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Die Neuerung betrifft ein selbstfahrendes Kleingerät nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Geräte sind aus der Praxis bekannt.
Für unterschiedliche
Einsatzzwecke gibt es unterschiedliche Geräte, die jeweils für diesen
Einsatzzweck optimal ausgestaltet sind. So besteht beispielsweise
die Schwierigkeit der Richtungsumkehr, wenn unterschiedliche Werkzeug
angesetzt werden sollen, beispielsweise ein tellerbürstenartiger
Radialbesen, der um eine im wesentlichen vertikale Achse rotiert,
gegen einen um eine horizontale Achse drehenden Schneebesen ausgewechselt
werden soll. Aufgrund der unbefriedigenden Arbeitseigenschaften
solcher Multifunktionsgeräte
haben sich die Spezialgeräte
durchgesetzt, wobei diese zur Bewältigung unterschiedlicher Aufgaben
sowohl von der Stellfläche
her als auch von den Anschaffungs- und Unterhaltskosten her einen
erheblichen Aufwand erfordern und daher beispielsweise für Privatpersonen oder
Kleinbetriebe kaum geeignet sind.
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Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
gattungsgemäßes Kleingerät dahingehend
zu verbessern, dass dieses für
die unterschiedlichsten Einsatzzwecke jeweils optimal ausgestaltet
ist, insbesondere mit einem auf das jeweilige Werkzeug optimal abgestimmten
Antrieb.
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Diese Aufgabe wird durch ein Kleingerät mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Die Neuerung schlägt mit anderen Worten überraschend
vor, nicht nur das eigentliche Werkzeug, sondern auch den zugehörigen Hydraulikmotor auszuwechseln.
Dies ist insofern überra schend,
als die Kostenersparnis bei Multifunktionsgeräten gegenüber dem vergleichbaren Fuhrpark
mehrerer Spezialgeräte
im Vordergrund steht und der Antriebsmotor für das jeweilige Werkzeug bislang
aus Kostengründen
stets einheitlich gewählt
wurde. Die Neuerung geht von der Überlegung aus, dass trotz des scheinbar
teuren hydraulischen Antriebsmotors für das Werkzeug der jedem Werkzeug
zugeordnet ist und demzufolge mit ausgewechselt werden muß, die Kostenersparnis
des Multifunktionsgerätes
gegenüber
der Anschaffung mehrerer Spezialgeräte beträchtlich ist, und dass insbesondere
die jeweils optimale Abstimmung des Antriebsmotors auf das jeweilige
Werkzeug zuverlässig
jeweils bestmögliche
Arbeitsergebnisse ermöglicht.
Dies betrifft nicht nur die unterschiedlichsten Drehachsen verschiedener Werkzeug,
sondern beispielsweise auch unterschiedliche Antriebsgeschwindigkeiten
der unterschiedlichen Werkzeuge, so dass die bei den verschiedenen
Werkzeugen verwendeten hydraulischen Antriebsmotoren nicht nur unterschiedlich
positioniert sein können,
sondern auch grundsätzlich
unterschiedliche Typen darstellen können, um auf das Werkzeug abgestimmt
jeweils hervorragende Arbeitsergebnisse zu ermöglichen.
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Dadurch, dass hydraulische Schnellkupplungen
vorgesehen sind, kann leckagefrei die Hydraulikversorgungsleitung
zum Motor des Werkzeugs problemlos getrennt werden, so dass auch
in verschmutzungssensiblen Umgebungen und bei Betätigung durch
einen Laien die Auswechselbarkeit des Werkzeugs und insbesondere
das Auftrennen und anschließende
Neuverbinden der hydraulischen Anschlüsse problemlos ist.
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Dabei kann vorzugsweise vorgesehen
sein, eine Zwangskupplung der Hydraulik zu bewirken, sobald das
Werkzeug mit dem Fahrzeug verbunden wird. Hierzu sind die jeweiligen
Kupplungselemente im wesentlichen starr am Werkzeug und am Fahrzeug
vorgesehen, so dass beim Anschluß des Werkzeugs an das Fahrzeug
automatisch auch die Verbindung der Hydrau lik erfolgt. Eine gewisse
Nachgiebigkeit der hydraulischen Anschlüsse kann zur Vermeidung von
Beschädigungen
vorgesehen sein, wobei die „im
wesentlichen starre" Ausgestaltung
der Schnellkupplungselemente jedenfalls die korrekte Positionierung
der Kupplungselemente voreinander ermöglicht, so dass entweder der
Benutzer in einem letzten Handgriff die tatsächliche Hydraulikverbindung
herstellen muß oder
diese sogar voll automatisch beim Ansetzen des Werkzeugs und beim
Verbinden des Werkzeugs mit dem Fahrzeug bewirkt wird.
