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DE20317905U1 - Sterilgut-Siebkorb-Anordnung mit Verriegelung, sowie dazu geeigneter Sterilgut-Siebkorb - Google Patents

Sterilgut-Siebkorb-Anordnung mit Verriegelung, sowie dazu geeigneter Sterilgut-Siebkorb Download PDF

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DE20317905U1
DE20317905U1 DE20317905U DE20317905U DE20317905U1 DE 20317905 U1 DE20317905 U1 DE 20317905U1 DE 20317905 U DE20317905 U DE 20317905U DE 20317905 U DE20317905 U DE 20317905U DE 20317905 U1 DE20317905 U1 DE 20317905U1
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/26Accessories or devices or components used for biocidal treatment

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Abstract

Anordnung von zwei Sterilgut-Siebkörben, wobei die beiden Sterilgut-Siebkörbe mit ihren Oberseiten aufeinander, ein geschlossenes Gehäuse zur Aufnahme des Sterilguts bildend, durch Riegel in dieser Gehäuseanordnung zueinander fixierbar sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die Riegel unverlierbar an dem jeweiligen Sterilgut-Siebkorb angeordnet sind,
und dass beide Sterilgut-Siebkörbe hinsichtlich ihrer Riegel baugleich ausgestaltet sind, derart, dass der an dem einen Ende des ersten Sterilgut-Siebkorbes angeordnete Riegel mit dem anderen Ende des zweiten Sterilgut-Siebkorbes zusammenwirkt.

