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Die Erfindung betrifft ein fahrbares
Bodenreinigungsgerät
mit einer Bodenreinigungseinheit, einem Reinigungsflüssigkeitstank
und einem mittels eines Saugaggregats mit Unterdruck beaufschlagbaren
Schmutzflüssigkeitstank,
der über
eine Absaugleitung mit dem Saugaggregat und über eine Schmutzaufnahmeleitung
mit einer an der zu reinigenden Bodenfläche angreifenden Sauglippe
in Strömungsverbindung
steht und der von einem Deckel abgedeckt ist, wobei am Deckel eine
Abscheidewand angeordnet ist, die einem Mündungsbereich der Schmutzaufnahmeleitung
gegenübersteht,
und wobei der Deckel eine Strömungsverbindung
ausbildet zwischen dem Schmutzflüssigkeitstank
und der Absaugleitung.
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Mittels derartiger Bodenreinigungsgeräte kann
eine Bodenfläche
gereinigt werden, wobei Reinigungsflüssigkeit aus dem Reinigungsflüssigkeitstank
auf die Bodenfläche
aufgebracht und diese mittels der Bodenreinigungseinheit gereinigt,
beispielsweise geschrubbt wird. Anschließend kann die Flüssigkeit
zusammen mit dem gelösten
Schmutz in den Schmutzflüssigkeitstank überführt werden,
indem dieser unter der Wirkung des Saugaggregats mit Unterdruck
beaufschlagt wird. Die auf die Bodenfläche aufgebrachte Flüssigkeit
und der gelöste Schmutz
werden von der Sauglippe aufgenommen und in Form eines Flüssigkeits-Luft-Gemisches über die
Schmutzaufnahmeleitung in den Schmutzflüssigkeitstank überführt. Das
angesaugte Flüssigkeits-Luft-Gemisch
trifft beim Eintreten in den Schmutzflüssigkeitstank auf die am Deckel
angeordnete Abscheidewand, an der sich ein Großteil der angesaugten Flüssigkeit
abscheidet, die sich anschließend
im Schmutzflüssigkeitstank
sammelt. Die angesaugte Luft wird über den Deckel und die sich
an diesen in Strömungs richtung
anschließende
Absaugleitung zum Saugaggregat geleitet. Hierzu bildet der Deckel
eine Strömungsverbindung
aus zwischen dem Schmutzflüssigkeitstank
und der Absaugleitung. Ein derartiges Bodenreinigungsgerät ist aus
der
EP 0 934 017 B1 bekannt.
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Das Absaugen des Schmutzflüssigkeitstanks über den
Deckel hat sich bewährt,
denn dies ermöglicht
eine konstruktiv einfache Ausgestaltung des Schmutzflüssigkeitstanks,
der von oben abgesaugt werden kann. In der Praxis ist jedoch nicht vollständig auszuschließen, daß Schmutzflüssigkeitströpfchen in
den Bereich des Deckels gelangen, so daß dieser nach längerem Betrieb
des Bodenreinigungsgeräts
gereinigt werden sollte.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein fahrbares Bodenreinigungsgerät der eingangs genannten Art
derart weiterzubilden, daß die
Gefahr einer Verschmutzung der innerhalb des Deckels verlaufenden
Strömungsverbindung
verringert und diese gegebenenfalls einfach gereinigt werden kann.
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Diese Aufgabe wird bei einem fahrbaren
Bodenreinigungsgerät
der gattungsgemäßen Art
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß der
Deckel eine erste und eine zweite Einformung aufweist, die über einen
Verbindungskanal miteinander verbunden sind, wobei der Verbindungskanal über die
erste Einformung mit dem Schmutzflüssigkeitstank und über die
zweite Einformung mit der Absaugleitung in Strömungsverbindung steht.
