durch mit hoher Geschwindigkeit
vorbeifahrende Züge
auf die Lärmschutzwände ausgeübt werden,
nicht standhält.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Lärmschutzelement
und eine Lärmschutzwand
zu schaffen, welche auch den extremen Belastungen an Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken
und bei ähnlichen
Anwendungsbereichen, bei denen hohe dynamische Druck- und Sogbelastungen
auftreten, standhalten und hierbei kostengünstig herstell- und montierbar sind.
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Diese
und weitere Aufgaben werden erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Hohlkastenprofil
aus einem ersten und einem zweiten halbschalenförmigen Profilblech zusammengesetzt
ist, wobei das erste Profilblech einstückig die Vorderwand sowie einen
Teilabschnitt der unteren und einen Teilabschnitt der oberen Seitenwand
bildet, wobei das zweite Profilblech einstückig die Rückwand sowie einen Teilabschnitt
der unteren und einen Teilabschnitt der oberen Seitenwand bildet,
und wobei das erste und das zweite Profilblech an der oberen und
an der unteren Seitenwand jeweils auf Höhe der Mittelebene, durchgehend über die
Länge des
Hohlkastenprofils, durch eine formschlüssige Profilverbindung miteinander
verbunden sind. Die Erfinder der vorliegenden Anmeldung führen die
geringe Standhaftigkeit der gattungsgemäßen Lärmschutzelemente auf hohe dynamische
Belastungen zurück,
die bei der Vorbeifahrt eines Hochgeschwindigkeitszuges auf die Lärmschutzwand
und damit auf die einzelnen Lärmschutzelemente
der Lärmschutzwand
ausgeübt
werden. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau
des Lärmschutzelementes
mit im wesentlichen nur zwei halbschalenförmigen Profilblechen, die mit
einstückig an
die Vorder- bzw. Rückwand
angeformten Teilabschnitten die beiden Seitenwänden bilden, wobei die Profilverbindung
zwischen den beiden halbschalenförmigen
Profilblechen auf die Höhe
der Mittelebene konzentriert ist, mithin in einem Bereich, der bezogen auf
das Lärmschutzelement
hinsichtlich der dynamischen Biegung und dynamischen Torsion eine
neutrale Faser bzw. eine neutrale Ebene mit den relativ geringsten
Beanspruchungen bildet, entsteht ein insgesamt wesentlich biegesteiferes
Hohlkastenprofil. Gleichzeitig sind die eigentlichen Schwachstellen des
Hohlkastenprofils, nämlich
die Profilverbindungen, im Bereich der geringsten Beanspruchung
angeordnet. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung bilden beide
Profilbleche Halbschalen, deren beiden Füge- bzw. Verbindungszonen in der neutralen
Ebene bzw. neutralen Faser des im wesentlichen mit den beiden Profilblechen
gebildeten Lärmschutzelementes
liegen.
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Um
auch höchsten,
wechselnden dynamischen Sog- und Druckbeanspruchungen gerecht zu werden,
bestehen beide Profilbleche vorzugsweise aus Strangpreßprofilen,
wobei die Profilbleche vorzugsweise aus einer Aluminiumlegierung,
insbesondere einer hochschwingfesten bzw. hochschwingbelastbaren
Aluminiumlegierung bestehen. Der besondere Vorteil von Strangpreßprofilen
ist, daß bereits beim
Urformen die Fügeelemente
für die
Profilverbindung beider Profilbleche bzw. Halbschalen ausgebildet
werden können.
Außerdem
können
bereits beim Urformen beide Profilbleche mit entsprechend ihrer Beanspruchung
angepaßten
Zonen unterschiedlicher Profildicke oder Profilkontur versehen werden. Die
Erfindung sieht hierbei insbesondere vor, daß beide Profilbleche (Halbschalen)
eine identische Profilform aufweisen. Für das Zusammenfügen der
formschlüssigen
Profilverbindung beider Profilbleche erhalten beide Profilbleche
ein erstes Fügeelement
und ein zweites Fügeelement,
die miteinander formschlüssig
verriegelt werden können.
