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DE20316995U1 - Felgenboden, der zum Ausstatten einer Felge eines Fahrrads vorgesehen ist - Google Patents

Felgenboden, der zum Ausstatten einer Felge eines Fahrrads vorgesehen ist Download PDF

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DE20316995U1
DE20316995U1 DE20316995U DE20316995U DE20316995U1 DE 20316995 U1 DE20316995 U1 DE 20316995U1 DE 20316995 U DE20316995 U DE 20316995U DE 20316995 U DE20316995 U DE 20316995U DE 20316995 U1 DE20316995 U1 DE 20316995U1
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Abstract

Felgenboden gemäß der Erfindung, welcher vorgesehen ist, um mit einer als Felge mit Fanghaken bezeichneten Felge zusammenzuwirken, wobei die Felge auf der Außenseite einen ringförmigen Kanal zum Aufnehmen des Reifens aufweist, wobei der Kanal durch eine obere Brücke (4) mit einer zentralen Nut (15) begrenzt ist, welche von zwei seitlichen Rändern (18, 19) eingefasst ist, sodann zwei seitliche Flügel (8, 9), welche im Wesentlichen parallel zur radialen Ebene der Felge sind, und zwei Fanghaken (12, 13) gegenüberliegend der Spitze der Flügel, wobei der Felgenboden aus einem endlosen, ringförmigen Band gebildet ist, wobei der Felgenboden (25, 50, 64, 71) im Querschnitt eine mittlere Vertiefung (26) in U-Form aufweist, welche vorgesehen ist in der zentralen Nut der Felge in Eingriff zu gelangen, zwei seitliche Erweiterungen (28, 29), die vorgesehen sind, um an den Rändern der Felge anzuliegen, sodann zwei aufsteigende Abschnitte (30, 31), welche vorgesehen sind, um entlang der Flügel der Felge anzusteigen, dadurch gekennzeichnet, dass die aufsteigenden Abschnitte (30, 31) durch zwei Lippen (32, 33) verlängert sind, welche im Verhältnis zu den aufsteigenden Abschnitten in Richtung nach innen des Kanals vorragen, wobei die Lippen vorgesehen sind, um sich unter den Fanghaken der Felge anzulegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Felgenboden, der vorgesehen ist zum Ausstatten einer Fahrradfelge. Die Erfindung betrifft ebenso eine Fahrradfelge, welche mit einem derartigen Felgenboden ausgestattet ist und ein Rad eines Fahrrades, dessen Felge mit einem derartigen Felgenboden ausgestattet ist.
  • Noch genauer betrifft die Erfindung einen Felgenboden, welcher vorgesehen ist, eine Montage eines schlauchlosen Reifens zu erlauben.
  • Auf herkömmliche Weise weist eine Felge an der Außenseite einen ringförmigen Kanal auf, der vorgesehen ist zum Aufnehmen des Reifens und dessen Brücke, welche den Boden dieses Kanals begrenzt mit Öffnungen durchbohrt ist, welche für das Einsetzen von Speichenmuttern oder den Speichen selbst je nach der Art und Weise der umgesetzten Speichung dient.
  • Die Montage des schlauchlosen Reifens weist Vorteile auf und insbesondere ein geringeres Gewicht des kompletten Rades, eine geringere Trägheit, einen besseren Kontakt des Rades mit dem Boden und dadurch eine bessere Haftung, ein geringeres Risiko einer Reifenpanne wegen dem geringeren Risiko eines Einklemmens.
  • Es gibt Räder für eine schlauchlose Montage, bei welchen die untere Brücke nicht mit Öffnungen durchbohrt ist. Da diese Brücke nicht durchbohrt ist, ist sie von selbst luftdicht. Eine derartige Konstruktionsart ist z.B. in der Patentanmeldung EP 893 280 beschrieben.
  • Für herkömmliche Felgen, bei denen die obere Brücke mit Öffnungen durchbohrt ist, hat man versucht, diese Brücke eines Felgenbodens abzudecken, was die Öffnungen der Brücke auf dichte Weise verschließt.
  • Derartige Konstruktionen sind z.B. in den Patentanmeldungen DE 37 15 669 , EP 615 865 , FR 2 744 953 oder auch DE 201 08 416 beschrieben. Es gibt ebenso Vorrichtungen, welche unter den Handelsmarken Maxxis, Trek und noch früher Panaracer vermarktet wurden.
