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DE20311884U1 - Fototasche - Google Patents

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DE20311884U1
DE20311884U1 DE20311884U DE20311884U DE20311884U1 DE 20311884 U1 DE20311884 U1 DE 20311884U1 DE 20311884 U DE20311884 U DE 20311884U DE 20311884 U DE20311884 U DE 20311884U DE 20311884 U1 DE20311884 U1 DE 20311884U1
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DE
Germany
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photo
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bag
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compact disk
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DE20311884U
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Haag & Sohn R GmbH
Richard Haag & Sohn & Co GmbH
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Haag & Sohn R GmbH
Richard Haag & Sohn & Co GmbH
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    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers
    • G11B33/0444Multiple disc containers for discs without cartridge
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D15/00Apparatus for treating processed material
    • G03D15/001Counting; Classifying; Marking
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
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    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Abstract

Fototasche zum Transport von Fotografien und Fotodatenträgern mit wenigstens einer Aufnahme für eine Compact Disk, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme einen Öffnungsspalt aufweist, wobei die den Öffnungsspalt begrenzenden Ränder wenigstens abschnittsweise über wenigstens einen Verbindungssteg (15) verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fototasche gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Fototasche ist aus der EP 01 335 244 A1 bekannt. Diese Fototasche weist eine Aufnahme für eine Compact Disk auf, so dass mit dieser derartige Fotodatenträger transportiert werden können.
  • Zweckmäßigerweise eignet sich die Fototasche zudem zum Transport von Filmdosen mit Filmen als weiteren Fotodatenträgern. Damit können mit der Fototasche alternativ als Fotodatenträger Compact Disks mit digitalen Bildinformationen einer Digitalkamera oder Filme einer konventionellen Kamera transportiert werden.
  • Die Fototasche wird aus einem Papierfalzteil hergestellt und entspricht in ihrem Aufbau weitgehend bekannten Fototaschen, welche Bildertaschen zur Aufnahme von Filmdosen und Fotografien sowie Negativtaschen zur Aufnahme von Negativen aufweisen.
  • Die Aufnahme für eine Compact Disk weist im Wesentlichen eine in das Oberteil der Bildertasche eingearbeitete Ausstanzung auf, welche einen Öffnungsspalt bildet, über welchen die Compact Disk in die Bildertasche einführbar ist.
  • Hierzu ist die Länge der längs einer Geraden verlaufenden Ausstanzung an den Durchmesser der Compact Disk angepasst.
  • Die so ausgebildete Aufnahme ist einfach und kostengünstig herstellbar. Aufgrund der relativ großen Länge der Ausstanzung kann es jedoch bei der Handhabung der Fototasche zu einem Aufklaffen des Öffnungsspalts kommen. Dies beeinträchtigt in unerwünschter Weise die Handhabung der Fototasche. Insbesondere können dadurch bei der Befüllung oder Entleerung der Fototasche Schwierigkeiten auftreten. Besonders nachteilig ist, dass in die Bildertasche eingeführte Filmdosen durch den aufklaffenden Öffnungsspalt leicht herausfallen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Fototasche der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche möglichst sicher und einfach handhabbar ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Fototasche dient zum Transport von Fotografien und Fotodatenträgern und beinhaltet wenigstens eine Aufnahme für eine Compact Disk. Die Aufnahme weist einen Öffnungsspalt auf, wobei die den Öffnungsspalt begrenzenden Ränder wenigstens abschnittsweise über wenigstens einen Verbindungssteg verbunden sind.
  • Mit dem Verbindungssteg wird auf einfache und kostengünstige Weise ein unerwünschtes Aufklaffen des Öffnungsspalts vermieden. Werden in der Aufnahme keine Compact Disks gelagert, so bildet der Verbindungssteg ein wirksames Verschlussmittel, welches ein unerwünschtes Herausfallen von Gegenständen wie Filmdosen oder Negative durch den Öffnungsspalt verhindert.