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Aufgrund
der hohen dynamischen Belastungen kann es sich als vorteilhaft,
ggf. sogar als notwendig erweisen, die Profilverbindung mittels
wenigstens eines Arretierungsmittels zu sichern, um selbst bei extremen
dynamischen Belastungen Längsverschiebungen
zwischen den beiden Blechen sicher zu verhindern. Um die Belastungen,
die auf das Arretierungsmittel einwirken, gering zu halten, ist das
Arretierungsmittel vorzugsweise auf Höhe der Mittelebene, mithin
wiederum im Bereich der neutralen Faser bzw. neutralen Ebene des
Lärmschutzelementes
angeordnet. Bei dem Arretierungsmittel kann es sich um eine Schweißnaht oder
Klebung handeln. In bevorzugter Ausgestaltung umfaßt das Arretierungsmittel
ein Steckmittel oder ein Schraubmittel.
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Für eine hinsichtlich
der Belastungen günstige
Fixierung der Profilbleche aneinander ist es vorteilhaft, wenn jedes
Profilblech bzw. jede Halbschale für die Profilverbindung als
erstes Fügeelement
eine Hohlkammernut mit Hinterschnitt an einem Teilabschnitt und
als zweites Fügeelement
einen formschlüssig
in der Hohlkammernut verankerbaren Profilabschnitt am anderen Teilabschnitt
aufweist. Durch die Hohlkammernut mit Hinterschnitt wird eine Fixierung
der beiden Profilbleche in Querrichtung und in Vertikalrichtung
im Bereich der neutralen Mittelebene erreicht. Bei dieser Ausgestaltung
können
vorzugsweise die Steck- oder Schraubmittel in zueinander fluchtende,
die Fügeelemente,
insbesondere die Hohlkammernut oder deren Wandung sowie den Profilabschnitt
zumindest partiell durchgreifende Bohrungen oder Gewindebohrungen
eingreifen. Zweckmäßigerweise
kann dann mit den Arretiermitteln zugleich ein Stirnseitendeckel
jeweils an den beiden Stirnseiten des Lärmschutzelementes befestigt
werden. Hierdurch wird der Hohlraum des Kastenprofils gegenüber Schmutz-
und Feuchtigkeitseintritt von den Stirnseiten gestützt und
es kann zugleich eine zusätzliche
Versteifung des Lärmschutzelementes erreicht
werden.
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Der
Profilabschnitt und die Hohlkammernut können insbesondere rechteckig
ausgebildet sein. Der Profilabschnitt kann insbesondere ein Blockprofil haben
und die Hohlkammernut bzw. deren Wandung kann ein Vierkantprofil
aufweisen, mit dem das Blockprofil an vier Seiten fast vollständig umschlossen
ist, so daß die
Profilverbindung beide Profilbleche großflächig miteinander verbindet.
Zweckmäßigerweise bildet
das erste Fügeelement
bzw. der Profilabschnitt das Ende des einen Teilabschnitts jedes
Profilblechs und das zweite Fügelement
bzw. die Hohlkammernut oder ihre Wandung das Ende des anderen Teilabschnitts,
wobei sich vorteilhafterweise der Blockabschnitt und die Hohlkammernut
ausgehend von einem Zwischenschenkel des jeweiligen Teilabschnitts nach
oben und nach unten erstreckt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn
sich an die Seitenränder
der Vorder- und
Rückwand
jeweils ein rechtwinklig zu diesen verlaufender Auflageschenkel
als Teil der Seitenwände
anschließt,
der über
einen nach innen abgewinkelten Versatzschenkel in einen Zwischenschenkel übergeht,
an dessen Ende der Profilabschnitt oder die Hohlkammernut bzw. deren
Wandung ausgebildet ist. Hierdurch wird bei übereinander angeordneten Lärmschutzelementen
ein Zwischenraum zwischen zwei Lärmschutzelementen
ausgebildet, in welchem ein zusätzliches
Dichtungselement angeordnet werden kann, um auch einen Lärmdurchtritt zwischen
den Lärmschutzelementen
hindurch zu unterbinden.