  • Die bestehenden Systeme ergeben gute Resultate, sie sind jedoch nicht vollständig zufriedenstellend. Die zu lösenden Probleme sind tatsächlich vielfältig.
  • Zunächst gibt es die Montage des Felgenbodens selbst an der Felge, seinen Halt auf der Felge und die Montage des Reifens. Weiterhin stellt sich das Problem des Aufpumpens des Reifens und noch genauer des Aufpumpens mit einer Pumpe einer geringen Leistung.
  • Dann gibt es die Frage der Dichtigkeit zwischen dem Reifen und dem Boden der Felge.
  • Ein Profil eines Felgenbodens, welches in Richtung nach außen das Profil der Felge wiedergibt, beschrieben in der Patentanmeldung EP 893 280 , ergibt gute Resultate was das primäre Aufpumpen betrifft. Jedoch hat man festgestellt, dass bei gewissen Bedingungen, insbesondere im Fall von erhöhtem Druck, die Reifenwulste sich von ihrem Sitz anheben können. Es gibt somit ein Risiko, dass der Wulst den lokalen Kontakt mit dem Felgenboden verlässt. Luft kann somit hinter den Felgenboden gelangen, zwischen den Felgenboden und der Felge selbst. Diese Luft geht in den Kasten der Felge und geht durch die Öffnungen des Kastens heraus. Diese Luft ist verloren, was einen Druckverlust in dem Reifen hervorruft.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, einen Felgenboden für eine schlauchlose Montage bereitzustellen, welcher in dem Sinne verbessert ist, dass er eine bessere Leistung bei dem Halt des Druckreifens bietet.
  • Andere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden im Verlauf der nachfolgenden Beschreibung offensichtlich.
  • Der Felgenboden gemäß der Erfindung ist vorgesehen, mit einer Felge, genannt Felge mit Fanghaken, zusammenzuwirken, wobei die Felge auf der Außenseite einen ringförmigen Kanal aufweist, der zum Aufnehmen des Reifens vorgesehen ist, wobei der Kanal durch eine obere Brücke mit einer zentralen Nut begrenzt ist, die von zwei seitlichen Rändern eingefasst ist, dann zwei seitliche Flügel, im Wesentlichen parallel zu der radialen Ebene der Felge und zwei Fanghaken gegenüber der Spitze der Flügel. Der Felgenboden wird durch ein endloses, ringförmiges Band gebildet, im Querschnitt weist der Felgenboden eine mittlere Vertiefung in U-Form auf, die vorgesehen ist, in der zentralen Nut der Felge in Eingriff zu gelangen, zwei seitliche Erweiterungen, die vorgesehen sind, auf den Rändern der Felge zu ruhen, sodann zwei aufsteigende Abschnitte, die vorgesehen sind, entlang den Flügeln der Felge anzusteigen.
  • Der Felgenboden ist dadurch gekennzeichnet, dass die aufsteigenden Abschnitte durch zwei Lippen verlängert sind, die im Verhältnis zu den aufsteigenden Abschnitten in Richtung zu dem Inneren des Kanals vorragen, wobei die Lippen dazu vorgesehen sind, sich unter die Fanghaken der Felge anzulegen.
  • Auf diese Weise bleiben selbst, wenn die Wulste des Reifens den Kontakt mit den seitlichen Erweiterungen des Felgenbodens verlassen, die Wulste in Kontakt mit den zusätzlichen Lippen, welche sie gegen die Fanghaken geklemmt halten, was verhindert, dass die Luft zwischen der Felge und dem Felgenboden herausgeht. Bei diesen Bedingungen verbessert der Felgenboden gemäß der Erfindung die Dichtigkeit des Reifens.
  • Die Erfindung wird besser verstanden werden unter Bezugnahme auf die unten angegebene Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen, welche einen integralen Teil derselben bilden.
  • 1 ist eine Schnittansicht einer Felge auf Höhe eines Speichenlochs.
  • 2 gibt in Querschnitt einen Felgenboden wieder, der vorgesehen ist, mit der Felge aus 1 zusammenzuwirken.
