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DE20317842U1 - Fototasche - Google Patents

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DE20317842U1
DE20317842U1 DE20317842U DE20317842U DE20317842U1 DE 20317842 U1 DE20317842 U1 DE 20317842U1 DE 20317842 U DE20317842 U DE 20317842U DE 20317842 U DE20317842 U DE 20317842U DE 20317842 U1 DE20317842 U1 DE 20317842U1
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DE20317842U
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Richard Haag & Sohn & Co GmbH
Original Assignee
Haag & Sohn R GmbH
Richard Haag & Sohn & Co GmbH
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D15/00Apparatus for treating processed material
    • G03D15/001Counting; Classifying; Marking

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Sheet Holders (AREA)

Abstract

Fototasche zur Aufnahme von Fotografien und Fotodatenträgern, mit einer einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisenden Bildertasche, welche an ihrem oberen längsseitigen Rand eine Öffnung aufweist und mit einer an den oberen längsseitigen Rand anschließenden Klappe, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verschließen der Bildertasche (4) die Klappe (7) auf das Oberteil (3) der Bildertasche (4) auflegbar ist, so dass ein Segment (10a, b) der Klappe (7) an einem am Oberteil (3) der Bildertasche (4) freiliegenden Klebefeld (8) fixiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fototasche gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Fototasche ist aus der EP 1 335 244 A1 bekannt. Die dort beschriebene Fototasche weist im Wesentlichen die Form eines Kuverts mit einer rechteckigen Kontur auf. Die Fototasche wird aus einem Papierfalzteil hergestellt.
  • Das Papierfalzteil wird hierzu derart gefalzt, dass zwei flächengleiche, rechteckige Abschnitte dieses Teils aufeinander liegen und so das Unterteil und das Oberteil einer Bildertasche bilden.
  • An den oberen Rand des Oberteils der Bildertasche ist ein weiterer Abschnitt des Papierfalzteils eingefalzt, welcher eine Negativtasche zur Aufnahme von Negativen bildet.
  • Als Aufnahme für eine Compact Disc ist in das Oberteil der Bildertasche eine Ausstanzung eingearbeitet. Über diese Ausstanzung wird die Compact Disc in die Bildertasche eingeschoben. Die Compact Disc ist an den Rändern der Bildertasche und in der Ausstanzung liegend lagefixiert.
  • Der obere Rand der Bildertasche bildet eine Öffnung, über welche Fotografien oder eine Filmdose mit einem zu entwickelnden Film in den Innenraum der Bildertasche eingeführt bzw. diese dem Innenraum entnommen werden können.
  • Über den oberen Rand des Unterteils steht eine einstöckig mit diesem ausgebildete Klappe hervor. Durch Umlegen der Klappe auf die Außenseite des Oberteils kann die Bildertasche verschlossen werden. Zur Fixierung der Klappe am Oberteil ist ein Klebeverschluss vorgesehen. Der Klebeverschluss besteht aus einem Klebefeld an der Klappe, welches in der Schließposition der Klappe auf einer Folie auf der Außenseite des Oberteils aufliegt.
  • Nachteilig bei derartigen Fototaschen ist, dass zum Verschließen der Bildertasche die Klappe so auf das Oberteil der Bildertasche aufgelegt werden muss, dass das Klebefeld der Klappe dabei auf die Folie aufgesetzt wird.
  • Insbesondere bei mit Fotografien oder Filmdosen gefüllten Fototaschen ist die Bildertasche durch die Befüllung ausgewölbt, so dass ein Zentrieren des Klebefelds erschwert ist.
  • Bei einer Fehlpositionierung des Klebefelds wird dieses nicht mehr auf die Folie sondern auf Segmente des Papierfalzteils aufgesetzt. Durch die Klebewirkung der Folie kann es bei einem Ablösen dieser Klebefolien von dem Papierfalzteil zu Beschädigungen der Oberfläche der Bildertasche kommen.
