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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Fahrzeug und/oder einen Fahrzeuganhänger mit einer auf einer Ladefläche angeordneten
Bewirtungs- oder Gastronomieeinrichtung für Gäste. Sie betrifft auch ein
Bewirtungssystem mit einem entsprechenden Fahrzeug und/oder Fahrzeuganhänger und
zumindest einer zusätzlichen
fahrbaren kombinierten Tisch- und Sitzeinrichtung.
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Mobile Bewirtungs- oder Gastronomieeinrichtungen
der genannten Art sind hinlänglich
bekannt. Sie können
sowohl als Fahrzeuganhänger
als auch selbstfahrend ausgebildet sein und je nach Anwendungszweck
eine ganze Reihe unterschiedlicher Einrichtungen zum Lagern, Vorbereiten,
Zubereiten, Präsentieren
und/oder Servieren von Speisen und/oder Getränken umfassen. Darüber hinaus
können
sie auch noch Behältnisse
für Frisch-
und Brauchwasser, eine Spüleinrichtung
zum Reinigen von mitgeführtem
Geschirr, Energieversorgungsanschlüsse sowie Beleuchtungs- und
Medieneinrichtungen, wie z.B. eine Musikanlage, umfassen. Diese Bewirtungs-
oder Gastronomieeinrichtungen sind jedoch üblicherweise nur für einen
Verzehr im Stehen ausgelegt und umfassen daher auch keine Sitzgelegenheiten
für Gäste. Sie
laden somit nur zu einem relativ kurzen Verweilen ein und sind nicht
für ein
längeres
gemütliches
Beisammensein im Kreis von Freunden oder Bekannten gedacht. Bei
Bedarf können
Sie höchstens
mit externen Sitzgelegenheiten kombiniert werden, die jedoch für sich zu
besorgen und recht mühsam
getrennt aufzustellen und auch wieder abzuräumen sind.
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Es sind auch entsprechende mobile
Bewirtungseinrichtungen mit hochklappbaren Bord- oder Seitenwänden bekannt,
die als schützendes
Dach für die
Gäste oder
Kunden dienen.
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In der
DE 201 06 889 U1 wird eine
mobile gastronomische Einheit auf einem Trailer oder einem Kraftfahrzeug
mit einer auf der Ladefläche
angeordneten Bewirtungseinrichtung für Gäste beschrieben. Der Trailer
oder das Kraftfahrzeug besitzt ausklappbare Bord- oder Seitenwände, die
am Einsatzort nach unten geklappt und so als Nutzfläche zur
Aufnahme von Sitzgelegenheiten für
Gäste verwendet werden.
Die Bord- oder Seitenwände
können
auch in etwa hälftig
nach unten und nach oben geklappt werden, so dass die entstehende
Nutzfläche
durch ein entsprechendes Vordach geschützt ist.
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Diese bekannten mobilen Bewirtungs-
oder Gastronomieeinrichtungen werden üblicherweise für zeitlich
begrenzte Einsätze
an einem jeweiligen festen Einsatzort genutzt, zu dem sie bei Bedarf
gebracht und für
die Dauer des Einsatzes fest abgestellt werden. Eine Nutzung während der
Fahrt ist hingegen jedoch nicht vorgesehen und praktisch auch nicht
möglich.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht in der Schaffung einer neuen, originellen, attraktiven und
gemütlichen
mobilen Bewirtungs- oder Gastronomieeinrichtung der genannten Art
mit flexibleren praktischen Einsatz- oder Nutzungsmöglichkeiten.
