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Die Erfindung betrifft einen hydraulischen Strebausbau,
insbesondere einen Schildausbau, mit einer Liegendkufe, auf der
sich eine Hangendkappe tragende Hydraulikstempel in Fußlagern
abstützen und
einem Schreitwerk, welches von einem Rückgestänge und einem Schreitzylinder
gebildet wird, wobei zum Anheben der Liegendkufe beim Schreitvorgang
eine Liegendkufen-Anhebevorrichtung
vorgesehen ist, die zumindest einen Hubzylinder aufweist.
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Ein derartiger Strebausbau bzw. ein
Strebausbaugestell mit einer Liegendkufen-Anhebevorrichtung ist
aus der
DE 196 33
847 C1 bekannt. Die Liegendkufen-Anhebevorrichtung dient
dazu, die Liegendkufe eines Strebausbaus an ihren vorderen Enden
während
des Schreitvorgangs vom Liegenden abzuheben, so dass die Liegendkufe
beim Rücken nicht
gegen Stufen im Liegenden gefahren werden kann oder in das Liegende
einsinkt.
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Bei der bekannten Liegendkufen-Anhebevorrichtung
ist der Hubzylinder in seitlichen Führungen höhenverschiebbar an den Liegendkufen
gelagert. Mit seiner Kolbenstange greift der Hubzylinder an einem
U-förmigen
Zugbügel
an, der mit den Liegendkufen verbunden ist. Bodenseitig steht das
Zylindermantelrohr des Hubzylinders mit einem ballig ausgebildeten
Auflager auf dem Rückgestänge auf.
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Nachteilig bei der bekannten Ausführung ist, dass
der Hubzylinder sowohl beim Vorschieben des Strebförderers
als auch beim Nachziehen des Strebausbaus auf dem Rückgestänge rutscht.
Demzufolge ist das untere Auflager des Zylindermantelrohrs als auswechselbare
Kappe aus einem weicheren Material als das Rückgestänge ausgebildet. Die Kappe
stellt somit ein Verschleißteil
dar. Dennoch kann es in Folge von Schlägen und unzulässigen Krafteinleitungen
in den Hubzylinder zu Beschädigungen
und Undichtigkeiten desselben kommen.
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In der Praxis kann es sich ferner
als problematisch erweisen, dass der Hubzylinder aus den seitlichen
Führungen
herausgehoben oder nach unten herausfahren kann, beispielsweise
wenn die Liegendkufe über
größere Stufen
oder Brocken bewegt werden muss. Hieraus resultieren Betriebsunterbrechungen
oder gar Beschädigungen
an der Liegendkufen-Anhebevorrichtung.
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Der Erfindung liegt daher ausgehend
vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, einen Strebausbau mit
verbesserter Liegendkufen-Anhebevorrichtung zu schaffen, bei der
eine Belastung des Hubzylinders durch äußere mechanische Kräfte weitgehend
vermieden wird.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht
gemäß der Erfindung
in einem Strebausbau mit den Merkmalen von Schutzanspruch 1.
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Kernpunkt der Erfindung bildet die
Maßnahme,
dass der Hubzylinder innerhalb der Liegendkufe auf einer schwenkbeweglichen
Schwinge gelagert ist. Der Hubzylinder ist mit seinem liegendseitigen Ende
in einer Aufnahme der Schwinge gehalten. Mit seinem anderen hangendseitigen
Ende ist der Hubzylinder an einer an der Liegendkufe angeordneten Abstützung gekoppelt.
Die Schwinge ist ihrerseits mit ihrem versatzseitigen Ende an der
Liegendkufe schwenkbeweglich gelagert und stützt sich mit ihrem anderen
stoßseitigen
Ende auf dem Rückgestänge ab.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Liegendkufen-Anhebevorrichtung
bewirkt, dass der Hubzylinder frei von äußeren mechanischen Belastungen
ist, die aus der Relativbewegung der Liegendkufen-Anhebevorrichtung
zum Rückgestänge resultieren.
Der Hubzylinder ist innerhalb des Systems Strebausbau in der Schwinge
frei gelagert. Bei einer Bewegung der Liegendkufen-Anhebevorrichtung
relativ zum Rückgestänge bzw.
umgekehrt findet eine Reibung nur zwischen mechanischen Teilen,
nämlich dem
Auflagepunkt der Schwinge und dem Rückgestänge statt. Der Hubzylinder
ist aus dem Bereich hoher Belastung herausgenommen.
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Vorteilhaft ist ferner, dass eine
seitliche Führung
des Hubzylinders an den Liegendkufen nicht erforderlich ist. Somit
besteht keine Gefahr mehr, dass der Hubzylinder aus der Führung ausgleist.
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Zweckmäßigerweise besitzt die Schwinge zwei
seitliche Tragarme, zwischen denen die Aufnahme für den Hubzylinder
gehalten ist, wie dies Schutzanspruch 2 vorsieht.