  • Für den Fall, dass eine Compact Disc in der Aufnahme gelagert ist, kann es sogar vorkommen, dass das Klebefeld fälschlicherweise auf die Compact Disc aufgebracht wird. Bei Ablösen des Klebefelds der Klappe an der Compact Disc kann diese aus der Aufnahme herausgelöst werden. Zudem können Klebespuren auf der Compact Disc verbleiben, was gegebenenfalls zu einer Funktionsbeeinträchtigung der Compact Disc führen kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fototasche der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche möglichst ohne konstruktiven Mehraufwand eine verbesserte Handhabbarkeit aufweist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Fototasche dient zur Aufnahme von Fotografien und Fotodatenträgern und weist eine einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisende Bildertasche auf, an deren oberem längsseitigem Rand eine Öffnung vorgesehen ist. Die Fototasche weist weiterhin eine an den oberen längsseitigen Rand der Bildertasche anschließende Klappe auf. Zum Verschließen der Bildertasche ist die Klappe auf das Oberteil der Bildertasche auflegbar, so dass ein Segment der Klappe an einem an das Oberteil der Bildertasche freiliegenden Klebefeld fixiert ist.
  • Das Segment der Klappe kann auf das am Oberteil der Bildertasche freiliegende Klebefeld ohne exaktes Ausrichten leicht und sicher aufgesetzt werden, wodurch die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Fototasche erheblich verbessert wird.
  • Besonders vorteilhaft hierbei ist, dass bei einer hinreichend großflächigen Ausbildung des Segments an der Klappe, welches vorzugsweise aus einer Kunststoff-Folie besteht, die Querschnittsfläche des Klebefelds sehr klein dimensioniert werden kann, wobei dennoch das Segment ohne exaktes Ausrichten der Klappe bei Verschließen der Fototasche sicher auf das Klebefeld aufgebracht wird.
  • Dabei ist insbesondere vorteilhaft, dass durch die Verlagerung des Klebefelds von der beweglichen Klappe auf das Oberteil der Bildertasche ein unerwünschtes Aufsetzen des Klebefeldes auf den vorzugsweise von einem Papierfalzteil gebildeten Körper der Fototasche oder eine gegebenenfalls in dieser gelagerte Compact Disc vermieden wird.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Fototasche besteht darin, dass die das Segment bildende Kunststoff-Folie an der Innenseite der Klappe angeordnet ist und damit bei verschlossener Fototasche ebenso wie das Klebefeld nicht sichtbar ist.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind in der Klappe sowie im Oberteil und Unterteil der Bildertasche Schwächungsstrukturen eingearbeitet, die jeweils in Längsrichtung der Fototasche und damit parallel zur Öffnung der Bildertasche an deren oberem Rand verlaufen. Die Schwächungsstrukturen in der Klappe verlaufen in geringem Abstand zum oberen Rand der Bildertasche, während die Schwächungsstrukturen im Ober- und Unterteil der Bildertasche in geringem Abstand zu deren unterem Rand verlaufen.
  • Die Schwächungsstrukturen bilden Sollbiegelinien, an welchen eine Aufbiegung der Klappe und der Bildertasche erfolgen kann. Mit diesen Schwächungsstrukturen können auch hohe Befüllungsgrade der Fototasche erheblich einfacher realisiert werden. Durch die Aufbiegung entlang der Schwächungsstrukturen im Oberteil und Unterteil wird die Höhe des Innenraums der Bildertasche in deren Bodenbereich erheblich vergrößert, so dass auch ein Einbringen einer Vielzahl von Fotografien in die Bildertasche leicht möglich ist. Durch das Aufbiegen der Klappe entlang der dort eingebrachten Schwächungsstruktur entsteht ein Absatz in der Klappe, der an die Höhe der befüllten Fototasche angepasst ist. Damit kann der an den durch die Schwächungsstruktur begrenzten Absatz anschließende vordere Teil der Klappe auf das Oberteil der befüllten Bildertasche eben aufgelegt werden. Da die das Segment bildende Kunststoff-Folie hinreichend großflächig ausgebildet ist, kann die entlang der Schwächungsstrukturen gebogene Klappe mit dem Segment sicher auf das Klebefeld aufgesetzt werden. Damit ist auch bei hohem Befüllungsgrad ein einfaches und sicheres Verschließen der Fototasche gewährleistet.
  • Die Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1: Schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche.
  • 2: Querschnitt durch die Fototasche gemäß 1.
  • 3: Schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche.
  • 4: Schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche.
