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DE20315554U1 - Fahrzeug-Klapptisch - Google Patents

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DE20315554U1
DE20315554U1 DE20315554U DE20315554U DE20315554U1 DE 20315554 U1 DE20315554 U1 DE 20315554U1 DE 20315554 U DE20315554 U DE 20315554U DE 20315554 U DE20315554 U DE 20315554U DE 20315554 U1 DE20315554 U1 DE 20315554U1
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folding
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table top
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OESTERIE SLR GmbH
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Abstract

Klapptisch (14),
– mit einer Tischplatte (16), die klappbar in einem Fahrzeug, wie insbesondere in einem Kraftfahrzeug (11) wie einem Personenkraftfahrzeug angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass
– ein Flachbildschirm (82) klappbar an der Tischplatte (16) vorhanden ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft einen Klapptisch, der klappbar in einem Fahrzeug angebracht ist. Ein derartiger Klapptisch kann an der Rückenlehne eines Fahrzeuges, wie insbesondere eines Personenkraftfahrzeuges oder eines sonstigen Kraftfahrzeuges angebracht sein. Der dabei insbesondere an der Rückenlehne eines Vordersitzes angebrachte Klapptisch kann als Arbeits- oder Ablagefläche benutzt werden. Damit der Klapptisch bei Nichtgebrauch nicht störend oder verletzungsgefährdend in den Innenraum des Fahrzeuges hineinreicht, ist er entsprechend wegklappbar ausgebildet.
  • STAND DER TECHNIK
  • Bekannte Fahrzeug-Klapptische, die an der Rückseite eines Vordersitzes angebracht sind, sind derart klappbar ausgelegt, dass sie im eingeklappten Zustand flach an der Rückseite des Vordersitzes anliegen und beim Ausklappen mit ihrem unteren Lagerbereich, mit dem sie klappbar gelagert und befestigt sind, nach oben verschoben und dabei mit ihrem oberen, freien Rand nach außen aufklappen. Beim Einklappen klappt die Tischplatte nach oben hin an die Rückenlehne an und beim Ausklappen schwenkt sie von der Rückenlehne nach hinten hin aus. Ein solcher Klapptisch kann bekanntermaßen per Hand aus- und eingeklappt werden.
  • Aus der DE 299 08 621 U1 ist ein solcher Fahrzeug-Klapptisch bekannt, der elektromotorisch ein- und ausgeklappt werden kann und im eingeklappten Zustand vollständig versenkt in der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes platziert werden kann.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Einsatzmöglichkeiten eines Klapptisches der eingangs genannten Art möglichst groß zu gestalten.
  • Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich daran anschließenden weiteren Ansprüchen.
  • Der erfindungsgemäße Klapptisch zeichnet sich dadurch aus, dass ein Flachbildschirm klappbar an seiner Tischplatte vorhanden ist. Damit kann der Klapptisch nicht nur als Arbeitsplatte oder Ablageplatte verwendet werden, so wie das im Stand der Technik bekannt ist, sondern er kann auch als Tragelement für einen fest mit ihm verbundenen Flachbildschirm verwendet werden. Es ist dann nicht mehr erforderlich, einen Bildschirm lose auf einen Klapptisch zu stellen, so wie es in der vorstehend erwähnten DE 299 08 621 U1 als bekannt beschrieben ist. Bei dem anmeldungsgemäßen Klapptisch ist der Flachbildschirm nämlich fester Bestandteil des Klapptisches. Das bedeutet, dass der klappbar an der Tischplatte angebrachte Flachbildschirm als Teil des Klapptisches vorhanden und damit ebenfalls als Teil des Klapptisches verwendet werden kann. Der Klapptisch kann bei eingeklapptem Flachbildschirm wie im Stand der Technik für sich genommen bekannt, als Ablageplatte oder Arbeitsplatte verwendet werden.
