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DE20315806U1 - Beleuchtungseinrichtung - Google Patents

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Abstract

Beleuchtungseinrichtung, umfassend mindestens eine Lichtquelle und eine Schalteinrichtung, die einen Schalter zum Einschalten der Lichtquelle sowie einen Erfassungs-Sensor aufweist, der in Abhängigkeit einer in einem flächigen Erfassungsbereich erfassten Bewegung oder Anwesenheit eines Objektes ein Sensorsignal erzeugt, welches zum Einschalten der Lichtquelle führt, da durch gekennzeichnet,
– dass die Schalteinrichtung einen mit dem Erfassungs-Sensor in Verbindung stehenden Funksender und einen außerhalb des Erfassungsbereiches angeordneten Funkempfänger aufweist, wobei der Funksender infolge eines Empfangs des Sensorsignals ein Funksignal erzeugt, und der Funkempfänger beim Empfang des Funksignals das Einschalten der Lichtquelle durch den Schalter bewirkt,
– dass der Funksender Funksignale erzeugt, deren Frequenz um 868 MHz liegt,
– dass der Erfassungs-Sensor Mittel zum Verändern des Erfassungsbereiches aufweist,
– und dass die mindestens eine Lichtquelle mehrere Leuchtmittelkörper umfasst, die gleichzeitig eingeschaltet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung, umfassend mindestens eine Lichtquelle und eine Schalteinrichtung, die einen Schalter zum Einschalten der Lichtquelle sowie einen Erfassungs-Sensor aufweist, der in Abhängigkeit einer in einem flächigen Erfassungsbereich erfassten Bewegung oder Anwesenheit eines Objektes ein Sensorsignal erzeugt, welches zum Einschalten der Lichtquelle führt.
  • Mit Bewegungsmeldern ausgestattete Beleuchtungseinrichtungen sind allgemein bekannt. Beispielsweise ist in der DE 196 45 184 A1 eine Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten Gattung in Form einer Treppenhausbeleuchtung beschrieben. Entlang der Treppenabschnitte sind Lichtquellen angeordnet, welche jeweils mit einem Bewegungssensor verbunden sind. Jedem Treppenhausabschnitt ist ein eigener Bewegungssensor zugeordnet. Sobald eine Bewegung oder die Anwesenheit einer Person in dem vom Bewegungssensor erfassten Treppenhausabschnitt erkannt wird, schaltet sich die Lichtquelle in dem jeweiligen Treppenhausabschnitt ein.
  • Der Bewegungsmelder ist in Form eines Infrarot-Sensors oder eines Bewegungssensors ausgebildet. Er spricht auf Bewegungen eines Objektes oder auf Temperaturänderungen in einem vorgegebenen, flächenhaften Erfassungsbereich an. Hierzu ist Sichtkontakt zwischen dem Erfassungs-Sensor und dem zu erfassenden Objekt erforderlich. Die Lichtquelle ist üblicherweise mit dem Bewegungsmelder verbunden und leuchtet nach dem Einschalten den Erfassungsbereich oder einen Teil davon aus.
  • Es besteht jedoch auch häufig ein Bedürfnis – beispielsweise zum Ausleuchten eines weiträumigen Geländes oder zur Abschreckung von Eindringlingen – vom Erfassungsbereich entfernte Räume, Flächen oder Wegstrecken ohne „Sichtkontakt" zu dem Erfassungs-Sensor automatisch zu beleuchten, wenn der Sensor eine Bewegung bzw. die Anwesenheit eines Objektes in seinem Bereich seiner Erfassungsfläche erkennt. Die Größe und Lage der vom Erfassungs-Sensor erfassten Fläche, die Erfassungskeule, ist dabei den individuellen Bedürfnissen anzupassen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein betriebssicheres Beleuchtungssystem bereitzustellen, das kostengünstig installiert werden kann, und das zum Ausleuchten von Räumen, Flächen oder Strecken geeignet ist, die von einem in seiner Lage und Größe veränderbaren Erfassungsbereich räumlich getrennt sind, und ohne dass ein Sichtkontakt zwischen dem Erfassungs-Sensor und dem zu beleuchtenden Bereich erforderlich ist.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von dem eingangs genannten Beleuchtungssystem erfindungsgemäß dadurch gelöst,