Description

  • Die Neuerung betrifft eine Anordnung von zwei Sterilgut-Siebkörben, die einerseits einzeln zur Aufnahme von Sterilgut dienen können, die jedoch insbesondere auch miteinander ein geschlossenes Gehäuse bilden können, welche das Sterilgut allseitig umschließt. Weietrhin betrifft die Neuerung einen zur Bildung einer drartigen Anordnung geeigneten Siebkorb.
  • Als „Sterilgut-Siebkorb" wird im Rahmen des vorliegenden Vorschlags ein Behälter bezeichnet, der beispielsweise aus Lochblech und / oder aus einem Drahtgitter bestehen kann und fachlich korrekt als „Sterilisierkorb" oder als „Sterlisierschale" bezeichnet werden kann. Als „Riegel" sind im Rahmen des vorliegenden Vorschlags allgemein Verriegelungsmittel bezeichnet, welche den Zusammenhalt der zu einem Gehäuse zusammengestellten Sterilgut-Siebkörbe sichern und ein ungewolltes Trennen dieser Anorndung verhindern sollen.
  • Gattungsgemäße Anordnungen sind aus der Praxis bekannt. Zur Fixierung der beiden Sterilgut-Siebkörbe, wenn diese gemeinsam ein Gehäuse bilden, sind dabei Riegel in Form federelastischer Klammern oder Spangen bekannt. Diese weisen einerseits den Nachteil auf, dass es sich um lose, von den Sterilgut-Siebkörben abtrennbare Elemente handelt, welche ohne Sicherung mit dem Sterilgut-Siebkorb verbunden sind, so dass ein versehentliches Lösen dieser Klammern oder Spangen von dem jeweiligen Sterilgut-Siebkorb nicht auszuschließen ist. Dies ist für den praktischen Betrieb hinderlich, weil häufig die benötigten Klammern fehlen und erst aufwendig nachgesucht werden müssen, und es besteht auch die Gefahr, dass die im Verhältnis zu den Sterilgut-Siebkörben erheblich kleineren Klammern unbe merkt zu Boden fallen und dort versehentlich verformt und unbrauchbar werden können.
  • Weiterhin kann bei derartigen Klammern das Problem bestehen, dass diese ein nach außen abgewinkeltes Ende aufweisen. Dieses soll als Grifffläche dienen und die Handhabung der Klammern erleichtern, wenn der Riegel gelöst werden sollen und somit die beiden Körbe entriegelt werden sollen; dieses nach außen vorstehende Ende stellt jedoch eine erhebliche Verletzungsgefahr für eine das Gehäuse umgebende Papierumhüllung dar, wobei aus hygienischen Gründen die Integrität einer derartigen Papierumhüllung wesentlich ist.
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Sterilgut-Siebkorb-Anordnung dahingehend zu verbessern, dass diese möglichst einfach und sicher zu handhaben ist und eine zuverlässige Schonung einer die Anordnung umgebenden Papierumhüllung sicherstellt, sowie einen dazu geeigneten Sterilgut-Siebkorb anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Anordnung von Sterilgut-Siebkörben mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, sowie durch einen Sterilgut-Siebkorb mit den Merkmalen des Anspruchs 12.
  • Die Neuerung schlägt mit anderen Worten vor, die beiden Sterilgut-Siebkörbe zumindest hinsichtlich ihrer Verriegelungsmittel baugleich auszugestalten. Dies erleichtert einerseits dem Hersteller die Produktion der Sterilgut-Siebkörbe und vereinfacht andererseits für das Personal deren Handhabung, da stets zwei Siebkörbe zu einer gehäuseartigen Anordnung zusammengefügt werden können, ohne dass hierzu zwei speziell zusammenpassende, unterschiedliche Siebkorbtypen zusammengestellt werden müssten. Dadurch, dass die Riegel unverlierbar an den Sterilgut-Siebkörben angebracht sind, wird einerseits die Handhabung der Sterilgut-Siebkörbe erleichtert und andererseits auch sicherer, weil ausgeschlossen ist, dass ein Riegel fehlen kann und ein Gehäuse nur an einer Seite verrigelt werden kann.
  • Vorteilhaft kann vorgesehen sein, die Riegel nicht als separate Bauteile auszugestalten, sondern Tragegriffe als Riegel zu verwenden. Zu diesem Zweck sind die Tragegriffe beweglich ausgestaltet. Sie können insbesondere seitlich bewegt werden, um einen Vorsprung des jeweils anderen Endes am komplementären Sterilgut-Siebkorb zu hintergreifen.
  • Die Tragegriffe bekannter Sterilgut-Siebkörbe können durch feste Elemente gebildet sein, die von der Wandung des Sterilgut-Siebkorbes nach außen vorstehen und so die Tragbarkeit des einzelnen Sterilgut-Siebkorbes oder des von beiden gebildeten Gehäuses erleichtern, beispielsweise in Form von Ausbauchungen eines den Sterilgut-Siebkorbes verstärkenden Rahmens Vorteilhaft kann vorgesehen sein, die Riegel bzw. Tragegriffe klappbar auszugestalten, so daß sie eng am Siebkorb anliegen können und eine zuverlässige Schonung einer die Anordnung umgebenden Papierumhüllung sicherstellen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
  • Der Verriegelungsmechanismus der vorgeschlagenen Sterilgut-Siebkörbe ist vorteilhaft so ausgestaltet, dass, wenn die vorgeschlagenen Behälter als „Sterilisierschalen" ausgestaltet sind, diese in die von der Deutschen-Industrie-Norm vorgesehenen Maße der „Sterilisierkörbe" passen, so dass der geringe Überstand der vorgeschlagenen Verriegelungsmittel nicht nur eine Schonung der Papierumhüllung sicherstellt, sondern auch ein möglichst großes nutzbares Innenvolumen der vorgeschlagenen Behälter.
