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Die Erfindung betrifft eine Fototasche
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eine derartige Fototasche ist aus
der
EP 01 335 244
A1 bekannt. Diese Fototasche weist eine Aufnahme für eine Compact
Disk auf, so dass mit dieser derartige Fotodatenträger transportiert
werden können.
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Zweckmäßigerweise eignet sich die
Fototasche zudem zum Transport von Filmdosen mit Filmen als weiteren
Fotodatenträgern.
Damit können mit
der Fototasche alternativ als Fotodatenträger Compact Disks mit digitalen
Bildinformationen einer Digitalkamera oder Filme einer konventionellen
Kamera transportiert werden.
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Die Fototasche wird aus einem Papierfalzteil hergestellt
und entspricht in ihrem Aufbau weitgehend bekannten Fototaschen,
welche Bildertaschen zur Aufnahme von Filmdosen und Fotografien
sowie Negativtaschen zur Aufnahme von Negativen aufweisen.
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Die Aufnahme für eine Compact Disk weist im
Wesentlichen eine in das Oberteil der Bildertasche eingearbeitete
Ausstanzung auf, welche einen Öffnungsspalt
bildet, über
welchen die Compact Disk in die Bildertasche einführbar ist.
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Hierzu ist die Länge der längs einer Geraden verlaufenden
Ausstanzung an den Durchmesser der Compact Disk angepasst.
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Die so ausgebildete Aufnahme ist
einfach und kostengünstig
herstellbar. Aufgrund der relativ großen Länge der Ausstanzung kann es
jedoch bei der Handhabung der Fototasche zu einem Aufklaffen des Öffnungsspalts
kommen. Dies beeinträchtigt
in unerwünschter
Weise die Handhabung der Fototasche. Insbesondere können dadurch
bei der Befüllung
oder Entleerung der Fototasche Schwierigkeiten auftreten. Besonders
nachteilig ist, dass in die Bildertasche eingeführte Filmdosen durch den aufklaffenden Öffnungsspalt
leicht herausfallen können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine
Fototasche der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche möglichst
sicher und einfach handhabbar ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die
Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen
und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Fototasche dient zum Transport
von Fotografien und Fotodatenträgern und
beinhaltet wenigstens eine Aufnahme für eine Compact Disk. Die Aufnahme
weist einen Öffnungsspalt
auf, wobei die den Öffnungsspalt
begrenzenden Ränder
wenigstens abschnittsweise über
wenigstens einen Verbindungssteg verbunden sind.
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Mit dem Verbindungssteg wird auf
einfache und kostengünstige
Weise ein unerwünschtes
Aufklaffen des Öffnungsspalts
vermieden. Werden in der Aufnahme keine Compact Disks gelagert,
so bildet der Verbindungssteg ein wirksames Verschlussmittel, welches
ein unerwünschtes
Herausfallen von Gegenständen
wie Filmdosen oder Negative durch den Öffnungsspalt verhindert.
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Gleichzeitig bildet der Verbindungssteg
eine Sollbruchstelle, die bei Einführen einer Compact Disk in
den Öffnungsspalt
auf einfache Weise durchtrennt wer den kann. Da das Durchtrennen
der Sollbruchstelle mit der Einführbewegung
der Compact Disk erfolgt, ist hierfür kein zusätzlicher Arbeitsaufwand notwendig.
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Die Fototasche besteht bevorzugt
aus einem Papierfalzteil, in welches der Öffnungsspalt eingestanzt wird.
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Der Verbindungssteg ist dann von
einem Segment des Papierfalzteils selbst gebildet. Die Herstellung
des Verbindungsstegs kann auf einfache Weise derart hergestellt
werden, dass der Öffnungsspalt über seine
Länge nicht
komplett ausgestanzt wird, so dass wenigstens ein Segment des Papierfalzteils
im Bereich des Öffnungsspaltes
komplett oder als perforiertes Segment erhalten bleibt und so den
Verbindungssteg bildet.
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Je nach Ausbildung des Öffnungsspalts
kann die Länge
und Lage des Verbindungsstegs derart angepasst sein, dass mit diesem
eine vollständige
Absicherung gegen ein Herausfallen von Gegenständen erzielt wird. Weiterhin
können über die
Länge des Öffnungsspalts
auch mehrere Verbindungsstege vorgesehen sein. Da die Verbindungsstege
bereits bei dem Ausstanzvorgang zur Herstellung des Öffnungsspalts
in diesen mit eingearbeitet werden können, ist für deren Herstellung kein zusätzlicher
Fertigungsschritt erforderlich. Die Herstellung der Öffnungsspalte
mit den Verbindungsstegen kann somit kostengünstig und rationell durchgeführt werden.
