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Die Erfindung betrifft eine Fototasche
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eine derartige Fototasche ist aus
der
EP 1 335 244 A1 bekannt.
Die dort beschriebene Fototasche weist im Wesentlichen die Form
eines Kuverts mit einer rechteckigen Kontur auf. Die Fototasche wird
aus einem Papierfalzteil hergestellt.
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Das Papierfalzteil wird hierzu derart
gefalzt, dass zwei flächengleiche,
rechteckige Abschnitte dieses Teils aufeinander liegen und so das
Unterteil und das Oberteil einer Bildertasche bilden.
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An den oberen Rand des Oberteils
der Bildertasche ist ein weiterer Abschnitt des Papierfalzteils
eingefalzt, welcher eine Negativtasche zur Aufnahme von Negativen
bildet.
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Als Aufnahme für eine Compact Disc ist in das
Oberteil der Bildertasche eine Ausstanzung eingearbeitet. Über diese
Ausstanzung wird die Compact Disc in die Bildertasche eingeschoben.
Die Compact Disc ist an den Rändern
der Bildertasche und in der Ausstanzung liegend lagefixiert.
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Der obere Rand der Bildertasche bildet
eine Öffnung, über welche
Fotografien oder eine Filmdose mit einem zu entwickelnden Film in
den Innenraum der Bildertasche eingeführt bzw. diese dem Innenraum
entnommen werden können.
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Über
den oberen Rand des Unterteils steht eine einstöckig mit diesem ausgebildete
Klappe hervor. Durch Umlegen der Klappe auf die Außenseite des
Oberteils kann die Bildertasche verschlossen werden. Zur Fixierung
der Klappe am Oberteil ist ein Klebeverschluss vorgesehen. Der Klebeverschluss besteht
aus einem Klebefeld an der Klappe, welches in der Schließposition
der Klappe auf einer Folie auf der Außenseite des Oberteils aufliegt.
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Nachteilig bei derartigen Fototaschen
ist, dass zum Verschließen
der Bildertasche die Klappe so auf das Oberteil der Bildertasche
aufgelegt werden muss, dass das Klebefeld der Klappe dabei auf die
Folie aufgesetzt wird.
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Insbesondere bei mit Fotografien
oder Filmdosen gefüllten
Fototaschen ist die Bildertasche durch die Befüllung ausgewölbt, so
dass ein Zentrieren des Klebefelds erschwert ist.
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Bei einer Fehlpositionierung des
Klebefelds wird dieses nicht mehr auf die Folie sondern auf Segmente
des Papierfalzteils aufgesetzt. Durch die Klebewirkung der Folie
kann es bei einem Ablösen
dieser Klebefolien von dem Papierfalzteil zu Beschädigungen
der Oberfläche
der Bildertasche kommen.
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Für
den Fall, dass eine Compact Disc in der Aufnahme gelagert ist, kann
es sogar vorkommen, dass das Klebefeld fälschlicherweise auf die Compact
Disc aufgebracht wird. Bei Ablösen
des Klebefelds der Klappe an der Compact Disc kann diese aus der
Aufnahme herausgelöst
werden. Zudem können Klebespuren
auf der Compact Disc verbleiben, was gegebenenfalls zu einer Funktionsbeeinträchtigung der
Compact Disc führen
kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Fototasche der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche möglichst
ohne konstruktiven Mehraufwand eine verbesserte Handhabbarkeit aufweist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die
Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen
und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Fototasche dient zur Aufnahme
von Fotografien und Fotodatenträgern und
weist eine einen rechteckförmigen
Querschnitt aufweisende Bildertasche auf, an deren oberem längsseitigem
Rand eine Öffnung
vorgesehen ist. Die Fototasche weist weiterhin eine an den oberen
längsseitigen
Rand der Bildertasche anschließende
Klappe auf. Zum Verschließen
der Bildertasche ist die Klappe auf das Oberteil der Bildertasche
auflegbar, so dass ein Segment der Klappe an einem an das Oberteil
der Bildertasche freiliegenden Klebefeld fixiert ist.