  • Vorteilhafterweise ist der Flachbildschirm in einer die Tischplatte des Klapptisches von oben abdeckende Abdeckplatte eingebaut, die ihrerseits klappbar an der Tischplatte vorhanden ist. Die Abdeckplatte besitzt dabei, wie auch in der Zeichnung dargestellt ist, eine wannenartige Einwölbung, die in ihrer Größe dem Flachbildschirm entspricht. Im eingeklappten Zustand des Flachbildschirms bildet die Rückseite des Wannenbodens die Ablagefläche der Tischplatte. Die Wannenwand umgibt dabei wie ein Rahmen schützend den Flachbildschirm.
  • Die Befestigung der den Flachbildschirm tragenden Abdeckplatte erfolgt nach einem auch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel mittels zweier Gelenkstäbe, die jeweils seitlich an der Abdeckplatte und an der Tischplatte gelenkig befestigt sind. Auf diese Weise kann beim Aufklappen der Abdeckplatte erreicht werden, dass ihr unterer Rahmenholmen sich in dem Fahrzeuginnenraum nach hinten, in Richtung auf eine den Flachbildschirm betrachtende Person verschiebt. Dies erleichtert die Abdeckplatte und damit auch den Flachbildschirm bei horizontal angeordneter Tischplatte mehr als 90 Grad aufzuschwenken; die leicht nach vorne geneigte Ausrichtung des Flachbildschirms ist für eine beispielsweise auf den hinteren Sitzen eines Kraftfahrzeuges befindliche Person vorteilhaft. Die nach hinten geneigte schräge Ausrichtung des Flachbildschirms kann mit der dazu in entgegengesetzter Richtung geneigten Rückenlehne eines Vordersitzes nämlich leicht kollidieren. Aus diesem Grunde ist ein möglichst weiter Abstand zwischen dem unteren Rahmenholmen der Abdeckplatte und der Rückenlehne erforderlich. Andererseits soll im eingeklappten Zustand der Abdeckplatte der unterer Holmen nicht zu weit von der Rückenlehne entfernt sein, damit die Tischplatte insgesamt nicht zu groß ausgebildet werden muss; denn je größer die Tischplatte wird, um so größer wird beispielsweise die Nischenausbildung in einer Rückenlehne.
  • Ausbildungen für die seitlich an der Abdeckplatte vorhandenen beiden Gelenkstäbe sind beispielhaft in den weiteren Ansprüchen und in der Zeichnung dargestellt.
  • Die Tischplatte selber kann elektromotorisch oder manuell ein- und ausgeklappt werden. Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Tischplatte manuell bewegbar. Dabei ist sie seitlich jeweils mittels zwei stabförmiger Gelenkträger an der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes befestigt. Die Tischplatte schwebt im ausgeklappten Zustand frei an der Rückseite des Vordersitzes und wird dabei lediglich mittels der zwei sich im ausgeklappten Zustand der Tischplatte einander blockierenden Gelenkstäbe auf jeder ihrer seitlichen Außenseite lagemäßig fixiert. Beim Aufstützen auf die aufgeklappte Tischplatte bewegt sich dieselbe dadurch nicht. Zum Zuklappen muss die Tischplatte erst angehoben werden, bevor sie dann an den Rücksitz eingeklappt werden kann. Nähere Einzelheiten zu diesem Klappmechanismus der Tischplatte sind ebenfalls weiteren Merkmalen von Ansprüchen sowie dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
  • An beziehungsweise auf der Tischplatte kann zusätzlich zu der Abdeckplatte ein weiteres ausziehbares beziehungsweise weiteres klappbares Tischteil vorhanden sein. Dieses zusätzliche Tischteil bedeckt in seiner ZU-Stellung die Tischplatte von oben. Im völlig zusammengeklappten Zustand liegt auf der Tischplatte das Tischteil und auf dem Tischteil die eingeklappte, den Flachbildschirm tragende, Abdeckplatte. Dieses dreiteilige Plattenelement kann dann insgesamt als "Tischplatte" ein- und ausgeklappt werden, so wie das für eine Tischplatte in der vorstehend erwähnten DE 299 08 621 U1 grundsätzlich bekannt ist.
