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DE20317180U1 - Lärmschutzelement und Lärmschutzwand - Google Patents

Lärmschutzelement und Lärmschutzwand Download PDF

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DE20317180U1
DE20317180U1 DE20317180U DE20317180U DE20317180U1 DE 20317180 U1 DE20317180 U1 DE 20317180U1 DE 20317180 U DE20317180 U DE 20317180U DE 20317180 U DE20317180 U DE 20317180U DE 20317180 U1 DE20317180 U1 DE 20317180U1
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Abstract

Lärmschutzelement zur Errichtung von Lärmschutzwänden, mit einem eine Vorderwand, eine Rückwand, eine obere Seitenwand und eine untere Seitenwand aufweisenden Hohlkastenprofil, das aus mehreren, mittels einer Profilverbindung miteinander verbundenen Profilblechen zusammengesetzt ist und in dessen Hohlraum ein von der unteren zur oberen Seitenwand aufragender und sich über die Länge des Hohlkastenprofils symmetrisch zur Mittelebene zwischen Vorderwand und Rückwand erstreckender Schalldämmkörper angeordnet oder anordbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlkastenprofil aus einem ersten und einem zweiten halbschalenförmigen Profilblech (11, 11') zusammengesetzt ist, wobei das erste Profilblech (11) einstückig die Vorderwand (4), einen Teilabschnitt (13B) der unteren Seitenwand (7) und einen Teilabschnitt (13A) der oberen Seitenwand (6) umfaßt, das zweite Profilblech (11') einstückig die Rückwand (5), einen Teilabschnitt (13A) der unteren Seitenwand (7) und einen Teilabschnitt (13B) der oberen Seitenwand (6) umfaßt, und das erste und das zweite Profilblech (11, 11') an der oberen und an der unteren Seitenwand (6, 7) jeweils auf...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Lärmschutzelement zur Errichtung von Lärmschutzwänden, mit einem eine Vorderwand, eine Rückwand, eine obere Seitenwand und eine untere Seitenwand aufweisenden Hohlkastenprofil, das aus mehreren, mittels einer Profilverbindung miteinander verbundenen Profilblechen zusammengesetzt ist und in dessen Hohlraum ein von der unteren zur oberen Seitenwand aufragender und sich über die Länge des Hohlkastenprofils symmetrisch zur Mittelebene zwischen Vorderwand und Rückwand erstreckender Schalldämmkörper angeordnet oder anordbar ist. Die Erfindung betrifft ferner eine Lärmschutzwand, die aus einer Mehrzahl entsprechender Lärmschutzelemente gebildet ist. Das bevorzugte Anwendungsgebiet der erfindungsgemäßen Lärmschutzelemente betrifft hierbei z.B. Lärmschutzwände an Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken und Flughäfen.
  • Im Straßen- und Schienenbau ist es bekannt, den gesundheitsschädlichen Dauer-Geräuschpegel von Straßen, Autobahnen, Bahngleisen und Hochgeschwindigkeitsbahngleisen durch den Einsatz von Lärmschutzwänden zu minimieren. Die Lärmschutzwände werden hierbei aus einzelnen Lärmschutzelementen errichtet, die vertikal- oder horizontalstehend miteinander verbaut werden können und dabei, zumindest bei Montage in Horizontallage, zwischen aufragenden und in einem Bodenfundament befestigten Stützen oder Pfosten mit I-Profil verankert werden. Um eine lange Lebensdauer der Lärmschutzelemente zu gewährleisten, bestehen die Profilbleche des Hohlkastenprofils vorzugsweise aus Aluminium und in den Lärmschutzelementen kommen Schalldämmkörper ausreichender Dicke aus schallabsorbierenden Materialien wie insbesondere Mineralfaserwolle zum Einsatz. Die der Lärmschutzquelle zugewandte Fläche der Lärmschutzelemente ist häufig aus Gründen der besseren Schallbrechung mit Aussparungen wie einem Lochmuster versehen.
  • Ein gattungsgemäßes Lärmschutzelement, welches aus insgesamt vier Profilblechen besteht, von denen zwei als großformatige, rollgeformte Aluminiumformblech mit Sicken ausgeführt sind und die Vorderwand und die Rückwand bilden, und zwei weitere als Strangpreßprofile ausgeführt sind, welche im Montagezustand die obere und die untere Seitenwand bilden, ist aus der DE 296 09 237 U1 bekannt. Zur einfachen Montage dieses aus vier Profilblechen bestehenden Lärmschutzelementes wird die Vorderwand bzw. Rückwand mit den beiden Seitenwänden jeweils mittels eines wechselseitigen Hakenumgriffs mit schräggestellten Riegelflächen verbunden. Das gattungsgemäße Lärmschutzelement ist mit vergleichsweise geringen Fertigungs- und Montagekosten herstellbar und hat sich im Einsatz insbesondere an Straßen und herkömmlichen Bahnlinien bewährt. Beim Einsatz des gattungsgemäßen Lärmschutzelementes an Hochgeschwindigkeitsstrecken hat sich jedoch gezeigt, daß die Verbindung der großflächigen Formbleche mit den Seitenwänden über den wechselseitigen Hakenumgriff den hohen Belastungen, die durch mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahrende Züge auf die Lärmschutzwände ausgeübt werden, nicht standhält.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Lärmschutzelement und eine Lärmschutzwand zu schaffen, welche auch den extremen Belastungen an Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken und bei ähnlichen Anwendungsbereichen, bei denen hohe dynamische Druck- und Sogbelastungen auftreten, standhalten und hierbei kostengünstig herstell- und montierbar sind.