  • Dadurch, dass die beiden zur Schaffung eines gemeinsamen Gehäuses verwendeten Sterilgut-Siebkörbe zumindest im Be reich ihrer Verriegelungsmittel, möglicherweise jedoch insbesondere vollständig baugleich sind, gibt es für die als Gehäuse bezeichnete zusammengesetzte Verpackungseinheit aus zwei Sterilgut-Siebkörben keine zwangsläufige Vorgabe, wo für dieses Gehäuses oben oder unten sein soll, so dass die Handhabung dieses Gehäuses und der beiden dazu verwendeten Sterilgut-Siebkörbe für das Personal vereinfacht wird.
  • Wenn zwei Sterilgut-Siebkörbe zu einem gemeinsamen Gehäuse zusammengestellt werden, und wenn an beiden gegenüberliegenden Enden dieses Gehäuses Tragegriffe vorgesehen sein sollen, benötigt jeder Sterilgutkorb lediglich an einem Ende einen derartigen Tragegriff. Falls eine Handhabung der einzelnen Sterilgut-Siebkörbe als offene Behälter vorgesehen sein soll, kann in an sich bekannter Weise vorgesehen sein, an einem der beiden Enden den zweiten Tragegriff vorzusehen, der in diesem Fall problemlose Handhabung der einzelnen, offenen Sterilgut-Siebkörbe erleichtert. Diese zweiten Tragegriffe können in an sich bekannter Weise als Klapp- oder Fallgriffe ausgestaltet sein, die im Behälterinneren angeordnet sein können, so dass sie einerseits bei der Handhabung des offenen Behälters problemlos zugänglich sind und genutzt werden können und sodass sie andererseits bei der Zusammenstellung zweier Behälter zu einem geschlossenen Gehäuse nicht störend im Wege sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird anhand der rein schematischen Zeichnungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf einen Sterilgut-Siebkorb von seiner Stirnseite,
  • 24 zwei ein gemeinsames Gehäuse bildende Siebkörbe aus mehreren Blickrichtungen, und
  • 5 zwei ineinandergestapelte Siebkörbe.
  • In 1 ist mit 1 insgesamt ein Sterilgut-Siebkorb bezeichnet, bei dem rein beispielhaft ein Boden 2, Seitenwände 3 und Stirnwände 4 aus einem einzigen Drahtgitterabschnitt gebildet sind. Der Sterilgut-Siebkorb 1 weist einen unteren umlaufenden Rahmen 5 aus einem stärkeren Draht auf sowie einen oberen umlaufenden Rahmen 6. Querstreben 7, welche sich zwischen den Längsseiten des unteren Rahmens 5 erstrecken, sorgen für eine zusätzliche Formstabilität des Sterilgut-Siebkorbes 1.
  • Am oberen Rahmen 6 ist eine Führungsschlaufe 8 vorgesehen, welche einen Tragegriff 9 scharnierbeweglich sowie längsverschiebbar führt. Der Tragegriff ist als ausgeschlossen umlaufender etwa rechteckiger Rahmen ausgestaltet, dessen Länge größer ist als der Abstand der beiden Augen, die durch die Führungsschlaufe 8 gebildet werden, so dass durch diese größere Länge des Tragegriffes 9 im Vergleich zu diesen beiden Führungsaugen die Längsverschieblichkeit des Tragegriftes 9 ermöglicht wird.
  • Neben der Führungsschlaufe 8 ist ein nach oben ragender Bügel 10 vorgesehen. Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann ein ähnlicher, nach oben ragender Versatz am Rahmen 6 durch dessen Verformung an dieser Stelle erreicht werden. In produktionstechnisch einfacher Weise ist jedoch bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Schaffung dieses Versatzes durch das separate, den Bügel 10 bildende Drahtstück vorgesehen.
  • Der Sterilgut-Siebkorb 1 ist insbesondere für eine Verwendung als eines von zwei Teilen eines zweiteiligen Gehäuses vorgesehen. Aus diesem Grund weist der Sterilgut-Siebkorb 1 an der gegenüberliegenden, auf 1 nicht dargestellten Stirnseite nicht die Bauelemente auf, die aus 1 ersichtlich sind, also keine Führungsschlaufe 8 sowie keinen Tragegriff 9 und Bügel 10, da bei der Schaffung des Gehäuses ein zweiter Tragegriff 9 durch den zweiten Sterilgut-Siebkorb 1 bereitgestellt wird. Ab weichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann jedoch vorgesehen sein, beide Enden des Sterilgut-Siebkorbes 1 mit Tragegriffen zu versehen, um die Handhabung des einzelnen Sterilgut-Siebkorbes 1 zu erleichtern. Die dann vorgesehenen jeweils zweiten Tragegriffe können zum dargestellten Tragegriff 9 unterschiedlich ausgestaltet sein, um die Zusammenstellung zweiter gleichartiger Sterilgut-Siebkörbe 1 zu einem Gehäuse nicht zu behindern, z. B. als im Inneren des Sterilgut-Siebkorbes 1 angeordnete Klapp- oder Fallgriffe.
  • Ein aus zwei gleichartigen Sterilgut-Siebkörben 1 gebildetes Gehäuse 11, in welchem allseitig geschützt Sterilgut untergebracht werden kann, ist in 2 dargestellt. Der aus 1 ersichtliche Sterilgut-Siebkorb 1 bildet dabei das Oberteil dieses Gehäuses 11, so dass der Tragegriff 9 aufgrund seiner scharnierbeweglichen Halterung in der Führungsschlaufe 8 nach unten geklappt ist. Dabei ist aus den 1 und 2 ersichtlich, dass der Tragegriff 9 auch in dieser unteren Schwenkstellung nicht auf dem Untergrund aufsteht, sondern vielmehr eine derart gering bemessene Höhe aufweist, dass der Sterilgut-Siebkorb 1, wie in 1 dargestellt, ungehindert auf dem Untergrund aufstehen kann, oder dass das Unterteil des Gehäuses 11, wie in 2 dargestellt, auf dem Untergrund aufstehen kann, ohne durch den Tragegriff 9 des oberen Sterilgut-Siebkorbes 1 behindert zu werden.