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Um
ein variables Lärmschutzelement
zu schaffen, in dessen Hohlraum Schalldämmkörper unterschiedlicher Abmessungen
oder unterschiedlicher Materialien, z.B. Schalldammkörper aus
einwandigen Dämmwollplatten,
aus zweiwandigen Dämmwollplatten,
die beidseitig einer Holzfaserzementplatte angeordnet sind, oder
auch Schalldämmkörper aus
mit Bindemitteln zu einer Dämmplatte
verbundenem Blähglas-Granulat,
angeordnet werden können, ist
vorteilhaft, wenn jeder Teilabschnitt für die Seitenwände mit
wenigstens einer urgeformten T-förmigen Aufnahmenut
zur Aufnahme einer Stützleiste
zum seitlichen Abstützen
des Schalldämmkörpers versehen
ist. Besonders vorteilhaft ist, wenn die T-förmige Aufnahmenut innenseitig
an dem Zwischenschenkel, vorzugsweise unmittelbar anschließend an
den Versatzschenkel, ausgebildet ist, um einerseits in diesem Bereich
eine Versteifung durch Materialanhäufung zu bewirken und gleichzeitig
eine Anpassung an unterschiedliche Dicken des Schalldämmkörpers auf einfache
Weise ermöglichen
zu können.
Zur variablen Anpassung an unterschiedliche Schalldämmkörperdicken
ist besonders vorteilhaft, wenn die Stützleiste einen Mittelsteg,
einen T-förmigen
Befestigungssteg und einen Stützsteg
aufweist, wobei der Stützsteg
versetzt zum Befestigungs steg angeordnet ist und der Stützsteg und
der Befestigungssteg an den entgegengesetzten Flachseiten des Mittelsteges ausgebildet
sind. Dies ermöglicht,
daß mit
einer einzigen Stützleiste
Schalldämmkörper wenigstens zweier
unterschiedlicher Dicken im Hohlraum angeordnet und seitlich abgestützt werden
können.
Die Stützleisten
können
insbesondere aus Aluminium oder einem Kunststoff bestehen.
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Zweckmäßigerweise
kann die Umgebungswand der Hohlkammernut einen Außenschenkel
umfassen, der fluchtend mit dem Auflagerschenkel des zugehörigen Teilabschnitts
für die
Seitenwand ausgebildet ist, so daß im Montagezustand zweier übereinander
angeordneter Lärmschutzelemente
eine Kontaktierung der beiden Lärmschutzelemente
an drei in Querrichtung voneinander beabstandeten Flächen erfolgt.