  • Diese und weitere Aufgaben werden erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Hohlkastenprofil aus einem ersten und einem zweiten halbschalenförmigen Profilblech zusammengesetzt ist, wobei das erste Profilblech einstückig die Vorderwand sowie einen Teilabschnitt der unteren und einen Teilabschnitt der oberen Seitenwand bildet, wobei das zweite Profilblech einstückig die Rückwand sowie einen Teilabschnitt der unteren und einen Teilabschnitt der oberen Seitenwand bildet, und wobei das erste und das zweite Profilblech an der oberen und an der unteren Seitenwand jeweils auf Höhe der Mittelebene, durchgehend über die Länge des Hohlkastenprofils, durch eine formschlüssige Profilverbindung miteinander verbunden sind. Die Erfinder der vorliegenden Anmeldung führen die geringe Standhaftigkeit der gattungsgemäßen Lärmschutzelemente auf hohe dynamische Belastungen zurück, die bei der Vorbeifahrt eines Hochgeschwindigkeitszuges auf die Lärmschutzwand und damit auf die einzelnen Lärmschutzelemente der Lärmschutzwand ausgeübt werden. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau des Lärmschutzelementes mit im wesentlichen nur zwei halbschalenförmigen Profilblechen, die mit einstückig an die Vorder- bzw. Rückwand angeformten Teilabschnitten die beiden Seitenwänden bilden, wobei die Profilverbindung zwischen den beiden halbschalenförmigen Profilblechen auf die Höhe der Mittelebene konzentriert ist, mithin in einem Bereich, der bezogen auf das Lärmschutzelement hinsichtlich der dynamischen Biegung und dynamischen Torsion eine neutrale Faser bzw. eine neutrale Ebene mit den relativ geringsten Beanspruchungen bildet, entsteht ein insgesamt wesentlich biegesteiferes Hohlkastenprofil. Gleichzeitig sind die eigentlichen Schwachstellen des Hohlkastenprofils, nämlich die Profilverbindungen, im Bereich der geringsten Beanspruchung angeordnet. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung bilden beide Profilbleche Halbschalen, deren beiden Füge- bzw. Verbindungszonen in der neutralen Ebene bzw. neutralen Faser des im wesentlichen mit den beiden Profilblechen gebildeten Lärmschutzelementes liegen.
  • Um auch höchsten, wechselnden dynamischen Sog- und Druckbeanspruchungen gerecht zu werden, bestehen beide Profilbleche vorzugsweise aus Strangpreßprofilen, wobei die Profilbleche vorzugsweise aus einer Aluminiumlegierung, insbesondere einer hochschwingfesten bzw. hochschwingbelastbaren Aluminiumlegierung bestehen. Der besondere Vorteil von Strangpreßprofilen ist, daß bereits beim Urformen die Fügeelemente für die Profilverbindung beider Profilbleche bzw. Halbschalen ausgebildet werden können. Außerdem können bereits beim Urformen beide Profilbleche mit entsprechend ihrer Beanspruchung angepaßten Zonen unterschiedlicher Profildicke oder Profilkontur versehen werden. Die Erfindung sieht hierbei insbesondere vor, daß beide Profilbleche (Halbschalen) eine identische Profilform aufweisen. Für das Zusammenfügen der formschlüssigen Profilverbindung beider Profilbleche erhalten beide Profilbleche ein erstes Fügeelement und ein zweites Fügeelement, die miteinander formschlüssig verriegelt werden können.
  • Aufgrund der hohen dynamischen Belastungen kann es sich als vorteilhaft, ggf. sogar als notwendig erweisen, die Profilverbindung mittels wenigstens eines Arretierungsmittels zu sichern, um selbst bei extremen dynamischen Belastungen Längsverschiebungen zwischen den beiden Blechen sicher zu verhindern. Um die Belastungen, die auf das Arretierungsmittel einwirken, gering zu halten, ist das Arretierungsmittel vorzugsweise auf Höhe der Mittelebene, mithin wiederum im Bereich der neutralen Faser bzw. neutralen Ebene des Lärmschutzelementes angeordnet. Bei dem Arretierungsmittel kann es sich um eine Schweißnaht oder Klebung handeln. In bevorzugter Ausgestaltung umfaßt das Arretierungsmittel ein Steckmittel oder ein Schraubmittel.