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In einer ersten vorteilhaften Ausführungsform
ist der Öffnungsspalt
als Ausstanzung in eine Bildertasche der Fototasche eingearbeitet.
In diesem Fall wird die Compact Disk in der Bildertasche gelagert.
Der Verbindungssteg in diesem Öffnungsspalt verhindert
insbesondere ein Herausfallen von Filmdosen, die ebenfalls in der
Bildertasche transportiert werden können.
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In einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung ist der Öffnungsspalt
als ausgestanzter Durchbruch im unteren Rand einer Negativtasche
der Fototasche ausgebildet. In diesem Fall kann die Compact Disk
in der Negativtasche gelagert werden, wobei die Compact Disk im
Durchbruch lagefixiert wird. Der oder die Verbindungsstege verhindern
in diesem Fall ein Herausfallen von in der Negativtasche gelagerten Negativen,
falls in der Negativtasche keine Compact Disk gelagert ist.
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Die Erfindung wird im Nachstehenden
anhand der Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
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1:
Schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche
mit einer darin gelagerten Compact Disk.
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2:
Fototasche gemäß 1 ohne Compact Disk.
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3:
Querschnitt durch die Fototasche gemäß den 1 und 2.
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4:
Schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche
mit einer darin gelagerten Compact Disk.
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5:
Fototasche gemäß 4 ohne Compact Disk.
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Die 1 – 3 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Fototasche 1 zum Transport von nicht dargestellten
Fotografien und Fotodatenträgern.
Mit der Fototasche 1 gemäß den 1 – 3 können alternativ Filme als erste
Fotodatenträger
oder Compact Disks als zweite Fotodatenträger transportiert werden.
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Die Fototasche 1 besteht
im vorliegenden Fall aus einem Papierfalzteil. Das Papierfalzteil
wird dabei zu einer Fototasche 1 verarbeitet, die im Wesentlichen
die Form eines Kuverts mit einer rechteckigen Kontur aufweist.
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Das Papierfalzteil wird derart gefalzt,
dass zwei flächengleiche,
rechteckige Abschnitte dieses Teils aufeinander liegen und so den
Unterteil 2 und den Oberteil 3 einer Bildertasche 4 bilden.
Der untere Rand der Bildertasche 4 ist von der Falzkante
zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 3 gebildet. Die
seitlichen Ränder
des Unterteils 2 und Oberteils 3 sind mit Klebestreifen 5 aneinanderfixiert,
so dass die Bildertasche 4 seitlich geschlossen ist.
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Über
einen seitlichen Rand der Bildertasche 4 steht ein Abrissstreifen 6 hervor,
welcher als Abholausweis nutzbar ist und hierfür von der Bildertasche 4 bei
Bedarf abgetrennt werden kann.
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Der obere Rand der Bildertasche 4 bildet eine Öffnung, über welche
Fotografien oder eine Filmdose mit einem zu entwickelnden Film in
den Innenraum der Bildertasche 4 eingeführt beziehungsweise diese dem
Innenraum entnommen werden können.
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Über
den oberen Rand des Unterteils 2 steht eine einstückig mit
diesem ausgebildete Klappe 7 hervor. Durch Umlegen der
Klappe 7 auf die Außenseite
des Oberteils 3 kann die Bildertasche 4 verschlossen
werden. Zur Fixierung der Klappe 7 am Oberteil 3 ist
ein Klebeverschluss vorgesehen. Der Klebeverschluss besteht aus
einem Klebefeld 8 an der Klappe 7, welches in
der Schließposition
der Klappe 7 auf eine Folie 9 auf der Außenseite
des Oberteils 3 aufliegt. Die Folie 9 besteht
aus Kunststoff, so dass das Klebefeld 8 mehrfach auf der
Folie 9 fixierbar ist und wieder von dieser gelöst werden kann.
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An den oberen Rand des Oberteils 3 der
Bildertasche 4 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein weiterer
Abschnitt des Paperfalzteils eingefalzt, welcher eine Negativtasche 10 zur
Aufnahme von Negativen 14 bildet.
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Der die Negativtasche 10 bildende
Teil des Papierfalzteils ist derart eingefalzt, dass ein unteres Segment 10a,
das auf der Bildertasche 4 aufliegt, und ein oberes Segment 10b,
das bei geöffneter Klappe 7 an
der Oberseite der Fototasche 1 freiliegt, entsteht. Die
beiden Segmente 10a,b sind mittels Klebestreifen 11 an
ihren seitlichen Rändern
verschlossen. Das obere Segment 10b ist etwas kürzer als
das untere Segment 10a, so dass der obere Rand des oberen
Segments 10b in Abstand unterhalb des Randes der Öffnung der
Bildertasche 4 parallel zu diesem verläuft.