Insbesondere soll eine attraktive Einrichtung für ein längeres gemütliches Beisammensein im Kreis von
Freunden oder Bekannten geschaffen werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Bewirtungsaufbau oder eine Bewirtungseinrichtung eines Fahrzeugs
und/oder Fahrzeuganhängers
mit integrierten Sitzgelegenheiten für die Gäste gelöst. Die erfindungsgemäße Bewirtungseinrichtung oder
der Bewirtungsaufbau umfassen zumindest eine mit der Ladefläche des
Fahrzeugs und/oder Fahrzeuganhängers
verbundene Sitzeinrichtung für die
Gäste,
wie z.B. eine oder mehrere Sitzbänke. Vorzugsweise
sind auf der Ladefläche
eine sich in Längsrichtung
erstreckende, mittig angeordnete Tisch- oder Thekeneinrichtung und
zwei sich beidseitig parallel hierzu erstreckende äußere Sitzbänke angeordnet,
die beispielsweise bis zu maximal etwa 25 – 30 Gästen Platz bieten. Durch die
erfindungsgemäße Integration
der Sitzgelegenheiten für
die Gäste
in den Bewirtungsaufbau oder die Bewirtungseinrichtung ist diese
sofort einsetzbar. Es entfällt
das aufwendige und mühsame
Auf- und Abbauen der Sitzgelegenheiten, wie dies bei herkömmlichen
mobilen Bewirtungseinrichtungen der Fall ist. Die erfindungsgemäße Bewirtungseinrichtung
kann zudem nicht nur auf die übliche
Art und Weise für
zeitlich begrenzte Einsätze
an einem jeweiligen festen Einsatzort genutzt werden, zu dem sie
bei Bedarf gebracht und für die
Dauer des Einsatzes fest abgestellt. Sie ist insbesondere auch für eine Nutzung
durch Gästegruppen während der
Fahrt geeignet und bietet somit eine wesentlich größere Mobilität und Flexibilität als herkömmliche
mobile Bewirtungseinrichtungen.
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Die Tisch- oder Thekeneinrichtung
kann insbesondere auch Haltevorrichtungen für Gläser und/oder Flaschen umfassen,
um diese gegen ein Herunterfallen während der Fahrt zu schützen.
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Als Unfallschutz für die Gäste ist
die Ladefläche
vorzugsweise mit einer äußeren mechanischen Schutzeinrichtung,
wie z.B. eine stabile Rahmeneinrichtung mit Rückenlehnen für die Gäste oder
gegebenenfalls auch ein Schutzgitter, versehen. Zum einfacheren
und sicheren Betreten der Ladefläche
kann auch zumindest eine Treppe oder zumindest eine Treppenstufe
vorgesehen sein. Um einen sicheren Einstieg für die Gäste zu gewährleisten kann die zumindest
eine Treppe auch mit einem Treppengeländer versehen sein.
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Die Bewirtungseinrichtung umfasst
insbesondere eine eigene Energieversorgungseinrichtung, wie beispielsweise
ein Stromaggregat und/oder eine Gasversorgung, die völlig unabhängig von
einer externen Energieversorgung für die Dauer eines Einsatzes
einen autarken Bewirtungsbetrieb ermöglicht. Die Energieversorgungseinrichtung
kann für
einen Einsatz an einem festen Einsatzort jedoch auch eine Anschlußeinrichtung
für das
elektrische Stromnetz (230V) und/oder einen Drehstromanschluß (400V) umfassen.
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Die Bewirtungseinrichtung umfasst
zudem vorzugsweise auch eine eigene Wasserversorgungseinrichtung
mit einem Frischwasser- und einem Abwasserbehälter, die so bemessen sind,
dass sie für die
für Dauer
eines Einsatzes eine autarke Wasserversorgung gewährleisten.
Für einen
Einsatz an einem festen Einsatzort kann die Wasserversorgungseinrichtung
jedoch auch über
einen geeigneten Wasseranschluß verfügen.
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Die Bewirtungseinrichtung umfasst
insbesondere auch eine Kühl-
und/oder Tiefkühleinrichtung
zum Kühlen
und Frischhalten von Speisen und/oder Getränken und eine Zapfeinrichtung
für alkoholische
und nichtalkoholische Getränke.
In einer besonderen erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die
Tiefkühleinrichtung
auch als Eismaschine ausgelegt sein.
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Die Bewirtungseinrichtung kann zudem
bei Bedarf auch noch eine Grill- und/oder Kocheinrichtung zur Zubereitung
warmer Speisen unterschiedlichster Art umfassen. Die Kocheinrichtung
kann hierbei je nach Anwendungszweck neben zumindest einer Kochfläche auch
ein beheizbares Wärmebecken zum
Erhitzen flüssiger
Speisen und/oder eine Mikrowelleneinrichtung umfassen. Darüber hinaus
kann auch noch eine Kaffee- und/oder Teemaschine vorgesehen sein.
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Die Bewirtungseinrichtung ist vorzugsweise auch
mit einer ausreichenden Menge an Geschirr für Speisen und/oder Getränke bestückt. Es
kann auch eine Spüleinrichtung
zum Reinigen benutzten Geschirrs vorgesehen sein.