Weiter vorteilhaft ist, wenn die Vorderwand und die Rückwand mit
längsverlaufenden,
urgeformten Stabilisierungsstegen versehen sind. Insbesondere bei
den Strangpreßprofilblechen
können die
Stabilisierungsstege mit Materialanhäufungen zur optimierten Anpassung
der Profilblechkontur an die erwarteten Schwingbelastungen ausgebildet
werden. Die Stabilisierungsstege können insbesondere etwa Y-förmig ausgebildet sein und eine
Längsrille
in der Außenfläche der
Vorderwand bzw. Rückwand
und einen Stegfortsatz an deren Innenfläche umfassen. Ferner kann jeweils
einer der Teilabschnitte, vorzugsweise der mit dem Profilabschnitt
versehene Teilabschnitt, außenseitig
mit einer urgeformten T-förmigen Aufnahmekammer
zur Aufnahme eines Dichtelementes, insbesondere einer Spreizdichtungsleiste,
versehen sein, die dann in die T-förmige Aufnahmekammer
eingeschoben werden kann, um eine zusätzliche Schallabdichtung zwischen
den Lärmschutzelementen
zu erreichen. Sowohl mit den T-förmigen
Aufnahmenuten als auch mit den T-förmigen Aufnahmekammern werden
bereits beim Urformen der Profilbleche Anschlußmöglichkeiten für zusätzliche Funktionselemente
in diese integriert, so daß hierzu
kein zusätzlicher
Bearbeitungsschritt notwendig ist.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere auch eine Lärmschutzwand mit Lärmschutzelementen,
die wie vorstehend beschrieben ausgebildet sind. Besonders vorteilhaft
ist, wenn bei der Lärmschutzwand
die Lärmschutzelemente
stirnseitig an Pfosten mit I-Profil festgelegt sind, wobei zwischen
den Lärmschutzelementen
und den Pfosten ein Gummilager zur Schwingdämpfung angeordnet ist.
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Weitere
Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung schematisch dargestellten
Ausführungsbeispielen.
In der Zeichnung zeigen:
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1 perspektivisch und stark
vereinfacht eine Ansicht einer Lärmschutzwand
mit horizontaler Verbauung einzelner Lärmschutzelemente;
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2 einen Vertikalschnitt
durch ein erfindungsgemäßes Lärmschutzelement;
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3 eine Schnittansicht entlang
III–III
in 1;
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4 eine Detailansicht des
Stabilisierungssteges gemäß Linie
IV in 3;
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5 eine Detailansicht der
Stützleiste;
und
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6 ein erfindungsgemäßes Lärmschutzelement
mit einem Schalldämmkörper gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel.
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1 zeigt eine insgesamt mit 1 bezeichnete
Lärmschutzwand,
die aus mehreren Lärmschutzelementen 10 gebildet
ist, die in Horizontalbauweise übereinander
angeordnet sind. Die Lärmschutzelemente 10 sind
jeweils an ihren Stirnenden in Pfosten 2 mit I-Profil befestigt,
welche in einem Bodenfundament 3 verankert sind. Die Lärmschutzelemente 10 bestehen
jeweils aus langgestreckten, selbsttragenden und zu einem Hohlkastenprofil
zusammengesetzten Strangpreßprofilblechen,
wobei eine der großflächigen Wandseiten
jedes Lärmschutzelementes 10 eine
Vorderwand 4 bildet und der Lärmquelle, beispielsweise den
Schienen einer Hochgeschwindigkeitsgleisstrecke, zugewandt ist,
während
die der Lärmschutzquelle
abgewandte Seite die Rückwand 5 bildet.
Sowohl die Vorder- als auch die Rückwand 4,5 können mit
einem Lochmuster zur Schallbrechung versehen sein, wie dies im Prinzip
im Stand der Technik bekannt ist.
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Der
Aufbau eines erfindungsgemäßen Lärmschutzelementes 10 wird
nun unter Bezugnahme auf die 2 und 3 erläutert. Jedes Lärmschutzelement 10 besteht
aus zwei identisch aufgebauten, als Strangpreßprofile aus einer geeigneten
Aluminiumlegierung hergestellten, halbschalenförmigen Profilblechen 11, 11' die jeweils
eine großflächige Wandfläche 12 aufweisen,
die entsprechend der Orientierung des Lärmschutzelementes 10 die
Vorderwand 4 bzw. die Rückwand 5 des
Lärmschutzelementes 10 bildet.
In den 2 und 3 ist jeweils die linke Wandfläche 12 als
Vorderwand 4 und die rechte Wandfläche 12 als Rückwand 5 bezeichnet.