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Die Strömungsverbindung zwischen dem Schmutzflüssigkeitstank
und der Absaugleitung erfolgt beim erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgerät über zwei
in den Deckel eingeformte Einformungen und einen in die Einformungen
mit einander verbindenden Verbindungskanal. Dadurch wird die Reinigung
der vom Deckel bereitgestellten Strömungsverbindung erheblich vereinfacht,
denn für
den Benutzer sind die beiden Einformungen bei Abnahme des Deckels
vom Schmutzflüssigkeitstank
ohne weiteres zur Reinigung zugänglich,
und auch der Verbindungskanal kann über die beiden Einformungen
auf einfache Weise gereinigt werden. Die Wannen- oder taschenförmigen Einformungen
haben außerdem
zur Folge, daß die
Gefahr einer Verschmutzung der durch den Dekkel hindurchführenden
Strömungsverbindung
vermindert wird, denn Schmutzflüssigkeitströpfchen,
die sich innerhalb der Einformungen ablagern, fließen aufgrund
der Schwerkraft an den Wänden
der Einformungen entlang und werden über diese aus dem Bereich des
Deckels herausgeführt.
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Von Vorteil ist es, wenn auch der
Verbindungskanal in den Deckel eingeformt ist, dadurch können die
Herstellungskosten des Deckels verringert werden.
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Vorzugsweise ist der Verbindungskanal
als Verbindungsrohr ausgestaltet, das beispielsweise hohlzylinderförmig ausgebildet
sein kann. Das Verbindungsrohr kann einstückig mit den beiden Einformungen
verbunden sein.
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Wie bereits erläutert, ist am Deckel eine Abscheidewand
angeordnet. Diese ist vorzugsweise im Bereich einer dritten Einformung
des Deckels angeordnet, die den Mündungsbereich der Schmutzaufnahmeleitung übergreift.
Dies ermöglicht
eine weitere Reduzierung der Herstellungskosten des Deckels, wobei
gleichzeitig durch die Einformungen die mechanische Stabilität des Deckels
erhöht
wird.
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Von besonderem Vorteil ist es, wenn
die Abscheidewand und die erste Einformung unterschiedlichen Seiten
der zweiten Einformung benachbart angeordnet sind. Der Luftanteil
des in den Schmutzflüssigkeitstank
eintretenden Flüssigkeits-Luft-Gemisches
trifft, wie voranstehend erläutert,
zunächst
auf die Abscheidewand und wird dann durch den Schmutzflüssigkeitstank
hindurch zur ersten Einformung des Deckels gesaugt, von der er über den
Verbindungskanal zur zweiten Einformung und von dieser über die
Absaugleitung zum Saugaggregat weitergeleitet wird. Sind die Abscheidewand
und die erste Einformung unterschiedlichen Seiten der zweiten Einformung
benachbart angeordnet, so muß der
in den Schmutzflüssigkeitstank
eintretende Luftanteil von der Abscheidewand ausgehend zunächst den Bereich
der zweiten Einformung umströmen,
um in den Bereich der ersten Einformung zu gelangen, von der aus
der Luftanteil über
den Deckel zur Absaugleitung strömen
kann. Innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks
wird der angesaugte Luftanteil somit labyrinthartig geführt. Dadurch
wird die Gefahr einer Mitführung
von Schmutzflüssigkeitströpfchen durch
den Deckel hindurch in Richtung des Saugaggregats verringert.
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Von besonderem Vorteil ist es hierbei,
wenn die Abscheidewand auf der der ersten Einformung gegenüberliegenden
Seite der zweiten Einformung angeordnet ist. Die zweite Einformung
ist somit zwischen der Abscheidewand und der ersten Einformung positioniert
und muß von
der eintretenden Luft umströmt
werden.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Abscheidewand derart ausgerichtet, daß sie die auf sie auftreffende
Flüssigkeit
in eine der ersten Einfor mung abgewandte Richtung umlenkt. Dadurch wird
die labyrinthartige Luftführung
innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks
verbessert.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung
ist der Deckel doppelwandig ausgestaltet und umfaßt einen Innendeckel
und einen Außendeckel,
wobei die erste, die zweite und die dritte Einformung sowie der Verbindungskanal
in den Innendeckel eingeformt sind. Dies hat den Vorteil, daß die Form
des Außendeckels
unabhängig
von den Einformungen ausgestaltet werden kann, insbesondere kann
der Außendeckel
zumindest bereichsweise eben ausgebildet sein, so daß das Bodenreinigungsgerät im Bereich des
Deckels eine kompakte Ausgestaltung aufweist und außenseitig
auf einfache Weise gereinigt werden kann.