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Die Bewirtungseinrichtung kann auch
mit einer Abfallentsorgungseinrichtung mit einem oder mehreren Müllbehältern für den während des
Bewirtungsbetriebs anfallenden Abfall oder Müll versehen sein.
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Die Bewirtungseinrichtung kann auch
einen ausreichend großen
Vorrats- oder Lagerraum für Speisen
und/oder Getränke,
wie z.B. ein Fass- oder Getränkelager,
umfassen.
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Zur Unterhaltung der Gäste ist
das Fahrzeug und/oder der Fahrzeughänger vorzugsweise mit zumindest
einer Medieneinrichtung, wie z.B. eine Musikanlage, ausgestattet.
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Um einen tageszeitunabhängigen Betrieb der
mobilen Bewirtungseinrichtung zu ermöglichen, ist das Fahrzeug und/oder
der Fahrzeughänger
mit einer geeigneten Beleuchtungseinrichtung versehen. Diese kann
gegebenenfalls auch als Festbeleuchtung ausgebildet sein,
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Das Fahrzeug und/oder der Fahrzeughänger ist
vorzugsweise durch eine geeignete Sonnen- und/oder Regenschutzeinrichtung,
wie beispielsweise ein die Ladefläche überspannendes Dach, gegen die
Unbilden des Wetters geschützt.
Gegebenenfalls können
auch noch bei Bedarf schließbare
Seitenwände
aus einem geeigneten Kunststoff vorgesehen sein, die auch bei schlechtem
Wetter einen ausreichenden Schutz für die Gäste bieten und eine nahezu
witterungsunabhängige
Betriebsweise der mobilen Bewirtungseinrichtung ermöglichen.
Es ist auch eine feste – gegebenenfalls
aufklappbare – Außenverkleidung
denkbar.
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Um auch bei niedrigeren Umgebungstemperaturen
einen angenehmen Aufenthalt für
die Gäste gewährleisten
zu können,
umfasst das Fahrzeug und/oder der Fahrzeuganhänger vorzugsweise auch eine
geeignete Heizeinrichtung, wie beispielsweise eine Infraroteinrichtung,
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Der Fahrzeuganhänger ist zum einfachen Transport
mit einer Anhängerkupplung
versehen, die ein einfaches Ankoppeln an ein Zugfahrzeug ermöglicht.
Er kann jedoch auch aufgeladen auf einer Lafette zu einem Einsatzort
transportiert werden.
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Das erfindungsgemäße Fahrzeug und/oder der Fahrzeuganhänger können sehr
flexibel auf unterschiedlichste Art und Weise genutzt werden. Sie sind
so gestaltet, dass sowohl eine herkömmliche Nutzung an einem bestimmten
festen Einsatzort erfolgen kann ais auch eine einsatzortunabhängige mobile
Nutzung während
der Fahrt. Die Ausstattung ist hierbei je nach speziellem Anwendungszweck
und der gewünschten
Art der Bewirtung jeweils passend wählbar. Das erfindungsgemäße Fahrzeug
und/oder der Fahrzeuganhänger
können
beispielsweise, um nur einige Einsatzmöglichkeiten zu nennen, als
mobile Gaststätte,
als Weinlokal oder Bar, als Cafe oder Eiscafe, als Imbiss, Grillstation,
Döner-Stand, Pizzeria und
vieles mehr verwendet werden. Sie können hierbei nicht nur bei
privaten Feiern zum Einsatz kommen, sondern beispielsweise auch
bei Stadtfesten jeder Art, bei Vereinsfeiern, Sportveranstaltungen,
Wandertagen, Messen und vieles mehr. Sie können auch als Versorgungspunkt
bei Präsentationen
zum Einsatz kommen.
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Das erfindungsgemäße Fahrzeug und/oder der Fahrzeuganhänger können bei
Bedarf auch mit Reklame- oder Informationsflächen versehen sein.
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Das beschriebene erfindungsgemäße Fahrzeug
und/oder der Fahrzeuganhänger
können
zur Schaffung eines Bewirtungssystems mit einem größeren Fassungsvermögen für Gäste bei
Bedarf mit zumindest einer zusätzlichen,
fahrbaren kombinierten Tisch- und Sitzeinrichtung kombiniert werden.