  • Für eine hinsichtlich der Belastungen günstige Fixierung der Profilbleche aneinander ist es vorteilhaft, wenn jedes Profilblech bzw. jede Halbschale für die Profilverbindung als erstes Fügeelement eine Hohlkammernut mit Hinterschnitt an einem Teilabschnitt und als zweites Fügeelement einen formschlüssig in der Hohlkammernut verankerbaren Profilabschnitt am anderen Teilabschnitt aufweist. Durch die Hohlkammernut mit Hinterschnitt wird eine Fixierung der beiden Profilbleche in Querrichtung und in Vertikalrichtung im Bereich der neutralen Mittelebene erreicht. Bei dieser Ausgestaltung können vorzugsweise die Steck- oder Schraubmittel in zueinander fluchtende, die Fügeelemente, insbesondere die Hohlkammernut oder deren Wandung sowie den Profilabschnitt zumindest partiell durchgreifende Bohrungen oder Gewindebohrungen eingreifen. Zweckmäßigerweise kann dann mit den Arretiermitteln zugleich ein Stirnseitendeckel jeweils an den beiden Stirnseiten des Lärmschutzelementes befestigt werden. Hierdurch wird der Hohlraum des Kastenprofils gegenüber Schmutz- und Feuchtigkeitseintritt von den Stirnseiten gestützt und es kann zugleich eine zusätzliche Versteifung des Lärmschutzelementes erreicht werden.
  • Der Profilabschnitt und die Hohlkammernut können insbesondere rechteckig ausgebildet sein. Der Profilabschnitt kann insbesondere ein Blockprofil haben und die Hohlkammernut bzw. deren Wandung kann ein Vierkantprofil aufweisen, mit dem das Blockprofil an vier Seiten fast vollständig umschlossen ist, so daß die Profilverbindung beide Profilbleche großflächig miteinander verbindet. Zweckmäßigerweise bildet das erste Fügeelement bzw. der Profilabschnitt das Ende des einen Teilabschnitts jedes Profilblechs und das zweite Fügelement bzw. die Hohlkammernut oder ihre Wandung das Ende des anderen Teilabschnitts, wobei sich vorteilhafterweise der Blockabschnitt und die Hohlkammernut ausgehend von einem Zwischenschenkel des jeweiligen Teilabschnitts nach oben und nach unten erstreckt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich an die Seitenränder der Vorder- und Rückwand jeweils ein rechtwinklig zu diesen verlaufender Auflageschenkel als Teil der Seitenwände anschließt, der über einen nach innen abgewinkelten Versatzschenkel in einen Zwischenschenkel übergeht, an dessen Ende der Profilabschnitt oder die Hohlkammernut bzw. deren Wandung ausgebildet ist. Hierdurch wird bei übereinander angeordneten Lärmschutzelementen ein Zwischenraum zwischen zwei Lärmschutzelementen ausgebildet, in welchem ein zusätzliches Dichtungselement angeordnet werden kann, um auch einen Lärmdurchtritt zwischen den Lärmschutzelementen hindurch zu unterbinden.
  • Um ein variables Lärmschutzelement zu schaffen, in dessen Hohlraum Schalldämmkörper unterschiedlicher Abmessungen oder unterschiedlicher Materialien, z.B. Schalldammkörper aus einwandigen Dämmwollplatten, aus zweiwandigen Dämmwollplatten, die beidseitig einer Holzfaserzementplatte angeordnet sind, oder auch Schalldämmkörper aus mit Bindemitteln zu einer Dämmplatte verbundenem Blähglas-Granulat, angeordnet werden können, ist vorteilhaft, wenn jeder Teilabschnitt für die Seitenwände mit wenigstens einer urgeformten T-förmigen Aufnahmenut zur Aufnahme einer Stützleiste zum seitlichen Abstützen des Schalldämmkörpers versehen ist. Besonders vorteilhaft ist, wenn die T-förmige Aufnahmenut innenseitig an dem Zwischenschenkel, vorzugsweise unmittelbar anschließend an den Versatzschenkel, ausgebildet ist, um einerseits in diesem Bereich eine Versteifung durch Materialanhäufung zu bewirken und gleichzeitig eine Anpassung an unterschiedliche Dicken des Schalldämmkörpers auf einfache Weise ermöglichen zu können. Zur variablen Anpassung an unterschiedliche Schalldämmkörperdicken ist besonders vorteilhaft, wenn die Stützleiste einen Mittelsteg, einen T-förmigen Befestigungssteg und einen Stützsteg aufweist, wobei der Stützsteg versetzt zum Befestigungs steg angeordnet ist und der Stützsteg und der Befestigungssteg an den entgegengesetzten Flachseiten des Mittelsteges ausgebildet sind. Dies ermöglicht, daß mit einer einzigen Stützleiste Schalldämmkörper wenigstens zweier unterschiedlicher Dicken im Hohlraum angeordnet und seitlich abgestützt werden können. Die Stützleisten können insbesondere aus Aluminium oder einem Kunststoff bestehen.