Es ist jedoch ersichtlich, daß Rückwand und
Vorderwand auch jeweils von der anderen Wandfläche gebildet sein könnten. Die Wandflächen 12 beider
Profilbleche 11, 11' begrenzen
zusammen mit einer insgesamt mit 6 bezeichneten oberen
Seitenwand sowie einer insgesamt mit 7 bezeichneten unteren
Seitenwand einen Hohlraum 8, in welchem ein Schalldämmkörper 9 angeordnet
ist, der in den Ausführungsbeispielen
nach 2 und 3 aus einer Dämmwollplatte
besteht. Ausschließlich die beiden
Profilblechhalbschalen 11, 11' bilden im dargestellten Montagezustand
mithin ein Hohlkastenprofil mit dem Hohlraum 8. Der Schalldämmkörper 9,
die Vorderwand 4 und die Rückwand 5 sind symmetrisch
zur Mittelebene M des Lärmschutzelementes 10 angeordnet.
Die die Vorderwand 4 bzw. Rückwand 5 bildenden
Wandflächen 12 beider
Profilbleche 11, 11' gehen
an den Seitenrändern
einstückig
in einen insgesamt mit 13A bzw. 13B bezeichneten, beim
Urformen der Profilbleche bereits ausgebildeten Teilabschnitt über, wobei
sich beide Teilabschnitte 13A, 13B jeweils bis
zur Mittelebene M erstrecken. Sowohl das halbschalenförmige Profilblech 11 als auch
das halbschalenförmige
Profilblech 11' ist
jeweils an einem Seitenrand mit einem Teilabschnitt 13A und
am anderen Seitenrand mit einem Teilabschnitt 13B versehen,
die auf Höhe
der Mittelebene M formschlüssig
durch eine insgesamt mit 15 bezeichnete Profilverbindung
miteinander verbunden sind. Sowohl die obere als auch die untere
Seitenwand 6, 7 wird mithin jeweils etwa zur Hälfte von
dem einen Teilabschnitt 13A und zur anderen Hälfte von dem
anderen Teilabschnitt 13B gebildet. Die Profilverbindung 15 umfaßt hierbei
einerseits einen Profilabschnitt 16 am freien Ende des
Teilabschnitts 13A als erstes Fügeelement, der in eine das
zweite Fügeelement
bildende Hohlkammernut 17, welche von der Wandung 18 umgeben
ist, die am freien Ende des Teilabschnitts 13B ausgebildet
ist, formschlüssig
eingreift. Der blockförmige
Profilabschnitt 16 ist hierbei einstückig an der Verlängerung
eines Zwischenschenkels 19A des Teilabschnitts 13A und
die Wandung 18, welche die Hohlkammernut 17 umgibt,
am freien Ende eines Zwischenschenkels 19B des Teilabschnitts 13B ausgebildet.
Wie insbesondere 3 gut
erkennen läßt, erstreckt
sich der Profilabschnitt 16 im wesentlichen symmetrisch
zu beiden Seiten der Mittelebene M und die Hohlkammernut 17 ist ebenfalls
symmetrisch um den Bereich der Mittelebene M herum ausgebildet.
Dies minimiert die auf die Fügestelle
einwirkenden, dynamischen Kräfte,
da die Mittelebene M hin sichtlich der dynamischen Belastungen mit
der neutralen Faser bzw. neutralen Ebene des horizontal verbauten
Lärmschutzelementes 10 zusammenfällt. Die
Profilverbindung 15 zwischen den Profilblechen 11, 11' bzw. den Teilabschnitten 13A, 13B wird
durch Einschieben des Profilabschnitts 16 in die Hohlkammernut 17 und
eine Längsverschiebung
der beiden Profilbleche 11, 11' zueinander erreicht, die hierzu
um 180° verdreht
gegeneinander gesetzt werden, bevor sie ineinandergeschoben werden.