  • Aus 2 ist weiterhin ersichtlich, dass die Sterilgut-Siebkörbe 1 an ihrer im Vergleich zu 1 gegenüberliegenden Stirnseite einen Aufnahmeköcher 12 für den Bügel 10 des jeweils anderen Siebkorbes 1 aufweisen. Der Aufnahmeköcher 12 ist dabei aus einem U-förmig verformten Drahtstück gebildet, dessen beiden parallelen Schenkel an der Stirnwand 4 des unteren Sterilgut-Siebkorbes 1 befestigt sind, während sein Verbindungsschenkel gegenüber der Stirnwand 4 abgewinkelt ist und demzufolge einen größeren Abstand von dieser Stirnwand 4 aufweist als die beiden Parallelschenkel. Auf diese Weise dient der Aufnahme köcher 12 zur allseitigen Fixierung des korrespondierenden Bügels 10 des oberen Sterilgut-Siebkorbes 1, da der Bügel 10 im Aufnahmeköcher 12 außer in der vertikalen Richtung in sämtlichen anderen Richtungen festgelegt ist.
  • Weiterhin bildet der vor die Stirnwand 4 gewinkelte Verbindungsschenkel des Aufnahmeköchers 12 einen Vorsprung 14, unter den der Tragegriff 9 geschoben werden kann, wie der Vergleich zwischen den 2 und 3 zeigt.
  • 3 zeigt den Tragegriff 9 in seiner Riegelstellung, in welcher er sich unter den Vorsprung 14 erstreckt, so dass der obere Sterilgut-Siebkorb 1 nicht von dem unteren Sterilgut-Siebkorb 1 abgehoben werden kann, so dass das durch die beiden Sterilgut-Siebkörbe 1 gebildete Gehäuse 11 zuverlässig geschlossen ist. Da durch diese Verrieglung auch die vertikale Beweglichkeit der beiden Sterilgut-Siebkörbe 1 gegeneinander begrenzt ist, kann in Verbindung mit der Festlegung des Bügels 10 im Aufnahmeköcher 12 keine Relativbewegung mehr zwischen den beiden zu einem Gehäuse 11 verbundenen Sterilgut-Siebkörben 1 stattfinden.
  • Der Vorsprung 14 reicht aus, um den Tragegriff 9 derart in seiner Beweglichkeit zu behindern, dass eine vertikale Relativbewegung zwischen den beiden Sterilgut-Siebkörben 1 ausgeschlossen ist. Es kann vorteilhaft vorgesehen sein, die Formgebung und Anordnung des Vorsprungs 14 so zu wählen, dass der Tragegriff 9 unter leichtem Klemmdruck unter diesen Vorsprung 14 geschoben werden kann. Auf diese Weise wird eine ungewollte Bewegung des Tragegriffs 9 aus seiner aus 3 ersichtlichen Riegelstellung in die aus 2 ersichtliche Freigabestellung ausgeschlossen.
  • Unterhalb des Vorsprungs 14 ist an den Aufnahmeköcher 12 ein zweiter, kleiner U-förmiger Bügel 15 angeschweißt. Alternativ zu einer Klemmung zwischen dem Tragegriff 9 und dem Vorsprung 14 kann daher auch vorgesehen sein, eine derartige Klemmung zwischen dem Tragegriff 9 und diesem Bügel 15 zu bewirken. Im übrigen dient der Bügel 15 dazu, etwaig auftretende und gegen den Vorsprung 14 gerichtete Stöße mit aufzunehmen, so dass, wenn derartige Stöße im rauhen Praxisbetrieb auftreten, eine unerwünschte Verformung des Vorsprungs 14 vermieden werden kann. Zudem ist der Tragegriff 9 in sowohl einer nach oben als auch in einer nach unten geklappten Stellung durch jeweils entweder den Vorsprung 14 oder den Bügel 15 festgelegt.
  • Durch die Führung des Bügels 10 im Aufnahmeköcher 12 wird, wenn der Tragegriff 9 sich als Riegel in seiner Fraigabestellung befindet, eine scharnierartige Klappbarkeit beider Sterilgut-Siebkörbe 1 ermöglicht. Dies erleichter die Handhabung des Gehäuses für einen kurzzeitigen Zugriff auf dessen Inhalt, da anschließend die beiden Sterilgut-Siebkörbe 1 nicht komplett neu zueinander ausgerichtet werden müssen.
  • 4 zeigt das Gehäuse 1, wobei sich der Tragegriff 9 in seiner Riegelstellung gemäß 3 befindet. Die aus 4 ersichtliche Blickrichtung auf das Gehäuse 11 macht deutlich, dass insgesamt eine sehr flache Ausgestaltung sämtlicher Bauelemente gewählt wurde, die vor die Stirnwand 4 überstehen, und dass diese sehr flachen, vor die Stirnwand 4 ragenden Bauelemente abgerundete Konturen aufweisen.
  • Wird das Gehäuse 11 in eine Papierumhüllung eingeschlagen, so trägt diese Ausgestaltung der Führungsschlaufe 8 des Tragegriffs 9 des Bügels 10 und des Aufnahmeköchers 12 mit seinem Vorsprung 14 und dem Bügel 15 Sorge dafür, dass die Papierumhüllung nicht durch scharfkantige und / oder weit vorstehende Bauelemente beschädigt werden kann. Dies gilt besonders, wenn beim Tragen dieses Papier umhüllten Gehäuses 11 das Gehäuse im Bereich seiner beiden Stirnenden erfasst wird und dementsprechend Druck auf die Papierumhüllung im Be reich dieser Stirnwände 4 und der dort angebrachten Bauelemente ausgeübt wird.
  • 5 zeigt zwei nicht zu einem Gehäuse verbundene, sondern aufeinandergestapelte Sterilgut-Siebkörbe 1. Dabei ist ersichtlich, dass auch bei einer derartigen Stapelung der Tragegriff 9 eine so geringe Ausdehnung nach unten aufweist, dass er nicht auf dem unteren Korb aufsteht. Auf diese Weise ist ein beim Stapel erzielbarer vorteilhafter Verbund zwischen den beiden ineinandergestapelten Sterilgut-Siebkörben 1 nicht behindert. In ähnlicher Weise kann die Dimensionierung und / oder Anordnung des Tragegriffs 9 gewählt werden, wenn die Sterilgut-Siebkörbe 1 nicht auf-, sondern ineinander stapelbar sind, beispielweise wenn sie konisch verlaufende Seiten- und Strinwände 3 und 4 aufweisen.