  • 3 zeigt in Querschnitt den Felgenboden, eingesetzt in dem ringförmigen Kanal der Felge.
  • 4 betrifft eine erste Montageart des Ventils.
  • 5 stellt auf schematische Weise eine andere Montageart des Ventils dar.
  • 6 betrifft eine Umsetzungsvariante der Erfindung.
  • 7 gibt in Querschnitt eine Konstruktionsvariante wieder.
  • 8 zeigt ein Werkzeug eines Einsetzens des Felgenbodens.
  • 1 gibt im Querschnitt eine Felge 1 wieder. Auf herkömmliche Weise ist die Felge 1 ausgehend von einem stabförmigen Profil realisiert, welches gebogen wird, dann ausgeschnitten gemäß einem Ring. Die zwei Enden des Rings werden vorzugsweise durch eine Schweißtechnik zusammengefügt, um hier eine gute Dichtigkeit zu haben. Andere Montagearten des Rings können ebenso passen.
  • Gemäß der dargestellten Ausführungsform weist die Felge 1 eine Kastenstruktur auf. Der Kasten wird durch eine untere Brücke 3 und eine obere Brücke 4 begrenzt. Die zwei Brücken werden durch seitliche Wände 5 und 6 zusammengebracht.
  • Die seitlichen Wände sind radial in Richtung nach außen durch Flügel 8 und 9 verlängert. Die Flügel 8 und 9 definieren mit der oberen Wand der Brücke 4 einen ringförmigen Kanal 10 für den Reifen.
  • Die Flügel weisen an ihrer Spitze gegenüberliegende Fanghaken 12 und 13 auf, welche den Kanal abschließen. Auf bekannte Weise halten diese Fanghaken die seitlichen Flanken des Reifens. Gemäß der dargestellten Ausführungsform bieten die Fanghaken eine Halteoberfläche 12a bzw. 13a, welche rechtwinklig zu der mittleren Ebene der Felge ausgerichtet ist. Diese Ebene ist schematisch in der 1 durch die punktgestrichelte Linie 14 dargestellt.
  • Die obere Brücke 4 weist in ihrem mittleren Teil eine Nut 15 auf, welche eine Vertiefung bildet, in welche die Wulste des Reifens eingeführt werden in dem Moments einer Montage auf der Felge. Auf jeder Seite der Nut 15 weist die obere Brücke seitliche Ränder 16 und 17 auf, welche die Verbindung zwischen der mittleren Nut und den Flügeln 8 und 9 herstellen.
  • Gemäß der in 1 dargestellten Ausführungsform sind die seitlichen Flanken 18 und 19 der Nut 15 geneigt und bieten der Nut eine erweiterte Form.
  • Selbstverständlich sind die Formen der oberen Brücke und diejenige des Profils der Felge nicht beschränkt und andere Formen können ebenso passen. Insbesondere können die seitlichen Flanken der Nut eine unterschiedliche Ausrichtung aufweisen oder sie können des Weiteren abgerundet sein. Man kann ebenso eine zusätzliche Brücke oder eine oder mehrere zusätzliche Zwischenwände im Inneren des Kastens haben. Ebenso kann das Profil der Felge, anstatt symmetrisch zu sein, asymmetrisch sein.
  • Wie man es in der Schnittebene der 1 sieht, ist die obere Brücke der Felge 1 mit einer Mehrzahl von Öffnungen 22 durchbohrt und die untere Brücke ist mit einer Mehrzahl von Öffnungen 23, welche mit den Öffnungen 22 ausgerichtet sind, durchbohrt. Auf bekannte Weise sind die Öffnungen 23 als Sitz für Speichenmuttern vorgesehen, welche in den Kasten durch die Öffnungen 22 eingeführt werden. Die Öffnungen 23 können abwechselnd beiderseits der mittleren Ebene der Felge im Verhältnis mit der Richtung der Speichen versetzt sein, wenn das Rad einmal montiert ist.
  • Um den Halt der Mutter zu verbessern, ist eine Öse 24 in jede der Öffnungen 23 eingesetzt. Es handelt sich hier um einfache Ösen, jedoch ist dies nicht beschränkend und man kann doppelte Ösen verwenden, welche die Brücken verbinden, oder man verwendet keine Osen.