    • – dass die Schalteinrichtung einen mit dem Erfassungs-Sensor in Verbindung stehenden Funksender und einen außerhalb des Erfassungsbereiches angeordneten Funkempfänger aufweist, wobei der Funksender infolge eines Empfangs des Sensorsignals ein Funksignal erzeugt, und der Funkempfänger beim Empfang des Funksignals das Einschalten der Lichtquelle durch den Schalter bewirkt,
    • – dass der Funksender Funksignale erzeugt, deren Frequenz um 868 MHz liegt,
    • – dass der Erfassungs-Sensor Mittel zum Verändern des Erfassungsbereiches aufweist,
    • – und dass die mindestens eine Lichtquelle mehrere Leuchtmittelkörper umfasst, die gleichzeitig eingeschaltet werden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung löst das infolge einer Bewegung oder Anwesenheit eines Objektes im Erfassungsbereich des Erfassungs-Sensors erzeugte Sensorsignal das Einschalten der Lichtquelle nicht unmittelbar, sondern mittelbar aus. Das Sensorsignal veranlasst zunächst einen Funksender zur Abgabe eines Funksignals, das kabellos über eine lange Strecke an einen Funkempfänger außerhalb des Erfassungsbereiches gesendet wird. Ein Sicht kontakt zwischen dem Funksender und dem Funkempfänger ist nicht erforderlich. Infolge des Funksignals bewirkt der Funkempfänger daraufhin das Einschalten einer oder mehrerer Lichtquellen, welche ebenfalls außerhalb des Erfassungsbereiches angeordnet sind.
  • Die elektrische Versorgung von Lichtquelle und Funkempfänger ist unabhängig von der Stromversorgung des Erfassungs-Sensors (im Folgenden auch als „Bewegungsmelder" bezeichnet); eine elektrische Leitung zwischen dem Bewegungsmelder und der Lichtquelle ist daher nicht erforderlich.
  • Auf diese Weise ist es somit möglich, ohne aufwändige elektrische Installation Räume, Flächen und lange Strecken zuverlässig zu beleuchten, die weit entfernt von der Stelle sind, an welcher der Bewegungsmelder eine Temperaturänderung oder eine Bewegung innerhalb seiner Erfassungsfläche registriert hat.
  • Wesentlich ist, dass das Einschalten der Lichtquelle funkgesteuert erfolgt, wobei der Funksender Funksignale erzeugt, deren Frequenz um 868 MHz liegt. Frequenzen um 868 MHz sind besonders störungssicher, so dass sich ein zuverlässiger Betrieb der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ergibt. Zur Störungssicherheit trägt bei, dass die Frequenz 868,35 MHz für den Hausbereich reserviert ist, in dem die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung vorzugsweise Verwendung findet.
  • Das Ausschalten der Lichtquelle kann zeitgesteuert oder manuell erfolgen; auch per Funksignal, wobei das Funk-Ausschaltsignal ebenfalls nach einer vorgegebenen Zeitspanne automatisch oder durch manuelle Betätigung eines Schalters erzeugt wird.
  • Wesentlich ist, dass der Erfassungs-Sensor Mittel zum Verändern des Erfassungsbereiches – also seiner Erfassungskeule – aufweist. Dadurch kann der Erfassungsbereich zumindest in seiner Lage – und gegebenenfalls auch in seiner Größe – an individuelle Anforderungen vor Ort angepasst und ein unbeabsichtigtes Auslösen der Beleuchtungseinrichtung vermieden werden, so dass deren Betriebssicherheit weiter verbessert wird.
  • Weiterhin weist die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung mindestens eine Lichtquelle auf, welche mehrere Leuchtmittelkörper umfasst, die per Funksignal gleichzeitig eingeschaltet werden. So ist zu gewährleisten, dass eine große Fläche, ein großer Raum oder eine lange Strecke, etwa entlang eines Weges, vollständig ausgeleuchtet werden kann. Die zu einer Lichtquelle gehörenden Leuchtmittelkörper sind elektrisch miteinander verbunden und werden dabei mittels des Funksignals gemeinsam eingeschaltet.