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Die Fototasche 1 gemäß den 1 – 3 weist eine
in die Negativtasche 10 integrierte Aufnahme für eine Compact
Disk auf, die im vorliegenden Fall von einer CD-ROM 12 gebildet
ist. Alternativ kann die Compact Disk als DVD-ROM ausgebildet sein.
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Die durch den oberen Rand des oberen
Segments 10b begrenzte Öffnung
der Negativtasche 10 bildet zugleich eine Einfiihröffnung für die Compact Disk.
Weiterhin ist in den unteren Rand der Negativtasche 10 ein
Durchbruch 13 eingestanzt. Die Länge des-Durchbruchs 13 ist
kleiner als der Durchmesser der als CD-ROM 12 ausgebildeten
Compact Disk. Im vorliegenden Fall liegt der Durchbruch 13 im
Zentrum der Negativtasche 10. Prinzipiell ist auch eine
seitliche Anordnung an der Negativtasche 10 denkbar.
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1 zeigt
die in der Aufnahme gelagerte CD-ROM 12. Die CD-ROM 12 ist über die
Einfihröffnung
in die Negativtasche 10 so mit eingeführt, dass der untere Teil der
CD-ROM 12 über
den unteren Rand der Negativtasche 10 hervorsteht. Dabei
liegt die CD-ROM 12 an den Rändern des Durchbruchs 13 an,
wodurch die CD-ROM 12 lagegesichert in der Negativtasche 10 liegt.
Wie aus
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1 ersichtlich
ist die Negativtasche 10 mit dem Durchbruch 13 so
dimensioniert, dass der obere Rand der in der Aufnahme gelagerten
CD-ROM 12 nicht über
den oberen Rand der Bildertasche 4 herausragt. Weiterhin
ist die Dimensionierung derart gewählt, dass der untere Rand der
in der Aufnahme gelagerten CD-ROM 12 die Folie 9,
auf welche bei Schließen
der Klappe 7 das Klebefeld 8 aufgesetzt wird,
nicht oder höchstens
teilweise verdeckt. Die in der Aufnahme gelagerte CD-ROM 12 behindert
somit das Schließen
der Klappe 7 nicht. Zudem ist gewährleistet, dass bei verschlossener
Klappe 7 mit dieser sämtliche über die
Negativtasche 10 hervorstehenden Bereiche der CD-ROM 12 abgedeckt
und geschützt
werden.
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2 zeigt
die Fototasche 1 gemäß 1 für den Fall, dass in dieser
keine Compact Disk, sondern Filmrollen als Fotodatenträger transportiert
werden. In diesem Fall werden in der Negativtasche 10 Negative 14 anstelle
einer Compact Disk transportiert.
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Wie aus 2 ersichtlich ist der Durchbruch 13 am
unteren Rand mit einer Anzahl von Verbindungsstegen 15 verschlossen.
Die Verbindungsstege 15 sind von Segmenten des Papierfalzteils
gebildet. Bei der Herstellung der Fototasche 1 wird das Papierfalzteil
im Bereich des Durchbruchs 13 nur unvollständig ausgestanzt,
so dass die Verbindungsstege 15 als Verbindungselemente
zwischen den Rändern
des Durchbruchs 13 erhalten bleiben. Die Verbindungsstege 15 sind
im vorliegenden Fall identisch ausgebildet und sind äquidistant über die
Länge des Durchbruchs 13 verteilt.
Besonders vorteilhaft sind die Verbindungsstege 15 perforiert,
wobei die Perforation jeweils in Längsrichtung dieses Verbindungssteges 15 verläuft. Alternativ
kann der Verbindungssteg 15 auch in Form einer sich über die
gesamte Länge
des Durchbruchs 13 erstreckenden Perforationslinie ausgebildet
sein.
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Die Verbindungsstege 15 verhindern
ein unerwünschtes
Aufklaffen des Durchbruchs 13 und verhindern ein Herausfallen
der Negative 14 aus der Negativtasche 10.
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Die Verbindungsstege 15 bilden
Sollbruchstellen im Bereich des Durchbruchs 13. Wird mit
der Fototasche 1 eine Compact Disk transportiert, so werden
bei Einführen
der Compact Disk in die Negativtasche 10 die Verbindungsstege 15 von
der Compact Disk durchstoßen.
Da die Verbindungsstege 15 lokale Schwächungsstrukturen bilden, können diese leicht
und ohne Kraftaufwand mit der Compact Disk durchstoßen werden.
Das Durchstoßen
der Verbindungsstege 15 erfolgt bei der Einführung der
Compact Disk in den Durchbruch 13 und erfordert somit keinen
zusätzlichen
Zeitaufwand.
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Die 4 und 5 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Fototasche 1. Ebenso wie bei der Ausführungsform
gemäß den 1 – 3 können mit dieser
Fototasche 1 sowohl in Filmrollen gelagerte Filme als auch
Compact Disks als Fotodatenträger transportiert
werden.