  • Gleichzeitig bildet der Verbindungssteg eine Sollbruchstelle, die bei Einführen einer Compact Disk in den Öffnungsspalt auf einfache Weise durchtrennt wer den kann. Da das Durchtrennen der Sollbruchstelle mit der Einführbewegung der Compact Disk erfolgt, ist hierfür kein zusätzlicher Arbeitsaufwand notwendig.
  • Die Fototasche besteht bevorzugt aus einem Papierfalzteil, in welches der Öffnungsspalt eingestanzt wird.
  • Der Verbindungssteg ist dann von einem Segment des Papierfalzteils selbst gebildet. Die Herstellung des Verbindungsstegs kann auf einfache Weise derart hergestellt werden, dass der Öffnungsspalt über seine Länge nicht komplett ausgestanzt wird, so dass wenigstens ein Segment des Papierfalzteils im Bereich des Öffnungsspaltes komplett oder als perforiertes Segment erhalten bleibt und so den Verbindungssteg bildet.
  • Je nach Ausbildung des Öffnungsspalts kann die Länge und Lage des Verbindungsstegs derart angepasst sein, dass mit diesem eine vollständige Absicherung gegen ein Herausfallen von Gegenständen erzielt wird. Weiterhin können über die Länge des Öffnungsspalts auch mehrere Verbindungsstege vorgesehen sein. Da die Verbindungsstege bereits bei dem Ausstanzvorgang zur Herstellung des Öffnungsspalts in diesen mit eingearbeitet werden können, ist für deren Herstellung kein zusätzlicher Fertigungsschritt erforderlich. Die Herstellung der Öffnungsspalte mit den Verbindungsstegen kann somit kostengünstig und rationell durchgeführt werden.
  • In einer ersten vorteilhaften Ausführungsform ist der Öffnungsspalt als Ausstanzung in eine Bildertasche der Fototasche eingearbeitet. In diesem Fall wird die Compact Disk in der Bildertasche gelagert. Der Verbindungssteg in diesem Öffnungsspalt verhindert insbesondere ein Herausfallen von Filmdosen, die ebenfalls in der Bildertasche transportiert werden können.
  • In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist der Öffnungsspalt als ausgestanzter Durchbruch im unteren Rand einer Negativtasche der Fototasche ausgebildet. In diesem Fall kann die Compact Disk in der Negativtasche gelagert werden, wobei die Compact Disk im Durchbruch lagefixiert wird. Der oder die Verbindungsstege verhindern in diesem Fall ein Herausfallen von in der Negativtasche gelagerten Negativen, falls in der Negativtasche keine Compact Disk gelagert ist.
  • Die Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1: Schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche mit einer darin gelagerten Compact Disk.
  • 2: Fototasche gemäß 1 ohne Compact Disk.
  • 3: Querschnitt durch die Fototasche gemäß den 1 und 2.
  • 4: Schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fototasche mit einer darin gelagerten Compact Disk.
  • 5: Fototasche gemäß 4 ohne Compact Disk.
  • Die 13 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel einer Fototasche 1 zum Transport von nicht dargestellten Fotografien und Fotodatenträgern. Mit der Fototasche 1 gemäß den 13 können alternativ Filme als erste Fotodatenträger oder Compact Disks als zweite Fotodatenträger transportiert werden.
  • Die Fototasche 1 besteht im vorliegenden Fall aus einem Papierfalzteil. Das Papierfalzteil wird dabei zu einer Fototasche 1 verarbeitet, die im Wesentlichen die Form eines Kuverts mit einer rechteckigen Kontur aufweist.
  • Das Papierfalzteil wird derart gefalzt, dass zwei flächengleiche, rechteckige Abschnitte dieses Teils aufeinander liegen und so den Unterteil 2 und den Oberteil 3 einer Bildertasche 4 bilden. Der untere Rand der Bildertasche 4 ist von der Falzkante zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 3 gebildet. Die seitlichen Ränder des Unterteils 2 und Oberteils 3 sind mit Klebestreifen 5 aneinanderfixiert, so dass die Bildertasche 4 seitlich geschlossen ist.