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Als für die Praxis konstruktiv vorteilhaft
wird angesehen, das lagerseitige Ende der Schwinge gekröpft auszuführen (Schutzanspruch
3).
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung
des grundsätzlichen
Erfindungsgedankens sieht gemäß den Merkmalen
von Schutzanspruch 4 vor, dass der Hubzylinder in der Aufnahme der
Schwinge und in der Abstützung
an der Liegendkufe schwenkbeweglich gehalten ist. Diese Maßnahme trägt ebenfalls
zu einer Entlastung des Hubzylinders von äußeren Kräften bei.
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Nach den Merkmalen von Schutzanspruch
5 ist das freie Ende der Schwinge mit einem vorzugsweise gerundet
ausgebildeten Gleitstück
versehen. Mit dem Gleistück
liegt die Schwinge auf dem Rückgestänge auf.
Praktischerweise ist das Gleitstück durch
einen Rohrabschnitt gebildet.
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Gemäß den Merkmalen von Schutzanspruch 6
weist die Abstützung
ein Anschlagbauteil für
das hangendseitige Ende des Hubzylinders auf, welches auf einer
sich quer über
die Liegendkufe erstreckenden Traverse festgelegt ist. Diese Ausgestaltung
ist robust und für
die rauen Betriebsumstände
im untertägigen
Bergbau sehr gut geeignet.
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Zweckmäßigerweise ist das Anschlagbauteil,
in welchem das Ende des Hubzylinders gelagert ist, mit einer gabelförmigen Aufnahme
versehen (Schutzanspruch 7).
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In diesem Zusammenhang ist es ferner
vorteilhaft, wenn der Hubzylinder sowohl in der Aufnahme der Schwinge
als auch in der Abstützung
mittels Querbolzen schwenkbeweglich gehalten ist, wie dies Schutzanspruch
8 vorsieht.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand
eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 die
Liegendkufe eines erfindungsgemäßen Strebausbaus
in der Draufsicht;
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2 die
Darstellung gemäß der 1 in der Seitenansicht und
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3 die
Liegendkufe des Strebausbaus in der Frontansicht mit der Darstellung
von drei Betriebszuständen
der Liegendkufen-Anhebevorrichtung.
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In den 1 bis 3 ist jeweils mit 1 die Liegendkufe
eines hydraulischen Strebausbaugestells in Form eines Schildausbaus
bezeichnet. Der Strebausbau dient zum Offenhalten des Strebraums
eines untertägigen
Abbaubetriebs.
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Bei der Liegendkufe 1 handelt
es sich um eine sogenannte Katamarankufe. Dies ist eine starre Bodenanordnung
mit zwei seitlichen Kufenabschnitten 2 und 3,
zwischen denen ein Schreitwerkskanal 4 ausgebildet ist.
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Die Liegendkufe 1 dient
als Auflage für
Hydraulikstempel 5. Diese sind in der 3 andeutungsweise zu erkennen. Die Hydraulikstempel 5 stützen sich
in Fußlagern 6 der
Liegendkufe 1 ab und tragen eine hier nicht dargestellte
Hangendkappe. Versatz- bzw. Bruchseitig ist der Strebausbau durch ein
ebenfalls nicht dargestelltes Bruchschild geschlossen.
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Damit der Strebausbau der fortschreitenden Abbaufront
folgen kann, ist ein Schreitwerk 7 vorgesehen. Dieses umfasst
im Wesentlichen ein Rückgestänge 8 und
einen Schreitzylinder 9, welche im Schreitwerkskanal 4 angeordnet
sind. Das Rückgestänge 8 weist
einen, auf dem Liegenden L aufliegenden Rückbalken 10 auf,
der abbaustoßseitig
mit einem hier nicht dargestellten Strebförderer verbunden ist. Am versatzseitigen
Ende 11 ist der Rückbalken 10 mit
dem Schreitzylinder 9 über
eine Gelenkverbindung 12 gekoppelt. Der Schreitzylinder 9 seinerseits stützt sich
mit seinem anderen Ende 13 in einer Gelenkaufnahme 14 ab,
die an einer sich quer über
die Liegendkufe 1 erstreckenden Traverse 15 festgelegt ist.
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Zum Anheben der Liegendkufe 1 beim Schreitvorgang
ist eine Liegendkufen-Anhebevorrichtung 16 vorgesehen.
Diese weist einen Hubzylinder 17 mit einer in einem Zylinderrohr 18 geführt verlagerbaren
Kolbenstange 19 auf. Das liegendseitige Ende 20 des
Zylinderrohrs 18 bzw. des Hubzylinders 17 ist
in einer Aufnahme 21 einer Schwinge 22 gehalten.
Das kolbenstangenseitige Ende 23 des Hubzylinders 17 ist
an einer Abstützung 24 der
Liegendkufe 1 gelenkig gekoppelt. Die Schwinge 22 ist
mit ihrem versatzseitigen Ende 25 an der Liegendkufe 1 schwenkbeweglich
gelagert und stützt
sich mit ihrem anderen, stoßseitigen
Ende 26 auf dem Rückbalken 10 des
Rückgestänges 8 ab.