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Vorzugsweise ist der Deckel als einteiliger Kunststoffhohlkörper ausgestaltet.
Er kann beispielsweise im Rotationssinterverfahren oder auch im Blasverfahren
kostengünstig
hergestellt werden.
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Um die Gefahr einer Mitführung von Schmutzflüssigkeitströpfchen durch
die vom Deckel bereitgestellte Strömungsverbindung hindurch zusätzlich zu
verringern, ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform zwischen der ersten
Einformung und dem Schmutzflüssigkeitstank
ein Filterelement angeordnet. Das Filterelement ist bevorzugt an
der ersten Einformung gehalten. Zusätzliche Halteelemente für das Filterelement
am Schmutzflüssigkeitstank
können
dadurch entfallen.
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Als vorteilhaft hat es sich erwiesen,
wenn die erste Einformung stromabwärts des Filterelements einen
ersten Hohlraum definiert, der beispielsweise Wannen- oder taschenförmig ausgestaltet
sein kann und durch Abnahme des Filterelements von der ersten Einformung
auf einfache Weise zugänglich
ist.
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Als günstig hat es sich erwiesen,
wenn die zweite Einformung stromaufwärts der Absaugleitung einen
zweiten Hohlraum definiert, der beispielsweise kegelstumpfartig
oder zylinderförmig
ausgebildet sein kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform trägt die Absaugleitung
an ihrem der zweiten Einformung zugewandten Endbereich einen Flansch,
der den zweiten Hohlraum abdeckt. Der Flansch kann hierbei am Endbereich
der Absaugleitung festgelegt, vorzugsweise einstöckig mit dieser verbunden sein. Dies
hat den Vorteil, daß die
zweite Einformung bei Abnahme des Deckels vorn Flüssigkeitstank
dem Benutzer zugänglich
ist, so daß diese
auf einfache Weise gereinigt werden kann und eine Zugangsöffnung zum
Verbindungskanal des Deckels ausbildet, so daß auch dieser auf einfache
Weise gereinigt werden kann.
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Um Strömungsverluste zu vermeiden,
ist es von Vorteil, wenn die zweite Einformung von einem dichtend
an den Flansch anlegbaren Dichtungselement umgeben ist. Vorzugsweise
kommt hierzu eine Ringdichtung zum Einsatz, die in einer in den
Deckel eingeformten Dichtungsnut positioniert ist.
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Um die labyrinthartige Luftführung innerhalb des
Schmutzflüssigkeitstanks
zu verbessern, ist bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts vorgesehen,
daß die
Absaugleitung zumindest in einem sich an die zweite Einformung unmittelbar
anschließenden
Leitungsabschnitt als starre Rohrleitung ausgestaltet ist, die zumindest
bereichsweise innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks angeordnet ist.
Die starre Rohrleitung bildet ein Hindernis, das von der in den
Schmutzflüssigkeitstank eingesaugten
Luft umströmt
werden muß,
wobei sich Schmutzflüssigkeitströpfchen auch
an der Außenseite
der starren Rohrleitung abscheiden können. Die Gefahr, daß Schmutzflüssigkeitströpfchen in
die erste Einformung gelangen, wird dadurch deutlich verringert.
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Von besonderem Vorteil ist es hierbei,
wenn die starre Rohrleitung innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks
freistehend angeordnet ist, denn dadurch bildet die Rohrleitung
ein besonders großflächiges Strömungshindernis
für die
den Schmutzflüssigkeitstank
durchströmende
Luft und die Abscheidewirkung der starren Rohrleitung wird erhöht.
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Die nachfolgende Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
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1:
eine teilweise aufgetrennte Seitenansicht eines erfindungsgemäßen fahrbaren
Bodenreinigungsgeräts;
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2:
eine Schnittansicht längs
der Linie 2–2
in 1; und
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3:
eine perspektivische Innenansicht eines Schmutzflüssigkeitstanks
des Bodenreinigungsgeräts
mit aufgesetztem Deckel.