  • Einzelheiten für dieses zusätzliche Tischteil sind ebenfalls weiteren Ansprüchen sowie dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
  • Um zusätzliche Teile, wie beispielsweise Geräte, Laptops und dergleichen auf der Tischplatte beziehungsweise auf der Abdeckplatte rutschfest lagern zu können, hat es sich als günstig erwiesen, einen rutschfesten Belag auf der Abdeckplatte vorzusehen. Diese rutschfeste Belag kann in Form einer Matte oder Platte vorhanden sein. Der zwischen der Rückenlehne und dem unteren Rahmenholmen der Abdeckplatte vorhandene, oberhalb der Tischplatte vorhandene Freiraum kann dazu genutzt werden, diesen rutschfesten Belag zwischenzulagern, sofern er nicht benötigt wird. In diesem hinteren Bereich der Tischplatte kann ein diesen rutschfesten Belag aufnehmendes, mit einem Deckel verschließbares Behältnis vorgesehen werden. Dies kann durch eine entsprechende Ausbildung der Tischplatte verwirklicht werden. Der rutschfeste Belag kann als Rolle oder als klappbare oder ausziehbare Platte raumsparend in einem solchen Behältnis untergebracht werden.
  • Um den Bildschirm umfassend benutzen zu können, besitzt derselbe Anschlusseinrichtungen für einen beispielsweise PC und für Eingabehilfen wie beispielsweise eine Tastatur oder Bedienkonsole. In der Tischplatte vorgesehene externe Video- und Audio-Anschlüsse sind bei zurückgezogenem Tischteil sehr leicht und damit benutzerfreundlich zugänglich.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen weiter angegebenen Merkmale sowie aus dem nachstehenden Ausführungsbeispiel.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines an der Rücklehne eines Fahrzeugsitzes angebrachten, ausgeklappten Klapptisches nach der Erfindung,
  • 2 eine Darstellung ähnlich der von 1, mit eingeklappter Tischplatte,
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer ausgeklappten Tischplatte gemäß 1, mit auf ihr aufgeklapptem Flachbildschirm,
  • 4 eine Zwischen-Klappstellung des Flachbildschirms gemäß 3,
  • 5 eine vergrößerte Teilansicht der 4,
  • 6 eine Ansicht des Übergangsbereiches zwischen aufgeklapptem Flachbildschirm und der Tischplatte, mit von der Tischplatte weggezogenem Tischteil,
  • 7 eine perspektivische Ansicht des Klapptisches gemäß 6, mit eingesetztem PDA,
  • 8 eine perspektivische Ansicht des bei 7 vorhandenen Halters für den PDA,
  • 9 eine perspektivische Ansicht einer Bedienkonsole, die statt des PDA wahlweise in die Tischplatte gemäß 7 eingesetzt ist.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Auf der Rückseite der Rückenlehne 10 eines Fahrzeugsitzes 12, der in einem beispielsweise Kraftfahrzeug 11 im vorliegenden Beispielsfall als Beifahrersitz vorhanden ist, ist ein Klapptisch 14 vorhanden.
  • In 1 ist der Klapptisch 14 in seiner ausgeklappten und in 2 in seiner eingeklappten Stellung dargestellt. Die ausgeklappte Stellung ist in 2 strichpunktiert dargestellt. Im eingeklappten Zustand ist der Klapptisch 14 vollständig versenkt in einer in der Rückenlehne 10 vorhandenen Nische 15 vorhanden. Die in 1 untere und in 2 sichtbare Bodenseite 17 des Klapptisches 14 schließt bündig mit der Rückseite der Rückenlehne 10 (2) ab.
  • Der Klapptisch 14 ist dreiteilig aufgebaut, mit einer unteren Tischplatte 16, einem mittleren Tischteil 18 und einer oberen Abdeckplatte 19. Die Abdeckplatte 19 bedeckt zusammen mit dem Tischteil 18 die Tischplatte 16 nur im – in
  • 3 und 4 – linken, hinteren Teilbereich 20. Die in Klappebene des Klapptisches 16 vorhandene Länge 22 ist um die Länge 23 kürzer als die entsprechende Länge 25 des Klapptisches 16. Das Tischteil 18 und die Abdeckplatte 19 sind – in 3 und 4 – im rechten, vorderen Teilbereich 21 nicht vorhanden. Die Richtungsangaben vorne und hinten entsprechen den Richtungsangaben für den vorderen und hinteren Innenraum des Fahrzeuges II.