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Der Hubzylinder 17 ist in
der Schwinge 22 frei gelagert und sowohl in der Aufnahme 21 als
auch in der Abstützung 24 schwenkbeweglich
gehalten.
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Man erkennt insbesondere in der 1, dass die Schwinge 22 zwei
seitliche Tragarme 27 aufweist, zwischen denen die Aufnahme 21 für den Hubzylinder 17 gehalten
ist. Die versatzseitige Lagerung 28 der Schwinge 22 umfasst
zwei an Seitenwänden 29 des
Schreitwerkskanals 4 festgelegte bügelförmige Halter 30, in
denen die gekröpft
ausgeführten
Enden 25 der Schwinge 22 bzw. der Tragarme 27 gehalten
sind.
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Das stoßseitige Ende 26 der
Schwinge 22 ist mit einem gerundet ausgebildeten Gleitstück 31 versehen.
Dieses wird durch einen Rohrabschnitt gebildet, welcher zwischen
den beiden Tragarmen 27 der Schwinge 22 eingeschweißt ist.
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Die Abstützung 24 des Hubzylinders 17 in der
Liegendkufe 1 umfasst ein Anschlagbauteil 32, welches
auf der Traverse 15 festgelegt ist und in Richtung zum
Hubzylinder 17 vorkragt. Bestandteil des Anschlagbauteils 32 ist
eine gabelförmig
gestaltete Aufnahme 33, in der das hangendseitige Ende 23 des
Hubzylinders 17 gelagert ist. Sowohl in der Aufnahme 21 der
Schwinge 22 als auch in der Abstützung 24 bzw. der
Aufnahme 33 ist der Hubzylinder 17 mittels Querbolzen 34, 35 gehalten.
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3 zeigt
in der linken Darstellung die Liegendkufe 1 mit der Liegendkufen-Anhebevorrichtung 16 in
der Ausgangslage. Die Schwinge 22 liegt mit dem Gleitstück 31 auf
dem Rückbalken 10 des
Rückgestänges 8 auf.
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Zum Vorschieben des Strebförderers
wird der Hubzylinder 17 kraftlos gestellt und der Strebförderer kann
durch Vorschub des Rückgestänges 8 in Abbaurichtung
verlagert werden.
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Das Schreiten des Strebausbaus erfolgt durch
Nachziehen an den Strebförderer.
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Beim Schreitvorgang wird die Liegendkufe 1 an
ihrem vorderen Ende 36 angehoben. Dies ist in der rechten
Darstellung von 3 dargestellt.
Hierzu wird der Hubzylinder 17 aktiviert und die Kolbenstange 19 ausgefahren.
Die Schwinge 22 bzw. das Gleitstück 31 liegt auf dem
Rückbalken 10 auf.
Der Hubzylinder 17 hebt die Liegendkufe 1 über die
Traverse 15 an. Anschließend wird der Strebausbau durch
Beaufschlagung des Schreitzylinders 9 in Richtung zum Abbaustoß A bewegt
und an den Strebförderer
herangezogen. Hierbei gleitet die Schwinge 22 mit ihrem vorderen
Gleitstück 31 über den
Rückbalken 10.
Der Hubzylinder 17 selbst ist frei von äußeren mechanischen Belastungen,
die aus der Relativbewegung des Rückgestänges 8 zur Liegendkufen-Anhebevorrichtung 16 bzw.
dem Hubzylinder 17 resultieren. Auf diese Weise wird die
Beanspruchung des Hubzylinders 17 verringert und Beschädigungen
können
vermieden werden.
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Bezugszeichenaufstellung:
- 1
- Liegendkufe
- 2
- Kufenabschnitt
- 3
- Kufenabschnitt
- 4
- Schreitwerkskanal
- 5
- Hydraulikstempel
- 6
- Fußlager
- 7
- Schreitwerk
- 8
- Rückgestänge
- 9
- Schreitzylinder
- 10
- Rückbalken
- 11
- versatzseitiges
Ende v. 10
- 12
- Gelenkverbindung
- 13
- Ende
v. 9
- 14
- Gelenkaufnahme
- 15
- Traverse
- 16
- Liegendkufen-Anhebevorrichtung
- 17
- Hubzylinder
- 18
- Zylinderrohr
- 19
- Kolbenstange
- 20
- liegendseitiges
Ende v. 17
- 21
- Aufnahme
- 22
- Schwinge
- 23
- hangendseitiges
Ende v. 17
- 24
- Abstützung
- 25
- versatzseitiges
Ende v. 22
- 26
- stoßseitiges
Ende v. 22
- 27
- Tragarm
- 28
- Lagerung
- 29
- Seitenwand
- 30
- Halter
- 31
- Gleitstück
- 32
- Anschlagbauteil
- 33
- Aufnahme
- 34
- Querbolzen
- 35
- Querbolzen
- 36
- vorderes
Ende v. 1
- L
- Liegende
- A
- Abbaustoß