  • Der Erfassungs-Sensor hat erfindungsgemäß die Erfassung einer Bewegung oder einer Anwesenheit eines Objektes in einem flächigen Erfassungsbereich zu gewährleisten. Für diesen Zweck sind ein Ultraschallsensor, ein Temperatursensor oder eine Kamera besonders geeignet. Ultraschall- und Temperatursensoren sind preiswert und sie erzeugen bei einer Bewegung oder Anwesenheit in ihrem Erfassungsbereich unmittelbar ein verwertbares Signal. Aufgrund seines vergleichsweise geringen Energiebedarfs ist ein Passiv-Infrarotsensor für diesen Zweck besonders gut geeignet. Die Überwachung des Erfassungsbereiches mittels Kamera, insbesondere einer Wärmebildkamera, erfordert zusätzlich eine geeignete Bildbearbeitungs- und Auswerteeinrichtung. Fehlauslösungen können damit jedoch besonders sicher vermieden werden, was sich auf die Betriebssicherheit der Beleuchtungseinrichtung günstig auswirkt.
  • Die Beleuchtungseinrichtung besteht aus einer Lichtquelle oder aus mehreren Lichtquellen, wobei die letztgenannte Ausführungsform der Erfindung bevorzugt wird.
  • Demnach sind mehrere Lichtquellen vorgesehen, mittels denen mehrere getrennt voneinander liegende Bereiche ausleuchtbar sind. Jede der weiteren Lichtquellen weist eine oder mehrere Leuchtmittelkörper auf. Sobald der Funkempfänger ein entsprechendes Funksignal empfängt, werden die Lichtquellen gleichzeitig oder unabhängig voneinander eingeschaltet. Für ein separates Einschalten der Lichtquellen ist das Funksignal entsprechend codiert, so das etwa in Abhängigkeit von einer Tageszeit oder der Umgebungshelligkeit, unterschiedliche Lichtquellen eingeschaltet werden können.
  • Es hat sich in dem Zusammenhang auch als günstig erwiesen, wenn der Funksender oder der Funkempfänger mit einer zentralen Funksteuereinheit in Funkverbindung stehen.
  • Mittels der zentralen Funksteuereinheit, die in der Regel innerhalb eines Gebäudes angeordnet ist, können infolge des vom Funksender empfangenen Funksignals einzelne oder mehrerer der Lichtquellen selektiv ein- oder ausgeschaltet werden. Eine elektrische Verbindung der Lichtquellen miteinander oder zu der Funksteuerung ist nicht erforderlich. Auf diese Weise können kostengünstig weit voneinander entfernte Bereiche beleuchtet werden. Weiterhin können mittels der Funksteuerung weitere funkgesteuerte Prozesse ausgelöst werden, wie das Einschalten einer Alarmeinrichtung oder das Auslösen eines Alarms, das Schließen von Garagentor und Rolläden oder das Wählen einer Telefonnummer.
  • Es hat sich weiterhin als günstig erwiesen, wenn die Schalteinrichtung einen Dauerschalter umfasst, mittels dem die Lichtquelle unabhängig von dem Sensorsignal einschaltbar ist.
  • Durch manuelles oder funk- oder zeitgesteuertes Betätigen des Dauerschalters wird die Lichtquelle unabhängig von den Signalen des Bewegungsmelders ein- oder ausgeschaltet. Somit kann die Beleuchtung der betreffenden Fläche oder Strecke jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden und auf Fehlauslösungen kann reagiert, oder Fehlauslösungen können vermieden werden.
  • Dabei hat es sich besonders bewährt, wenn mittels des Dauerschalters alle Lichtquellen der Beleuchtungseinrichtung einschaltbar sind.
  • Durch Betätigen des Dauerschalters werden alle Lichtquellen eingeschaltet. Diese Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung eignet sich insbesondere zur Reaktion auf Notsituationen, indem durch das Einschalten sämtlicher Lichtquellen quasi Alarm ausgelöst wird.
  • Dabei hat es sich besonders bewährt, wenn der Dauerschalter mittels Funk betätigt wird.
  • Der Funksender kann ortsungebunden ausgebildet sein, beispielsweise in Form eines Handsenders, so dass es für die Person, die den Dauerschalter betätigen möchte, nicht zu einem ortsfesten Schalter gelangen muss, der möglicherweise schwierig zu erreichen ist.
  • Eine weitere Verbesserung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ergibt sich dadurch, dass der Funksender und der Erfassungs-Sensor eine batteriebetriebene oder eine solar-unterstützte Stromversorgung aufweisen.