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Die Fototasche 1 gemäß den 4 und 5 entspricht in ihrem Aufbau weitgehend
der Fototasche 1 gemäß den 1 – 3.
Dementsprechend ist die Fototasche 1 wiederum von einem
Papierfalzteil gebildet und weist eine Bildertasche 4 mit
einem seitlichen Abrissstreifen 6, eine Negativtasche 10 sowie eine
Klappe 7 zum Verschluss der Fototasche 1 auf. Diese
Komponenten der Fototasche 1 entsprechen hinsichtlich ihrer
Form und Anordnung der Ausführungsform
gemäß den 1 – 3.
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Die 4 und 5 zeigen die Fototasche 1 mit hochgeklappter,
auf der Klappe 7 aufliegender Negativtasche 10,
so dass die Oberseite der Bildertasche 4 freiliegt.
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In das Oberteil 3 der Bildertasche 4 ist
eine Ausstanzung 16 eingearbeitet, welche den Öffnungsspalt
der Aufnahme für
die Compact Disk bildet. Der Öffnungsspalt
bildet im vorliegenden Fall eine Einfiihröffnung, über welche die Compact Disk
in den Innenraum der Fototasche 1 eingeführt werden
kann.
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Wie aus den 4 und 5 ersichtlich
ist die Ausstanzung 16 seitlich an der Bildertasche 4 angebracht
und verläuft
längs einer
S-förmigen
Linie. Im Zentrum der Ausstanzung 16 ist ein Verbindungssteg 15 vorgesehen,
welcher ein unerwünschtes
Aufklaffen des Öffnungsspalts
verhindert. Der die gegenüberliegenden
Ränder
der Ausstanzung 16 verbindende Verbindungssteg 15 ist
analog zur Ausführungsform
gemäß den 1 – 3 Bestandteil
des Papierfalzteils.
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Die S-förmige Kontur der Ausstanzung 16 erleichtert
das Einführen
der Compact Disk. Der Verbindungssteg 15 im Zentrum der
Ausstanzung 16 kann bei Einführen der Compact Disk leicht
durchstoßen
werden.
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Wie aus 5 ersichtlich ist die Lage der Ausstanzung 16 so
gewählt,
das die in die Bildertasche 4 eingeführte Compact Disk an Segmenten
des linken seitlichen Randes anliegt, wodurch die Compact Disk lagefixiert
ist. Zusätzlich
ist die Länge
der Ausstanzung 16 an dem Durchmesser der Compact Disk
angepasst, so dass durch die Ausstanzung 16 eine seitliche
Lagefixierung der Compact Disk erhalten wird.
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Der über die Ausstanzung 16 hervorstehende
Teil der Compact Disk liegt auf der Oberseite der Bildertasche 4 auf
und wird teilweise von der darauf liegenden Negativtasche 10 abgedeckt.
Bei Verschließen
der Fototasche 1 mit der Klappe 7 deckt diese
den hervorstehenden Teil der Compact Disk vollständig ab.
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Die Anordnung der Aufnahme für die Compact
Disk am linken Rand der Fototasche 1 ist besonders vorteilhaft
für die
Handhabung der Fototasche 1 durch einen Rechtshänder, der
die Compact Disk mit seiner rechten Hand in den Öffnungsspalt einführen kann.
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Andererseits kann es günstig sein,
die Ausstanzung 16 für
das Einführen
der Compact Disk auf der rechten Seite der Fototasche 1 vorzusehen,
so dass die in der Aufnahme gelagerte Compact Disk am rechten Rand
der Bildertasche 4 anliegt.
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Diese Ausführungsform ist insbesondere
für Applikationen
geeignet, in welchen die Fototasche 1 mit nach oben hervorstehenden
Abrissstreifen 6 gelagert werden muss. In diesem Fall liegt
der rechte Rand der Bildertasche 4 auf dem Boden einer
Ablage auf. Die an diesem Rand der Bildertasche 4 liegende Compact
Disk ist damit gegen ein Herausfallen aus der Fototasche 1 gesichert.
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Bezugszeichenliste
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- (1)
- Fototasche
- (2)
- Unterteil
- (3)
- Oberteil
- (4)
- Bildertasche
- (5)
- Klebestreifen
- (6)
- Abrissstreifen
- (7)
- Klappe
- (8)
- Klebefeld
- (9)
- Folie
- (10)
- Negativtasche
- (10a)
- unteres
Segment
- (10b)
- oberes
Segment
- (11)
- Klebestreifen
- (12)
- CD-ROM
- (13)
- Durchbruch
- (14)
- Negativ
- (15)
- Verbindungssteg
- (16)
- Ausstanzung