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Das Segment der Klappe kann auf das
am Oberteil der Bildertasche freiliegende Klebefeld ohne exaktes
Ausrichten leicht und sicher aufgesetzt werden, wodurch die Handhabbarkeit
der erfindungsgemäßen Fototasche
erheblich verbessert wird.
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Besonders vorteilhaft hierbei ist,
dass bei einer hinreichend großflächigen Ausbildung
des Segments an der Klappe, welches vorzugsweise aus einer Kunststoff-Folie
besteht, die Querschnittsfläche des
Klebefelds sehr klein dimensioniert werden kann, wobei dennoch das
Segment ohne exaktes Ausrichten der Klappe bei Verschließen der
Fototasche sicher auf das Klebefeld aufgebracht wird.
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Dabei ist insbesondere vorteilhaft,
dass durch die Verlagerung des Klebefelds von der beweglichen Klappe
auf das Oberteil der Bildertasche ein unerwünschtes Aufsetzen des Klebefeldes
auf den vorzugsweise von einem Papierfalzteil gebildeten Körper der
Fototasche oder eine gegebenenfalls in dieser gelagerte Compact
Disc vermieden wird.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Fototasche
besteht darin, dass die das Segment bildende Kunststoff-Folie an
der Innenseite der Klappe angeordnet ist und damit bei verschlossener
Fototasche ebenso wie das Klebefeld nicht sichtbar ist.
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In einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung sind in der Klappe sowie im Oberteil und Unterteil
der Bildertasche Schwächungsstrukturen
eingearbeitet, die jeweils in Längsrichtung
der Fototasche und damit parallel zur Öffnung der Bildertasche an
deren oberem Rand verlaufen. Die Schwächungsstrukturen in der Klappe
verlaufen in geringem Abstand zum oberen Rand der Bildertasche,
während
die Schwächungsstrukturen im
Ober- und Unterteil der Bildertasche in geringem Abstand zu deren
unterem Rand verlaufen.
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Die Schwächungsstrukturen bilden Sollbiegelinien,
an welchen eine Aufbiegung der Klappe und der Bildertasche erfolgen
kann. Mit diesen Schwächungsstrukturen
können
auch hohe Befüllungsgrade
der Fototasche erheblich einfacher realisiert werden. Durch die
Aufbiegung entlang der Schwächungsstrukturen
im Oberteil und Unterteil wird die Höhe des Innenraums der Bildertasche
in deren Bodenbereich erheblich vergrößert, so dass auch ein Einbringen
einer Vielzahl von Fotografien in die Bildertasche leicht möglich ist.
Durch das Aufbiegen der Klappe entlang der dort eingebrachten Schwächungsstruktur
entsteht ein Absatz in der Klappe, der an die Höhe der befüllten Fototasche angepasst
ist. Damit kann der an den durch die Schwächungsstruktur begrenzten Absatz
anschließende
vordere Teil der Klappe auf das Oberteil der befüllten Bildertasche eben aufgelegt
werden. Da die das Segment bildende Kunststoff-Folie hinreichend
großflächig ausgebildet
ist, kann die entlang der Schwächungsstrukturen gebogene
Klappe mit dem Segment sicher auf das Klebefeld aufgesetzt werden.
Damit ist auch bei hohem Befüllungsgrad
ein einfaches und sicheres Verschließen der Fototasche gewährleistet.
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Die Erfindung wird im Nachstehenden
anhand der Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
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1:
Schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche.
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2:
Querschnitt durch die Fototasche gemäß 1.
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3:
Schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche.
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4:
Schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche.
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Die 1 und 2 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Fototasche 1 zum Transport von nicht dargestellten
Fotografien und Fotodatenträgern.
Mit der Fototasche 1 gemäß den 1 und 2 können Filme
als Fotodatenträger
transportiert werden. 1 zeigt
eine Draufsicht auf die geöffnete
Fototasche 1. 2 zeigt
schematisch einen Querschnitt durch eine Fototasche 1,
die mit Fotografien, welche mit der Bezugsziffer F bezeichnet sind,
befüllt ist.
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Die Fototasche 1 besteht
aus einem Papierfalzteil. Das Papierfalzteil wird dabei zu einer
Fototasche 1 verarbeitet, die im Wesentlichen die Form
eines Kuverts mit einer rechteckigen Kontur aufweist.