Die Kapazität
dieses Bewirtungssystem kann somit durch Verwendung einer geeigneten
Anzahl an kombinierten Tisch- und Sitzeinrichtungen sehr flexibel an
die jeweils zu erwartende Anzahl an Gästen angepasst werden.
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Die kombinierte Tisch- und Sitzeinrichtung umfasst
vorzugsweise einen länglichen
zentralen Tisch mit je einer seitlichen Sitzbank, die in Längsrichtung
auf einem vierrädrigen
Fahrgestell befestigt sind. Der Tisch kann hierbei insbesondere
eine auf einem zentralen Metallrahmen des Fahrgestells angebrachte
Tischplatte umfassen, während
die Sitzbänke
beispielsweise je eine auf einem äußeren Metallrahmen des Fahrgestells
angebrachte Sitzfläche umfassen.
Die kombinierte Tisch- und Sitzeinrichtung ist für maximal etwa 24 – 36 Personen
ausgelegt. Das Fahrgestell ist vorzugsweise mit einer Anhängerkupplung
versehen, um einen einfachen Transport durch eine Zugmaschine, wie
z.B. ein mit einer Anhängerkupplung
versehener PKW, zu ermöglichen.
Der Transport kann jedoch beispielsweise auch auf einem Lafettenanhänger erfolgen.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich nicht nur aus den
zugehörigen
Ansprüchen – für sich und/oder in
Kombination – sondern
auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der zugehörigen
Zeichnungen. In den Zeichnungen, in denen gleiche Bauteile mit gleichen
Bezugszeichen versehen sind, zeigen:
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1 eine
Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeuganhängers;
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2 eine
Rückansicht
des Fahrzeuganhängers
gemäß 1;
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3 eine
Unteransicht der Überdachung des
Fahrzeuganhängers
gemäß 1;
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4 eine
Seitenansicht des Fahrzeuganhängers
gemäß 1;
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5 eine
Rückansicht
einer erfindungsgemäßen kombinierten
Tisch- und Sitzeinrichtung;
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6 eine
Seitenansicht der kombinierten Tisch- und Sitzeinrichtung gemäß 4;
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7 eine
Rückansicht
eines erfindungsgemäßen Bewirtungssystems
mit einem Fahrzeuganhänger
gemäß den 1 – 4 und
drei kombinierten Tisch- und Sitzeinrichtungen gemäß den 5 und 6;
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8 eine
Seitenansicht des Bewirtungssystems gemäß 7.
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1 zeigt
einen beispielhaften, erfindungsgemäßen vierrädrigen Fahrzeuganhänger 10 mit
einer großen
Ladefläche 12,
auf der ein sich in Längsrichtung
erstreckender Tisch 14 mittig angebracht ist. Der Tisch 14 besteht
aus einer auf Stahlrohren 14a befestigten Tischplatte 14b,
um Gästen
möglichst viel
Fußfreiheit
zu bieten. Parallel zum Tisch 14 ist auf beiden Seiten
der Ladefläche 12 je
eine Sitzbank 16 mit einer zugeordneten Rückenlehne 18 angeordnet.
Die beiden Sitzbänke
oder Sitztruhen 16 umfassen in ihrem Inneren je einen truhenförmigen Stauraum,
der über
hochklappbare Sitzflächen
von oben her zugänglich
ist. Ergänzend
oder alternativ zu diesen hochklappbaren Sitzflächen können gegebenenfalls auch seitlich
angeordnete Klappen vorhanden sein, die von der Außenseite
und/oder der Innenseite des Fahrzeuganhängers 10 aus einen
Zugang zu den Stauräumen
ermöglichen.
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Die beiden Rückenlehnen 18 sind
jeweils an einem beidseitig an der Ladefläche 12 angebrachten, äußeren kastenförmigen Metallrahmen
oder Metallgestell 20 angebracht und gewährleisten
dadurch auch bei einer Nutzung der nachfolgend beschriebenen Bewirtungseinrichtung
während
der Fahrt einen ausreichenden Unfallschutz für die Gäste. Der Metallrahmen oder
das Metallgestell 20 überspannt
die Ladefläche 12 und
ist als Witterungsschutz für
die Gäste
mit einem Dach 22 versehen. Der Fahrzeuganhänger 10 besitzt
eine Deichsel 24 mit einer Handbremse 26 und einer
(nicht dargestellten) Anhängerkupplung,
die als Anschlussmöglichkeit
für ein geeignetes
Transportfahrzeug dient.
