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Die Erfindung betrifft einen vorzugsweise durch
Einklappen der Beine zusammenlegbaren oder auch von einer Wand o.ä. abklappbaren
Tisch mit einer Tischplatte und mit Beinen oder einem Fußgestell
bzw. einer Klappvorrichtung, dessen Tischplatte mindestens teilweise
aus parallelen Lamellen besteht, die um eine Längsachse schwenkbar sind, derart,
dass die Lamellen in waagerechter Stellung gemeinsam die Tischplatte
oder einen Teil davon bilden und in senkrechter Stellung zum Aufhängen vorzugsweise
von Wäschestücken oder
anderen Gegenständen
dienen können.
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Tische und andere Möbelstücke mit
Mehrfachfunktion, d.h. "verwandelbare" oder variable Möbel sind
in vielen Ausführungsformen
bekannt. Die wohl bekannteste Art von Tischen sind die sog. Ausziehtische,
deren Tischplate geteilt ist und bei Bedarf durch Auseinanderziehen
der Plattenhälften
und Einlegen oder Ausklappen eines – z.B. unter der Tischplatte
gelagerten – weiteren
Plattenteils vergrößert werden
können,
sodass ein größerer Personenkreis am
Tisch Platz finden kann als bei der nicht ausgezogenen Form. Der
Grund für
die Konstruktion solcher Möbel
ist praktisch immer der begrenzte Platz in modernen Wohnungen, der
dazu zwingt, platzsparende Möbel
einzusetzen, die trotzdem bei Bedarf auch für einen größeren Personenkreis verwendet
werden können,
wie er sonst nur in einem eigens dazu eingerichteten Speisezimmer
usw. untergebracht werden könnte.
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Auch andere Möbel mit Mehrfachfunktion sind
lange bekannt und überall
im Gebrauch, z.B. Hocker, die durch einen Klappmechanismus in eine Trittleiter
verwandelt werden können.
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Ein weiteres Gebiet, auf dem platzsparende und
evt. mehrfach nutzbare Möbel
eingesetzt werden, ist der Bereich der Camping- und Gartenmöbel und
anderer Freizeit-Utensilien. Hier spielt allerdings die Mehrfachfunktion
i.d.R. eine geringere Rolle, sondern im Vordergrund steht der Zwang
zu äußerster Platzökonomie
im Zustand des Nicht-Gebrauchs, d.h. die Zusammenlegbarkeit bei
gleichzeitig vernünftiger
Stabilität.
Es sind immer wieder z.T. skurrile Lösungen vorgeschlagen worden.
Vor allem die Patentliteratur weist unzählige Beispiele für derartige Konstruktionen
aus. Ein zusammenlegbarer Tisch, dessen Platte aus Lamellen besteht,
die zusammenschiebbar sind, sodass sich in zusammengelegtem Zustand
ein handliches Paket ergibt, sei wegen der rein äußerlichen Ähnlichkeit des Aufbaus der
Tischplatte mit dem der Erfindung erwähnt.
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Praktisch in allen Haushalten vorhandene Utensilien
sind andererseits Wäschetrockengestelle. Es
handelt sich dabei i. d. R. um Gestelle aus einem Paar von miteinander
scherenförmig
verbundenen, um ihre Verbindungsachse gegeneinander begrenzt verdreh-
bzw. spreizbaren rechteckigen Rohrrahmen, deren jeweils einer Schenkel
in regelmäßigen Abständen Löcher aufweist,
durch die eine Wäscheleine
gezogen ist, sodass sich in gespreiztem Zustand der Rahmen eine
Reihe von parallelen Leinenabschnitten ergibt. Wegen ihrer allgemeinen
Bekanntheit erübrigt
sich eine genauere Beschreibung. Wäschetrockner unterliegen bei
beengten Platzverhältnissen
den gleichen Zwängen
wie andere Kleinmöbel,
die einerseits nicht ständig
aufgestellt, aber trotzdem dauernd verfügbar bleiben sollen: Sie müssen zusammenklappbar
sein bzw. zu einem Ständer aufgeklappt
werden können.
Andere Konstruktionen werden an der Wand befestigt und werden bei
Bedarf von der Wand weggezogen, wobei eine mehr oder minder große Anzahl
paralleler Spanndrähte
oder auch Stäbe
freigegeben wird.