  • Die 1 und 2 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel einer Fototasche 1 zum Transport von nicht dargestellten Fotografien und Fotodatenträgern. Mit der Fototasche 1 gemäß den 1 und 2 können Filme als Fotodatenträger transportiert werden. 1 zeigt eine Draufsicht auf die geöffnete Fototasche 1. 2 zeigt schematisch einen Querschnitt durch eine Fototasche 1, die mit Fotografien, welche mit der Bezugsziffer F bezeichnet sind, befüllt ist.
  • Die Fototasche 1 besteht aus einem Papierfalzteil. Das Papierfalzteil wird dabei zu einer Fototasche 1 verarbeitet, die im Wesentlichen die Form eines Kuverts mit einer rechteckigen Kontur aufweist.
  • Das Papierfalzteil wird derart gefalzt, dass zwei flächengleiche, rechteckige Abschnitte dieses Teils aufeinander liegen und so das Unterteil 2 und das Oberteil 3 einer Bildtasche 4 bilden. Der untere Rand 4a der Bildertasche 4 ist von der Falzkante zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 3 gebildet. Die seitlichen Ränder des Unterteils 2 und Oberteils 3 sind mit Klebestreifen 5 aneinander fixiert, so dass die Bildertasche 4 seitlich geschlossen ist.
  • Über einen seitlichen Rand der Bildertasche 4 steht ein Abrissstreifen 6 hervor, welcher als Abholausweis nutzbar ist und hierfür von der Bildertasche 4 bei Bedarf abgetrennt werden kann.
  • Der obere längsseitige Rand 4b der Bildertasche 4 bildet eine Öffnung, über welche Fotografien oder eine Filmdose mit einem zu entwickelnden Film in den Innenraum der Bildertasche 4 eingeführt, beziehungsweise diese dem Innenraum entnommen werden können.
  • Über den oberen Rand 2a des Unterteils 2 steht eine einstückig mit diesem ausgebildete Klappe 7 hervor. Durch Umlegen der Klappe 7 auf die Außenseite des Oberteils 3 kann die Bildertasche 4 verschlossen werden. Dieser Vorgang ist mit den Pfeilen in 2 veranschaulicht. Zur Fixierung der Klappe 7 am Oberteil 3 ist ein Klebefeld 8 vorgesehen.
  • Das Klebefeld 8 bildet mit einem von einer Kunststoff Folie 9 gebildeten flächigen Segment auf der Innenseite der Klappe 7 den Verschluss der Fototasche 1. Bei Verschließen der Fototasche 1 wird die Klappe 7 auf das Oberteil 3 aufgelegt, so dass die Kunststoff-Folie 9 an dem Klebefeld 8 aufliegt und an diesem haftet. Aufgrund der Materialbeschaffenheit der Kunststoff-Folie 9 kann das Segment 10a, b mehrfach am Klebefeld 8 fixiert und wieder von diesem gelöst werden. Die Kunststoff-Folie 9, die auf die Innenseite aufgeklebt ist, weist hierzu eine möglichst glatte Oberfläche als Auflagefläche auf dem Klebefeld 8 auf.
  • Wie aus 1 ersichtlich, ist die Fläche der Kunststoff-Folie 9 erheblich größer als die Fläche des Klebefelds 8. Dabei ist die Breite der Kunststoff-Folie 9 die Breite des Klebefelds 8 angepasst, jedoch ist die Längsausdehnung der Kunststoff-Folie 9 erheblich größer als die Höhe des Klebefelds 8. Durch diese Dimensionierung der Verschlusskomponenten ist gewährleistet, dass die Kunststoff-Folie 9 auch bei Aufbiegen oder leichten Verkanten der Klappe 7 sicher auf das Klebefeld 8 geführt wird.
  • Das Klebefeld 8 ist von einer Klebefolie 8a gebildet, deren an der Oberseite des Oberteils 3 freiliegende Oberfläche eine Klebeschicht aufweist. Im vorliegenden Fall ist in das Oberteil 3 eine Öffnung 8b eingestanzt. Die Klebefolie 8a ist an den rückseitigen Rändern der Öffnung 8b festgeklebt, so dass der zentrale Teil der Klebefolie 8a in der Öffnung 8b liegt und diese abschließt. Prinzipiell könnte auch eine doppelseitige Klebefolie 8a eingesetzt werden, die auf die Oberseite des Oberteils 3 aufgeklebt wird.