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Das Papierfalzteil wird derart gefalzt,
dass zwei flächengleiche,
rechteckige Abschnitte dieses Teils aufeinander liegen und so das
Unterteil 2 und das Oberteil 3 einer Bildtasche 4 bilden.
Der untere Rand 4a der Bildertasche 4 ist von
der Falzkante zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 3 gebildet. Die
seitlichen Ränder
des Unterteils 2 und Oberteils 3 sind mit Klebestreifen 5 aneinander
fixiert, so dass die Bildertasche 4 seitlich geschlossen
ist.
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Über
einen seitlichen Rand der Bildertasche 4 steht ein Abrissstreifen 6 hervor,
welcher als Abholausweis nutzbar ist und hierfür von der Bildertasche 4 bei
Bedarf abgetrennt werden kann.
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Der obere längsseitige Rand 4b der
Bildertasche 4 bildet eine Öffnung, über welche Fotografien oder
eine Filmdose mit einem zu entwickelnden Film in den Innenraum der
Bildertasche 4 eingeführt,
beziehungsweise diese dem Innenraum entnommen werden können.
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Über
den oberen Rand 2a des Unterteils 2 steht eine
einstückig
mit diesem ausgebildete Klappe 7 hervor. Durch Umlegen
der Klappe 7 auf die Außenseite des Oberteils 3 kann
die Bildertasche 4 verschlossen werden. Dieser Vorgang
ist mit den Pfeilen in 2 veranschaulicht.
Zur Fixierung der Klappe 7 am Oberteil 3 ist ein
Klebefeld 8 vorgesehen.
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Das Klebefeld 8 bildet mit
einem von einer Kunststoff Folie 9 gebildeten flächigen Segment
auf der Innenseite der Klappe 7 den Verschluss der Fototasche 1.
Bei Verschließen
der Fototasche 1 wird die Klappe 7 auf das Oberteil 3 aufgelegt,
so dass die Kunststoff-Folie 9 an dem Klebefeld 8 aufliegt
und an diesem haftet. Aufgrund der Materialbeschaffenheit der Kunststoff-Folie 9 kann
das Segment 10a, b mehrfach am Klebefeld 8 fixiert
und wieder von diesem gelöst
werden. Die Kunststoff-Folie 9, die auf die Innenseite
aufgeklebt ist, weist hierzu eine möglichst glatte Oberfläche als
Auflagefläche
auf dem Klebefeld 8 auf.
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Wie aus 1 ersichtlich, ist die Fläche der Kunststoff-Folie 9 erheblich
größer als
die Fläche
des Klebefelds 8. Dabei ist die Breite der Kunststoff-Folie 9 die
Breite des Klebefelds 8 angepasst, jedoch ist die Längsausdehnung
der Kunststoff-Folie 9 erheblich größer als die Höhe des Klebefelds 8.
Durch diese Dimensionierung der Verschlusskomponenten ist gewährleistet,
dass die Kunststoff-Folie 9 auch bei Aufbiegen oder leichten
Verkanten der Klappe 7 sicher auf das Klebefeld 8 geführt wird.
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Das Klebefeld 8 ist von
einer Klebefolie 8a gebildet, deren an der Oberseite des
Oberteils 3 freiliegende Oberfläche eine Klebeschicht aufweist.
Im vorliegenden Fall ist in das Oberteil 3 eine Öffnung 8b eingestanzt.
Die Klebefolie 8a ist an den rückseitigen Rändern der Öffnung 8b festgeklebt,
so dass der zentrale Teil der Klebefolie 8a in der Öffnung 8b liegt und
diese abschließt.
Prinzipiell könnte
auch eine doppelseitige Klebefolie 8a eingesetzt werden,
die auf die Oberseite des Oberteils 3 aufgeklebt wird.
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An den oberen Rand des Oberteils 3 der
Bildertasche 4 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein weiterer
Abschnitt des Papierfalzteils eingefalzt, welcher eine Negativtasche 10 zur
Aufnahme von Negativen bildet.