  • Die Abdeckplatte 19 besitzt einen wannenförmigen Körper. Die Rückseite des Wannenbodens 24 bildet im eingeklappten Zustand der Abdeckplatte 19 eine ebene Fläche, die die Standfläche oder Ablagefläche des Klapptisches 14 bildet. Dieser Wannenboden ist, wie 1 verdeutlicht, nur im – in der Zeichnung – linken Bereich der Tischplatte 16 vorhanden.
  • Im – in den – rechten Bereich wird die dort vorhandene ebene Fläche durch einen Deckel 26 verkörpert, der ein darunter befindliches Behältnis von oben her verschließt. Der Wannenboden 24 und der Deckel 26 bilden eine ebene Fläche, auf der beispielsweise ein Laptop oder sonstige Geräte, Spielsachen oder dergleichen abgelegt werden können.
  • Die Abdeckplatte 19 ist über jeweils zwei seitliche Gelenkstäbe 30, 32 an der jeweiligen seitlichen Außenfläche der Tischplatte 16 klappbar befestigt. Der in der Zeichnung größere, obere Gelenkstab 30 ist leicht gebogen und mit seiner unteren Gelenkstelle 34 an der Außenseite des Tischteils 18 gelenkig befestigt. Die obere Gelenkstelle 36 dieses oberen Gelenkstabes 30 ist an der seitlichen Außenseite der Abdeckplatte 19 ebenfalls gelenkig befestigt. Der zweite, untere Gelenkstab 32 ist kürzer als der obere Gelenkstab 30 und ist mit seiner unteren Gelenkstelle 38 zwischen der unteren Gelenkstelle 32 des Gelenkstabes 30 und der – in 5 – rechten Stirnwand 40 an der Tischplatte 18 seitlich befestigt. Die obere Gelenkstelle 42 des unteren Gelenkstabes 32 ist – in 5 – unterhalb der oberen Gelenkstele 36 des oberen Gelenkstabes 30 an der seitlichen Außenseite der Abdeckplatte 19 befestigt.
  • Diese beiden Gelenkstäbe 30, 32 sind derart vorhanden, dass sich der obere Gelenkstab 30 im maximal aufgeklappten Zustand der Abdeckplatte 19, was in 3 dargestellt ist, auf die obere Gelenkstelle 42 des unteren Gelenkstabes 32 abstützt. Dadurch ist ein weiteres Aufklappen der Abdeckplatte 19 nicht möglich. Die durch den oberen Gelenkstab in diesem Fall auf den unteren Gelenkstab einwirkende Abstützkraft geht durch die beiden Gelenkstellen 42, 38 des unteren Gelenkstabes 32, so dass letzterer dabei nicht auf Biegung beansprucht wird.
  • Die Abdeckplatte 19 kann um mehr als 90 Grad, im vorliegenden Beispielsfall mit einem Klappwinkel 48 zwischen 110 und 130 Grad, insbesondere von etwa 115 Grad aufgeklappt werden.
  • Dieses Auflagern des oberen Gelenkstabes 30 auf den unteren Gelenkstab 32 bewirkt, dass die beiden Gelenkstäbe nicht weiter verschwenkt werden können. Dadurch ist die maximale AUF-Stellung der Abdeckplatte 19 lagemäßig fixiert. Beim Bewegen der Abdeckplatte 19 in diese maximale AUF-Stellung, welche Bewegung in 4 dargestellt ist, verschwenken sich die beiden Gelenkstäbe 30, 32 gegensinnig. Beim letzten Abschnitt der Aufklappbewegung bewegt sich demnach der obere Gelenkstab 30 (4) im Uhrzeigersinn (Pfeil 44) und der untere Gelenkstab 32 im Gegenuhrzeigersinn (Pfeil 46). Beim Aufklappen der Abdeckplatte 19 aus ihrer in 1 dargestellten ZU-Stellung heraus werden sich die beiden Gelenkstäbe 30, 32 in der gleichen Richtung und dabei im Gegenuhrzeigersinn (Pfeil 46) verschwenken. Erst am Ende der Aufklappbewegung verschwenkt sich der obere Gelenkstab 30 dazu in Gegenrichtung, das heißt im Uhrzeigersinn (Pfeil 44).
