DE20316549U1 - Bodenplatte für begeh- und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen - Google Patents
Bodenplatte für begeh- und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen Download PDFInfo
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Abstract
Bodenplatte
für begeh-
und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen,
bestehend aus einem bodenauflageseitig verschalten, dem Plattenzuschnitt
entsprechenden Wärmedämmkörper (1)
aus Wärmedämmaterial
und aus einem begeh- und befahrseitig darauf angeordneten, trägerunterstützten Bodenbelagsblech
(2), dadurch gekennzeichnet, daß im
Wärmedämmkörper (1)
eine aus Stegen (4) gebildete, gitterartige, zwischen Bodenbelagsblech
(2) und Bodenauflageseite (3) der Platte wirkende und bodenblechbelagsseitig
mindestens einen Teil der Bodenplattenstärke (S) einnehmende Stützbewehrung
(10) eingebunden ist.
Description
- Die Neuerung betrifft eine Bodenplatte für begeh- und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen, bestehend aus einem bodenauflageseitig verschalten, dem Plattenzuschnitt entsprechenden Wärmedämmkörper aus geeignetem Wärmedämmaterial und aus einem begeh- und befahrseitig darauf angeordneten, trägerunterstützten Bodenbelagsblech. Abgesehen von Bodenplatten für Kühlzellen bilden solche Bodenplatten, in der Regel zu mehreren in geeigneter Weise zusammengefügt, auch die Basis von bspw. Reinraum-, Klima-, Prüfzellen od. dgl. Raumzellen.
- Bodenplatten der genannten Art und für den genannten Zweck, bei deren Dämmaterial es sich in der Regel um PU-Schaum handelt, sind in unterschiedlichen Ausführungsformen hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich an sich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf. Nur beispielsweise sei dazu verwiesen auf die DE-GM G 94 16 001 und 296 17 500, die sich allerdings nur mit der hier nicht unmittelbar interessierenden Stoßfugengestaltung zwischen den den Gesamtboden einer Zelle bildenden Einzelbodenplatten befassen, deren Gegenstände aber im Wesentlichen den einleitend angeführten Aufbau haben. Bei den das aus in der Regel aus Edelstahl bestehenden Bodenblech unterstützenden Trägern handelt es sich dabei um bzgl. ihrer Stärke relativ massive und entsprechend schwere Spanplatten, die zudem wegen in solchen Zellen nie ganz auszuschließender Feuchtebelastungen auch wasserfest sein müssen bzw. sein sollten. Bekannt ist auch, ohne dafür einen druckschriftlichen Nachweis führen zu können, den tragenden und wärmedämmenden Kern solcher Bodenplatten aus zwei Schichten PU-Schaum zu bilden, wobei die das Bodenblech unmittelbar tragende, entsprechend dicke Schicht aus hochverdichtetem PU-Schaum gebildet ist.
- Alle diese bekannten Bodenplatten haben sich hinsichtlich Feuchteresistenz, Gewicht aber auch Herstellungsaufwand als verbesserungsfähig erwiesen, d.h., der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bodenplatte der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß diese den Forderungen nach Feuchteresistenz, geringerem Gewicht, möglichst geringer Stärke und auch handhabungsfreundlichere Herstellbarkeit auf einfachere und günstigere Weise genügt ist.
- Diese Aufgabe ist mit einer Bodenplatte der eingangs genannten Art nach der Neurung dadurch gelöst, daß im Wärmedämmkörper eine aus Stegen gebildete, gitterartige, zwischen Bodenbelagsblech und Bodenauflageseite der Platte wirkende und bodenblechbelagsseitig mindestens einen Teil der Bodenplattenstärke einnehmende Stützbewehrung eingebunden ist.
- Eine zweite Lösung ergibt sich nach dem unabhängigen Anspruch 2, die sich von der ersten, vorzitierten im Wesentlichen dadurch unterscheidet, daß die Stützbewehrung nicht im Wärmedämmkörper eingebunden ist.
- Beide Lösungen haben den Vorteil, daß die bevorzugt aus einem Duroplasten oder aus zu einem Raumgitter zusammensteckbaren Streifen aus bspw. Blech- oder GFK gebildete Stützbewehrung vorfertigbar ist, diese ein quasi leichtgewichtiges aber tragendes Raumgitter für den Bodenblechbelag darstellt und im ersten Fall direkt im Dämmmaterial entweder auf ganze Stärke der Bodenplatte (in diesem Falle gegf. unter Inkaufnahme einer gewissen Wärmebrückenbildung) oder nur auf Teilstärke eingebunden ist, während im zweiten Fall die Stützbewehrung als mindestens teilflächig horizontal abgestützte Stützbewehrung über dem Dämmaterial angeordnet ist, was noch näher erläutert wird.