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Die Erfindung hat sich zur Aufgabe
gestellt, einen Tisch anzugeben, der sich mit geringstem Aufwand
in einen Wäschetrockner
verwandeln lässt
und sich so zum Aufhängen
von Wäsche
o.ä. eignet.
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Erfindungsgemäß wird ein Tisch mit Mehrfachfunktion
vorgeschlagen, mit einer Tischplatte, die mindestens teilweise aus
parallelen Latten oder Leisten ("Lamellen") besteht, die in einem
Rahmen oder Gestell gelagert sind, wobei mindestens ein Teil der Lamellen
gegenüber
dem Rahmen oder Gestell um eine Längsachse schwenkbar ist, derart,
dass sie in waagerechter Stellung gemeinsam eine im Wesentlichen
geschlossene Tischplatte oder -fläche bilden und in senkrechter
Stellung zwischen sich Leerräume
lassen, derart, dass die einzelnen Lamellen nun wie Spanndrähte wirken,
sodass an ihnen z.B. Wäschestücke aufgehängt werden
können.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist der Tisch weiterhin beiklappbare Beine bzw.
ein Fußgestell
und/oder ein Einrichtung zur schwenkbaren Befestigung an einer Wand
o.ä. auf. Dem
vorgesehenen Einsatzgebiet entsprechend – z.B. auf kleinen Balkonen,
im Küchen-
oder auch im Campingbereich – ist
der erfindungsgemäße Tisch also
bevorzugt zusammenlegbar oder auch von einer Wand o.ä. abklappbar
gestaltet. Zu diesem Zweck kann beispielsweise das Fußgestell
so gestaltet sein, dass es an die Tischfläche angeklappt werden kann oder
die Tischfläche
ist mit einem Scharnier o. ä.
versehen, mit dem sie an einer Wand angebracht werden kann und bei
Bedarf hochgeklappt oder von oben herabgeklappt werden kann. Weiterhin
können
die Beine höhenverstellbar,
d.h. zur Verlängerung
auszieh- oder ausklappbar gestaltet sein, damit der Tisch in seiner
Funktion als Wäscheständer einen
größeren Bodenabstand
als in seiner Funktion als Tisch gewinnt.
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Bei Kenntnis der Aufgabenstellung
und ihrer grundsätzlichen
Lösung
ergeben sich ohne Weiteres die einzelnen technischen Ausführungsformen,
die mit den üblichen
Mitteln der Metallwaren-, Haushaltswaren- und Kleinmöbelindustrie
verwirklicht werden können.
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Der erfindungsgemäße Tisch besteht u.a. aus einer
Tischplatte, die in der erfindungsgemäßen Weise gestaltet ist. Technisch
sind mehrere Lösungen
möglich,
die auf dem erfindungsgemäßen Prinzip
beruhen. Beispielsweise besteht gemäß der beigefügten Zeichnung
(1) der äußere Rand
der Tischplatte aus einem aus vier mehr oder minder schmalen Schenkeln
(1a, 1b, 1c, 1d) gebildeten
flachen Rahmen (1), wobei jeweils zwei gegenüberliegende
Schenkel als Lagerböcke
für eine
Reihe paralleler, mit Lagerzapfen oder einer durchgehenden Welle
versehener Lamellen (2a, 2b, 2c....)
ausgebildet sind, deren Obertlächen
in wagerechter Stellung mit dem erwähnten Rahmen bündig sind
und so eine Tischfläche
bilden, wobei also der Rahmen selbst einen Teil der Tischfläche bildet.