  • Die Tischplatte 16 ist ähnlich wie die Abdeckplatte 19 ebenfalls mittels eines oberen Gelenkträgers 50 und eines unteren Gelenkträgers 52 in der seitlichen Laibung der Nische 15 ein- und ausklappbar befestigt. Solche zwei Gelenkträger 50, 52 sind an den beiden Außenseiten der Tischplatte 16 angelenkt. Mit diesen beiden Gelenkträgern 50, 52 lässt sich die Tischplatte 16 mit einem Klappwinkel 53 von mehr als 90 Grad, im vorliegenden Beispielsfall von etwa 115 Grad, von der Rückenlehne 10 wegklappen.
  • Der obere Gelenkträger 50 ist mit seiner in 5 rechten Gelenkstelle 54 an der in der seitlichen Laibung der Nische 15 bereits befestigten Widerlagerplatte 56 gelenkig angebracht. Die untere Gelenkstelle 58 des gegenüber dem oberen Gelenkträgers 50 kürzeren und leicht gewölbten unteren Gelenkträgers 52 ist gegenüber der rechten Gelenkstelle 54 des oberen Gelenkträgers 50 weiter in das Innere der Nische 15 versetzt.
  • Die in 5 linke endseitige Gelenkstelle 60 des oberen Gelenkträgers 50 ist an der Außenseite der Tischplatte 16 und dort – bezogen auf die 5 – links von der unteren Gelenkstelle 34 des oberen Gelenkstabes 30 vorhanden. Die in 5 linke Gelenkstelle 62 des unteren Gelenkträgers 52 ist ebenfalls an der Außenseite der Tischplatte 16 befestigt und dort so vorhanden, dass im aufgeklappten Zustand der Tischplatte 16, die in 5 dargestellt ist, der obere Gelenkträger 50 von oben auf dem unteren Gelenkträger 52 im Bereich dessen Gelenkstelle 62 aufliegt. In dieser AUF-Stellung ist eine weitere Schwenkbewegung des unteren Gelenkträgers 52 im Gegenuhrzeigersinn durch den oben auf ihm aufliegenden oberen Gelenkträger 50 nicht möglich. Beim Drücken von oben auf die Tischplatte 16 oder auf den Wannenboden 24 (1) kann die Tischplatte 16 und damit der Klapptisch 14 sich nicht nach unten bewegen. Zum Einklappen muss erst die Tischplatte 16 an ihrem freien – bezogen auf eine die Tischplatte nutzende Person – vorderen Rand 64 des Klapptisches 14 darstellt, etwas angehoben werden, um die Schwenkblockade für den unteren Gelenkträger 52 aufzuheben (Pfeil 66). Durch Verschwenken des unteren Gelenkträgers 52 im Gegenuhrzeigersinn (Pfeil 685) und durch gleichzeitiges Verschwenken des oberen Gelenkträgers 50 ebenfalls im Gegenuhrzeigersinn (Pfeil 69) kann dann die Tischplatte 16 mit ihrem Tischteil in die in 2 dargestellte vollständig eingeklappte ZU-Stellung gebracht werden. Die beiden Pfeile 68, 69 stellen Polbahnen für die – in 5 – linken Gelenkstellen 62 und 60 dar. Eine Kollision der beiden Gelenkstellen, was durch das Kreuz der beiden Polbahnen 68, 69 angenommen werden könnte, tritt nicht ein, da die Gelenkstelle 62 beim Einklappen der Tischplatte 16 der anderen Gelenkstelle 60 vorauseilt.