- Die Gesamtstärke derart ausgebildeter Bodenplatten läßt sich damit, und zwar je nach zu fordernder Wärmedämmung, auf eine Größenordnung von 3 bis 5 cm reduzieren.
- Die neuartige Bodenplatte wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigt schematisch
-
1 die Grundform der Stützbewehrung aus bspw. zusammensteckbaren, streifenförmigen Elementen; -
2 zwei streifenförmige Elemente perspektivisch in Einzeldarstellung; -
3 perspektivisch eine Abschnitt aus einer wabenartigen Stützbewehrung; -
4 perspektivisch eine zur Ausführungsform gemäß3 abgewandelte Ausführungsform; -
5 perspektivisch eine besondere Ausführungsform der Stützbewehrung; -
6 -8 Schnitte durch Ausführungsformen von mit Stützbewehrung ausgestatteten Bodenplatten. - Die Bodenplatte besteht nach wie vor aus einem bodenauflageseitig bspw. mittels eines dünnen Bodenbleches verschalten, dem Plattenzuschnitt entsprechenden Wärmedämmkörper
1 aus geeignetem Wärmedämmaterial und aus einem begeh- und befahrseitig darauf angeordneten, trägerunterstützten Bodenbelagsblech2 . - Unter Verweis auf die
6 ,7 ist nun für eine derartige Bodenplatte P wesentlich, daß im Wärmedämmkörper1 eine aus Stegen4 gebildete, gitterartige, zwischen Bodenbelagsblech2 und Bodenauflageseite3 (repräsentiert bspw. durch ein dünnes Bodenblech) der Platte abstützend wirkende und bodenblechbelagsseitig mindestens einen Teil der Bodenplattenstärke S einnehmende Stützbewehrung10 (siehe Prinzipdarstellung1 ) eingebunden ist. - Die Maßgabe "...bodenblechbelagsseitig mindestens..." findet in
-
7 ihre Darstellung, d.h., im Falle der6 leitet die Stützbewehrung10 die Plattenbelastung dirkt in den Boden ein, wobei je nach Material der Stützbewehrung10 diese bis zu einem gewissen Grade eine Wärmeleitbrücke darstellt, die aber bei Bodenplatten P bspw. für im Bereich über 0°C betriebene Frischhaltezellen hinnehmbar bzw. vernachlässigbar ist. - Im Gegensatz dazu nimmt die Stützbewehrung
10 bei der Ausführungsform nach7 nur einen Teil der Stärke S bzw. Höhe der Bodenplatte P ein. In beiden Fällen sind dabei die Stützbewehrungen10 in den verschäumten Wärmedämmkörper1 eingebunden, was im Einzelnen noch näher erläutert wird. - Für die vorerwähnte zweite Lösung ist unter Verweis auf
8 demgegenüber wesentlich, daß auf dem gepunktet verdeutlichten Wärmedämmkörper1 eine aus Stegen4 gebildete, gitterartige, zwischen Bodenbelagsblech2 und Bodenauflageseite3 der Platte wirkende und bodenblechbelagsseitig einen Teil der Bodenplattenstärke S einnehmende und gegen den Wärmedämmkörper1 mindestens teilflächig horizontal abgestützte Stützbewehrung10 angeordnet ist. - Der Unterschied zur ersten Lösung besteht also, wie vorerwähnt, letztlich nur darin, daß hierbei die Stützbewehrung
10 nicht in den Wärmedämmkörper eingebunden sondern auf diesem angeordnet ist. Auch dies wird im Einzelnen noch näher erläutert. - Bezüglich der Ausgestaltungen der Stützbewehrung wird nun auf die
1 bis5 Bezug genommen, wobei in1 und2 zunächst die gitterartige Struktur verdeutlicht ist, deren sich kreuzende Stege4 jedoch nicht zwingend rechtwinklig, wie dargestellt, einander zugeordnet sein müssen, sondern die auch eine diagonale oder wabenartige (siehe bspw.3 ,4 ) Struktur haben können. - Bei der Ausführungsform nach
1 ,2 bleibend, wird die Stützbewehrung10 durch Zusammenstecken entsprechend geschlitzter Streifen4' (siehe2 ) aus Blech oder bspw. GFK-Material erhalten, in welcher Form die die gitterartige Struktur bildenden Stege4 senkrecht gegen das Bodenbelagsblech2 orientiert angeordnet sind. - Stützbewehrungen