Die Lager für
die Zapfen der Lamellen können
im einfachsten Falle aus je einer Reihe gleichmäßig beabstandeter Löcher (21a....)
in den Längsseiten
des Rahmens gebildet sein, die sich zur Aufnahme jeweils eines Zapfens (22a.....)
eignen, der aus der Stirnfläche
(Schmalseite) der jeweiligen Lamelle (2) hervorragt. Die Lagerzapfen
können
mittig oder auch außermittig
in die Stirnfläche
eingelassen sein. Vorteilhaft können die
Lagerzapfen von den Enden einer durchgehenden, an beiden Enden aus
der Lamelle hervorstehenden Welle gebildet werden. Wenn die Welle
innerhalb einer Lamelle drehbar bleibt, ergibt sich auch dann ein
Lager, wenn die Welle an ihren beiden Enden in dem erwähnten Rahmen
fest eingespannt ist. In diesem Falle wird die Welle die gesamte
Länge der
Lamelle durchsetzen, d.h. bei der Montage von einer Seite her durch
die gesamte Lamelle hindurchgeschoben und auf der gegenüberliegenden
Seite herausgeführt
sein. Eine hierzu äquivalente
Lösung
des erfindungsgemäßen Vorschlags
besteht darin, dass die Rahmenschenkel keine Löcher, sondern ihrerseits Zapfen
aufweisen, während
die Lamellen nunmehr als Lager dienende Löcher erhalten, in welchen die
Zapfen gelagert sein können.
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Der den Rand der Tischplatte bildende
Rahmen muss nicht als Teil der Tischplatte ausgebildet sein, sondern
kann auch ganz schmal gehalten werden, derart, dass er nur einen
mehr oder minder flachen Kasten bildet, innerhalb dessen sich die
Lamellen bewegen können.
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Zweckmäßig sind die Lamellen an einem
gemeinsamen Hebelwerk (z.B. mit einer Schubstange "H" in der Weise,
wie dies in der Figur schematisch angedeutet ist) angelenkt, mittels
dessen sie wahlweise in waagerechte oder senkrechte Stellung gebracht
werden können.
Es versteht sich, dass dem Schwenkmechanismus der Lamellen eine
gewisse Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Schwenkbarkeit um
eine Längsachse
bedeutet wie dargestellt, dass die Lagerung der Lamellen auf deren
Schmalseite vorzusehen ist. Es ist nicht erforderlich, dass die Schwenkachse
mit der mittleren Längsachse
einer Lamelle, d.h. deren Symmetrieachse zusammenfällt – sie kann
ohne weiteres außermittig
angeordnet sein – aber
eine mittige Schwenkachse hat den Vorteil, dass die Lamellen in
eingebautem Zustand in jeder Stellung im Gleichgewicht sind, d.h.
dass sie nicht zum Zurückklappen
in die eine oder andere Stellung neigen. Andererseits kommt man
bei außermittiger Anordnung
der Schwenkachse zu einer Lösung,
bei der die Betätigung
der Lamellen über
ein Hebelwerk (vgl. nachstehende Erläuterung) über relativ kurze Wege möglich ist.
Aus praktischen Gründen
sollten alle Lamellen, wie gesagt, gleichzeitig und gemeinsam betätigt werden
können.
Dies kann z.B. in der Weise geschehen, wie dies etwa von den zeitweise üblich gewesenen,
in einen Klappladen eingelassenen Jalousien bekannt ist, indem jede
Lamelle einen Hebel oder eine Nocke trägt, an der eine für alle Lamellen
gemeinsame Schubstange angelenkt ist. Hebel/Nocke bzw. Schubstange
können
paarig vorhanden sein, wenn es darauf ankommt, dass keine Verkantung
der Lamellen aufkommen kann). Die Schubstange kann in ihren Endstellungen
rastbar sein oder eine Betätigungseinrichtung
aufweisen, die ihrerseits Rasten aufweist, damit sich für die Lamellen
zwei Vorzugsstellungen ergeben: eine waagerechte, in der die Lamellen
eine gemeinsame Ebene bilden und eine im Wesentlichen senkrechte,
in der sie sich dazu eignen, dass man Wäschestücke darüberhängt. Um sicherzustellen, dass
das Hebelwerk bei aufgerichteten Lamellen nicht in den dabei gebildeten
Leeraum hineinragt (der ja für
z.B. Wäschestücke voll
zur Verfügung
stehen soll und insbesondere keine heraustehenden Teile aufweisen
darf, an denen sich Wäschestücke verfangen
können),
ist es zweckmäßig, die Hebel
für die
Betätigung
der Lamellen nicht auf deren Flachseite (d.h. der von der Tischfläche abgewandten
Unterseite) anzuordnen, sondern auf ihrer Stirnseite. Die nach derzeitiger
Ansicht vorteilhafteste Lösung
der Erfindung sieht dabei vor, dass das Hebelwerk sich vollständig auf
der Unterseite je eines Rahmenschenkels befindet, der auch die Lagerung
der Lamellen aufnimmt. In diesem Fall steht der gesamte Raum, der
sich beim Aufrichten der Lamellen ergibt, für die erfindungsgemäße Benutzungsform
als Wäscheständer zur
Verfügung.