  • Zweckmäßigerweise kann die Umgebungswand der Hohlkammernut einen Außenschenkel umfassen, der fluchtend mit dem Auflagerschenkel des zugehörigen Teilabschnitts für die Seitenwand ausgebildet ist, so daß im Montagezustand zweier übereinander angeordneter Lärmschutzelemente eine Kontaktierung der beiden Lärmschutzelemente an drei in Querrichtung voneinander beabstandeten Flächen erfolgt. Weiter vorteilhaft ist, wenn die Vorderwand und die Rückwand mit längsverlaufenden, urgeformten Stabilisierungsstegen versehen sind. Insbesondere bei den Strangpreßprofilblechen können die Stabilisierungsstege mit Materialanhäufungen zur optimierten Anpassung der Profilblechkontur an die erwarteten Schwingbelastungen ausgebildet werden. Die Stabilisierungsstege können insbesondere etwa Y-förmig ausgebildet sein und eine Längsrille in der Außenfläche der Vorderwand bzw. Rückwand und einen Stegfortsatz an deren Innenfläche umfassen. Ferner kann jeweils einer der Teilabschnitte, vorzugsweise der mit dem Profilabschnitt versehene Teilabschnitt, außenseitig mit einer urgeformten T-förmigen Aufnahmekammer zur Aufnahme eines Dichtelementes, insbesondere einer Spreizdichtungsleiste, versehen sein, die dann in die T-förmige Aufnahmekammer eingeschoben werden kann, um eine zusätzliche Schallabdichtung zwischen den Lärmschutzelementen zu erreichen. Sowohl mit den T-förmigen Aufnahmenuten als auch mit den T-förmigen Aufnahmekammern werden bereits beim Urformen der Profilbleche Anschlußmöglichkeiten für zusätzliche Funktionselemente in diese integriert, so daß hierzu kein zusätzlicher Bearbeitungsschritt notwendig ist.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere auch eine Lärmschutzwand mit Lärmschutzelementen, die wie vorstehend beschrieben ausgebildet sind. Besonders vorteilhaft ist, wenn bei der Lärmschutzwand die Lärmschutzelemente stirnseitig an Pfosten mit I-Profil festgelegt sind, wobei zwischen den Lärmschutzelementen und den Pfosten ein Gummilager zur Schwingdämpfung angeordnet ist.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 perspektivisch und stark vereinfacht eine Ansicht einer Lärmschutzwand mit horizontaler Verbauung einzelner Lärmschutzelemente;
  • 2 einen Vertikalschnitt durch ein erfindungsgemäßes Lärmschutzelement;
  • 3 eine Schnittansicht entlang III–III in 1;
  • 4 eine Detailansicht des Stabilisierungssteges gemäß Linie IV in 3;
  • 5 eine Detailansicht der Stützleiste; und
  • 6 ein erfindungsgemäßes Lärmschutzelement mit einem Schalldämmkörper gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel.
  • 1 zeigt eine insgesamt mit 1 bezeichnete Lärmschutzwand, die aus mehreren Lärmschutzelementen 10 gebildet ist, die in Horizontalbauweise übereinander angeordnet sind. Die Lärmschutzelemente 10 sind jeweils an ihren Stirnenden in Pfosten 2 mit I-Profil befestigt, welche in einem Bodenfundament 3 verankert sind. Die Lärmschutzelemente 10 bestehen jeweils aus langgestreckten, selbsttragenden und zu einem Hohlkastenprofil zusammengesetzten Strangpreßprofilblechen, wobei eine der großflächigen Wandseiten jedes Lärmschutzelementes 10 eine Vorderwand 4 bildet und der Lärmquelle, beispielsweise den Schienen einer Hochgeschwindigkeitsgleisstrecke, zugewandt ist, während die der Lärmschutzquelle abgewandte Seite die Rückwand 5 bildet. Sowohl die Vorder- als auch die Rückwand 4,5 können mit einem Lochmuster zur Schallbrechung versehen sein, wie dies im Prinzip im Stand der Technik bekannt ist.
  • Der Aufbau eines erfindungsgemäßen Lärmschutzelementes 10 wird nun unter Bezugnahme auf die 2 und 3 erläutert. Jedes Lärmschutzelement 10 besteht aus zwei identisch aufgebauten, als Strangpreßprofile aus einer geeigneten Aluminiumlegierung hergestellten, halbschalenförmigen Profilblechen 11, 11' die jeweils eine großflächige Wandfläche 12 aufweisen, die entsprechend der Orientierung des Lärmschutzelementes 10 die Vorderwand 4 bzw. die Rückwand 5 des Lärmschutzelementes 10 bildet. In den 2 und 3 ist jeweils die linke Wandfläche 12 als Vorderwand 4 und die rechte Wandfläche 12 als Rückwand 5 bezeichnet. Es ist jedoch ersichtlich, daß Rückwand und Vorderwand auch jeweils von der anderen Wandfläche gebildet sein könnten. Die Wandflächen 12 beider Profilbleche 11, 11' begrenzen zusammen mit einer insgesamt mit 6 bezeichneten oberen Seitenwand sowie einer insgesamt mit 7 bezeichneten unteren Seitenwand einen Hohlraum 8, in welchem ein Schalldämmkörper 9 angeordnet ist, der in den Ausführungsbeispielen nach 2 und 3 aus einer Dämmwollplatte besteht. Ausschließlich die beiden Profilblechhalbschalen 11, 11' bilden im dargestellten Montagezustand mithin ein Hohlkastenprofil mit dem Hohlraum 8. Der Schalldämmkörper 9, die Vorderwand 4 und die Rückwand 5 sind symmetrisch zur Mittelebene M des Lärmschutzelementes 10 angeordnet. Die die Vorderwand 4 bzw. Rückwand 5 bildenden Wandflächen 12 beider Profilbleche 11, 11' gehen an den Seitenrändern einstückig in einen insgesamt mit 13A bzw. 13B bezeichneten, beim Urformen der Profilbleche bereits ausgebildeten Teilabschnitt über, wobei sich beide Teilabschnitte 13A, 13B jeweils bis zur Mittelebene M erstrecken. Sowohl das halbschalenförmige Profilblech 11 als auch das halbschalenförmige Profilblech 11' ist jeweils an einem Seitenrand mit einem Teilabschnitt 13A und am