  • Über einen seitlichen Rand der Bildertasche 4 steht ein Abrissstreifen 6 hervor, welcher als Abholausweis nutzbar ist und hierfür von der Bildertasche 4 bei Bedarf abgetrennt werden kann.
  • Der obere Rand der Bildertasche 4 bildet eine Öffnung, über welche Fotografien oder eine Filmdose mit einem zu entwickelnden Film in den Innenraum der Bildertasche 4 eingeführt beziehungsweise diese dem Innenraum entnommen werden können.
  • Über den oberen Rand des Unterteils 2 steht eine einstückig mit diesem ausgebildete Klappe 7 hervor. Durch Umlegen der Klappe 7 auf die Außenseite des Oberteils 3 kann die Bildertasche 4 verschlossen werden. Zur Fixierung der Klappe 7 am Oberteil 3 ist ein Klebeverschluss vorgesehen. Der Klebeverschluss besteht aus einem Klebefeld 8 an der Klappe 7, welches in der Schließposition der Klappe 7 auf eine Folie 9 auf der Außenseite des Oberteils 3 aufliegt. Die Folie 9 besteht aus Kunststoff, so dass das Klebefeld 8 mehrfach auf der Folie 9 fixierbar ist und wieder von dieser gelöst werden kann.
  • An den oberen Rand des Oberteils 3 der Bildertasche 4 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein weiterer Abschnitt des Paperfalzteils eingefalzt, welcher eine Negativtasche 10 zur Aufnahme von Negativen 14 bildet.
  • Der die Negativtasche 10 bildende Teil des Papierfalzteils ist derart eingefalzt, dass ein unteres Segment 10a, das auf der Bildertasche 4 aufliegt, und ein oberes Segment 10b, das bei geöffneter Klappe 7 an der Oberseite der Fototasche 1 freiliegt, entsteht. Die beiden Segmente 10a,b sind mittels Klebestreifen 11 an ihren seitlichen Rändern verschlossen. Das obere Segment 10b ist etwas kürzer als das untere Segment 10a, so dass der obere Rand des oberen Segments 10b in Abstand unterhalb des Randes der Öffnung der Bildertasche 4 parallel zu diesem verläuft.
  • Die Fototasche 1 gemäß den 13 weist eine in die Negativtasche 10 integrierte Aufnahme für eine Compact Disk auf, die im vorliegenden Fall von einer CD-ROM 12 gebildet ist. Alternativ kann die Compact Disk als DVD-ROM ausgebildet sein.
  • Die durch den oberen Rand des oberen Segments 10b begrenzte Öffnung der Negativtasche 10 bildet zugleich eine Einfiihröffnung für die Compact Disk. Weiterhin ist in den unteren Rand der Negativtasche 10 ein Durchbruch 13 eingestanzt. Die Länge des-Durchbruchs 13 ist kleiner als der Durchmesser der als CD-ROM 12 ausgebildeten Compact Disk. Im vorliegenden Fall liegt der Durchbruch 13 im Zentrum der Negativtasche 10. Prinzipiell ist auch eine seitliche Anordnung an der Negativtasche 10 denkbar.
  • 1 zeigt die in der Aufnahme gelagerte CD-ROM 12. Die CD-ROM 12 ist über die Einfihröffnung in die Negativtasche 10 so mit eingeführt, dass der untere Teil der CD-ROM 12 über den unteren Rand der Negativtasche 10 hervorsteht. Dabei liegt die CD-ROM 12 an den Rändern des Durchbruchs 13 an, wodurch die CD-ROM 12 lagegesichert in der Negativtasche 10 liegt. Wie aus
  • 1 ersichtlich ist die Negativtasche 10 mit dem Durchbruch 13 so dimensioniert, dass der obere Rand der in der Aufnahme gelagerten CD-ROM 12 nicht über den oberen Rand der Bildertasche 4 herausragt. Weiterhin ist die Dimensionierung derart gewählt, dass der untere Rand der in der Aufnahme gelagerten CD-ROM 12 die Folie 9, auf welche bei Schließen der Klappe 7 das Klebefeld 8 aufgesetzt wird, nicht oder höchstens teilweise verdeckt. Die in der Aufnahme gelagerte CD-ROM 12 behindert somit das Schließen der Klappe 7 nicht. Zudem ist gewährleistet, dass bei verschlossener Klappe 7 mit dieser sämtliche über die Negativtasche 10 hervorstehenden Bereiche der CD-ROM 12 abgedeckt und geschützt werden.