Claims (12)

  1. Anordnung von zwei Sterilgut-Siebkörben, wobei die beiden Sterilgut-Siebkörbe mit ihren Oberseiten aufeinander, ein geschlossenes Gehäuse zur Aufnahme des Sterilguts bildend, durch Riegel in dieser Gehäuseanordnung zueinander fixierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegel unverlierbar an dem jeweiligen Sterilgut-Siebkorb angeordnet sind, und dass beide Sterilgut-Siebkörbe hinsichtlich ihrer Riegel baugleich ausgestaltet sind, derart, dass der an dem einen Ende des ersten Sterilgut-Siebkorbes angeordnete Riegel mit dem anderen Ende des zweiten Sterilgut-Siebkorbes zusammenwirkt.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der beiden Sterilgut-Siebkörbe an dem einen Ende einen beweglichen Riegel aufweist, und an dem anderen Ende einen Vorsprung, hinter welchen der Riegel des jeweils anderen Sterilgut-Siebkorbes beweglich ist, derart, dass der in seiner Riegelstellung befindliche Riegel, eine Öffnung des Gehäuses behindernd, dem Vorsprung anliegt.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung durch einen U-förmig gebogenen Draht gebildet ist.
  4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel als Tragegriff ausgestaltet ist.
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel aus einem Drahtbügel gebildet ist, welcher klappbar am Sterilgut-Siebkorb anscharniert ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei U-förmige Vorsprünge übereinander vorgesehen sind, welche zwischen sich einen Raum zum Einschieben des Riegels schaffen.
  7. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass dem Vorsprung zugeordnet der andere Sterilgut-Siebkorb eine über seine Oberkante ragende Lasche aufweist, welche sich in die von dem U-förmigen Draht be grenzte Öffnung erstreckt.
  8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Sterilgut-Siebkörbe baugleich sind.
  9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Sterilgut-Siebkörbe aufeinander oder ineinander stapelbar sind.
  10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel klappbar ist und in einer nach unten hängenden Stellung auf gleicher Höhe oder höher endet als das tiefste Element des Sterilgut-Siebkorbes.
  11. Anordnung nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel in der nach unten hängenden Stellung höher endet als außen an der Wandung des unteren Sterilgut-Siebkorbes angeordnete Elemente, wenn der den Riegel aufweisende Sterilgut-Siebkorb auf beziehungsweise in den unteren Sterilgut-Siebkorb gestapelt ist.
  12. Sterilgut-Siebkorb, gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung als Teil einer Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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FR3005266A1 (fr) * 2013-05-02 2014-11-07 S I C A H Soc Ingenierie Conception Et Amenagement Hospitalier Dispositif de sterilisation, notamment pour emballage souple.
DE102020131104A1 (de) 2020-11-24 2022-05-25 Aesculap Ag Sterilisiersiebschale mit Fixiergriff

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