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Eine hierzu vorgesehene korrekte
Führung des
Werkzeugs an das Fahrzeug kann durch einen sogenannten Aufnahmeschuh
am Fahrzeug vorgesehen sein, also beispielsweise eine etwa u-förmige Führung, die das Werkzeug sowohl
seitlich als auch vertikal, nämlich
nach unten, führt,
statt eines derart offenen, im wesentlichen u-förmigen Aufnahmeschuhs kann
auch ein geschlossenes Aufnahmerohr mit beliebigen Querschnitt vorgesehen
sein, in welchen ein entsprechender Halter des Werkzeugs eingeführt wird,
oder in kinematischer Umkehr kann vorgesehen sein, am Fahrzeug einen
Aufnahmedorn vorzusehen, auf welchen das Werkzeug aufgeschoben wird.
Die durch diese verschiedenen Maßnahmen jeweils erreichte Führung des
Werkzeugs stellt in jedem Fall vorteilhaft sicher, dass die miteinander korrespondierenden
hydraulischen Kupplungselemente am Werkzeug und am Fahrzeug korrekt
zueinander zugeordnet werden und dann anschließend entweder voll automatisch
oder durch den vorerwähnten
letzten Handgriff des Benutzers miteinander hydraulisch verbunden
werden.
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Eine Beschädigung der hydraulischen Kupplungselemente
kann vorzugsweise dadurch verbunden sein, dass sowohl am Fahrzeug
als auch am Werkzeug Anschlagflächen
vorgesehen sind, die eine zu weitgehende Annäherung des Werkzeugs an das
Fahrzeug bei der Montage des Werkzeugs vermeiden.
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Der eigentliche Montagevorgang des
Werkzeugs kann werkzeuglos und für
den Benutzer sehr einfach durchführbar
durch einen am Fahrzeug vorgesehenen Hebel erfolgen, der eine als
Kulissenbahn dienende Aufnehmung aufweist. Das Werkzeug weist einen
damit korrespondierenden Vorsprung auf, der mit der Kulissenbahn
in Wirkverbindung gebracht wird, in dem das Werkzeug beispielsweise
entsprechend weit an das Fahrzeug angenähert bzw. auf eine Führung des
Fahrzeugs aufgeschoben wird. Durch nun anschließende Bewegung des Verriegelungshebels
führt die
Kulissenbahn den Vorsprung des Werkzeugs, und somit das gesamte Werkzeug,
definiert weiter an das Fahrzeug heran, bis sich das Werkzeug in
einer gewünschten
Endstellung, der sogenannten Montagestellung, befindet, in welcher
es mit dem Kleingerät
betrieben werden kann. Ggf. ist dabei durch die Hebelbewegung automatisch
auch die Herstellung der hydraulischen Verbindung mittels der Schnellkupplungselemente
bewirkt worden.
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Umgekehrt wirkt die entgegengerichtete
Hebelbewegung eine automatische Trennung des Werkzeugs vom Fahrzeug,
so dass eine besonders einfache und insbesondere werkzeuglose Handhabung
bei der Montage und Demontage des Werkzeugs möglich ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung
wird anhand der Zeichnungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt
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1 in
einer perspektivischen Ansicht ein neuerungsgemäßes Kleingerät mit einem
Radialbesen als Werkzeug, und die
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2 unterschiedliche
Stadien, während des
Montagebis 4 vorgangs, wenn das Werkzeug mit dem Fahrzeugverbunden
wird.
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In 1 ist
mit 1 insgesamt ein selbstfahrendes Kleingerät bezeichnet, welches einen
Verbrennungsmotor als Antriebsmotor aufweist, der zur Fortbewegung
des Kleingerätes 1 dient.
Der Verbrennungsmotor treibt indirekt ein Werkzeug 2 an,
welches als Radialbesen ausgestaltet ist und wobei ein Hydraulikmotor 3 Teil
dieses Werkzeugs ist und von der Hydraulikpumpe mit Hydraulikfluid
beschickt wird.
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2 zeigt
den Kupplungsbereich zwischen Fahrzeug (links) und Werkzeug (rechts)
aus einer anderen Blickrichtung und in gegenüber 1 vergrößertem Maßstab: Das Kleingerät 1 weist
einen Aufnahmeschuh 4 auf, der durch zwei jeweils etwa
l-förmige
Winkelbleche 5 gebildet wird. In diesen Aufnahmeschuh 4 wird
eine Halterung 6 des Werkzeugs 2 eingeführt. Die
Ausgestaltung von Aufnahmeschuh 4 und Halterung 6 stellt
sicher, dass hydraulische Schnellkupplungsanschlüsse 7, die am Fahrzeug 1 und
am Werkzeug 2 vorgesehen sind, korrekt zueinander ausgerichtet
sind.