  • Das Tischteil 18 ist auf zwei Längsführungen 70, 72 in Richtung des Doppelpfeils 74 auf der Oberseite der Tischplatte 16 verschiebbar gelagert. Zwischen dem Tischteil 18 und der Tischplatte 16 ist dadurch ein kleiner Hohlraum vorhanden, der im zurückgezogenen Zustand des Tischteils 18 zum Einlagern von flachen, entsprechend niedrigen Teilen verwendet werden kann. Das Tischteil 18 umgreift mit einer endseitigen Umkantung 73 einen endseitigen Rücksprung 75 in der Tischplatte 16. Die Umkantung 73 bildet einen Endanschlag hinsichtlich des maximal möglichen Einschiebeweges des Tischteils 18.
  • Auf der in 6 sichtbaren Rückseite der Tischplatte 16 sind neben zwei Steckverbindern 76, 78 noch jeweils drei Audio- und Video-Anschlüsse vorhanden. Über diese Anschlüsse können externe Geräte, wie beispielsweise ein Personalcomputer angeschlossen werden. Außerdem besteht eine Verbindung von diesen Anschlussteilen 76, 78, 80 mit einer im rechten Teilbereich 21 untergebrachten Elektronik, an der auch mittels eines nicht in der Zeichnung dargestellten Flachbandkabels der in der Abdeckplatte 19 versenkt angeordnete Flachbildschirm 82 angeschlossen ist.
  • Der Flachbildschirm 82 ist in einer seiner Größe entsprechenden Einwölbung der Abdeckplatte 19 vorhanden. Der Flachbildschirm 82 wird von einem umlaufenden Rahmen 84, der durch die Abdeckplatte 19 gebildet wird, außen eingerahmt.
  • Auf der im aufgeklappten Zustand der Abdeckplatte 19 sichtbaren Oberseite des Tischteils 18 sind im vorliegenden Beispielsfall zwei nebeneinander liegende, kreisförmige Vertiefungen 90, 92 vorhanden. In jede dieser Vertiefungen 90, 92 kann beispielsweise ein Halter 94 verrastend eingesetzt werden. Auf einem solchen Halter 94 ist gemäß 7 ein sogenannter PDA (Personal-Digital-Assistent) 96 mittels beispielsweise Klettbänder, die auf seiner Rückseite und auf einer flächigen Platte 98 des Halters 94 vorhanden sein können, befestigt. Der Halter 94 kann Einrichtungen zur energie- und datenmäßigen Versorgung des PDA aufweisen.
  • In eine solche Vertiefung 90 (oder auch 92) kann auch eine in der Zeichnung nicht dargestellte Getränkedose oder ein vergleichsweises Trinkgefäß ausreichend fest eingesetzt werden. Stattdessen könnte in die beiden Vertiefungen 90, 92 gemeinsam eine Konsole, wie beispielsweise eine Spielkonsole 102, eingesetzt werden. Die Konsole 102 sitzt dabei mit zwei Tellern 104, die entsprechend den Vertiefungen 90, 92 ausgeformt sind, in denselben verrastend ein. Dazu ist in der umlaufenden Wand 106 jeder Vertiefung 90, 92 eine umlaufende Ringnut 108 ausgeformt, in die am umlaufenden Rand des Tellers vorhandene Rastknöpfe 110 verrastend eingreifen kennen. An dem Halter 94 ist nur ein Teller 104 befestigt.
  • Im vorliegenden Beispielsfall kann die Platte 98 des Halters 94 um eine Schwenkachse 112 relativ zum Teller 104 verschwenkt werden. Dadurch kann die Sichtfläche des PDA 96 mehr oder weniger geneigt werden. Außerdem kann der Teller 104 um eine vertikale Achse 114 verdreht in der jeweiligen Vertiefung 92 eingesetzt werden, so dass der PDA 96 auch in seiner Seitenausrichtung beliebig verdreht in der Vertiefung 92 platziert werden kann.