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Der die Negativtasche 10 bildende
Teil des Papierfalzteils ist derart eingefalzt, dass ein unteres Segment 10a,
das auf der Bildertasche 4 aufliegt, und ein oberes Segment 10b,
das bei geöffneter Klappe 7 an
der Oberseite der Fototasche 1 frei liegt, entsteht. Die
beiden Segmente 10a, b sind mittels Klebestreifen 11 an
ihren seitlichen Rändern
verschlossen. Das obere Segment 10b ist etwas kürzer als
das untere Segment 10a, so dass der obere Rand des oberen
Segments 10b in Abstand unterhalb des Randes der Öffnung 8b der
Bildertasche 4 parallel zu diesem verläuft.
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Das Klebefeld 8 ist am Oberteil 3 der
Bildertasche 4 so angeordnet, dass dieses durch die Negativtasche 10 nicht
verdeckt wird.
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Wie aus den 1 und 2 ersichtlich,
weist die Klappe 7 eine Schwächungsstruktur 12a in
Form einer Perforationslinie auf. Die Schwächungsstruktur 12a verläuft parallel
zu dem oberen Rand der Bildertasche 4 und erstreckt sich über die
gesamte Breite der Klappe 7. Die Schwächungsstruktur
12a verläuft dabei
in geringem Abstand zu der Falzkante am oberen Rand des Unterteils 2,
an welchem die Klappe 7 anschließt.
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In das Oberteil 3 und das
Unterteil 2 sind weitere Schwächungsstrukturen 12b,
c eingearbeitet, die ebenfalls in Form von Perforationslinien ausgebildet
sind.
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Die Schwächungsstruktur 12b im
Oberteil 3 und die Schwächungsstruktur 12c im
Unterteil 2 verlaufen jeweils parallel zum unteren Rand 4a der
Bildertasche 4 und erstrecken sich jeweils über deren gesamte
Breite. Die Schwächungsstrukturen 12b, c verlaufen
jeweils in geringem Abstand zum unteren Rand 4a der Bildertasche 4,
wobei diese Abstände
im vorliegenden Fall identisch sind. Weiterhin sind die Abstände dieser
Schwächungsstrukturen 12b, c zu dem
Abstand der Schwächungsstruktur 12a zum oberen
Rand 2a des Unterteils 2 angepasst.
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Mit den Schwächungsstrukturen 12a, b, c wird
eine Formanpassung der Fototasche 1 und insbesondere der
Bildertasche 4 bei einer starken Befüllung mit Fotografien oder
dergleichen erzielt, wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist. Bei dem in 2 dargestellten Fall ist
die Bildertasche 4 mit einer großen Zahl an Fotografien befüllt. Bei
Einführen
der Fotografien in die Bildertasche 4 biegen sich das Oberteil 3 und
das Unterteil 2 entlang der Schwächungsstrukturen 12a, b, c auf,
wodurch der Innenraum der Bildertasche 4 insbesondere auch
im Bereich des unteren Randes 4a eine relativ große gleichförmige Höhe aufweist,
die im Wesentlichen durch den Abstand der Schwächungsstrukturen 12b, c bestimmt ist.
Insbesondere ist durch die Schwächungsstrukturen 12b, c gewährleistet,
dass auch bei starker Befüllung
der Bildertasche 4 deren Oberteil 3 eine im Wesentlichen
ebene Auflagefläche
für die
Klappe 7 bildet, wodurch das Schließen der Fototasche 1 weiter erleichtert
wird.
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Bei Schließen der Fototasche 1 wird
die Klappe 7 auf das Oberteil 3 gelegt. Dabei
wird die Klappe 7 entlang der Schwächungslinie 12a gebogen.
Da der Abstand der Schwächungslinie 12a zum oberen
Rand 2a des Unterteils 2 an die Abstände der Schwächungslinien 12b, c zum
unteren Rand 4a der Bildertasche 4 angepasst ist,
entspricht die Höhe
des Segments der Klappe 7 zwischen dem oberen Rand 2a des
Unterteils 2 der Bildertasche 4 und der Schwächungsstruktur 12a im
Wesentlichen der Höhe der
befüllten
Bildertasche 4. Damit kann der an die Schwächungsstruktur 12a anschließende vordere Teil
der Klappe 7 im Wesentlichen in einer Ebene verlaufend
auf das Oberteil 3 aufgelegt werden, wodurch die Kunststoff
Folie 9 leicht auf das Klebefeld 8 aufgelegt werden
kann um die Fototasche 1 zu verschließen.