  • 2 zeigt die Fototasche 1 gemäß 1 für den Fall, dass in dieser keine Compact Disk, sondern Filmrollen als Fotodatenträger transportiert werden. In diesem Fall werden in der Negativtasche 10 Negative 14 anstelle einer Compact Disk transportiert.
  • Wie aus 2 ersichtlich ist der Durchbruch 13 am unteren Rand mit einer Anzahl von Verbindungsstegen 15 verschlossen. Die Verbindungsstege 15 sind von Segmenten des Papierfalzteils gebildet. Bei der Herstellung der Fototasche 1 wird das Papierfalzteil im Bereich des Durchbruchs 13 nur unvollständig ausgestanzt, so dass die Verbindungsstege 15 als Verbindungselemente zwischen den Rändern des Durchbruchs 13 erhalten bleiben. Die Verbindungsstege 15 sind im vorliegenden Fall identisch ausgebildet und sind äquidistant über die Länge des Durchbruchs 13 verteilt. Besonders vorteilhaft sind die Verbindungsstege 15 perforiert, wobei die Perforation jeweils in Längsrichtung dieses Verbindungssteges 15 verläuft. Alternativ kann der Verbindungssteg 15 auch in Form einer sich über die gesamte Länge des Durchbruchs 13 erstreckenden Perforationslinie ausgebildet sein.
  • Die Verbindungsstege 15 verhindern ein unerwünschtes Aufklaffen des Durchbruchs 13 und verhindern ein Herausfallen der Negative 14 aus der Negativtasche 10.
  • Die Verbindungsstege 15 bilden Sollbruchstellen im Bereich des Durchbruchs 13. Wird mit der Fototasche 1 eine Compact Disk transportiert, so werden bei Einführen der Compact Disk in die Negativtasche 10 die Verbindungsstege 15 von der Compact Disk durchstoßen. Da die Verbindungsstege 15 lokale Schwächungsstrukturen bilden, können diese leicht und ohne Kraftaufwand mit der Compact Disk durchstoßen werden. Das Durchstoßen der Verbindungsstege 15 erfolgt bei der Einführung der Compact Disk in den Durchbruch 13 und erfordert somit keinen zusätzlichen Zeitaufwand.
  • Die 4 und 5 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Fototasche 1. Ebenso wie bei der Ausführungsform gemäß den 13 können mit dieser Fototasche 1 sowohl in Filmrollen gelagerte Filme als auch Compact Disks als Fotodatenträger transportiert werden.
  • Die Fototasche 1 gemäß den 4 und 5 entspricht in ihrem Aufbau weitgehend der Fototasche 1 gemäß den 13. Dementsprechend ist die Fototasche 1 wiederum von einem Papierfalzteil gebildet und weist eine Bildertasche 4 mit einem seitlichen Abrissstreifen 6, eine Negativtasche 10 sowie eine Klappe 7 zum Verschluss der Fototasche 1 auf. Diese Komponenten der Fototasche 1 entsprechen hinsichtlich ihrer Form und Anordnung der Ausführungsform gemäß den 13.
  • Die 4 und 5 zeigen die Fototasche 1 mit hochgeklappter, auf der Klappe 7 aufliegender Negativtasche 10, so dass die Oberseite der Bildertasche 4 freiliegt.