  • Der Felgenboden 25, der zum Zusammenwirken mit der Felge aus 1 vorgesehen ist, ist in 2 im Querschnitt wiedergegeben.
  • Der Felgenboden ist zum Bedecken der Innenseiten des ringförmigen Kanals der Felge vorgesehen. Er weist außen, d.h. in Richtung nach oben in der Figur, ein erstes Profil auf, welches zum Aufnehmen des Reifens vorgesehen ist und an der Innenseite, d.h. in Richtung nach unten in der Figur, ein zweites Profil, welches zum Anschmiegen an das Profil der oberen Brücke der Felge vorgesehen ist.
  • Der Felgenboden ist aus einem endlosen, gegenüber Luft dichtem, relativ nachgiebigen Band gebildet, d.h. elastisch deformierbar und ausreichend elastisch in der Ausdehnung, um eine Montage auf der Felge zu erlauben. Eine andere Materialeigenschaft des Felgenbodens ist seine Temperaturwiderstandsfähigkeit, um der Erhitzung der Felge zu widerstehen, die sich während einem längeren Bremsvorgang einstellt.
  • Zum Beispiel ist der Felgenboden aus einem thermoplastischen Material, wie z.B. Polypropylen, verwirklicht. Andere Materialien können ebenso passen, insbesondere Kautschuk.
  • Vorzugsweise ist das Band durch Einspritzen in eine Gießform hergestellt, ohne sichtbare Gießverbindung in dem Aufnahmekanal des Reifens. Zum Beispiel umfasst die Gießform einen festen Teil, welcher die äußere Form ergibt und einen beweglichen Teil, welcher die innere Form ergibt, auf diese Weise befindet sich die Formverbindungsebene im Inneren des Bandes. Die Nachgiebigkeit des Bandes erleichtert seine Entformung aus dem festen Gießformteil.
  • Unter Bezugnahme auf 2 weist der Felgenboden 25 eine mittlere-Vertiefung 26 auf, die eingefasst ist durch zwei seitliche Verlängerungen bzw. Erweiterungen 28 und 29. Die Erweiterungen sind durch aufsteigende Abschnitte 30, 31 verlängert. In ihrem oberen Teil weisen die aufsteigenden Abschnitte 2 vorragende Lippen 32 und 33 auf, welche in Richtung der Mittelebene des Felgenbodens zueinander ausgerichtet sind. Diese Ebene ist schematisch durch die punktgestrichelte Linie 27 in 2 dargestellt.
  • Die Abmessungen des Bandes werden derart festgelegt, dass der Felgenboden sich in den ringförmigen Kanal der Felge einsetzt und dass insbesondere die Lippen 32 und 33 unter den Fanghaken 12 und 13 der Felge aufgenommen werden.
  • Auf diese Weise bedeckt der Boden den ringförmigen Kanal, einschließlich der Unterseite der Halte-Fanghaken des Reifens. Unter diesen Bedingungen verbessert man die Dichtigkeit des Reifens.
  • Tatsächlich hat man festgestellt, dass für Reifen, welche in Ausdehnung wenig steife Stangen aufweisen oder schlecht auf den nominalen Durchmesser der Felge eingestellt sind, die Wulste des Reifens nur noch durch die Fanghaken gehalten werden, wenn der Druck im Inneren des Reifens relativ hoch ist. Das Vorhandensein der Lippen unter den Fanghaken hält den dichten Kontakt zwischen dem Reifen und dem Boden der Felge aufrecht, und vermeidet, dass Luft zwischen dem Boden der Felge und der Felge selbst herausgehen kann.
  • Vorzugsweise gehen die Lippen des Felgenbodens nicht über die lotrechte Stellung der Fanghaken in einer radialen Ebene hinaus, um nicht mit dem Durchführen der Flanken des Reifens während der Montage des Reifens und der Demonta ge des Reifens in Konflikt zu geraten, und um nicht durch einen Montierhebel bei diesen Betätigungen beschädigt zu werden.
  • Ebenfalls vorzugsweise ist der Felgenboden mit aufsteigenden Abschnitten 30 und 31 hergestellt, welche sich erweitern, damit bei seinem Einsetzen in die Felge diese aufsteigenden Abschnitte gut gegen die Flügel der Felge angelegt sind wegen der natürlichen Elastizität des Bandes. Man sieht vor, das Band mit aufsteigenden Abschnitten herzustellen, welche in Richtung nach außen geneigt sind um etwa 20° im Verhältnis zur Mittelebene des Felgenbodens.