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Die dargestellte Vorderseite des
Fahrzeuganhänger 10 dient
als Einstieg für
Gäste.
Zum besseren Schutz kann sie gegebenenfalls beispielsweise mit einer
Kette, einer Klappe, einer Tür
oder dergleichen abgesichert werden.
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Alternativ oder ergänzend hierzu
können
jedoch auch ein oder mehrere seitliche Einstiege für Gäste, wie
beispielsweise je ein mittiger Einstieg auf den beiden Längsseiten
des Fahrzeuganhängers 10 vorgesehen
sein. In diesem Fall sind die beiden Sitzbänke zur Einstiegserleichterung
für die
Gäste an den
entsprechenden Stellen unterteilt.
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Selbstverständlich kann gegebenenfalls auch
eine andere bedarfsgerechte Anordnung oder Aufteilung der Sitzgelegenheiten
für die
Gäste vorgesehen
sein.
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Der vorliegende Fahrzeuganhänger 10 ist entsprechend
den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsverordnung
ausgerüstet.
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Auf der Rückseite des Fahrzeuganhängers 10 ist
gemäß 2 eine Bewirtungseinrichtung 28, 30, 32, 34 für Gäste angeordnet.
Die Bewirtungseinrichtung 28, 30, 32, 34 umfaßt eine
Theke 28 mit einer Zapfanlage 30 für mehrere
alkoholische und nichtalkoholische Getränke und einer Grilleinrichtung 32,
auf der beispielsweise Würstchen,
Steaks oder dergleichen bei Bedarf frisch zubereitet werden können. Unter
der Theke 28 ist eine Kühleinrichtung 34 zum
Kühlen
und Frischhalten von Speisen und Getränken angeordnet.
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Vor der Theke 28 aus erstrecken
sich bis zur Vorderseite des Fahrzeuganhängers 10 die zentrale Tischplatte 14b und
die beiden seitlich angeordneten äußeren Sitzbänke 16. Hinter den
Sitzbänken 16 ist der
den Fahrzeuganhänger 10 überspannende, äußere kastenförmige Metallrahmen
oder das Metallgestell 20 mit den Rückenlehnen 18 für die Gäste und dem
schützenden
Dach 22. zu erkennen. Auf der Unterseite des Dachs 22 ist
an dem Metallrahmen 20 eine Beleuchtung 34 angebracht.
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3 zeigt
noch einmal anhand eines vergrößerten Bildausschnitts
den Metallrahmen oder das Metallgestell 20 mit dem sich
darauf befindenden Dach 22. Unter dem Dach 22 ist
an dem Metallrahmen oder Metallgestell 20 die Beleuchtung 34 angebracht.
Neben der Beleuchtung 34 ist ein Lautsprecher 36 einer
bordeigenen Musikanlage befestigt.
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Zur besseren Veranschaulichung zeigt 4 noch einmal eine Seitenansicht
des beschriebenen Fahrzeuganhängers 10 mit
seiner im Heck angeordneten Bewirtungseinrichtung 28, 30, 32, 34 (im
Bild rechts), von der jedoch lediglich nur die Zapfanlage 30 zu
erkennen ist. Entlang der Längsseite
des Fahrzeuganhängers 10 erstreckt
sich eine der beiden Sitzbänke 16 mit
der zugeordneten Rückenlehne 18. Diese
ist an sieben, sich seitlich von der Ladefläche aus nach oben erstreckenden
Metallrohren angebracht, die den äußeren Metallrahmen oder das
Metallgestell 20 bilden. Auf diesem befindet sich das den Fahrzeuganhänger 10 überspannende
Dach 22, auf dem eine Reklamefläche 38 angebracht
ist. Auf der linken Seite des Bildes ist die Deichsel 24 mit
der Anhängerkupplung 40 zu
erkennen.
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Der beschriebenen Fahrzeuganhängers 10 bietet
Sitzplätze
für maximal
etwa 25 – 30
Gäste.
Bei einem höheren
Gästeaufkommen
kann er gemäß den 7 und 8 mit einer oder mehreren der in den 5 und 6 beispielhaft dargestellten, erfindungsgemäßen kombinierten
Tisch- und Sitzeinrichtungen 42 – 48 kombiniert werden,
die jeweils Sitzplätze
für maximal
etwa 24 – 26
weitere Personen bieten.