anderen Seitenrand mit einem Teilabschnitt 13B versehen, die auf Höhe der Mittelebene M formschlüssig durch eine insgesamt mit 15 bezeichnete Profilverbindung miteinander verbunden sind. Sowohl die obere als auch die untere Seitenwand 6, 7 wird mithin jeweils etwa zur Hälfte von dem einen Teilabschnitt 13A und zur anderen Hälfte von dem anderen Teilabschnitt 13B gebildet. Die Profilverbindung 15 umfaßt hierbei einerseits einen Profilabschnitt 16 am freien Ende des Teilabschnitts 13A als erstes Fügeelement, der in eine das zweite Fügeelement bildende Hohlkammernut 17, welche von der Wandung 18 umgeben ist, die am freien Ende des Teilabschnitts 13B ausgebildet ist, formschlüssig eingreift. Der blockförmige Profilabschnitt 16 ist hierbei einstückig an der Verlängerung eines Zwischenschenkels 19A des Teilabschnitts 13A und die Wandung 18, welche die Hohlkammernut 17 umgibt, am freien Ende eines Zwischenschenkels 19B des Teilabschnitts 13B ausgebildet. Wie insbesondere 3 gut erkennen läßt, erstreckt sich der Profilabschnitt 16 im wesentlichen symmetrisch zu beiden Seiten der Mittelebene M und die Hohlkammernut 17 ist ebenfalls symmetrisch um den Bereich der Mittelebene M herum ausgebildet. Dies minimiert die auf die Fügestelle einwirkenden, dynamischen Kräfte, da die Mittelebene M hin sichtlich der dynamischen Belastungen mit der neutralen Faser bzw. neutralen Ebene des horizontal verbauten Lärmschutzelementes 10 zusammenfällt. Die Profilverbindung 15 zwischen den Profilblechen 11, 11' bzw. den Teilabschnitten 13A, 13B wird durch Einschieben des Profilabschnitts 16 in die Hohlkammernut 17 und eine Längsverschiebung der beiden Profilbleche 11, 11' zueinander erreicht, die hierzu um 180° verdreht gegeneinander gesetzt werden, bevor sie ineinandergeschoben werden.
  • Der Profilabschnitt 16 ist über einen Schenkelfortsatz 20 mit dem Zwischenschenkel 19A des Teilabschnitts 13A einstückig verbunden und die einstückig am Zwischenschenkel 19B angeformte Wandung 18 für die Hohlkammernut 17 weist in axialer Verlängerung des Zwischenschenkels 19B eine Öffnung 21 auf, durch die der Schenkelfortsatz 20 hindurchgreift. Die Hohlkammernut 17 erstreckt sich relativ zu der Öffnung 21 sowohl nach oben als nach unten, so daß die Wandung 18 des Teilabschnitts 13B mit den beiden Begrenzungsschenkeln 22 und 23 der Öffnung 21 am Profilblech 11 eine Hinterschneidung für den Profilabschnitt 16 am Teilabschnitt 13A des anderen Profilblechs 11' bildet. Sowohl der Profilabschnitt 16 als auch die Hohlkammernut 17 haben im gezeigten Ausführungsbeispiel einen rechteckförmigen Querschnitt.
  • Die Zwischenschenkel 19A bzw. 19B beider Profilbleche 11, 11' sind relativ zu Auflageschenkeln 14A bzw. 14B, welche im rechten Winkel zu den Wandflächen 12 verlaufen und sich unmittelbar an die Seitenränder der Vorder- bzw. Rückwand 4, 5 anschließen, in den Hohlraum 8 hinein mittels der Zwischenschenkel 24A bzw. 24B zurückversetzt, so daß die oberen und unteren Seitenwände 6, 7 zweier übereinander angeordneter Lärmschutzelemente 10 nur im Bereich der Auflageschenkel 14A, 14B und im Bereich eines Außenschenkels 25 der Wandung 18 der Hohlkammernut 17 aufeinander aufliegen. Beide Zwischenschenkel 19A, 19B sind, unmittelbar im Anschluß an die Zwischenschenkel 24A bzw. 24B, mit einer T-förmigen Aufnahmenut 27 versehen, welche von jeweils zwei integral an den Strangpreßprofilblechen 11 ausgebildeten L-förmigen Schenkeln 28, 29 begrenzt werden. Die Aufnahmenut 27 und die L-förmigen Schenkel 28, 29 sind hierbei jeweils profilinnenseitig ausgebildet, so daß sie sich bei den Lärmschutzelementen 10 im Hohlraum 8 befinden. Wie noch beschrieben werden wird können Stützleisten 40 in die T-förmigen Aufnahmenuten 27 eingeschoben werden, um den Schalldämmkörper 9 seitlich abzustützen. Jeweils der mit dem Profilabschnitt 16 für die Profilverbindung 15 ausgebildete Zwischenschenkel 19A ist ferner mit zwei integral und außenseitig an diesen angeformten Winkelstegen 30, 31 versehen, mit welchen eine T-förmige Aufnahmekammer 32 begrenzt ist, in welche eine Spreizdichtungsleiste 45 eingeschoben werden kann, welche eine zusätzliche Schalldämmung zwischen den Seitenwänden 6, 7 der Lärmschutzelemente 10 übernimmt. Der Winkelsteg 31 ist derart am Zwischenschenkel 19A angeformt, daß er im Montagezustand mit einem seiner Schenkelabschnitte parallel am Stegabschnitt 23 der Wandung 18 für die Hohlkammernut 17 anliegt, um in Längsrichtung der Lärmschutzelemente die Profilverbindung 15 auch durch Kontaktreibung zu fixieren. In den Ausführungsbeispielen ist hierbei nicht dargestellt, daß die Profilverbindung 15 zusätzlich zu dem Formschluß noch durch ein oder insbesondere mehrere Arretiermittel gesichert sein kann, welche ebenfalls fluchtend zur neutralen Faser des Lärmschutzelementes, mithin hier der Mittelebene M, angeordnet sind. Die Arretiermittel können insbesondere aus einer Steck- oder Schraubverbindung bestehen, welche beispielsweise den Außenschenkel der Wandung 18 der Hohlkammernut 17 durchfaßt und in den Profilabschnitt 16 eingeschraubt oder eingesteckt ist. Mit den Arretiermitteln kann dann sogleich ein nicht dargestellter Stirnseitendeckel befestigt werden, der den Hohlraum des mit den Profilblechen 11, 11' gebildeten Hohlkastenprofils auch stirnseitig verschließt.