  • Ein Batterie- oder Akkubetrieb von Funksender und Erfassungs-Sensor vereinfacht die Installation der Beleuchtungseinrichtung in großer Entfernung von einer netzgebundenen Stromversorgung. Hierzu trägt die vom Funksender verwendete Funkfrequenz um 868 MHz wesentlich bei, da diese einen pulsweisen und dadurch besonders stromsparenden Betrieb des Funksenders erlaubt, so dass ein Wechseln der Batterie nur selten erforderlich ist, womit der Einsatz einer batteriebetriebenen Stromversorgung für den Funksender erst sinnvoll möglich ist. Der Batterie- oder Akkubetrieb ist vorzugsweise solar-unterstützt, so dass bei Sonnenschein der Akkumulator aufgeladen oder der Betrieb von Funksender und Erfassungs-Sensor allein durch Solarenergie aufrechterhalten wird.
  • Insbesondere für einen Einsatz der Beleuchtungseinrichtung im Freien ist jeder der Leuchtmittelkörper vorteilhafterweise in einem wasserdichten Gehäuse angeordnet.
  • Dabei hat es sich bewährt, wenn jeder Leuchtmittelkörper an einem Schaft befestigt ist oder die Leuchtmittelkörper eine Lichterkette bilden.
  • Der Schaft kann im Boden verankert werden, und die Lichterkette kann im Gelände beliebig verteilt werden, so dass sich diese Ausführungsvarianten der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung insbesondere für deren bevorzugten Einsatz als Garten- oder Freilandbeleuchtung eignen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend näher erläutert. Als einzige Figur zeigt
  • 1: eine Schaltungsanordnung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung mit einem Funksender und zwei Gruppen funkgesteuerter Lichtquellen.
  • Die schematische Schaltungsanordnung gemäß 1 zeigt einen Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder 1, der einen Erfassungsbereich 2 überwacht. Die Erfassungskeule des Bewegungsmelders 1 wird mittels einer verdrehbaren Fresnellinse (in 1 nicht dargestellt) an die Gegebenheiten vor Ort angepasst. Weiterhin ist der Infrarot-Bewegungsmelder 1 mit einem Dämmerungssensor ausgestattet, der den Infrarot-Bewegungsmelder 1 erst aktiviert, wenn ein vorgegebener Helligkeitswert unterschritten ist.
  • Eine erste Besonderheit der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung besteht darin, dass der Infrarot- Bewegungsmelder 1 mit einem Funksender 4 gekoppelt ist. Infrarot-Bewegungsmelder 1 und Funksender 4 bilden eine elektrische Baueinheit 5 und sind in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht, das in der Nähe eines Gartentores befestigt ist. Sobald der Bewegungsmelder 1 eine Bewegung oder eine Temperaturänderung im Erfassungsbereich 2 detektiert, sendet dieser ein Signal an den Funksender 4.
  • Eine weitere Besonderheit der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung besteht darin, dass der Funksender 4 eine Arbeitsfrequenz von 868,35 MHz hat, welche besonders störungssicher ist.
  • Die Baueinheit 4 ist im Ausführungsbeispiel an das Hausnetz 7 angeschlossen, so dass die Stromversorgung des Funksenders 4 und des Bewegungsmelders 1 eine entsprechende elektrische Leitungsverbindung erfordert.
  • Weiterhin weist die Beleuchtungseinrichtung zwei Gruppen von Lichtquellen auf. Die erste Gruppe wird aus einer Anzahl von Lampen in Form von Leuchtpfählen 8 gebildet, die entlang eines vom Erfassungsbereich 2 weit entfernten Pfades im Boden verankert sind. Eine Lichterkette 9, welche eine Terrasse begrenzt, bildet die zweite Lichtquelle, die ebenfalls ohne Sichtkontakt zum Erfassungsbereich 2 ist. Auch die Stromversorgung der Lichtquellen 8 und 9 erfolgt über das Hausnetz 7.
  • Eine weitere Besonderheit der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung besteht darin, dass die Schalter zum Ein- und Ausschalten der Lichtquellen 8 und 9 in Form von Schaltaktoren 11 ausgebildet sind, welche jeweils mit einem Funkempfänger 12 ausgestattet sind.
  • Infolge der vom Bewegungsmelder 1 empfangenen Signale erzeugt der Funksender 4 ein codiertes Funksignal mit einer Frequenz von 868,35 MHz, das auch ohne Sichtkontakt über die Strecke 13 an die Funkempfänger 12 übertragen wird. Diese veranlassen aufgrund des Empfang des Funksignals das Einschalten der jeweiligen Lichtquellen 8 und 9 durch die Schaltaktoren 11. Das Ausschalten der Lichtquellen 8 und 9 erfolgt nach einer vorgegebenen Zeit von etwa 5 Minuten, sofern während dieser Zeitspanne der Bewegungsmelder 1 nicht von Neuem anspricht.