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3 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Fototasche 1. Die Fototasche 1 weist im Wesentlichen
einen mit der Ausführungsform
gemäß den 1 und 2 identischen Aufbau auf. Insbesondere
der Verschluss der Fototasche 1 gemäß 3 sowie die Ausbildung der Schwächungsstrukturen 12a, b, c stimmen
mit der Ausführungsform
gemäß den 1 und 2 überein.
Die Ausführungsform
gemäß 3 unterscheidet sich von
dem Ausführungsbeispiel
gemäß den 1 und 2 allein dadurch, dass zusätzlich eine
Aufnahme für
eine Compact Disc 13 vorgesehen ist. Die Compact Disc 13 kann
von einer CD-ROM oder einer DVD-ROM gebildet sein.
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Die Aufnahme für die Compact Disc ist im Wesentlichen
von einer Ausstanzung 14 in dem Oberteil 3 der
Bildertasche 4 gebildet. Die Ausstanzung 14 verläuft längs einer
Geraden, die in einem vorgegebenen Winkel zum unteren Rand 4a der
Bildertasche 4 verläuft.
Die Compact Disc 13 wird bei von der Bildertasche 4 abgehobener
Negativtasche 10 über
die Ausstanzung 14 in die Bildertasche 4 eingeschoben.
Der in der Bildertasche 4 liegende Teil der Compact Disc 13 liegt
wenigstens an einem der Ränder
der Bildertasche 4 an. Zudem ist die Länge der Ausstanzung 14 an
den Durchmesser der Compact Disc 13 angepasst, so dass
diese an den Rändern
der Ausstanzung 14 lagefixiert ist. Die Lage der Ausstanzung 14 ist
so gewählt,
dass die darin gelagerte Compact Disc 13 das Klebefeld 8 nicht
verdeckt.
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Durch die Anbringung der Aufnahme
für eine Compact
Disk in der Fototasche 1 kann diese zum Transport von Fotografien
eingesetzt werden, die wahlweise mit konventionellen Kameras oder
mit Digitalkameras erstellt werden.
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4 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
einer Fototasche 1, welche ausschließlich zum Transport von als
Compact Discs 13 ausgebildeten Fotodatenträgern dient.
Demzufolge weist die Fototasche 1 keine Negativtasche 10 auf,
sondern allein eine Aufnahme für
eine Compact Disc 13. Die Aufnahme besteht analog zum Ausführungsbeispiel
gemäß 3 aus einer Ausstanzung 14'.
Die Ausstanzung 14' verläuft im vorliegenden Fall parallel
zum unteren Rand 4a der Bildertasche 4, welche
als Anschlag für
die in die Aufnahme eingeführte
Compact Disc 13 dient. Zudem ist die Compact Disc 13 in
der Ausstanzung 14' lagefixiert, deren Länge wiederum
an den Durchmesser der Compact Disc 13 angepasst ist.
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Im Übrigen stimmt der Aufbau der
Fototasche 1 gemäß 4 mit dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 und 2 überein.
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Bezugszeichenliste
- 1
- Fototasche
- 2
- Unterteil
- 2a
- Rand
- 3
- Oberteil
- 4
- Bildertasche
- 4a
- Rand
- 5
- Klebestreifen
- 6
- Abrissstreifen
- 7
- Klappe
- 8
- Klebefeld
- 8a
- Klebefolie
- 8b
- Öffnung
- 9
- Kunststoff-Folie
- 10
- Negativtasche
- 10a
- Unteres
Segment
- 10b
- Oberes
Segment
- 11
- Klebestreifen
- 12a
- Schwächungsstruktur
- 12b
- Schwächungsstruktur
- 12c
- Schwächungsstruktur
- 13
- Compact
Disc
- 14
- Ausstanzung
- 14'
- Ausstanzung