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Der
Profilabschnitt 16 ist über
einen Schenkelfortsatz 20 mit dem Zwischenschenkel 19A des Teilabschnitts 13A einstückig verbunden
und die einstückig
am Zwischenschenkel 19B angeformte Wandung 18 für die Hohlkammernut 17 weist
in axialer Verlängerung
des Zwischenschenkels 19B eine Öffnung 21 auf, durch
die der Schenkelfortsatz 20 hindurchgreift. Die Hohlkammernut 17 erstreckt
sich relativ zu der Öffnung 21 sowohl
nach oben als nach unten, so daß die
Wandung 18 des Teilabschnitts 13B mit den beiden
Begrenzungsschenkeln 22 und 23 der Öffnung 21 am
Profilblech 11 eine Hinterschneidung für den Profilabschnitt 16 am
Teilabschnitt 13A des anderen Profilblechs 11' bildet. Sowohl
der Profilabschnitt 16 als auch die Hohlkammernut 17 haben
im gezeigten Ausführungsbeispiel
einen rechteckförmigen
Querschnitt.
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Die
Zwischenschenkel 19A bzw. 19B beider Profilbleche 11, 11' sind relativ
zu Auflageschenkeln 14A bzw. 14B, welche im rechten
Winkel zu den Wandflächen 12 verlaufen
und sich unmittelbar an die Seitenränder der Vorder- bzw. Rückwand 4, 5 anschließen, in
den Hohlraum 8 hinein mittels der Zwischenschenkel 24A bzw. 24B zurückversetzt,
so daß die
oberen und unteren Seitenwände 6, 7 zweier übereinander
angeordneter Lärmschutzelemente 10 nur
im Bereich der Auflageschenkel 14A, 14B und im Bereich
eines Außenschenkels 25 der
Wandung 18 der Hohlkammernut 17 aufeinander aufliegen.
Beide Zwischenschenkel 19A, 19B sind, unmittelbar
im Anschluß an
die Zwischenschenkel 24A bzw. 24B, mit einer T-förmigen Aufnahmenut 27 versehen,
welche von jeweils zwei integral an den Strangpreßprofilblechen 11 ausgebildeten
L-förmigen
Schenkeln 28, 29 begrenzt werden. Die Aufnahmenut 27 und
die L-förmigen
Schenkel 28, 29 sind hierbei jeweils profilinnenseitig
ausgebildet, so daß sie
sich bei den Lärmschutzelementen 10 im
Hohlraum 8 befinden. Wie noch beschrieben werden wird können Stützleisten 40 in
die T-förmigen
Aufnahmenuten 27 eingeschoben werden, um den Schalldämmkörper 9 seitlich
abzustützen.
Jeweils der mit dem Profilabschnitt 16 für die Profilverbindung 15 ausgebildete
Zwischenschenkel 19A ist ferner mit zwei integral und außenseitig
an diesen angeformten Winkelstegen 30, 31 versehen,
mit welchen eine T-förmige Aufnahmekammer 32 begrenzt
ist, in welche eine Spreizdichtungsleiste 45 eingeschoben
werden kann, welche eine zusätzliche
Schalldämmung
zwischen den Seitenwänden 6, 7 der
Lärmschutzelemente 10 übernimmt.
Der Winkelsteg 31 ist derart am Zwischenschenkel 19A angeformt,
daß er
im Montagezustand mit einem seiner Schenkelabschnitte parallel am
Stegabschnitt 23 der Wandung 18 für die Hohlkammernut 17 anliegt,
um in Längsrichtung
der Lärmschutzelemente
die Profilverbindung 15 auch durch Kontaktreibung zu fixieren.
In den Ausführungsbeispielen
ist hierbei nicht dargestellt, daß die Profilverbindung 15 zusätzlich zu
dem Formschluß noch
durch ein oder insbesondere mehrere Arretiermittel gesichert sein kann,
welche ebenfalls fluchtend zur neutralen Faser des Lärmschutzelementes,
mithin hier der Mittelebene M, angeordnet sind. Die Arretiermittel
können
insbesondere aus einer Steck- oder Schraubverbindung bestehen, welche
beispielsweise den Außenschenkel
der Wandung 18 der Hohlkammernut 17 durchfaßt und in
den Profilabschnitt 16 eingeschraubt oder eingesteckt ist.