  • Die Wandflächen 12 beider Profilbleche 11, 11' jedes Lärmschutzelementes 10 sind, wie 2 zeigt, mit mehreren, beim Strangpressen der Profilbleche 11 urgeformten Stabilisierungsstegen 35 versehen, welche sich über die gesamte Länge der Lärmschutzelemente 10 mit gleichbleibendem Querschnitt erstrecken und im wesentlichen eine Y-förmige Kontur aufweisen. Die Stabilisierungsstege 35 umfassen eine Längsrille 36 in der Außenfläche 12' der Vorder- bzw. Rückwand 4,5 sowie einen im Montagezustand horizontal ausgerichteten Stegfortsatz 37 an der Innenfläche 12" der Wandflächen 12. Die Längsrille 36 hat die Funktion einer Versteifungssicke und der Stegfortsatz 37 bewirkt eine zusätzliche Verstärkung durch eine Materialanhäufung. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind beide Profilbleche 11, 11' mit zwei jeweils um 1/3 der Gesamthöhe versetzt angeordneten Stabilisierungsstegen 35 versehen. Es versteht sich, daß in Abhängigkeit von den zu erwartenden dynamischen Belastungen weitere Stabilisierungsstege 35 ggf. auch mit unterschiedlichen Geometrien für die Längsrillen und die Stegfortsätze vorgesehen werden könnten.
  • Wie bereits weiter oben erläutert, erfolgt die Abstützung des Schalldämmkörpers 9 über eine im Detail in 5 gezeigte Stützleiste 40. Die Stützleiste 40, welche sich mit gleichbleibendem Querschnitt über die gesamte Länge des Lärmschutzelementes 10 erstreckt, weist einen in die Aufnahmenut 27 an den Zwischenschenkeln 19A, 19B einschiebbaren T-förmigen Befestigungssteg 41 sowie einen Stützsteg 42 zum seitlichen Abstützen des Schalldämmkörpers 9 auf. Der Befestigungssteg 41 ist rechtwinklig abgewinkelt auf der einen Flachseite eines horizontal ausgerichteten Mittelsteges 43 und der Stützsteg 42 rechtwinklig abgewinkelt auf der anderen Flachseite des Mit telstegs 43 ausgebildet, wobei der Stützsteg 42 versetzt zum Befestigungssteg 41 angeordnet ist. Die Gesamtlänge des Mittelstegs 43 vom Befestigungssteg 41 über den Stützsteg 42 hinaus bis zum Stirnrand 44 ist hierbei kürzer als der Abstand der Aufnahmenut 27 von der Innenfläche 12" der Vorder- bzw. Rückwand 4,5, so daß die Stützleiste 40 in zwei unterschiedlichen Ausrichtungen in die T-förmige Aufnahmenut 27 eingeschoben werden kann. Durch den seitlichen Versatz des Stützstegs 42 relativ zum Befestigungssteg 41 ist hierdurch die lichte Weite zwischen den Stützstegen 42 zweier an der gleichen Seitenwand 6 oder 7 angeordneter Stützleisten abhängig von der Orientierung der Stützleiste 40. Mit einer Stützleiste 40 kann eine seitliche Fixierung eines Schalldämmkörpers 9 an der oberen und an der unteren Seitenwand 6, 7 des Lärmschutzelementes bewirkt werden.