  • Mittels eines manuell – oder alternativ dazu per Funk – zu betätigenden Dauerschalters 6 kann die Baueinheit 5 permanent eingeschaltet werden. Im Permanentbetrieb, den eine Leuchtdiode 10 anzeigt, sind die Lichtquellen 8 und 9 unabhängig von den vom Bewegungsmelder 1 abgegebenen Signalen stets eingeschaltet.
  • Auf diese Weise ist es somit möglich, entfernt vom Erfassungsbereich 2 des Bewegungsmelders 1 entfernte Gartenflächen und lange Pfade ohne aufwändige elektrische Installation zuverlässig zu beleuchten.
  • Alternativ zu der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung erfolgt die Stromversorgung der Baueinheit 5 und der Lichtquellen 8 und 9 mittels Batterie oder Akku, unterstützt durch Solarzellen. Die Baueinheit 5 ist hierbei zusätzlich mit einer Einrichtung für die Überwachung des Batteriezustands versehen und die Beleuchtungskörper sind vorzugsweise als Leuchtdioden (LED) ausgeführt, die vergleichsweise wenig Energie verbrauchen. Da eine elektrische Leitung hierbei nicht erforderlich ist, eignet sich diese Ausführungsform der Erfindung besonders für die Sicherung und Beleuchtung abseits liegender Gebäude, wie beispielsweise Forsthäusern oder Wochenendhäusern.
  • In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ist zusätzlich zu der in 1 dargestellten Schaltungsanordnung eine programmgesteuerte Funkzentrale vorgesehen, welche in die Funkverbindung zwischen Funksender 4 und Funkempfänger 12 eingeschaltet ist. Mittels der Funkzentrale wird der Funkverkehr überwacht und weitere Vorkehrungen ausgelöst, die im Steuerprogramm der Funkzentrale einprogrammiert sind.

Claims (11)

  1. Beleuchtungseinrichtung, umfassend mindestens eine Lichtquelle und eine Schalteinrichtung, die einen Schalter zum Einschalten der Lichtquelle sowie einen Erfassungs-Sensor aufweist, der in Abhängigkeit einer in einem flächigen Erfassungsbereich erfassten Bewegung oder Anwesenheit eines Objektes ein Sensorsignal erzeugt, welches zum Einschalten der Lichtquelle führt, da durch gekennzeichnet, – dass die Schalteinrichtung einen mit dem Erfassungs-Sensor in Verbindung stehenden Funksender und einen außerhalb des Erfassungsbereiches angeordneten Funkempfänger aufweist, wobei der Funksender infolge eines Empfangs des Sensorsignals ein Funksignal erzeugt, und der Funkempfänger beim Empfang des Funksignals das Einschalten der Lichtquelle durch den Schalter bewirkt, – dass der Funksender Funksignale erzeugt, deren Frequenz um 868 MHz liegt, – dass der Erfassungs-Sensor Mittel zum Verändern des Erfassungsbereiches aufweist, – und dass die mindestens eine Lichtquelle mehrere Leuchtmittelkörper umfasst, die gleichzeitig eingeschaltet werden.
  2. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungs-Sensor ein Bewegungssensor, ein Ultraschallsensor, oder ein Temperatursensor oder eine Kamera ist.
  3. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lichtquellen vorgesehen sind.
  4. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funksender oder der Funkempfänger mit einer zentralen Funksteuereinheit in Funkverbindung stehen.
  5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung einen Dauerschalter umfasst, mittels dem die Lichtquelle unabhängig von dem Sensorsignal einschaltbar ist.
  6. Beleuchtungseinrichtung nach den Ansprüchen 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des Dauerschalters alle Lichtquellen einschaltbar sind.
  7. Beleuchtungseinrichtung nach den Ansprüchen 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Dauerschalter mittels Funk schaltbar ist.
  8. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funksender und der Erfassungs-Sensor eine batteriebetriebene oder eine solar-unterstützte Stromversorgung aufweist.
  9. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Leuchtmittelkörper in einem wasserdichten Gehäuse angeordnet ist.
  10. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Leuchtmittelkörper an einem Schaft befestigt ist.
  11. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche in Form einer Garten- oder Freilandbeleuchtung.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2011015975A3 (en) * 2009-08-05 2011-05-12 Koninklijke Philips Electronics N.V. Light guiding system and a method for controlling the same
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