Um eine möglichst durchgehende
Fläche
der Tischplatte zu verwirklichen, kann der lamellenseitige Teil
des Hebelwerks in einer Ausnehmung untergebracht sein, die in die
Unterseite der Lamelle eingelassen ist.
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Zu der erfindungsgemäßen Konstruktion
der Tischplatte ist weiterhin das Folgende zu sagen: Es muss nicht
die gesamte Tischfläche
in Lamellen aufgeteilt sein. Vielmehr kann es zweckmäßig sein,
nur deren Mittelstück
aufzuteilen, wie dies die in 1 gezeigte
Lösung
vorsieht und einen Randbereich (z.B. zwei Endflächen an den Schmalseiten und
gegebenenfalls auch eine Randleiste entlang der Längsseiten)
als Gestell auszubilden oder fest mit einem als eigenes Bauteil
gestaltetes Gestell zu verbinden. Auch ist es weder erforderlich,
dass alle Lamellen schwenkbar sind, noch müssen die einzelnen Lamellen
möglichst
dünn gehalten
werden, da dies für
das Auf- bzw. Darüberhängen von
Wäschestücken eher
ungünstig
ist – im
Gegenteil ist es meist günstiger,
wenn das Aufhängen über eine
gewölbte anstatt über eine
scharfe Kante geschieht, vor allem bei Campingmöbeln, also in einer Nutzumgebung, wo
das Bügeln
von Wäschestükken manchmal
mühsam
ist und man es schätzt,
wenn diese nach dem Trocknen keine nennenswerten Falten oder Knicke mehr
aufweisen.
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Das Gestell trägt entweder ausschließlich Beine
oder, wenn es sich um einen Klapptisch handelt, der nicht auf dem
Boden stehen soll, eine Befestigungseinrichtung für eine Wand
o.ä. Gegebenenfalls
sind auch in diesem Fall mindestens zwei Beine vorhandeln, mit denen
sich der Tisch in abgeklappter Stellung auf dem Boden abstützt. Das
Gestell kann auf wenige Bauelemente reduziert sein, die lediglich die
Aufgabe haben, die erfindungsgemäßen Lamellen
für die
Tischplatte aufzunehmen, also zwei Schienen mit entsprechenden Lagern
für die
Lamellen und Löchern
für das
Anschrauben von Beinen usw. Im Regelfall bildet aber das Gestell
sowohl die Montagegrundlage für
die Tischplatte wie auch für
die Beine oder das Anschraubteil für die Wand etc. Es ist daher bevorzugt
als Rahmen ausgebildet, der die Lamellenkonstruktion und die TischBeine
oder die Befestigungselemente für
die Wand etc. trägt.
Wenn die Beine höhenverstellbar
sein sollen, so kann dies in komfortabler Weise dadurch geschehen,
dass die Beine als Teleskope ausgebildet sind oder auch nur dadurch,
dass sie zwei- oder mehrteilige, einklappbare Schienen bilden.
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Was die Lamellen angeht, so können diese hohl
oder massiv gehalten sein und aus fast beliebigem Material gefertigt
sein, z.B. Kunststoff oder Metall. Vor allem kann es aber günstig sein,
die Lamellen aus durchbrochenem Material (etwa aus Streckmetall)
zu fertigen, da dies das Trocknen der Wäsche begünstigt und es für den Nutzwert
als Tisch nicht unbedingt erforderlich zu sein scheint, dass die
Tischfläche
vollkommen geschlossen ist. Weitere Elemente, z.B. die Oberflächengestaltung,
Beschichtung und andere äußerliche
Merkmale entsprechen weitgehend dem Stand der Technik und müssen zum
Verständnis
der Erfindung nicht eigens erwähnt
werden.