  • Die Spielkonsole 102 besitzt im vorliegenden Fall zwei Bedienhebel 116, so wie das an sich bekannt ist. Über eine Anschlusseinrichtung 118 kann dieselbe mit einem Personalcomputer verbunden werden.
  • Um einen beispielsweise Laptop rutschsicher auf dem Klapptisch 14 lose aufstellen zu können, kann der Wannenboden 24 mit einem rutschfesten Belag entweder ausgebildet sein oder durch einen solchen bedeckt werden. Ein solcher rutschfester Belag kann in einem durch den Deckel 26 verschlossenen Behältnis 120 vorrätig gehalten werden. Dieses Behältnis 120 ist, bezogen auf den Nutzer des Klapptisches 14, im hinteren Teilbereich 21 eingelagert vorhanden. Der rutschfeste Belag ist in der Zeichnung nicht dargestellt und kann beispielsweise aufgerollt oder zusammengeklappt in dem Behältnis 120 eingelagert werden.

Claims (27)

  1. Klapptisch (14), – mit einer Tischplatte (16), die klappbar in einem Fahrzeug, wie insbesondere in einem Kraftfahrzeug (11) wie einem Personenkraftfahrzeug angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Flachbildschirm (82) klappbar an der Tischplatte (16) vorhanden ist.
  2. Klapptisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – der Flachbildschirm (82) in einer Abdeckplatte (19) eingebaut und klappbar an der Tischplatte (16) vorhanden ist.
  3. Klapptisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Abdeckplatte (19) wannenartig, mit einem Wannenboden (24) und mit einer umlaufenden Wannenwand, ausgebildet ist, – die Wannenwand in Art eines Rahmens (84) den Flachbildschirm (82) umgibt.
  4. Klapptisch nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass – die Abdeckplatte (19) mittels zweier Gelenkstäbe (30, 32), die jeweils seitlich einerseits an ihr und andererseits an der Tischplatte (16) gelenkig befestigt sind, klappbar an der Tischplatte (16) befestigt sind.
  5. Klapptisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass – der Klappwinkel (48) der Abdeckplatte (19) mehr als 90 Grad beträgt, insbesondere zwischen 110 Grad und 130 Grad liegt.
  6. Klapptisch nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden Gelenkstäbe (30, 32) ungleich lang und so vorhanden sind, dass – beim Bewegen der Abdeckplatte (19) aus ihrer maximalen AUF-Stellung in Richtung ihrer ZU-Stellung die Schwenkrichtungen der beiden Gelenkstäbe (30, 32) am Anfang der Zuklappbewegung der Abdeckplatte (19) gegensinnig (44, 46) sind, – beim Bewegen der Abdeckplatte (19) aus ihrer ZU-Stellung in Richtung ihrer AUF-Stellung diese beiden Schwenkrichtungen am Anfang dieser Aufklappbewegung gleichsinnig (46) sind.
  7. Klapptisch nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass – in der maximalen AUF-Stellung der Abdeckplatte von den jeweils beiden Gelenkstäben (30, 32) der eine (30) abstützbar auf dein anderen (32) liegt.
  8. Klapptisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass – in der maximalen AUF-Stellung der Abdeckplatte (19) die Richtung der Abstützkraft mit der der eine Gelenkstab (30) sich auf dem anderen Gelenkstab (32) abstützt, durch die beiden Gelenkstellen (42, 38) dieses anderen Gelenkstabes (32) hindurchgeht.
  9. Klapptisch nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Tischplatte (16) mittels zweier Gelenkträger (50, 52), die jeweils seitlich einerseits an ihr und andererseits an der Haltekonstruktion (56) des Klapptisches (14) gelenkig befestigt sind, klappbar an der Haltekonstruktion (56) befestigt sind.
  10. Klapptisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass – der Klappwinkel (53) der Tischplatte (16) mehr als 90 Grad, insbesondere 115 Grad beträgt.
  11. Klapptisch nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass – die Haltekonstruktion (56) an der Rückenlehne (10) eines Fahrzeugsitzes (12) vorhanden ist.