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Die beispielhaft dargestellte kombinierte Tisch-
und Sitzeinrichtung 42 – 48 umfaßt gemäß 5 ein vierrädriges Fahrgestell 42 mit
Rädern 44. Das
Fahrgestell 42 umfaßt
eine auf einem zentralen Metallrahmen 42a angebrachte und
in sich in Längsrichtung
des Fahrgestells 42 erstreckende. hölzerne Tischplatte 46.
Auf beiden Seiten der Tischplatte 46 erstreckt sich je
eine Sitzbank 48 mit einer Sitzfläche 48a, die auf einem äußeren Metallrahmen 42b des Fahrgestells 42 befestigt
ist. Die vorliegende kombinierte Tisch- und Sitzeinrichtung 42 – 48 entspricht
in Form und Ausgestaltung in etwa einer auf dem Fahrgestell 42 fest
montierten herkömmlichen
Bierzeltgarnitur, sie besitzt jedoch eine deutlich höhere Sitzplatzkapazität.
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Zur besseren Veranschaulichung zeigt 6 noch einmal eine Seitenansicht
der beschriebenen kombinierten Tisch- und Sitzeinrichtung 42 – 48.
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In 7 ist
der beschriebene erfindungsgemäße Fahrzeuganhänger 10 gemäß den 1 – 4 mit
drei kombinierten Tisch- und Sitzeinrichtungen gemäß den 4 zu einem Bewirtungssystem
mit einer Kapazität
von etwa 100 Personen kombiniert.
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Zur besseren Veranschaulichung zeigt 8 noch einmal eine Seitenansicht
dieses Bewirtungssystems.
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Die beschriebenen Ausführungsbeispiele dienen
lediglich zur Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung. Sie
können
auf vielfältige
Art und Weise modifiziert und sowohl bezüglich der Ausstattung als auch
bezüglich
der Sitzplatzkapazität
optimal an die jeweiligen Kundenbedürfnisse angepasst werden. So
kann beispielsweise insbesondere die beschriebene Bewirtungseinrichtung
durch alle erforderlichen Kocheinrichtungen beliebiger Art ergänzt werden.
Sie kann erforderlichen Einrichtungen zum Lagern, Vorbereiten, Zubereiten,
Präsentieren und/oder
Servieren von Speisen und/oder Getränken umfassen.
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Wie bereits erwähnt wurde, kann selbstverständlich gegebenenfalls
auch eine andere bedarfsgerechte Anordnung oder Aufteilung der beschriebenen
Bewirtungs- oder Gastronomieaufbauten vorgesehen sein. So kann beispielsweise
die eigentliche Bewirtungseinrichtung 28, 30, 32, 34 mit
der Theke 28, der Zapfanlage 30, der Grilleinrichtung 32 und/oder
einer geeigneten Kocheinrichtung und der Kühleinrichtung 34 zentral
auf der Ladefläche 12 des Fahrzeugs
und/oder Fahrzeuganhängers 10 angeordnet
sein, während
die Sitzgelegenheiten 16 für die Gäste geeignet auf der Ladefläche 12 verteilt
angeordnet sind. Mit geeignet angeordneten Zustiegsmöglichkeiten
für Gäste ergeben
sich optimale Zugangsmöglichkeiten
für die
Gäste.
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Die vorliegende Erfindung wurde obenstehend
anhand eines erfindungsgemäßen Fahrzeuganhängers beispielhaft
beschrieben. Selbstverständlich
kann sie jedoch auch in Form eine selbstfahrenden Kraftfahrzeugs,
beispielsweise ein (Last)-Kraftwagen mit Otto- oder mit Dieselmotor, verwirklicht
werden, das einen entsprechenden Bewirtungs- oder Gastronomieaufbau
der beschriebenen Art umfasst. Bei Bedarf kann solches, als mobile Bewirtungs-
oder Gastronomieeinrichtung ausgebildetes Kraftfahrzeug auch mit
einem oder mehreren (gleichfalls als mobile Bewirtungs- oder Gastronomieeinrichtung
ausgebildeten) erfindungsgemäßen Fahrzeuganhängern der
beschriebenen Art kombiniert werden.