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Wenn das Werkzeug 2, ausgehend
von der Position, die in 2 dargestellt
ist, näher
an das Kleingerät 1 herangeführt wird,
wird zunächst
ein Führungszapfen 8 an
der Halterung 6 in einen Führungsschlitz 9 am
Aufnahmeschuh 4 geraten, und ein Vorsprung 10 gerät in eine
Ausnehmung 11, die als Kulissenbahn an einem Verriegelungshebel 12 vorgesehen
ist.
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3 zeigt
ein fortgeschrittenes Stadium der Montage des Werkzeugs 2 am
Kleingerät 1.
Der Verriegelungshebel 12 ist soweit heruntergeschwenkt, dass
der Vorsprung 10 soweit in die Ausnehmung 11 geführt worden
ist, dass das Werkzeug 2 nahezu maximal weit an das Kleingerät 1 herangezogen
worden ist. Im weiteren Verlauf der Schwenkbewegung des Verriegelungshebels 12 wird,
wie aus dem Verlauf der Ausnehmung 11 ersichtlich ist,
das Werkzeug 2 noch ein wenig näher an das Kleingerät 1 herangezogen
werden und anschließend
wieder geringfügig
zurückgeführt werden.
Durch diesen Verlauf der Ausnehmung 11 wird dies sichere
Herstellung der hydraulischen Verbindung zwischen Kleingerät 1 und Werkzeug 2 sicherge stellt:
Durch die exakte Positionierung der entsprechenden Schnellkupplungsanschlüsse 7 bewirkt
die Bewegung des Verriegelungshebels 12 eine automatische
Verbindung dieser Kupplungselement, wie aus 3 ersichtlich ist. Der Verlauf der Ausnehmung 11 stellt
dabei sicher, dass die Kupplungselemente zuverlässig vollständig öffnen und dass anschließend eine Überlastung
von Dichtungen und eine unzulässige
mechanische Belastung der Kupplungsanschlüsse 7 vermieden wird, da
der Verlauf der Ausnehmung 11 in seinem letzten Abschnitt
eine gewisse Entspannung dieser Kupplungselemente sicherstellt.
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3 zeigt
den vollständig
abgesenkten Verriegelungshebel 12. Dieser ermöglicht eine
intuitive Handhabung des Werkzeugs 2 bei der Demontage
vom Kleingerät 1,
denn er behindert das Abziehen des Werkzeugs 2 in der erforderlichen
Zugrichtung, so dass er notwendigerweise erst hochgeschwenkt werden
muß, um überhaupt
erst zu ermöglichen, dass
das Werkzeug 2 vom Kleingerät 1 und aus dessen
Aufnahmeschuh 4 herausgezogen werden kann. Bei dieser Verschwenkung
des Verriegelungshebels 12 in die Freigabestellung wird
aufgrund der durch die Ausnehmung 11 gebildeten Kulissenbahn
der Vorsprung 10 und damit das gesamte Werkzeug teilweise
vom Kleingerät 1 gelöst und insbesondere
wird dabei automatisch die hydraulische Schnellkupplung gelöst, so dass
anschließend
das Werkzeug an einem Handgriff 14 erfaßt werden kann, der einstückig aus
dem die Halterung 6 bildenden Blech geformt ist, wobei
mittels dieses Handgriffes 14 das Werkzeug 2 aus
seiner in 2 ersichtlichen
Stellung weiter vom Kleingerät 1 abgezogen
werden kann.
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Das Werkzeug 2 kann gegen
anders ausgestaltete Werkzeuge ausgetauscht werden, wobei jeweils
dem Werkzeug ein eigens auf dieses Werkzeug abgestimmter Hydraulikmotor
zugeordnet ist, so dass Werkzeuge mit unterschiedlichen Antriebsgeschwindigkeiten
und/oder unterschiedlich ausgerichteten Drehachsen der Hydraulikmotoren
verwendet werden können.
Bei spielsweise kann statt der um eine etwa vertikale Achse rotierenden
Radialbürste ein
Schneebesen oder ein Mähbalken
oder dergleichen montiert werden, oder es kann beispielweise eine
Schneeschaufel montiert werden, bei welcher kein ständiger Sewegungsantrieb
vorgesehen ist, sondern lediglich ein Antrieb, um die Schneeschaufel anheben
und absenken oder um eine horizontale Achse kippen bzw. verstellen
zu können.