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In der Zeichnung ist schematisch
ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegtes Bodenreinigungsgerät dargestellt,
das als Aufsetz-Scheuer-Saugmaschine ausgestaltet ist und ein Fahrwerk 12 umfaßt, an dem
unterseitig zwei Hinterräder 14 gehalten
sind sowie ein quer zur Fahrtrichtung mittig angeord netes, lenkbares
Vorderrad 16, das das Antriebsrad des Bodenreinigungsgeräts 10 ausbildet und
mit einem an sich bekannten und deshalb in der Zeichnung nicht dargestellten
Radnabenmotor in Wirkverbindung steht.
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Zwischen den Hinterrädern 14 und
dem Vorderrad 16 ist an der Unterseite des Fahrwerks 12 eine
Bodenreinigungseinheit 18 gehalten mit zwei elektromotorisch
drehbaren Scheuerbürsten 20, 22. Die
Bodenreinigungseinheit kann auf eine zu reinigende Bodenfläche abgesenkt
und von dieser angehoben werden.
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Unterseitig ist am Fahrwerk 12 außerdem ein nach
vorne weisender Haltebügel 24 verschwenkbar gelagert,
der eine seitlich über
die Außenkontur
des Fahrwerks 12 überstehende
Seitenbürste 26 trägt, die
als Tellerbürste
ausgestaltet ist und um eine im wesentlich vertikal ausgerichtete
Drehachse elektromotorisch drehbar ist. Mittels des Haltebügels 24 kann
die Seitenbürste 26 auf
die zu reinigende Bodenfläche
aufgesetzt und von dieser angehoben werden.
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Das Fahrwerk 12 trägt oberseitig
einen sich entlang beider Längsseiten
des Bodenreinigungsgeräts 10 sowie
entlang dessen Frontseite erstreckenden Reinigungsflüssigkeitstank 30,
in den Reinigungsflüssigkeit,
vorzugsweise Wasser, eingefüllt werden
kann.
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In seinem rückwärtigen Bereich trägt das Fahrwerk 12 einen
einstückig
als Kunststoff-Hohlkörper
ausgestalteten Schmutzflüssigkeitstank 32,
der von einem ebenfalls als einstückiger Kunststoff-Hohlkörper ausgestalteten
Deckel 34 abgedeckt ist und der in einem seitlichen Randbereich
eine wannenförmige
Aufnahme 36 ausbildet, in der ein elektromotorisch antreibbares
Saugaggregat
38 angeordnet ist. In eine Bodenwand 40 der
Aufnahme 36 mündet
ein Saugstutzen 42 ein, an den sich eine vertikal ausgerichtete,
innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks 32 freistehende
starre Rohrleitung 44 anschließt, an deren dem Saugstutzen 42 abgewandtem
Ende ein horizontal ausgerichteter Flansch 46 angeformt
ist.
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In Fahrtrichtung hinter den Hinterrädern 14 ist
am Fahrgestell 12 eine an der zu reinigenden Bodenfläche angreifende
Sauglippe 48 gehalten, die über eine an der Rückseite
des Schmutzflüssigkeitstanks 32 verlaufende
Schmutzaufnahmeleitung 50 mit dem Innenraum des Schmutzflüssigkeitstanks 32 in
Strömungsverbindung
steht. Die Schmutzaufnahmeleitung 50 weist hierbei einen
innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks 32 in
Höhe des
Flansches 46 angeordneten Mündungsabschnitt 52 auf,
der in Fahrtrichtung des Bodenreinigungsgeräts 10 nach vorne gerichtet
ist, wobei er eine zur Horizontalen nach oben geneigte Stellung
einnimmt, beispielsweise unter einem Winkel von 45° zur Horizontalen
ausgerichtet ist. Der Mündungsabschnitt 52 ist
ebenso wie der Flansch 46 in Höhe eines oberen Randes 54 des
Schmutzflüssigkeitstanks 32 angeordnet.