Mit den Arretiermitteln kann dann sogleich ein nicht dargestellter
Stirnseitendeckel befestigt werden, der den Hohlraum des mit den
Profilblechen 11, 11' gebildeten Hohlkastenprofils auch
stirnseitig verschließt.
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Die
Wandflächen 12 beider
Profilbleche 11, 11' jedes
Lärmschutzelementes 10 sind,
wie 2 zeigt, mit mehreren,
beim Strangpressen der Profilbleche 11 urgeformten Stabilisierungsstegen 35 versehen,
welche sich über
die gesamte Länge
der Lärmschutzelemente 10 mit
gleichbleibendem Querschnitt erstrecken und im wesentlichen eine
Y-förmige
Kontur aufweisen. Die Stabilisierungsstege 35 umfassen
eine Längsrille 36 in
der Außenfläche 12' der Vorder-
bzw. Rückwand 4,5 sowie
einen im Montagezustand horizontal ausgerichteten Stegfortsatz 37 an
der Innenfläche 12" der Wandflächen 12.
Die Längsrille 36 hat
die Funktion einer Versteifungssicke und der Stegfortsatz 37 bewirkt
eine zusätzliche
Verstärkung
durch eine Materialanhäufung.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel
sind beide Profilbleche 11, 11' mit zwei jeweils um 1/3 der Gesamthöhe versetzt angeordneten
Stabilisierungsstegen 35 versehen. Es versteht sich, daß in Abhängigkeit
von den zu erwartenden dynamischen Belastungen weitere Stabilisierungsstege 35 ggf.
auch mit unterschiedlichen Geometrien für die Längsrillen und die Stegfortsätze vorgesehen
werden könnten.
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Wie
bereits weiter oben erläutert,
erfolgt die Abstützung
des Schalldämmkörpers 9 über eine
im Detail in 5 gezeigte
Stützleiste 40.
Die Stützleiste 40,
welche sich mit gleichbleibendem Querschnitt über die gesamte Länge des
Lärmschutzelementes 10 erstreckt,
weist einen in die Aufnahmenut 27 an den Zwischenschenkeln 19A, 19B einschiebbaren T-förmigen Befestigungssteg 41 sowie
einen Stützsteg 42 zum
seitlichen Abstützen
des Schalldämmkörpers 9 auf.
Der Befestigungssteg 41 ist rechtwinklig abgewinkelt auf
der einen Flachseite eines horizontal ausgerichteten Mittelsteges 43 und
der Stützsteg 42 rechtwinklig
abgewinkelt auf der anderen Flachseite des Mit telstegs 43 ausgebildet,
wobei der Stützsteg 42 versetzt
zum Befestigungssteg 41 angeordnet ist. Die Gesamtlänge des
Mittelstegs 43 vom Befestigungssteg 41 über den
Stützsteg 42 hinaus
bis zum Stirnrand 44 ist hierbei kürzer als der Abstand der Aufnahmenut 27 von
der Innenfläche 12" der Vorder-
bzw. Rückwand 4,5,
so daß die
Stützleiste 40 in
zwei unterschiedlichen Ausrichtungen in die T-förmige Aufnahmenut 27 eingeschoben
werden kann. Durch den seitlichen Versatz des Stützstegs 42 relativ
zum Befestigungssteg 41 ist hierdurch die lichte Weite
zwischen den Stützstegen 42 zweier
an der gleichen Seitenwand 6 oder 7 angeordneter
Stützleisten
abhängig
von der Orientierung der Stützleiste 40.
Mit einer Stützleiste 40 kann
eine seitliche Fixierung eines Schalldämmkörpers 9 an der oberen
und an der unteren Seitenwand 6, 7 des Lärmschutzelementes
bewirkt werden.