  • Der dargestellte Felgenboden weist ein inneres Profil auf, welches sich dem Profil des ringförmigen Kanals der Felge anschmiegt und an der Außenseite weist er ein Profil auf, welches die Montage, das Aufpumpen und das Einsetzen des Reifens erleichtert.
  • Somit weisen die mittlere Vertiefung 26, die seitlichen Erweiterungen 28, 29, die aufsteigenden Abschnitte 30 und 31 eine Form und Abmessungen auf, die vorgesehen sind, um sich dem äußeren Profil der Nut 15, der Ränder 16 und 17 und den Flügeln 8 und 9 anzuschmiegen. Insbesondere sind die Wände der seitlichen Flanken der Vertiefung erweitert, um sich der erweiterten Form der seitlichen Flanken 18 und 19 der Nut 15 anzuschmiegen.
  • Wie dies zuvor gesagt wurde, stellt die Höhe der Lippen 32 und 33 sicher, dass ihre Spitze auf Höhe oder in Rücksprung der Fanghaken der Felge ist. In der dargestellten Ausführungsform sind die Lippen vorragend um 0,85 mm im Verhältnis zu den aufsteigenden Abschnitten 30 und 31. Dieser Wert ist lediglich indikativ.
  • Vorzugsweise weisen die Lippen auf der Außenseite eine Anlagefläche auf, welche rechtwinklig im Verhältnis zu der allgemeinen Richtung der aufsteigenden Abschnitte 30, 31 ausgerichtet ist. Die Lippen weisen darüber hinaus einen Querschnitt auf, der sich in Richtung der mittleren Ebene 27 reduziert.
  • Das äußere Profil des Bandes weist im Allgemeinen eine Form auf, im Wesentlichen entsprechend zu dem, was in der Patentanmeldung FR 2 766 419 , die hier zu Zwecken der Bezugnahme genannt ist, beschrieben ist. Somit weist das Profil eine schmale und eingeschlossene Nut 36 auf. Die Tiefe der Nut ist vorgesehen, um die Montage des Reifens zu erlauben, insbesondere das Überfahren der Flügel durch welche der Reifen montiert wird. Die Breite der Nut ist in Abhängigkeit der Dicke der Wulste des Reifens festgelegt, damit wenn er einmal in der Nut montiert ist, die zwei Wulste des Reifens gegeneinander angelegt sind. Vorzugsweise sind die seitlichen Ränder, welche die Nut begrenzen, leicht erweitert. Auf diese Weise erlaubt man beim Beginn der Aufpumpphase der Luft, in dem Reifen eingefangen zu bleiben, auch wenn das Aufpumpen mit einer Pumpe mit schwacher Leistung durchgeführt wird. Nach und nach, wenn der Druck in dem Reifen ansteigt, steigen die Wulste des Reifens entlang der seitlichen Ränder der Nut auf.
  • Die Nut 36 ist durch zwei Verdickungen 37 und 38 eingefasst, welche Zonen eines maximalen Durchmessers bilden, welche die Stangen des Reifens überschreitet müssen unter der Wirkung des Luftdrucks.
  • Über die Verdickungen hinaus weist das Band einen Sitz 39, 40 auf, in welchen die Wulste des Reifens sich legen werden, nachdem sie die Verdickungen überschritten haben.
  • Gemäß der dargestellten Ausführungsform sind die Verdickungen um 0,6 mm in Vorsprung gemäß einer radialen Richtung im Verhältnis zu den Sitzen 39, 40. Dieser Wert ist lediglich beispielhaft gegeben.
  • Wenn der Felgenboden auf der Felge montiert ist, wie dies in der 3 dargestellt ist, definiert der Durchmesser, welcher auf Höhe der Sitze 30 und 40 gemessen ist, den Nenndurchmesser bzw. nominalen Durchmesser des Rades. Dieser Durchmesser hat einen genormten Wert, um die Kompatibilität zwischen den Rä dern und den Reifen zu erlauben. Der Durchmesser des Reifens auf Höhe seiner Wulste und seiner Stangen, wie man es jeweils bei 42, 43 und 44, 45 in der 3 dargestellt hat, ist in Abhängigkeit von diesem Nenndurchmesser vorgesehen.