  • An den oberen Rand des Oberteils 3 der Bildertasche 4 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein weiterer Abschnitt des Papierfalzteils eingefalzt, welcher eine Negativtasche 10 zur Aufnahme von Negativen bildet.
  • Der die Negativtasche 10 bildende Teil des Papierfalzteils ist derart eingefalzt, dass ein unteres Segment 10a, das auf der Bildertasche 4 aufliegt, und ein oberes Segment 10b, das bei geöffneter Klappe 7 an der Oberseite der Fototasche 1 frei liegt, entsteht. Die beiden Segmente 10a, b sind mittels Klebestreifen 11 an ihren seitlichen Rändern verschlossen. Das obere Segment 10b ist etwas kürzer als das untere Segment 10a, so dass der obere Rand des oberen Segments 10b in Abstand unterhalb des Randes der Öffnung 8b der Bildertasche 4 parallel zu diesem verläuft.
  • Das Klebefeld 8 ist am Oberteil 3 der Bildertasche 4 so angeordnet, dass dieses durch die Negativtasche 10 nicht verdeckt wird.
  • Wie aus den 1 und 2 ersichtlich, weist die Klappe 7 eine Schwächungsstruktur 12a in Form einer Perforationslinie auf. Die Schwächungsstruktur 12a verläuft parallel zu dem oberen Rand der Bildertasche 4 und erstreckt sich über die gesamte Breite der Klappe 7. Die Schwächungsstruktur 12a verläuft dabei in geringem Abstand zu der Falzkante am oberen Rand des Unterteils 2, an welchem die Klappe 7 anschließt.
  • In das Oberteil 3 und das Unterteil 2 sind weitere Schwächungsstrukturen 12b, c eingearbeitet, die ebenfalls in Form von Perforationslinien ausgebildet sind.
  • Die Schwächungsstruktur 12b im Oberteil 3 und die Schwächungsstruktur 12c im Unterteil 2 verlaufen jeweils parallel zum unteren Rand 4a der Bildertasche 4 und erstrecken sich jeweils über deren gesamte Breite. Die Schwächungsstrukturen 12b, c verlaufen jeweils in geringem Abstand zum unteren Rand 4a der Bildertasche 4, wobei diese Abstände im vorliegenden Fall identisch sind. Weiterhin sind die Abstände dieser Schwächungsstrukturen 12b, c zu dem Abstand der Schwächungsstruktur 12a zum oberen Rand 2a des Unterteils 2 angepasst.
  • Mit den Schwächungsstrukturen 12a, b, c wird eine Formanpassung der Fototasche 1 und insbesondere der Bildertasche 4 bei einer starken Befüllung mit Fotografien oder dergleichen erzielt, wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist. Bei dem in 2 dargestellten Fall ist die Bildertasche 4 mit einer großen Zahl an Fotografien befüllt. Bei Einführen der Fotografien in die Bildertasche 4 biegen sich das Oberteil 3 und das Unterteil 2 entlang der Schwächungsstrukturen 12a, b, c auf, wodurch der Innenraum der Bildertasche 4 insbesondere auch im Bereich des unteren Randes 4a eine relativ große gleichförmige Höhe aufweist, die im Wesentlichen durch den Abstand der Schwächungsstrukturen 12b, c bestimmt ist. Insbesondere ist durch die Schwächungsstrukturen 12b, c gewährleistet, dass auch bei starker Befüllung der Bildertasche 4 deren Oberteil 3 eine im Wesentlichen ebene Auflagefläche für die Klappe 7 bildet, wodurch das Schließen der Fototasche 1 weiter erleichtert wird.