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Außerdem kann,
wie dies in 6 dargestellt
ist, dieselbe Stützleiste 40 auch
zur seitlichen Fixierung eines Schalldämmkörpers mit einer anderen Dicke
eingesetzt werden. Das Stützelement 40 ist im
Ausführungsbeispiel
nach 6 derart angeordnet,
daß der
Stützsteg 42 sich
zwischen dem Befestigungssteg 41 und der benachbarten Wandfläche 12 befindet.
Hierdurch ist die lichte Weite zwischen zwei Stützstegen 42 um den
doppelten Versatz zwischen dem Befestigungssteg 41 und
dem Stützsteg 42 größer und
zwischen den Stützleisten 41 kann
ein Schalldämmkörper 90 angeordnet
werden, welcher zwei hochabsorbierende Dämmwollplatten 91 aufweist,
die sich beiderseits einer zentral auf der Mittelebene des Lärmschutzelementes 10 angeordneten Holzfaserzementplatte 92 od.dgl.
befinden. Im Montagezustand liegt der Schalldämmkörper 9 bzw. 90 jeweils
an Abschnitten 45 oder 46 seitlich des Stützsteges 42 sowie
an einem Innenschenkel 34 der Wandung 18 der Hohlkammernut 17 auf.
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Hierbei
ist der Schalldämmkörper 9 bzw. 90 jeweils
derart an Profilstegen der oberen und insbesondere der unteren Seitenwand 7 abgestützt, daß zwischen
der Unterkante des Schalldämmkörpers 9 bzw. 90 und
der Bodenwand der Seitenwände
wenigstens ein Kanal 38 ausgebildet ist, in welchem sich
Kondenswasser und Schmutz ansammeln kann, ohne daß der Schalldämmkörper hiermit
dauerhaft in Berührung
steht. Bei den erfindungsgemäßen Profilblechen 11, 11' ist insbesondere
zu beiden Seiten der Profilverbindung 15 bzw. seitlich
und unterhalb des Innenschenkels 34 jeweils ein Kanal 38, 39 ausgebildet,
wobei der Kanal 38 zwischen dem Schenkel 28 und
dem Vertikalsteg der Wandung 18 verläuft und der zweite Kanal 39 zwischen
dem Begrenzungsschenkel 22 und dem Schenkel 28 ausgebildet
ist, während
der Schalldämmkörper an
den Stützleisten 40 und
am Innenschenkel 34 aufgelagert ist.
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Für den Fachmann
ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung zahlreiche Abweichungen,
die in den Schutzbereich der anhängenden
Ansprüche
fallen sollen. Für
die Profilverbindung können
die beiden Teilabschnitte auch Fügeelemente
mit anderen Querschnitten aufweisen. Die neutrale Faser muß nicht
zwingend mit der Mittelebene zusammenfallen. Die Profilverbindung
kann auch schwalbenschwanzförmige
Fügeelemente
od.dgl. umfassen. Der Schalldämmkörper kann
aus beliebigen, geeigneten Materialien bestehen, wobei in demselben Hohlkastenprofil
durch die Verwendung anderer Stützleisten
auch Schalldämmkörper mit
anderen Dicken eingesetzt werden können. Die Vorder- und/oder
Rückwand
kann mit Lochungen u.dgl. versehen sein, wie dies bei Lärmschutzelementen
ansonsten üblich
ist. Die erfindungsgemäß ausgebildeten
Lärmschutzelemente
und Lärmschutzwände können insbesondere
an Bahnstrecken für
Hochgeschwindigkeitszüge,
an Start- und Landebahnen für Flugzeuge
und in weiteren Anwendungsbereichen zum Einsatz kommen, an denen
auf die Lärm schutzelemente
und -wände
hohe, dynamische Druck- und Sogbelastungen einwirken.