  • Somit sieht die Erfindung vor, die Felge mit einem Durchmesser in der Zone der Sitze zu realisieren, der geringer als der Nenndurchmesser ist, um das Zweifache der Dicke des Bodens der Felge, um wieder den Nenndurchmesser zu erreichen, wenn einmal der Felgenboden auf der Felge installiert ist. Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Durchmesser der Felge auf Höhe der Sitze um 2 mm im Verhältnis zum Nenndurchmesser verringert und der Felgenboden weist eine Dicke von 1 mm in dieser Zone auf.
  • Für das Ventil können mehrere Montagearten passen.
  • Gemäß einer ersten Montageart, welche in 4 wiedergegeben ist, weist der Felgenboden am Boden seiner Vertiefung eine Öffnung 46 in einem Durchmesser gleich oder leicht geringer zu dem Durchmesser des Ventils 47 auf, um jedes Spiel zwischen dem Felgenboden und dem Ventil in dieser Zone zu vermeiden.
  • In der Öffnung ist ein Ventil 47 eingeführt, entsprechend zu demjenigen, das in der Patentanmeldung FR 2 787 064 beschrieben ist. Dieses Ventil weist einen Körper und einen Kopf mit einem Dichtigkeitsüberzug auf.
  • Eine andere Montageart des Ventils 48 ist schematisch in 5 wiedergegeben. Auf Höhe des Ventillochs 49 der Felge weist der Felgenboden 50 einen vorragenden Kragen 51 über eine Höhe auf, die gleich oder größer als die Dicke der Brücke 52 in der Zone des Lochs 49 ist.
  • Der Kragen 51 ist in dem Loch 49 in Eingriff. Er stellt eine mechanische Verankerung des Felgenbodens auf der Felge selbst in der Ventilzone sicher. Man hat ebenso eine verbesserte Dichtigkeit auf Höhe des Ventils.
  • Gemäß einer anderen Konstruktionsart kann man den Ventilkörper am Felgenboden gemäß einer dichten Montageart oder auch vom mechanischen Typ montieren oder auch unter Übergießen des Ventilkörpers mit dem Felgenboden.
  • 6 betrifft eine Konstruktionsvariante der Felge und des Felgenbodens.
  • Gemäß dieser Variante weisen die seitlichen Flanken 58 und 59 der Nut der Felge einen runden, vorragenden Anschlag 60, 61 auf. Die Anschläge liegen in einer Rille 62, 63 einer entsprechenden Form, die in den seitlichen Rändern des Felgenbodens 64 gegenüberliegend der Anschläge vorhanden ist. Der Anschlag und die Rille tragen dazu bei, die mechanische Verankerung zwischen dem Felgenboden und der Felge gemäß einer transversalen Richtung zu verbessern. Auf optionale Weise weisen der Anschlag und die Rille ein Profil eines Haifischzahns auf, wie dies in der Figur wiedergegeben ist, um das Einsetzen zu erleichtern und das Gleiten zu verhindern.
  • Ein umgekehrtes Vorsehen von Anschlägen und Rillen kann ebenso passen.
  • 7 zeigt eine andere Variante des Felgenbodens. Ihre Besonderheit besteht in einer zentralen Rippe 70, welche sich in Vorsprung an dem Boden der Vertiefung befindet. Die Rippe versteift die Struktur des Felgenbodens 71. Die Rippe weist in Querschnitt jede geeignete Form auf und auf optionale Weise weist sie eine spitzzulaufende Form auf, wie es die Figur zeigt.
  • 8 gibt in Vorderansicht den Kopf 72 eines Werkzeugs wieder, das vorgesehen ist, um das Einsetzen des Felgenbodens in die Felge zu erleichtern. Der Kopf 72 umfasst eine Erweiterung 73 einer Zentrierung und zwei seitliche Erweiterungen 74 und 75. Nach einem groben Einsetzen des Felgenbodens in die Felge wird das Werkzeug schräg angesetzt mit der Zentriererweiterung in Eingriff in der Vertiefung des Felgenbodens.