  • Bei Schließen der Fototasche 1 wird die Klappe 7 auf das Oberteil 3 gelegt. Dabei wird die Klappe 7 entlang der Schwächungslinie 12a gebogen. Da der Abstand der Schwächungslinie 12a zum oberen Rand 2a des Unterteils 2 an die Abstände der Schwächungslinien 12b, c zum unteren Rand 4a der Bildertasche 4 angepasst ist, entspricht die Höhe des Segments der Klappe 7 zwischen dem oberen Rand 2a des Unterteils 2 der Bildertasche 4 und der Schwächungsstruktur 12a im Wesentlichen der Höhe der befüllten Bildertasche 4. Damit kann der an die Schwächungsstruktur 12a anschließende vordere Teil der Klappe 7 im Wesentlichen in einer Ebene verlaufend auf das Oberteil 3 aufgelegt werden, wodurch die Kunststoff Folie 9 leicht auf das Klebefeld 8 aufgelegt werden kann um die Fototasche 1 zu verschließen.
  • 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Fototasche 1. Die Fototasche 1 weist im Wesentlichen einen mit der Ausführungsform gemäß den 1 und 2 identischen Aufbau auf. Insbesondere der Verschluss der Fototasche 1 gemäß 3 sowie die Ausbildung der Schwächungsstrukturen 12a, b, c stimmen mit der Ausführungsform gemäß den 1 und 2 überein. Die Ausführungsform gemäß 3 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 und 2 allein dadurch, dass zusätzlich eine Aufnahme für eine Compact Disc 13 vorgesehen ist. Die Compact Disc 13 kann von einer CD-ROM oder einer DVD-ROM gebildet sein.
  • Die Aufnahme für die Compact Disc ist im Wesentlichen von einer Ausstanzung 14 in dem Oberteil 3 der Bildertasche 4 gebildet. Die Ausstanzung 14 verläuft längs einer Geraden, die in einem vorgegebenen Winkel zum unteren Rand 4a der Bildertasche 4 verläuft. Die Compact Disc 13 wird bei von der Bildertasche 4 abgehobener Negativtasche 10 über die Ausstanzung 14 in die Bildertasche 4 eingeschoben. Der in der Bildertasche 4 liegende Teil der Compact Disc 13 liegt wenigstens an einem der Ränder der Bildertasche 4 an. Zudem ist die Länge der Ausstanzung 14 an den Durchmesser der Compact Disc 13 angepasst, so dass diese an den Rändern der Ausstanzung 14 lagefixiert ist. Die Lage der Ausstanzung 14 ist so gewählt, dass die darin gelagerte Compact Disc 13 das Klebefeld 8 nicht verdeckt.
  • Durch die Anbringung der Aufnahme für eine Compact Disk in der Fototasche 1 kann diese zum Transport von Fotografien eingesetzt werden, die wahlweise mit konventionellen Kameras oder mit Digitalkameras erstellt werden.
  • 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Fototasche 1, welche ausschließlich zum Transport von als Compact Discs 13 ausgebildeten Fotodatenträgern dient. Demzufolge weist die Fototasche 1 keine Negativtasche 10 auf, sondern allein eine Aufnahme für eine Compact Disc 13. Die Aufnahme besteht analog zum Ausführungsbeispiel gemäß 3 aus einer Ausstanzung 14'. Die Ausstanzung 14' verläuft im vorliegenden Fall parallel zum unteren Rand 4a der Bildertasche 4, welche als Anschlag für die in die Aufnahme eingeführte Compact Disc 13 dient. Zudem ist die Compact Disc 13 in der Ausstanzung 14' lagefixiert, deren Länge wiederum an den Durchmesser der Compact Disc 13 angepasst ist.
  • Im Übrigen stimmt der Aufbau der Fototasche 1 gemäß 4 mit dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 und 2 überein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fototasche
    2
    Unterteil
    2a
    Rand
    3
    Oberteil
    4
    Bildertasche
    4a
    Rand
    5
    Klebestreifen
    6
    Abrissstreifen
    7
    Klappe
    8
    Klebefeld
    8a
    Klebefolie
    8b
    Öffnung
    9
    Kunststoff-Folie
    10
    Negativtasche
    10a
    Unteres Segment
    10b
    Oberes Segment
    11
    Klebestreifen
    12a
    Schwächungsstruktur
    12b
    Schwächungsstruktur
    12c
    Schwächungsstruktur
    13
    Compact Disc
    14
    Ausstanzung
    14'
    Ausstanzung

Claims (23)

  1. Fototasche zur Aufnahme von Fotografien und Fotodatenträgern, mit einer einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisenden Bildertasche, welche an ihrem oberen längsseitigen Rand eine Öffnung aufweist und mit einer an den oberen längsseitigen Rand anschließenden Klappe, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verschließen der Bildertasche (4) die Klappe (7) auf das Oberteil (3) der Bildertasche (4) auflegbar ist, so dass ein Segment (10a, b) der Klappe (7) an einem am Oberteil (3) der Bildertasche (4) freiliegenden Klebefeld (8) fixiert ist.