10 gemäß der1 und3 mit einer der Stärke S der Bodenplatte P entsprechenden Höhe H kommen bei Bodenplatten in der Ausführungsform nach6 in Betracht. - Zwar in den
1 bis4 nicht mit dargestellt, sondern nur in der speziellen Ausführungsform nach5 , sind vorteilhaft die Stege4 der Stützbewehrung10 mit Durchbrechungen5 versehen, die beim Verschäumen vorteilhaft zwecks fester Verankerung im Schaumstoff mit durchdrungen werden, was zu einer festeren Verankerung im Dämmstoff führt. - Statt solcher relativ großer Durchbrechungen
5 ist es aber auch möglich, die Blechstreifen bzw. Stege4 mit nach mindestens einer Seite ausgehalsten kleinen Lochungen zu versehen, wodurch die Stege reibeisenartige Oberflächen erhalten, was nicht besonders dargestellt ist, da ohne weiteres vorstellbar. Möglich wäre es auch, die Streifen4' mit waffeleisenartig strukturierten Oberflächen zu versehen. - Besondere Ausführungsformen zeigen dte
4 und6 , wonach die die gitterartige Stützbewehrung10 auf einer Seite eine Auflagefläche6 aufweist und diese mit in die Freiräume7 zwischen den Stegen4 führenden Durchbrechungen5 versehen ist. - Bei der Ausführungsform nach
5 sind dabei die Stege4 als gegen die Auflagefläche6 konvergierende kegel- oder pyramidenförmige Hohlkörper8 ausgebildet, die, basisseitig offen, die gitterartige Bewehrungsstruktur bilden. - Wie ebenfalls aus den
4 ,5 ersichtlich, sind die Auflageflächen6 mit den relativ großen Durchbrechungen5 versehen, wobei in der Ausführungsform nach4 die auflageflächenfernen Ränder der Stege4 der Stützbewehrung10 mehr oder weniger große Ausnehmungen5' aufweisen. Stützbewehrungen10 in den Formen nach den3 bis5 werden bspw. aus einem Duroplasten mit Hilfe negativ entsprechender Formwerkzeuge gebildet. - Diese einseitig mit Auflageflächen
6 versehenen Stützbewehrungen10 kommen insbesondere für eine Bodenplattenausführung gemäß der8 in Betracht, wobei die auf dem Wärmedämmkörper1 angeordnete Stützbewehrung10 mit hier kreuzschraffiert angedeutem Wärmedämmaterial vorausgeschäumt in die Bodenplatte P eingebaut ist. Eine solche Vorausschäumung ist jedoch nicht zwingend, d.h., je nach Wärmedämmerfordernis und Stärke des Bodenbelagsbleches2 kann eine solche Vorausschäumung gegf. auch weggelassen werden. - Die Ausbildung der Stützbewehrung
10 in Form eines senkrecht zur Erstreckungsebene der Bodenplatte P belastbaren und tragfähigen Gitters, das, abgesehen von seiner Einbindung in verschäumbaren Dämmstoff, zumindest auch kraftschlüssig bspw. durch Klebung mit zumindest dem Bodenbelagsblech2 verbunden werden kann, besteht auch die Möglichkeit je nach Werkstoff der Stützbewehrung10 für eine feste Verbindung zwischen dieser und zumindest dem Bodenbelagsblech2 bspw. durch Punktschweißen oder auch durch Preßschweißen (bei Kunststoff) zu sorgen. - Insbesondere die Ausführungsformen nach den
6 und8 lassen es im übrigen auch zu, die Verwendung von nicht brennbaren Dämmstoffen, wie Pertlit, Vermiculite od.dgl. Dämmstoffen auf mineralischer Basis in Betracht zu ziehen, die bspw. im Falle der6 als Dämmschüttung eingebracht werden können, oder wobei im Falle der Ausführungsform nach8 der untere Teil aus formverpreßten Dämmstoffen dieser Art gebildet sein kann, auf dem dann flächig tragend die Stützbewehrung10 mit ihrer Fläche6 aufsitzt und gegf. deren Freiräume F mit einer Dämmstoffschüttung auf mineralischer Basis gefüllt sein können. Sowohl die angesprochenen Verbindungsmöglichkeiten als auch die erörterte Verwendung von Dämmstoffen auf mineralischer Basis sind nicht besonders dargestellt, da dies anhand der Darstellungen nach den6 bis8 nachvollziehbar ist.