  • Außerdem kann, wie dies in 6 dargestellt ist, dieselbe Stützleiste 40 auch zur seitlichen Fixierung eines Schalldämmkörpers mit einer anderen Dicke eingesetzt werden. Das Stützelement 40 ist im Ausführungsbeispiel nach 6 derart angeordnet, daß der Stützsteg 42 sich zwischen dem Befestigungssteg 41 und der benachbarten Wandfläche 12 befindet. Hierdurch ist die lichte Weite zwischen zwei Stützstegen 42 um den doppelten Versatz zwischen dem Befestigungssteg 41 und dem Stützsteg 42 größer und zwischen den Stützleisten 41 kann ein Schalldämmkörper 90 angeordnet werden, welcher zwei hochabsorbierende Dämmwollplatten 91 aufweist, die sich beiderseits einer zentral auf der Mittelebene des Lärmschutzelementes 10 angeordneten Holzfaserzementplatte 92 od.dgl. befinden. Im Montagezustand liegt der Schalldämmkörper 9 bzw. 90 jeweils an Abschnitten 45 oder 46 seitlich des Stützsteges 42 sowie an einem Innenschenkel 34 der Wandung 18 der Hohlkammernut 17 auf.
  • Hierbei ist der Schalldämmkörper 9 bzw. 90 jeweils derart an Profilstegen der oberen und insbesondere der unteren Seitenwand 7 abgestützt, daß zwischen der Unterkante des Schalldämmkörpers 9 bzw. 90 und der Bodenwand der Seitenwände wenigstens ein Kanal 38 ausgebildet ist, in welchem sich Kondenswasser und Schmutz ansammeln kann, ohne daß der Schalldämmkörper hiermit dauerhaft in Berührung steht. Bei den erfindungsgemäßen Profilblechen 11, 11' ist insbesondere zu beiden Seiten der Profilverbindung 15 bzw. seitlich und unterhalb des Innenschenkels 34 jeweils ein Kanal 38, 39 ausgebildet, wobei der Kanal 38 zwischen dem Schenkel 28 und dem Vertikalsteg der Wandung 18 verläuft und der zweite Kanal 39 zwischen dem Begrenzungsschenkel 22 und dem Schenkel 28 ausgebildet ist, während der Schalldämmkörper an den Stützleisten 40 und am Innenschenkel 34 aufgelagert ist.
  • Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung zahlreiche Abweichungen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen. Für die Profilverbindung können die beiden Teilabschnitte auch Fügeelemente mit anderen Querschnitten aufweisen. Die neutrale Faser muß nicht zwingend mit der Mittelebene zusammenfallen. Die Profilverbindung kann auch schwalbenschwanzförmige Fügeelemente od.dgl. umfassen. Der Schalldämmkörper kann aus beliebigen, geeigneten Materialien bestehen, wobei in demselben Hohlkastenprofil durch die Verwendung anderer Stützleisten auch Schalldämmkörper mit anderen Dicken eingesetzt werden können. Die Vorder- und/oder Rückwand kann mit Lochungen u.dgl. versehen sein, wie dies bei Lärmschutzelementen ansonsten üblich ist. Die erfindungsgemäß ausgebildeten Lärmschutzelemente und Lärmschutzwände können insbesondere an Bahnstrecken für Hochgeschwindigkeitszüge, an Start- und Landebahnen für Flugzeuge und in weiteren Anwendungsbereichen zum Einsatz kommen, an denen auf die Lärm schutzelemente und -wände hohe, dynamische Druck- und Sogbelastungen einwirken.

Claims (25)

  1. Lärmschutzelement zur Errichtung von Lärmschutzwänden, mit einem eine Vorderwand, eine Rückwand, eine obere Seitenwand und eine untere Seitenwand aufweisenden Hohlkastenprofil, das aus mehreren, mittels einer Profilverbindung miteinander verbundenen Profilblechen zusammengesetzt ist und in dessen Hohlraum ein von der unteren zur oberen Seitenwand aufragender und sich über die Länge des Hohlkastenprofils symmetrisch zur Mittelebene zwischen Vorderwand und Rückwand erstreckender Schalldämmkörper angeordnet oder anordbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlkastenprofil aus einem ersten und einem zweiten halbschalenförmigen Profilblech (11, 11') zusammengesetzt ist, wobei das erste Profilblech (11) einstückig die Vorderwand (4), einen Teilabschnitt (13B) der unteren Seitenwand (7) und einen Teilabschnitt (13A) der oberen Seitenwand (6) umfaßt, das zweite Profilblech (11') einstückig die Rückwand (5), einen Teilabschnitt (13A) der unteren Seitenwand (7) und einen Teilabschnitt (13B) der oberen Seitenwand (6) umfaßt, und das erste und das zweite Profilblech (11, 11') an der oberen und an der unteren Seitenwand (6, 7) jeweils auf Höhe der Mittelebene (M) durch eine formschlüssige Profilverbindung (15) miteinander verbunden sind.
  2. Lärmschutzelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Profilbleche (11, 11') Strangpreßprofile sind, wobei die Profilbleche (11, 11') vorzugsweise aus einer Aluminiumlegierung, insbesondere einer hochschwingbelastbaren Aluminiumlegierung bestehen.
  3. Lärmschutzelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß beide Profilbleche (11, 11') eine identische Profilform aufweisen.
  4. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilverbindung mittels wenigstens eines Arretierungsmittels gesichert ist.
  5. Lärmschutzelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungsmittel auf Höhe der Mittelebene (M) angeordnet sind.
  6. Lärmschutzelement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungsmittel eine Schweißnaht und/oder eine Klebung umfassen.