  12. Klapptisch nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass – die Tischplatte (16) in der Rückenlehne (10) zumindest teilweise versenkt befestigt ist.
  13. Klapptisch nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden Gelenkträger (50, 52) ungleich lang und so vorhanden sind, dass – in der maximalen AUF-Stellung der Tischplatte (16) sich der längere Gelenkträger (50) bei auf die Tischplatte (16) einwirkender Gewichtsbelastung auf den kürzeren Gelenkträger (52) in einer die Tischplatte (16) bezüglich ihrer Klappbewegung lagefixierenden Stellung abstützt.
  14. Klapptisch nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass – die an der Tischplatte (16) vorhandenen Gelenkstellen (34, 36, 38, 42) der beiden Gelenkstäbe (30, 32) zwischen den auf der Tischplatte (16) vorhandenen Gelenkstellen (60, 62) der beiden Gelenkträger (50, 52) vorhanden sind.
  15. Klapptisch nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die in der Klappebene des Klapptisches (16) vorhandene Länge (22) der Abdeckplatte (19) beziehungsweise des Flachbildschirmes (82) kleiner ist als die entsprechende Länge (25) des Klapptisches, – in der ZU-Stellung der Abdeckplatte (19) beziehungsweise des Flachbildschirmes (82) die Abdeckplatte (19) beziehungsweise der Flachbildschirm (82) im von der Haltekonstruktion (56) des Klapptisches (16) entfernteren, hinteren Bereich (20) des Klapptisches (16) vorhanden ist, – im zu der Haltekonstruktion benachbarten, vorderen Bereich (21) des Klapptisches (16) ein Freiraum vorhanden ist.
  16. Klapptisch nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass – in diesem vorderen Bereich (21) ein durch einen Deckel (26) verschließbares Behältnis (120) vorhanden ist.
  17. Klapptisch nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass – in diesem vorderen Bereich (21), wie insbesondere in dem Behältnis (120) ein rutschfester Belag lagerbar ist, mit dem im zugeklapptem Zustand der Abdeckplatte (19) dieselbe und im aufgeklappten Zustand der Abdeckplatte (19) der vor ihr verbliebene hintere Bereich (20) jeweils abdeckbar ist.
  18. Klapptisch nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass – der rutschfeste Belag zusammenlegbar wie insbesondere faltbar und/oder aufrollbar ist.
  19. Klapptisch nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – an der Tischplatte (16) zumindest ein ausziehbares und/oder klappbares Tischteil (18) vorhanden ist.
  20. Klapptisch nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass – die Abdeckplatte (19) in ihrer ZU-Stellung die Tischplatte (16) von oben abdeckt.
  21. Klapptisch nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass – in der ZU-Stellung der Abdeckplatte (19) das Tischteil (18) relativ zur Tischplatte (16) nicht verstellbar ist.
  22. Klapptisch nach einem der Ansprüche 19 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass – in dem Tischteil (18) zumindest eine Vertiefung (90, 92) vorhanden ist, in die ein Trinkgefäß und/oder eine Spielkonsole (102) und/oder ein sonstiges Gerät (94) wie insbesondere ein Notebook oder ein PDA (96) standfest einsetzbar ist beziehungsweise sind.
  23. Klapptisch nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass – die zumindest eine Vertiefung (90, 92) eine kreisförmige Grundfläche besitzt.
  24. Klapptisch nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass – in der Seitenwand (106) der zumindest einen Vertiefung (90, 92) eine Verrasteinrichtung (108) für das lösbar einsetzbare Gerät (94) vorhanden ist.
  25. Klapptisch nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – in der Tischplatte (16) Anschlusskontakte (76, 78, 80) zum Anschließen eines PC's und/oder eines Faxgerätes und/oder eines PDA's (96) und/oder eines Handys und/oder einer Leuchte vorhanden sind.
  26. Klapptisch nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass – Audio- und Video-Anschlüsse (80) vorhanden sind.
  27. Klapptisch nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Tischplatte (18) elektromotorisch verstellbar ist.
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