  2. Fototasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbilddung des Klebefeldes (8) eine Klebefolie (8a) vorgesehen ist.
  3. Fototasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung des Klebefeldes (8) eine Öffnung (8b) in das Oberteil (3) der Bildertasche (4) eingearbeitet ist, welche mit der Klebefolie (8a) verschlossen ist.
  4. Fototasche nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefolie (8a) eine Frontseite aufweist, auf welche eine Klebeschicht aufgebracht ist, wobei die Frontseite der Klebefolie (8a) auf die die Öffnung (8b) begrenzenden Ränder der Innenseite des Oberteils (3) aufgeklebt ist.
  5. Fototasche nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem Papierfalzteil besteht.
  6. Fototasche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildertasche (4) von zwei aufeinander liegenden flächengleichen Abschnitten des Papierfalzteils gebildet ist, wobei ein erster Abschnitt das Unterteil (2) und ein zweiter Abschnitt das Oberteil (3) der Bildertasche (4) bildet.
  7. Fototasche nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (7) an den oberen Rand (2a) des Unterteils (2) der Bildertasche (4) anschließt.
  8. Fototasche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Innenseite der Klappe (7) eine Kunststoff Folie (9) aufgebracht ist, welche das Segment zur Auflage auf das Klebefeld (8) bildet.
  9. Fototasche nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Kunststoff-Folie (9) an die Breite des Klebefeldes (8) angepasst ist.
  10. Fototasche nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsausdehnung der Kunststoff Folie (9) signifikant größer ist als die Höhe des Klebefelds (8).
  11. Fototasche nach einem der Ansprüche 7 – 10, dadurch gekennzeichnet, dass in die Klappe (7) eine parallel zum oberen Rand (2a) des Unterteils (2) verlaufende Schwächungsstruktur (12a) eingearbeitet ist.
  12. Fototasche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungsstruktur (12a) dicht oberhalb des Randes des Unterteils (2) verläuft.
  13. Fototasche nach einem der Ansprüche 7 – 12, dadurch gekennzeichnet, dass in das Oberteil (3) eine parallel zum unteren Rand (4a) der Bildertasche (4) verlaufende Schwächungsstruktur (12b) eingearbeitet ist.
  14. Fototasche nach einem der Ansprüche 7 – 13, dadurch gekennzeichnet, dass in das Unterteil (2) eine parallel zum unteren Rand (4a) der Bildertasche (4) verlaufende Schwächungsstruktur (12c) eingearbeitet ist.
  15. Fototasche nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungsstrukturen (12b, c) im Oberteil (3) und/oder im Unterteil (2) dicht oberhalb des unteren Randes (4a) der Bildertasche (4) verlaufen.
  16. Fototasche nach einem der Ansprüche 11 – 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungsstrukturen (12a, b, c) von Perforationslinien gebildet sind.
  17. Fototasche nach einem der Ansprüche 11 – 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schwächungsstrukturen (12a, b, c) über deren gesamte Breite erstrecken.
  18. Fototasche nach einem der Ansprüche 1 – 17, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Negativtasche (10) zur Aufnahme von Negativen aufweist.
  19. Fototasche nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Negativtasche (10) aus dem Papierfalzteil gebildet ist.
  20. Fototasche nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Negativtasche (10) auf der Außenseite des Oberteils (3) der Bildertasche (4) aufliegt.
  21. Fototasche nach einem der Ansprüche 18 – 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Negativtasche (10) am oberen Rand des Oberteils (3) der Bildertasche (4) fixiert ist.
  22. Fototasche nach einem der Ansprüche 1 – 21, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Aufnahme für eine Compact Disc aufweist.
  23. Fototasche nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung der Aufnahme für die Compact Disc eine Ausstanzung (14, 14') in die Bildertasche (4) oder die Negativtasche (10) eingearbeitet ist.
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