  7. Lärmschutzelement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungsmittel ein Steckmittel oder ein Schraubmittel umfassen.
  8. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit den Arretiermitteln Stirnseitendeckel an dem Lärmschutzelement befestigt sind.
  9. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Profilblech (11; 11') ein erstes Fügeelement (16) an dem einen Teilabschnitt ((13A) und ein zweites Fügelement (17) an dem anderen Teilabschnitt (13B) aufweist.
  10. Lärmschutzelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Fügeelement für die Profilverbindung (15) aus einer Hohlkammernut (17) mit Hinterschnitt und das zweite Fügelement aus einem formschlüssig in dieser verankerbaren Profilabschnitt (16) besteht.
  11. Lärmschutzelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilabschnitt (16) und die Hohlkammernut (17) rechteckig ausgebildet sind, wobei vorzugsweise der Profilabschnitt (16) ein Blockprofil hat und die Hohlkammernut (17) bzw. ihre Wandung (18) ein Vierkantprofil hat.
  12. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckmittel oder das Schraubmittel in zueinander fluchtend in beiden Fügeelementen ausgebildete Bohrungen eingreift, insbesondere in Bohrungen eingreift, die die Hohlkammernut (17) oder deren Wandung (18) und den Profilabschnitt (16) zumindest partiell durchgreifen.
  13. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Profilblech (11; 11') der Profilabschnitt (16) das Ende des Teilabschnitts (13A) für die eine Seitenwand (6; 7) und die Hohlkammernut (17) bzw. deren Wandung (18) das Ende des Teilabschnitts (13B) für die andere Seitenwand (7; 6) bildet, wobei sich vorzugsweise der Profilabschnitt (16) und die Hohlkammernut (17) ausgehend von einem Zwischenschenkel (19A; 19B) des jeweiligen Teilabschnitts (13A; 13B) nach oben und nach unten erstrecken.
  14. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Seitenränder der Vorder- und Rückwand (4, 5) ein rechtwinklig zu diesen verlaufender Auflageschenkel (14A; 14B) anschließt, der über einen nach innen abgewinkelten Versatzschenkel (24A, 24B) in einen Zwischenschenkel (19A, 19B) übergeht, an dessen Ende die Fügeelemente, insbesondere der Profilabschnitt (16) oder der Hohlkammerabschnitt (17) bzw. deren Wandung (18), ausgebildet sind.
  15. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Teilabschnitt (13A; 13B) innenseitig mit einer urgeformten T-förmigen Aufnahmenut (27) für eine Stützleiste (40) zum seitlichen Abstützen des Schalldämmkörpers (9; 90) versehen ist.
  16. Lärmschutzelement nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß die T-förmige Aufnahmenut innenseitig an den Zwischenschenkeln (19A; 19B), vorzugsweise unmittelbar anschließend an die Versatzschenkel (24A; 24B), ausgebildet ist.
  17. Lärmschutzelement nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (40) einen Mittelsteg (43), einen T-förmigen Befestigungssteg (41) und einen Stützsteg (42) aufweist, wobei der Stützsteg (42) versetzt zum Befestigungssteg (41) angeordnet ist und der Stützsteg (42) und der Befestigungssteg (41) an den entgegengesetzten Flachseiten des Mittelstegs (43) ausgebildet sind.
  18. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste aus Aluminium oder einem Kunststoff besteht.
  19. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (18) der Hohlkammernut (17) einen Außenschenkel (25) umfaßt, der fluchtend mit dem Auflageschenkel (14A; 14B) des zugehörigen Teilabschnitts (13A; 13B) ausgebildet ist.
  20. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand und die Rückwand (4, 5) mit längsverlaufenden, urgeformten Stabilisierungsstegen (35) versehen sind.
  21. Lärmschutzelement nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungsstege (35) etwa Y-förmig ausgebildet sind und eine Längsrille (36) in der Außenfläche (12") der Vorder- bzw. Rückwand und einen Stegfortsatz (37) an deren Innenfläche 12" umfassen.
  22. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils einer der Teilabschnitte (13A, 13B), vorzugsweise der mit dem Profilabschnitt (16) versehene Teilabschnitt (13A), außenseitig mit einer urgeformten T-förmigen Aufnahmekammer (32) zur Aufnahme eines Dichtelementes, insbesondere einer Spreizdichtungsleiste (45), versehen ist.
  23. Lärmschutzelement nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schalldämmkörper (9; 90) und der unteren Seitenwand (7) oder den Seitenwänden (6, 7) wenigstens ein Kanal (38, 39) für Schmutz oder Kondenswasser ausgebildet ist.
  24. Lärmschutzelement für Bahnstrecken insbesondere von Hochgeschwindigkeitszügen oder andere Anwendungsbereiche mit wechselnden Sog- und Druckbelastungen, dadurch gekennzeichnet, daß die Lärmschutzwand (1) aus übereinander angeordneten Lärmschutzelementen (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 23 gebildet ist.
  25. Lärmschutzwand nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Lärmschutzelemente stirnseitig an Pfosten (2) mit I-Profil festgelegt sind, wobei zwischen den Lärmschutzelementen (10) und den Pfosten (2) ein Gummilager zur Schwingungsdämpfung angeordnet ist.
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