Claims (13)
- Bodenplatte für begeh- und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen, bestehend aus einem bodenauflageseitig verschalten, dem Plattenzuschnitt entsprechenden Wärmedämmkörper (
1 ) aus Wärmedämmaterial und aus einem begeh- und befahrseitig darauf angeordneten, trägerunterstützten Bodenbelagsblech (2 ), dadurch gekennzeichnet, daß im Wärmedämmkörper (1 ) eine aus Stegen (4 ) gebildete, gitterartige, zwischen Bodenbelagsblech (2 ) und Bodenauflageseite (3 ) der Platte wirkende und bodenblechbelagsseitig mindestens einen Teil der Bodenplattenstärke (S) einnehmende Stützbewehrung (10 ) eingebunden ist. - Bodenplatte für begeh- und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen, bestehend aus einem bodenauflageseitig verschalten, dem Plattenzuschnitt entsprechenden Wärmedämmkörper (
1 ) aus Wärmedämmaterial und aus einem begeh- und befahrseitig darauf angeordneten, trägerunterstützten Bodenbelagsblech (2 ), dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Wärmedämmkörper (1 ) eine aus Stegen (4 ) gebildete, gitterartige, zwischen Bodenbelagsblech (2 ) und Bodenauflageseite (3 ) der Platte wirkende und bodenblechbelagsseitig mindestens einen Teil der Bodenplattenstärke (S) einnehmende und gegen den Wärmedämmkörper (1 ) mindestens teilflächig horizontal abgestützte Stützbewehrung (10 ) angeordnet ist. - Bodenplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die gitterartige Struktur bildenden Stege (
4 ) der Stützbewehrung (10 ) senkrecht gegen das Bodenbelagsblech (2 ) orientiert angeordnet sind. - Bodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (
4 ) der Stützbewehrung (10 ) mit Durchbrechungen (5 ) versehen sind. - Bodenplatte nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Wärmedämmkörper (
1 ) angeordnete Stützbewehrung (10 ) mit Wärmedämmaterial vorausgeschäumt in die Bodenplatte eingebaut ist. - Bodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die gitterartige Stützbewehrung (
2 ) auf einer Seite eine Auflagefläche (6 ) aufweist und diese mit in die Freiräume (7 ) zwischen den Stegen (4 ) führenden Durchbrechungen (5 ) versehen ist. - Bodenplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (
4 ) als gegen die Auflagefläche (6 ) konvergierende kegel- oder pyramidenförmige Hohlkörper (8 ) ausgebildet sind, die, basisseitig offen, die gitterartige Bewehrungsstruktur bilden. - Bodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützbewehrung (
10 ) aus einem Duroplasten gebildet ist. - Bodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (
4 ) aus zusammensteckbaren Blechstreifen (4' ) gebildet sind. - Bodenplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechstreifen (
4' ) mit nach mindestens einer Seite ausgehalsten Lochungen oder diese mit waffeleisenartiger Oberflächernstrukturierungen versehen sind. - Bodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützbewehrung (
10 ) zumindest mit dem Bodenbelagsblech (2 ) zumindest kraftschlüssig verbunden ist. - Bodenbelagsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stützbewehrung (
10 ) Dämmstoff auf mineralischer Basis angeordnet ist. - Bodenbelagsplatte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß unter der Stützbewehrung (
10 ) formverpreßter Dämmstoff auf mineralischer Basis angeordnet ist, auf der die Stützbewehrung (10 ) mit einer Auflagefläche (6 ) aufliegend angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20316549U DE20316549U1 (de) | 2003-10-27 | 2003-10-27 | Bodenplatte für begeh- und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20316549U DE20316549U1 (de) | 2003-10-27 | 2003-10-27 | Bodenplatte für begeh- und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20316549U1 true DE20316549U1 (de) | 2005-03-03 |
Family
ID=34258789
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20316549U Expired - Lifetime DE20316549U1 (de) | 2003-10-27 | 2003-10-27 | Bodenplatte für begeh- und befahrbare Raumzellen, insbesondere Tiefkühl-, Kühl- und Frischhaltezellen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20316549U1 (de) |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20050407 |
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Effective date: 20061102 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20091006 |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20120501 |