  • In das Oberteil 3 der Bildertasche 4 ist eine Ausstanzung 16 eingearbeitet, welche den Öffnungsspalt der Aufnahme für die Compact Disk bildet. Der Öffnungsspalt bildet im vorliegenden Fall eine Einfiihröffnung, über welche die Compact Disk in den Innenraum der Fototasche 1 eingeführt werden kann.
  • Wie aus den 4 und 5 ersichtlich ist die Ausstanzung 16 seitlich an der Bildertasche 4 angebracht und verläuft längs einer S-förmigen Linie. Im Zentrum der Ausstanzung 16 ist ein Verbindungssteg 15 vorgesehen, welcher ein unerwünschtes Aufklaffen des Öffnungsspalts verhindert. Der die gegenüberliegenden Ränder der Ausstanzung 16 verbindende Verbindungssteg 15 ist analog zur Ausführungsform gemäß den 13 Bestandteil des Papierfalzteils.
  • Die S-förmige Kontur der Ausstanzung 16 erleichtert das Einführen der Compact Disk. Der Verbindungssteg 15 im Zentrum der Ausstanzung 16 kann bei Einführen der Compact Disk leicht durchstoßen werden.
  • Wie aus 5 ersichtlich ist die Lage der Ausstanzung 16 so gewählt, das die in die Bildertasche 4 eingeführte Compact Disk an Segmenten des linken seitlichen Randes anliegt, wodurch die Compact Disk lagefixiert ist. Zusätzlich ist die Länge der Ausstanzung 16 an dem Durchmesser der Compact Disk angepasst, so dass durch die Ausstanzung 16 eine seitliche Lagefixierung der Compact Disk erhalten wird.
  • Der über die Ausstanzung 16 hervorstehende Teil der Compact Disk liegt auf der Oberseite der Bildertasche 4 auf und wird teilweise von der darauf liegenden Negativtasche 10 abgedeckt. Bei Verschließen der Fototasche 1 mit der Klappe 7 deckt diese den hervorstehenden Teil der Compact Disk vollständig ab.
  • Die Anordnung der Aufnahme für die Compact Disk am linken Rand der Fototasche 1 ist besonders vorteilhaft für die Handhabung der Fototasche 1 durch einen Rechtshänder, der die Compact Disk mit seiner rechten Hand in den Öffnungsspalt einführen kann.
  • Andererseits kann es günstig sein, die Ausstanzung 16 für das Einführen der Compact Disk auf der rechten Seite der Fototasche 1 vorzusehen, so dass die in der Aufnahme gelagerte Compact Disk am rechten Rand der Bildertasche 4 anliegt.
  • Diese Ausführungsform ist insbesondere für Applikationen geeignet, in welchen die Fototasche 1 mit nach oben hervorstehenden Abrissstreifen 6 gelagert werden muss. In diesem Fall liegt der rechte Rand der Bildertasche 4 auf dem Boden einer Ablage auf. Die an diesem Rand der Bildertasche 4 liegende Compact Disk ist damit gegen ein Herausfallen aus der Fototasche 1 gesichert.
  • Bezugszeichenliste
  • (1)
    Fototasche
    (2)
    Unterteil
    (3)
    Oberteil
    (4)
    Bildertasche
    (5)
    Klebestreifen
    (6)
    Abrissstreifen
    (7)
    Klappe
    (8)
    Klebefeld
    (9)
    Folie
    (10)
    Negativtasche
    (10a)
    unteres Segment
    (10b)
    oberes Segment
    (11)
    Klebestreifen
    (12)
    CD-ROM
    (13)
    Durchbruch
    (14)
    Negativ
    (15)
    Verbindungssteg
    (16)
    Ausstanzung

Claims (24)

  1. Fototasche zum Transport von Fotografien und Fotodatenträgern mit wenigstens einer Aufnahme für eine Compact Disk, dadurch gekennzeich net, dass die Aufnahme einen Öffnungsspalt aufweist, wobei die den Öffnungsspalt begrenzenden Ränder wenigstens abschnittsweise über wenigstens einen Verbindungssteg (15) verbunden sind.