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Der Deckel 34 ist doppelwandig
ausgestaltet und umfaßt
einen Außendeckel 56 und
einen Innendeckel 58, die einteilig miteinander verbunden
sind. In den Innendeckel 58 sind eine erste taschenförmige Einformung 60 und
eine zweite, im wesentlichen kegelstumpfförmige Einformung 62 eingeformt,
die über einen
in den Deckel 34 eingeformten, hohlzylindrischen Verbindungskanal 64 miteinander
in Strömungsverbindung
stehen. Die zweite Einformung 62 ist umgeben von einer
in den Innendeckel 58 eingeformten Ringnut 66,
die einen Dichtring 68 aufnimmt, der dichtend an die Oberseite
des Flansches 56 anlegbar ist.
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An der ersten Einformung 60 ist
ein Filterelement 70 gehalten. Das Filterelement 70 deckt
einen von der ersten Einformung 60 begrenzten ersten Hohlraum 72 ab,
und die zweite Einformung 60 definiert einen zweiten Hohlraum 74,
der vom Flansch 46 abgedeckt ist und in den die starre
Rohrleitung 44 einmündet.
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Auf der der ersten Einformung 60 gegenüberliegenden
Seite der zweiten Einformung 62 weist der Innendeckel 58 eine
dritte Einformung 76 auf, die eine domartige Abscheidewand 78 ausbildet,
welche den Mündungsabschnitt 52 der
Schmutzaufnahmeleitung 50 übergreift.
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Mit der ersten Einformung 60,
dem Verbindungskanal 64 und der zweiten Einformung 62 stellt der
Deckel 34 eine Strömungsverbindung
bereit zwischen dem Innenraum des Schmutzflüssigkeitstanks 32 und
der starren Rohrleitung 44, die über den Saugstutzen 42 mit
dem Saugaggregat 38 in Strömungsverbindung steht. Somit
kann der Schmutzflüssigkeitstank 32 über den
Saugstutzen 42, die starre Rohrleitung 44, die
zweite Einformung 62, den Verbindungskanal 64 und
die erste Einformung 60 vom Saugaggregat 38 mit
Unterdruck beaufschlagt werden, so daß auf die zu reinigende Bodenfläche aufgesprühte Reinigungsflüssigkeit
zusammen mit von der Bodenfläche
abgelöstem
Schmutz über
die Sauglippe 48 und die Schmutzaufnahmeleitung 60 in den
Schmutzflüssigkeitstank 32 überführt werden kann.
Das in den Schmutzflüssigkeitstank 32 eingesaugte
Flüssigkeits-Luft-Gemisch
trifft ausgehend vom Mündungsabschnitt 52 der
Schmutzaufnahmeleitung 50 auf die Abscheidewand
78,
die bogenförmig
ausgebildet ist und die auf sie auftreffende Flüssigkeit in Fahrtrichtung nach
vorne umlenkt, wobei sich ein Teil der Flüssigkeit an der Abscheidewand 78 abscheidet
und von dieser in den Schmutzflüssigkeitstank 32 tropft.
Der Luftanteil des Flüssigkeits-Luft-Gemisches
sowie gegebenenfalls noch mitgeführte
Schmutzflüssigkeitströpfchen durchströmen anschließend die
innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks 32 freistehende
starre Rohrleitung 44, wobei sich ein beachtlicher Teil
der mitgeführten Schmutzflüssigkeitströpfchen an
der Außenwand
der starren Rohrleitung 44 abscheidet. Die angesaugte Luft
und gegebenenfalls noch mitgeführte
Schmutzflüssigkeitströpfchen treffen
anschließend
auf das Filterelement 70, wobei weitere Flüssigkeitströpfchen zurückgehalten
werden, während
die angesaugte Luft über
die erste Einformung 60 und den Verbindungskanal 64 sowie
die zweite Einformung 62 und die sich daran unmittelbar
anschließende
starre Rohrleitung 44 zum Saugaggregat 38 geführt wird. Der
Deckel 34 kann vom Schmutzflüssigkeitstank 32 abgenommen
werden, und das auswechselbar am Innendeckel 58 gehaltene
Filterelement 70 kann vom Innendeckel 58 abgelöst werden.
Der erste Hohlraum 72 und der zweite Hohlraum 74 sind
damit einem Benutzer zur Reinigung der vom Deckel 34 bereitgestellten
Strömungsverbindung
zugänglich,
wobei auch der Verbindungskanal 74 auf einfache Weise gereinigt
werden kann.