  • Dann wird das Werkzeug quer ausgerichtet, dann wird es entlang dem Umfang der Felge verschoben. Die seitlichen Erweiterungen legen die aufsteigenden Abschnitte des Felgenbodens gegen die seitlichen Flügel der Felge an. Des Weiteren gelangen die seitlichen Erweiterungen in Eingriff unter den Lippen des Felgenbodens, die sie zwingen, sich gut unter den Fanghaken der Felge einzusetzen.
  • Selbstverständlich ist die Beschreibung nur beispielhaft gegeben und man kann andere Ausführungsformen der Erfindung annehmen, ohne den Rahmen derselbigen zu verlassen.

Claims (10)

  1. Felgenboden gemäß der Erfindung, welcher vorgesehen ist, um mit einer als Felge mit Fanghaken bezeichneten Felge zusammenzuwirken, wobei die Felge auf der Außenseite einen ringförmigen Kanal zum Aufnehmen des Reifens aufweist, wobei der Kanal durch eine obere Brücke (4) mit einer zentralen Nut (15) begrenzt ist, welche von zwei seitlichen Rändern (18, 19) eingefasst ist, sodann zwei seitliche Flügel (8, 9), welche im Wesentlichen parallel zur radialen Ebene der Felge sind, und zwei Fanghaken (12, 13) gegenüberliegend der Spitze der Flügel, wobei der Felgenboden aus einem endlosen, ringförmigen Band gebildet ist, wobei der Felgenboden (25, 50, 64, 71) im Querschnitt eine mittlere Vertiefung (26) in U-Form aufweist, welche vorgesehen ist in der zentralen Nut der Felge in Eingriff zu gelangen, zwei seitliche Erweiterungen (28, 29), die vorgesehen sind, um an den Rändern der Felge anzuliegen, sodann zwei aufsteigende Abschnitte (30, 31), welche vorgesehen sind, um entlang der Flügel der Felge anzusteigen, dadurch gekennzeichnet, dass die aufsteigenden Abschnitte (30, 31) durch zwei Lippen (32, 33) verlängert sind, welche im Verhältnis zu den aufsteigenden Abschnitten in Richtung nach innen des Kanals vorragen, wobei die Lippen vorgesehen sind, um sich unter den Fanghaken der Felge anzulegen.
  2. Felgenboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Lippen (32, 33) in Abhängigkeit der Fanghaken festgelegt ist, damit deren Spitze auf Höhe der Höhe oder unterhalb der lotrechten Stellung der Fanghaken gelangt.
  3. Felgenboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lippen auf der Außenseite eine Anlagefläche aufweisen, welche rechtwinklig im Verhältnis zu der allgemeinen Richtung der aufsteigenden Abschnitte (30, 31) ist.
  4. Felgenboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lippen einen Querschnitt aufweisen, der in Richtung zu der Mittelebene (27) des Felgenbodens reduziert ist.
  5. Felgenboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lippen (32,33) um 0,85 mm im Verhältnis zu der inneren Fläche der aufsteigenden Abschnitte (30, 31) vorragen.
  6. Felgenboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Ränder der Vertiefung Rillen (62, 63) oder vorragende Anschläge aufweisen, welche für ein mechanisches Einhaken der Anschläge bzw. der Rillen, die in den seitlichen Rändern der Nut vorhanden sind, vorgesehen sind.
  7. Felgenboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden der Vertiefung eine vorragende Rippe (70) aufweist.
  8. Felgenboden nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (70) im Querschnitt eine in Richtung nach der Außenseite des Felgenbodens spitz zulaufende Form aufweist.
  9. Felgenboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Ventilloch aufweist, das durch eine in Richtung nach innen vorragenden Kragen (51) eingefasst ist.
  10. Einsetzwerkzeug des Felgenbodens nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Zentriererweiterung (73) aufweist, welche dafür vorgesehen ist, in der mittleren Vertiefung des Felgenbodens in Eingriff zu gelangen und zwei seitliche Erweiterungen, welche vorgesehen sind, um die aufsteigenden Abschnitte und die Lippen des Felgenbodens gegen die Wände der Felge anzulegen.
DE20316995U 2002-11-20 2003-11-05 Felgenboden, der zum Ausstatten einer Felge eines Fahrrads vorgesehen ist Expired - Lifetime DE20316995U1 (de)

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