  2. Fototasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungssteg (15) eine Sollbruchstelle bildet.
  3. Fototasche nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem Papierfalzteil besteht, wobei der Verbindungssteg (15) Bestandteil des Papierfalzteils ist.
  4. Fototasche nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungssteg (15) von einem perforierten Abschnitt des Papierfalzteils gebildet ist.
  5. Fototasche nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Bildertasche (4) zur Aufnahme von Fotografien aufweist, wobei in die Bildertasche (4) eine den Öffnungsspalt bildende Ausstanzung (16) eingearbeitet ist, über welche eine Compact Disk in die Bildertasche (4) einführbar ist.
  6. Fototasche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungssteg (15) im Zentrum der Ausstanzung (16) angeordnet ist.
  7. Fototasche nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstanzung 16 eine S-förmige Kontur aufweist.
  8. Fototasche nach einem der Ansprüche 5 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildertasche (4) von zwei aufeinander liegenden, flächengleichen Abschnitten des Papierfalzteils gebildet ist, wobei ein erster Abschnitt das Unterteil (2) und ein zweiter Abschnitt das Oberteil (3) der Bildertasche (4) bildet, und wobei die Ausstanzung (16) in das Oberteil (3) der Bildertasche (4) eingearbeitet ist.
  9. Fototasche nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die über die Ausstanzung (16) in die Bildertasche (4) eingeführte Compact Disk an von wenigstens einem Rand der Bildertasche (4) gebildeten Anschlägen anliegt.
  10. Fototasche nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der in die Bildertasche (4) eingeführten Compact Disk über die Ausstanzung (16) hervorsteht und an der Außenseite der Bildertasche (4) anliegt.
  11. Fototasche nach einem der Ansprüche 1 – 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dieser in Filmdosen gelagerte Filme als weitere Fotodatenträger transportierbar sind.
  12. Fototasche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Negativtasche (10) zum Transport von Negativen (14) aufweist.
  13. Fototasche nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Negativtasche (10) aus dem Papierfalzteil gebildet ist, wobei diese aus einem auf der Bildertasche (4) aufliegenden unteren Segment (10a) und einem oberen Segment (10b) besteht.
  14. Fototasche nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Negativtasche (10) die Aufnahme für eine Compact Disk bildet.
  15. Fototasche nach einem der Ansprüche 12 – 14, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rand der Negativtasche (10) eine Öffnung zum Einführen der Negative (14) und der Compact Disk aufweist.
  16. Fototasche nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in den geschlossenen unteren Rand der Negativtasche (10) ein den Öffnungsspalt bildender Durchbruch (13) eingestanzt ist, dessen Länge kleiner ist als der Durchmesser der Compact Disk.
  17. Fototasche nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (13) zur Lagefixierung der Compact Disk dient.
  18. Fototasche nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der in die Negativtasche (10) eingeführten Compact Disk über den Durchbruch (13) hervorsteht.
  19. Fototasche nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Rand der Negativtasche (10) von einer Falzkante zwischen dem oberen und unteren Segment (10b,a ) gebildet ist.
  20. Fototasche nach einem der Ansprüche 16 – 19, dadurch gekennzeichnet, dass über die Länge des Durchbruchs (13) mehrere Verbindungsstege (15) vorgesehen sind.
  21. Fototasche nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstege (15) äquidistant angeordnet sind.
  22. Fototasche nach einem der Ansprüche 16 – 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungssteg (15) von einer sich über die gesamte Länge des Durchbruchs (13) erstreckenden Perforationslinie gebildet ist.
  23. Fototasche nach einem der Ansprüche 1 – 22, dadurch gekennzeichnet, dass diese mit einer Klappe (7) verschließbar ist.
  24. Fototasche nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Klappe (7) die in die freiliegenden Segmente der in der Aufnahme gelagerten Compact Disk abdeckbar sind.
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